Ausweitung der Zuständigkeit für Familiennachzugsverfahren für afghanische Staatsbürger auf alternative deutsche Botschaften aufgrund der Sicherheitslage im Iran
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung derzeit für afghanische Staatsbürger wegen der anhaltend unsicheren Lage im Iran die Möglichkeit, die Zuständigkeit für Familiennachzugsverfahren auch auf alternative deutsche Botschaften (z. B. Neu-Delhi, Duschanbe oder andere Städte/Staaten) auszuweiten, wenn ja, zu wann, und wenn nein, warum nicht?
Zeitachse
- 20.02.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4186 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.