Nichtaufnahme afghanischer Personen mit bereits erteilter Aufnahmezusage
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird die in der Sondersitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags vom 26. November 2025 deutlich gewordene Entscheidung des Bundesministers des Innern Alexander Dobrindt, afghanische Menschen, die von der Bundesrepublik Deutschland eine Zusage zur Aufnahme im Rahmen der sogenannten Menschenrechtsliste oder des Überbrückungsprogramms erhalten haben, nicht aufzunehmen, weil ihre Zusagen nicht rechtsverbindlich seien (es geht um knapp 700 Personen), konkret umgesetzt (z. B. wann wird ihnen dies in welcher Form mitgeteilt, wann müssen die Betroffenen ihre Unterkünfte verlassen usw.), und warum sieht der Bundesinnenminister – von den komplexen und vom Bundesverfassungsgericht noch nicht endgültig geklärten Rechtsfragen abgesehen – nicht zumindest eine politische Verpflichtung zur Aufnahme dieser in Afghanistan nach Berichten vielfach an Leib und Leben bedrohten Menschen, denen eine Aufnahme staatlich zugesagt wurde und die auf Betreiben und mit Unterstützung deutscher Behörden Afghanistan verlassen und dort in vielen Fällen alles aufgegeben haben, um in Pakistan ihr Aufnahmeverfahren weiter zu betreiben, auch vor dem Hintergrund des Grundsatzes des Vertrauensschutzes und der Verlässlichkeit staatlicher Zusagen (bitte ausführen und begründen)?
Zeitachse
- 28.11.2025 drucksache Mündliche Frage 21/2980 Fragen für die Fragestunde der 46. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 3. Dezember 2025
- 03.12.2025 plenarprotokoll Mündliche Frage/Schriftliche Antwort 21/46 Protokoll der 46. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.