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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 20.03.2026 · WP 21 · 21/4848 · Schriftliche Fragen · Original ↗
111 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Katalin Gennburg (DIE LINKE): Ist der Bundesregierung die aktuelle Spendenkampagne des Fördervereins Berliner Schloss e. V. bekannt, in welcher der Verein Spendengelder f…
  2. Schriftliche Frage 2 von Katrin Göring- Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen Leitlinien, Regeln und Verfahren beabsichtigt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, den von ihm angekündigt…
  3. Schriftliche Frage 3 von Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung die Anwendung des Verfahrens zur Überprüfung geförderter Projekte und Projektträger durch das Bundesamt für…
  4. Schriftliche Frage 4 von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welcher Rechtsgrundlage hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Geheimdienstinformationen über den „Buchladen zur…
  5. Schriftliche Frage 5 von René Bochmann (AfD): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der finanzielle sowie personelle Aufwand der Bundespolizei und der Bundeszollverwaltung für K…
  6. Schriftliche Frage 6 von Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen aktuellen Abstimmungsstand mit den obersten Finanzbehörden der Länder kann die Bundesregierung hinsichtlich der geplanten Änderung d…
  7. Schriftliche Frage 7 von David Schliesing (DIE LINKE): Wie viele laufende Verträge (inklusive Rahmenverträge), die die Bundesministerien (inklusive nachgeordnete Behörden) für Beratungs- und Unte…
  8. Schriftliche Frage 8 von Martin Sichert (AfD): Hat die Bundesregierung Berechnungen dazu angestellt, um wie viele Euro die Steuereinnahmen im Bereich Mineralölhandel steigen würden, wenn…
  9. Schriftliche Frage 9 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist das Verfahren zur Bestimmung eines Bundesnutzers des Palais Schaumburg in Bonn (siehe
  10. Schriftliche Frage 10 von Sascha Wagner (DIE LINKE): Wie ist der Umsetzungsstand zu der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten jährlichen Beteiligung des Bundes an den komm…
  11. Schriftliche Frage 11 von Jorrit Bosch (DIE LINKE): Welche personenbezogenen oder sonstigen Daten wurden im Vorfeld oder im Zusammenhang mit Maßnahmen der Bundespolizei rund um das Auswärtsspi…
  12. Schriftliche Frage 12 von Jorrit Bosch (DIE LINKE): Wie viele Personen waren im Zusammenhang mit dem Auswärtsspiel Atalanta Bergamo gegen Borussia Dortmund am 25. Februar 2026 von Maßnahmen de…
  13. Schriftliche Frage 13 von Mirze Edis (DIE LINKE): Erkennt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des aktuellen Iran-Krieges neue Schutzbedürfnisse bei Asylanträgen in Deutschland an, z. B.…
  14. Schriftliche Frage 14 von Dr. Götz Frömming (AfD): Liegen der Bundesregierung verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse über die Buchhandlungen „BiBaBuZe“, „Artemis“, „Land in Sicht“ und die „K…
  15. Schriftliche Frage 15 von Katrin Göring- Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wo und wann hat der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt Besuchstermine in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen,…
  16. Schriftliche Frage 16 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. März…
  17. Schriftliche Frage 17 von Udo Theodor Hemmelgarn (AfD): Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, dass Anhänger des iranischen Mullah- Regimes in Deutschland einen Asylantrag gestellt…
  18. Schriftliche Frage 18 von Martin Hess (AfD): Wie erklärt sich die Bundesregierung den Widerspruch zwischen dem Schriftsatz vom 9. Februar 2026, in dem die anwaltliche Vertretung des Bun…
  19. Schriftliche Frage 19 von Pierre Lamely (AfD): Wie begründet die Bundesregierung die unterschiedliche Kostenpraxis gegenüber deutschen Staatsbürgern einerseits und im Rahmen humanitärer A…
  20. Schriftliche Frage 20 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele verbeamtete und angestellte Volljuristen sind derzeit als Mitarbeiter des Bundesministeriums des Innern (BMI) tätig, und auf welch…
  21. Schriftliche Frage 21 von Jan Wenzel Schmidt (fraktionslos): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über den in sozialen Medien dokumentierten Angriff auf einen politischen Veranstalter vor, bei dem d…
  22. Schriftliche Frage 22 von Dario Seifert (AfD): Wie viele Überstunden sind bei der Bundespolizei im Zuständigkeitsbereich Mecklenburg- Vorpommern in den letzten fünf Jahren jeweils zum Sti…
  23. Schriftliche Frage 23 von Nyke Slawik (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern unterscheiden sich die durch die Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintr…
  24. Schriftliche Frage 24 von Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich des nach Aussage der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch nachgewiese…
  25. Schriftliche Frage 25 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung entsprechend ihren Antworten auf meine Schriftlichen Fragen 51 auf Bundestagsdrucksache 21/1482 und 91 auf Bundest…
  26. Schriftliche Frage 26/27 von Desiree Becker (DIE LINKE): Wurde der U.S.-Militärstützpunkt in Ramstein nach Kenntnis der Bundesregierung für die Vorbereitung des U.S.-amerikanischen Truppenaufmarsch…
  27. Schriftliche Frage 28 von Birgit Bessin (AfD): In welcher Höhe wurden in den vergangenen 15 Jahren freiwillige Beträge aus Bundesmitteln an den Europarat oder an dessen Parlamentarische V…
  28. Schriftliche Frage 29 von Torben Braga (AfD): Auf welche konkreten Erkenntnisse stützt der Bundeskanzler Friedrich Merz seine in der ARD- Sendung „Bericht aus Berlin“ am 8. März 2026 get…
  29. Schriftliche Frage 30 von Markus Frohnmaier (AfD): Wann wurde die Bundesregierung von der US- Regierung über die Angriffe auf den Iran informiert, und warum war es nicht möglich, die sich in…
  30. Schriftliche Frage 31 von Markus Frohnmaier (AfD): Warum ist die Bundesregierung keine Kooperation mit Staaten, die ihre Staatsbürger aus der Golfregion, Israel und Iran evakuieren, wie dem V…
  31. Schriftliche Frage 32/33/34/35 von Boris Gamanov (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis von Schreiben des russischen Föderationsrates vom 24. Februar 2026 und der Duma vom 26. Februar 2026 u. a.…
  32. Schriftliche Frage 36 von Maren Kaminski (DIE LINKE): Was hat die golden gerahmte Kopie der Geburtsurkunde des Großvaters des US-Präsidenten Donald Trump, die Bundeskanzler Friedrich Merz im Jun…
  33. Schriftliche Frage 37 von Stefan Keuter (AfD): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die laut Medienberichten von russischer Seite dem ukrainischen Geheimdienst zugeschriebene Tötunge…
  34. Schriftliche Frage 38 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung angesichts der derzeit stark eingeschränkten Funktionsfähigkeit der deutschen Auslandsvertretung in Teheran (https…
  35. Schriftliche Frage 39 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über den Verbleib der Kölner Journalistin Eva Maria Michelmann vor, die gemeinsam mit ihrem Kollegen…
  36. Schriftliche Frage 40 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Wie viele in Bearbeitung befindliche Visaanträge für Deutschland gibt es aktuell in der deutschen Auslandsvertretung in Iran, und welche Kon…
  37. Schriftliche Frage 41 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, der Ukraine und Belarus zum 40. Jahrestag des Tschernobyl-Unfalls vom 26. April 19…
  38. Schriftliche Frage 42 von Dr. Anna Rathert (AfD): Wurden deutsche Diplomaten oder Mitarbeiter der deutschen Einrichtungen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik in den vom Krieg gegen I…
  39. Schriftliche Frage 43 von Dr. Anna Rathert (AfD): Sind Schäden an den Gebäuden der deutschen diplomatischen oder kulturellen Einrichtungen in den vom Krieg gegen Iran betroffenen Regionen zu…
  40. Schriftliche Frage 44 von Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchem Umfang werden Schengen-Visa für sprachlich-kulturelle Zwecke (z. B. Austauschprogramme, Sprachaufenthalte, akademische Vorbereitu…
  41. Schriftliche Frage 45 von David Schliesing (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung den Umstand, dass PEN America in den USA seit 2021 fast 23.000 Buchverbote an öffentlichen Schulen und Bibliotheken…
  42. Schriftliche Frage 46 von Otto Strauß (AfD): Welche Einflüsse haben nach Auffassung der Bundesregierung Nachtflugverbote in Deutschland auf die Fähigkeit der Bundesregierung, Deutsche i…
  43. Schriftliche Frage 47 von Jan van Aken (DIE LINKE): Wie viele Anträge auf Kriegsdienstverweigerung wurden im Jahr 1970 nach Kenntnis der Bundesregierung gestellt (bitte nach anerkannten und na…
  44. Schriftliche Frage 48 von Markus Frohnmaier (AfD): Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse über die Reichweite von iranischen Raketen, und stellen diese nach Auffassung der Bundesregierun…
  45. Schriftliche Frage 49 von Mirco Hanker (AfD): Wie viele Soldaten der Bundeswehr wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren (2020 bis 2025) in Auslandseinsätz…
  46. Schriftliche Frage 50 von Thomas Ladzinski (AfD): Sind oder waren seit dem 28. Februar 2026 Offiziere der Bundeswehr als Austauschoffiziere bei den Streitkräften der Vereinigten Staaten von…
  47. Schriftliche Frage 51 von Rüdiger Lucassen (AfD): Auf welcher fachlichen Grundlage wurde der militärische Schutzbereich der militärischen Funkanlage (Link-16-Bodenstation) am Standort Erbesk…
  48. Schriftliche Frage 52 von Jan Ralf Nolte (AfD): Plant die Bundesregierung im Rahmen der Einführung eines neuen Wehrdienstmodells, Freiwillig Wehrdienstleistende mit einer kurzen Dienstzeit…
  49. Schriftliche Frage 53 von Jan Ralf Nolte (AfD): Wann wird das neue Liederbuch der Bundeswehr herausgegeben, und was ist der Grund dafür, dass dies bisher noch nicht geschehen ist?
  50. Schriftliche Frage 54 von Zada Salihović (DIE LINKE): Warum gibt es im Kosovo kein Lager für den Ersatz von verschlissener Bekleidung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, welche im Rahme…
  51. Schriftliche Frage 55 von Zada Salihović (DIE LINKE): Wie viele Fälle gab es im Jahr 2025, bei denen im Kosovo stationierte Soldatinnen und Soldaten auf Ersatz für Bekleidung gewartet haben und…
  52. Schriftliche Frage 56 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kann die Bundesregierung die Aussage der Bundesministerin Katherina Reiche am 25. Februar 2026 im Deutschlandfunk bestätigen, in der sie ges…
  53. Schriftliche Frage 57 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Klimawirkungen hat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, laut Kenntnis der Bund…
  54. Schriftliche Frage 58 von Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In wie vielen Fällen und aus welchen Gründen wurden seit dem 6. Mai 2025 im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energ…
  55. Schriftliche Frage 59 von Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Entschädigungen an Stromproduzenten für nicht eingespeisten Strom gezahlt (bitte fü…
  56. Schriftliche Frage 60 von René Bochmann (AfD): Wie erklärt es die Bundesregierung, dass die Kraftstoffpreise für Benzin und Diesel in Deutschland regelmäßig deutlich über denen vieler eur…
  57. Schriftliche Frage 61 von Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Erkenntnisse hat die Taskforce „Wirtschaftliche Auswirkungen des Iran-Krieges“ bisher gewonnen, und wie plant die Bundesreg…
  58. Schriftliche Frage 62 von Leif-Erik Holm (AfD): In welchen Verteilnetzgebieten entstanden 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung die höchsten Kosten durch Redispatch-Maßnahmen (bitte die 1…
  59. Schriftliche Frage 63 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bestehen zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder nachgeordneten Behörden Verträge mit der E‑Bridge Consulting GmbH, d…
  60. Schriftliche Frage 64 von Enrico Komning (AfD): In welchem Umfang kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 in den einzelnen Bundesländern jeweils zu Abregelungen im Einspeisem…
  61. Schriftliche Frage 65 von Enrico Komning (AfD): Welche Mengen an in Deutschland erzeugtem Strom sind im Jahr 2025 zu negativen Preisen gehandelt worden, und wie hoch war nach Kenntnis der…
  62. Schriftliche Frage 66 von Enrico Komning (AfD): Wie hoch waren in Deutschland sowie, falls die Daten vorhanden sind, in den einzelnen Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung die En…
  63. Schriftliche Frage 67 von Steffen Kotré (AfD): Sieht die Bundesregierung angesichts der faktischen Blockade bzw. der weitgehenden Einstellung des Schiffsverkehrs in der Straße von Hormus…
  64. Schriftliche Frage 68 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Mit welchen jährlichen Mehrkosten für Stromkunden rechnet die Bundesregierung durch die geplanten Fördermechanismen für neue Gaskraftwerke (…
  65. Schriftliche Frage 69 von Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welcher zusätzliche Wasserbedarf ergäbe sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus dem Biomethan-Anteil der im geplanten Gebäudemodernis…
  66. Schriftliche Frage 70 von Edgar Naujok (AfD): Welche konkrete Strategie verfolgt die Bundesregierung angesichts der massiv gestiegenen Kraftstoffpreise in Deutschland, wobei diese in Nac…
  67. Schriftliche Frage 71 von Uwe Schulz (AfD): Welche belastbaren Erkenntnisse liegen der Bundesregierung in Bezug auf die stoffliche Zusammensetzung und Materialmengen der Fundamente in…
  68. Schriftliche Frage 72 von Ines Schwerdtner (DIE LINKE): Kennt die Bundesregierung das Instrument von staatlich regulierten Preisobergrenzen für Erdölprodukte, welches beispielsweise in Luxemburg u…
  69. Schriftliche Frage 73 von Ines Schwerdtner (DIE LINKE): Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass die Preise für Erdölerzeugnisse in Belgien seit dem 28. Februar 2026 weniger stark gestiege…
  70. Schriftliche Frage 74 von Ines Schwerdtner (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnis von den in Kroatien und Ungarn als Kriseninstrument eingeführten Preisobergrenzen für mineralölbasierte Kra…
  71. Schriftliche Frage 75 von Kassem Taher Saleh (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch wird nach dem Kenntnistand der Bundesregierung die in Deutschland tatsächlich verfügbare Menge an Biomethan in den Jahren 2029 bis…
  72. Schriftliche Frage 76 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen der Angabe der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche im Inter…
  73. Schriftliche Frage 77 von Adam Balten (AfD): Wie erfolgte die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation der Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) gemäß § 7 Ansatz 2…
  74. Schriftliche Frage 78 von Claudia Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Treffen Medienberichte zu, wonach das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt den amtierenden Staatsminister im Auswärtig…
  75. Schriftliche Frage 79 von Claudia Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche „wissenschaftliche Qualifikation und nachweisliche Expertise“ sowie welches „besonderes sachbezogenes Wirken“, die laut Antwort der B…
  76. Schriftliche Frage 80 von Andreas Paul (AfD): Gibt es derzeit eine Förderung der universitären medizinischen Forschung sowie der Ausbildungskapazitäten in der Humanmedizin am Standort Ol…
  77. Schriftliche Frage 81 von Sebastian Maack (AfD): Hat sich die Bundesregierung eine Haltung zum Gesetzentwurf des Bundesrates vom 26. September 2025 (Bundesratsdrucksache 313/25) gebildet, d…
  78. Schriftliche Frage 82 von Maik Brückner (DIE LINKE): Haben sich Mitglieder der Bundesregierung oder Angehörige der Bundesministerien seit Beginn der Legislaturperiode mit Vertreterinnen und Ver…
  79. Schriftliche Frage 83 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Wie viele Verstöße gegen die Arbeitsmarktneutralität wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen eines Bundesfreiwilligendienstes, ei…
  80. Schriftliche Frage 84 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Welche Finanzierungsmodelle für einen umlagefinanzierten Mutterschutz für Selbstständige prüft die Bundesregierung derzeit konkret, und bis…
  81. Schriftliche Frage 85 von Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Einführung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Bildungsve…
  82. Schriftliche Frage 86 von Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie sollen die im Rahmen eines Bildungsverlaufsregisters erhobenen Daten nach Auffassung der Bundesregierung zur datengestützten Schulentwic…
  83. Schriftliche Frage 87 von Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Datenkategorien und Indikatoren soll ein Bildungsverlaufsregister nach derzeitigen Planungen umfassen, und welche Rolle soll eine dat…
  84. Schriftliche Frage 88 von Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nach welchen fachlichen Kriterien wurde entschieden, den Feministischen Jurist*innentag, der u. a. Themen wie Gewaltschutz und Gleichberecht…
  85. Schriftliche Frage 89 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Welche Kommunen in Sachsen-Anhalt, die im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in der 3. Förderperiode (ab dem 1. Januar 2025) Bun…
  86. Schriftliche Frage 90 von Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die durchschnittliche Rente (Zahlbetrag) für Rentnerinnen und Rentner mit mindestens…
  87. Schriftliche Frage 91 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Auswirkungen der SGB-II-Reform auf Kinder und Familien vor, insbesondere im Hinblick a…
  88. Schriftliche Frage 92 von Pascal Meiser (DIE LINKE): Wie viele selbständig tätige Lehrer bzw. einer Lehrtätigkeit nachgehende Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit reg…
  89. Schriftliche Frage 93 von Sarah Vollath (DIE LINKE): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die zusätzlichen Kosten, die in den letzten zehn Jahren jährlich durch die Rente für besond…
  90. Schriftliche Frage 94 von Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche EU-Verordnungen oder Richtlinien regeln nach Kenntnis der Bundesregierung die schärferen Einschränkungen für den Bereich des Elbstrom…
  91. Schriftliche Frage 95 von Tina Winklmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist der Anteil der Bahnhöfe in der Oberpfalz, die mit einer öffentlichen Toilette ausgestattet sind, und welche Bahnhöfe verfügen ü…
  92. Schriftliche Frage 96 von Peter Felser (AfD): Teilt die Bundesregierung die in der Presse publik gewordene Einschätzung der EU- Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, dass die Abke…
  93. Schriftliche Frage 97 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerung des Bundesministers für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Carsten Schne…
  94. Schriftliche Frage 98 von Mirco Hanker (AfD): Wie beabsichtigt die Bundesregierung, geeignete Flächen (im Meer und an Land) zum Schutz von Natur und Biodiversität im Sinne der EU- Biodiv…
  95. Schriftliche Frage 99 von Steffen Kotré (AfD): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundeskanzlers Friedrich Merz, wonach der Ausstieg aus der Kernenergie ein „schwerer strategi…
  96. Schriftliche Frage 100 von Sebastian Maack (AfD): Wie viele von der Bundesregierung seit 2014 finanzierten oder mitfinanzierten Projekte unter Beteiligung des im Vereinsregister unter VR 349…
  97. Schriftliche Frage 101 von Stefan Schröder (AfD): Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der von der Europäischen Kommission am 10. März 2026 vorgestellten Strategie zum beschleunigten…
