Berücksichtigung von Personen ohne männlichen oder weiblichen Geschlechtseintrag bei Betriebsratswahlen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen zu der Rechtsfrage vor, ob Arbeitnehmer mit dem Geschlechtseintrag "divers" oder ohne Eintrag bei der Berechnung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit bei der Betriebsratswahl entsprechend § 15 Absatz 2 des Betriebsverfassungsgesetzes zu berücksichtigen sind, und wenn ja, welche sind das, und sieht sie bundesgesetzlichen Änderungsbedarf?
Zeitachse
- 20.02.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4186 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.