Verfassungsrechtliche Bewertung von Abschiebehaft ohne Richterbeschluss
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung aufgrund der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 4. August 2025 und 5. August 2025 (Az. 2 BvR 329/22, 2 BvR 330/22, 2 BvR 1191/22), in denen festgestellt wurde, dass Festnahmen zum Zweck von Abschiebungen ohne richterliche Haftanordnung nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen und damit das Grundrecht auf Freiheit der Person aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) i. V. m. Artikel 104 Absatz 1 und 2 GG verletzen, gesetzgeberischen Handlungsbedarf, und sieht sie Nachbesserungsbedarf im Hinblick auf die von ihr vorgeschlagene Regelung zur Festnahme durch die Bundespolizei nach § 71 Absatz 3a AufenthG-E im Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes aufgrund der Beschlüsse?
Zeitachse
- 31.10.2025 drucksache Mündliche Frage 21/2487 Fragen für die Fragestunde der 36. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 5. November 2025
- 05.11.2025 plenarprotokoll Mündliche Frage/Schriftliche Antwort 21/36 Protokoll der 36. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.