Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
106 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
- Schriftliche Frage 1 von Dr. Christoph Birghan (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, in welcher Höhe die WEIMER MEDIA GROUP GmbH staatliche Förderungen erhalten hat bzw. in welcher Höhe…
- Schriftliche Frage 2 von Stephan Brandner (AfD): Wie ist der Widerspruch zu erklären, dass der Bundeskanzler Friedrich Merz im Rahmen der Pressekonferenz zu den Ergebnissen der Präsidiumskl…
- Schriftliche Frage 3 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Wann ist mit der Veröffentlichung eines zweiten Organisationserlasses zu rechnen, mit dem letzte offene Zuordnungen von Themengebieten zu Bu…
- Schriftliche Frage 4 von Dr. Götz Frömming (AfD): Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der neuen Amtszeit im Jahr 2025 Treffen zwischen Vertretern der Bundesregierung, ihr na…
- Schriftliche Frage 5 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Wurden seit 2019 Verlage von der Bundesregierung im Rahmen des Deutschen Verlagspreises oder vergleichbarer Förderprogramme finanziell unter…
- Schriftliche Frage 6 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich die Bundesregierung im Hinblick auf den Festakt zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2025 in Saarbrücken aktiv dafür eingese…
- Schriftliche Frage 7 von Thomas Korell (AfD): Wie viele Dopingtests wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den FISU World Universitiy Games durchgeführt (bitte hierbei angeben, wie…
- Schriftliche Frage 8 von Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Beauftragten für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer, dass es sich beim Rundfunkbeitrag für de…
- Schriftliche Frage 9 von Sascha Lensing (AfD): Inwiefern gibt es im Zusammenhang mit der Debatte rund um die Nutzung des Begriffs „Stadtbild“ durch den Bundeskanzler Friedrich Merz im Nac…
- Schriftliche Frage 10 von Denise Loop (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchen Titeln der jeweiligen Einzelpläne des Bundeshaushalts werden Maßnahmen, Programme, Projekte oder Initiativen gefördert, die der S…
- Schriftliche Frage 11 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Plänen der Allianz „Fit for Future“, eine neue zentrale Gesellschaft für den Vertrieb von P…
- Schriftliche Frage 12 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Ist die unternehmerische und organisatorische Tätigkeit von Dr. Wolfram Weimer für die privatwirtschaftlich finanzierte WEIMER MEDIA GROUP G…
- Schriftliche Frage 13 von Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung zur Finanzierung des mit dem National Museum of Tanzania vereinbarten Transfers der Tansania- Auss…
- Schriftliche Frage 14 von Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): An welchen im öffentlichen Raum wahrnehmbaren Merkmalen erkennt man nach Auffassung des Bundeskanzlers Friedrich Merz Menschen, die keinen d…
- Schriftliche Frage 15 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele dienstliche Bahnfahrten unternahm der Bundeskanzler Friedrich Merz im Fernverkehr der Deutschen Bahn AG im Jahr 2025 (bitte die Ge…
- Schriftliche Frage 16 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die soziale Spaltung in Bayern in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte jeweils die aktuell…
- Schriftliche Frage 17 von Kay Gottschalk (AfD): Wie hoch ist der Stellenaufwuchs bei Beamten (www.vbw-bayern.de/vbw/Themen-und-Services/ Steuern/Stellenmehrung-und-Stellenbremse-in-de r-Bu…
- Schriftliche Frage 18 von Mirco Hanker (AfD): Wie viele automatisierte Abrufe von Kontoinformationen sind im Jahr 2024 durch das Bundeszentralamt für Steuern aufgrund von Auskunftersuche…
- Schriftliche Frage 19 von Leif-Erik Holm (AfD): Wie viele Umsatzsteuerbefreiungen nach § 4 Nummer 11b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für private B…
- Schriftliche Frage 20 von Thomas Ladzinski (AfD): Wie genau wird die Bundesregierung die Finanzmittel aufwenden, um, wie durch Presseberichte am 22. Oktober 2025 berichtet, die Gehälter für…
- Schriftliche Frage 21 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Entspricht nach Auffassung der Bundesregierung das neue US-FDDEI-Regime als Nachfolgeregime des FDII-Regimes den Anforderungen der Organisat…
- Schriftliche Frage 22 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Trifft es zu, dass trotz der durch das Forum on Harmful Tax Practices nie erfolgten Einstufung des US-FDII-Regimes als Nexus-konforme Präfer…
- Schriftliche Frage 23 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Fälle gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, bei denen die Lizenzschranke (nach § 4j des Einkommensteuergesetzes) aufgrund des…
