Rechtspolitische Begründung des Elternnachzugs nach § 36 Abs. 3 AufenthG im Vergleich zum Familiennachzug zu Deutschen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche rechtspolitischen Erwägungen liegen der gesetzlichen Regelung zugrunde, dass ein Elternnachzug nach § 36 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes zu einem Ausländer mit befristetem Aufenthaltstitel möglich ist, während für einen vergleichbaren Familiennachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen keine entsprechende Rechtsgrundlage existiert – was im Ergebnis zu einer Schlechterstellung von Inländern gegenüber Ausländern führt, von der naturgemäß vor allem eingebürgerte Staatsbürger betroffen sind –, und wann plant die Bundesregierung, diese Ungleichbehandlung durch eine gesetzliche Anpassung zu beheben?
Zeitachse
- 20.02.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4186 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.