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Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf die elektronische Patientenakte

Vorgang 333640 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 07.07.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen (insbesondere § 97 der Strafprozessordnung) können nach Kenntnis der Bundesregierung Strafverfolgungsbehörden auf Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) zugreifen, und plant die Bundesregierung eine explizite gesetzliche Ergänzung, um Willkür zu vermeiden?

Zeitachse

  1. 02.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5159 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.