- Schriftliche Frage 24 von Dario Seifert (AfD): Welche finanziellen Aufwendungen fallen bislang für die Betreuung, technische Absicherung und sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ölt…
- Schriftliche Frage 25 von Dr. Christoph Birghan (AfD): Gibt es Kriterien, bei welchen Verstößen gegen Straf- bzw. Bußgeldvorschriften ein Bundes- bzw. Staatsminister als untragbar angesehen wird,…
- Schriftliche Frage 26 von Stephan Brandner (AfD): Welche Gründe gibt es dafür, dass in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 21/2141 die Op…
- Schriftliche Frage 27 von Maik Brückner (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund mehrfacher Bedenken seitens der Bundesländer Nachbesserungen an der Verordnung zur Umsetzung d…
- Schriftliche Frage 28 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann wird die Bundesregierung eine abschließende Liste der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze erarbeitet haben, und in welcher Form, die d…
- Schriftliche Frage 29 von Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Zusammenhang zwischen irregulärer Migration und sichtbaren Veränderungen im urbanen…
- Schriftliche Frage 30 von Tobias Ebenberger (AfD): Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Gefahr einer Überlastung der Ermittlungsbehörden durch die mit der Verordnung zur Festlegung vo…
- Schriftliche Frage 31 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen wurde bei der Beschaffung von gepanzerten Limousinen für das Bundeskriminalamt auf eine produktneutrale Ausschreibung ve…
- Schriftliche Frage 32 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Könnten sich nach Einschätzung der Bundesregierung diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge,…
- Schriftliche Frage 33 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche alternativen Möglichkeiten und Ausreisewege prüft die Bundesregierung, um die 248 nach Afghanistan abgeschobenen Personen mit deutsch…
- Schriftliche Frage 34 von Leif-Erik Holm (AfD): In wie vielen Fällen haben Ausländer- und Einwanderungsbehörden das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach Kenntnis der Bundesregierun…
- Schriftliche Frage 35 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung die Forderung der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Gitta Con…
- Schriftliche Frage 36 von Misbah Khan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist dem Bundeskanzler Friedrich Merz das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“ bekannt, nach welchem der…
- Schriftliche Frage 37 von Achim Köhler (AfD): Welche Kontrollmechanismen wendet die Bundesregierung bundesweit an, um die Authentizität der bei der Einreise vorgelegten B1- Sprachzertifi…
- Schriftliche Frage 38 von Jan Köstering (DIE LINKE): Wann steht der „Ratgeber: Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“, der kürzlich vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in…
- Schriftliche Frage 39 von Jan Köstering (DIE LINKE): Wie hoch beziffert das Bundesministerium des Innern die Pro-Kopf-Kosten für die je Haushalt empfohlenen „möglichst 10 Tage“ Vorrat, und wie…
- Schriftliche Frage 40 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele ausreisepflichte Tatverdächtige (bitte nach Geduldeten und unmittelbar Ausreisepflichtigen aufschlüsseln) sind nach Kenntnis der B…
- Schriftliche Frage 41 von Kerstin Przygodda (AfD): Bemüht sich die Bundesregierung weiterhin, wie in Publikationen angegeben, islamische Staaten wie Saudi-Arabien zur Offenlegung von Spenden…
- Schriftliche Frage 42 von Bodo Ramelow (DIE LINKE): Ist vor dem Hintergrund der an mich herangetragenen Informationen, dass Geflüchtete aus Pakistan nach Entscheidungen des Verwaltungsgerichts…
- Schriftliche Frage 43 von Dr. Rainer Rothfuß (AfD): Welchen Aufenthaltsstatus haben die laut Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 62 auf Bundestagsdrucksache 21/2141 genann…
- Schriftliche Frage 44 von Raimond Scheirich (AfD): Wie viele der seit Januar 2022 bei der hessischen Meldestelle „HessenGegenHetze“ sowie bei den weiteren einschlägigen Meldestellen/Portalen,…
- Schriftliche Frage 45 von Carina Schießl (AfD): Wie viele der deutschen Tatverdächtigen im Bereich der Rauschgiftkriminalität (PKS-Schlüssel 891000) im Jahr 2024 besitzen nach Kenntnis der…
- Schriftliche Frage 46 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass nach der Akkreditierung von zwei Gesandten des Taliban-Regimes in Deutschland, diese unter andere…
- Schriftliche Frage 47 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wurden in dieser Legislatur bereits humanitäre Visa gemäß § 22 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes vergeben, und wenn ja, wie viele (bitte nach…
- Schriftliche Frage 48 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung, diplomatische Initiativen zu ergreifen, beispielsweise im Rahmen einer hochrangigen Sudan-Konferenz, um auf einen…
