Aufkündigung der Zusammenarbeit zwischen der Verbundzentrale des Gemeinsamen Bibliothekenverbundes mit der Förderstiftung Konservative Bildung und Forschung und der dazugehörigen Bibliothek des Konservatismus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BMK), Dr. Wolfram Weimer, die umstrittene Aufkündigung der Zusammenarbeit der Verbundzentrale des Gemeinsamen Bibliothekenverbundes (VZG) mit der Förderstiftung Konservative Bildung und Forschung (FKBF) und der dazugehörigen Bibliothek des Konservatismus (BdK), was nach Ansicht von Kritikern die Sichtbarkeit der BdK als Institution gefährdet, und die Aussage des Verwaltungsgerichts Göttingen in seinem Beschluss vom 5. Januar 2026, Az. 1 A 650/25, dass "die Ausweitung der Dienstleistungen der VZG auf private Bibliotheken im öffentlichen Interesse liegt" (vgl. "Werner, Florian: "JF erzwingt staatliche Antworten"; in: Junge Freiheit, Nummer 6/2026), bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Dr. Wolfram Weimer, hieraus vor dem Hintergrund, dass an der VZG auch die unter der Rechtsaufsicht des BKM stehende Stiftung Preußischer Kulturbesitz beteiligt ist (vgl. www.gbv.de/informationen/Verbundzentrale/uebe r_die_VZG/index)?
Zeitachse
- 20.02.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4186 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.