Sanktionierung psychisch beeinträchtigter SGB-II-Bezieher in der Grundsicherungsreform
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sie mit ihrer geplanten Grundsicherungsreform auch im Einzelfall und nicht nur im Grundsatz sicherstellen muss, dass Menschen im SGB-II-Bezug, die aufgrund von psychischen Beeinträchtigungen Termine versäumen, nicht sanktioniert werden, weil sonst die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich des Schutzes der Menschenwürde und des Gebots der Wirksamkeit von Sanktionen nicht erfüllt sind, und wenn nicht, warum nicht?
Zeitachse
- 09.01.2026 drucksache Mündliche Frage 21/3521 Fragen für die Fragestunde der 52. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 14. Januar 2026
- 14.01.2026 plenarprotokoll Mündliche Frage/Schriftliche Antwort 21/52 Protokoll der 52. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.