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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 20.02.2026 · WP 21 · 21/4186 · Schriftliche Fragen · Original ↗
101 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Matthias Helferich (AfD): Sind dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BMK), Dr. Wolfram Weimer, die umstrittene Aufkündigung der Zusammenarbeit d…
  2. Schriftliche Frage 2 von Matthias Helferich (AfD): Welche konkreten Fördermaßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen des internationalen Projekts „Rassismus – Kolonialismus – Faschismus…
  3. Schriftliche Frage 3 von Matthias Helferich (AfD): Beteiligt sich die Bundesregierung an der Errichtung des „Nuba Centre for Culture, Heritage and Arts“ in Kadugli (https://nuba-images.smb.mu…
  4. Schriftliche Frage 4 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche personellen und finanziellen Kapazitäten, die als ein Entscheidungskriterium für die Bespielung eines Social-Media-Kanals des Bundesk…
  5. Schriftliche Frage 5 von Doris Achelwilm (DIE LINKE): Inwiefern hat die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zu der sog. Side-by-Side- Vereinbarung, wonach die internationalen Instrumente…
  6. Schriftliche Frage 6 von Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat es in dieser Legislaturperiode Treffen von Vertretern der Bundesregierung (bis zur Ebene der Referatsleiterinnen und Referatsleiter) mit…
  7. Schriftliche Frage 7 von Peter Felser (AfD): Teilt die Bundesregierung hinsichtlich der aktuellen Presseberichterstattung (www.nzz.ch/interna tional/deutschlands-staedte-und-gemeinden-b…
  8. Schriftliche Frage 8 von Maximilian Kneller (AfD): Welche Kosten sind in Bezug auf die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 21/4006 bis zum gege…
  9. Schriftliche Frage 9 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern wird das Gewerbesteueraufkommen durch die jeweiligen Hinzurechnungen der Finanzierungsanteile (nach § 8 Nummer 1 des Gewerbesteuer…
  10. Schriftliche Frage 10 von Manfred Schiller (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis über Einzelheiten eines „vertraulichen Berichts“ aus EUinternen Kreisen, der gemäß Viktor Orban u. a. eine…
  11. Schriftliche Frage 11 von Stefan Schröder (AfD): Liegt der Bundesregierung ein entsprechendes vertrauliches oder nichtvertrauliches EU- Dokument vor, das einen Plan für Zahlungen aus dem EU…
  12. Schriftliche Frage 12 von Torben Braga (AfD): Welche rechtspolitischen Erwägungen liegen der gesetzlichen Regelung zugrunde, dass ein Elternnachzug nach § 36 Absatz 3 des Aufenthaltsgese…
  13. Schriftliche Frage 13 von Erhard Brucker (AfD): Haben die Beamten der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen die Tatverdächtigen einer gefährliche…
  14. Schriftliche Frage 14 von Erhard Brucker (AfD): Existieren innerhalb des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei Vorgaben dazu, wie vernehmende Polizeivollzugsbeamte verfahren sollen, wen…
  15. Schriftliche Frage 15 von Clara Bünger (DIE LINKE): Wie viele einsatzbedingte Mehrkosten sind bei der Bundespolizei infolge der Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an allen Landesgrenze…
  16. Schriftliche Frage 16 von Mirze Edis (DIE LINKE): Mit welcher Begründung hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Prüfungen für Zulassungsanträge für Integrationskurse seit…
  17. Schriftliche Frage 17 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verfügten Bewilligungseinschränkung…
  18. Schriftliche Frage 18 von Misbah Khan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Fälle sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den vergangenen fünf Ja…
  19. Schriftliche Frage 19 von Pierre Lamely (AfD): Sind Unterzeichner des offenen Briefes vom 23. Dezember 2025 oder Dritte an die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Forderung, afghanisc…
  20. Schriftliche Frage 20 von Sascha Lensing (AfD): Inwiefern gibt es analog zur dänischen Regierung auch seitens der Bundesregierung Überlegungen hinsichtlich einer deutlichen Verschärfung im…
  21. Schriftliche Frage 21 von Sascha Lensing (AfD): Wie viele Teilnahmen an Integrationskursen auf Grundlage des § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG, vgl. www.waz.de/politik/articl…
  22. Schriftliche Frage 22 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird das Bundeskriminalamt die „Epstein-Files“ auf in Deutschland verfolgbare Straftaten prüfen bzw. hat es damit bereits begonnen, wenn nei…
  23. Schriftliche Frage 23 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gehen die Bundesregierung und/oder ihre nachgeordneten Behörden möglichen strafrechtlichen Bezügen auch nach Deutschland – zu Personen und U…
  24. Schriftliche Frage 24 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung Kenntnis von unterschiedlichen Arten der Aufarbeitung mit Bezug zu den sog. Epstein-Files in anderen Mitgliedstaaten…
  25. Schriftliche Frage 25 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit haben 2025 einen Antrag auf Zulassung zu Sprach- und Integrationskursen beim Bundesa…
  26. Schriftliche Frage 26 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Zulassungsanträge zu Sprach- und Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes liegen dem Bundesamt für Migration…
  27. Schriftliche Frage 27 von Kerstin Przygodda (AfD): In wie vielen Fällen ist nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 in Härtefällen von der Dreijahresfrist für die eheliche Lebensgemeinsch…
  28. Schriftliche Frage 28 von Martin Reichardt (AfD): Sind nach Kenntnis der Bundesregierung mir vorliegende Informationen zutreffend, dass es von der Partei DIE PARTEI Plakate in Deutschland gi…
  29. Schriftliche Frage 29 von Lea Reisner (DIE LINKE): Wie viele Abfragen haben die Bundespolizei (BPOL), das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter jeweils von Januar bis Dezember 2…
  30. Schriftliche Frage 30 von Dr. Rainer Rothfuß (AfD): Wie hoch war jeweils die Gesamtzahl der syrischen Staatsbürger sowie der deutschen Staatsbürger syrischer Herkunft (z. B. mit Geburtsort in…
  31. Schriftliche Frage 31 von Dr. Rainer Rothfuß (AfD): Welche staatlichen Organe der Bundesrepublik Deutschland waren, an der Überstellung von Dr. R. F. von Mexiko an den Flughafen in Frankfurt a…
  32. Schriftliche Frage 32 von Manfred Schiller (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Gesamtzahl der Betrugsfälle im Zusammenhang mit Deutsch- und Einbürgerungstests, die kürzlich in…
  33. Schriftliche Frage 33 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Sind die derzeitigen Anforderungen und Befugnisse für Telekommunikationsanbieter und Anbieter digitaler Dienste nach Ansicht der Bundesregie…
  34. Schriftliche Frage 34 von Torben Braga (AfD): In welcher Höhe und mit welcher Begründung will die Bundesregierung einen Rabatt auf die deutschen Beiträge zum EU-Haushalt für die Jahre 20…
  35. Schriftliche Frage 35 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie verfolgt die Bundesregierung die Berichterstattung über die sogenannten Epstein-Files, einem der größten weltweiten Skandale der letzten…
  36. Schriftliche Frage 36 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Terminbuchungen für Langzeitvisa sind derzeit bei der deutschen Botschaft in Teheran registriert, und bei wie vielen davon handelt…
  37. Schriftliche Frage 37 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung derzeit für afghanische Staatsbürger wegen der anhaltend unsicheren Lage im Iran die Möglichkeit, die Zuständigkei…
  38. Schriftliche Frage 38 von Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung eine Auffassung dazu, ob es angemessen ist, sich angesichts des laut Presseberichten „brutalen“ Vorgehens des iranis…
  39. Schriftliche Frage 39 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Informationen liegen der deutschen Botschaft im Irak zu den deutschen Staatsangehörigen unter den Häftlingen im Rahmen der Gefangenen…
  40. Schriftliche Frage 40 von Maren Kaminski (DIE LINKE): Welche Einschätzung hat die Bundesregierung hinsichtlich der Sicherheitslage im Südsudan, und plant sie angesichts des Berichtes von „Ärzte…
  41. Schriftliche Frage 41 von Maren Kaminski (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund des einstweiligen Zusammenbruchs der Versorgung mit Öl infolge der verschärften US- Sanktionen d…
  42. Schriftliche Frage 42 von Rocco Kever (AfD): Auf welche Höhe beläuft sich der Gesamtbetrag aller seit 2014 von der Bundesregierung für Energiehilfen an die Ukraine bereitgestellten Mitt…
  43. Schriftliche Frage 43 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern sieht die Bundesregierung in der Berichterstattung des „Spiegels“ zu den „Epstein- Files“ vom 2. Februar 2026, nach der Steve Bann…
  44. Schriftliche Frage 44 von Dr. Rainer Rothfuß (AfD): Wie viele Deutsche haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 insgesamt im Ausland gelebt (falls möglich, bitte getrennt nach „Geb…
  45. Schriftliche Frage 45 von Desiree Becker (DIE LINKE): Trifft es zu, dass die Bundesregierung im Rahmen des KDV-Verfahrens (KDV: Kriegsdienstverweigerung) von den Antragstellerinnen und Antragste…
  46. Schriftliche Frage 46 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Art des Vergabeverfahrens wurde für die Vergabe eines 240-Mio.-Euro-Vertrags an Planet Labs Germany GmbH (vgl. www.businesswir e.com/…
  47. Schriftliche Frage 47 von Sara Nanni (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nach welcher Methodik werden Terminabweichungen, Kostensteigerungen und Lieferausfälle von Auftragnehmern früherer öffentlicher Auftragsverg…
  48. Schriftliche Frage 48 von Sara Nanni (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchen Fällen wurden bei Beschaffungen der Bundeswehr im Wert von über 25 Mio. Euro Auftragnehmer aufgrund von Terminabweichungen, Koste…
  49. Schriftliche Frage 49 von Andreas Paul (AfD): Erfolgt die Führung und Nutzung der Gesundheitsakte der Soldatinnen und Soldaten in den sanitätsdienstlichen Einrichtungen der Bundeswehr mi…
  50. Schriftliche Frage 50 von Martin Reichardt (AfD): Wie viele Bundeswehrsoldaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund einer Einstufung des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), nach…
  51. Schriftliche Frage 51 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Für welche Form der militärischen Nutzung kommen die ca. 1,5 Hektar große Liegenschaft der ehemaligen Pionierkaserne in Regensburg und das e…
  52. Schriftliche Frage 52 von Doris Achelwilm (DIE LINKE): Wie oft wurde der Betrieb einer automatisierten Station anstelle einer Universaldienstfiliale nach § 17 Absatz 2 des Postgesetzes (PostG) se…
  53. Schriftliche Frage 53 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist ein Wiederaufleben bzw. eine Verlängerung der Förderung von Transformationsplänen über das Modul 1 der Bundesförderung für effiziente Wä…
  54. Schriftliche Frage 54 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe soll der Zukunftsfonds bzw. der weiterentwickelte Zukunftsfonds II zur Finanzierung von Start-ups und Scale-ups über die urs…
  55. Schriftliche Frage 55 von Birgit Bessin (AfD): Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um die von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages festgestellte lückenhafte wisse…
  56. Schriftliche Frage 56 von Dr. Michael Blos (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass bei stark entleerten Gasspeichern aufgrund sinkenden Lagerstättendrucks die technisch maxi…
  57. Schriftliche Frage 57 von Dr. Michael Blos (AfD): Plant die Bundesregierung regulatorische oder finanzielle Instrumente, um zu verhindern, dass geringe oder negative Sommer-Winter-Preissprea…
  58. Schriftliche Frage 58 von Dr. Michael Blos (AfD): Stellt die Bundesregierung sicher, dass Deutschland im globalen Wettbewerb um Lieferungen von Flüssigerdgas (LNG) ausreichende Mengen zur Sp…
  59. Schriftliche Frage 59 von Dr. Michael Blos (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko für die Versorgungssicherheit, wenn Speicherfüllstände in der Heizperiode kurzfristig auf unter…
  60. Schriftliche Frage 60 von Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen verbindlichen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung derzeit für die Veröffentlichung des Aktionsplans Rohstoffe aus dem Nationalen S…
  61. Schriftliche Frage 61 von Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann wird die Bundesregierung das für 2026 angekündigte Update des nationalen Explorationsprogramms (nach dem europäischen Critical Raw Mate…
  62. Schriftliche Frage 62 von Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen aktuellen Verhandlungsstand kann die Bundesregierung bezüglich einer dauerhaften Lösung im Handelsstreit zwischen der Europäischen U…
  63. Schriftliche Frage 63 von Thomas Dietz (AfD): Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung aufgrund der US-Sanktionen gegen Russland, um die Produktion von Ölprodukten (Benzin, Diesel und…
  64. Schriftliche Frage 64 von Christian Görke (DIE LINKE): Für welche nach § 17 Absatz 1 des Postgesetzes (PostG) mit Universaldienstfilialen zu versorgenden Gemeinden in Brandenburg wurde der Betrie…
  65. Schriftliche Frage 65 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine mir bekannte uneinheitliche Auslegung der Definition eines „hohen Grads an einheitlicher…
  66. Schriftliche Frage 66 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche nach dem Moving Mountains Wochenende (3. bis 5. Oktober 2025, www.s…
  67. Schriftliche Frage 67 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Entwicklungen bei der Energieversorgung in Deutschland, und welche konkreten Maßnahmen plant…
  68. Schriftliche Frage 68 von Lea Reisner (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung die für die Durchführung der Ausfuhr erforderliche Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) für das U-Boot…
  69. Schriftliche Frage 69 von Bernd Schattner (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Deutschland die Take-or-Pay-Lieferverträge einhalten muss, und somit das nicht gelieferte Gas a…
  70. Schriftliche Frage 70 von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie werden die inhaltlichen Festlegungen dafür entwickelt, welche Daten im Rahmen der Verordnung (EU) 2024/1028 „über die Erhebung und den A…
  71. Schriftliche Frage 71 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich die Bundesregierung bereits eine eigene Auffassung zu der Ansicht, dass eine Absenkung der Vorgabe für 65 Prozent erneuerbare Energ…
  72. Schriftliche Frage 72/73 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann legt die Bundesregierung den Gesetzentwurf für die Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) vor, und hält sie an dem von…
  73. Schriftliche Frage 74 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Reform der Studienkredite, insbeso…
  74. Schriftliche Frage 75 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegt der Bundesregierung eine Bewertung der strategischen Bedeutung des von deutschen Forschungsinstituten betriebenen Sonnenteleskops GREG…
  75. Schriftliche Frage 76 von Kathrin Gebel (DIE LINKE): In welchem Zeitrahmen wird die angekündigte Reform zur Berücksichtigung von häuslicher Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht (auf Basis des Disk…
  76. Schriftliche Frage 77 von Mirco Hanker (AfD): Wie viele Ersatzfreiheitsstrafen wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem jeweiligen Haftbeginn in den Jahren 2024, 20…
  77. Schriftliche Frage 78 von Birgit Bessin (AfD): Liegen der Bundesregierung statistische Angaben darüber vor, wie viele Kinder im Jahr 2024 wegen eines ärztlichen Attests, das eine Schulunf…
  78. Schriftliche Frage 79 von Kerstin Przygodda (AfD): Wie viele Fälle von Zwangsverheiratung im Sinne einer sozialen Eheschließung hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2015 in…
  79. Schriftliche Frage 80 von Kerstin Przygodda (AfD): Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob seit dem 2017 eingeführten Verbot von Eheschließungen Minderjähriger die von ihr sogen…
  80. Schriftliche Frage 81 von Jan Feser (AfD): Wie lang war 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von leistungsrechtlichen Anträgen in den Jobcent…
  81. Schriftliche Frage 82 von Cem Ince (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen zu der Rechtsfrage vor, ob Arbeitnehmer mit dem Geschlechtseintrag „divers“ ode…
  82. Schriftliche Frage 83 von Achim Köhler (AfD): Wie erklärt die Bundesagentur für Arbeit, dass ein großer Anteil der Rückforderungen (43,1 Prozent der Bürgergeld-Forderungen und beim Arbei…
  83. Schriftliche Frage 84 von Sarah Vollath (DIE LINKE): Wie viele Personen, aufgeschlüsselt nach Betroffenengruppen (ehemalige Beschäftigte der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder des Ge…
  84. Schriftliche Frage 85 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie erklärt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung vor dem Hintergrund der wiederholten Aussagen, dass derzeit keine u…
  85. Schriftliche Frage 86 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welche Gründe ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Steigerung der Kosten für Microsoft-Lizenzen in den letzten Jahren (vgl.
  86. Schriftliche Frage 87 von René Bochmann (AfD): Sieht die Bundesregierung einen Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit, der Normenklarheit sowie des staatlichen Neutralitätsgebo…
  87. Schriftliche Frage 88 von René Bochmann (AfD): Wie ist der aktuelle Stand des sogenannten Erzgebirgstunnels der Deutschen Bahn AG (Neubaustrecke von Dresden nach Prag, bitte hierbei auf d…
  88. Schriftliche Frage 89 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Züge nutzten/nutzen in den einzelnen Jahren seit 2015 in der Spitzenstunde den Hauptbahnhof Stuttgart (Kopfbahnhof, also oben und…
  89. Schriftliche Frage 90 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welcher Halt in Singen ist für den Schienenpersonenfernverkehr bei der Aktualisierung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses für das Projekt Ausbau…
  90. Schriftliche Frage 91 von Stefan Henze (AfD): Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung die A 100 in Richtung Norden wieder kurzfristig durchgängig befahrbar sein?