- Schriftliche Frage 49 von Udo Theodor Hemmelgarn (AfD): Zu welchen Veranstaltungen der Goethe-Institute oder anderen Einrichtungen der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik wurde der J…
- Schriftliche Frage 50 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Position vertritt die Bundesregierung in den laufenden Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) in Bezug auf die mögliche Fi…
- Schriftliche Frage 51 von Sascha Lensing (AfD): Welche Bestandteile des 20 Punkte umfassenden Friedenplans (www.welt.de/politik/ausland/article 68db656388300c7476b9bd92/Gaza-Krieg-Das-si n…
- Schriftliche Frage 52 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Wird die Bundesregierung mit Blick auf die deutsche Botschaft in Teheran Maßnahmen ergreifen, um die personellen und organisatorischen Kapaz…
- Schriftliche Frage 53 von Stefan Schröder (AfD): Nimmt die Bundesregierung Bewertungen historischer und aktueller Belagerungssituationen vor, und wenn ja, welche völkerrechtlichen Grundlage…
- Schriftliche Frage 54 von Stefan Schröder (AfD): Hat die Bundesregierung eine völkerrechtliche Bewertung hinsichtlich der aktuellen Belagerungs- und Blockadesituation im Gazastreifen vorgen…
- Schriftliche Frage 55 von Martin Sichert (AfD): Beabsichtigt das Auswärtige Amt nach Kenntnis der Bundesregierung, den Beitrag auf der Plattform „X“ mit dem Zitat des Bundesministers des A…
- Schriftliche Frage 56 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Rechtsfrage gebildet, ob die Nichtanwendung des Römischen Statuts durch eine ausbleibend…
- Schriftliche Frage 57 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gibt es konkrete Pläne, Überlegungen oder Prüfungen zur Reaktivierung des Standorts Kusel vonseiten des Bundesministeriums der Verteidigung,…
- Schriftliche Frage 58 von Jan Ralf Nolte (AfD): Warum wird nach meiner Kenntnis die Zulage nach § 23p der Erschwerniszulagenverordnung bislang nicht an die besonders befähigten Unterstützu…
- Schriftliche Frage 59 von Andreas Paul (AfD): Wie viele approbierte Ärzte im Soldatenstatus sind in der Bundeswehr derzeit als behandelnde Ärzte in Sanitätsversorgungszentren, Facharztze…
- Schriftliche Frage 60 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum ist im neuen § 35g Absatz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG; Regierungsentwurf vom 8. September 2025), welcher die Übergangsregel…
- Schriftliche Frage 61 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, das Vorhaben ihrer Vorgängerregierung weiterzuverfolgen und die Gebäudeenergieausweise zu vereinheitlichen und ei…
- Schriftliche Frage 62 von Stephan Brandner (AfD): Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Anzahl aktuell bereits insgesamt erbauter aber noch nicht an das Stromnetz ang…
- Schriftliche Frage 63 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Situation beim Halbleiterhersteller Nexperia mit Blick auf die Produktionskapazitäten der deut…
- Schriftliche Frage 64 von Stefan Seidler (fraktionslos): Hat die Bundesregierung eine Übertragung der Zuständigkeit für die Einteilung von Strompreisbzw. Stromgebotszonen von der Regulierungsbehörd…
- Schriftliche Frage 65 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Basiert der Vorschlag der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär, das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAf…
- Schriftliche Frage 66 von Hans-Jürgen Goßner (AfD): Hat die Bundesregierung entsprechend ihrer Ankündigung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Begabtenförderwerke zu stärken und die…
- Schriftliche Frage 67 von Dr. Götz Frömming (AfD): Gab es in den letzten zehn Jahren Fälle, in denen Mitgliedern der Bundesregierung Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen wurden oder sie desw…
- Schriftliche Frage 68 von Birgit Bessin (AfD): Wie viele biologische Geschlechter existieren nach Auffassung der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin P…
- Schriftliche Frage 69 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Welche gesetzgeberischen Vorhaben und Maßnahmen aus dem Bereich der Familienpolitik plant die Bundesregierung bis einschließlich Dezember 20…
- Schriftliche Frage 70 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Wie viele Beratungsangebote für Regenbogenfamilien werden derzeit durch den Bund gefördert, und wie verhält sich die Anzahl der geförderten…
- Schriftliche Frage 71 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Gender Pay Gap zu schließen, und welche Priorität hat dies für den Bundeskanzle…
- Schriftliche Frage 72 von Dr. Anna Rathert (AfD): Wie viele Beratungsanfragen hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in den Jahren 2024 sowie 2025…
