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Prüfung der Epstein-Files auf in Deutschland verfolgbare Straftaten und Kenntnisse über eine Aufarbeitung in anderen EU-Staaten

Vorgang 331976 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 25.08.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gehen die Bundesregierung und/oder ihre nachgeordneten Behörden möglichen strafrechtlichen Bezügen auch nach Deutschland &ndash; zu Personen und Unternehmen &ndash; in den sog. Epstein-Files nach, und hat die Bundesregierung eine eigene Auffassung zu dem Inhalt der Aussagen des polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk, der andeutete, dass es auch Bezüge zu russischen Geheimdiensten geben könnte, und wenn ja, wie lautet diese?<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis von unterschiedlichen Arten der Aufarbeitung mit Bezug zu den sog. Epstein-Files in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (beispielsweise &ndash; aber nicht abschließend &ndash; Ermittlungen durch Staatsanwaltschaften, Einsetzung von Sonderund Untersuchungskommissionen bzw. entsprechende Ankündigungen; bitte die 14 zuletzt bekannten Informationen konkret nach Ländern und Arten der Aufarbeitung aufschlüsseln), und plant die Bundesregierung eine eigene Auswertung der Akten, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es etliche konkrete Bezüge nach Deutschland gibt, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

Zeitachse

  1. 20.02.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4186 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.