Verhinderung weiterer Einreiseversuche nach bereits erfolgter Zurückweisung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wurde seitens der Bundespolizei sichergestellt, dass die im Zeitraum vom 8. Mai bis zum 31. Dezember 2025 insgesamt 1.193 gemäß § 18 Absatz 2 Nummer 1 AsylG zurückgewiesenen und 58 gemäß § 18 Absatz 3 AsylG zurückgeschobenen Personen (vgl. https://bundespolizei.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Aktuelles/Pressemitteilungen/20260101_Pressemitteilung_uE_Dezember_2025.pdf, S. 3) nicht zu einem späteren Zeitpunkt nach einem weiteren, dann nicht festgestelltem Einreiseversuch trotz vorheriger Zurückweisung bzw. Zurückschiebung, dann doch noch einen Asylantrag in Deutschland stellen konnten und somit zunächst einmal in Deutschland verbleiben, und wie viele derart gelagerte Fälle (von den insgesamt 1.251 Personen) sind der Bundesregierung bekannt?
Zeitachse
- 09.01.2026 drucksache Mündliche Frage 21/3521 Fragen für die Fragestunde der 52. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 14. Januar 2026
- 14.01.2026 plenarprotokoll Mündliche Frage/Schriftliche Antwort 21/52 Protokoll der 52. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.