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Verwaltungsaufwand und Kosten der neuen Grundsicherung

Vorgang 329965 Mündliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 20.01.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Verwaltungsaufwand (finanziell und personell, bitte aufschlüsseln) für die Einführung der &quot;neuen Grundsicherung&quot; (Reform des Bürgergeldes) ein, auch mit Blick auf die Angaben der Bundesagentur für Arbeit, dass Mehrkosten von rund 260 Mio. Euro entstünden und dass ein späteres Inkrafttreten der Reform notwendig sei, um die bürokratischen Anpassungen zu gewährleisten (vgl. https://table.media/berlin/news/buergergeld-ii-bundesagentur-fuer-arbeit-kritisiert-mehrkosten), sowie der Warnung der Personalräte der Jobcenter, dass aufgrund der Schwere der Sanktionen neben Schulungen und IT-Updates auch zusätzliches Sicherheitspersonal notwendig sei (vgl. https://table.media/berlin/news/buergergeld-reform-jobcenter-personalraete-bezweifeln-nutzen), und liegen der Bundesregierung Berechnungen dazu vor, wie hoch zusätzliche Kosten ausfallen würden, falls Teile des Gesetzes, etwa der komplette Entzug der Leistungen inklusive Kosten der Unterkunft auch für Menschen mit psychischen Krankheiten, vor Gericht für verfassungswidrig erklärt würden und somit erneute rechtliche Änderungen vorgenommen werden müssten, und wenn ja, wie lautet deren Ergebnis, und wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechende Berechnungen anzustellen?

Zeitachse

  1. 09.01.2026 drucksache Mündliche Frage 21/3521 Fragen für die Fragestunde der 52. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 14. Januar 2026
  2. 14.01.2026 plenarprotokoll Mündliche Frage/Schriftliche Antwort 21/52 Protokoll der 52. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.