  91. Schriftliche Frage 92 von Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, die Informationslücke, die im Hinblick auf die Durchfahrt der Schiffe der russischen Schattenflotte, insbesondere…
  92. Schriftliche Frage 93 von Stefan Schröder (AfD): Welche Personen und Institutionen waren an der vom Bundesministerium für Verkehr gemeinsam mit den Ländern eingerichteten Ad-hoc- Arbeitsgru…
  93. Schriftliche Frage 94 von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der aktuelle Sachstand der Prüfung auf EU-Ebene zur möglichen Einstufung von Ethanol als reproduktionstoxisch und/oder krebserregend…
  94. Schriftliche Frage 95 von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit der möglichen Einstufung von Ethanol als reproduktionstoxisch und/oder krebserregend Risiken f…
  95. Schriftliche Frage 96 von Maik Brückner (DIE LINKE): Wird die Bundesregierung den globalen Kampf gegen HIV/AIDS auf der 79. World Health Assembly im Mai 2026 in Genf zum Thema machen, und wenn…
  96. Schriftliche Frage 97 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) im Zusammenhang mit der Mitarbeit im Ausschuss für Risikobewert…
  97. Schriftliche Frage 98 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) im Zusammenhang mit der Mitarbeit im Ausschuss für Risikobewert…
  98. Schriftliche Frage 99 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bei welchen Produkten erwartet die Bundesregierung eine Gefährdung der Versorgungssicherheit, sollte die Europäische Kommission Einfuhrtoler…
  99. Schriftliche Frage 100 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 9. Febr…
  100. Schriftliche Frage 101 von Matthias Rentzsch (AfD): Ermittelt die Bundesregierung eigene Zahlen zu Treibhausgasminderungen aus Klimafinanzierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit bzw. v…
  101. Schriftliche Frage 102 von Kassem Taher Saleh (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wo und wann hat die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Verena Hubertz bis zum Eintritt in ihren Mutterschutz Besuchs…

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/4186 21. Wahlperiode 20.02.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 52 Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 72, 73, 74 Audretsch, Andreas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 99 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55, 78 Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . 56, 57, 58, 59 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87, 88 Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 34 Brucker, Erhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 14 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Detzer, Sandra, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 60, 61, 62 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 46 Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Abgeordnete Nummer der Frage Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 36, 37 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 89, 90 Gebel, Kathrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Grau, Armin, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 94, 95 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2, 3 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Hofreiter, Anton, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 38, 92 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 17, 39 Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 41 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 18 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Köhler, Achim (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 75 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Abgeordnete Nummer der Frage Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 85, 86 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 21 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 22, 43 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 47, 48 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 23, 24 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 9 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 25, 26 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 27, 79, 80 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 50 Abgeordnete Nummer der Frage Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 68 Rentzsch, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 30, 31, 44 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 32 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 93 Steinmüller, Hanna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Taher Saleh, Kassem (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97, 98 Drucksache 21/4186 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Audretsch, Andreas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Brucker, Erhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Seite Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 26, 27 Hofreiter, Anton, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 30 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 33, 34 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/4186 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 40, 41 Detzer, Sandra, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 41, 42 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Grau, Armin, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Steinmüller, Hanna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Gebel, Kathrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Köhler, Achim (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Hofreiter, Anton, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 61, 62 Drucksache 21/4186 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 64 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Rentzsch, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Taher Saleh, Kassem (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/4186 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Sind dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BMK), Dr. Wolfram Weimer, die umstrittene Aufkündigung der Zusammenarbeit der Verbundzentrale des Gemeinsamen Bibliothekenverbundes (VZG) mit der Förderstiftung Konservative Bildung und Forschung (FKBF) und der dazugehörigen Bibliothek des Konservatismus (BdK), was nach Ansicht von Kritikern die Sichtbarkeit der BdK als Institution gefährdet, und die Aussage des Verwaltungsgerichts Göttingen in seinem Beschluss vom 5. Januar 2026, Az. 1 A 650/25, dass „die Ausweitung der Dienstleistungen der VZG auf private Bibliotheken im öffentlichen Interesse liegt“ (vgl. „Werner, Florian: „JF erzwingt staatliche Antworten“; in: Junge Freiheit, Nummer 6/2026), bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Dr. Wolfram Weimer, hieraus vor dem Hintergrund, dass an der VZG auch die unter der Rechtsaufsicht des BKM stehende Stiftung Preußischer Kulturbesitz beteiligt ist (vgl. www.gbv.de/informationen/Verbundzentrale/uebe r_die_VZG/index)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 16. Februar 2026 Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) ist neben sieben deutschen Bundesländern gleichberechtigtes Mitglied und Trägerin des Gemeinsamen Bibliotheksverbunds (GBV), dem über 590 Bibliotheken (u. a. die Staats-, Landes-, Hochschul- und Fachhochbibliotheken der beteiligten Länder) angehören. Sie wirkt in diesem zur Erfüllung der ihr obliegenden Fachaufgaben nach fachlichen Kriterien mit, ohne dass ihr dabei eine federführende Funktion zukommt. Der Bibliotheksverbund selbst steht nicht unter der Aufsicht des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Es ergeben sich daher keine Folgerungen für die Rechtsaufsicht des BKM über die SPK. 2. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Welche konkreten Fördermaßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen des internationalen Projekts „Rassismus – Kolonialismus – Faschismus? Deutsch-Sudanesische kollaborative Erschließung und Präsentation des Nuba-Werks von Leni Riefenstahl“ (bitte einzeln auflisten), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für den Fortgang der Forschungen angesichts des Bürgerkriegs im Sudan (https://nuba- images.smb.museum/)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 16. Februar 2026 Das Projekt „Rassismus – Kolonialismus – Faschismus? Deutsch- Sudanesische kollaborative Erschließung und Präsentation des Nuba-Werks von Leni Riefenstahl“ ist bereits beendet (Projektlaufzeit: 6. September 2021 bis 30. Juni 2025). Informationen zur Umsetzung der Fördermaßnahme finden sich unter: www.smb.museum/museen-einrichtungen/kun stbibliothek/sammeln-forschen/forschung/nachlass-leni-riefenstahl. Gefördert wurde das Projekt vom BKM im Rahmen des Maßnahmenkatalogs des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus vom 25. November 2020. Eine Fortsetzung ist derzeit nicht geplant. 3. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Beteiligt sich die Bundesregierung an der Errichtung des „Nuba Centre for Culture, Heritage and Arts“ in Kadugli (https://nuba-images.smb.museu m/projects/re-claiming-nuba/#nuba-centre), und welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung für den Fortschritt des Projekts angesichts des Bürgerkriegs im Sudan? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 16. Februar 2026 Das „Nuba Centre for Culture, Heritage and Arts“ in Kadugli war ursprünglich Teil des seit dem 30. Juni 2025 beendeten Projekts „Rassismus – Kolonialismus – Faschismus? Deutsch-Sudanesische kollaborative Erschließung und Präsentation des Nuba-Werks von Leni Riefenstahl“. Aufgrund des Krieges im Sudan konnte das Kulturzentrum nicht errichtet werden. 4. Abgeordnete Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche personellen und finanziellen Kapazitäten, die als ein Entscheidungskriterium für die Bespielung eines Social-Media-Kanals des Bundeskanzlers genannt werden (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 24, Plenarprotokoll 21/53), werden für den Kanal des Bundeskanzlers auf Elon Musks Plattform X verwendet (bitte Budget in Euro und in Stellenäquivalenten angeben), und welche personellen und finanziellen Kapazitäten kalkuliert die Bundesregierung für Kanäle auf den Social-Media- Plattformen Bluesky und Mastodon (bitte Budget in Euro und in Stellenäquivalenten für einzelne Plattformen angeben)? Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius vom 19. Februar 2026 In Ihrer Frage wird angenommen, dass in der Antwort der Bundesregierung auf Ihre Mündliche Frage 24, Plenarprotokoll 21/53 personelle und finanzielle Kapazitäten als Entscheidungskriterium genannt wurden. Diese Annahme trifft nicht zu. Im Übrigen wird zu der Frage nach accountspezifischen Budgets auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/7867 verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 5. Abgeordnete Doris Achelwilm (Die Linke) Inwiefern hat die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zu der sog. Side-by-Side- Vereinbarung, wonach die internationalen Instrumente der Mindestbesteuerung für Unternehmen seit Januar 2026 nicht mehr auf US-Unternehmen angewendet werden, eine quantitative Abschätzung zu den Konsequenzen der Einigung für die eigenen Steuereinnahmen getroffen, und auf welcher Grundlage wurde entschieden, der Vereinbarung zuzustimmen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 20. Februar 2026 Die Bundesregierung hat sich mit Nachdruck für eine faire und ausgewogene Integration des US-Mindeststeuersystems in das OECD- Mindeststeuersystem eingesetzt. Die Bundesregierung begrüßt, dass die USA im Zuge der Verhandlungen ihr Mindeststeuersystem verschärft hat und US-Konzerne weiterhin der nationalen Komponente der OECD- Mindeststeuer (sog. QDMTT – Qualified Domestic Minimum Top-up Tax) unterliegen. Die Side-by-Side-Vereinbarung gilt für Besteuerungszeiträume ab 2026. Die Mindeststeuer dient der Bekämpfung von Gewinnverlagerungen (Lenkungssteuer) und ist aus deutscher Sicht nicht primär auf die Erzielung von Steueraufkommen gerichtet. Zu erwarten sind aber dennoch mittelbare Mehreinnahmen bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer durch weniger Gewinnverlagerung. Für das Jahr 2026 wurden die Steuermehreinnahmen aus der Mindeststeuer bislang auf rund 600 Mio. Euro geschätzt (Bundestagsdrucksache 20/8668). Die finanziellen Auswirkungen der neuen Vereinbarung des Inclusive Framework on BEPS werden erst ab dem Kassenjahr 2028 wirksam werden. Um die Auswirkungen der Side-by-Side-Vereinbarung fortlaufend zu evaluieren, hat sich die Bundesregierung in den internationalen Verhandlungen dafür stark gemacht, dass 2029 auf OECD- Ebene eine Bestandsaufnahme (sog. Stocktake) auf Basis aktueller Zahlen und Fakten erfolgen soll. Internationale Steuerfairness bleibt ein Kernanliegen der Bundesregierung. 6. Abgeordneter Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat es in dieser Legislaturperiode Treffen von Vertretern der Bundesregierung (bis zur Ebene der Referatsleiterinnen und Referatsleiter) mit Vertretern von Apollo, KKR, Cerberus, Blackstone, The Carlyle Group, CVC, DWS, Advent International, EQT, Partners Group, Nordic Capital oder Cinven gegeben (bitte für die etwaigen letzten fünf Treffen das Datum des Treffens angeben), und welche Sachthemen wurden besprochen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 13. Februar 2026 Gegenstand der Abfrage sind Kontakte der Mitglieder der Bundesregierung, der Staatsministerinnen und Staatsminister, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre im Rahmen ihrer Zuständigkeit seit 25. März 2025. Soweit der Bundeskanzler von einem Regierungssprecher begleitet wurde, sind solche Terminbegleitungen nicht gesondert aufgeführt. Das Bundesministerium der Finanzen hat zu Ihrer Frage eine Ressortabfrage durchgeführt. Eine lückenlose Aufstellung der stattgefundenen Veranstaltungen, Sitzungen etc. nebst allen jeweiligen Teilnehmern kann allerdings nicht gewährleistet werden. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung pflegen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung (Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre, Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Bundesministerien und des Bundeskanzleramts) den Informationsaustausch mit einer Vielzahl von Personen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Kontakte – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Unterhalb der Leitungsebene gab es aufgabenbedingt in dem durch den Fragesteller abgefragten Zeitraum vielfältige dienstliche Kontakte von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung mit der Finanzwirtschaft und dabei auch zu genannten Unternehmen. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über all diese Kontakte existiert nicht und kann aufgrund fehlender Recherchierbarkeit, z. B. wegen Personalwechsel, auch nicht erstellt werden. Eine Auflistung von Einzelterminen des Bundeskanzleramtes und der Ressorts unterhalb der Leitungsebene erfolgt daher nicht (siehe dazu auch die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/12332). Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Die Abfrage beim Bundeskanzleramt und den Ressorts hat folgende Gespräche von eingangs definierter Leitungsebene mit Vertreterinnen und Vertretern der fragegegenständlichen Unternehmen ergeben: Ressort Datum Unternehmen Besprochene Sachthemen BMDS 12.09.2025 DWS Investitionsstandort Deutschland BMDS 20.11.2025 EQT Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen im digitalen Wandel BMF 15.07.2025 Apollo Investitions- und Finanzstandort Deutschland BMF 15.09.2025 DWS Wirtschaftsstandort Deutschland BMF 21.10.2025 Apollo Wirtschaftsstandort Deutschland BMF 30.10.2025 KKR Wirtschaftsstandort Deutschland BMF 22.01.2026 EQT, KKR Investitions- und Finanzstandort Deutschland BMVg 14.01.2026 KKR Allgemeiner Austausch BMWE 04.06.2025 Apollo u. a. Investitions- und Finanzstandort DEU BMWE 11.09.2025 Apollo Investitionsvorhaben von Apollo in DEU BMWE 11.09.2025 KKR u. a. Investitions- und Finanzstandort DEU BMWE 13.10.2025 Apollo u. a. Investitions- und Finanzstandort DEU BMWE 02./03.12.2025 KKR, Blackstone, Apollo, EQT u. a. Investitions- und Finanzstandort DEU (KfW Kapitalmarktkonferenz) BMWE 10.12.2025 Partners Group Investitionen in der Energiewirtschaft BMWE 09.01.2026 Cerberus Allgemeiner Austausch BKAmt 15.07.2025 Apollo Wirtschafts- und Finanzstandort; allg. Austausch BKAmt 15.07.2025 Apollo Allg. Austausch BKAmt 21.07.2025 Apollo, KKR, Blackstone, CVC, Advent, EQT Wirtschafts- und Investitionsstandort; allg. Austausch BKAmt 21.07.2025 KKR Allg. Austausch BKAmt 21.07.2025 Blackstone Allg. Austausch BKAmt 21.01.2026 KKR Investitionsstandort Deutschland BKAmt 26.01.2026 DWS Allg. Austausch BKAmt 27.01.2026 CVC, DWS Wirtschaftspolitische Schwerpunkte der Bundesregierung 7. Abgeordneter Peter Felser (AfD) Teilt die Bundesregierung hinsichtlich der aktuellen Presseberichterstattung (www.nzz.ch/interna tional/deutschlands-staedte-und-gemeinden-befin den-sich-in-der-groessten-finanzkrise-der-nachkri egszeit-ld.1923751) zur gegenwärtigen „Rekord- Verschuldung“ der Städte und Gemeinden in Deutschland die Sicht, dass diese Verschuldungskrise und die schwindende Lebensqualität der deutschen Bürger in ihrem täglich gelebten Alltag in den Kommunen ohne umfassende Reformen im Finanzgefüge von Bundesregierung, Ländern und Gemeinden nicht gelöst werden kann, und plant die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen, insbesondere hinsichtlich einer signifikanten Kostensenkung bei der kommunalen Finanzierung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, die nach Presseberichten von 2015 bis 2025 die Kommunen insgesamt rund 15 Mrd. Euro gekostet haben soll (https://nius.de/analyse/news/kommunen-vor- dem-kollaps-wie-massenmigration-sozialausgabe n-und-schulden-staedte-und-gemeinden-ruini eren), und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 18. Februar 2026 Die Bundesregierung nimmt die Berichterstattung zur Kenntnis, aber bewertet und kommentiert Presseberichte grundsätzlich nicht. 8. Abgeordneter Maximilian Kneller (AfD) Welche Kosten sind in Bezug auf die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 21/4006 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt für die in der genannten Frage aufgeführten Maßnahmen tatsächlich angefallen (Zeitraum vom Umzug des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier aus dem Schloss Bellevue über die vorübergehende Unterbringung einschließlich der damit entstandenen Kosten für Errichtung und Betrieb des Interimsamtssitzes, der Renovierung des vorherigen Amtssitzes bis zum Rückumzug in das Schloss Bellevue), und mit welchen weiteren Kosten wird bis zum vollständigen Abschluss dieser Maßnahmen gerechnet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 17. Februar 2026 Für die Planung der Gesamtmaßnahme Sanierung Schloss Bellevue sind bis Ende 2025 Mittel in Höhe von rd. 37,2 Mio. Euro verausgabt worden. Für vorgezogene Maßnahmen wurden auf Grundlage einer teilhaushaltsbegründenden Unterlage rund 73,1 Mio. Euro haushaltsmäßig anerkannt. Die haushaltsbegründende Unterlage für die Sanierung der Liegenschaft des Bundespräsidialamtes am Spreeweg in Berlin, aus der sich der finanzielle Aufwand für die Sanierung ergibt, befindet sich derzeit noch in der Aufstellung. Zu den Umzugskosten liegen der Bundesregierung keine belastbaren Angaben vor. Für die Zeit der Interimsnutzung des Bürogebäudes für Bundesbehörden in der Elisabeth-Abegg-Straße in Berlin, das sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befindet, hat das Bundespräsidialamt die Miet- und Betriebskosten zu tragen. Die Gesamtmiete mit Betriebskosten für das Bürogebäude Elisabeth-Abegg-Straße beträgt für die Zeit der Interimsnutzung nach vorläufiger Berechnung rund 17,5 Mio. Euro jährlich. Der Bundespräsident und das Bundespräsidialamt sind Erstnutzer des als Interimsamtssitz genutzten Bürogebäudes. Die BImA stellt das Gebäude nach Sanierung der Liegenschaft Schloss Bellevue anderen Bundeseinrichtungen, insbesondere für ministerielle Bedarfe, zur weiteren Nutzung zur Verfügung. Für den Neubau ist ein Projektkostenziel von rund 205 Mio. Euro vorgesehen. Die BImA geht als Bauherrin davon aus, dass diese Projektkostenobergrenze eingehalten wird. Aktuelle Zwischenabrechnungen zu den Baukosten erfolgen nach Aussage der BImA nicht. 