Zeitraum bis zum vollständigen Entfall des Bürgergelds bei Meldeversäumnis
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was ist nach den geplanten Änderungen des § 32 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 7b Absatz 4 SGB II der kürzest mögliche Zeitraum zwischen dem ersten Meldeversäumnis und dem vollständigen Entfall des Bürgergeldanspruchs infolge einer angenommenen Nichterreichbarkeit ("fiktives Ausbleiben"), wenn sämtliche Sanktionsstufen und erneute Terminaufforderungen ohne Verzögerung aufeinanderfolgend eintreten?
Zeitachse
- 09.01.2026 drucksache Mündliche Frage 21/3521 Fragen für die Fragestunde der 52. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 14. Januar 2026
- 14.01.2026 plenarprotokoll Mündliche Frage/Schriftliche Antwort 21/52 Protokoll der 52. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.