Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung durch die Einführung eines Offizialdelikts im Falle einer Behinderung von Betriebsratsarbeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, ob die Einführung eines Offizialdelikts bei Straftaten nach § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes – also, dass die Staatsanwaltschaft bei bekannt werdender Behinderung von Betriebsratsarbeit oder Betriebsratswahlen von Amts wegen ermitteln müsste, auch ohne Strafantrag der Betroffenen – zu einer Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung beitragen würde, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 78 auf Bundestagsdrucksache 21/2486)?
Zeitachse
- 09.01.2026 drucksache Mündliche Frage 21/3521 Fragen für die Fragestunde der 52. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 14. Januar 2026
- 14.01.2026 plenarprotokoll Mündliche Frage/Schriftliche Antwort 21/52 Protokoll der 52. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.