9. Abgeordnete Karoline Otte (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern wird das Gewerbesteueraufkommen durch die jeweiligen Hinzurechnungen der Finanzierungsanteile (nach § 8 Nummer 1 des Gewerbesteuergesetzes – GewStG) beeinflusst (bitte Einfluss der einzelnen Arten von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nummer 1 Buchstabe a bis f GewStG auf die Gesamtsumme der Gewerbesteuer jeweils unter Nennung der jeweils nominalen Höhe angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 18. Februar 2026 Die Hinzurechnungen der Finanzierungsanteile nach § 8 Nummer 1 Buchstabe a bis f des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) gehen in die Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags ein und erhöhen damit das Gewerbesteueraufkommen. Es wird unterstellt, dass mit dem Einfluss der Hinzurechnungen nach § 8 Nummer 1 GewStG auf das Gewerbesteueraufkommen die rechnerischen Auswirkungen gemeint sind. In der folgenden Tabelle sind die rein rechnerischen geschätzten Auswirkungen der einzelnen Hinzurechnungen der Finanzierungsanteile nach den Unterpositionen aufgelistet und berücksichtigen gegenläufige Auswirkungen auf die Einkommensteuer durch die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 35 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Es handelt sich um eine rein fiktive Berechnung für den Veranlagungszeitraum 2025 auf der Basis von fortgeschriebenen Statistikdaten früherer Veranlagungszeiträume, die aufgrund der Volatilität der Hinzurechnungen nicht mit den realen Verhältnissen übereinstimmen müssen. Es ist zu beachten, dass eine Summierung der Einzelpositionen aufgrund der Freibetragswirkung nicht mit der Gesamtwirkung gleichzusetzen ist. Hinzurechnungsvorschrift Rechnerische geschätzte Auswirkung beim Wegfall (Gesamtaufkommen GewSt und ESt wg. § 35 EStG) der jeweiligen Position im Jahr 2025 § 8 Nr. 1 Buchstabe a GewStG - 1,0 Mrd. Euro § 8 Nr. 1 Buchstabe b GewStG geringfügig § 8 Nr. 1 Buchstabe c GewStG geringfügig § 8 Nr. 1 Buchstabe d GewStG - 0,1 Mrd. Euro § 8 Nr. 1 Buchstabe e GewStG - 0,6 Mrd. Euro § 8 Nr. 1 Buchstabe f GewStG - 0,2 Mrd. Euro § 8 Nr. 1 GewStG insgesamt - 1,8 Mrd. Euro 10. Abgeordneter Manfred Schiller (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis über Einzelheiten eines „vertraulichen Berichts“ aus EU- internen Kreisen, der gemäß Viktor Orban u. a. eine EU-Hilfe für die Ukraine über insgesamt 800 Mrd. Euro vorsieht, und wenn ja, in welchem Umfang ist Deutschland hieran beteiligt (bitte Höhe und Konditionen angeben; www.berliner-ze itung.de/wirtschaft-verantwortung/orban-leakt-ge heime-info-will-eu-800-milliarden-euro-in-die-uk raine-schicken-li.10015735)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 20. Februar 2026 Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 11. Abgeordneter Stefan Schröder (AfD) Liegt der Bundesregierung ein entsprechendes vertrauliches oder nichtvertrauliches EU- Dokument vor, das einen Plan für Zahlungen aus dem EU-Haushalt oder sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber der Ukraine in einem Umfang von bis zu 800 Mrd. Euro innerhalb eines bestimmten Zeitraums enthält? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 20. Februar 2026 Der Bundesregierung sind vorläufige Überlegungen von Drittstaaten und der Europäischen Kommission bekannt, in den kommenden Jahren öffentliches und privates Kapital für den Wiederaufbau der Ukraine zu mobilisieren. Mit Blick auf Vertraulichkeitserwartungen von dritter Seite kann die Bundesregierung keine weiteren Auskünfte erteilen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 12. Abgeordneter Torben Braga (AfD) Welche rechtspolitischen Erwägungen liegen der gesetzlichen Regelung zugrunde, dass ein Elternnachzug nach § 36 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes zu einem Ausländer mit befristetem Aufenthaltstitel möglich ist, während für einen vergleichbaren Familiennachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen keine entsprechende Rechtsgrundlage existiert – was im Ergebnis zu einer Schlechterstellung von Inländern gegenüber Ausländern führt, von der naturgemäß vor allem eingebürgerte Staatsbürger betroffen sind –, und wann plant die Bundesregierung, diese Ungleichbehandlung durch eine gesetzliche Anpassung zu beheben? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 20. Februar 2026 Die unterschiedliche Behandlung des Elternnachzugs ist Ausfluss des Ziels des Gesetzgebers, durch die Möglichkeit des Elternnachzugs zu ausländischen Fachkräften die Fachkräfteeinwanderung attraktiver zu gestalten. Diese Regelung trägt dem Befund Rechnung, dass die Möglichkeit der Nachholung von Eltern/Schwiegereltern Fachkräften eine Entscheidung für Deutschland einfacher macht, etwa, weil die Betreuung sowohl der Familie in Deutschland als auch der Eltern/ Schwiegereltern besser organisierbar ist. Da diese Sachlage beim Familiennachzug zu Deutschen nicht in gleicher Weise gegeben ist, werden beide Arten des Elternnachzugs wegen eines sachlichen Grundes unterschiedlich geregelt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Regelung des § 36 Absatz 3 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) zum 31. Dezember 2028 außer Kraft tritt (Artikel 12 Absatz 7 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung). Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat dem Bundesministerium des Innern gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Auswärtigen Amt aufgegeben, eine externe Evaluation der Auswirkungen dieser Vorschrift zu beauftragen (Bundestagsdrucksache 20/7394, S. 27). In diesem Rahmen wird zu evaluieren sein, ob es Inkonsistenzen beim Elternnachzug im Aufenthaltsrecht gibt, die aufgelöst werden sollten. 13. Abgeordneter Erhard Brucker (AfD) Haben die Beamten der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen die Tatverdächtigen einer gefährlichen Körperverletzung am Bahnsteig des Hauptbahnhofs von Regensburg ermitteln können, und wenn ja, welchen Aufenthaltsstatus haben diese (vgl. www.regensburger-stadtzeitung.de/magazin/ suedlaendische-betrueger-spruehen-mit-pfeffers pray)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. Februar 2026 Angaben zu Ermittlungen in Strafverfahren obliegen grundsätzlich der sachleitenden Staatsanwaltschaft. In der vorliegenden Frage wird auf die Staatsanwaltschaft Regensburg verwiesen. 14. Abgeordneter Erhard Brucker (AfD) Existieren innerhalb des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei Vorgaben dazu, wie vernehmende Polizeivollzugsbeamte verfahren sollen, wenn Tatverdächtige einer schweren Straftat versuchen, relevante Beweismittel im Beisein der Polizeivollzugsbeamten zu zerstören, und wenn ja, welche Vorgaben sind das (vgl. www.regensbu rger-stadtzeitung.de/magazin/schockschlag-affaer e-zu-unrecht-denunzierter-polizeibeamter-endguel tig-freigesprochen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. Februar 2026 Die Polizeibehörden des Bundes sind berechtigt und verpflichtet, auf Anordnung der zuständigen Staatsanwaltschaft und bei Gefahr im Verzug auch aus eigener Initiative Beweismittel so zu sichern, dass eine Beschädigung ausgeschlossen und die uneingeschränkte Beweiskraft erhalten bleibt. Hierzu ist ein geeignetes Mittel im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu wählen. Dies kann nach den Umständen des Einzelfalls auch die Anwendung des unmittelbaren Zwangs beinhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Strafprozessordnung (StPO), der Anlage A zu den Richtlinien über das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) sowie dem Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG). 15. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Wie viele einsatzbedingte Mehrkosten sind bei der Bundespolizei infolge der Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an allen Landesgrenzen seit dem 16. September 2024 entstanden (bitte die Antwort so darstellen wie in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 21/1164 und auch hier nach Quartalen sowie nach Mehrarbeitsvergütung, Zulagen, Hotelkosten usw. differenzieren), und wie hoch war der Anteil der zurückgewiesenen Asylsuchenden an allen Zurückgewiesenen bzw. an allen festgestellten unerlaubten Einreisen seit dem 7. Mai 2025 (bitte in absoluten und relativen Zahlen darstellen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 19. Februar 2026 Die Bundespolizei erfasst ihre geleisteten Einsatzstunden sowie ihre einsatzbedingten Kosten aufgrund der vorübergehend eingeführten Grenzkontrollen quartalsweise. Bezüglich der Quartale bis 30. Juni 2025 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 21/1164 verwiesen. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass die sogenannte Mehrarbeitsvergütung eine rechnerische Größe darstellt und sich kostenwirksam so nicht realisiert, weil nach § 88 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) vorrangig Freizeitausgleich gewährt wird. in Mio. Euro Mehrarbeitsvergütung* Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten Betrieb Grenzkontrollstellen Verbrauch Führungs- und Einsatzmittel Hotelunterbringung, Verpflegung Gesamt 01.07. bis 30.09.2025 12,2 2,4 2,0 2,9  9,9 29,4 01.10. bis 31.12.2025 11,7 2,3 4,9 3,1  8,1 30,1 Gesamt 23,9 4,7 6,9 6,0 18,0 59.5 * Die Mehrarbeitsvergütung ist kalkulatorisch ermittelt. Diese werden nur dann kassenwirksam, wenn Beamtinnen und Beamte nach Vorgabe des § 88 des Bundesbeamtengesetzes nicht – im Grundsatz vorrangig – innerhalb von zwölf Monaten Freizeitausgleich gewährt werden kann. Die im Sinne der Fragestellung erbetene statistische Aufschlüsselung zu den Zurückweisungen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Bezüglich des Zeitraums 8. Mai 2025 bis 4. August 2025 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 21/1164 verwiesen. Zurückweisungen und unerlaubte Einreise an den deutschen Landgrenzen 5. August 2025 bis 31. Dezember 2025 Zurückweisungen davon nach dem AsylG Prozentanteil unerlaubte Einreisen Prozentanteil Zurückweisungen nach dem AsylG 14.129 552 3,9 % 20.161 2,7 % Datengrundlage: Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) Die statistischen Daten der PES können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern. 16. Abgeordneter Mirze Edis (Die Linke) Mit welcher Begründung hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Prüfungen für Zulassungsanträge für Integrationskurse seit Dezember 2025 auf Eis gelegt bzw. befinden sich diese „derzeit noch in der internen Auswertung“, und wann rechnet die Bundesregierung mit einem Ende des Zulassungsstopps vor dem Hintergrund, dass der Deutsche Volkshochschul- Verband (DVV) von einer „dramatischen Situation“ spricht, da auch den Ausländerinnen und Ausländern das Recht auf eine Teilnahme am Integrationskurs verwehrt wird, welche rechtlichen Anspruch auf diesen hätten (siehe www.n-tv.de/ticke r/Bundesamt-fuer-Migration-stoppt-seit-Dezembe r-2025-Zulassungen-fuer-Integrationskurse-id303 24054.html?utm_source=chatgpt.com)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. Februar 2026 Die Bundesregierung führt die Integrationskurse wieder auf ihren eigentlichen Auftrag zurück. Gefördert werden vor allem Menschen mit dauerhafter positiver Bleibeperspektive. Die Bundesregierung reagiert auf die reduzierten Migrationszahlen und senken die Ausgaben. Die Bundesregierung senkt dabei Fehlanreize und setzt Prioritäten. Integrationskurse stehen vor allem für diejenigen zur Verfügung, die dauerhaft in Deutschland bleiben können. Das System ist in den vergangenen Jahren erheblich aufgewachsen. Die Bundesregierung steuert die Angebote zukünftig wieder gezielter. Der Grundsatz bleibt bestehen: wer dauerhaft bleiben kann, soll Unterstützung bekommen, um die Sprache zu lernen und schnell Orientierung zu bekommen. Die zu treffenden Maßnahmen tragen zur langfristigen Sicherung des Integrationskurssystems bei. Ergänzende Informationen lassen sich den auf der Internetseite des BMI veröffentlichten FAQ (www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ migration/integrationskurse/integrationskurse-liste.html) entnehmen. 17. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verfügten Bewilligungseinschränkung für Integrationskurse, die nach öffentlichen Warnungen der Integrationskursträger zu Kursabbrüchen sowie zu Wartezeiten für alle Integrationskursteilnehmenden führt (www.fr.de/pol itik/traeger-warnen-vor-kollaps-der-integrationsk urse-durch-dobrindts-sparpolitik-94160288.html), auf die Attraktivität Deutschlands für die Fachkräfteeinwanderung ein, und inwieweit fand im Vorfeld der Entscheidung über die Zulassungsaussetzung durch das Bundesministerium des Innern eine Abstimmung mit den für die Fachkräfteeinwanderung zuständigen Referaten im Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie im Auswärtigen Amt statt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. Februar 2026 Das Bundesministerium des Innern hat in originärer Zuständigkeit entschieden, im laufenden Haushaltsjahr bis auf Weiteres keine Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) mehr zu erteilen. Daher können bis auf Weiteres Asylbewerber, Geduldete, Menschen aus der Ukraine und Unionsbürger nicht mehr im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden. Ukrainerinnen und Ukrainer können jedoch von Jobcentern und Trägern der Grundsicherung zur Teilnahme verpflichtet werden. Zur Frage, welche Auswirkungen die Entscheidung auf die Attraktivität Deutschlands für die Fachkräfteeinwanderung hat, weist die Bundesregierung darauf hin, dass Personen, die zu Erwerbszwecken nach Deutschland einreisen, weiterhin Anspruch auf einen Integrationskurs haben, soweit die Voraussetzungen des § 44 Absatz 1 Nummer 1 AufenthG vorliegen. 18. Abgeordnete Misbah Khan (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Fälle sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den vergangenen fünf Jahren angezeigt geworden (bitte nach sexuellem Missbrauch sowie nach Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung von Missbrauchsdarstellungen [„Kinder- und Jugendpornografie“] aufgeschlüsselt angeben), und welche Dunkelfeldschätzungen durch nationale und internationale Organisationen oder wissenschaftlicher Studien sind der Bundesregierung zum Ausmaß von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland bekannt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 19. Februar 2026 Informationen dazu, wie viele Fälle sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche angezeigt wurden, liegen der Bundesregierung nicht vor. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden keine Anzeigen erfasst. Gegenstand der PKS-Erfassung sind polizeilich ausermittelte Fälle, die zum Zeitpunkt der Abgabe an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht mit dem dann vorliegenden Ermittlungsergebnis in die PKS einfließen. Die PKS-Daten zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung von Missbrauchsdarstellungen sind nachfolgend aufgeführt. Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a, 176b StGB 2020 14.594 2021 15.507 2022 15.520 2023 16.375 2024 16.354 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB 2020 1.102 2021 1.147 2022 1.135 2023 1.200 2024 1.191 Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornografischer Schriften § 184b StGB 2020 18.761 2021 39.171 2022 42.075 2023 45.191 2024 42.854 Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung jugendpornografischer Schriften § 184c StGB 2020 3.107 2021 5.105 2022 6.746 2023 8.851 2024 9.601 Online können die Daten unter folgendem Link abgerufen werden: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2024/Interpretation/Faelle/T01-ZR-Bund-F%C3%A4lle_x ls.xlsx?__blob=publicationFile&v=6. Die angefragten Daten sind zudem Gegenstand des online verfügbaren Bundeslagebildes Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2024, welches unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteU ndLagebilder/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen/BLBSexualdelikt ezNvKindernuJugendlichen2024.html?nn=222052. Die in wissenschaftlichen Studien berichteten Prävalenzen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche variieren erheblich. Nationale wie internationale Untersuchungen nennen Werte, die von niedrigen einstelligen Prozentbereichen bis hin zu etwa 20 Prozent reichen. Diese Spannbreite ist unter anderem auf unterschiedliche Begriffsdefinitionen, Erhebungsinstrumente und Studiendesigns zurückzuführen. Oftmals werden Erwachsene retrospektiv zu ihren Erfahrungen in der Kindheit befragt (Jud & Fegert 2018; Leitgöb-Guzy & Bieber 2026). Ein weiterer Grund für die Unterschiede in den Prävalenzangaben liegt im jeweiligen Untersuchungsfokus der Studien. Während sich manche Erhebungen ausschließlich auf Gewalterfahrungen im familiären Kontext, insbesondere durch Eltern oder Erziehungsberechtigte, konzentrieren, beziehen andere zusätzlich institutionelle Kontexte (z. B. Schule, Verein, Kirche), sexuelle Gewalt im digitalen Raum oder Übergriffe durch Gleichaltrige in ihre Analysen ein. Diese unterschiedlichen Bezugsrahmen beeinflussen maßgeblich die berichteten Häufigkeiten. Dies muss bei der Interpretation der Prävalenzen stets berücksichtigt werden. Trotz methodischer Unterschiede zeigt sich über die Studien hinweg das konsistente Muster, dass weibliche Personen deutlich häufiger von sexuellen Gewalterfahrungen in der Kindheit berichten als männliche Personen. Die geschlechterübergreifende Dunkelfeld-Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“ untersucht das Dunkelfeld im Bereich von Gewaltvorkommnissen in Deutschland. Sie wurde durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Bundesministerium des Innern und dem Bundeskriminalamt (BKA) gemeinsam veröffentlicht. Die Schwerpunkte der Studie liegen auf den Themen Partnerschaftsgewalt, sexualisierte Gewalt sowie digitale Gewalt. In LeSuBiA wurde unter anderem erhoben, ob die Befragten in ihrer Kindheit körperliche, sexuelle und psychische Gewalt erlebt haben. Dabei zeigt sich, dass 5 Prozent der befragten Frauen und 1,9 Prozent der befragten Männer von sexueller Gewalt in der Kindheit durch Erziehungsberechtigte berichten (Leitgöb-Guzy & Bieber 2026). Eine ebenso jüngst veröffentliche weitere repräsentative Studie von Personen zwischen 18 und 59 Jahren in Deutschland kommt zu dem Ergebnis, dass 12,7 Prozent der Befragten mindestens einmal in ihrem Leben von sexualisierter Gewalt betroffen waren. Bezüglich der Merkmale zum Zeitpunkt der Tat zeigte sich, dass die Betroffenen im Durchschnitt 11,2 Jahre alt waren, als sie erstmals sexualisierte Gewalt erlebten. Zudem waren Personen, die bei der ersten Tat unter 14 Jahre alt waren, häufiger von Mehrfachtaten betroffen als jene, die bei der ersten Erfahrung 14 Jahre oder älter waren (Dreßling et al. 2025). Eine frühere repräsentative Studie von Häuser et al. (2010) ergab, dass 12,6 Prozent der Befragten sexuellen Missbrauch in der Kindheit und Jugend erlebten. Von schweren Formen waren 1,9 Prozent betroffen. Die Studie wurde im Jahr 2016 von Witt et al. (2017) repliziert, wobei 7,6 Prozent der Befragten von sexuellem Missbrauch in der Kindheit berichteten. 