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Zeitraum bis zum vollständigen Entfall des Bürgergelds bei Meldeversäumnis

Vorgang 329966 Mündliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 20.01.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was ist nach den geplanten Änderungen des § 32 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 7b Absatz 4 SGB II der kürzest mögliche Zeitraum zwischen dem ersten Meldeversäumnis und dem vollständigen Entfall des Bürgergeldanspruchs infolge einer angenommenen Nichterreichbarkeit (&quot;fiktives Ausbleiben&quot;), wenn sämtliche Sanktionsstufen und erneute Terminaufforderungen ohne Verzögerung aufeinanderfolgend eintreten?

Zeitachse

  1. 09.01.2026 drucksache Mündliche Frage 21/3521 Fragen für die Fragestunde der 52. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 14. Januar 2026
  2. 14.01.2026 plenarprotokoll Mündliche Frage/Schriftliche Antwort 21/52 Protokoll der 52. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.