Härtefallbedingte Abweichungen von der Dreijahresfrist für die eheliche Lebensgemeinschaft seit 2015
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen Fällen ist nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 in Härtefällen von der Dreijahresfrist für die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet nach § 31 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes abgewichen worden, und in wie vielen von diesen Fällen war nach Kenntnis der Bundesregierung eine Zwangsverheiratung (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/95582/9cdc86ec3a6b4a081980e0e41c442d18/zwangsverheiratung-bekaempfen-betroffene-wirksam-schuetzendata.pdf, S. 13) der Hintergrund (bitte jeweils nach Kalenderjahren aufschlüsseln)?
Zeitachse
- 20.02.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4186 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.