2,3 Prozent waren von schweren Formen betroffen. Zudem kann auf Studien des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e. V. verwiesen werden. In einer Untersuchung aus dem Jahr 1992 wurde eine Prävalenz sexuellen Missbrauchs in der Kindheit von 7,3 Prozent bei Männern und 18,1 Prozent bei Frauen festgestellt (Wetzels 1997a, b). Eine weitere Studie aus dem Jahr 2011 zeigte, dass 1 Prozent der Männer und 5 Prozent der Frauen vor dem Alter von 14 Jahren sexuellen Missbrauch mit Körperkontakt erlebten. Zukünftig wird die „Safe! Bundesweite Jugendstudie zu Gewalterfahrungen und deren Folgen“ Zahlen zum aktuellen Ausmaß des Dunkelfelds (sexualisierter) Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Deutschland liefern. Die Safe!-Studie ist eine Befragung von Jugendlichen der neunten Klassen zu ihren Gewalterfahrungen und wird derzeit im Auftrag der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) durch das Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen (ZEFSG) vorbereitet. Die Daten des ZEFSG zum Ausmaß sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend fließen in die gesetzlich vorgesehene Berichterstattung der Unabhängigen Bundesbeauftragten an den Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung ein. Der internationale Forschungsstand zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist umfangreich. Zahlreiche Länder berichten nationale Prävalenzschätzungen; zudem liegen verschiedene Meta-Analysen und systematische Reviews vor, sowohl auf nationaler Ebene als auch länderübergreifend oder mit globalem Fokus. Insgesamt zeigt sich auch im internationalen Vergleich eine erhebliche Spannbreite der Prävalenzangaben. Eine aktuelle systematische Übersichtsarbeit mit Meta-Analyse von 165 Studien (Piolanti et al., 2025) kommt zu dem Ergebnis, dass die globale Prävalenz sexueller Belästigung gegenüber Kindern bei 11 Prozent liegt. Die Prävalenz sexueller Gewalt mit Körperkontakt wurde auf 9 Prozent geschätzt. Erzwungener Geschlechtsverkehr wurde von 7 Prozent der Mädchen und 3 Prozent der Jungen berichtet. Quellen: Dreßling, Harald; Hoell, Andreas; Scharmann, Leonie; Simon, Anja M., Haag, Ann-Christin; Dölling, Dieter; Meyer-Lindenberg, Andreas & Fegert, Jörg M. (2025): Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Eine bundesweite, auf Repräsentativität ausgelegte Befragung zu Prävalenz, situativem Kontext und den Folgen. Deutsches Ärzteblatt, 122 (11), S. 285–291. Häuser, Winfried, Schmutzer, Gabriele, Brähler, Elmar, & Glaesmer, Heide (2011). Misshandlungen in Kindheit und Jugend: Ergebnisse einer Umfrage in einer repräsentativen Stichprobe in der deutschen Bevölkerung. Deutsches Ärzteblatt International, 108(17), S. 287 – 294. Jud, Andreas; Fegert, Jörg M. (2018): Herausforderungen, sexualisierte Gewalt in der empirischen Forschung zum Thema zu machen – In: Sabine Andresen und Rudolf Tippelt (Hg.): Sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend. Theoretische, empirische und konzeptionelle Erkenntnisse und Herausforderungen erziehungswissenschaftlicher Forschung. Weinheim; Basel: Beltz Juventa 2018, S. 67–80. Leitgöb-Guzy, Nathalie; Bieber, Ina (2026): Ergebnisse der Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“ I: Gewalterfahrungen innerhalb und außerhalb von (Ex-)Partnerschaften. Herausgegeben vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium des Innern, Bundeskriminalamt. Wetzels, Peter (1997a): Gewalterfahrungen in der Kindheit: Sexueller Missbrauch, körperliche Misshandlung und deren langfristige Konsequenzen. Baden-Baden: Nomos. Wetzels, Peter (1997b): Zur Epidemiologie physischer und sexueller Gewalterfahrungen in der Kindheit: Ergebnisse einer repräsentativen retrospektiven Prävalenzstudie für die Bundesrepublik Deutschland. Hannover: Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen. Witt, Andreas; Brown, Rebecca. C.; Plener, Paul. L.; Brähler, Elmar.; Fegert, Jörg. M. (2017). Child maltreatment in Germany: prevalence rates in the general population. Child and Adolescent Psychiatry and Mental Health, 11(47), S. 1 – 9. 19. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Sind Unterzeichner des offenen Briefes vom 23. Dezember 2025 oder Dritte an die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Forderung, afghanische Migranten nach Deutschland einzufliegen, herangetreten und haben ihre Bereitschaft erklärt, finanzielle Verantwortung in Form von Bürgschaften zu übernehmen und Wohnraum privat zur Verfügung zu stellen, und wenn ja, wie viele, und wie hat sich die Bundesregierung ggf. hierzu verhalten (www.kabulluftbruecke.de/updat es/brief-an-merz-prominente-fordern-aufnahme-al ler-menschen-aus-afghanistan-die-deutsche-aufna hmezusagen-erhalten-hatten/)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. Februar 2026 Im Zusammenhang mit dem offenen Brief vom 23. Dezember 2025 sind der Bundesregierung derzeit keine derartigen Anfragen von Unterzeichnern des Briefes oder Dritten im Sinne der Fragestellung bekannt. Hinsichtlich des Umgangs der Bundesregierung mit offenen Briefen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 18 des Abgeordneten Marcel Emmerich auf Bundestagsdrucksache 21/2876 verwiesen. 20. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Inwiefern gibt es analog zur dänischen Regierung auch seitens der Bundesregierung Überlegungen hinsichtlich einer deutlichen Verschärfung im Zusammenhang mit der Abschiebung ausländischer Straftäter, verbunden mit einer grundsätzlichen Regelausweisung von Personen, die zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt werden (https://apo llo-news.net/lieber-laender-schuetzen-als-straftaet er-daenemark-plant-verschaefrung-der-abschiebe praxis/), und inwiefern folgt bzw. unterstützt die Bundesregierung Forderungen nach einer Reform der Europäischen Menschenrechtskonvention (ebd.), um derartige Abschiebungen zukünftig rechtskonform durchführen zu können? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. Februar 2026 Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass bei schweren Straftaten die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zu einer Regelausweisung führen soll (S. 94, Rz. 3017–3018). Die Umsetzung der Vorgaben des Koalitionsvertrages wird von der Bundesregierung derzeit geprüft. Im Hinblick auf die Europäische Menschenrechtskonvention weist die Bundesregierung darauf hin, dass im Anschluss an die Thematisierung dieser Problematik durch einige Vertragsstaaten die 46 Justizministerinnen und Justizminister des Europarates am 10. Dezember 2025 das Ministerkomitee des Europarates dazu aufgerufen haben, bis Mai 2026 eine politische Erklärung zum Thema Migration auszuarbeiten. Darin soll die Verpflichtung bekräftigt werden, die wirksame Wahrnehmung der durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantierten Rechte und Freiheiten für alle Personen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten im Kontext der aktuellen Herausforderungen durch irreguläre Migration und durch die Situation von Ausländern, die wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden, zu gewährleisten, wobei insbesondere die grundlegende Verantwortung der Regierungen für die Gewährleistung der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Sicherheit gebührend zu berücksichtigen ist. Zur Vorbereitung dieser politischen Erklärung wurde der Lenkungsausschuss Menschenrechte des Europarates (CDDH) beauftragt, mögliche Elemente zu erarbeiten. Die Bundesregierung unterstützt diesen Prozess. 21. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Wie viele Teilnahmen an Integrationskursen auf Grundlage des § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG, vgl. www.waz.de/politik/article 411107743/das-ende-der-integrationskurse-bund-l aesst-antraege-aus-nrw-unbearbeitet.html) wurden in den Jahren 2024 und 2025 seitens des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugelassen (bitte differenziert nach Jahren, Anzahl der Zulassungen zum Integrationskurs, Anzahl der abgebrochenen Kurse, Anzahl der nicht erfolgreich abgeschlossenen Kurse auflisten), und wie hoch waren in diesem Zusammenhang jeweils die dabei angefallenen Gesamtkosten pro Jahr? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 18. Februar 2026 Das BAMF hat im Jahr 2024 insgesamt 207.017 Teilnahmeberechtigungen nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erteilt und im Jahr 2025 insgesamt 207.017 (hier derzeit nur vorläufige Statistik). Zur „Anzahl abgebrochener Kurse“ und der „Anzahl nicht erfolgreich abgeschlossener Kurse“ liegen keine Zahlen vor. Hinsichtlich der verausgabten Mittel kann aus technischen Gründen nicht nach einzelnen Teilnehmergruppen differenziert werden, daher können keine exakten Angaben dazu gemacht werden, wie viele Mittel z. B. für vom BAMF zugelassene Personen verausgabt wurden. 22. Abgeordnete Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wird das Bundeskriminalamt die „Epstein-Files“ auf in Deutschland verfolgbare Straftaten prüfen bzw. hat es damit bereits begonnen, wenn nein, warum nicht, und sind der Bundesregierung entsprechende Bemühungen seitens der Strafverfolgungsbehörden der Länder bekannt, und wenn ja, inwiefern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. Februar 2026 Zwischen dem Bundeskriminalamt und den zuständigen Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika existiert eine etablierte und enge Kooperation. Es gibt einen steten Austausch von strafrechtlich relevanten Informationen, die Ermittlungen in dem jeweiligen Land nach sich ziehen. Weitere Untersuchungen im Zusammenhang mit den „Epstein-Files“, nach strafrechtlich relevanten Informationen mit Bezug zu Deutschland, sind Gegenstand andauernder Prüfung. Die Bundesregierung hat darüber hinaus keine Kenntnis in Bezug auf etwaige Ermittlungen oder Untersuchungen der Polizeien der Länder. 23. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gehen die Bundesregierung und/oder ihre nachgeordneten Behörden möglichen strafrechtlichen Bezügen auch nach Deutschland – zu Personen und Unternehmen – in den sog. Epstein-Files nach, und hat die Bundesregierung eine eigene Auffassung zu dem Inhalt der Aussagen des polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk, der andeutete, dass es auch Bezüge zu russischen Geheimdiensten geben könnte, und wenn ja, wie lautet diese? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. Februar 2026 Die Bundesregierung prüft gegenwärtig Untersuchungen im Zusammenhang mit den „Epstein-Files“ nach strafrechtlich relevanten Informationen mit Bezug zu Deutschland. Im Übrigen äußert sich die Bundesregierung zu operativen Maßnahmen der Sicherheitsbehörden grundsätzlich nicht öffentlich. 24. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung Kenntnis von unterschiedlichen Arten der Aufarbeitung mit Bezug zu den sog. Epstein-Files in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (beispielsweise – aber nicht abschließend – Ermittlungen durch Staatsanwaltschaften, Einsetzung von Sonder- und Untersuchungskommissionen bzw. entsprechende Ankündigungen; bitte die 14 zuletzt bekannten Informationen konkret nach Ländern und Arten der Aufarbeitung aufschlüsseln), und plant die Bundesregierung eine eigene Auswertung der Akten, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es etliche konkrete Bezüge nach Deutschland gibt, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. Februar 2026 Die Bundesregierung nimmt grundsätzlich keine Stellung zu Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Untersuchungen im Zusammenhang mit den „Epstein-Files“, nach strafrechtlich relevanten Informationen mit Bezug zu Deutschland, werden gegenwärtig durch die Bundesregierung geprüft. 25. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit haben 2025 einen Antrag auf Zulassung zu Sprach- und Integrationskursen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes gestellt, und wie viele Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit haben 2025 an Sprach- und Integrationskursen teilgenommen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 19. Februar 2026 Im Jahr 2025 haben 26.533 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit Anträge auf Zulassung zu einem Integrationskurs nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) gestellt. 92.437 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit haben im Jahr 2025 einen Integrationskurs begonnen. Unter den neuen Kursteilnehmern befinden sich auch Teilnehmer mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, die durch andere Stellen zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt oder verpflichtet wurden, so dass eine Kohortenbetrachtung nicht möglich ist. Aufgrund der Überjährigkeit der Integrationskurse sowie des flexiblen Einstiegs im Jahresverlauf, kann die Anzahl der Zulassungsanträge und die Anzahl der neuen Kursteilnehmer nicht ins Verhältnis gesetzt werden. Beispielsweise kann eine Person im Jahr 2025 zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt oder verpflichtet werden, tritt jedoch erst im Folgejahr in den Kurs ein. 26. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Zulassungsanträge zu Sprach- und Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes liegen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aktuell vor, und in wie vielen Fällen wurde ein solcher Antrag seit dem 1. Januar 2026 bewilligt, abgelehnt oder ist noch in Prüfung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 19. Februar 2026 Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lagen mit Datenstand 13. Februar 2026 insgesamt 38.626 Anträge auf Zulassung zu einem Integrationskurs nach § 44 Absatz 4 AufenthG vor. 599 Anträgen hat das BAMF entsprochen, 14 Anträge haben sich anderweitig erledigt. 6.492 Anträge hat das BAMF bereits abgelehnt. Auch alle weiteren Anträge wird das BAMF nun nach erfolgter Prüfung sukzessive ablehnen. 27. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) In wie vielen Fällen ist nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 in Härtefällen von der Dreijahresfrist für die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet nach § 31 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes abgewichen worden, und in wie vielen von diesen Fällen war nach Kenntnis der Bundesregierung eine Zwangsverheiratung (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/95582/9cdc 86ec3a6b4a081980e0e41c442d18/zwangsverheira tung-bekaempfen-betroffene-wirksam- schuetzenda ta .pdf, S. 13) der Hintergrund (bitte jeweils nach Kalenderjahren aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. Februar 2026 Zur Vermeidung einer besonderen Härte ist von der Bestandszeit abzusehen. Dies ist anzunehmen, wenn der Ehegatte Opfer häuslicher Gewalt wurde. Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Weder Fälle des Abweichens bei Härtefällen von der Dreijahresfrist für die eheliche Lebensgemeinschaft noch Fälle von Zwangsverheiratungen werden im Ausländerzentralregister gesondert erfasst. 28. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung mir vorliegende Informationen zutreffend, dass es von der Partei DIE PARTEI Plakate in Deutschland gibt, auf denen steht „Kinder von AfD-Wählern: Abtreiben!“, und wenn ja, sieht die Bundesregierung dahingehenden Handlungsbedarf, sich zwecks Schutzes der parlamentarischen Demokratie in Deutschland zu diesen Plakaten öffentlich zu äußern? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 20. Februar 2026 Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 29. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Wie viele Abfragen haben die Bundespolizei (BPOL), das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter jeweils von Januar bis Dezember 2025 im BKA-Gesichtserkennungssystem (GES) vorgenommen, und wie viele Treffer erzielten die Bundespolizei, das BKA und die Landeskriminalämter jeweils im GES (bitte differenziert angeben wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 92 des Abgeordneten Alexander Ulrich auf Bundestagsdrucksache 20/1679)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. Februar 2026 Die Recherchen (insgesamt 320.026) im Zeitraum 1. Februar bis 31. Dezember 2025 teilen sich wie folgt auf: Landeskriminalämter (LKÄ): 220.072 Bundeskriminalamt (BKA):  69.598 Bundespolizei (BPOL):     30.356 Diese Zahl beinhaltet auch Doppelzählungen, beispielsweise wegen wiederholter GES-Abgleiche zu einem Suchbild, Gegenprüfungen zu einem GES-Abgleich oder Mehrfachabgleichen zu einer Videosequenz. Aufgrund von Speicher- bzw. Protokollierungsfristen können die Zahlen für Januar 2025 nur kumuliert (BPOL, BKA und LKÄ) übermittelt werden. Die Anzahl beläuft sich auf weitere 23.830 Abfragen (gesamt Januar). Somit wurden im Jahr 2025 insgesamt 343.856 GES-Abgleiche mit dem Gesichtserkennungssystem des BKA durchgeführt. Aufteilung der Anzahl der identifizierten Personen im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2025: BPOL: 5.328 Die vollständige Zahl der Treffer des BKA und der LKÄ liegt der Bundesregierung aktuell noch nicht vor. 30. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Wie hoch war jeweils die Gesamtzahl der syrischen Staatsbürger sowie der deutschen Staatsbürger syrischer Herkunft (z. B. mit Geburtsort in Syrien) in Deutschland zum Jahresende 2023, 2024 und 2025, aufgeteilt in syrische Staatsbürger und deutsche Staatsbürger syrischer Herkunft, und wie viele Syrer haben insgesamt zum Jahresende 2023, 2024 und 2024 Deutschland verlassen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. Februar 2026 Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) waren zum Stichtag 31. Dezember 2023 972.461 syrische Staatsangehörige in Deutschland als aufhältig erfasst. Zum 31. Dezember 2024 waren es 975.061 und zum 31. Dezember 2025 936.286 syrische Staatsangehörige. Belastbare Daten zu der Zahl der in Deutschland aufhältigen oder aus Deutschland ausgereisten deutschen Staatsangehörigen mit syrischer Herkunft liegen nicht vor. Das AZR erfasst grundsätzlich keine deutschen Staatsangehörigen. Dies gilt auch dann, wenn sie neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen. Im AZR wurden im Jahr 2023 20.547 syrische Staatsangehörige als nicht mehr in Deutschland aufhältig (einschließlich Fortzüge nach unbekannt) erfasst. Im Jahr 2024 waren es 25.326 und im Jahr 2025 26.700 syrische Staatsangehörige. Die Angaben beinhalten, wie oben erläutert, keine deutschen Staatsangehörigen mit syrischer Herkunft. 31. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Welche staatlichen Organe der Bundesrepublik Deutschland waren, an der Überstellung von Dr. R. F. von Mexiko an den Flughafen in Frankfurt am Main direkt oder indirekt beteiligt (bitte die entsprechende Rechtsgrundlage oder Rolle angeben), und warum wurden und werden ihm und seinem Rechtsbeistand diese Informationen, wie mir zugetragen wurde, nicht vollständig, ergo nicht in Gänze, also ohne Zensur oder Zurückhaltung von Informationen, was nach meiner Ansicht nicht im Einklang mit den Kopenhagener Kriterien, also auch im Einklang mit der EU-Richtlinie 2012/13/EU sowie Artikel 15 der Datenschutz- Grundverordnung steht, zur Verfügung gestellt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 19. Februar 2026 Über das Recht Betroffener auf Auskunft zu bestimmten Tatsachen im Rahmen sie betreffender strafrechtlicher Ermittlungsverfahren oder Verwaltungsverfahren ist nach Maßgabe der Strafprozessordnung, der einschlägigen verwaltungsrechtlichen Bestimmungen sowie ggf. ergänzend der Datenschutzgesetze von Bund und Ländern zu entscheiden. Die Bundesregierung nimmt außerhalb der entsprechenden Verfahren zu auf den Einzelfall bezogenen Sachverhalten nicht öffentlich Stellung. 