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Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung durch die Einführung eines Offizialdelikts im Falle einer Behinderung von Betriebsratsarbeit

Vorgang 329972 Mündliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 20.01.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, ob die Einführung eines Offizialdelikts bei Straftaten nach § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes &ndash; also, dass die Staatsanwaltschaft bei bekannt werdender Behinderung von Betriebsratsarbeit oder Betriebsratswahlen von Amts wegen ermitteln müsste, auch ohne Strafantrag der Betroffenen &ndash; zu einer Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung beitragen würde, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 78 auf Bundestagsdrucksache 21/2486)?

Zeitachse

  1. 09.01.2026 drucksache Mündliche Frage 21/3521 Fragen für die Fragestunde der 52. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 14. Januar 2026
  2. 14.01.2026 plenarprotokoll Mündliche Frage/Schriftliche Antwort 21/52 Protokoll der 52. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.