Bearbeitung des Personenpotenzials im Bereich "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" trotz Auflösung des Phänomenbereichs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt sich die Bundesregierung den Widerspruch zwischen dem Schriftsatz vom 9. Februar 2026, in dem die anwaltliche Vertretung des Bundesministeriums des Innern gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln erklärt, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) habe den Phänomenbereich "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" zwischenzeitlich "aufgelöst", und der daraufhin erfolgten Aussage des BfV gegenüber dem Magazin "Cicero", die Bearbeitung des Personenpotenzials im Bereich "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" werde im Rahmen des gesetzlichen Auftrags fortgesetzt (www.cicero.de/innenpolitik/phanomenbereich-delegitimierung-wurde-aufgelost-kehrtwende-beim-verfassungsschutz)?
Zeitachse
- 20.03.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4848 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.