32. Abgeordneter Manfred Schiller (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Gesamtzahl der Betrugsfälle im Zusammenhang mit Deutsch- und Einbürgerungstests, die kürzlich in Bayern aufgedeckt wurden, und wenn ja, welche, und wie hoch beziffert sie den Gesamtschaden für die deutsche Volkswirtschaft (bitte nach Möglichkeit die Antwort auf die Stichpunkte fehlende Integrationsfähigkeit, Steuer- und Abgabenverluste wegen Nichtintegrierbarkeit in den Arbeitsmarkt, Gefährdung des sozialen Friedens, Glaubwürdigkeit von Integrationsprogrammen usw. beziehen; www.br.de/nachrichten/bayern/betrug-bei-deutsc h-und-einbuergerungstests-fliegt-auf,VAj5nX6)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. Februar 2026 Der Vollzug der aufenthalts- und staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen sowie die strafrechtliche Verfolgung fallen in die Zuständigkeit der Länder, daher liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Die Bundesregierung hat bereits Maßnahmen zur Bekämpfung der Betrugsfälle unternommen und befindet sich darüber hinaus im ständigen Austausch mit den Ländern, um betrügerische Handlungen in diesem Bereich weiter zu erschweren. 33. Abgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) Sind die derzeitigen Anforderungen und Befugnisse für Telekommunikationsanbieter und Anbieter digitaler Dienste nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend, um vor den zahlreich auftretenden Phishing-Nachrichten (www.br.de/nach richten/deutschland-welt/dhlmasche-wie-deutsch e-mit-textnachrichten-betrogen-werden,Uk2 v9WD) zu schützen, zum Beispiel durch geeignete Filterlisten oder Warnhinweise an Nachrichtenempfänger bei verdächtigen Absendern, und welche Maßnahmen zur Verbesserung des präventiven Schutzes vor Phishing-Nachrichten plant oder erwägt die Bundesregierung gegebenenfalls? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. Februar 2026 Zur Abwehr von Phishing-Angriffen zum finanziellen Nachteil von Internet-Nutzerinnen und -Nutzern sind verschiedene Ebenen zu betrachten. Für Zahlungsdiensteanbieter in Deutschland sind die aufsichtsrechtlichen Vorgaben der europäischen Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive, PSD 2) im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und die zivilrechtlichen Vorgaben im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) umgesetzt. Die Vorgaben der PSD 2 sind dabei grundsätzlich vollständig harmonisierend, sodass die Mitgliedstaaten keine anderen von der PSD 2 abweichenden Bestimmungen erlassen dürfen. In den aktuellen Verhandlungen auf europäischer Ebene zur Überarbeitung der PSD 2 werden unter anderem auch Maßnahmen zur Stärkung der sektorübergreifenden Zusammenarbeit beim Vorgehen gegen Zahlungsbetrug diskutiert, darunter u. a. auch Vorgaben für Telekommunikationsanbieter und Plattformbetreiber zu einem besseren Datenaustausch mit Zahlungsdienstleistern, um Zahlungsbetrugsmuster so noch frühzeitiger zu erkennen. Daneben bestimmt § 12 Absatz 4 des Telekommunikation-Digitale- Dienste-Datenschutz-Gesetzes, dass Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten und Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze u. a. zum Schutz der Endnutzer vor der rechtswidrigen Inanspruchnahme des Telekommunikationsdienstes oder des Telekommunikationsnetzes Verkehrsdaten verarbeiten dürfen, die erforderlich sind, um die rechtswidrige Inanspruchnahme aufzudecken und zu unterbinden. Auch der Digital Services Act (DSA – Verordnung (EU) 2022/2065) leistet einen Beitrag bei der Bekämpfung rechtswidrigen betrügerischen Handelns, soweit rechtswidrige Phishing-Nachrichten über in der EU tätige Hostingdiensteanbieter (hierunter Online-Plattformen) verbreitet werden. So sind Hostingdiensteanbieter verpflichtet, ein Verfahren einzurichten, mithilfe dessen Nutzende vermutete rechtswidrige Inhalte melden können. Nutzende können auf diesem Weg insbesondere auch Werbeanzeigen für vermuteten Online-Betrug melden. Online- Plattformen sind zusätzlich verpflichtet, ein Beschwerdeverfahren einzurichten, ebenso wie Meldungen von zertifizierten „Trusted Flagger“ priorisiert zu behandeln und mit zertifizierten außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus müssen sehr große Online- Plattformen bewerten, welche systemischen Risiken auf ihren Diensten bestehen und entsprechende risikominimierende Maßnahmen ergreifen. Sehr große Online-Plattformen müssen darüber hinaus Werbeanzeigen in einem Archiv öffentlich zugänglich und durchsuchbar machen. Im Übrigen ist die Bundesnetzagentur nach den Vorschriften über die Nummerierung des Telekommunikationsgesetzes unter anderem befugt, bei Nichterfüllung von gesetzlichen Verpflichtungen eine rechtswidrig genutzte Nummer, unter der etwa sog. Phishing-SMS versendet werden, zu entziehen und die Abschaltung der Rufnummer gegenüber dem Netzbetreiber anzuordnen, in dessen Netz die Nummer geschaltet ist. Trotz aller Maßnahmen ist letztlich aber immer auch eine angemessene und zielgruppengerechte Sensibilisierung von Nutzerinnen und Nutzern erforderlich, um niemals vollständig auszuschließende Restrisiken möglichst zu minimieren. Dazu stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik u. a. folgende Informationen auf der Webseite zur Verfügung: 1. www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/C yber-Sicherheitslage/Methoden-der-Cyber-Kriminalitaet/Spam-Phishi ng-Co/Passwortdiebstahl-durch-Phishing/Schutz-gegen-Phishing/sch utz-gegen-phishing_node.html 2. www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/C yber-Sicherheitslage/Methoden-der-Cyber-Kriminalitaet/Spam-Phishi ng-Co/Passwortdiebstahl-durch-Phishing/Wie-erkenne-ich-Phishing-i n-E-Mails-und-auf-Webseiten/wie-erkenne-ich-phishing-in-e-mails-u nd-auf-webseiten_node.html 3. www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/C yber-Sicherheitslage/Methoden-der-Cyber-Kriminalitaet/Spam-Phishi ng-Co/Passwortdiebstahl-durch-Phishing/passwortdiebstahl-durch-ph ishing_node.html Auch die Verbraucherzentralen stellen u. a. auf ihrer zentralen Webseite Informationen zur Verfügung, z. B.: 4. www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/phishingradar/phis hingmails-woran-sie-sie-erkennen-und-worauf-sie-achten-muessen- 6073 5. www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/phishingradar/phis hingradar-aktuelle-warnungen-6059 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 34. Abgeordneter Torben Braga (AfD) In welcher Höhe und mit welcher Begründung will die Bundesregierung einen Rabatt auf die deutschen Beiträge zum EU-Haushalt für die Jahre 2028 bis 2034 erreichen (vgl. https://paz.de/ artikel/deutschland-besteht-kuenftig-auf-beitragsr abatt-a16411.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 19. Februar 2026 Die Bundesregierung begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission für eine Modernisierung des künftigen Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2028 bis 2034, insbesondere mit Blick auf die neuen Prioritäten Sicherheit und Verteidigung sowie Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig muss der künftige MFR finanziell tragbar bleiben. Das von der EU- Kommission vorgeschlagene Gesamtvolumen ist deutlich zu hoch. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Bundesregierung in den laufenden Verhandlungen über den künftigen MFR für horizontale Kürzungen sowie die Fortführung der Beitragskorrekturen ein. Korrekturen auf der Einnahmenseite sind die kosteneffizienteste und wirksamste Methode, um unverhältnismäßige Nettobelastungen zu vermeiden. 35. Abgeordnete Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie verfolgt die Bundesregierung die Berichterstattung über die sogenannten Epstein-Files, einem der größten weltweiten Skandale der letzten Jahrzehnte, und plant sie eine eigene Auswertung des Datenbestandes, und wenn ja, durch wen, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 17. Februar 2026 Die Bundesregierung verfolgt die öffentliche Debatte eng. Im Übrigen ist es die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, strafrechtlich relevante Sachverhalte zu ermitteln. 36. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Terminbuchungen für Langzeitvisa sind derzeit bei der deutschen Botschaft in Teheran registriert, und bei wie vielen davon handelt es sich um Termine im Rahmen des Familiennachzugs (bitte nach afghanischen und iranischen Familiennachzugsfällen aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 20. Februar 2026 Auf den Termin-Wartelisten für die Beantragung eines Familiennachzugs bei der deutschen Botschaft in Teheran befinden sich aktuell (Stand: 13. Februar 2026) 33.331 Terminregistrierungen. Bei 6.282 Terminregistrierungen wurde eine iranische Staatsangehörigkeit angegeben, bei 22.909 Registrierungen wurde eine afghanische Staatsangehörigkeit oder ein gewöhnlicher Aufenthalt in Afghanistan angegeben, 222 Registrierungen erfolgten mit der Angabe einer anderen Staatsangehörigkeit. Die Erfassung der Staatsangehörigkeit auf der Termin-Warteliste erfolgt seit dem 1. März 2023, weshalb die Zahl der mit einer Staatsangehörigkeit erfassten Registrierungen von der Gesamtzahl der Registrierungen abweicht. Beim externen Dienstleister der Botschaft Teheran befinden sich mit Stand vom 13. Februar 2026 auf den Termin-Wartelisten 3.677 Registrierungen für Langzeitvisa für andere Aufenthaltszwecke als Familienzusammenführung, wie z. B. Erwerbstätigkeit, Forschungsaufenthalte und Studienvisa. 37. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung derzeit für afghanische Staatsbürger wegen der anhaltend unsicheren Lage im Iran die Möglichkeit, die Zuständigkeit für Familiennachzugsverfahren auch auf alternative deutsche Botschaften (z. B. Neu-Delhi, Duschanbe oder andere Städte/Staaten) auszuweiten, wenn ja, zu wann, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 20. Februar 2026 Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 33 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/11282. 38. Abgeordneter Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung eine Auffassung dazu, ob es angemessen ist, sich angesichts des laut Presseberichten „brutalen“ Vorgehens des iranischen Regimes gegenüber der eigenen Bevölkerung, verdeutlicht durch das Niederschlagen zehntausender Demonstranten (www.zeit.de/politik/au sland/2026-02/iran-proteste-anzahl-tote-anstieg-hr ana-gxe) während der landesweiten Proteste, im Sinne des Konzepts der Responsibility to Protect (R2P) auf Ebene der Vereinten Nationen für ein Vorgehen mittels angemessener diplomatischer, humanitärer oder anderer friedlicher Mittel zum Schutz von Zivilisten, und falls diese aussichtslos erscheinen, wie durch R2P vorgesehen, auch mittels Zwangsmaßnahmen einzusetzen, und wenn ja, wie lautet diese, und wenn sie dies nicht für angemessen hält, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 19. Februar 2026 Die Bundesregierung engagiert sich seit vielen Jahren für die Einhaltung der Menschenrechte im Iran, einschließlich auf Ebene der Vereinten Nationen (VN). Bei einer von Deutschland mitinitiierten Sondersitzung des VN‑Menschenrechtsrates zur Lage im Iran am 23. Januar 2026 hat der VN‑Menschenrechtsrat eine unter anderem von Deutschland eingebrachte Resolution verabschiedet, welche die gewaltsame Niederschlagung der Proteste im Iran deutlich verurteilt und die Mandate der Fact Finding Mission des VN‑Menschenrechtsrates, die u. a. auf deutsche Initiative hin geschaffen wurde, sowie der VN‑Sonderberichterstatterin für den Iran verlängert. Diplomatische, humanitäre und andere friedliche Mittel sowie Zwangsmaßnahmen gemäß den Kapiteln VI und VII der VN‑Charta, die im Sinne der „Responsibility to Protect“ dem Schutz der Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischer Säuberung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit dienen, können auf Ebene der Vereinten Nationen nur durch den VN‑Sicherheitsrat beschlossen werden. Dieser hat sich am 15. Januar 2026 in einer Sondersitzung mit den Protesten im Iran beschäftigt. 39. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Informationen liegen der deutschen Botschaft im Irak zu den deutschen Staatsangehörigen unter den Häftlingen im Rahmen der Gefangenenverlegungen ehemaliger IS-Kämpfer von Syrien in den Irak vor, und für wie viele dieser Personen hat die deutsche Botschaft die konsularische Vertretung übernommen (www.tagesscha u.de/inland/gesellschaft/deutsche-is-mitglieder-10 0.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 19. Februar 2026 Der Bundesregierung liegen Hinweise zu mehreren deutschen Staatsangehörigen im Sinne der Fragestellung vor. Vorsorglich hat die Deutsche Botschaft Bagdad bereits Kontakt zu den irakischen Stellen aufgenommen, um sich dafür einzusetzen, dass sie konsularischen Zugang zu eventuell verlegten deutschen Staatsangehörigen erhält. 40. Abgeordnete Maren Kaminski (Die Linke) Welche Einschätzung hat die Bundesregierung hinsichtlich der Sicherheitslage im Südsudan, und plant sie angesichts des Berichtes von „Ärzte ohne Grenzen“ (MSF), wonach ein Krankenhaus in Lankien im südsudanesischen Bundesstaat Jonglei bei einem Luftangriff zerstört und ein weiteres Gesundheitszentrum in Pieri ausgeraubt wurde (https://taz.de/Krieg-in-Suedsudan/!6151 669/), – auch in Kooperation mit der EU, den VN, der Afrikanischen Union (AU) – diplomatische Initiativen oder Schutzmaßnahmen zu ergreifen und Gelder für humanitäre Hilfe zu erhöhen, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 16. Februar 2026 Seit Anfang des Jahres 2026 eskaliert die Gewalt im Südsudan, insbesondere im Bundestaat Jonglei. Darüber hinaus finden bewaffnete Auseinandersetzungen in den Bundestaaten Upper Nile und Unity, Western und Central Equatoria sowie in der Grenzregion zu Uganda in Eastern und Central Equatoria statt. Ein Übergreifen der bestehenden Spannungen auf andere Regionen im Südsudan mit Auswirkungen auf die Sicherheitslage in der Hauptstadt Dschuba kann nicht ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung verurteilt die Angriffe auf medizinische Infrastruktur, humanitäre Helferinnen und Helfer und die Zerstörung von Hilfsgütern auf das Schärfste. Die Bundesregierung unterstützt die Vermittlungsbemühungen der Afrikanischen Union und der Regionalorganisation Intergovernmental Authority on Development (IGAD), den beiden Garanten des Friedensabkommens von 2018, zwischen den Konfliktparteien. Darüber hinaus fordert die Bundesregierung die Übergangsregierung des Südsudans in Gesprächen nachdrücklich dazu auf, zum friedlichen Dialog zurückzukehren, das Friedensabkommen von 2018 umzusetzen und die sichere und ungehinderte Bereitstellung humanitärer Hilfe zu ermöglichen. Dies hat die Bundesregierung, auch gemeinsam mit internationalen Partnern, in öffentlichen Erklärungen eingefordert (abrufbar unter: https://x.com/ GERinSSD). Die Bundesregierung hat als einer der größten Geber im Südsudan im letzten Jahr 39 Mio. Euro für humanitäre Hilfe bereitgestellt und im Jahr 2026 bisher 12 Mio. Euro zugesagt. Schwerpunkte sind dabei Nahrungsmittelnothilfe, Basis-Gesundheitsversorgung und Schutzmaßnahmen für Binnenvertriebene und Flüchtlinge. In welchem Umfang weitere Mittel für humanitäre Projekte im Südsudan zur Verfügung gestellt werden, wird im Laufe des Haushaltsjahres entschieden. 41. Abgeordnete Maren Kaminski (Die Linke) Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund des einstweiligen Zusammenbruchs der Versorgung mit Öl infolge der verschärften US- Sanktionen der Trump-Administration Analysen zu möglichen Szenarien für die politische und ökonomische Entwicklung auf Kuba angestellt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte verschiedene Szenarien benennen), und teilt die Bundesregierung im Rahmen ihrer möglichen Analysen die von Beobachtern getroffene Einschätzung, dass auf Kuba ein „Regime Change“ angestrebt werden sollte (Quelle: www.tagesschau.de/ausland/ameri ka/usa-kuba-oel-wirtschaftskrise-100.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 19. Februar 2026 Die Bundesregierung beobachtet die politische, wirtschaftliche und humanitäre Lage in Kuba fortlaufend, wobei sie verschiedene mögliche Entwicklungen in Betracht zieht. Zu hypothetischen Szenarien äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. 42. Abgeordneter Rocco Kever (AfD) Auf welche Höhe beläuft sich der Gesamtbetrag aller seit 2014 von der Bundesregierung für Energiehilfen an die Ukraine bereitgestellten Mittel einschließlich direkter Finanzhilfen sowie des monetären Werts gelieferter oder finanzierter Sachleistungen und Materialien im Energiebereich? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 17. Februar 2026 Russland führt seit fast vier Jahren einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine. In diesem Rahmen greift es auch regelmäßig die ukrainische Energieinfrastruktur an. Im aktuellen Winter sind aufgrund dieser Angriffe hunderttausende Menschen ohne Strom, Wärme und Wasser bei hohen Minustemperaturen. Die folgenden Angaben entsprechen den mit zumutbarem Aufwand in der vorgegebenen Frist ermittelbaren Informationen. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Weitergehende Recherchen im Sinne der Fragestellung würden die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Bereiche massiv einschränken, da sie eine händische Auswertung einer Vielzahl von Datensätzen erforderten, in diesem Fall inklusive Schriftstücken, die bereits archiviert sind. Die Bundesregierung hat seit dem 24. Februar 2022 ca. 1,2 Mrd. Euro für die Ukraine speziell für die Unterstützung im Energiesektor bereitgestellt. Dies beinhaltet Zahlungen an den Ukraine Energy Support Fund der Energiegemeinschaft, Unterstützung im Rahmen der deutsch- ukrainischen Energiepartnerschaft, darunter die Unterstützung der Spendenkampagne der deutschen Wirtschaft, die bisher über 34.000 Güter an die Ukraine geliefert hat, Unterstützung für den ukrainischen Netzbetreiber Ukrenergo, die Ausbildung von dringend benötigten Energie- Fachkräften und Hilfen für kommunale Strom- und Wärmeerzeugung. Darüber hinaus stellt die Bundesregierung für die Verteidigung der Ukraine umfassende bilaterale zivile und militärische Unterstützung bereit. Teile davon kommen auch dem Energiesektor zugute, werden aber nicht gesondert erhoben. So hat die Bundesregierung beispielsweise seit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs humanitäre Hilfe im Umfang von über 1,57 Mrd. Euro geleistet, die teilweise zur Unterstützung der Bevölkerung in der Energiekrise im Rahmen der Winterhilfe beiträgt. Zudem verweist die Bundesregierung auf die Auflistung der Unterstützungsleistungen der Bundesregierung, die quartalsweise auf der Website der Bundesregierung veröffentlicht wird (abrufbar unter: www.bundesre gierung.de/breg-de/aktuelles/deutschland-hilft-der-ukraine-2160274). 43. Abgeordnete Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern sieht die Bundesregierung in der Berichterstattung des „Spiegels“ zu den „Epstein- Files“ vom 2. Februar 2026, nach der Steve Bannon in einer dichten schriftlichen Kommunikation via Handy mit Jeffrey Epstein den Erfolg der Rechtspopulisten und wörtlich auch der AfD in Europa lobt, gleichsam seinen Einfluss darauf behauptet und dem Angesprochenen einbeziehend prognostiziert, dass „wir [...] hier von 92 auf 200 Sitze kommen [können] (gemeint ist das Europäische Parlament)“ (www.spiegel.de/politi k/deutschland/epstein-files-auch-angela-merkel-u nd-die-afd-stehen-drin-a-463747f4-5de1-4188-ae 10-21141e04b539) eine (ggf. weitere) Bestätigung für die Aussagen des Koordinators der Bundesregierung für die transatlantische Zusammenarbeit, Metin Hakverdi, die das „Handelsblatt“ am 12. Februar 2026 unter der Überschrift „In Berlin wächst die Sorge über AfD-Kontakte zu Trumps Umfeld“ veröffentlicht hat (www.handelsbla t t.com/politik/deutschland/afd-in-berlin-waechst-d ie-sorge-ueber-afd-kontakte-zu-trumps-umfeld/10 0197596.