polradar

Zwangsverheiratung im Sinne einer sozialen Eheschließung seit 2015

Vorgang 331970 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 05.06.2026 · DIP ↗

Im Graph öffnen

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Fälle von Zwangsverheiratung im Sinne einer sozialen Eheschließung hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2015 in Deutschland gegeben, und von wie vielen Fällen einer Zwangsverheiratung im Sinne einer sozialen Eheschließung, die seit dem Jahr 2015 im Ausland stattfand und nach § 5 Nummer 6 Buchstabe c des Strafgesetzbuchs strafbewehrt gewesen ist (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/95582/9cdc86ec3a6b4a081980e0e41c442d18/zwangsverheiratung-bekaempfen-betroffene-wirksam-schuetzen-data.pdf, S. 12), hat die Bundesregierung Kenntnis?<br /> <br /> Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob seit dem 2017 eingeführten Verbot von Eheschließungen Minderjähriger die von ihr sogenannten sozialen Zwangsverheiratungen Minderjähriger in Deutschland zugenommen haben, und wenn nein, sieht die Bundesregierung es gegenwärtig als sinnvoll an, diese Möglichkeit, dass die Anzahl der sogenannten sozialen Zwangsverheiratungen Minderjähriger gestiegen sein könnte, in ihre weiteren Überlegungen zur Verhinderung von Zwangsverheiratungen Minderjähriger in Deutschland mit einzubeziehen (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/95582/9cdc86ec3a6b4a081980e0e41c442d18/zwangsverheiratung-bekaempfen-betroffene-wirksam-schuetzen-data.pdf, S. 22)?

Zeitachse

  1. 20.02.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4186 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.