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Durchfahrt deutscher Küstengewässer durch Schiffe der russischen Schattenflotte

Vorgang 332013 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 05.06.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, die Informationslücke, die im Hinblick auf die Durchfahrt der Schiffe der russischen Schattenflotte, insbesondere der Substandard Vessels, durch deutsche Küstengewässer oder der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone besteht, zu schließen &ndash; vor dem Hintergrund, dass der Anteil solcher Schiffe an der Schattenflotte laut Bundesregierung derzeit "nicht ermittelbar" sei (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/3970; bitte geplante Maßnahmen nennen), und wird die Bundesregierung Schiffe der russischen Schattenflotte, insbesondere der Substandard Vessels, an der Durchfahrt in deutschen Küstengewässern oder der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone hindern oder bei Durchfahrt aufbringen unter Bezugnahme auf Artikel 19 Absatz 2 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, auf das sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bezieht (vgl. Quelle oben) und wonach vorsätzliche und schwere Verschmutzung der Meere als nicht friedlich gilt?

Zeitachse

  1. 20.02.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4186 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.