Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann ist mit der Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) zu rechnen, und plant die Bundesregierung, im Zuge dessen die so bezeichnete Lücke des § 112a BetrVG (eingeschränkte Erzwingbarkeit von Sozialplänen bei reinen Personalabbaumaßnahmen und in jungen Unternehmen – unter vier Jahre alt – über die Einigungsstelle) zu schließen?
Zeitachse
- 09.01.2026 drucksache Mündliche Frage 21/3521 Fragen für die Fragestunde der 52. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 14. Januar 2026
- 14.01.2026 plenarprotokoll Mündliche Frage/Schriftliche Antwort 21/52 Protokoll der 52. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.