Aufnahme der Formulierung "seiner sexuellen Identität" in Artikel 3 des Grundgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat sich die Bundesregierung eine Haltung zum Gesetzentwurf des Bundesrates vom 26. September 2025 (Bundesratsdrucksache 313/25) gebildet, dass in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes nach der Angabe "Geschlechtes," die Angabe "seiner sexuellen Identität," eingefügt werden soll, und wenn ja, welche, und wurde hierbei das Argument berücksichtigt, dass eine solch offene Formulierung zu Auslegungsstreitigkeiten einlade, da sich "etwa auch Pädophile auf die Bestimmung berufen" könnten, und wenn nein, warum nicht bzw. wann ist damit zu rechnen (www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2025/0301-0400/313-25(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1; www.lto.de/recht/nachrichten/n/bundesrat-sexuelle-identitaet-ins-grundgesetz-artikel-3)?
Zeitachse
- 20.03.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4848 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.