  98. Schriftliche Frage 102 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den nationalen Klima-Sozialplan gemäß den Vorgaben zum europäischen Klima-Sozialfonds (KSF) bei der E…
  99. Schriftliche Frage 103 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Wie viele Vorhaben zum Ankauf von Waldflächen nach dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) über die Förderrichtlinie Klima- Wildni…
  100. Schriftliche Frage 104 von Dr. Christina Baum (AfD): Wie lässt sich der Unterschied im PEI- Sicherheitsbericht im Berichtszeitraum vom 27. Dezember 2020 bis zum 31. Januar 2021 erklären, wonach…
  101. Schriftliche Frage 105 von Maik Brückner (DIE LINKE): Inwiefern verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, wie sich in den vergangenen Jahren die Gesundheitsversorgung von Menschen ent…
  102. Schriftliche Frage 106 von Simone Fischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Mittel zur Geschäftsbesorgung der Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege sind seitens der Bundesregierung für das laufende H…
  103. Schriftliche Frage 107 von Simone Fischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über den Stand der Ausschöpfung des Förderprogramms zur Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen gemäß §…
  104. Schriftliche Frage 108 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der sogenannte Most-Favored- Nation-Deal zwischen mehreren pharmazeutischen Untern…
  105. Schriftliche Frage 109 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Hat es im Zusammenhang mit dem sogenannten Most-Favored-Nation-Deal (MFN-Deal) zwischen mehreren pharmazeutischen Unternehmen und den USA An…
  106. Schriftliche Frage 110 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung für Werbung und Marketing in den letzten ze…
  107. Schriftliche Frage 111 von Nicole Hess (AfD): Wie viele Amtsärzte befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 1. Januar 2026 in Deutschland in einem aktiven, nicht gekün…
  108. Schriftliche Frage 112 von Maren Kaminski (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko einer durch den Krieg in Iran ausgelösten Ernährungskrise (www.brot-fuer-die-welt.de/pressemel d…
  109. Schriftliche Frage 113 von Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Naturschutzprojekte finanziert die Bundesregierung in Tansania (ggf. über externe Projektträger), und welche Maßnahmen ergreift sie,…
  110. Schriftliche Frage 114 von Christian Görke (DIE LINKE): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten in den kreisfreien Städten Branden…
  111. Schriftliche Frage 115 von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zu welchem Datum soll das Bundesförderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ bei der KfW starten, und auf welchen Zeitraum wird das Programm angelegt…

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/4848 21. Wahlperiode 20.03.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 56, 57 Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Audretsch, Andreas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 25 Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 59, 90 Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 27 Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 60 Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 12 Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 82, 105 Detzer, Sandra, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 61 Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 83, 84, 91 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 Fischer, Simone (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 106, 107 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Frohnmaier, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 30, 31, 48 Gamanov, Boris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 33, 34, 35 Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Abgeordnete Nummer der Frage Göring-Eckardt, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 15 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 108, 109, 110 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 97 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 98 Hemmelgarn, Udo Theodor (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 17 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 36, 112 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64, 65, 66 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67, 99 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Lehmann, Sven (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 3 Lemke, Steffi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 69, 94 Lucassen, Rüdiger (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81, 100 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Abgeordnete Nummer der Frage Müller, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 78, 79 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52, 53 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 40 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42, 43 Reinalter, Anja, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 44, 85, 86, 87 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54, 55 Schauws, Ulle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 88, 113 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 45 Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 21 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 4 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Abgeordnete Nummer der Frage Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 72, 73, 74 Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Slawik, Nyke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 23 Steinmüller, Hanna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 Strauß, Otto (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Taher Saleh, Kassem (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 9, 76, 102 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Winklmann, Tina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89, 103 Drucksache 21/4848 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Göring-Eckardt, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Lehmann, Sven (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Detzer, Sandra, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Göring-Eckardt, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Hemmelgarn, Udo Theodor (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 10 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 12 Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Seite Slawik, Nyke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 15 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Frohnmaier, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18, 19 Gamanov, Boris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 20 Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 24 Reinalter, Anja, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Strauß, Otto (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Frohnmaier, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Lucassen, Rüdiger (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/4848 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Audretsch, Andreas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Detzer, Sandra, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36, 37, 38 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Lemke, Steffi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 42, 43 Taher Saleh, Kassem (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Müller, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 46, 47 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Reinalter, Anja, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 56, 57 Schauws, Ulle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Lemke, Steffi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Winklmann, Tina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Drucksache 21/4848 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Fischer, Simone (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 71, 72 Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73, 74 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Schauws, Ulle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Steinmüller, Hanna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/4848 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordnete Katalin Gennburg (Die Linke) Ist der Bundesregierung die aktuelle Spendenkampagne des Fördervereins Berliner Schloss e. V. bekannt, in welcher der Verein Spendengelder für eigens gewünschte Baumaßnahmen, deren Durchführung weder vom Land Berlin, von der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss, noch von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Aussicht gestellt wurde, einwirbt, obwohl der Vereinszweck, der laut der Satzung des Vereins von 2013 auf die Förderung des Wiederaufbaus des Berliner Schlosses in weitestgehender Originaltreue abzielt, inzwischen erfüllt sein dürfte, und wenn ja, wie positioniert sie sich dazu, und welchen Inhalt haben die derzeitigen Beziehungen zwischen Bundesregierung bzw. der Stiftung Humboldt Forum und dem Förderverein Berliner Schloss e. V.? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 19. März 2026 Der Bundesregierung ist die aktuelle Spendenkampagne des Fördervereins Berliner Schloss e. V. aus den öffentlichen Quellen bekannt; darüberhinausgehende Informationen liegen ihr nicht vor. Der Förderverein führt diese in eigener Verantwortung durch. Die Bundesregierung bewertet dieses Vorgehen nicht. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist aus Sicht der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss mit der Errichtung der Balustradenfiguren im Sommer 2025 die letzte gemeinsame Rekonstruktionsmaßnahme mit dem Förderverein umgesetzt und das Bauvorhaben damit abgeschlossen worden. 2. Abgeordnete Katrin Göring- Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mit welchen Leitlinien, Regeln und Verfahren beabsichtigt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, den von ihm angekündigten, neugestalteten „Verhaltenskodex“ der Internationalen Filmfestspiele Berlin (Berlinale) inhaltlich und strukturell auszugestalten, um Transparenz, Gleichbehandlung und angemessenen Umgang mit politisch oder gesellschaftlich sensiblen Themen zu gewährleisten, und wer soll an der Erstellung beteiligt sein und oder beratend hinzugezogen werden (https://rp-online.de/politik/ deutschland/wolfram-weimer-tuttle-hat-ihre-zuku nft-von-sich-aus-infrage-gestellt_aid-14455 7741)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 17. März 2026 Der Aufsichtsrat der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH (KBB) hat in einer Sitzung am 4. März 2026 Empfehlungen ausgesprochen, um die KBB, zu der die Berlinale gehört, zu stärken. Die Empfehlungen erfolgen im Sinne einer Weiterentwicklung und im Interesse der langfristigen gesellschaftlichen Akzeptanz und wirtschaftlichen Stabilität der Einrichtung. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Geschäftsführung der KBB unter anderem die Entwicklung eines KBB-weiten Verhaltenskodex für öffentliche Veranstaltungen. Die Umsetzung obliegt der Geschäftsführung der KBB. Der Aufsichtsrat und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien unterstützen die KBB beratend. Der KBB steht es frei, sich im Prozess durch Expertinnen und Experten beraten zu lassen. 3. Abgeordneter Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet die Bundesregierung die Anwendung des Verfahrens zur Überprüfung geförderter Projekte und Projektträger durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) (sogenanntes Haber- Verfahren) auf Projekte bzw. Projektträger, die dem Schutzbereich der Kunst-, Presse- oder Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes unterfallen, insbesondere bei Förderungen aus dem Etat des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, und inwiefern berücksichtigen die für die Förderung verantwortlichen Ressorts und das BfV diese grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte für Akteure der Kultur- und Medienbranche bei der Durchführung des Haber- Verfahrens? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 17. März 2026 Das Haber-Verfahren hat zum Ziel, die missbräuchliche Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch Projekte bzw. Projektträger zu verhindern. Das Verfahren ist auch auf Akteure anwendbar, die dem Schutzbereich der Kunst-, Presse- oder Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes unterfallen. Als für Kultur und Medien zuständiges Ressort achtet der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) die grundgesetzlich garantierte Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit. Deshalb hat der BKM bisher nur in den Fällen das sog. Haber-Verfahren in Anspruch genommen, in denen konkrete Anhaltspunkte und Hinweise dafür Vorlagen, dass Akteure gefördert werden könnten, die sich möglicherweise gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen, und die eigenen Recherchemöglichkeiten erschöpft waren. 4. Abgeordnete Julia Schneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auf welcher Rechtsgrundlage hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Geheimdienstinformationen über den „Buchladen zur schwankenden Weltkugel“ angefordert, und auf Basis welcher konkreten Erkenntnisse wurde die Buchhandlung vom diesjährigen Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 16. März 2026 Zu einer konkreten Buchhandlung können aus Gründen des Geheimschutzes keine Angaben erfolgen. Zum Deutschen Buchhandlungspreis 2025: Der BKM hat das Haber- Verfahren beim Deutschen Buchhandlungspreis 2025 in drei Fällen angewendet. Prüfergebnis war, dass in allen drei Fällen „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vorlagen. Die Entscheidung des BKM, den Juryempfehlungen in diesen drei Fällen nicht zu folgen, erfolgte letztlich aus Gründen des Schutzes der verfassungsmäßigen Ordnung und entspricht der Empfehlung des Bundesministeriums des Innern. Weitere Angaben können auch hierzu nicht erfolgen, da sie dem Geheimschutz unterliegen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 5. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der finanzielle sowie personelle Aufwand der Bundespolizei und der Bundeszollverwaltung für Kontrollen an deutschen Grenzübergängen (Polen, Tschechien, Österreich) zur Feststellung von Verstößen gegen steuerrechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit im Ausland getankten Kraftstoffen (Benzin, Diesel) im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage, und wie viele Vergehen wurden ermittelt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 17. März 2026 Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. 6. Abgeordnete Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welchen aktuellen Abstimmungsstand mit den obersten Finanzbehörden der Länder kann die Bundesregierung hinsichtlich der geplanten Änderung des BMF-Schreibens zur Umsatzsteuerbefreiung bei der Zolllagerhaltung gemäß § 4 Nummer 4b des Umsatzsteuergesetzes mitteilen, und inwieweit ist in den derzeitigen Entwürfen eine Ausnahmeregelung für kritische Rohstoffe im Sinne des Critical Raw Materials Act vorgesehen, um die strategische Lagerhaltung durch Unternehmen nicht zu behindern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 19. März 2026 Die Frage der Anwendung der Steuerbefreiung nach § 4 Nummer 4b des Umsatzsteuergesetzes auf Lieferungen von Gegenständen an Verbraucher in ein bzw. in einem Zolllager, die der Verbraucher als Kapitalanlage erwirbt und bei denen es nicht zu einer Einfuhr in den zollrechtlich freien Warenverkehr kommt, wird derzeit mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert. Das Ergebnis dieser Erörterung bleibt abzuwarten. Das Kerngeschäft der Zolllager betreibenden Unternehmer – insbesondere auch für seltene Rohstoffe beispielsweise im Sinne des Critical Raw Materials Act (Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen) – ist nicht Gegenstand dieser Erörterung. 7. Abgeordneter David Schliesing (Die Linke) Wie viele laufende Verträge (inklusive Rahmenverträge), die die Bundesministerien (inklusive nachgeordnete Behörden) für Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit externen Dritten geschlossen haben, existieren derzeit, und wie hoch ist das Auftragsvolumen dieser Verträge (Auftragsvolumina bitte aufschlüsseln nach Bundesministerien und Bundeskanzleramt)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 19. März 2026 Für die Bewirtschaftung des Bundeshaushalts sind nach Artikel 65 Satz 2 des Grundgesetzes die einzelnen Ressorts zuständig, so dass die erbetenen Informationen dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) grundsätzlich nicht in der nachgefragten Form vorliegen. Die Bundesregierung stellt belastbare und qualitätsgesicherte Angaben im Rahmen des umfänglichen jährlichen Berichts an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die Ausgaben für externe Beratungsleistungen zur Verfügung. Beim sog. Beraterbericht handelt es sich um einen zeitlich nachlaufenden Bericht. Nach dem im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages festgelegten Berichtsturnus sind die Daten der Ressorts für das abgelaufene Haushaltsjahr zu den Berichterstattergesprächen für das dann beratungsgegenständliche kommende Haushaltsjahr vorzulegen. Der Beraterbericht, der auf Basis der parlamentarischen Beschlüsse im Wege einer umfangreichen Ressortabstimmung erstellt wird, durchläuft dabei in einem zeitaufwändigen Verfahren die notwendigen Plausibilisierungen und eventuellen Korrekturen, die sich mit dem zeitlichen Verzug zum abgelaufenen Haushaltsjahr ergeben können. Für Zwecke der Berichterstellung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 sind noch keine Daten erhoben worden. Eine nach unterjährigen Zeiträumen differenzierende Erhebung der Daten findet im Rahmen der Erstellung des Beraterberichts nicht statt, weshalb keine spezifischen Angaben für den von Ihnen erfragten Stichtag gemacht werden können. Die Bundesregierung wird dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 zu gegebener Zeit im üblichen Verfahren berichten. Im Übrigen wird auf gleichgelagerte Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 9 des Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch auf Bundestagsdrucksache 21/2141 und auf die Schriftliche Frage 35 des Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch auf Bundestagsdrucksache 20/8261 verwiesen. 8. Abgeordneter Martin Sichert (AfD) Hat die Bundesregierung Berechnungen dazu angestellt, um wie viele Euro die Steuereinnahmen im Bereich Mineralölhandel steigen würden, wenn sich die Preise für Diesel und Benzin gegenüber dem Tag vor Beginn des Iran-Krieges (Basis: 27. Februar 2026) um 20, 50 oder 100 Prozent erhöhen, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommt sie dabei jeweils? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 18. März 2026 Eine Berechnung entsprechend der Fragestellung hat die Bundesregierung nicht durchgeführt. 9. Abgeordnete Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist das Verfahren zur Bestimmung eines Bundesnutzers des Palais Schaumburg in Bonn (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 21/4573) ausgestaltet (bitte Verfahrensleitung, Teilnehmende, Verfahrensstand und Abschluss aufzählen), und ist das Verfahren zur Bestimmung des Bundesnutzers mit der erforderlichen Gesamtsanierung zeitlich koordiniert, und wenn ja, wie? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 17. März 2026 Für das Palais Schaumburg ist eine Bundesnutzung zu finden, die der historischen Bedeutung des Gebäudes gerecht wird, die Auflagen des Denkmalschutzes erfüllt und zudem die Sicherheitsanforderungen der angrenzenden Bundesnutzer berücksichtigt, die ebenfalls in Gebäuden des offenen Gesamtensembles untergebracht sind. Unter Beachtung dieser Umstände hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Eigentümerin ihr bekannte Unterbringungsbedarfe des Bundes aus offenen Erkundungsverfahren geprüft und darüber hinaus Bundesbedarfe betrachtet, welche durch Auflösung von Drittanmietungen zugunsten einer Nutzung des Palais Schaumburg grundsätzlich in Frage kämen. Auf dieser Basis hat die BImA proaktiv erste Gespräche und Besichtigungen mit potenziellen Nutzern durchgeführt. Der Vorgang dauert weiterhin an. Als nächster Schritt wäre seitens des bzw. der betreffenden Bundesnutzer ein Beschaffungsauftrag für das Palais Schaumburg gegenüber der BImA zu formulieren, welcher mit einer initialen Refinanzierungszusage für die weitere Planung – unter Berücksichtigung der spezifischen Nutzeranforderungen – zu hinterlegen ist. Erst im Anschluss kann die BImA das Bauprojekt wieder aufnehmen und eine Aussage über zeitliche Perspektiven machen. Im Hinblick auf die durch den Nutzer zu refinanzierenden Kosten wird die BImA das Bauprojekt dann nach Sicherstellung einer entsprechenden Haushaltsvorsorge im Nutzerhaushalt verbindlich zu Ende führen. 10. Abgeordneter Sascha Wagner (Die Linke) Wie ist der Umsetzungsstand zu der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten jährlichen Beteiligung des Bundes an den kommunalen Altschulden in Höhe von 250 Mio. Euro, und wie ist der weitere Zeitplan für die einzelnen Beratungsschritte? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 18. März 2026 Die Koalitionspartner haben gemäß Koalitionsvertrag vereinbart, dass sich der Bund zum Zweck einer Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik in dieser Legislaturperiode mit 250 Mio. Euro pro Jahr an Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen von übermäßigen Kassenkrediten beteiligt. Gleichzeitig ist verabredet, die finanzstarken Länder im bundesstaatlichen Finanzausgleich um 400 Mio. Euro pro Jahr zu entlasten und weitere zehn Prozentpunkte der Kostenaufteilung im Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebietes zu übernehmen. Die Beratungen innerhalb der Bundesregierung zur Umsetzung des Gesamtvorhabens dauern an und sind noch nicht abgeschlossen. Eine belastbare Aussage zum konkreten Zeitplan ist daher gegenwärtig nicht möglich. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 11. Abgeordneter Jorrit Bosch (Die Linke) Welche personenbezogenen oder sonstigen Daten wurden im Vorfeld oder im Zusammenhang mit Maßnahmen der Bundespolizei rund um das Auswärtsspiel Atalanta Bergamo gegen Borussia Dortmund am 25. Februar 2026 zwischen inländischen und ausländischen bzw. supranationalen Sicherheits- oder Strafverfolgungsbehörden übermittelt (bitte empfangende/übermittelnde Behörde und Zweck der Übermittlung darstellen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. März 2026 Die Bundespolizei hat keine Daten im Sinne der Fragestellung an ausländische bzw. supranationale Sicherheits- oder Strafverfolgungsbehörden übermittelt. 12. Abgeordneter Jorrit Bosch (Die Linke) Wie viele Personen waren im Zusammenhang mit dem Auswärtsspiel Atalanta Bergamo gegen Borussia Dortmund am 25. Februar 2026 von Maßnahmen der Bundespolizei betroffen (bitte nach den wesentlichen Orten und Arten der Maßnahmen aufschlüsseln), und wie viele Strafverfahren wurden in diesem Zusammenhang eingeleitet (bitte nach den wesentlichen Straftatbeständen aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. März 2026 Die Bundespolizei hat im Zusammenhang mit dem Auswärtsspiel Atalanta Bergamo gegen Borussia Dortmund grenzpolizeiliche Maßnahmen in Form von Ausreiseuntersagungen bei acht Personen, die an deutschen Flughäfen (Frankfurt-Hahn, Köln-Bonn und Düsseldorf) festgestellt wurden, durchgeführt. Es wurden keine Strafverfahren eingeleitet. 13. Abgeordneter Mirze Edis (Die Linke) Erkennt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des aktuellen Iran-Krieges neue Schutzbedürfnisse bei Asylanträgen in Deutschland an, z. B. für kurdische Personen, und strebt die Bundesregierung Maßnahmen an, um die langen und nach meiner Auffassung gefährlichen Wartezeiten für Antragstellerinnen und Antragsteller aus Iran zu verkürzen, und wenn ja, welche sind dies konkret (www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.steht-fluch twelle-bevor-iranische-asylantraege-am-haeufigst en-in-deutschland-gestellt.09293abe-8e08-42e8-b fbf-b20d4bc5ca0e.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. März 2026 Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft in jedem Einzelfall sorgfältig, ob die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, die Gewährung subsidiären Schutzes oder die Feststellung eines Abschiebungsverbots vorliegen. Hierfür werden sämtliche Erkenntnisse zur schutzsuchenden Person und zur Herkunftsregion berücksichtigt. Die Bundesregierung versteht die Fragestellung dahingehend, dass mit „Wartezeiten“ die Möglichkeiten gemeint sind, einen Asylantrag beim BAMF zu stellen. Bei der Antragsannahme beim BAMF treten derzeit keine Verzögerungen auf. 14. Abgeordneter Dr. Götz Frömming (AfD) Liegen der Bundesregierung verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse über die Buchhandlungen „BiBaBuZe“, „Artemis“, „Land in Sicht“ und die „Karl-Marx-Buchhandlung“ vor, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 18. März 2026 Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) den gesetzlichen Auftrag, Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, zu beobachten. § 4 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c BVerfSchG definiert derartige Bestrebungen als politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete „Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen“. Als Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sind daher solche anzusehen, die über die bloße Kritik an Verfassungswerten und Verfassungsgrundsätzen hinaus Aktivitäten zu deren Beseitigung (so das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in: BVerfGE 113, 63 [81 f.]; das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in: BVerwGE 137, 275 Rn. 61) oder zu einer Umgestaltung der Staats- und Gesellschaftsordnung in Richtung einer mit den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbarenden Ordnung entfalten (so BVerwGE 137, 275 Rn. 40). Eine öffentliche Einschätzung bzw. eine Stellungnahme zu einzelnen Organisationen, Personen oder anderen Gruppierungen nimmt das BfV auf dieser Grundlage im jährlich veröffentlichten Verfassungsschutzbericht vor. Keine der genannten Buchhandlungen „BiBaBuZe“, „Artemis“, „Land in Sicht“ und „Karl-Marx-Buchhandlung“ wird derzeit im Verfassungsschutzbericht des Bundes erwähnt. Das BfV sammelt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags Informationen und wertet diese aus. Eine weiterführende Auskunft zu den in der Fragestellung genannten Buchhandlungen „BiBaBuZe“, „Artemis“, „Land in Sicht“ und „Karl-Marx-Buchhandlung“, zu denen jeweils das BfV bisher keine öffentliche Stellungnahme abgegeben hat, kann aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen, auch nicht in eingestufter Form. Durch eine offene Auskunft darüber, ob und welche Erkenntnisse dem BfV über die Buchhandlungen „BiBaBuZe“, „Artemis“, „Land in Sicht“ und die „Karl-Marx-Buchhandlung“ bekannt sind, wären Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Methodik des BfV insbesondere bei der Beobachtung und Priorisierung möglicher Beobachtungsobjekte des BfV möglich. Durch eine offene Auskunft über den aktuellen Wissensstand könnten die betroffenen Akteure Abwehrstrategien entwickeln und dadurch die Erkenntnisgewinnung des BfV erschweren oder in Einzelfällen unmöglich machen. Eine Veröffentlichung der in Rede stehenden Informationen würde den Kenntnisstand und die Arbeitsweise des BfV hier offenlegen. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Eine offene Beantwortung Ihrer Frage ist daher nicht möglich, weil sonst Informationen bekannt würden, die im Zusammenhang mit Fähigkeiten und Einsatztaktik sowie mit dienstlichen und operativen Vorgehensweisen des BfV stehen. Nach sorgfältiger Abwägung der Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt zudem, dass auch eine Beantwortung unter Verschlusssachen-Einstufung nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages und damit einhergehender Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Dies gilt umso mehr, als bei einem Bekanntwerden die betroffenen nachrichtendienstlichen Methoden und Werkzeuge nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden können. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen. 15. Abgeordnete Katrin Göring- Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wo und wann hat der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt Besuchstermine in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen durchgeführt (bitte die letzten 14 Termine jeweils nach Datum und Ort aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 19. März 2026 02.12.2025 16356 Blumberg 23.10.2025 Dresden 15.08.2025 Quedlinburg 14.08.2025 06502 Thale/OT Weddersleben 14.08.2025 06406 Bernburg 14.08.2025 Halle/Saale 12.07.2025 Hansestadt Rostock 16. Abgeordneter Dr. Ingo Hahn (AfD) Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. März 2026 (Az. 5 A 1882/22), wonach die bis zum Inkrafttreten des Stiftungsfinanzierungsgesetzes praktizierte Förderung parteinaher Stiftungen rechtswidrig war, um die für das Haushaltsjahr 2021 auf dieser Grundlage an parteinahe Stiftungen bewilligten und ausgezahlten Globalzuschüsse durch das Bundesverwaltungsamt auf Rücknahme und Rückforderung zu überprüfen, und falls sie keine solche Überprüfung beabsichtigt, aus welchen Gründen nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 18. März 2026 Mit Urteil vom 10. März 2026 hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Desiderius-Erasmus- Stiftung e. V. keinen Anspruch auf Bewilligung von Globalzuschüssen zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit bezogen auf das Haushaltsjahr 2021 hat (Az. 5 A 1882/22). Die Bundesregierung wird die schriftlichen Urteilsgründe sorgfältig auswerten, sobald diese vorliegen. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf die engen verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufhebung bestandskräftiger Verwaltungsakte. 17. Abgeordneter Udo Theodor Hemmelgarn (AfD) Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, dass Anhänger des iranischen Mullah- Regimes in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben, und wenn ja, wie viele waren dies, und wie möchte die Bundesregierung dem möglichen Missbrauch des Asylrechts durch iranische Islamisten begegnen (vgl. www.youtube.com/watch? v=w3kPwIu78m0)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. März 2026 Erkenntnisse im Sinne des ersten Teils Ihrer Frage liegen der Bundesregierung nicht vor. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfasst statistisch nicht, aus welchen Gründen Personen einen Asylantrag stellen. Ebenso wenig erfasst das BAMF statistisch, aus welchen Gründen Asyl gewährt, internationaler Schutz zuerkannt, ein Abschiebungsverbot festgestellt oder der Asylantrag abgelehnt wird. Das BAMF hat den Sachverhalt aufzuklären. Ergeben sich in diesem Zusammenhang Anhaltspunkte für das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 3 Absatz 2 und Absatz 4 sowie § 4 Absatz 2 des Asylgesetzes, kommt die Ablehnung des Asylantrags als unbegründet und ggf. offensichtlich unbegründet in Betracht (§ 30 Absatz 1 Nummer 7 des Asylgesetzes). 18. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie erklärt sich die Bundesregierung den Widerspruch zwischen dem Schriftsatz vom 9. Februar 2026, in dem die anwaltliche Vertretung des Bundesministeriums des Innern gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln erklärt, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) habe den Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ zwischenzeitlich „aufgelöst“, und der daraufhin erfolgten Aussage des BfV gegenüber dem Magazin „Cicero“, die Bearbeitung des Personenpotenzials im Bereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ werde im Rahmen des gesetzlichen Auftrags fortgesetzt (www.cicero.de/innenpolitik/phanomenbe reich-delegitimierung-wurde-aufgelost-kehrtwend e-beim-verfassungsschutz)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. März 2026 Die in der Fragestellung erwähnten Bewertungen stehen nicht im Widerspruch zueinander. Grundlage für die Bearbeitung von Gruppierungen und Einzelpersonen sind tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen gemäß dem gesetzlichen Auftrag des Bundesamtes für Verfassungsschutz, nicht hingegen die Zuordnung zu einem Phänomenbereich. 19. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Wie begründet die Bundesregierung die unterschiedliche Kostenpraxis gegenüber deutschen Staatsbürgern einerseits und im Rahmen humanitärer Aufnahmeprogramme aufgenommenen nichtdeutschen Personen andererseits, und inwieweit hält sie dies insbesondere im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für gerechtfertigt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. März 2026 Der Bundesregierung ist keine unterschiedliche Kostenpraxis im Sinne der Fragestellung bei Anwendung derselben Rechtsgrundlage bekannt. Etwaige Unterschiede in der Geltendmachung bzw. Übernahme von Kosten ergeben sich aus dem für verschiedene Sachverhalte jeweils geltenden Recht. 20. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie viele verbeamtete und angestellte Volljuristen sind derzeit als Mitarbeiter des Bundesministeriums des Innern (BMI) tätig, und auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Kosten des BMI für externe juristische Beratung und anwaltliche Vertretung seit dem 1. Mai 2025? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 19. März 2026 Mit Stichtag 16. März 2026 sind im Bundesministerium des Innern (BMI) 422 Volljuristen in der Laufbahn des höheren Dienstes tätig. Seit dem 1. Mai 2025 sind insgesamt 580.334,58 Euro vom BMI für Rechtsanwaltskosten für Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Gerichtsprozessen verausgabt worden. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Landgerichten und anderen höheren Zivilgerichten ab einem Streitwert von 10.000 Euro (vor 2026: 5.000 Euro) für die Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren die Notwendigkeit besteht, sich durch einen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigtem vertreten zu lassen („Anwaltszwang“). 21. Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (fraktionslos) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über den in sozialen Medien dokumentierten Angriff auf einen politischen Veranstalter vor, bei dem dieser Berichten zufolge von zwei mutmaßlich linksextremen Tätern angegriffen, zu Boden geschlagen und getreten worden sein soll (vgl. Beitrag auf der Plattform X vom 5. März 2026, https://x.com/rebew_lexa/status/20291093022506 84473), und wenn ja, wie lauten diese, und liegen den Sicherheitsbehörden des Bundes Informationen über Tatverdächtige, Hintergründe und eine mögliche politische Motivation der Tat vor, und wenn ja, welche sind dies konkret? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 18. März 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 22. Abgeordneter Dario Seifert (AfD) Wie viele Überstunden sind bei der Bundespolizei im Zuständigkeitsbereich Mecklenburg- Vorpommern in den letzten fünf Jahren jeweils zum Stichtag 31. Dezember angefallen, und welche wesentlichen Gründe nennt die Bundesregierung für das Entstehen dieser Überstunden (bitte jeweils nach Art der Einsätze aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. März 2026 Eine statistische Erfassung der Daten im Sinne der Fragestellung erfolgt seitens der Bundespolizei nicht. Die Überstunden der gesamten Bundespolizei mit rund 55.000 Mitarbeitern stellen sich zu den genannten Stichtagen wie folgt dar: • 31. Dezember 2023:  2.112.360 Überstunden, • 31. Dezember 2024:  2.458.482 Überstunden, • 31. Dezember 2025:  2.860.488 Überstunden. Weiter zurückliegende Jahre können aus technischen und datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr ausgewertet werden. Die oben aufgeführten Überstunden ergeben sich aus den Salden aller Arbeitszeitkonten zum genannten Stichtag. Sie beinhalten sowohl angefallene als auch zwischenzeitlich bereits abgebaute Überstunden. Die Überstunden umfassen drei Arbeitszeitkonten: Gleitzeit- und Überarbeitszeitsalden, Mehrarbeit nach § 11 des Bundespolizeibeamtengesetzes und Mehrarbeit nach § 88 des Bundesbeamtengesetzes. 23. Abgeordnete Nyke Slawik (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern unterscheiden sich die durch die Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen geplanten verwaltungstechnischen Vorgänge (Abläufe, Arbeitsschritte, Abrufbarkeit durch Behörden) bei der Speicherung und Weiterleitung der Daten von Menschen, die das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch nehmen, vom aktuellen Verfahren sowie vom Verfahren nach dem vorherigen Transsexuellengesetz, und mit welchen Instrumenten soll dem Schutz der Betroffenen in dem Vorschlag des Bundesministeriums des Innern Rechnung getragen werden (mildere Mittel [alternative Identifizierungen, Pseudonymisierungen], Löschfristen, Abrufdokumentationen, Auskunftsansprüchen etc.)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 17. März 2026 Der Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen sieht keinerlei eigenständige Verarbeitungsbefugnisse und Verfahrensänderungen vor, sondern folgt lediglich der Grundentscheidung, die der Gesetzgeber mit dem am 1. November 2024 vollständig in Kraft getretenen Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) getroffen hat. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der Daten zum früheren Geschlechtseintrag (und somit auch zur Datenübermittlung) ergeben sich bereits aus formellem Gesetz, insbesondere aus § 23 Absatz 2 und 3, § 33 des Bundesmeldegesetzes (BMG), § 150 Absatz 1 i. V. m. § 196 Absatz 2 und 2a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und § 139b Absatz 6, 7, 8 der Abgabenordnung, jeweils i. V. m. § 13 Absatz 1, 3, 4 SBGG (es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1340 verwiesen). Die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Datenübermittlungen wurden im Verfahren der Verordnungsgebung intensiv durch das federführende Bundesministerium des Innern, die Bund-Länder-Gremien des Meldewesens und durch die übrigen betroffenen Behörden sowie deren vorgesetzte Bundesministerien, das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, geprüft und im Rahmen der Ressort-, Länder- und Verbändebeteiligung einer weiteren Nachprüfung unterzogen. Hinsichtlich des seit Einführung des SBGG veränderten Verfahrens zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen sowie hinsichtlich der anwendbaren Rechtsnormen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 3, 4 und 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1340 verwiesen. Alternative Identifikationsverfahren z. B. mittels Identifikationsnummer wurden fachlich geprüft. Die Verwendung der Identifikationsnummer nach dem Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung (IDNrG) ist nur zu den in § 5 Absatz 1 Satz 2 IDNrG genannten Zwecken zulässig (Erbringung von Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz, mit Einwilligung der betroffenen Person sowie zum Zwecke eines registerbasierten Zensus). Diese Voraussetzungen liegen nicht vor. Regelungen zu Löschfristen, § 14 BMG, Abrufdokumentationen, § 40 BMG, und zum Auskunftsrecht der betroffenen Person, § 10 BMG i. V. m. Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679, sind bereits heute gesetzlich geregelt und umgesetzt. Daneben normieren die Verordnungen im Meldewesen umfassende Maßnahmen zur Datensicherheit, beispielsweise die verpflichtende Nutzung des Übermittlungsprotokolls OSCI- Transport (Ende-zu-Ende Verschlüsselung) bei elektronischen Datenübermittlungen. Zudem sehen die Fachverfahren Rollen- und Berechtigungskonzepte vor, die sicherstellen, dass nur berechtigten Anwendern die Rechte zur Verarbeitung bestimmter Daten zugewiesen werden, die sie zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben zwingend benötigen. Bereits heute bestehen sehr hohe Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit im Meldewesen, um den Schutz der Betroffenen zu gewährleisten. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 24. Abgeordnete Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich des nach Aussage der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch nachgewiesenen, rechtswidrigen Einsatzes von weißem Phosphor durch das israelische Militär im Zusammenhang mit einem Militärschlag am 3. März 2026 in einem Wohngebiet in Südlibanon (www.hrw.org/de/news/2026/03/09/libanon-israe l-setzt-rechtswidrig-weissen-phosphor-ein), und inwiefern hat der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul dies im Rahmen seiner Reise nach Israel gegenüber der israelischen Regierung thematisiert? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 20. März 2026 Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung. 25. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung entsprechend ihren Antworten auf meine Schriftlichen Fragen 51 auf Bundestagsdrucksache 21/1482 und 91 auf Bundestagsdrucksache 21/1831, in denen sie das Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs zu den Verpflichtungen der Staaten zum globalen Klimaschutz ausdrücklich begrüßt, den Entwurf der Republik Vanuatu für eine Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) zur Willkommenheißung und Bekräftigung des Gutachtens zu unterstützen, sowohl im VN- Prozess als auch öffentlich, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 18. März 2026 Die Verhandlungen über eine Resolution der VN-Generalversammlung (UNGA Resolution on the ICJ Advisory Opinion on Climate Change) auf Initiative Vanuatus dauern an. Die Bundesregierung beteiligt sich konstruktiv an diesen Verhandlungen im Rahmen einer gemeinsamen EU-Verhandlungsführung. Die Bundesregierung wird sich zu dieser Resolution einschließlich ihres Stimmverhaltens final positionieren, sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind und der Text der Resolution feststeht. 26. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Wurde der U.S.-Militärstützpunkt in Ramstein nach Kenntnis der Bundesregierung für die Vorbereitung des U.S.-amerikanischen Truppenaufmarsches für den Angriff auf den Iran und/oder seitdem für die am 28. Februar 2026 begonnenen Angriffe genutzt, und wenn ja, wann wurde die Bunderegierung darüber von der U.S.-Regierung unterrichtet, und hat die Bundesregierung diesen Nutzungen zugestimmt? 27. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Ist die Nutzung von U.S.-Militärstützpunkten in Deutschland und die Nutzung des deutschen Luftraums für die Vorbereitung und Durchführung der seit dem 28. Februar 2026 erfolgenden Angriffe auf den Iran nach Auffassung der Bundesregierung völkerrechtskonform, und wenn ja, aufgrund welcher völkerrechtlichen Verträge, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen, welcher allgemeinen Rechtsgrundsätze und Aspekte des Völkergewohnheitsrechts ist die Bundesregierung zu dieser Auffassung gelangt? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 16. März 2026 Die Fragen 26 und 27 werden zusammen beantwortet: Die Bundesregierung steht in kontinuierlichem Austausch mit ihren Partnern und Verbündeten. Die USA sind an die für US-Basen in Deutschland geltenden Stationierungsabkommen gebunden, in denen die Nutzung geregelt ist. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Schriftliche Frage 72 des Abgeordneten Boris Mijatović auf Bundestagsdrucksache 21/4657. 28. Abgeordnete Birgit Bessin (AfD) In welcher Höhe wurden in den vergangenen 15 Jahren freiwillige Beträge aus Bundesmitteln an den Europarat oder an dessen Parlamentarische Versammlung oder an Programme und Einrichtungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates gezahlt (bitte für jedes dieser 15 Jahre die Gesamtsumme angeben)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 16. März 2026 In den vergangenen zehn Jahren wurden folgende freiwillige Beträge aus Bundesmitteln an den Europarat und dessen Parlamentarische Versammlung gezahlt: 2025:  14.435.709 Euro 2024:  12.815.277 Euro 2023:   8.466.428 Euro 2022:  14.764.984 Euro 2021:   4.257.465 Euro 2020:   3.039.411 Euro 2019:   2.484.389 Euro 2018:   1.825.009 Euro 2017:     700.000 Euro 2016:     749.389 Euro Weiter zurückliegende Zahlungen können mit Blick auf die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen nicht im Rahmen eines zumutbaren Zeitaufwandes zusammengestellt werden. Der Arbeitsaufwand zur Archivrecherche der erfragten Informationen würde in den befassten Arbeitseinheiten die funktionsadäquate Erledigung der Fachaufgaben gefährden. Nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann (vgl. u. a. BVerfGE 124, 161, 197; 147, 50, 147 f.). 29. Abgeordneter Torben Braga (AfD) Auf welche konkreten Erkenntnisse stützt der Bundeskanzler Friedrich Merz seine in der ARD- Sendung „Bericht aus Berlin“ am 8. März 2026 getätigte Aussage, Iran habe möglicherweise nur „wenige Wochen“ vor dem Zusammenbau atomarer Waffensysteme gestanden, und wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz dieser Einschätzung zu den gegenteiligen öffentlichen Feststellungen der IAEO (u. a. https://media.un.org/unife ed/en/asset/d354/d3540257) sowie zum Umstand, dass dem Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages trotz ausdrücklicher Nachfrage in den Sitzungen seit Juni 2025 keine entsprechenden Informationen übermittelt wurden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 16. März 2026 Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) hat in ihren Berichten regelmäßig darauf hingewiesen, dass ein ausschließlich friedlicher Zweck des iranischen Nuklearprogramms nicht bestätigt werden kann und hat dabei u. a. auf Irans große Bestände an hochangereichertem Uran und die iranische Verweigerung des Zugangs von IAEO-Inspektoren abgestellt. So verfügte Iran bereits im Juni 2025 nach IAEO-Berechnungen über 440,9 kg auf bis zu 60 Prozent angereicherten Urans; eine Weiteranreicherung auf einen waffenfähigen Grad (90 Prozent) wäre innerhalb weniger Wochen realisierbar. Wie die IAEO in ihren Quartalsberichten regelmäßig festhält, ist Iran der einzige Nichtnuklearwaffenstaat innerhalb des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV), der Uran auf 60 Prozent anreichert und akkumuliert. Seit 2021 kann die IAEO zudem Irans Verpflichtung, von der Entwicklung eines nuklearen Sprengsatzes abzusehen, nicht verifizieren, da Iran entsprechende Verifikations- und Überwachungsmaßnahmen der IAEO unter Sicherheitsratsresolution 2231 (2015) vom 20. Juli 2015 nicht zulässt. Deutschland hat mit seinen Partnern Frankreich und Großbritannien hierauf immer wieder in Einlassungen im IAEO-Gouverneursrat und in anderen internationalen Gremien hingewiesen. Der Auswärtige Ausschuss wird zum Themenkomplex Iran regelmäßig unterrichtet, insbesondere auch zu Erkenntnissen, die das iranische Nuklearprogramm betreffen. 30. Abgeordneter Markus Frohnmaier (AfD) Wann wurde die Bundesregierung von der US- Regierung über die Angriffe auf den Iran informiert, und warum war es nicht möglich, die sich in Israel, der Golf-Region und dem Iran befindlichen deutschen Staatsbürger vor der Schließung des Luftraums zu evakuieren (vgl. www.welt.de/p olitik/ausland/article69a3b8117c787f6a1cef2950/i ran-krieg-logistischer-albtraum-flugverkehr-uebe r-dubai-und-abu-dhabi-eingestellt-touristen-sitze n-fest.html sowie www.mdr.de/nachrichten/deuts chland/politik/krieg-iran-usa-israel-urlauber-wade phul-evakuierung-100.html und www.zeit.de/polit ik/deutschland/2026-02/iran-angriff-deutschland-f riedrich-merz-israel-usa-gxe)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 18. März 2026 Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Das Auswärtige Amt hat in den Reise- und Sicherheitshinweisen für die gesamte Region bereits seit längerem auf das Risiko einer Eskalation hingewiesen. Darin wurde bereits Mitte Januar dieses Jahres darauf hingewiesen, dass es in der gesamten Region wegen einer Verschärfung der Sicherheitslage zu Luftraumschließungen und Flugausfällen kommen könnte. Die Reiseinformationen hierzu wurden am 26. Februar dieses Jahres nochmals verschärft. Diesbezüglich wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 76 des Abgeordneten Raimond Scheirich auf Bundestagsdrucksache 21/4657 verwiesen. Die Bundesregierung und die Reiseindustrie haben nach Ausbruch des Konflikts schnell reagiert, sodass im Rahmen einer äußerst volatilen Sicherheitslage eine fünfstellige Zahl deutscher Staatsangehöriger die Krisenregion sicher verlassen konnte. Über 1.100 besonders vulnerable Personen und ihre engsten Angehörigen sind mit sechs durch die Bundesregierung organisierten Sonderflügen nach Deutschland zurückgekehrt. 31. Abgeordneter Markus Frohnmaier (AfD) Warum ist die Bundesregierung keine Kooperation mit Staaten, die ihre Staatsbürger aus der Golfregion, Israel und Iran evakuieren, wie dem Vereinigten Königreich, eingegangen, um die deutschen Staatsbürger aus den entsprechenden Regionen zurückzuholen (vgl. www.n-tv.de/politi k/11-23-Iran-Atomanlage-Natans-getroffen-id304 15311.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 18. März 2026 Das Auswärtige Amt sowie die Botschaften und Generalkonsulate in der Region stehen in ständigem Austausch mit europäischen und internationalen Partnern, um die Ausreise deutscher Staatsangehöriger aus den betroffenen Ländern zu ermöglichen. Durch die enge Abstimmung konnten deutsche Staatsangehörige auch über Repatriierungsflüge anderer Staaten ausgeflogen werden. 32. Abgeordneter Boris Gamanov (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis von Schreiben des russischen Föderationsrates vom 24. Februar 2026 und der Duma vom 26. Februar 2026 u. a. an das Europäische Parlament, laut denen das Vereinigte Königreich und Frankreich beabsichtigen, nukleare Sprengköpfe und Waffen an die Ukraine zu liefern, was nach meiner und der dort dargestellten Auffassung eine Verletzung des NPT (Non Proliferation Treaty) darstellen und zu einer Eskalation des Ukraine-Krieges führen könnte, und wenn ja, welche Informationen liegen ihr zu den darin enthaltenen Vorwürfen konkret vor, und wie positioniert sie sich ggf. dazu? 33. Abgeordneter Boris Gamanov (AfD) Wann hat die Bundesregierung – sofern sie Kenntnis von den Schreiben des russischen Föderationsrates vom 24. Februar 2026 und der Duma vom 26. Februar 2026 an u. a. das Europäische Parlament hat, laut denen das Vereinigte Königreich und Frankreich beabsichtigen, nukleare Sprengköpfe und Waffen an die Ukraine zu liefern – von diesen Schreiben Kenntnis erlangt? 34. Abgeordneter Boris Gamanov (AfD) Welche Sicherheitsrisiken sieht die Bundesregierung – sofern sie Kenntnis von den Schreiben des russischen Föderationsrates vom 24. Februar 2026 und der Duma vom 26. Februar 2026 u. a. an das Europäische Parlament hat, laut denen das Vereinigte Königreich und Frankreich beabsichtigen, nukleare Sprengköpfe und Waffen an die Ukraine zu liefern, und dessen Inhalte bestätigen kann – im Falle einer Abgabe solcher Waffen an die Ukraine, einschließlich potenzieller Eskalationen mit Russland, radioaktiver Kontamination oder unkontrollierter Proliferation? 35. Abgeordneter Boris Gamanov (AfD) Unterstützt die Bundesregierung – sofern sie Kenntnis von den Schreiben des russischen Föderationsrates vom 24. Februar 2026 und der Duma vom 26. Februar 2026 u. a. an das Europäische Parlament hat, laut denen das Vereinigte Königreich und Frankreich beabsichtigen, nukleare Sprengköpfe und Waffen an die Ukraine zu liefern, und dessen Inhalte bestätigen kann – das Vorhaben Frankreichs und des Vereinigten Königreichs, die Ukraine mit Atomwaffen auszustatten (bitte detailliert begründen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 20. März 2026 Die Fragen 32 bis 35 werden zusammen beantwortet: Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 95 des Abgeordneten Stefan Schröder auf Bundestagsdrucksache 21/4657 verwiesen. Im Übrigen kommen Großbritannien und Frankreich ihren Verpflichtungen als Nuklearwaffenstaaten im Rahmen des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen vollumfänglich nach. 36. Abgeordnete Maren Kaminski (Die Linke) Was hat die golden gerahmte Kopie der Geburtsurkunde des Großvaters des US-Präsidenten Donald Trump, die Bundeskanzler Friedrich Merz im Juni 2025 an Präsident Donald Trump übergeben hat, gekostet (bitte die dabei angefallenen Kosten des Geschenks nach den einzelnen Positionen aufschlüsseln; www.swr.de/leben/prominente/merz-s chenkt-trump-geburtsurkunde-seines-opas-10 0.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 18. März 2026 Kosten im Sinne der Fragestellung können nicht mitgeteilt werden. Durch die Bekanntgabe der Kosten von Gastgeschenken könnte es zu Spekulationen über eine Korrelation zu den Beziehungen zu einzelnen Ländern kommen, was politisch nicht beabsichtigt ist und den Interessen der Bundesrepublik Deutschland zuwiderliefe. Die Beantwortung Ihrer Frage kann auch aus Gründen des Vertrauensschutzes gegenüber der beschenkten Person bzw. der beschenkten Regierung nicht erfolgen. 37. Abgeordneter Stefan Keuter (AfD) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die laut Medienberichten von russischer Seite dem ukrainischen Geheimdienst zugeschriebene Tötungen russischer Schriftsteller, Philosophen und anderer am Ukraine-Krieg unbeteiligten Zivilisten, und wenn ja, wie lauten diese, und welche Konsequenzen zieht sie ggf. daraus (bitte begründen; www.nytimes.com/2022/10/05/us/politics/uk raine-russia-dugina-assassination.html sowie www.zeit.de/politik/ausland/2023-05/sachar-prile pin-russland-politiker-explosion-autobombe)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 20. März 2026 Die Bundesregierung hat keine eigenen, über die öffentliche Berichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung. 38. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung angesichts der derzeit stark eingeschränkten Funktionsfähigkeit der deutschen Auslandsvertretung in Teheran (https:// taz.de/Deutsche-Botschaft-im-Iran/!6154781/), iranischen Staatsangehörigen die Beantragung nationaler Visa für längerfristige Aufenthalte in Deutschland (z. B. Familiennachzug, Studium oder Erwerbstätigkeit) vorübergehend auch an anderen deutschen Auslandsvertretungen, insbesondere in Nachbarstaaten Irans, zu ermöglichen, und wenn ja, an welchen Standorten, bzw. wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 17. März 2026 Die deutsche Botschaft in Teheran ist aufgrund der aktuellen Entwicklungen temporär geschlossen. Dies betrifft in Visaverfahren auch den externen Dienstleister TLScontact sowie in Verfahren afghanischer Antragstellender das Büro der Internationalen Organisation für Migration (IOM). Vor dem 15. Januar 2026 eingereichte Anträge werden, soweit möglich, im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) und im Auswärtigen Amt weiter bearbeitet. Die Bundesregierung beobachtet die weiteren Entwicklungen in Iran sehr genau, gegenwärtig ist aber nicht absehbar, wann die Visastelle der Botschaft beziehungsweise TLScontact und die IOM ihren Betrieb wieder aufnehmen können. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob eine Visumannahme von Antragstellenden aus Iran in gewissen Fällen an deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten erfolgen kann. 39. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über den Verbleib der Kölner Journalistin Eva Maria Michelmann vor, die gemeinsam mit ihrem Kollegen Ahmed Polad seit dem 18. Januar 2026 vermisst wird und die letztmalig in Raqqa (Syrien) gesehen wurde, und wenn ja, wie lauten diese, und plant die Bundesregierung, in diesem Fall Schritte zu unternehmen, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 17. März 2026 Die zuständigen Stellen in der Bundesregierung sind mit dem in Ihrer Frage geschilderten Sachverhalt befasst und stehen dazu mit den syrischen Stellen in Kontakt. Weiteren Ausführungen hierzu steht der Schutz der Persönlichkeitsrechte Dritter entgegen. Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach Syrien und weist im Rahmen der Reisewarnung auch darauf hin, dass deutschen Staatsangehörigen in Syrien in akuten Notfällen nur äußerst eingeschränkt konsularische Hilfe geleistet werden kann. 40. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Wie viele in Bearbeitung befindliche Visaanträge für Deutschland gibt es aktuell in der deutschen Auslandsvertretung in Iran, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung hinsichtlich der Bearbeitung von Visaanträgen aus dem aktuellen Krieg in Iran ziehen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 17. März 2026 Die deutsche Botschaft in Teheran ist aufgrund der aktuellen Entwicklungen temporär geschlossen. Dies betrifft in Visaverfahren auch den externen Dienstleister TLScontact sowie in Verfahren afghanischer Antragstellender das Büro der Internationalen Organisation für Migration (IOM). Mit Stand 11. März 2026 befinden sich noch ca. 2.000 Visaanträge in Bearbeitung. Vor dem 15. Januar 2026 eingereichte Anträge werden, soweit möglich, im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und im Auswärtigen Amt weiter bearbeitet. Die Bundesregierung beobachtet die weiteren Entwicklungen in Iran sehr genau, gegenwärtig ist aber nicht absehbar, wann die Visastelle der Botschaft beziehungsweise TLScontact und die IOM ihren Betrieb wieder aufnehmen können. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob die Visumbearbeitung von Antragstellenden aus Iran in gewissen Fällen an deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten erfolgen kann. 41. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, der Ukraine und Belarus zum 40. Jahrestag des Tschernobyl-Unfalls vom 26. April 1986 Gedenkveranstaltungen geben, und wenn ja, an welchen dieser Aktivitäten ist die Bundesregierung direkt oder indirekt durch Teilnehmer oder Förderung beteiligt (bitte Aktivitäten konkret mit Datum, Ort und Art der Beteiligung benennen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 18. März 2026 Nach Kenntnis der Bundesregierung sind derzeit folgende Gedenkveranstaltungen zum 40. Jahrestag des Tschernobyl-Unfalls geplant: Am 24. April 2026 ist seitens der Bundesregierung eine Veranstaltung des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit in Berlin mit dem Titel „40 Jahre Tschernobyl – eine Katastrophe mit Folgen bis heute“ unter Teilnahme der Leitungsebene des Bundesministeriums geplant. Ferner kündigte die ukrainische Regierung eine offizielle Gedenkveranstaltung anlässlich des 40. Jahrestages an, weitere Details sind derzeit noch nicht bekannt. Der Bundesregierung liegen keine über die öffentliche Berichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse zu Gedenkveranstaltungen in Belarus vor. Eine Einladung an Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung ist nicht erfolgt. 42. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Wurden deutsche Diplomaten oder Mitarbeiter der deutschen Einrichtungen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik in den vom Krieg gegen Iran betroffenen Regionen, in Israel und Iran selbst, verletzt oder getötet, und wenn ja, wann und durch wen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 20. März 2026 Der Bundesregierung sind keine Fälle von verletzten oder getöteten deutschen Diplomaten oder Mitarbeitern der deutschen Einrichtungen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik im Sinne der Fragestellung bekannt. 43. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Sind Schäden an den Gebäuden der deutschen diplomatischen oder kulturellen Einrichtungen in den vom Krieg gegen Iran betroffenen Regionen zu verzeichnen, und wenn ja, wo und durch wen wurden diese verursacht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 20. März 2026 Das Goethe-Institut in Tel Aviv wurde in der Nacht auf den 1. März 2026 durch einen iranischen Raketenangriff beschädigt, bei dem die Rakete etwa 200 Meter Luftlinie vom Institut einschlug. Es kam dabei zu Beschädigungen überwiegend an der gläsernen Außenfassade. Drei Büros sind betroffen. Darüber hinaus sind der Bundesregierung keinerlei Schäden an den Gebäuden der deutschen diplomatischen oder kulturellen Einrichtungen im Sinne der Fragestellung bekannt. 44. Abgeordnete Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welchem Umfang werden Schengen-Visa für sprachlich-kulturelle Zwecke (z. B. Austauschprogramme, Sprachaufenthalte, akademische Vorbereitungskurse unter 90 Tagen) erteilt, und ist der Bundesregierung bewusst, dass die Wartezeit für diese Visa mehr als zwölf Monate betragen kann? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 17. März 2026 Im Jahr 2025 wurden insgesamt 23.204 Schengen-Visa für kulturelle Zwecke erteilt. Dies entsprach 1,8 Prozent aller im vergangenen Jahr erteilten Schengen-Visa. Der Bundesregierung ist bekannt, dass an einigen Auslandsvertretungen zum Teil längere Wartezeiten bestehen und arbeitet kontinuierlich an Maßnahmen zur Verbesserung, etwa durch die Erhöhung der Bearbeitungskapazitäten. Die Bundesregierung weist jedoch auch darauf hin, dass sie nicht in jedem Fall die Möglichkeit hat, wesentlichen Einfluss auf die Wartezeiten an den Visastellen zu nehmen. Das kann beispielsweise bei aktuellen Krisenlagen der Fall sein oder wenn aufgrund der besonderen Verhältnisse im Gastland die Überprüfung faktischer Einreisevoraussetzungen besonders komplex ist. Die Visastellen müssen zudem auch Terminkapazitäten für andere, prioritäre Antragskategorien vorhalten. 45. Abgeordneter David Schliesing (Die Linke) Hat die Bundesregierung den Umstand, dass PEN America in den USA seit 2021 fast 23.000 Buchverbote an öffentlichen Schulen und Bibliotheken dokumentiert hat, davon allein 6.870 Fälle im Schuljahr 2024/2025, von denen fast 4.000 verschiedene Titel betroffen sind, bei denen es sich überproportional um Bücher über Rassismus, Titel von oder über Menschen mit anderer Hautfarbe und Bücher mit LGBTQ+-Charakteren und -Themen oder Diskussionen über sexuelle Gewalt handelt (vgl. https://pen.org/banned-books-list-2 026/), gegenüber der US-Regierung kritisch thematisiert, und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 17. März 2026 Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen in den USA aufmerksam und steht zu allen bilateralen Themen im ständigen Austausch mit der US-Regierung. Die Bundesregierung äußert sich jedoch grundsätzlich nicht zu Inhalten konkreter Gespräche mit ausländischen Regierungen. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/3266 verwiesen. 46. Abgeordneter Otto Strauß (AfD) Welche Einflüsse haben nach Auffassung der Bundesregierung Nachtflugverbote in Deutschland auf die Fähigkeit der Bundesregierung, Deutsche in Kriegs- oder Krisensituationen, wie beispielweise derzeit aus der Golfregion, evakuieren zu können, und welche Berechnungsgrundlage legt die Bundesregierung bei der Berechnung der selbst zu tragenden Eigenanteile an den Kosten der Evakuierung von deutschen und nichtdeutschen Staatsbürgern aus Bedrohungsszenarien zugrunde? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 17. März 2026 Nach den Regelungen des Luftverkehrsgesetzes kann die für einen Flughafen zuständige Landesluftfahrtbehörde im Rahmen einer Ermessensentscheidung ein Starten und Landen auch während der bestehenden Nachtflugbeschränkungen erlauben. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Antrag des Luftfahrtunternehmens. Die Bundesregierung hat die zuständigen Behörden gebeten, bei ihrer Ermessensentscheidung die Ausnahmesituation, in der sich die aus der Golfregion zurückkehrenden Passagiere befinden, zu berücksichtigen. Sie hat ferner darauf hingewiesen, dass die zügige Rückholung der betroffenen Personen auch im besonderen Interesse der Bundesregierung liegt. Die von der Bundesregierung organisierten Sonderflüge zur Ausreiseunterstützung für deutsche Staatsangehörige in der Golfregion waren von geltenden Nachtflugverboten an deutschen Flughäfen nicht betroffen. Der Kostenanteil für die Sonderflüge der Bundesregierung zur Ausreiseunterstützung deutscher Staatsangehöriger wird im Einklang mit dem Konsulargesetz erhoben und orientiert sich an den gewöhnlichen Kosten eines mittleren Economy-Tarifs. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 47. Abgeordneter Jan van Aken (Die Linke) Wie viele Anträge auf Kriegsdienstverweigerung wurden im Jahr 1970 nach Kenntnis der Bundesregierung gestellt (bitte nach anerkannten und nach abgelehnten Anträgen aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 16. März 2026 Es wird auf Seite 9 des Berichts des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages vom 1. März 1971 auf Bundestagsdrucksache 6/1942 verwiesen. Im Übrigen liegt keine Statistik zu der Anzahl anerkannter bzw. abgelehnter Anträge vor. 48. Abgeordneter Markus Frohnmaier (AfD) Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse über die Reichweite von iranischen Raketen, und stellen diese nach Auffassung der Bundesregierung eine Bedrohung für Deutschland dar (vgl. www.n-tv.de/politik/Rubio-Iran-arbeitet-an-Entwi cklung-von-Kontinentalraketen-id30405870.html sowie www.arabnews.com/node/2634486/ middleeast)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 18. März 2026 Die Bundesregierung hat Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung. Eine Bedrohung im Sinne der Fragestellung besteht derzeit nicht. 49. Abgeordneter Mirco Hanker (AfD) Wie viele Soldaten der Bundeswehr wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren (2020 bis 2025) in Auslandseinsätze entsandt, und wie viele von diesen Soldaten gehörten zum Zeitpunkt der Entsendung der Statusgruppe der Freiwillig Wehrdienst Leistenden an (bitte nach Jahren und nach freiwillig auf den jeweiligen Einsatz beworbenen Soldaten oder dienstlich weisungsgebunden entsandten Soldaten aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 16. März 2026 Freiwillig Wehrdienst Leistende dürfen zu Auslandseinsätzen gemäß § 58e des Soldatengesetzes nur herangezogen werden, wenn sie sich zuvor schriftlich dazu bereiterklärt haben. Im Übrigen kann die Beantwortung Ihrer Frage nicht in offener Form erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.1 Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Rückschlüsse auf die Personalausstattung der Auslandseinsätze sowie den Ausbildungsstand des in den Einsatzgebieten eingesetzten Personals zulassen. Dies kann sich nachteilig auf die Einsatz- und Verteidigungsfähigkeit auswirken. 50. Abgeordneter Thomas Ladzinski (AfD) Sind oder waren seit dem 28. Februar 2026 Offiziere der Bundeswehr als Austauschoffiziere bei den Streitkräften der Vereinigten Staaten von Amerika oder des Staates Israel tätig, und haben sie direkt oder indirekt an den Kampfhandlungen im Konflikt mit der Islamischen Republik Iran teilgenommen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 18. März 2026 Bei den Streitkräften der Vereinigten Staaten von Amerika sind Offiziere der Bundeswehr als Austauschoffiziere eingesetzt, die weder direkt noch indirekt an Kampfhandlungen im Konflikt mit der Islamischen Republik Iran teilgenommen haben. 1 Das Bundesministerium der Verteidigung hat einen Teil der Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Bei den Streitkräften des Staates Israel dienen derzeit keine Austauschoffiziere der Bundeswehr. 51. Abgeordneter Rüdiger Lucassen (AfD) Auf welcher fachlichen Grundlage wurde der militärische Schutzbereich der militärischen Funkanlage (Link-16-Bodenstation) am Standort Erbeskopf bei Idar-Oberstein von zuvor 8 km auf 1 km reduziert, und welche Auswirkungen hat diese Änderung nach Bewertung der Bundesregierung auf die Funktionsfähigkeit und Störanfälligkeit des taktischen Datenlinks Link 16 der Bundeswehr an diesem Standort, insbesondere im Hinblick auf mögliche Beeinflussungen durch Windenergieanlagen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 19. März 2026 Grundlage für die Verkleinerung des Schutzbereiches um die Funkanlage im Sinne der Fragestellung ist ein Gutachten des Fraunhofer- Instituts für Integrierte Schaltungen, das zu dem Ergebnis kommt, dass eine rechtserhebliche Störung durch Windenergieanlagen im Abstand von mehr als 1.000 Metern ausgeschlossen werden kann. 52. Abgeordneter Jan Ralf Nolte (AfD) Plant die Bundesregierung im Rahmen der Einführung eines neuen Wehrdienstmodells, Freiwillig Wehrdienstleistende mit einer kurzen Dienstzeit von etwa einem Jahr oder weniger überwiegend oder systematisch den Heimatschutzregimentern der Bundeswehr zuzuweisen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 16. März 2026 Im Rahmen des Neuen Wehrdienstes sollen Freiwillig Wehrdienstleistende mit einer Verpflichtungszeit von bis zu elf Monaten vorranging im Heimatschutz eingesetzt werden. 53. Abgeordneter Jan Ralf Nolte (AfD) Wann wird das neue Liederbuch der Bundeswehr herausgegeben, und was ist der Grund dafür, dass dies bisher noch nicht geschehen ist? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 17. März 2026 Derzeit dauert die Prüfung der Inhalte des Liederbuches noch an. Eine Veröffentlichung wird schnellstmöglich angestrebt. 54. Abgeordnete Zada Salihović (Die Linke) Warum gibt es im Kosovo kein Lager für den Ersatz von verschlissener Bekleidung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, welche im Rahmen des KFOR-Mandats (KFOR: Kosovo Force) im Kosovo stationiert sind (siehe Jahresbericht des Wehrbeauftragten 2025, Bundestagsdrucksache 21/4200, S. 13), und wie sieht das Prozedere aus, wenn jene Soldatinnen und Soldaten Ersatz für verschlissene Bekleidung benötigen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 18. März 2026 Innerhalb des deutschen Einsatzkontingents der KFOR wird seit Februar 2026 wieder ein Einsatzvorrat an Bekleidung vorgehalten, aus dem der Tausch defekter Bekleidung erfolgt. 55. Abgeordnete Zada Salihović (Die Linke) Wie viele Fälle gab es im Jahr 2025, bei denen im Kosovo stationierte Soldatinnen und Soldaten auf Ersatz für Bekleidung gewartet haben und es dadurch zu Dienstausfällen kam oder auf nicht passenden Ersatz (private Kleidung/Schuhe oder Bekleidung in nicht passender Größe) zurückgegriffen werden musste? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 19. März 2026 Es sind keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt, die zu dienstlichen Beeinträchtigungen führten. Bei Abweichungen von einer Passgenauigkeit der Bekleidung war die Einsatzfähigkeit jederzeit uneingeschränkt gewährleistet. Das Tragen privater Bekleidung im Einsatz ist nicht gestattet. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 56. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kann die Bundesregierung die Aussage der Bundesministerin Katherina Reiche am 25. Februar 2026 im Deutschlandfunk bestätigen, in der sie gesagt hat, dass Mietende sich durch die angekündigte Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) die Heizungsform aussuchen können (www.deuts chlandfunk.de/neues-geg-interview-mit-katherin a-reiche-cdu-bm-fuer-wirtschaft-und-energie-10 0.html, ab Minute 04:50), und wenn ja, wie kann dies sichergestellt werden, und wenn nein, wie schützt die Bundesregierung Mietende vor hohen Nebenkosten durch den Betrieb von Gas- und Ölheizungen, und wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass Mietende auch von Modernisierungskosten nicht übermäßig belastet werden, wenn der § 71 GEG gestrichen und somit auch die Bezugsgrundlage der Deckelung der Heizungsmodernisierungsumlage im Bürgerlichen Gesetzbuch wegfällt? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 15. März 2026 Die am 24. Februar 2026 von der Regierungskoalition vorgelegten Eckpunkte werden im Gebäudemodernisierungsgesetz und in weiteren Gesetzen umgesetzt. Die Eckpunkte beinhalten die ausdrückliche Festlegung, dass es zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen einer Regelung bedarf. Diese Festlegung wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung berücksichtigen. Die Arbeiten am Gesetzentwurf und an den neuen Regelungen laufen. Insofern können zum gegenwärtigen Stand keine Angaben zu genauen Inhalten der anstehenden gesetzlichen Änderungen gemacht werden. 57. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Klimawirkungen hat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, laut Kenntnis der Bundesregierung (bitte ggf. Abschätzungen und die CO2-Äquivalente pro Jahr für die Jahr 2026 bis 2035 angeben), und liegen der Bundesregierung Abschätzungen über die Klimawirkung der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD am 24. Februar 2026 vorgestellten GEG-Novelle vor, und wenn ja welche Klimawirkung hat die Novelle (bitte ggf. Abschätzungen und die CO2- Äquivalente pro Jahr für die Jahre 2026 bis 2035 angeben), und wenn nein, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Klimaschutzziele im Gebäudesektor eingehalten werden? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 17. März 2026 Eine Abschätzung der THG-Minderungswirkung (THG: Treibhausgas) von Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 280) ist im Projektionsbericht 2025 des Umweltbundesamtes und des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit dargelegt (www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/118 50/publikationen/projektionsbericht_2025.pdf). Die am 24. Februar 2026 von der Regierungskoalition vorgelegten Eckpunkte werden im Gebäudemodernisierungsgesetz umgesetzt. Die Arbeiten am Gesetzentwurf und an den neuen Regelungen laufen. Eine Abschätzung der THG-Minderungswirkung des Gebäudemodernisierungsgesetzes kann erst nach Konkretisierung durch die gesetzlichen Regelungen erfolgen. 58. Abgeordneter Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In wie vielen Fällen und aus welchen Gründen wurden seit dem 6. Mai 2025 im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bereits bewilligte und laufende Zuwendungen zurückgezogen oder deren Widerruf eingeleitet, obwohl die Zuwendungsempfänger die Vorgaben des jeweiligen Bewilligungsbescheides eingehalten und die Fördervoraussetzungen erfüllt hatten? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 19. März 2026 Für Widerrufe gilt des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Danach kann ein rechtmäßiger Zuwendungsbescheid (Verwaltungsakt) nur nach § 49 VwVfG widerrufen werden. Für die Rücknahme eines rechtswidrigen Zuwendungsbescheides sind die Regelungen des § 48 VwVfG zu beachten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erklärt Rück- und Widerrufe entsprechend diesen Vorschriften. Im erfragten Zeitraum sind im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie acht Fälle bekannt. Die Widerrufe erfolgten größtenteils auf eigenen Wunsch der Zuwendungsempfänger, da sie die jeweiligen Projekte aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht mehr durchführen wollten. In weiteren Fällen wurden die Arbeiten an den Projekten gar nicht aufgenommen und zum Teil wurden Projekte vorzeitig beendet, was jeweils zum Widerruf führte. 59. Abgeordneter Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Entschädigungen an Stromproduzenten für nicht eingespeisten Strom gezahlt (bitte für die letzten vier verfügbaren Jahre bundesweit angeben und das letzte Jahr nach Bundesländern aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 17. März 2026 Um Netzengpässe, also die Überlastung eines Leitungsabschnitts, zu bewältigen, regeln die Netzbetreiber Stromerzeugung vor dem Engpass herunter und weisen Erzeuger hinter dem Engpass an, zum Ausgleich zusätzlichen Strom zu produzieren. Beides verursacht Kosten. Im Jahr 2024 lagen die gesamten Kosten des Netzengpassmanagements bei rund 3 Mrd. Euro. Der finanzielle Ausgleich an die Betreiber von Erneuerbare Energien-Anlagen (EE-Anlagen) ist eine Teilmenge der 3 Mrd. Euro Gesamtkosten. Gemäß vorläufigen Daten der Bundesnetzagentur wurden in den letzten vier Jahren folgende Zahlungen zum finanziellen Ausgleich für die Reduzierung der Einspeisung von EE-Anlagen im Rahmen des Redispatch geleistet: 2022 2023 2024 2025 finanzieller Ausgleich an die EE-Anlagenbetreiber in Mio. Euro 186,14 580,39 554,38 434,53 Für das Jahr 2025 finden Sie nachfolgend die Aufteilung des finanziellen Ausgleiches an die EE-Anlagenbetreiber nach Bundesländern. Finanzieller Ausgleich an die EE-Anlagenbetreiber im Jahr 2025 Bundesland in Mio. Euro Bayern 165,03 Niedersachsen 120,15 Schleswig-Holstein  54,02 Brandenburg  40,87 Mecklenburg-Vorpommern  26,99 Sachsen-Anhalt  17,85 Nordrhein-Westfalen   3,34 Baden-Württemberg   2,33 Sachsen   1,21 Thüringen   1,06 Rheinland-Pfalz   0,90 Hessen   0,71 Bremen   0,05 Saarland   0,01 Berlin – Hamburg – 60. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Wie erklärt es die Bundesregierung, dass die Kraftstoffpreise für Benzin und Diesel in Deutschland regelmäßig deutlich über denen vieler europäischer Nachbarstaaten, insbesondere denen Polens, Tschechiens und teilweise auch Österreichs liegen, und hält die Bundesregierung an ihrer Politik der stetigen Verteuerung von Kraftstoffen durch CO2-Bepreisung und weitere staatliche Abgaben fest, obwohl dadurch vor allem Pendler, Handwerksbetriebe, Speditionen und mittelständische Unternehmen in Deutschland gegenüber Wettbewerbern in anderen EU-Staaten erheblich benachteiligt werden, und wenn ja, mit welcher Begründung? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 20. März 2026 Die Bundesregierung hat die aktuellen Entwicklungen auf den unterschiedlichen Märkten, insbesondere auch dem Kraftstoffmarkt laufend im Blick. Beim Vergleich mit anderen Staaten muss beachtet werden, dass sich die Steuern und Abgaben, die wettbewerbliche Struktur der Märkte sowie die Rahmenbedingungen unterscheiden. Daher sind die Modelle von anderen Ländern nicht ohne weiteres auf Deutschland übertragbar. Die Bundesregierung hat vor dem Hintergrund der aufgrund der aktuellen militärischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten und der Blockade der Straße von Hormus erheblich gestiegenen Kraftstoffpreise in Deutschland am 17. März 2026 ein Kraftstoffmaßnahmenpaket beschlossen. Dieses Paket besteht aus drei konkreten Einzelmaßnahmen: Tankstellen dürfen künftig nur noch einmal am Tag ihre Preise für Kraftstoffe erhöhen. Dagegen sind Preissenkungen jederzeit zulässig, um den Preiswettbewerb zu erhalten. Damit werden die Kalkulierbarkeit und Transparenz der Preisinformationen für Verbraucherinnen und Verbraucher erhöht und der Wettbewerb auf Seite der Nachfrage gestärkt. Preise bleiben wichtiger Teil der marktwirtschaftlichen Mechanismen. Zum Zweiten wird die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht gestärkt. Dem Bundeskartellamt wird ermöglicht, einfacher gegen marktbeherrschende oder marktmächtige Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorzugehen, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen. Das Ziel ist, missbräuchlich überhöhte Preise der großen Mineralölunternehmen zu verhindern. Als Drittes schafft die Bundesregierung die gesetzlichen Grundlagen, um den Wettbewerb auch im Kraftstoffbereich strukturell rascher zu verbessern. Sie vereinfacht das Verfahren, das das Bundeskartellamt im Nachgang zu Sektoruntersuchungen bereits heute nutzen kann, um strukturelle Störungen des Wettbewerbs festzustellen und zu beheben. Das Bundeskartellamt kann damit Abhilfemaßnahmen in laufenden und künftigen Verfahren schneller auf den Weg bringen. Damit adressiert die Bundesregierung mit ihren Maßnahmen – unter Berücksichtigung der von den Mitgliedstaaten der Internationalen Energieagentur (IEA) beschlossen Freigabe von bis zu 400 Millionen Barrel an Notfallreserven, an der sich Deutschland beteiligt – die aktuelle Marktlage mit einer klaren ordnungspolitischen Ausrichtung. 