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 20. Februar 2026 Die Bundesregierung verweist darauf, dass Metin Hakverdi das zitierte Interview in seiner Funktion als Mitglied des Deutschen Bundestages gab. Hierzu äußert sich die Bundesregierung generell nicht. 44. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Wie viele Deutsche haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 insgesamt im Ausland gelebt (falls möglich, bitte getrennt nach „Geburtsort Deutschland“ und Deutsche Staatsbürger“ angeben), wie viele im Ausland lebende deutsche Staatsbürger waren zur Bundestagswahl 2025 wahlberechtigt? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 20. Februar 2026 Deutsche Staatsangehörige im Ausland unterliegen nicht der Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz. Daher ist nicht bekannt, wie viele deutsche Staatsangehörige im Ausland leben. Im Übrigen wird auf Anlage 1 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/373 verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 45. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Trifft es zu, dass die Bundesregierung im Rahmen des KDV-Verfahrens (KDV: Kriegsdienstverweigerung) von den Antragstellerinnen und Antragstellern auch die Übermittlung einer Kopie des Personalausweises oder einer Geburtsurkunde verlangt, wie mir zugetragen wurde, und wenn ja, in wie vielen Fällen und auf welcher gesetzlichen Grundlage ist dies bisher schon geschehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 16. Februar 2026 Das Recht der Kriegsdienstverweigerung nach Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes ist ein höchstpersönliches Recht. Es ist deshalb erforderlich, dass die zuständige Wehrersatzbehörde sich über die Identität der Antragstellenden versichert. Dies geschieht bei ungedienten KDV- Antragstellenden, soweit erforderlich, mittels Personalausweis als Identifikationsnachweis im Sinne des § 20 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes. Die Anzahl der Fälle, bei denen Ausweiskopien übermittelt wurden, wird statistisch nicht erfasst. 46. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Art des Vergabeverfahrens wurde für die Vergabe eines 240-Mio.-Euro-Vertrags an Planet Labs Germany GmbH (vgl. www.businesswir e.com/news/home/20250701149801/en/Planet-A warded-%E2%82%AC240-Million-Satellite-Servi ces-Deal) gewählt (bitte begründen), und in welchem Haushaltstitel sind die Vertragskosten veranschlagt (bei mehreren Titeln bitte nach Höhe und Jahren aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 19. Februar 2026 Ein Vergabeverfahren hat nicht stattgefunden. Eine Vertragsbeziehung zwischen der Planet Labs und der Bundesrepublik Deutschland besteht nicht. Auf Grundlage eines angezeigten Bedarfes der Ukraine hat die Bundesregierung im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung einen Vertrag zwischen der Ukraine und der Planet Labs i. H. von 240 Mio. Euro aus dem Einzelplan 60 aus Kapitel 6002 Titel 687 06 als Billigkeitsleistung nach § 53 Bundeshaushaltsordnung (BHO) finanziert. 47. Abgeordnete Sara Nanni (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nach welcher Methodik werden Terminabweichungen, Kostensteigerungen und Lieferausfälle von Auftragnehmern früherer öffentlicher Auftragsvergaben bei künftigen Vergabeentscheidungen für Rüstungsbeschaffungen einbezogen, wie es in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 51 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/3736 heißt (bitte getrennt inhaltlich ausführen für solche Rüstungsbeschaffungen, bei denen es zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge führte, und solchen Rüstungsbeschaffungen, bei denen es nicht zu einer solchen vertraglichen Konsequenz kam, jedoch zu Verzögerungen von über zwölf Monaten und Kostensteigerungen von über 25 Prozent der ursprünglichen Beschaffungskosten bei Beschaffungen von über 250 Mio. Euro seit dem Jahr 2017)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 16. Februar 2026 In jedem Vergabeverfahren wird die Eignung der teilnehmenden Unternehmen gemäß § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geprüft. Danach werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123, 124 GWB aus dem Verfahren ausgeschlossen worden sind. Darüber hinaus werden immer die §§ 125 (Selbstreinigung) und 126 GWB (Zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse) in die Prüfung einbezogen. Bei Rüstungsbeschaffungen werden Erfahrungen aus vorhergehenden öffentlichen Aufträgen des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr bei der Vorbereitung und Durchführung neuer Vergabeverfahren generell berücksichtigt, dies schließt auch Verzögerungen von über zwölf Monaten und Kostensteigerungen von über 25 Prozent der ursprünglichen Beschaffungskosten sowie die Rechtsfolgen einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder vergleichbare Rechtsfolgen mit ein. Im Übrigen ist eine Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung nicht möglich. Eine entsprechende automatisierte, statistische Auswertung nach den genannten Kriterien erfolgt nicht. Die händische Auswertung ist in der zur Beantwortung Ihrer Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 48. Abgeordnete Sara Nanni (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welchen Fällen wurden bei Beschaffungen der Bundeswehr im Wert von über 25 Mio. Euro Auftragnehmer aufgrund von Terminabweichungen, Kostensteigerungen und Lieferausfällen in früherer Rüstungsbeschaffungen aus Vergabeverfahren ausgeschlossen, wie man in der der Antwort der Bundesregierung zu Frage 51 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/3736 nachlesen kann (bitte die neun letzten Fälle auflisten und jeweils den Beschaffungsvorgang, den ausgeschlossenen Auftragnehmer und die Begründung nennen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 20. Februar 2026 Seit dem Jahr 2020 sind vom Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr keine Unternehmen wegen § 124 Absatz 1 Nummer 7 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen worden. Im Übrigen ist für Schriftliche Fragen nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf vorhandene oder in dieser Frist ermittelbare Informationen beschränkt. Umfassende Auswertungen durch die Bundesregierung sind in dieser Frist in der Regel nicht leistbar. In der Kürze der Bearbeitungszeit ist es aufgrund der erforderlichen Auswertung einer Vielzahl von Unterlagen aus den Jahren vor 2020 nicht möglich, Ihre Frage zu beantworten. 49. Abgeordneter Andreas Paul (AfD) Erfolgt die Führung und Nutzung der Gesundheitsakte der Soldatinnen und Soldaten in den sanitätsdienstlichen Einrichtungen der Bundeswehr mittlerweile vollständig digital in Form der elektronischen Gesundheitsakte der Bundeswehr, oder werden weiterhin Gesundheitsakten in Papierform geführt, und falls ein Parallelbetrieb besteht, in welchen sanitätsdienstlichen Einrichtungen und Bereichen besteht dieser (bitte getrennt nach ambulanter und stationärer Versorgung auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 19. Februar 2026 Derzeit werden Gesundheitsakten ausschließlich in Papierform geführt. 50. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Wie viele Bundeswehrsoldaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund einer Einstufung des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), nach der sie eine Partei unterstützten, die nach Einschätzung des MAD extremistische Bestrebungen verfolge, fristlos aus der Bundeswehr entlassen worden (www.kettner-edelmetalle.de/new s/bundeswehr-entlasst-afd-stadtrat-nach-uber-zwe i-jahrzehnten-dienst-pension-futsch-02-02-2026), und gegen wie viele Bundeswehrsoldaten wurde aus dem gleichen Grund ein Dienstausübungsverbot erteilt (bitte für den Zeitraum von 2013 bis 2026 jeweils nach Kalenderjahren aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 17. Februar 2026 Die Einstufung von Parteien und Landesverbänden solcher Parteien als extremistische Bestrebung obliegt den jeweiligen Landesverfassungsschutzämtern und dem Bundesamt für Verfassungsschutz, nicht dem MAD. Entscheidungen über Entlassungen, vorläufige Dienstenthebungen nach § 130 WDO oder über Aussprüche eines Verbots der Ausübung des Dienstes nach § 22 SG erfolgen stets aufgrund der einzelfallbezogenen Würdigung des konkreten Verhaltens einer Soldatin bzw. eines Soldaten. Für den abgefragten Zeitraum liegen keine Erkenntnisse vor, wonach eine Entlassung, vorläufige Dienstenthebung oder das Verbot der Ausübung des Dienstes ausschließlich auf die Unterstützung einer Partei im Sinne der Fragestellung zurückzuführen war. 51. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Für welche Form der militärischen Nutzung kommen die ca. 1,5 Hektar große Liegenschaft der ehemaligen Pionierkaserne in Regensburg und das ehemalige Munitionsdepot in den Kommunen Langquaid und Schierling nach dem Stopp von Verkäufen von ehemaligen militärischen Geländen seitens der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Frage, und welchen Zeitplan verfolgt das Bundesministerium der Verteidigung für die Realisierung einer militärischen Nutzung bzw. für die weitere Prüfung einer möglichen Nutzung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 19. Februar 2026 Die genannten Liegenschaften in Regensburg, Langquaid und Schierling sind nach Aktenlage für künftige Bundeswehrzwecke potentiell geeignet. In einem weiteren Prüfschritt werden diese Liegenschaften vor Ort erkundet. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Mündliche Fragen 58, Plenarprotokoll 21/39 und auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 52. Abgeordnete Doris Achelwilm (Die Linke) Wie oft wurde der Betrieb einer automatisierten Station anstelle einer Universaldienstfiliale nach § 17 Absatz 2 des Postgesetzes (PostG) seit 2024 im Land Bremen beantragt oder bereits zugelassen (bitte die bisher zugelassenen automatisierten Stationen anstelle von Universaldienstfilialen nach § 17 Absatz 2 PostG im Land Bremen sowie die beantragten automatisierten Stationen anstelle von Universaldienstfilialen nach § 17 Absatz 2 PostG im Land Bremen auflisten)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 18. Februar 2026 Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf ihrer Internetseite regelmäßig eine aktuelle Liste der gemäß § 17 Absatz 2 des Postgesetzes (PostG) anstelle von Universaldienstfilialen zugelassenen automatisierten Stationen. Im Land Bremen wurden bislang keine automatisierten Stationen anstelle einer Universaldienstfiliale nach § 17 Absatz 2 PostG zugelassen. Zu eingegangenen, bisher nicht geprüften und beschiedenen Anträgen liegt der Bundesnetzagentur keine Auswertung nach Bundesländern vor. Die Internetseite der Bundesnetzagentur ist unter der nachstehenden Adresse abrufbar: www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Post/Qu alitaetsmonitoring/start.html. 53. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist ein Wiederaufleben bzw. eine Verlängerung der Förderung von Transformationsplänen über das Modul 1 der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), welche am 1. April 2026 eingestellt wird (www.bafa.de/DE/Energie/Energi eeffizienz/Waermenetze/Effiziente_Waermenetz e/effiziente_waermenetze_node.html), geplant, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht, und plant die Bundesregierung weitere Finanzierungsmöglichkeiten für die Sicherstellung der Dekarbonisierung (insbesondere kleiner) Wärmenetze in den nächsten zehn Jahren, und wenn ja, inwiefern (bitte auch ggf. Höhe der Mittel angeben), und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 16. Februar 2026 Der Hintergrund für das Auslaufen der Förderung von Transformationsplänen in Modul 1 der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist die ordnungsrechtliche Verpflichtung von Wärmenetzbetreibern nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), bis spätestens 31. Dezember 2026 Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrpläne vorzulegen. Materiell decken sich diese Vorgaben ganz überwiegend mit den bis zum 31. März 2026 geförderten Transformationsplänen. Nach dem Bundeshaushaltsrecht (§ 23 BHO) dürfen Zuwendungen durch den Bund für einen bestimmten Zweck nur dann veranschlagt werden, wenn dieser an der Erfüllung ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Vor dem Hintergrund der nunmehr bestehenden gesetzlichen Verpflichtung ist eine Fortführung der Förderung an dieser Stelle nicht vorgesehen. Anträge, die vor dem 1. April 2026 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingehen, können weiterhin bewilligt werden. Zudem bleibt die Förderung von Machbarkeitsstudien für neue Netze in Modul 1 sowie die Investitions- und Betriebsförderung der weiteren Module der BEW durch die Anpassung unberührt. Im Übrigen unterstützt die Bundesregierung die Finanzierung der Wärmenetze auch durch neue Instrumente im Rahmen des Deutschlandfonds. Durch die Bereitstellung von Bundesgarantien soll künftig die Fremdkapitalaufnahme für den Aus- und Umbau von Wärmenetze erleichtert werden. Zudem hat der Bund in Zusammenarbeit mit der KfW eine neue Förderung für den Ausbau der Tiefengeothermie zur kommunalen und industriellen Wärmeversorgung gestartet („KfW Förderkredit Geothermie“). Das Instrument unterstützt die Finanzierung von Bohrungen und dient zugleich der Absicherung des Fündigkeitsrisikos mit Haushaltsmitteln und Gewährleistungen in Höhe von insgesamt rund 650 Mio. Euro. 54. Abgeordnete Katharina Beck (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welcher Höhe soll der Zukunftsfonds bzw. der weiterentwickelte Zukunftsfonds II zur Finanzierung von Start-ups und Scale-ups über die ursprünglich vorgesehenen und von Vorgängerregierungen bereits beschlossenen Mittel von 10 Mrd. Euro hinaus, wie von der Bundesregierung zum Start des Deutschlandfonds angekündigt (vgl. www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/ Aktuelles/Deutschlandfonds.html), durch öffentliche Mittel des Bundes aufgestockt werden, und in welche Bereiche/Module sollen diesen zusätzlichen Mittel fließen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 17. Februar 2026 Die Bundesregierung entwickelt den Zukunftsfonds weiter. Hierzu gehören qualitativ neue Maßnahmen wie das Programm „Scale-up Direct“, in dessen Rahmen KfW Capital in Höhe von insgesamt 1 Mrd. Euro direkt in innovative Start-ups investiert, sowie Beteiligungen des Bundes in Höhe von insgesamt 300 Mio. Euro an privatwirtschaftlichen Fonds, die Kredite für Investitionen in industrielle First-of-a-kind- Technologien, -Produkte und -Prozesse innovativer Start-ups und Scale-ups bereitstellen sollen. Darüber hinaus werden verschiedene Zukunftsfonds-Bausteine gebündelt, um die Bedarfe junger Technologieunternehmen mit hohem Wachstumspotenzial etwa in den Bereichen DeepTech, KI, BioTech, Climate- Tech und DefenceTech noch besser zu adressieren. Diese Maßnahmen werden innerhalb des ursprünglich vorgesehenen Zukunftsfonds umgesetzt. Ferner wird der Zukunftsfonds aufgestockt und verstetigt. Unter anderem hierfür ist im Bundeshaushalt 2026 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von rund 250 Mio. Euro veranschlagt. Parallel zu der Verpflichtungsermächtigung ist – entsprechend dem Vorgehen beim Zukunftsfonds I – eine Absicherung mittels Bundesgarantie beabsichtigt, die für das zusätzliche Investitionsvolumen maßgeblich sein wird. Die neuen, zusätzlichen Mittel werden für Wagniskapitalfinanzierungen, insbesondere in den Bereichen DeepTech, BioTech und Sicherheit und Verteidigung sowie zur Deckung bestehender Finanzierungsbedarfe im Mittelstand eingesetzt. Über die zukünftige Ausgestaltung und eine mögliche weitere Aufstockung wird derzeit noch in der Bundesregierung beraten. Im Rahmen des Deutschlandfonds werden für Start-ups und Scale-ups der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie sowohl Mittel für Investitionen in Wagniskapital-Fonds als auch Direktbeteiligungen bereitgestellt. 55. Abgeordnete Birgit Bessin (AfD) Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um die von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages festgestellte lückenhafte wissenschaftliche Datenlage hinsichtlich des Kollisionsrisikos von Tieren mit Windkraftanlagen (WD 8 – 3000 – 055/25) deutlich zu verbessern, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 16. Februar 2026 Bundesweite Zahlen für Kollisionen von Vögeln und Fledermäusen liegen derzeit nicht vor. Es gibt jedoch verschiedene Untersuchungen, welche die Zahl von Vogelkollisionen an bestimmten Standorten systematisch erfasst oder geschätzt haben. Eine Zusammenstellung relevanter Studien findet sich beispielsweise auf der Internetseite des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (www.naturschutz-energiewen de.de/fragenundantworten/253-wissensstand-schlagopferzahlen-windene rgieanlagen-fledermaeuse-voegel). Auch die Vogelschutzwarte Brandenburg führt eine zentrale Schlagopferdatei. Darüber hinaus betreibt das Bundesamt für Naturschutz im Auftrag des Bundesumweltministeriums naturschutzfachliche Begleitforschung zur Energiewende, unter anderem auch zu den Kollisionsrisiken für Tiere. Aktuelle Projekte und Forschungsergebnisse werden regelmäßig im Internet veröffentlicht (www.natur-und-erneuerbare.de/index/). 56. Abgeordneter Dr. Michael Blos (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass bei stark entleerten Gasspeichern aufgrund sinkenden Lagerstättendrucks die technisch maximal mögliche Einspeicherleistung reduziert ist, und wurden konkrete Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass trotz gegebenenfalls verringerter Einspeicherraten eine vollständige Wiederbefüllung der Speicher vor Beginn der Heizperiode bzw. in einer Notlage während der Heizperiode realistisch erreichbar bleibt, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 16. Februar 2026 Jeder Speicher hat eine spezifische füllstandsabhängige Ein- bzw. Ausspeicherkurve, die sich über den gesamten Bereich des zur Verfügung stehenden Arbeitsgasvolumens erstreckt. Bei der Einspeicherung verhält es sich so: Je leerer der Speicher ist, desto mehr kann eingespeichert werden. Das heißt, gerade wenn der Speicher leer ist, kann technisch maximal eingespeichert werden, weil der Innendruck des Speichers noch niedrig ist. Erst nach dem Überschreiten bestimmter Füllstände bzw. der korrespondierenden Speicherinnendrücke sinkt die Einspeicherleistung ab. Deshalb sind aus Sicht der Bundesregierung auch keine speziellen Maßnahmen erforderlich. 57. Abgeordneter Dr. Michael Blos (AfD) Plant die Bundesregierung regulatorische oder finanzielle Instrumente, um zu verhindern, dass geringe oder negative Sommer-Winter-Preisspreads die Einspeicherung von Erdgas in Gasspeicher wirtschaftlich unattraktiv machen, obwohl diese aus Gründen der Versorgungssicherheit volkswirtschaftlich erforderlich wäre, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 16. Februar 2026 Die Bundesregierung sieht derzeit keine Veranlassung zu Markteingriffen, weder zur Beeinflussung von Marktpreisen noch zur Speicherbefüllung. Der aktuelle Speicherbuchungsstand für den Winter 2026/2027 liegt mit knapp 60 Prozent deutlich über dem Stand im Februar 2025 (ca. 54 Prozent) und zeigt, dass grundsätzlich ausreichende Anreize zur Einspeicherung von Erdgas bestehen. Staatliche Eingriffe führen leicht zu Marktverzerrungen und können damit kontraproduktiv wirken. Erst im Sommer 2025 wurde die Verantwortung für die Wintervorsorge erfolgreich wieder dem Markt übertragen. 