Vereinbarkeit der geplanten Novelle zum Gebäudeenergiegesetz mit Artikel 20a des Grundgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat sich die Bundesregierung bereits eine eigene Auffassung zu der Ansicht, dass eine Absenkung der Vorgabe für 65 Prozent erneuerbare Energien für neue Heizungen (§ 71 Absatz 1 des Gebäudeenergiegesetzes), ein Wechsel auf CO2 -Faktoren als Steuerungsgröße und eine Gesamteffizienzbetrachtung in Kombination mit einer Absenkung der 65-Prozent-Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz jeweils gegen Artikel 20a des Grundgesetzes verstoßen würden, wie in einem Gutachten der Rechtsanwälte Günther Partnerschaft zu lesen ist (https://gaswende.de/wp-content/uploads/2026/02/2026-02-02_GEG-Gutachten.pdf) gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Zeitachse
- 20.02.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4186 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.