Streichung des §87a der Abgabenordnung zur außergerichtlichen Kommunikation von Rechtsanwälten und Steuerberatern mit der Finanzverwaltung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, den mit dem Jahressteuergesetz 2024 entgegen des damaligen Regierungsentwurfs eingeführten § 87a Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung zu streichen, der die außergerichtliche Kommunikation von Rechtsanwälten und Steuerberatern mit der Finanzverwaltung verhindert, und wenn nein, gibt es gegebenenfalls unterschiedliche Auffassungen dazu innerhalb der Bundesregierung?
Zeitachse
- 28.11.2025 drucksache Mündliche Frage 21/2980 Fragen für die Fragestunde der 46. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 3. Dezember 2025
- 03.12.2025 plenarprotokoll Mündliche Frage/Schriftliche Antwort 21/46 Protokoll der 46. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.