58. Abgeordneter Dr. Michael Blos (AfD) Stellt die Bundesregierung sicher, dass Deutschland im globalen Wettbewerb um Lieferungen von Flüssigerdgas (LNG) ausreichende Mengen zur Speicherbefüllung erhält, insbesondere in Szenarien, in denen asiatische Märkte deutlich höhere Preise zahlen, und wenn ja, wie, und verfügt Deutschland über konkrete Notfallmechanismen (z. B. staatliche Beschaffungsinstrumente, strategische Reservemechanismen oder priorisierte Lieferverträge), falls benötigte Importmengen kurzfristig nicht am Markt verfügbar sind, und wenn ja, über welche? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 16. Februar 2026 Die Verantwortung für die Beschaffung von LNG sowie für die Befüllung der Gasspeicher liegt in der Verantwortung der Marktakteure. Lieferanten verpflichten sich gegenüber ihren Kunden, Gas in den zugesagten Mengen zu liefern. Die Lieferanten können Gasspeicher nutzen, um ihre Lieferungen jederzeit sicherzustellen oder auch um Preisvorteile zu erzielen. Dazu kann der Lieferant verschiedene Beschaffungsstrategien auf dem internationalen und europäischen Gasmarkt anwenden. Die Bundesregierung selbst beschafft kein Erdgas zur Befüllung von Gasspeichern und ist nicht auf den internationalen Beschaffungsmärkten aktiv. Im Falle einer erheblichen Gefährdung der Versorgungssicherheit kann die Bundesregierung im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen Maßnahmen ergreifen, um die Gasversorgung insbesondere der geschützten Kunden sicherzustellen. 59. Abgeordneter Dr. Michael Blos (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko für die Versorgungssicherheit, wenn Speicherfüllstände in der Heizperiode kurzfristig auf unter 30 Prozent oder darunter fallen, und welche konkreten Beschaffungs- oder Eingriffsmechanismen stehen zur Verfügung, falls gleichzeitig der globale LNG-Markt durch höhere Preisangebote anderer Regionen angespannt ist? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 16. Februar 2026 Die alleinige Höhe eines durchschnittlichen Speicherfüllstand in Deutschland sagt nichts darüber aus, ob die Versorgungssicherheit gefährdet ist. In diesem Zusammenhang weist die Bundesregierung darauf hin, dass der gesetzlich vorgesehene Mindestfüllstand zum 1. Februar 2026, über alle deutschen Speicher betrachtet, erfüllt wurde. Die Gefahr einer angespannten Gasversorgung wird in der derzeitigen Lage weiter als gering eingeschätzt. Dass dieses Jahr trotz vergleichsweise niedriger Füllstände kein Versorgungsengpass droht, liegt unter anderem daran, dass der Speicherbedarf allgemein gesunken ist. Grund dafür ist, dass neben den Gasspeichern auch auf die erheblichen und in den letzten Jahren erweiterten deutschen und europäischen LNG-Kapazitäten zurückgegriffen werden kann. Zudem stehen ausreichend Pipeline-Importe zur Verfügung und seit 2022 wurde auch die Leistungsfähigkeit des europäischen Gasleitungsnetzes immer weiter erhöht. Die Bundesregierung und Bundesnetzagentur beobachten und bewerten die Lage fortlaufend. Grundsätzlich haben die Lieferanten ihre Lieferzusagen an ihre Kunden jederzeit sicherzustellen. Dazu kann ein Lieferant verschiedene Strategien und Instrumente auf dem europäischen und internationalen Gasmarkt nutzen. 60. Abgeordnete Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welchen verbindlichen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung derzeit für die Veröffentlichung des Aktionsplans Rohstoffe aus dem Nationalen Sicherheitsrat, und kann sie ausschließen, dass dieses Vorhaben in diesem Jahr nicht mehr fertiggestellt wird? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 16. Februar 2026 Auf Grundlage des Beschlusses des Nationalen Sicherheitsrates vom 5. November 2025 hat die Bundesregierung wie vorgesehen einen umfassenden Aktionsplan zur Weiterentwicklung der deutschen Rohstoffpolitik erarbeitet. Dieser soll Unternehmen wirksam dabei unterstützen, ihre Rohstoffversorgung zu diversifizieren, einseitige Abhängigkeiten zu reduzieren, das Risiko von Lieferengpässen für wichtige Rohstoffe zu minimieren und ihre Kreislaufführung zu stärken. Eine Veröffentlichung des Aktionsplans ist nicht vorgesehen. Der Aktionsplan beinhaltet kurzfristige sowie mittel- und langfristig angelegte Elemente, die perspektivisch über das laufende Jahr 2026 hinausgehen. 61. Abgeordnete Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann wird die Bundesregierung das für 2026 angekündigte Update des nationalen Explorationsprogramms (nach dem europäischen Critical Raw Materials Act – CRMA) vorlegen, und inwieweit wird sie darin – in direkter Reaktion auf das Ministertreffen in Washington am 4. Februar 2026 – staatliche Abnahmegarantien oder Mindestpreise als Instrument zur Risikoabsicherung für neue Explorationsprojekte in Deutschland verankern? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 17. Februar 2026 Entsprechend der Verpflichtung im EU Critical Raw Materials Act (CRMA) hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr ein nationales Explorationsprogramm erstellt. Eine Überprüfung und erforderlichenfalls Aktualisierung des Programms ist laut CRMA alle fünf Jahre vorgesehen. Die Bundesregierung wird der Europäischen Kommission im Rahmen des für Mai 2026 fälligen Jahresberichts zum CRMA über die Fortschritte bei der Durchführung des Programms berichten. Eine Aktualisierung des Programms ist im Jahr 2026 nicht vorgesehen. Die Nationalen Explorationsprogramme befassen sich gemäß dem CRMA mit der „allgemeinen Exploration“, also der Exploration auf nationaler oder regionaler Ebene. Hier stehen verbesserte geologische Kenntnisse und neue Datengrundlagen im Vordergrund. Die Untersuchung einzelner Mineralvorkommen („gezielte Exploration“), liegt in der Verantwortung der Unternehmen und ist somit nicht Teil des Explorationsprogramms. Dies gilt auch für staatliche Abnahmegarantien oder Mindestpreise als Instrument zur Risikoabsicherung, welche in Bezug auf die allgemeine Exploration keine Anwendung finden. 62. Abgeordnete Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welchen aktuellen Verhandlungsstand kann die Bundesregierung bezüglich einer dauerhaften Lösung im Handelsstreit zwischen der Europäischen Union und den USA über Subventionen für Airbus und Boeing mitteilen, auch vor dem Hintergrund der laufenden Umsetzung des EU-US- Handelsdeals aus dem Sommer 2025, und welche konkreten Vorkehrungen trifft sie, um ein automatisches Wiederinkrafttreten der seit 2021 ausgesetzten Strafzölle nach dem Auslaufen der Frist im Juni 2026 zu verhindern? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 17. Februar 2026 Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Streitbeilegungsverfahrens über Subventionen für Airbus und Boeing stets für eine gütliche Einigung mit den USA eingesetzt. Die ursprüngliche gegenseitige Aussetzung der jeweiligen Zölle aus dem Jahr 2021 war auf fünf Jahre begrenzt. In Reaktion auf die von den USA seit dem Frühjahr 2025 verhängten unilateralen Zölle haben die EU und USA mit der im Sommer 2025 getroffenen Gemeinsamen Erklärung vereinbart, im Bereich Flugzeuge und Flugzeugteile keine Zusatzzölle zu erheben, sondern den WTO- rechtlich gebundenen Meistbegünstigungszollsatz (MFN) bzw. die Zollaussetzung gemäß dem Übereinkommen über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen anzuwenden. Damit bleibt der Status quo im transatlantischen Handel mit Flugzeugen und Flugzeugteilen erhalten. Die US-Seite hat dies mit Rücknahme der zuvor geltenden unilateralen Zollsätze mit Wirkung zum 1. September 2025 umgesetzt. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass auch EU-seitig die Zusagen aus der Gemeinsamen Erklärung rasch umgesetzt werden, um stabile Rahmenbedingungen für den transatlantischen Handel zu gewährleisten. 63. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung aufgrund der US-Sanktionen gegen Russland, um die Produktion von Ölprodukten (Benzin, Diesel und Heizöl), die einen Marktanteil von über 90 Prozent in Ostdeutschland besitzen, auch nach dem 29. April 2026 in der PCK Raffinerie GmbH in Schwedt sicherzustellen, und wird die Arbeitsplatzgarantie über den Juni 2026 verlängert? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 19. Februar 2026 Die Bundesregierung steht bezüglich der US-Sanktionen im Hinblick auf eine Verlängerung der maßgeblichen OFAC-General-License für die deutschen Tochterunternehmen der russischen Rosneft in einem engen und konstruktiven Austausch mit den zuständigen US-Behörden. Es ist weiterhin das Verständnis der Bundesregierung, dass die US-Sanktionen nicht auf diese deutschen Tochtergesellschaften abzielen, die von der gelisteten russischen Muttergesellschaft abgekoppelt sind. Zudem enthält das in der 20. Legislaturperiode beschlossene „Zukunftspaket Sicherung der PCK und Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen beschleunigen“ unter anderem Regelungen zur Beschäftigungssicherung der PCK-Raffinerie, die zuletzt bis zum 30. Juni 2026 verlängert wurden. Die Bundesregierung wird rechtzeitig vor Ende Juni 2026 über den Stand und die weitere Umsetzung des genannten Zukunftspakets informieren. 64. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Für welche nach § 17 Absatz 1 des Postgesetzes (PostG) mit Universaldienstfilialen zu versorgenden Gemeinden in Brandenburg wurde der Betrieb einer automatisierten Station anstelle einer Universaldienstfiliale nach § 17 Absatz 2 PostG beantragt oder bereits zugelassen (bitte die Gesamtzahl angeben und die 27 zuletzt zugelassenen automatisierten Stationen anstelle einer Universaldienstfiliale nach § 17 Absatz 2 PostG in Brandenburg auflisten)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 18. Februar 2026 Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf ihrer Internetseite regelmäßig eine aktuelle Liste der gemäß § 17 Absatz 2 des Postgesetzes (PostG) anstelle von Universaldienstfilialen zugelassenen automatisierten Stationen. Bis zum 31. Januar 2026 hat die Bundesnetzagentur an den folgenden Standorten in Brandenburg automatisierte Stationen anstelle von Universaldienstfilialen gemäß § 17 Absatz 2 PostG zugelassen: PLZ Ort Straße 1. 01987 Schwarzheide Ruhlander Str. 42 2. 14467 Potsdam Berliner Str. 121 Zu eingegangenen, bisher nicht geprüften und beschiedenen Anträgen liegt der Bundesnetzagentur keine Auswertung nach Bundesländern vor. Die Internetseite der Bundesnetzagentur ist unter der nachstehenden Adresse abrufbar: www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Post/Qu alitaetsmonitoring/start.html. 65. Abgeordneter Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine mir bekannte uneinheitliche Auslegung der Definition eines „hohen Grads an einheitlicher Korngröße“ (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2616 der Kommission) bei Aluminiumoxid (AI2O3) gemäß der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und welche Maßnahmen plant sie, um eine mögliche Benachteiligung deutscher Unternehmen gegenüber europäischen Wettbewerbern durch diese Praxis des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu verhindern? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 18. Februar 2026 In Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 ist die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck festgelegt, die in der EU- Exportkontrollen unterliegen. Dieser Anhang wird gemäß Artikel 17 der Dual-Use-Verordnung regelmäßig in einem Delegierten Rechtsaktverfahren durch die Europäische Kommission aktualisiert. Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2616 wurden die Änderungen, die an den Kontrolllisten der jeweiligen internationalen Nichtverbreitungsregime und der Ausfuhrkontrollregime im Jahr 2022 vorgenommen wurden, entsprechend in Anhang I der Dual-Use-Verordnung übernommen. Allerdings enthält weder der Anhang der genannten Delegierten Verordnung noch der aktuell in Kraft befindliche Anhang I der Dual-Use- Verordnung (zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2003) eine Definition für einen „hohen Grad an einheitlicher Kerngröße“. Anhang I enthält mit der Listenposition 0C005 einen Eintrag mit der in Ihrer Frage enthaltenen spezifischen Kombination aus der Substanz Aluminiumoxid und Angaben zur Korngröße. Diese Position erfasst „Besonders hergerichtete Verbindungen oder Pulver zur Herstellung von Gasdiffusionstrennwänden, resistent gegen UF6 (z. B. Nickel oder Nickellegierungen, die 60 Gewichtsprozent oder mehr Nickel enthalten, Aluminiumoxid und vollfluorierte Kohlenwasserstoff- Polymere), mit einer Reinheit von größer/gleich 99,9 Gewichtsprozent und einer Korngröße kleiner als 10 μm gemäß ASTM-Standard B 330 sowie einer engen Kornverteilung.“ In Bezug auf diese Listenposition hat die Bundesregierung keine Kenntnis über eine uneinheitliche Auslegung in den EU-Mitgliedstaaten. 66. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche nach dem Moving Mountains Wochenende (3. bis 5. Oktober 2025, www.spiegel.de/wirtschaft/katherina-reiche-die-v ollstaendige-teilnehmerliste-des-geheimtreffens-i n-tirol-a-ac82340a-ff30-4193-931a-c4988c6a 13e9) wieder nach Berlin gekommen, und hat sie die Strecke ganz oder auch nur teilweise im Dienstwagen zurückgelegt? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 16. Februar 2026 Die Bundesministerin Katherina Reiche ist am 6. Oktober 2025 von München nach Berlin per Linienflug geflogen. Der Dienstwagen wurde nicht genutzt. 67. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Entwicklungen bei der Energieversorgung in Deutschland, und welche konkreten Maßnahmen plant sie zur Sicherung der Versorgungssicherheit bis Ende 2026? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 19. Februar 2026 Die Bundesregierung sieht die Energieversorgung in Deutschland als gesichert an. Zur Stärkung der Versorgungssicherheit wird der Zehn- Punkte-Plan zur Neuausrichtung der Energiewende vom 15. September 2025 umgesetzt. Zudem werden die Importkapazitäten weiter ausgebaut und die Importquellen werden weiter diversifiziert. 68. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Hat die Bundesregierung die für die Durchführung der Ausfuhr erforderliche Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) für das U-Boot nach Israel erteilt, für das 2023 eine Genehmigung der Beförderung zur Ausfuhr nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG) erteilt wurde, und wenn ja, wann, und mit welchem Güterwert (bitte Monat und Jahr angeben)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 16. Februar 2026 Auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftlichen Frage 42 auf Bundestagsdrucksache 21/1324 und auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 106 des Abgeordneten Andreas Paul auf Bundestagsdrucksache 21/3236 wird verwiesen; die Sachlage hat sich seitdem nicht geändert. 69. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Deutschland die Take-or-Pay-Lieferverträge einhalten muss, und somit das nicht gelieferte Gas aus Russland weiter bezahlt, und wenn ja, wie viel Geld wurde nach diesen Verträgen bezahlt (bitte jährlich für die Jahre 2020 bis 2026 auflisten)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 17. Februar 2026 Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf ihre Schriftliche Frage 100 auf Bundestagsdrucksache 21/4115. Die Securing Energy for Europe GmbH (SEFE) hat nie für nicht geliefertes Flüssigerdgas aus dem Vertrag gezahlt. 70. Abgeordnete Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie werden die inhaltlichen Festlegungen dafür entwickelt, welche Daten im Rahmen der Verordnung (EU) 2024/1028 „über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften“ erhoben und gespeichert werden sollen (bitte angeben und auf welcher Grundlage die Festlegungen entwickelt werden, von welcher Körperschaft Bund/Land/ Kommune die Daten erhoben werden und auf welche Weise dies erfolgt)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 17. Februar 2026 Die Verordnung (EU) 2024/1028 als in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes EU-Recht regelt selbst und abschließend die inhaltlichen Festlegungen, welche Daten erhoben und gespeichert werden. Dies gilt auch für die Weise, in der die Daten erhoben werden. Daneben bleibt für die Mitgliedstaaten kein Raum, weitere Festlegungen zu treffen. In Deutschland sind die Länder für die Regulierung von Kurzzeitvermietungen und für entsprechende Verfahren zuständig. Daher entscheiden die Länder, ob die in der Verordnung (EU) 2024/1028 vorgesehenen Verfahren zur Registrierung der Unterkünfte auf Landes- oder auf Kommunalebene angesiedelt werden und ob auf diese Weise die Daten durch das Land selbst oder durch die Kommunen erhoben werden. 71. Abgeordnete Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat sich die Bundesregierung bereits eine eigene Auffassung zu der Ansicht, dass eine Absenkung der Vorgabe für 65 Prozent erneuerbare Energien für neue Heizungen (§ 71 Absatz 1 des Gebäudeenergiegesetzes), ein Wechsel auf CO2-Faktoren als Steuerungsgröße und eine Gesamteffizienzbetrachtung in Kombination mit einer Absenkung der 65-Prozent-Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz jeweils gegen Artikel 20a des Grundgesetzes verstoßen würden, wie in einem Gutachten der Rechtsanwälte Günther Partnerschaft zu lesen ist (https://gaswende.de/wp-content/uploads/2026/0 2/2026-02-02_GEG-Gutachten.pdf) gebildet, und wenn ja, wie lautet diese? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 18. Februar 2026 Das Gutachten gibt die Meinung seiner Autoren wieder. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird in dieser Legislaturperiode aufgrund der Festlegungen des Koalitionsvertrags novelliert. Die Novelle befindet sich in der Vorbereitung. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 72. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann legt die Bundesregierung den Gesetzentwurf für die Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) vor, und hält sie an dem von der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär angekündigten Zeitplan fest, diese ab dem Wintersemester 2026/2027 in Kraft treten zu lassen (vgl. https://r p-online.de/politik/deutschland/dorothee-baer- iminterview-unsere-sicherheit-wird-auch-im-all-vert eidigt_aid-135196337)? 73. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Änderungen und Leistungsverbesserungen plant die Bundesregierung im Rahmen der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehenen BAföG-Reform zum Wintersemester 2026/2027, und welche Gesamtkosten werden für die Umsetzung erwartet? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 16. Februar 2026 Die Fragen 72 und 73 werden zusammen beantwortet. Die Belange der jungen Menschen in Studium und schulischer Ausbildung sind dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) ein großes Anliegen. Die konkreten Inhalte der geplanten Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) werden unter Berücksichtigung der Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien derzeit intensiv innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [120 f.]). Daher äußerst sich die Bundesregierung zu laufenden Abstimmungen nicht. 74. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Reform der Studienkredite, insbesondere im Hinblick auf die angekündigte Überprüfung und Verbesserung der Konditionen für Studierende, und welche konkreten Kriterien oder Zielwerte zieht die Bundesregierung heran, um die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannten „fairen Konditionen“ (z. B. hinsichtlich Zinssatzes, Rückzahlungsmodalitäten oder Zinsdeckel) zu definieren? