Möglichkeit der Bargeldauszahlung von Sozialleistungen durch Jobcenter
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Jobcenter haben nach Kenntnis der Bundesregierung und der zuständigen Agenturen und Behörden in diesem Jahr (2025) bisher Briefe verschickt, in denen Formulierungen standen wie jene oder ähnlich zu der des Jobcenters Köln, in der es heißt, "ab Oktober wird die Zahlung per Scheck eingestellt", es sei "nur noch eine Überweisung auf ein Bankkonto möglich. Andernfalls können Sie keine Leistungen mehr erhalten! Auch die Aushändigung der Leistungen per QR-Code ist nicht mehr möglich!" (https://harald-thome.de/files/pdf/2025/JC%20K%C3%B6ln%20Scheck%20auszahlung.pdf), und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um bundesweit alle Jobcenter dazu anzuhalten, die Leistungsempfänger/‑innen darüber aufzuklären, dass weiterhin ein Rechtsanspruch auf Barauszahlung der Leistungen besteht, so wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales es in seinem Schreiben vom 4. Juni 2025 formuliert hatte (https://tacheles-sozialhilfe.de/files/redakteur/DA_Sozi_Wpt/25-06-04%20Schreiben_Einstellung_ZZV.pdf)? <br /> <br /> Nach welchen konkreten Kriterien bemisst die Bundesregierung die im Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 4. Juni 2025 genannten "Ausnahmefälle" von Menschen in "Lebenslagen, in denen die Einrichtung eines Bankkontos mit Hürden verbunden ist", für die das BMAS "die Notwendigkeit [sieht], in Ausnahmefällen weiterhin zusätzliche Auszahlungsmöglichkeiten vorzuhalten, zum Beispiel mittels Bargeldauszahlung in den Sozialämtern, um für jede Person den Erhalt des grundgesetzlich garantierten Existenzminimums sicherzustellen" (vgl. Schreiben des BMAS vom 4. Juni 2025, abrufbar unter: https://tacheles-sozialhilfe.de/files/redakteur/DA_Sozi_Wpt/25-06-04%20Schreiben_Einstellung_ZZV.pdf; dazu bitte ausführen, wie die Bundesregierung diese Fälle konkret definiert und voneinander abgrenzt), und gibt es hierzu eine bundesweit einheitliche Auflistung oder Kategorisierung solcher Härtefallkonstellationen, oder obliegt die Entscheidung über das Vorliegen eines Härte- oder Ausnahmefalls im jeweiligen Einzelfall dem Ermessen der kommunalen Jobcenter beziehungsweise Sozialämter (falls letzteres, bitte ausführen, welche konkreten Arbeitsanweisungen, Handlungsempfehlungen oder internen Weisungen das BMAS an die Bundesagentur für Arbeit bzw. an die kommunalen Träger übermittelt, um die praktische Umsetzung der im Schreiben angekündigten Sicherungsmaßnahmen sicherzustellen)?
Zeitachse
- 31.10.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/2486 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.