Versorgungslage ungewollt Schwangerer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Findet die Bundesregierung, dass die Vorgaben im Schwangerschaftskonfliktgesetz ausreichen, um eine bundesweit einheitliche gute Versorgung von ungewollt Schwangeren durch Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, in denen ein Schwangerschaftsabbruch möglich ist, sicherzustellen, gerade im Hinblick auf die Ergebnisse der ELSA-Studie, die deutliche Hürden für ungewollt Schwangere festgestellt hat (https://elsa-studie.de/), und plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die Versorgungslage bundesweit zu verbessern, gegebenenfalls auch durch Anpassungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz, und wenn ja, welche?
Zeitachse
- 28.11.2025 drucksache Mündliche Frage 21/2980 Fragen für die Fragestunde der 46. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 3. Dezember 2025
- 03.12.2025 plenarprotokoll Mündliche Frage/Schriftliche Antwort 21/46 Protokoll der 46. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.