61. Abgeordnete Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Erkenntnisse hat die Taskforce „Wirtschaftliche Auswirkungen des Iran-Krieges“ bisher gewonnen, und wie plant die Bundesregierung neben der bereits angekündigten Beschränkung von Preiserhöhungen an Tankstellen auf einmal täglich sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht überhöhte Benzinpreise infolge des Iran-Konflikts zahlen müssen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 19. März 2026 Die Taskforce „Naher Osten – Energieversorgung der Bundesregierung“ analysiert fortlaufend die Volatilität an den Energiemärkten, die auf die derzeitige faktische Blockade der Straße von Hormus sowie auf Angriffe auf die Energieinfrastruktur in der Golfregion zurückzuführen ist. Infolgedessen sind die Ölpreise deutlich gestiegen und pendelten sich Mitte März 2026 bei rund 100 US-Dollar pro Barrel ein. Auch die Gaspreise verzeichnen einen Anstieg, wobei sich der Preis am TTF (Title Transfer Facilityist ein virtueller Handelspunkt, der als Referenzpreis für Erdgas in ganz Europa fungiert) aktuell in einem Korridor zwischen 50 und 55 Euro pro Megawattstunde einpendelt. Erschwerend kommt hinzu, dass die massiv gestiegenen Versicherungsprämien für die Handelsschifffahrt in der Golfregion den Seetransport beeinträchtigen. Die bereits eingetretenen geopolitischen Entwicklungen haben die Wirtschaftsforschungsinstitute veranlasst, in ihren Frühjahrsprognosen ihre Wachstumserwartungen zu korrigieren. Die wachstumsdämpfenden Effekte des Iran-Krieges veranschlagen sie dabei im Durchschnitt auf etwa 0,2 Prozentpunkte im Jahr 2026 sowie auf 0,1 Prozentpunkte im Jahr 2027. Gleichzeitig haben die Institute ihre Inflationsprognosen für das Jahr 2026 im Durchschnitt um 0,5 Prozentpunkte angehoben. Die physische Versorgungssicherheit in Deutschland bleibt trotz Energiepreisanstiegen gewährleistet, da die Abhängigkeit von Energieimporten aus der Golfregion durch die Diversifizierungsstrategien der vergangenen Jahre erfolgreich reduziert wurde. Das Bundeskabinett hat am 17. März 2026 auf Vorschlag von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche im Umlaufverfahren ein Maßnahmenpaket beschlossen, das die Verlässlichkeit der Preisinformation und den Wettbewerb verbessert, indem Preiserhöhungen an Tankstellen auf einmal täglich begrenzt werden, eine verschärfte Missbrauchsaufsicht eingeführt wird, die es dem Bundeskartellamt ermöglicht, einfacher gegen marktbeherrschende oder marktmächtige Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorzugehen sowie das Sektoruntersuchungsinstrument vereinfacht und beschleunigt wird. Unabhängig von der Preisdiskussion beteiligt sich Deutschland an einer konzertierten Aktion der Internationalen Energieagentur und gibt strategische Ölreserven in einem historisch einmaligen Umfang frei. Von den weltweit bereitgestellten 400 Millionen Barrel Öl entfallen rund 2,64 Millionen Tonnen, was etwa 19,5 Millionen Barrel entspricht, auf den deutschen Anteil. Damit wird zukünftig möglicherweise drohenden Mengenverknappungen vorgebeugt. 62. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) In welchen Verteilnetzgebieten entstanden 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung die höchsten Kosten durch Redispatch-Maßnahmen (bitte die 14 Netzgebiete mit den höchsten Redispatch- Kosten inklusive der Kosten in Euro angeben)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 16. März 2026 Auf Netzentgelttransparenz.de finden sich Angaben zu den Redispatch- Plankosten, die die Verteilernetzbetreiber bei der Bildung ihrer Netzentgelte für das Jahr 2025 zugrunde gelegt haben. Tabelle: VNB mit den höchsten EPMK-Planwerten 2025 VNB Planwerte EPMK 2025  1. Bayernwerk Netz GmbH 142.021.950 €  2. E.DIS Netz GmbH  68.559.476 €  3. Avacon Netz GmbH  65.680.361 €  4. N-ERGIE Netz GmbH  49.402.981 €  5. Schleswig-Holstein Netz AG  20.275.750 €  6. DB Energie GmbH  13.640.833 €  7. Westnetz GmbH  12.708.267 €  8. WEMAG Netz GmbH   7.000.000 €  9. TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG   4.193.463 € 10. Pfalzwerke Netz AG   3.334.515 € 11. EWE NETZ GmbH   2.700.000 € 12. Westfalen Weser Netz GmbH   1.204.143 € 13. enercity Netz GmbH     850.000 € 14. Netze BW GmbH     700.000 € Quelle: Netzentgelttransparenz.de Die Veröffentlichung auf Netzentgelttransparenz.de enthält die Daten aller Verteilnetzbetreiber (VNB) in Zuständigkeit der Bundesnetzagentur (eigene Zuständigkeit und Organleihe). Einige – nicht alle – Landesregulierungsbehörden veröffentlichen ebenfalls Daten auf Netzentgelttran- sparenz.de. Für nicht enthaltene VNB in Landeszuständigkeit wird an die zuständigen Landesregulierungsbehörden verwiesen. Es handelt sich um Plankosten, also um die Ende 2024 für das Jahr 2025 erwarteten Engpassmanagementkosten (EPMK). 63. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bestehen zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder nachgeordneten Behörden Verträge mit der E‑Bridge Consulting GmbH, die im Jahr 2023 bereits ein gemeinsames Papier zum (nun auch in öffentlich gewordenen Versionen des Netzpaketes enthaltenen) Redispatch-Vorbehalt mit dem E.ON- Tochterunternehmen E.DIS veröffentlichte (www.energate-me ssenger.de/news/260105/edis-und-eon-die- vaeterdes-redispatch-vorbehalts), und wenn ja, zu welchen Themen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 16. März 2026 Im Rahmen seiner Zuständigkeit hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) derzeit zwei laufende Vorhaben mit der E‑Bridge Consulting GmbH. Am 8. Mai 2023 beauftragte das BMWE die E‑Bridge Consulting GmbH in einem Konsortium mit der Erstellung eines „Begleitgutachtens zum Branchendialog zur Beschleunigung von Netzanschlüssen“. Weiter ist die E-Bridge Consulting GmbH als Unterauftragnehmer eingebunden im Rahmen eines Auftrags vom 1. Dezember 2024 zur „Unterstützung bei der Umsetzung der Roadmap Systemstabilität der Bundesregierung“. 64. Abgeordneter Enrico Komning (AfD) In welchem Umfang kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 in den einzelnen Bundesländern jeweils zu Abregelungen im Einspeisemanagement (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1d der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/971), und wie viel Energie ist durch diese Abregelungen verloren gegangen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 19. März 2026 In der folgenden Tabelle finden Sie vorläufige Daten der Bundesnetzagentur zu den Reduzierungen von erneuerbaren Energien für das Jahr 2025, aufgeschlüsselt nach Bundesländern. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1d der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/971 Bezug genommen. Bundesland Redispatch-Reduzierung von erneuerbaren Energien im Jahr 2025 in GWh Schleswig-Holstein 2.348,03 Niedersachsen 2.290,34 Bayern 2.130,68 Brandenburg 1.205,57 Mecklenburg-Vorpommern   489,45 Sachsen-Anhalt   400,24 Bundesland Redispatch-Reduzierung von erneuerbaren Energien im Jahr 2025 in GWh Nordrhein-Westfalen   273,32 Sachsen   130,78 Hessen    37,67 Rheinland-Pfalz    30,12 Baden-Württemberg    24,55 Thüringen    17,99 Saarland     0,82 Bremen     0,20 Berlin – Hamburg – 65. Abgeordneter Enrico Komning (AfD) Welche Mengen an in Deutschland erzeugtem Strom sind im Jahr 2025 zu negativen Preisen gehandelt worden, und wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt der negative Jahresumsatz der auf diese Art gehandelten Strommengen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/971)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 20. März 2026 Die freie Preisbildung am Strommarkt ist wichtig, um Angebot und Nachfrage in Ausgleich zu bringen. Es kann sich auch ein Gleichgewicht bei einem negativen Preis einstellen. Ein solches Marktergebnis bietet einen Anreiz, in Flexibilisierung zu investieren. Soweit erneuerbare-Energien-Anlagen zu wenig Flexibilität zeigen, wurden mit dem sogenannten Stromspitzengesetz wesentliche Hemmnisse der Flexibilisierung für Neuanlagen beseitigt. So erhalten diese bei Einspeisung zu Zeiten negativer Preise zukünftig keine Vergütung bzw. keine Prämie. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde im Jahr 2025 eine Menge von 25.893,69 Gigawattstunden (GWh) in Deutschland erzeugten Stroms an der Strombörse EPEX Spot im Day-Ahead-Handel zu negativen Preisen gehandelt (jeweils bezogen auf die gekauften Mengen in Lieferstunden mit negativen Preisen für das Marktgebiet Deutschland). Hierbei ergab sich ein Umsatz von rund –295,97 Mio. Euro. Die zugrunde liegenden Daten stammen von der Strombörse EPEX Spot und betreffen den vortäglichen Handel (Day-Ahead-Markt) für das Liefergebiet Deutschland. Die Angaben umfassen etwa 90 Prozent des Day- Ahead-Handelsvolumens; Handelsaktivitäten an anderen Börsen wie NordPool oder EXAA sind nicht berücksichtigt. 66. Abgeordneter Enrico Komning (AfD) Wie hoch waren in Deutschland sowie, falls die Daten vorhanden sind, in den einzelnen Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung die Entschädigungen für abgeregelten Strom aus erneuerbaren Energien, die jeweils in den Jahren 2019 bis 2025 gezahlt wurden (vgl. zu dem Umfang des abgeregelten Stroms die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1d der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/971)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 19. März 2026 Um Netzengpässe, also die Überlastung eines Leitungsabschnitts, zu bewältigen, regeln die Netzbetreiber Stromerzeugung vor dem Engpass herunter und weisen Erzeuger hinter dem Engpass an, zum Ausgleich zusätzlichen Strom zu produzieren. Gemäß Daten der Bundesnetzagentur wurden folgende Zahlungen zum finanziellen Ausgleich für die Reduzierung der Einspeisung von EE- Anlagen geleistet (Hinweis: die Angaben für 2025 sind vorläufige Zahlen): Tabelle: Finanzieller Ausgleich an die EE-Anlagenbetreiber in Mio. Euro Bundesland 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Bayern   2,60   4,41  20,04   8,95  26,95  90,75 165,03 Niedersachsen 219,40 337,28 424,90 117,75 255,47 224,53 120,15 Schleswig-Holstein 380,31 331,95 237,78  28,42 198,64 149,75  54,02 Brandenburg  39,80  41,91  45,59  10,90  22,48  24,12  40,87 Mecklenburg-Vorpommern  14,03   8,86  25,92  16,15  41,01  40,32  26,99 Sachsen-Anhalt  28,09  22,68  34,74   1,91  26,57  14,45  17,85 Nordrhein-Westfalen  18,98   6,93  10,57   0,18   2,73   6,23   3,34 Baden-Württemberg   0,16   1,03   0,40   0,12   0,11   0,43   2,33 Sachsen   0,08   0,21   0,27   0,24   2,23   1,41   1,21 Thüringen   1,71   1,24   1,24   0,21   3,41   1,48   1,06 Rheinland-Pfalz   1,72   2,62   3,01   0,09   0,10   0,24   0,90 Hessen   2,68   2,06   2,59   0,99   0,69   0,65   0,71 Bremen – – – – –   0,00   0,05 Saarland –   0,02   0,00 –   0,00   0,01   0,01 Berlin – –   0,01   0,05 – – – Hamburg – – – – – – – Gesamt 709,55 761,20 807,07 185,95 580,39 554,38 434,53 67. Abgeordneter Steffen Kotré (AfD) Sieht die Bundesregierung angesichts der faktischen Blockade bzw. der weitgehenden Einstellung des Schiffsverkehrs in der Straße von Hormus infolge der militärischen Eskalation zwischen den USA, Israel und Iran und der damit verbundenen Risiken für internationale Öl- und Gaslieferungen sowie der deutlich gestiegenen Preise für Öl und Gas in Deutschland, vor dem Hintergrund ihrer Einschätzung, wonach die Energiemärkte derzeit stabil seien und keine Engpässe zu erwarten seien (vgl. Antworten der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 58 auf Bundestagsdrucksache 21/4372 und auf meine Schriftliche Frage 97 auf Bundestagsdrucksache 21/4573), sowie vor dem Hintergrund des seitens der EU-Kommission geäußerten Wunsches, eine eigene Begutachtung der Schäden an der Druschba-Pipeline vorzunehmen, Anlass, das Embargo für russische Kohlenwasserstoffe neu zu bewerten, auch vor dem Hintergrund, dass russisches Pipelinegas über viele Jahre eine bedeutende Rolle in der europäischen Energieversorgung spielte und im Rahmen langfristiger Lieferverträge zuverlässig nach Europa geliefert wurde? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 16. März 2026 Mit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine hat Russland seine Gaslieferungen über Pipelines nach Deutschland im gesamten Jahr 2022 aus politischen Gründen kontinuierlich einseitig reduziert und schließlich vollständig eingestellt. Russland hat bewiesen, dass es kein verlässlicher Partner in der Energiezusammenarbeit ist. Seit dem Inkrafttreten des Importverbots für russisches Rohöl wurden verstärkt andere Rohölsorten aus diversen Ländern importiert. Öllieferungen aus den Golfstaaten spielen dabei eine untergeordnete Rolle. Gleichzeitig findet russisches Rohöl vor allem Abnehmer in Asien. Eine Aufhebung des Importverborts für russisches Rohöl würde gegenwärtig nicht zu einer höheren Verfügbarkeit von Rohöl auf dem Weltmarkt führen, sondern lediglich eine Verschiebung der Lieferwege bewirken und die Einnahmen des russischen Staates erhöhen. Aufgrund der Sanktionen wird russisches Rohöl weiterhin mit Abschlägen zu Brent gehandelt. 68. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Mit welchen jährlichen Mehrkosten für Stromkunden rechnet die Bundesregierung durch die geplanten Fördermechanismen für neue Gaskraftwerke (www.dihk.de/de/newsroom/-einigung- derbundesregierung-und-der-eu-kommission-auf-eck punkte-fuer-eine-kraftwerkstrategie-162874)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 16. März 2026 Die europarechtlichen Vorgaben sehen vor, dass Kapazitätsmechanismen wie die Kraftwerksstrategie über eine Umlage finanziert werden. Die Umlagefinanzierung ist Teil der Grundsatzeinigung mit der EU- Kommission über Eckpunkte der Kraftwerksstrategie von Mitte Januar 2026. Die Ausgestaltung einer solchen Umlage befindet sich derzeit in der Diskussion über das Gesetz zum Kapazitätsmarkt das für 2027 geplant ist. Die Höhe der Umlage kann daher noch nicht abgeschätzt werden. 69. Abgeordnete Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welcher zusätzliche Wasserbedarf ergäbe sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus dem Biomethan-Anteil der im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz vorgesehenen „Grüngasquote“ in Höhe von 10 Prozent ab 2029, und welchem Anteil der landwirtschaftlichen Wasserentnahmen in Deutschland entspräche dies nach Kenntnis der Bundesregierung? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 16. März 2026 Die am 24. Februar 2026 von der Regierungskoalition vorgelegten Eckpunkte werden im Gebäudemodernisierungsgesetz und in weiteren Gesetzen umgesetzt. Die Arbeiten am Gesetzentwurf und an den neuen Regelungen laufen. Die angesprochenen Fragen wird die Bundesregierung bei der Erarbeitung der erbetenen Eckpunkte zur konkreten Umsetzung einer Grüngas-/Grünheizöl-Quote berücksichtigen. 70. Abgeordneter Edgar Naujok (AfD) Welche konkrete Strategie verfolgt die Bundesregierung angesichts der massiv gestiegenen Kraftstoffpreise in Deutschland, wobei diese in Nachbarländern wie Polen oder Tschechien nahezu konstant geblieben sind (www.freiepresse.de/e rzgebirge/annaberg/tanken-im-erzgebirge-tut-we h-lohnt-sich-der-weg-nach-tschechien-artikel1415 9917?ref=share_link), und bevorzugt sie dabei die Ausrichtung an steigenden Steuereinnahmen oder niedrigen Inflationsraten? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 15. März 2026 Die Bundesregierung hat die aktuellen Entwicklungen auf den unterschiedlichen Märkten, insbesondere auch dem Kraftstoffmarkt, laufend im Blick. Preise sind wichtiger Teil der marktwirtschaftlichen Mechanismen. Sie reflektieren aktuelle Prozesse, auch Knappheiten und Risiken in den betroffenen Märkten, und setzen auf diese Weise Signale an die Marktteilnehmer. Die Kraftstoffpreise setzen sich in Deutschland aus unterschiedlichen Faktoren zusammen: Steuern und Abgaben (unter anderem Energiesteuer, CO2-Abgabe, Mehrwertsteuer), Beschaffungs- und Herstellungskosten (u. a. internationale Rohöl- und Produktpreise, Logistikkosten, Kosten für das Tankstellennetz) und dem Deckungsbeitrag. Mit Blick auf die Preise in Polen und Tschechien ist zunächst festzuhalten, dass in beiden Staaten die Kraftstoffpreise ebenfalls stark gestiegen sind. Laut gewerblichen Marktbeobachtern und Presseberichten kam es hier zu Anstiegen im zweistelligen Prozentpunktebereich innerhalb weniger Tage. Schließlich sind alle Marktteilnehmer, die Rohöl oder Fertigprodukte auf dem Weltmarkt einkaufen, von den aktuellen Preissteigerungen direkt betroffen. Um internationale Vergleiche der Kraftstoffpreise anzustellen, muss man beachten, dass diese Preise durch das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage entstehen. Weiterhin sind sie das Ergebnis komplexer Rahmenbedingungen wie unterschiedliche Steuern und Abgaben. So haben Polen und Tschechien niedrigere Steuersätze auf Kraftstoffe als Deutschland. Zudem unterscheiden sich die Rahmenbedingungen für die Kraftstoffmärkte. Schließlich unterscheidet sich die Regulierung des Kraftstoffmarkts. Darüber hinaus gibt es hohe regionale Preisunterschiede innerhalb der einzelnen Länder. Bundesministerin Katherina Reiche hat am 11. März 2026 angekündigt, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine ähnliche Regulierung der Preisanpassungen von Tankstellenpreisen wie in Österreich einführen wird. Ziel ist es, das Verbrauchervertrauen in die Verlässlichkeit der Preisangaben zu stärken. Gleichzeitig soll die Regelung insgesamt zur Preisdämpfung beitragen. Die Bundesregierung wird diese Maßnahme nun schnellstmöglich umsetzen. Das Bundeskartellamt, als unabhängige Wettbewerbsbehörde, sowie die bei ihm angesiedelte Markttransparenzstelle Kraftstoffe analysieren die Preisentwicklungen laufend (auch unabhängig von weltpolitischen Ereignissen wie dem Konflikt in Iran). Sollte es Anzeichen für wettbewerbswidriges Verhalten im Mineralölbereich geben, wird das Bundeskartellamt dagegen vergehen. Weitere Informationen zu einem laufenden Verfahren des Bundeskartellamtes können der Pressemitteilung des Bundeskartellamtes entnommen werden: www.bundeskartellamt.de/SharedD ocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2025/03_06_2025_Verfahren_32 f.html. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie steht mit dem Bundeskartellamt in engem Austausch. 71. Abgeordneter Uwe Schulz (AfD) Welche belastbaren Erkenntnisse liegen der Bundesregierung in Bezug auf die stoffliche Zusammensetzung und Materialmengen der Fundamente in Abhängigkeit von Anlagengröße/Nabenhöhe/ Rotordurchmesser sowie die daraus abgeleiteten Anforderungen an Rückbau- und Entsorgungswege an Windenergieanlagen in Deutschland vor, und welche konkreten vollzugspraktischen Verantwortlichkeiten sieht die Bundesregierung nach Ablauf von Förder- bzw. Subventionszeiträumen bei Betreibern/Eigentümern der Windenergieanlagen vor? