Gesetz zur Nichterhebung einer Erbschaft- und Schenkungsteuer (Erbschaftsteuernichterhebungsgesetz - ErbStNichtG)
Verzicht auf die regelmäßig erhobenen Steuern; Übergangsregel für Altfälle und die Übergangszeit;<br /> Änderung § 37 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Zeitachse
- 22.07.2026 drucksache Gesetzentwurf 21/7251 Entwurf eines Gesetzes zur Nichterhebung einer Erbschaft- und Schenkungsteuer (Erbschaftsteuernichterhebungsgesetz - Erb
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.