polradar

Vereinbarkeit verpflichtender gendergerechter Sprachvorgaben in sicherheitsrelevanten technischen Regelwerken einer Bundesbehörde mit den Grundsätzen der Rechtssicherheit, Normenklarheit und staatlichen Neutralität

Vorgang 332006 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 05.06.2026 · DIP ↗

Im Graph öffnen

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung einen Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit, der Normenklarheit sowie des staatlichen Neutralitätsgebots darin, dass eine Bundesbehörde (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, BSH) eine Beschäftigte zur Verwendung gendergerechter Sprache in sicherheitsrelevanten technischen Regelwerken (konkret im Strahlenschutz) zwingt, und im Zuge dessen zwei Abmahnungen und eine Kündigung ausspricht, die ein Arbeitsgericht nun als rechtswidrig bewertet hat (nach meinen Informationen hat das BSH Berufung eingelegt, der Rechtsstreit wird am 5. Februar 2026 beim Landesarbeitsgericht Hamburg fortgesetzt), und hält die Bundesregierung es für verantwortbar, ideologisch motivierte Sprachvorgaben über die Eindeutigkeit und Verlässlichkeit sicherheitsrelevanter Anweisungen zu stellen (www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/kuendigung-nach-gender-weigerung-nach-sieg-der-klaegerin-zieht-der-arbeitgeber-erneut-vor-gericht-li.10016791, https://journalistenwatch.com/2026/01/31/autoritaere-sprachpolizei-bundesamt-laesst-gender-kuendigungvor-zweiter-instanz-pruefen/)?

Zeitachse

  1. 20.02.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4186 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.