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 16. März 2026 Grundsätzlich bestehen Fundamente von Windenergieanlagen an Land zu einem Großteil aus Stahlbeton, gefolgt von Bewehrungsstahl sowie kleineren Mengen an verzinktem Stahl. Die Gewichtsanteile des Stahls am Gesamtgewicht liegen je nach konkreter Ausgestaltung in der Regel im mittleren einstelligen Prozentbereich. Das Gewicht eines Fundaments ist dabei im Wesentlichen abhängig von der Gesamthöhe und der installierten Leistung einer Windenergieanlage. Zu näheren Informationen wird auf die Veröffentlichung des Umweltbundesamtes „Entwicklung eines Konzepts und Maßnahmen für einen ressourcensichernden Rückbau von Windenergieanlagen“ verwiesen. Der Rückbau und die Wiederverwertung aller Stoffgruppen einer Windenergieanlage richten sich nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Im Übrigen sind gemäß § 35 Absatz 5 Satz 2 des Baugesetzbuchs Windenergieanlagen bei dauerhafter Aufgabe der Nutzung, also Stilllegung, zurückzubauen und Bodenversiegelungen sind zu beseitigen. Auf den Entwurf der DIN-Norm DIN-4866: 2025-11 „Abbruch und Rückbau von Windenergieanlagen“ wird verwiesen. 72. Abgeordnete Ines Schwerdtner (Die Linke) Kennt die Bundesregierung das Instrument von staatlich regulierten Preisobergrenzen für Erdölprodukte, welches beispielsweise in Luxemburg und Belgien seit Jahren dauerhaft angewendet wird, und wenn ja, wie bewertet sie die Übertragbarkeit auf Deutschland? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 18. März 2026 Der Bundesregierung sind die unterschiedlichen Modelle staatlicher Regulierung des Marktes für Erdölprodukte in anderen Ländern aus öffentlicher Berichterstattung bekannt. Beim Vergleich mit anderen Staaten muss beachtet werden, dass sich die Steuern und Abgaben, die wettbewerbliche Struktur der Märkte sowie die Rahmenbedingungen unterscheiden. Daher sind die Modelle von anderen Ländern nicht ohne weiteres auf Deutschland übertragbar. Dennoch verfolgt die Bundesregierung die Aktivitäten in den anderen Ländern. Zu den von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen, wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 74 zu verweisen. 73. Abgeordnete Ines Schwerdtner (Die Linke) Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass die Preise für Erdölerzeugnisse in Belgien seit dem 28. Februar 2026 weniger stark gestiegen sind als in Deutschland, und wenn ja, worin sieht sie diesen Sachverhalt begründet? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 18. März 2026 Zur Beantwortung Ihrer Frage wird auf die wöchentliche Meldung der EU-Mitgliedstaaten an die EU-Kommission der Sorten Diesel B7 und Super E5 abgestellt. Die Daten werden wöchentlich jeweils am Dienstag gemeldet. Mit Bezug auf die gemeldeten Preise muss allerdings angemerkt werden, dass es unterschiedliche Erhebungsmethoden in den EU‑Staaten gibt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erhält die Meldung der Kraftstoffpreise regelmäßig nach Ablauf des jeweiligen Tages von dem Bundeskartellamt. Es wird dabei auf den Tagesdurchschnittspreis von Montag abgestellt. In Belgien werden dagegen wöchentliche Durchschnittspreise erhoben und gemeldet. Diese fallen in Zeiten steigender Kraftstoffpreise niedriger aus als die tagesaktuellen Durchschnittspreise. Die an die EU-Kommission gemeldeten Preise sind daher aufgrund unterschiedlicher Berechnungsmethoden nicht vergleichbar, so dass Ihre Frage nicht abschließend beantwortet werden kann. Vorbehaltlich der genannten Inkonsistenzen können die gemeldeten Preise (einschließlich Steuern) aus Belgien und Deutschland der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Kraftstoffe/Land gemeldete Preise vom 23.02.26 02.03.26 09.03.26 in Euro/Liter Diesel B7 BE 1,63 1,68 1,85 Diesel B7 DE 1,73 1,81 2,16 Super E5 BE 1,50 1,54 1,63 Super E5 DE 1,82 1,89 2,08 Angesichts der nicht eindeutigen Datenlage spekuliert die Bundesregierung nicht über die Gründe für die unterschiedlichen Preise. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass in Belgien Verbrauchssteuern flexibel an Marktpreise angepasst werden. 74. Abgeordnete Ines Schwerdtner (Die Linke) Hat die Bundesregierung Kenntnis von den in Kroatien und Ungarn als Kriseninstrument eingeführten Preisobergrenzen für mineralölbasierte Kraftstoffe, und wenn ja, wie bewertet sie diese Maßnahmen im Hinblick auf ihre mögliche Anwendbarkeit in Deutschland? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 18. März 2026 Der Bundesregierung sind die unterschiedlichen Modelle staatlicher Regulierung des Marktes für Erdölprodukte in anderen Ländern aus öffentlicher Berichterstattung bekannt. Beim Vergleich mit anderen Staaten muss beachtet werden, dass sich die Steuern und Abgaben, die wettbewerbliche Struktur der Märkte sowie die Rahmenbedingungen unterscheiden. Daher sind die Modelle von anderen Ländern nicht ohne weiteres auf Deutschland übertragbar. Die Bundesregierung hat vor dem Hintergrund der aufgrund der aktuellen militärischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten und der Blockade der Straße von Hormus erheblich gestiegenen Kraftstoffpreise in Deutschland am 17. März 2026 ein Kraftstoffmaßnahmenpaket beschlossen. Dieses Paket besteht aus drei konkreten Einzelmaßnahmen: Tankstellen dürfen künftig nur noch einmal am Tag ihre Preise für Kraftstoffe erhöhen. Dagegen sind Preissenkungen jederzeit zulässig, um den Preiswettbewerb zu erhalten. Damit wird die Kalkulierbarkeit und Transparenz der Preisinformationen für Verbraucherinnen und Verbraucher erhöht und der Wettbewerb auf Seite der Nachfrage gestärkt. Preise bleiben dabei wichtiger Teil der marktwirtschaftlichen Mechanismen. Zum Zweiten wird die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht gestärkt. Dem Bundeskartellamt wird ermöglicht, einfacher gegen marktbeherrschende oder marktmächtige Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorzugehen, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen. Das Ziel ist, missbräuchlich überhöhte Preise der großen Mineralölunternehmen zu verhindern. Als Drittes werden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen um den Wettbewerb auch im Kraftstoffbereich strukturell rascher zu verbessern. Die Bundesregierung vereinfacht das Verfahren, das das Bundeskartellamt im Nachgang zu Sektoruntersuchungen bereits heute nutzen kann, um strukturelle Störungen des Wettbewerbs festzustellen und zu beheben. Das Bundeskartellamt kann damit Abhilfemaßnahmen in laufenden und künftigen Verfahren schneller auf den Weg bringen. Die Bundesregierung adressiert mit ihren Maßnahmen – unter Berücksichtigung der von den IEA-Mitgliedstaaten beschlossen Freigabe von bis zu 400 Mio. Barrel an Notfallreserven, an der sich Deutschland beteiligt – die aktuelle Marktlage mit einer klaren ordnungspolitischen Ausrichtung. 75. Abgeordneter Kassem Taher Saleh (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch wird nach dem Kenntnistand der Bundesregierung die in Deutschland tatsächlich verfügbare Menge an Biomethan in den Jahren 2029 bis 2035 jeweils in Terawattstunden pro Jahr sein (bitte hierbei die inländischen Produktionskapazitäten, Importmengen und die vertraglich gesicherten Liefermengen angeben), und wie hoch werden im selben Zeitraum die prognostizierten durchschnittlichen Kosten von Biomethan in Euro pro Megawattstunde sein (bitte hierbei die Kosten für die Erzeuger-, Großhandels- und Endkundenebene unter Angabe der entsprechenden Preisannahmen aufschlüsseln sowie auch die Differenz zu den Kosten für alternative erneuerbare Wärmeoptionen im Gebäudesektor angeben)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 19. März 2026 Die am 24. Februar 2026 von der Regierungskoalition vorgelegten Eckpunkte werden im Gebäudemodernisierungsgesetz und in weiteren Gesetzen umgesetzt. Die Arbeiten am Gesetzentwurf und an den neuen Regelungen laufen. Durch die Regelungen werden in der Gebäudewärme zusätzliche Anreize für die Verwendung klimafreundlicher Brennstoffe geschaffen, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Der Hochlauf von Biomethan, Biopropan, Bioöl und Wasserstoff wird durch Beimischungen von Bioanteilen beim Betrieb von Gas- und Ölheizungen sowie durch eine moderate Grüngas-/Grünheizölquote unterstützt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird im Sommer 2026 Eckpunkte für die Umsetzung einer solchen Quote vorlegen. Auch die angesprochenen Fragen werden bei der Erarbeitung der Eckpunkte berücksichtigt. 76. Abgeordnete Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen der Angabe der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche im Interview mit dem Deutschlandfunk vom 25. Februar 2026, wonach Bürgerinnen und Bürger überhaupt keine neuen Heizungssysteme eingebaut hätten (vgl. www.deutschlandfunk.de/neues-geg-i nterview-mit-katherina-reiche-cdu-bm-fuer-wirtsc haft-und-energie-100.html, ab Minute 7:35), und dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eigens in Auftrag gegebenen Monitoringbericht, der unter anderem mit rund 139.000 installierten Wärmepumpen im Jahr 2025 und einem Plus von 55 Prozent gegenüber 2024 von einem Aufwärtstrend in diesem Sektor spricht (vgl. www.bundeswirtschaftsministerium.de/Reda ktion/DE/Publikationen/Energie/energiewende-eff izient-machen.pdf?__blob=publicationFile& v=24, S. 38), und auf welche Datengrundlage beziehungsweise Studie stützt Bundesministerin Katherina Reiche ihre im Interview gemachte Aussage? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 16. März 2026 Die Bundesministerin hat den starken Einbruch der Absatzzahlen von Heizgeräten ab 2024 im Vergleich zu 2023 und den Jahren davor zum Ausdruck gebracht. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 77. Abgeordneter Adam Balten (AfD) Wie erfolgte die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation der Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) gemäß § 7 Ansatz 2 des SPRIND-Freiheitsgesetzes, und welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus dieser Evaluation für die zukünftige Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen gezogen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 20. März 2026 In § 7 Absatz 2 des Gesetzes über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen (SPRIND-Freiheitsgesetz – SPRINDFG) wird die Evaluation der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) über die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) normiert. Diese Evaluation wurde in dem Zeitraum März 2025 bis Dezember 2025 von einem unabhängigen Evaluatorenteam, bestehend aus der Technopolis Group Deutschland GmbH und dem Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung, durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung des Evaluationsberichts ist das BMFTR im Austausch mit der SPRIND und eruiert, wie – auf Grundlage des Evaluationsergebnisses – eine optimale und bürokratiearme Umsetzung erreicht werden kann. 78. Abgeordnete Claudia Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Treffen Medienberichte zu, wonach das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt den amtierenden Staatsminister im Auswärtigen Amt Florian Hahn bei der für den 23. März dieses Jahres anberaumten Kuratoriumssitzung als Vorstandsvorsitzenden der Deutsch- Polnischen Wissenschaftsstiftung (DPWS) nominieren wird, obwohl sämtliche bisherigen Vorstandsvorsitzenden der DPWS ihr Amt ohne aktive Regierungsfunktion ausübten, und wenn ja, wird Florian Hahn sein Amt als Staatsminister niederlegen, um die wissenschaftliche Unabhängigkeit der Stiftung zu wahren (www.faz.net/aktu ell/politik/deutsch-polnische-wissenschaftsstiftun g-forschungsministerium-will-hahn-11084649 2.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 17. März 2026 Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat den Staatsminister im Auswärtigen Amt Florian Hahn als Vorstandsvorsitzenden der Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung (DPWS) nominiert. Die Nominierung des Staatsministers im Auswärtigen Amt zeigt die Bedeutung, welche die Bundesregierung der DPWS beimisst. Der Staatsminister im Auswärtigen Amt Florian Hahn wird demnach sein Amt nicht niederlegen. Gemäß den Stiftungsregularien besteht hierfür keine Notwendigkeit. Darüber hinaus ist dies für die Wahrung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit der Stiftung aufgrund des Aufgabenzuschnitts des Vorstandsvorsitzenden der DPWS nicht erforderlich. Ergänzend wird hierzu auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Personalpolitik bei der Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung auf Bundestagsdrucksache 21/3057 verwiesen. 79. Abgeordnete Claudia Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche „wissenschaftliche Qualifikation und nachweisliche Expertise“ sowie welches „besonderes sachbezogenes Wirken“, die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Personalpolitik bei der Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung auf Bundestagsdrucksache 21/3057 wichtige Aspekte für die Besetzung der Leitung seien, qualifizieren Staatsminister Florian Hahn für das Amt des Vorstandsvorsitzenden der Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 17. März 2026 Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, darunter die Förderung grenzüberschreitender Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung, ist wichtiger Bestandteil der deutschen Außenpolitik. Für den Staatsminister im Auswärtigen Amt Florian Hahn stellen die deutsch-polnischen Beziehungen einen Stabilitätsanker in der Europäischen Union dar, den er als Vorsitzender der DPWS weiter stärken möchte. Die Bundesregierung hat in der Antwort zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Personalpolitik bei der DPWS auf Bundestagsdrucksache 21/3057 darauf hingewiesen, dass im Falle der DPWS zu berücksichtigen ist, dass die wissenschaftliche Beratung durch einen wissenschaftlichen Beirat erfolgt, dessen Vorsitzender Mitglied des Kuratoriums ist. Die Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden haben keinen Schwerpunkt im wissenschaftlichen Bereich, sondern liegen vielmehr in der integrativen Leitung des Gremiums. 80. Abgeordneter Andreas Paul (AfD) Gibt es derzeit eine Förderung der universitären medizinischen Forschung sowie der Ausbildungskapazitäten in der Humanmedizin am Standort Oldenburg durch den Bund vor dem Hintergrund, dass die Universitätsmedizin Oldenburg öffentlich gefordert hat, die Zahl der Medizinstudienplätze von derzeit 120 auf mindestens 200 pro Jahr zu erhöhen, um dem drohenden Ärztemangel im Nordwesten entgegenzuwirken (https://uol.de/akt uelles/artikel/universitaetsmedizin-oldenburg-kae mpft-um-mehr-medizinstudienplaetze-9295), und wenn ja, welche Programme oder Förderlinien des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt oder anderer Ressorts der Bundesregierung werden derzeit eingesetzt oder sind vorgesehen, um die medizinische Forschung, die Ausbildungskapazitäten sowie den wissenschaftlichen Nachwuchs am Standort Oldenburg zu stärken (bitte auflisten unter Angabe der jeweiligen Förderinstrumente, Zuwendungsempfänger, Rechtsgrundlage(n) der jeweiligen „Projektförderung“, Förder- bzw. Zuwendungszwecke, Art der Zuwendungen [Projektförderung oder institutionelle Förderung], Höhe der Förderungen, zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kostenarten [ Personal, Material usw.], Bewilligungszeiträume), und wenn nein, warum findet hier keine Förderung statt, und ist zukünftig eine Förderung durch den Bund geplant? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 19. März 2026 Entsprechend der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern liegt die Zuständigkeit für die Schaffung von Medizinstudienplätzen bei den Ländern. Die Ausbildungskapazitäten sind daher grundsätzlich nicht Gegenstand der Bundesförderung. Mit dem unbefristeten Bund-Länder-Programm Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (ZSL) werden den staatlichen Hochschulen in Deutschland jährlich rd. 4 Mrd. Euro zusätzlich zur Grundfinanzierung zur Verfügung gestellt. Die Länder können ZSL-Mittel zur Förderung bestimmter Fachbereiche einsetzen. Eine tabellarische Übersicht der Förderungen der Universitätsmedizin Oldenburg im Bereich der medizinischen Forschung und zur Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Ta be lle : Ü be rs ic ht F ör de ru ng en d er U ni ve rs itä ts m ed iz in O ld en bu rg im B er ei ch d er m ed iz in is ch en F or sc hu ng u nd z ur S tä rk un g de s w is se ns ch af tli ch en N ac hw uc hs es Im F ol ge nd en w er de n la uf en de V or ha be n an d er U ni ve rs itä ts m ed iz in O ld en bu rg g el is te t, di e an d er F ak ul tä t M ed iz in u nd G es un dh ei ts w is se ns ch af te n au sg ef üh rt w er de n. B ei d en g el is te te n V o rh ab en h an de lt es si ch u m P ro je kt fö rd er un ge n. E s w er de n di e vo rh ab en be di ng te n A uf w en du ng en fü r P er so na l-, Sa ch - u nd R ei se m itt el so w ie v or ha be nb ez og en e In ve st iti on en fi na nz ie rt. Z uw en du ng se m pf än ge r i st d ie C ar l v on O ss ie tz ky U ni ve rs itä t O ld en bu rg . Vo rh ab en th em a R es so rt Fö rd er - in st ru m en t Fö rd er - b zw . Z uw en du ng sz w ec k H öh e de r Z uw en du ng B ew ill ig un gs - ze itr au m IN G V ER – In te rs ek to ra le V er - so r g un g vu ln er ab le r G ru pp en B M FT R Ei nz el vo rh ab en Zi el v on „ IN G V ER “ is t e s, D ia gn os e- , B eha nd lu ng su nd V er so rg un gs ko nz ep te z u en tw ic ke ln , d ie d ie V er so rg un g ge su nd he itl ic h vu ln er ab le r G ru pp en d ur ch e in e se kt or en üb er - gr ei fe nd e, in di vi du al is ie rte u nd in te rd is zi pl in är e H er an ge he ns w ei se v er be ss er n. D ie F ör de ru ng un te rs tü tz t z ud em e in e St är ku ng d es w is se nsc ha ftl ic he n Pr of ils , d er F or sc hu ng si nf ra st ru ktu r u nd d es w is se ns ch af tli ch en N ac hw uc hs es im B er ei ch d er V er so rg un gs fo rs ch un g. 7, 96 M io . E ur o 10 /2 02 4 bi s 12 /2 02 7 iS eF al lE D – M aß ge sc hn ei de rte In te rv en tio ne n zu m F un kt io ns er ha lt fü r ä lte re P at ie nt :in ne n na ch In de x- St ur z m it Vo rs te llu ng im N ot fa llze nt ru m o hn e st at io nä re A uf na hm e B M FT R Ei nz el vo rh ab en Zi el v on iS eF al lE D is t e s, in di vi du el le M aß na hm en z ur B ew eg un gs fö rd er un g im k lin is ch en Ve rs or gu ng sa llt ag z u im pl em en tie re n un d zu un te rs uc he n, u m w ei te re S tü rz e zu v er hi nd er n un d Fu nk tio ns ve rlu st e zu re du zi er en . D as V or ha be n zu r v er so rg un gs be zo ge ne n A lte rn sf or sc hu ng w ird a n ei ne r n eu e in ge ric hte te n Pr of es su r f ür G er ia tri e in d er F ör de rm aß - na hm e „S tä rk un g de r F or sc hu ng in d er G er ia tri e un d G er on to lo gi e“ g ef ör de rt. 1, 79 M io . E ur o 10 /2 02 4 bi s 09 /2 02 7 SC O PE -D : L ei tli ni en ge re ch te V er - so rg un g vo n Pa tie nt in ne n un d Pa tie nt en m it D ep re ss io n in h au sär zt lic he n Pr ax en : M ul tiz en tri sc he , cl us te r-r an do m is ie rte In te rv en tio n un te r N ut zu ng e in es O nl in e- Se lb st - hi lfe to ol s – T ei lv or ha be n O ld en - bu rg : S tu di en du rc hf üh ru ng B M FT R Ve rb un dvo rh ab en Zi el v on S C O PE -D is t, di e ha us är zt lic he V er - so r g un g vo n M en sc he n m it D ep re ss io ne n in D eu ts ch la nd d ur ch e in en sy st em at is ch en u nd le itl in ie no rie nt ie rte n A ns at z in D ia gn os tik u nd Th er ap ie z u ve rb es se rn . D as V or ha be n is t T ei l de r F ör de ru ng w is se ns ch af ts in iti ie rte r k lin is ch er Fo rs ch un g im R ah m en v on F or sc hu ng sp ra xe n- N et zw er ke n in d er A llg em ei nm ed iz in . 