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 18. Februar 2026 Die Ausgestaltung der Darlehensbedingungen des als Eigenmittelprogramm der KfW konzipierten Studienkredits obliegt grundsätzlich der KfW. Die Bundesregierung steht jedoch mit der KfW zu der Frage im Austausch, ob beziehungsweise welche Möglichkeiten es KfW-seitig gibt, die aktuellen Konditionen des KfW-Studienkredits zu verbessern. Die Bundesregierung setzt sich fortwährend für gute Konditionen des KfW-Studienkredits ein. 75. Abgeordnete Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Liegt der Bundesregierung eine Bewertung der strategischen Bedeutung des von deutschen Forschungsinstituten betriebenen Sonnenteleskops GREGOR auf Teneriffa für die Sicherheit und Souveränität Europas, insbesondere im Hinblick auf präzisere Prognosen des Weltraumwetters zum besseren Schutz empfindlicher moderner Technologien, vor, und wenn ja, wie lautet diese? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 16. Februar 2026 Das Sonnenteleskop GREGOR ist nicht darauf ausgelegt, unmittelbar Prognosen des „Weltraumwetters“ zu erstellen. Durch die Grundlagenforschung an GREGOR wird jedoch die Wissensbasis erweitert werden, mit deren Hilfe sich auch Sonnenstürme zukünftig präziser vorhersagen lassen. Daher ist GREGOR ein wichtiger Baustein, um hier Kompetenzen auszubauen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 76. Abgeordnete Kathrin Gebel (Die Linke) In welchem Zeitrahmen wird die angekündigte Reform zur Berücksichtigung von häuslicher Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht (auf Basis des Diskussionsentwurfs eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts – Modernisierung von Sorgerecht, Umgangsrecht und Adoptionsrecht, siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2576) umgesetzt werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 20. Februar 2026 Die Bundesregierung plant, den Gesetzentwurf zur Berücksichtigung von häuslicher Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht noch in diesem Frühjahr vorzulegen und schnellstmöglich ins Kabinett einzubringen (siehe auch Interview der Bundesministerin Stefanie Hubig der Justiz und für Verbraucherschutz in der „Rheinischen Post“ vom 14. Februar 2026). 77. Abgeordneter Mirco Hanker (AfD) Wie viele Ersatzfreiheitsstrafen wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem jeweiligen Haftbeginn in den Jahren 2024, 2025, 2026 auf Anordnung von Vollstreckungsbehörden in Fällen, in denen die mit Gerichtsurteil bzw. Strafbefehl festgesetzte Geldstrafe nicht eingebracht werden konnte bzw. die Vollstreckung der Geldstrafe unterblieben ist, mittels entsprechender Haftunterbringung in Justizvollzugsanstalten (JVA) vollstreckt, und auf welche Höhe beliefen sich die Haftkosten für Unterbringung, Verpflegung, medizinische Versorgung etc. eines Häftlings pro Tag in den JVA in den Jahren 2024, 2025 im bundesweiten Mittelwert (bitte die Fallzahlen im Sinne der Fragestellung nach Jahren gliedern und für das Jahr 2026 den bezogenen Erhebungsstichtag benennen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 20. Februar 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu der Anzahl der in den Justizvollzugsanstalten vollzogenen Ersatzfreiheitsstrafen vor. Das gilt auch für die Kosten des Vollzugs der Ersatzfreiheitsstrafe, denn die Durchführung des Strafvollzuges ist nach der Kompetenzaufteilung des Grundgesetzes eine Angelegenheit ausschließlich der Länder. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 78. Abgeordnete Birgit Bessin (AfD) Liegen der Bundesregierung statistische Angaben darüber vor, wie viele Kinder im Jahr 2024 wegen eines ärztlichen Attests, das eine Schulunfähigkeit bescheinigte, dauerhaft oder vorübergehend vom Präsenzunterricht befreit oder vom Schulbesuch entbunden wurden, und wenn ja, wie lauten die entsprechenden Zahlen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 18. Februar 2026 Nach der föderalen Kompetenzordnung der Bundesrepublik Deutschland fällt das Schulwesen in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder. Dies gilt auch für Regelungen zur Befreiung vom Präsenzunterricht infolge eines ärztlichen Attests und ggf. das Führen entsprechender Statistiken. 79. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Wie viele Fälle von Zwangsverheiratung im Sinne einer sozialen Eheschließung hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2015 in Deutschland gegeben, und von wie vielen Fällen einer Zwangsverheiratung im Sinne einer sozialen Eheschließung, die seit dem Jahr 2015 im Ausland stattfand und nach § 5 Nummer 6 Buchstabe c des Strafgesetzbuchs strafbewehrt gewesen ist (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/9558 2/9cdc86ec3a6b4a081980e0e41c442d18/zwangsv erheiratung-bekaempfen-betroffene-wirksam-schu etzen-data.pdf, S. 12), hat die Bundesregierung Kenntnis? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 20. Februar 2026 Bei einer sogenannten sozialen Eheschließung handelt es sich um eine Verbindung, die keine im Sinne des bürgerlichen Rechts rechtsgültige Eheschließung ist, sondern oft in einem vertraglichen, religiösen oder traditionellen Kontext erfolgt. Der Bundesregierung liegen keine statistischen Daten im Sinne der Frage vor. 80. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob seit dem 2017 eingeführten Verbot von Eheschließungen Minderjähriger die von ihr sogenannten sozialen Zwangsverheiratungen Minderjähriger in Deutschland zugenommen haben, und wenn nein, sieht die Bundesregierung es gegenwärtig als sinnvoll an, diese Möglichkeit, dass die Anzahl der sogenannten sozialen Zwangsverheiratungen Minderjähriger gestiegen sein könnte, in ihre weiteren Überlegungen zur Verhinderung von Zwangsverheiratungen Minderjähriger in Deutschland mit einzubeziehen (www.bmbfsfj.bu nd.de/resource/blob/95582/9cdc86ec3a6b4a08198 0e0e41c442d18/zwangsverheiratung-bekaempfe n-betroffene-wirksam-schuetzen-data.pdf, S. 22)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 20. Februar 2026 Zwangsheirat ist eine schwere Verletzung der Menschenrechte und steht im Widerspruch zum Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Es wird auf die Antwort auf Ihre Schriftliche Frage 47 auf Bundestagsdrucksache 21/4006 verwiesen. Da darüber hinaus keine Daten im Sinne der Fragestellung vorliegen, kann auch keine verbindliche Aussage zur Entwicklung der Anzahl getroffen werden. In Deutschland ist die Bekämpfung von Zwangsverheiratung gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern, die in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft umgesetzt wird. Zwangsheirat ist nach § 237 des Strafgesetzbuchs (StGB) in Deutschland strafbar. Im Berichtsjahr 2024 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik 60 Fälle von Zwangsheirat nach § 237 StGB erfasst (2023: 60, 2022: 51, 2021: 63, 2020: 61). Der Tatbestand erfasst dabei rechtswirksame Ehen nach ausländischem oder inländischem Recht, soziale Eheschließungen werden nicht erfasst. Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer soll der Menschenhandelstatbestand u. a. um die Ausbeutungsform der Zwangsheirat erweitert werden. Zudem ist beabsichtigt, eine Nachfragestrafbarkeit für alle Formen des Menschenhandels einzuführen. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob in diesem Kontext noch weitergehender Anpassungsbedarf im Bereich der Menschenhandelstatbestände besteht. Die Bundesregierung setzt rechtliche, präventive und unterstützende Maßnahmen zur Verhinderung von Zwangsheirat und zum Schutz von Betroffenen um und wird dies auch weiterhin verfolgen. Dies gilt unabhängig davon, ob durch eine Zwangsheirat eine rechtlich wirksame – nach § 1314 Absatz 2 Nummer 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) aufhebbare – Ehe begründet wird oder die Ehe wegen Unterschreitens des gesetzlichen Mindestalters unwirksam ist (Artikel 13 Absatz 3 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, § 1303 Satz 2 BGB) beziehungsweise es sich um eine sogenannte soziale Eheschließung handelt. Für weitere Informationen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Antrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1058 verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 81. Abgeordneter Jan Feser (AfD) Wie lang war 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von leistungsrechtlichen Anträgen in den Jobcentern bundesweit für folgende Antragsarten: Hauptanträge auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), Weiterbewilligungsanträge, Anträge auf Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft, Anträge auf Darlehen, Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), Übernahme Umzugskosten, Anträge für Eingliederungsleistungen sowie Anträge auf einmalige Leistungen bzw. Sonderleistungen (bitte auch angeben, wie hoch jeweils die durchschnittlichen Verzögerungen gegenüber den regulären Bearbeitungszeiten waren und ob sich die Bearbeitungsdauern zwischen gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b SGB II und zugelassenen kommunalen Trägern nach § 6a SGB II unterschieden)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 20. Februar 2026 Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Angaben vor. 82. Abgeordneter Cem Ince (Die Linke) Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen zu der Rechtsfrage vor, ob Arbeitnehmer mit dem Geschlechtseintrag „divers“ oder ohne Eintrag bei der Berechnung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit bei der Betriebsratswahl entsprechend § 15 Absatz 2 des Betriebsverfassungsgesetzes zu berücksichtigen sind, und wenn ja, welche sind das, und sieht sie bundesgesetzlichen Änderungsbedarf? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 16. Februar 2026 Die öffentlich zugängliche juristische Literatur, Gutachten und Rechtsprechung zur Betriebsverfassung werden laufend von der Bundesregierung ausgewertet, auch zu der von Ihnen gestellten Frage. § 15 Absatz 2 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) erfasst trotz des offenen Wortlauts aufgrund seiner Entstehungsgeschichte und seines Zwecks mit dem Begriff „Geschlecht“ lediglich Frauen und Männer. Dies gilt auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. Oktober 2017 – 1 BvR 2019/16, in deren Folge im Personenstandsgesetz die Möglichkeit eröffnet wurde, den Personenstandsfall auch mit „ohne Angabe“ oder mit der Angabe „divers“ im Geburtsregister einzutragen. Die aus Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) abzuleitende Erforderlichkeit eines weiteren personenstandrechtlichen Geschlechtseintrags lässt die Zulässigkeit der sich aus Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 GG abzuleitenden Förderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau, die mit § 15 Absatz 2 BetrVG umgesetzt wird, unberührt (vgl. BVerfG 10. Oktober 2017 – 1 BvR 2019/16, Rn. 60). Eine Änderung der Regelung des § 15 Absatz 2 BetrVG ist derzeit nicht geplant. 83. Abgeordneter Achim Köhler (AfD) Wie erklärt die Bundesagentur für Arbeit, dass ein großer Anteil der Rückforderungen (43,1 Prozent der Bürgergeld-Forderungen und beim Arbeitslosengeld sind es 44 Prozent) älter als fünf Jahre ist – welche konkreten internen Prozesse oder Zuständigkeiten verhindern eine zeitnahe Festsetzung und Vollstreckung, bevor Forderungen verjähren (https://jungefreiheit.de/politik/deutschlan d/2026/zu-viel-ausgezahlt-und-nicht-zurueckgefor dert-arbeitsagentur-versiebt-milliarden/)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 17. Februar 2026 Die Bundesagentur für Arbeit nutzt zum Forderungseinzug alle ihr gesetzlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Forderungen ab einem Betrag von 0,01 Euro werden konsequent festgestellt, geltend gemacht und eingezogen. Wird eine Forderung nicht zum gesetzten Fälligkeitstermin getilgt, wird sie als zahlungsgestört markiert. Anschließend beginnt die Einziehung der Forderung durch den Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des dortigen Mahnprozesses in Form von Zahlungserinnerungen und Mahnungen an Schuldnerinnen und Schuldner offener Forderungen sowie ggf. die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch die Hauptzollämter im Wege der Verwaltungsvollstreckung (vgl. § 66 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch – SGB X). Bei der Weiterverfolgung der zahlungsgestörten Forderungen sind jeweils die zivilprozessualen Pfändungsfreigrenzen zu beachten. Dass eine Forderung nicht oder nur zum Teil beigetrieben werden kann, ist insbesondere bei fortlaufendem Leistungsbezug auf die prekären persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerinnen und Schuldner zurückzuführen. Die mehrheitlich aus dem Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch stammenden Forderungen entstehen überwiegend dadurch, dass Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts monatlich im Voraus gezahlt werden. Änderungen, die sich im laufenden Monat durch Arbeitsaufnahme oder Erhöhung des Arbeitsentgelts ergeben, können nur rückwirkend berücksichtigt werden und führen jeweils zu Überzahlungen. Forderungen aus dem Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch bestehen nicht nur gegenüber Beziehenden von Arbeitslosengeld, sondern auch gegenüber Unternehmen, etwa aufgrund der Zahlungen von Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld. Die in der Fragestellung erwähnte Berichterstattung enthält falsche Angaben. Die dort als verjährt bezeichneten Forderungen sind in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 35 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3177 als sog. Einnahmeausfälle ausgewiesen. Den wesentlichen Anteil stellen dabei niedergeschlagene Insolvenzgeldforderungen aus dem Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch dar. Mit einer Niederschlagung wird (befristet oder unbefristet) von der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs abgesehen. Nach Ablauf des Befristungszeitraums wird die Einziehung fortgesetzt. Ein endgültiger Ausfall, wie in dem Artikel beschrieben, liegt daher nicht vor. Auch bei einer unbefristeten Niederschlagung wird das Einziehungsverfahren wiederaufgenommen, wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin oder des Schuldners eine Tilgung der Forderung möglich machen. Eine Niederschlagung kann nicht – ebenso wenig wie die übrigen Positionen der ausgewiesenen Einnahmeausfälle – mit der Verjährung einer Forderung gleichgesetzt werden. Zwar besteht die Forderung auch dann weiter, wenn sie verjährt ist. Allerdings hat die Schuldnerin oder der Schuldner ein dauerhaftes Leistungsverweigerungsrecht. Die Aussage, es gäbe Zahlungsausfälle für Januar bis September 2025 von 3,3 Mrd. Euro (Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) bzw. 1,3 Mrd. Euro (Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) ist ebenfalls unzutreffend. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 18 und 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3177 verwiesen. Dort werden die zahlungsgestörten Forderungen zum Zeitpunkt September 2025 dargestellt. Forderungen sind zahlungsgestört, wenn bei Fälligkeit der Forderung keine Zahlung eingegangen ist. Die Einziehung der Forderung durch den Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des dortigen Mahnprozesses beginnt, sobald die Forderung zahlungsgestört ist. Ein Zahlungsausfall ist damit nicht automatisch verbunden. 84. Abgeordnete Sarah Vollath (Die Linke) Wie viele Personen, aufgeschlüsselt nach Betroffenengruppen (ehemalige Beschäftigte der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder des Gesundheits- und Sozialwesens, Personen mit Pflegezeiten von Angehörigen, Beschäftigte in Carbochemie/Braunkohleveredlung, mitgereiste Ehepartnerinnen und -partner bei dienstlicher Auslandsentsendung, ehemalige Balletttänzerinnen und -tänzer mit berufsbezogener Zuwendung, nach DDR-Recht Geschiedene), waren nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt von Problemen in der Ost-West-Rentenüberleitung betroffen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 20. Februar 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung 85. Abgeordnete Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie erklärt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung vor dem Hintergrund der wiederholten Aussagen, dass derzeit keine umfassende und aktuelle Bestandsaufnahme digitaler Abhängigkeiten geplant ist (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 77 auf Bundestagsdrucksache 21/2979), die Veranschlagung von Haushaltsmitteln im Titel 532 13 des Kapitels 2402 unter anderem für Studien zur Identifikation kritischer digitaler Abhängigkeiten und Mitigationsmaßnahmen inklusive Machbarkeitsnachweisen im Bundeshaushalt 2026, und worin unterscheidet sich diese im Haushalt vorgesehene Tätigkeit inhaltlich von einer solchen Bestandsaufnahme? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 17. Februar 2026 Die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 77 auf Bundestagsdrucksache 21/2979, dass die Durchführung einer umfassenden und aktuellen Bestandsaufnahme von digitalen Abhängigkeiten in der Bundesverwaltung derzeit nicht geplant ist, hat weiterhin Bestand. Die im Titel 532 13 des Kapitels 2402 veranschlagten Mittel soll genutzt werden, um gezielt eine oder mehrere Handlungsempfehlungen aus der im Dezember 2025 veröffentlichten Studie mit dem Titel „Digitale Souveränität und große Sprachmodelle in der Bundesverwaltung“ (siehe: https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Publikationen/CD R_Anlage_1_Digitale_Souver%C3%A4nit%C3%A4t_LLMs_final.pdf; Kapitel 8) umzusetzen. Welche der Handlungsempfehlungen im Rahmen eines Machbarkeitsnachweises umgesetzt werden kann, ist in Prüfung. 86. Abgeordnete Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auf welche Gründe ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Steigerung der Kosten für Microsoft-Lizenzen in den letzten Jahren (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 142 auf Bundestagsdrucksache 21/4006) zurückzuführen, insbesondere ob diese auf gestiegene Lizenzpreise oder auf eine erhöhte Anzahl von Lizenzen beruht, und worin besteht konkret der Unterschied im nun abgefragten Kreis der Bezugsberechtigten gegenüber früheren Anfragen, der aus Sicht der Bundesregierung eine Vergleichbarkeit der Zahlen ausschließt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 19. Februar 2026 Ihre Frage 142 auf Bundestagsdrucksache 21/4006 betrifft den Microsoft-Handelspartnervertrag, den die Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern (BMI) abgeschlossen hat. Der Vertrag ist in drei Lose unterteilt mit einer Laufzeit für ein Jahr vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026. Es besteht die Option der Verlängerung bis zum 30. Juni 2028. Die verfügbaren Controlling-Daten aus dem Handelspartner-Rahmenvertrag erlauben keine detaillierte Auswertung von Trends. Es handelt sich um kumulierte Summen mit dem Zweck, vor dem Erreichen des maximalen Abrufvolumens einen neuen Vergabewettbewerb auf Rahmenvertragsebene zu initiieren. Detaillierte Daten und Hintergründe für die Abrufe liegen ausschließlich bei den jeweiligen Behörden vor, die auf Basis des Rahmenvertrags eigene Abrufverträge direkt mit dem Handelspartner abschließen. Seit der Einrichtung der strategischen Steuerung des IT‑Einkaufs des Bundes im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) wird an einem Beschaffungscontrolling gearbeitet, das zukünftig auf Basis von E‑Rechnungsdaten einen tiefgehenden Einblick in die gelieferten Produkte, Preise und Trends unabhängig von bestimmten Rahmenverträgen bieten soll. Die Vergleichbarkeit von Beschaffungszahlen hängt stark von der konkreten Fragestellung ab. Ihre Schriftliche Frage 142 auf Bundestagsdrucksache 21/4006 adressiert einen spezifischen Rahmenvertrag des Beschaffungsamts des BMI, der eine bloße Bündelungsfunktion erfüllt. Die über diesen Rahmenver

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