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Wahlfreiheit von Mietern bei der Heizungsform

Vorgang 333198 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 20.07.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung die Aussage der Bundesministerin Katherina Reiche am 25. Februar 2026 im Deutschlandfunk bestätigen, in der sie gesagt hat, dass Mietende sich durch die angekündigte Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) die Heizungsform aussuchen können (www.deutschlandfunk.de/neues-geg-interview-mit-katherina-reiche-cdu-bm-fuer-wirtschaft-und-energie-100.html, ab Minute 04:50), und wenn ja, wie kann dies sichergestellt werden, und wenn nein, wie schützt die Bundesregierung Mietende vor hohen Nebenkosten durch den Betrieb von Gas- und Ölheizungen, und wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass Mietende auch von Modernisierungskosten nicht übermäßig belastet werden, wenn der § 71 GEG gestrichen und somit auch die Bezugsgrundlage der Deckelung der Heizungsmodernisierungsumlage im Bürgerlichen Gesetzbuch wegfällt?

Zeitachse

  1. 20.03.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4848 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.