0, 2 M io . E ur o 04 /2 02 6 bi s 09 /2 02 9 Vo rh ab en th em a R es so rt Fö rd er - in st ru m en t Fö rd er - b zw . Z uw en du ng sz w ec k H öh e de r Z uw en du ng B ew ill ig un gs - ze itr au m TE SI C om P – Th eo re tis ch e, e th isc he u nd so zi al e Im pl ik at io ne n vo n K I f ür n eu ro ps yc hi at ris ch e Fo rsc hu ng u nd P ra xi s – E th is ch e un d w is se ns ch af ts th eo re tis ch e A na ly se B M FT R Ve rb un dvo rh ab en Zi el v on T ES IC om P is t d ie e m pi ris ch e Id en tifik at io n, e th is ch e B ew er tu ng u nd w is se ns ch af tlic he B eu rte ilu ng d er Im pl ik at io ne n un d K on - se qu en ze n de r c om pu ta tio na le n Ps yc hi at rie au f d en E be ne n de r n eu ro ps yc hi at ris ch en Fo rs ch un g un d de r k lin is ch en P ra xi s. D as V or ha be n is t T ei l d er M aß na hm e „F ör de - ru ng v on F or sc hu ng sp ro je kt en z u et hi sc he n, re ch tli ch en u nd so zi al en A sp ek te n de r N eu ro - w is se ns ch af te n“ . 0, 3 M io . E ur o 02 /2 02 3 bi s 09 /2 02 6 A s- Tr a – N ut ze rz en tri er te E nt w ic klu ng , E va lu at io n un d Im pl em en - tie ru ng in d as G es un dh ei ts sy st em ei ne s t ec hn is ch en A ss is te nz sy st em s fü r ä lte re M en sc he n zu r n ac hha lti ge n Ve rb es se ru ng d er E rn äh - ru ng su nd B ew eg un gs si tu at io n un te r B er üc ks ic ht ig un g vo n ps ych ol og is ch en M od el le n de r V er ha lte ns än de ru ng B M FT R Ei nz el vo rh ab en A S- Tr a en tw ic ke lt un d ev al ui er t e in te ch ni sc he s A ss is te nz sy st em m itt el s e in es n ut ze rz en tri er te n Vo rg eh en s u nt er d er E in bi nd un g vo n äl te re n M en sc he n. D as S ys te m b ie te t M ög lic hk ei te n zu r e ig en st än di ge n D ur ch fü hr un g vo n B ew egu ng su nd E rn äh ru ng st es tu ng en u nd d am it zu r Fr üh er ke nn un g m ög lic he r R is ik en d ur ch z w ei El em en te : e in er T ab le t-b as ie rte n A pp u nd e in er M es su nd T ra in in gs st at io n zu r e ig en st än di ge n N ut zu ng . D as V or ha be n is t T ei l d er F ör de rm aß na hm e „N ac hw uc hs gr up pe n in d er V er so rg un gs - fo rs ch un g“ m it de m Z ie l d er S tä rk un g de r F or - sc hu ng sk ap az itä te n an H oc hs ch ul en u nd d er Q ua lif iz ie ru ng d es w is se ns ch af tli ch en N ac hw uc hs es . 1, 76 M io . E ur o 05 /2 02 2 bi s 04 /2 02 7 D el iD em -N H – A uf tre te n un d Ve rla uf d es D el irs b ei M en sc he n m it D em en z in A lte np fle ge ei nr ic ht un - ge n B M FT R Ei nz el vo rh ab en D el iD em -N H u nt er su ch t d as A uf tre te n un d de n V e rla uf v on D el iri en b ei M en sc he n m it D em en z in A lte np fle ge ei nr ic ht un ge n, u m m eh r ü be r d en Zu sa m m en ha ng v on D em en z un d D el ir he ra us - zu fin de n. D as V or ha be n zu r v er so rg un gs be zo - ge ne n Pf le ge fo rs ch un g w ird a n ei ne r n eu e in - ge ric ht et en P ro fe ss ur in d er F ör de rm aß na hm e „S tä rk un g de r P fle ge fo rs ch un g“ g ef ör de rt. 1, 0 M io . E ur o 08 /2 02 5 bi s 07 /2 02 8 Vo rh ab en th em a R es so rt Fö rd er - in st ru m en t Fö rd er - b zw . Z uw en du ng sz w ec k H öh e de r Z uw en du ng B ew ill ig un gs - ze itr au m Tr ai ni ng a m L im it de r G le ic hg ew ic ht sk on tro lle a uf e in em P er tu rba tio ns la uf ba nd z ur P rä ve nt io n vo n „u nr ec ov er ed fa lls “ be i g er ia tri - sc he n Pa tie nt in ne n un d Pa tie nt en m it un d oh ne k og ni tiv e B ee in trä ch - tig un g (T R A IL S tu di e) B M FT R Ei nz el vo rh ab en D ie T R A IL -S tu di e un te rs uc ht d ie W irk sa m ke it ei ne s s pe zi el le n G le ic hg ew ic ht st ra in in gs m itt el s Pe rtu rb at io ns -L au fb an d, u m d as S tu rz ris ik o be i äl te re n M en sc he n m it un d oh ne k og ni tiv en B ee in trä ch tig un ge n zu re du zi er en . D as V or ha - be n is t T ei l d er M aß na hm e „F ör de ru ng v on kl in is ch en S tu di en m it ho he r R el ev an z fü r d ie Pa tie nt en ve rs or gu ng . 2, 73 M io . E ur o 05 /2 02 4 bi s 04 /2 02 7 H iG H m ed – M ed iz in in fo rm at ik - K on so rti um – T ei lv or ha be n: B ei - tra g U M O -M eD IC z u H iG H m ed un d M II A rb ei ts gr up pe „ In te rop er ab ili tä t“ : U ni ve rs itä ts m ed iz in O ld en bu rg B M FT R Ve rb un dvo rh ab en D as H IG H m ed -M ed iz in in fo rm at ik -K on so rti um bü nd el t u nd in te gr ie rt K om pe te nz en v on U ni - ve rs itä ts kl in ik en u nd m ed iz in is ch en F ak ul tä te n so w ie P ar tn er n au s W is se ns ch af t u nd In du stri e m it de m Z ie l, in no va tiv e In fo rm at io ns in fr ast ru kt ur en z u en tw ic ke ln u nd so e in en sc hn el - le re n Tr an sf er v on E rg eb ni ss en a us d er F or - sc hu ng in d ie k lin is ch e Pr ax is z u er m ög lic he n. Es w ird im R ah m en d er M ed iz in in fo rm at ik -I ni - tia tiv e (M II ) g ef ör de rt. D ie M II h at d as Z ie l, di e Vo ra us se tz un ge n fü r e in e la ng fr is tig u nd ü be rgr ei fe nd a ng el eg te B as is st ru kt ur fü r d en D at en - au st au sc h zw is ch en a lle n U ni ve rs itä ts kl in ik en zu sc ha ffe n, u m d ie D at en fü r d ie m ed iz in is ch e Fo rs ch un g nu tz ba r z u m ac he n. 0, 11 M io . E ur o 01 /2 02 3 bi s 12 /2 02 6 R IS K P R IN C IP E – M ed iz in in fo rm at ik -U se C as e „R IS K P re di ct io n fo r R is kst ra tif ie d IN fe ct io n C on - tro l a nd P rE ve nt io n“ – T ei lv or ha - be n: E nt w ic kl un g ei ne r d ig ita le n D em on st ra to r-A pp fü r R is ik oa na - ly se u nd V or he rs ag e: U ni ve rs itä t O ld en bu rg B M FT R Ve rb un dvo rh ab en D as R IS K P R IN C IP E- K on so rti um e rm itt el t d as R is ik o ei ne r I nf ek tio n be i P at ie nt in ne n un d Pa - tie nt en m ith ilf e ei ne r a ut om at is ie rte n, sy st em atis ch en Ü be rw ac hu ng v on P at ie nt en da te n so w ie un te r N ut zu ng v on E rg eb ni ss en a us d en U se - C as es d er M ed iz in in fo rm at ik -I ni tia tiv e un d de r M II -K er nd at en sa tz -D at en m od el le . E s w ird im R ah m en d er M ed iz in in fo rm at ik -I ni tia tiv e (M II ) ge fö rd er t ( s. ob en ). 0, 39 M io . E ur o 07 /2 02 3 bi s 06 /2 02 7 K M U -in no va tiv – V er bu nd pr oj ek t: Ev id en zb as ie rte s, al lta gs re le va nt es Sy st em fü r b in au ra le H ör sy st em - ve rif ik at io n (e as y2 V ER IF Y ) – Te ilv or ha be n: T he or et is ch e G ru nd - la ge n un d kl in is ch e U m se tz un g B M FT R Ve rb un dvo rh ab en Im K M U -in no va tiv : M ed iz in te ch ni k Pr oj ek t ea sy 2V ER IF Y w ird e in M es ss ys te m fü r d ie b ina ur al e H ör sy st em ve rif ik at io n er ar be ite t. D as Sy st em v er be ss er t d as H ör ve rm ög en so w ie d as W oh lb ef in de n be i d er b ei do hr ig en V er so rg un g. 0, 31 M io . E ur o 12 /2 02 2 bi s 02 /2 02 6 Vo rh ab en th em a R es so rt Fö rd er - in st ru m en t Fö rd er - b zw . Z uw en du ng sz w ec k H öh e de r Z uw en du ng B ew ill ig un gs - ze itr au m K M U -in no va tiv – V er bu nd pr oj ek t: B eh an dl un g vo n T i nn itu s m itt el s el ek tri sc he r S tim ul at io n (tA C Si tu s) – Te ilv or ha be n: E nt w ic kl un g de s St im ul at io ns ve rf ah re ns u nd T es t a n ge su nd en P ro ba nd en B M FT R Ve rb un dvo rh ab en Im K M U -in no va tiv : M ed iz in te ch ni k Vo rh ab en tA C Si tu s w ird d ie M ög lic hk ei te n ei ne r T in ni - tu s- Ve rb es se ru ng m itt el s e le kt ris ch er S tim ul at ion so w oh l d ur ch C oc hl ea -I m pl an ta te a ls a uc h du rc h tA C S- G er ät e un te rs uc ht . 0, 32 M io . E ur o 09 /2 02 4 bi s 08 /2 02 7 K M U -in no va tiv – V er bu nd pr oj ek t: B eh an dl un g vo n T i nn itu s m itt el s el ek tri sc he r S tim ul at io n (tA C Si tu s) – Te ilv or ha be n: P at ie nt en ze nt rie rte Fo rs ch un g B M FT R Ve rb un dvo rh ab en Im K M U -in no va tiv : M ed iz in te ch ni k Vo rh ab en tA C Si tu s w ird d ie M ög lic hk ei te n ei ne r T in ni - tu s- Ve rb es se ru ng m itt el s e le kt ris ch er S tim ul at ion so w oh l d ur ch C oc hl ea -I m pl an ta te a ls a uc h du rc h tA C S- G er ät e un te rs uc ht . 0, 32 M io . E ur o 09 /2 02 4 bi s 08 /2 02 7 K M U -in no va tiv – V er bu nd pr oj ek t: Th er m oe le kt ris ch e D ia gn os tik v on Sc hw in de le rk ra nk un ge n im G eh ör - ga ng (C oo lE ar s) – T ei lv or ha be n: C O O L- LA B B M FT R Ve rb un dvo rh ab en Im R ah m en d es K M U -in no va tiv : M ed iz in te ch - ni k V o rh ab en s C oo lE ar s w ird e in e ne ue u nd e ffiz ie nt e M et ho de z ur S ch w in de ld ia gn os tik e nt - w ic ke lt. B as is d er F or sc hu ng si nd th er m oe le kt - ris ch e Ve rf ah re n zu r K äl te - u nd W är m ea pp lika tio n so w ie z ur T em pe ra tu rm es su ng in d en G eh ör gä ng en . 0, 49 M io . E ur o 06 /2 02 4 bi s 05 /2 02 7 Ve rb un dp ro je kt : O pt im al e En tfe rnu ng v on P ro st at ag ew eb e na ch m in im al in va si ve r E nu kl ea tio n (O ptiP R O M ) – T ei lv or ha be n: E rf or - sc hu ng e in es B ild ge bu ng su nd Fe ed ba ck sy st em s z ur E nt fe rn un g vo n Pr os ta ta ge w eb e B M FT R Ve rb un dvo rh ab en Zi el d es P ro je kt s O pt iP R O M a us d er F ör de rm aß na hm e N eu e Th er ap ie op tio ne n du rc h in no - va tiv e M ed iz in te ch ni k is t d ie E nt w ic kl un g ei ne s in no va tiv en e nd os ko pi sc he n M or ce lla tio ns sy ste m s m it K I- ba si er te r B ild ge bu ng z ur v er be ss er - te n un d sc ho ne nd er en E nt fe rn un g de s P ro st at age w eb es . 0, 35 M io . E ur o 09 /2 02 4 bi s 08 /2 02 7 Ve rb un dp ro je kt : O pt im al e En tfe rnu ng v on P ro st at ag ew eb e na ch m in im al in va si ve r E nu kl ea tio n (O ptiP R O M ) – T ei lv or ha be n: E rfo rs ch un g ei ne s B er ge sy st em s un d ge w eb ea da pt iv er M or ce lla - tio ns te ch ni k un d Pr os ta ta ge w eb em od el ls z ur p rä kl in is ch en E rp ro - bu ng B M FT R Ve rb un dvo rh ab en Zi el d es P ro je kt s O pt iP R O M a us d er F ör de rm aß na hm e N eu e Th er ap ie op tio ne n du rc h in no - va tiv e M ed iz in te ch ni k is t d ie E nt w ic kl un g ei ne s in no va tiv en e nd os ko pi sc he n M or ce lla tio ns sy ste m s m it K I- ba si er te r B ild ge bu ng z ur v er be ss er - te n un d sc ho ne nd er en E nt fe rn un g de s P ro st at age w eb es . 0, 30 M io . E ur o 09 /2 02 4 bi s 08 /2 02 7 Vo rh ab en th em a R es so rt Fö rd er - in st ru m en t Fö rd er - b zw . Z uw en du ng sz w ec k H öh e de r Z uw en du ng B ew ill ig un gs - ze itr au m Ve rb un dp ro je kt : K in de r-M RT fü r ei ne b es se re D ia gn os tik u nd T he ra - pi e (K iD iT ) – T ei lv or ha be n: M RT - B ild ge bu ng z ur n ic ht in va si ve n N ot fa lld ia gn os tik b ei N eu ge bo re - ne n m it Ve rd ac ht a uf p er in at al e H irn sc hä di gu ng B M FT R Ve rb un dvo rh ab en Im P ro je kt K iD iT so ll ei n M RT fü r d en E in sa tz be i K in de rn e rf or sc ht w er de n. D ie se r i st so k on - zi pi er t, da ss e r a uc h in k le in er en E in ric ht un ge n in st al lie rt w er de n ka nn . 1, 59 M io . E ur o 08 /2 02 4 bi s 07 /2 02 6 A H rE Z: A ut om at is ie rte H ol og ra m - m e fü r r is ik or ei ch e Ei ng rif fe im O P de r Z uk un ft B M FT R Ve rb un dvo rh ab en En tw ic kl un g un d A us ge st al tu ng e in es A R -S ys - te m s, da s e s e rm ög lic ht , w äh re nd O pe ra tio ne n 3D -M od el le v on z u op er ie re nd en O rg an en m ithi lfe v on A R -B ril le n an zu ze ig en . 0, 14 M io . E ur o 10 /2 02 2 bi s 03 /2 02 6 SI SO PS : S ys te m z ur b er üh ru ng slo se n In te ra kt io n im S te ril be re ic h vo n O Ps B M FT R Ve rb un dvo rh ab en K on zi pi er un g, E nt w ic kl un g un d Er pr ob un g ei ne s v er ze rr un gs fr ei en In te ra kt io ns - u nd V is ua - lis ie ru ng ss ys te m s, w el ch es P ro je kt io ne n au f d as St er ilf el d be i O pe ra tio ne n vo rn im m t u nd so d as O P- Te am w äh re nd d es E in gr iff es u nt er st üt zt . 0, 30 M io . E ur o 01 /2 02 4 bi s 12 /2 02 6 PI Z- C Zd P2 : C lu st er Z uk un ft de r Pf le ge 2 .0 : I nn ov at io ns - u nd T ra ns - fe rh ub fü r P fle ge te ch no lo gi en , Pf le ge in no va tio ns ze nt ru m B M FT R Ve rb un dvo rh ab en D as P fle ge in no va tio ns ze nt ru m w ird P fle ge te ch - no lo gi en sy st em at is ch w ei te re nt w ic ke ln , d am it di es e Se kt or en gr en ze n zw is ch en u nt er sc hi ed lich en P fle ge se tti ng s ü be rw in de n un d en tla ng d es ge sa m te n Ve rs or gu ng sp fa de s e in ge se tz t w er de n kö nn en . 0, 55 M io . E ur o 06 /2 02 4 bi s 05 /2 02 9 IS ES : I nt er ak tiv es S ch la fm on ito - rin gs ys te m z ur fr üh ze iti ge n Er - ke nn un g ge sc hl ec ht ss pe zi fis ch er Sc hl af st ör un ge n im R ah m en de r h au sä rz tli ch en V or so rg eu nt er - su ch un ge n B M FT R Ve rb un dvo rh ab en En tw ic kl un g ei ne s i nt er ak tiv en S ys te m s z ur K on tro lle v on S ch la fm us te rn , m it de ss en H ilf e ei ne fr üh ze iti ge D ia gn os e be i g es ch le ch te rs pe zi - fis ch en S ch la fs tö ru ng en e rm ög lic ht w ird . 0, 24 M io . E ur o 11 /2 02 5 bi s 10 /2 02 8 N U M – N et zw er k U ni ve rs itä ts - m ed iz in (3 . F ör de rp ha se ) B M FT R Ve rb un dvo rh ab en (W ei te rle itu ng üb er C ha rit é) A uf ba u vo n bu nd es w ei t n ut zb ar en F or sc hu ng sin fr as tru kt ur en 3, 15 M io . E ur o 07 /2 02 5 bi s 06 /2 03 0 G es am ts um m e 24 ,3 M io . E ur o Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 81. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) Hat sich die Bundesregierung eine Haltung zum Gesetzentwurf des Bundesrates vom 26. September 2025 (Bundesratsdrucksache 313/25) gebildet, dass in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes nach der Angabe „Geschlechtes,“ die Angabe „seiner sexuellen Identität,“ eingefügt werden soll, und wenn ja, welche, und wurde hierbei das Argument berücksichtigt, dass eine solch offene Formulierung zu Auslegungsstreitigkeiten einlade, da sich „etwa auch Pädophile auf die Bestimmung berufen“ könnten, und wenn nein, warum nicht bzw. wann ist damit zu rechnen (www.bund esrat.de/SharedDocs/drucksachen/2025/0301-040 0/313-25(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1; www.lto.de/recht/nachrichten/n/bundesrat-sexuell e-identitaet-ins-grundgesetz-artikel-3)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 20. März 2026 Die von Ihnen erfragte Position der Bundesregierung liegt dem Deutschen Bundestag bereits vor. Sie lässt sich der Anlage 2 der Bundestagsdrucksache 21/3064 entnehmen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 82. Abgeordneter Maik Brückner (Die Linke) Haben sich Mitglieder der Bundesregierung oder Angehörige der Bundesministerien seit Beginn der Legislaturperiode mit Vertreterinnen und Vertretern der Stiftung Ja zum Leben, der Stiftung für Familienwerte, der Karl-Ballestrem-Stiftung, der Deutschen Gesellschaft zum Schutz von Tradition, Familie und Privateigentum (TFP) oder von dazugehörigen Unterorganisationen/Projekten getroffen (bitte die jeweils von Seiten der Bundesregierung Beteiligten auflisten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 17. März 2026 Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Treffen und Gespräche besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Die Beantwortung Ihrer Frage erfolgt auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Nach Abfrage der beteiligten Ressorts wird hiermit mitgeteilt, dass dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend keine Kenntnisse über Treffen von Mitgliedern der Bundesregierung oder (leitenden) Angehörigen der Bundesministerien mit den von Ihnen genannten Organisationen in dieser Legislaturperiode vorliegen. 83. Abgeordnete Mandy Eißing (Die Linke) Wie viele Verstöße gegen die Arbeitsmarktneutralität wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen eines Bundesfreiwilligendienstes, eines Freiwilligen Sozialen Jahres, eines Freiwilligen Ökologischen Jahres oder eines Internationalen Jugendfreiwilligendienstes im Jahr 2025 festgestellt (bitte nach Engagementbereichen aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 18. März 2026 In den Jugendfreiwilligendiensten, beim Freiwilligen Sozialen Jahr und beim Freiwilligen Ökologischen Jahr obliegt die Gewährleistung der Arbeitsmarktneutralität den Trägern und ihren angeschlossenen Einsatzstellen nach Maßgabe der jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften, deren Aufsicht und Kontrolle im Verantwortungsbereich der Länder liegt. Die Länder sind dem Bund hierüber nicht berichtspflichtig. Im Internationalen Jugendfreiwilligendienst sind der Bundesregierung im Jahr 2025 keine angezeigten Verstöße gegen die Arbeitsmarktneutralität bekannt. Bei der Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes wird Hinweisen zu Verstößen gegen das Gebot der Arbeitsmarktneutralität seitens des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben nachgegangen. Diese Fälle werden jedoch statistisch nicht erfasst (siehe auch Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1814). 84. Abgeordnete Mandy Eißing (Die Linke) Welche Finanzierungsmodelle für einen umlagefinanzierten Mutterschutz für Selbstständige prüft die Bundesregierung derzeit konkret, und bis wann ist mit einem Gesetzentwurf zu rechnen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 18. März 2026 Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 143 der Abgeordneten Dr. Sandra Detzer auf Bundestagsdrucksache 21/4657 wird verwiesen. Die entsprechenden Prüfungen und Erörterungen erstrecken sich auch auf Fragen der Finanzierungsmodelle und Zeitpläne. 85. Abgeordnete Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Einführung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Bildungsverlaufsregisters einschließlich einer Schüler-ID, und mit welchen Akteuren hat die Bundesregierung im Rahmen des Abstimmungsprozesses dazu mit Ländern, Wissenschaft und Zivilgesellschaft bereits Gespräche aufgenommen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 115 auf Bundestagsdrucksache 21/747)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 17. März 2026 Wie in der Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 115 auf Bundestagsdrucksache 21/747 ausgeführt, verfolgen ein Bildungsverlaufsregister und eine Schüler-ID unterschiedliche Zielsetzungen. Ziel eines Bildungsverlaufsregisters ist es nicht, individuelle Bildungsverläufe nachzuverfolgen, sondern ein statistisches Gesamtbild zu erhalten. Daher sollte – auch in Abgrenzung zu anderen Projekten wie einer Schüler-ID – vorzugsweise von einer Bildungsverlaufsstatistik anstatt von einem Register gesprochen werden. Eine Schüler-ID verfolgt dagegen den Zweck, eine bessere individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern und eine datengestützte Schul- und Unterrichtsentwicklung zu ermöglichen. Die weitere Zeitplanung zur Einrichtung einer Bildungsverlaufsstatistik hängt von den Ergebnissen eines Rechtsgutachtens zur Nutzung der Bürger-ID für die Pseudonymisierung der Daten ab. Die Bundesregierung führt mit den Ländern im Bund-Länder- Fachgremium Bildungsstatistik Gespräche zum Aufbau einer alle Bildungsbereiche umfassenden Verlaufsstatistik. Zudem hat die Bertelsmann Stiftung einen Fokusprozess mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft aufgesetzt, an dem auch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend beteiligt ist. 86. Abgeordnete Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie sollen die im Rahmen eines Bildungsverlaufsregisters erhobenen Daten nach Auffassung der Bundesregierung zur datengestützten Schulentwicklung sowie zur Vereinbarung und Überprüfung messbarer Bildungsziele genutzt werden, und welche finanziellen Mittel sind für Aufbau und Betrieb eines solchen Registers derzeit vorgesehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 17. März 2026 Die Daten einer Bildungsverlaufsstatistik ermöglichen statistische Analysen zu Bildungskarriere

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