- Schriftliche Frage 73 von Martin Reichardt (AfD): Wurde in der Vergangenheit und bzw. oder wird gegenwärtig das Portal queer.de (www.queer.de/) mittelbar oder unmittelbar mit Bundesmitteln u…
- Schriftliche Frage 74 von Hans-Jürgen Goßner (AfD): In welchem Umfang und zu welchem Zweck hat die Bundesregierung die DGB-Jugend (Deutscher Gewerkschaftsbund Abteilung Jugend und Jugendpoliti…
- Schriftliche Frage 75 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Wie viele Jobcenter haben nach Kenntnis der Bundesregierung und der zuständigen Agenturen und Behörden in diesem Jahr (2025) bisher Briefe v…
- Schriftliche Frage 76 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Nach welchen konkreten Kriterien bemisst die Bundesregierung die im Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 4. J…
- Schriftliche Frage 77 von Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Ergebnisse und Positionierungen hat der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales einberufene Sozialpartnerdialog (siehe dazu
- Schriftliche Frage 78 von Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Über welche Daten aus den letzten fünf Jahren verfügt die Bundesregierung zu Fällen der Behinderung und unzulässigen Beeinflussung von Betri…
- Schriftliche Frage 79 von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchem Umfang haben bislang in diesem Jahr ungelernte Leistungsbeziehende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) eine vom Jobce…
- Schriftliche Frage 80 von Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Organisationen und Einzelpersonen sollen zu den geplanten Stakeholder-Workshops zum Deutschland-Stack eingeladen werden, und auf welc…
- Schriftliche Frage 81 von Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen wird eine gezielte Einbindung der Zivilgesellschaft im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Deutschland-Stack aktuell n…
- Schriftliche Frage 82 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche der 20 am häufigsten genutzten IT- Dienste und Fachverfahren der Bundesverwaltung waren vom jüngsten Ausfall der Cloud-Dienste von Am…
- Schriftliche Frage 83 von Felix Banaszak (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Erwartet die Bundesregierung aufgrund der bestehenden Finanzlücken beim Bau von Autobahnen Verzögerungen beim Neubau der Berliner Brücke in…
- Schriftliche Frage 84 von René Bochmann (AfD): Wie viele reparaturbedürftige Straßen- und Eisenbahnbrücken unter Bundesverwaltung mit den Zustandsnoten 3 und 4 überqueren in Deutschland B…
- Schriftliche Frage 85 von René Bochmann (AfD): Plant die Bundesregierung, dringend sanierungsbedürftige Brücken in Bundeshand mit den Zustandsnoten 3 und 4, die Bundeswasserstraßen überqu…
- Schriftliche Frage 86 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Inwieweit berücksichtigt das Bundesministerium für Verkehr im „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ ostdeutsche Regionen bei dem Ausbau der öf…
- Schriftliche Frage 87 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Zughalte gab es jeweils im Jahr 2011 und gibt es nach dem Fahrplanwechsel im Dezember 2025 in folgenden Stationen in Baden- Württe…
- Schriftliche Frage 88 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Wie viele Aufzüge und Rolltreppen an bayerischen Verkehrsstationen der DB InfraGO AG waren in diesem Jahr außer Betrieb (bitte die Gesamtzah…
- Schriftliche Frage 89 von Adrian Grasse (CDU/CSU): Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung – unter besonderer Berücksichtigung der über 100 Arbeitsplätze im Bereich der freien Kreativ…
- Schriftliche Frage 90 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann erfolgte die letzte Berechnung des Nutzen- Kosten-Verhältnis für die Erweiterung der B 10 zwischen Hinterweidenthal und Landau (A 65) a…
- Schriftliche Frage 91 von Pierre Lamely (AfD): Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Einführung des elektronischen Fahrzeugscheins und des elektronischen Führers…
- Schriftliche Frage 92 von Luigi Pantisano (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie viele Strecken in Summe (getrennt nach Bundesländern bitte angeben) im Zuge der Fahrp…
- Schriftliche Frage 93 von Luigi Pantisano (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Bahnhofsgebäude (in absoluten und relativen Zahlen) seit 1999 durch die Deutsche Bahn…
- Schriftliche Frage 94 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Für welche der elf Vorhaben des Bedarfsplans Schiene, für die laut Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 152 auf Bundesta…
- Schriftliche Frage 95 von Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangen fünf Jahren auf der Bundesstraße 12 auf dem Abs…
- Schriftliche Frage 96 von Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren auf der Bundesstraße 20 bzw. Bund…
- Schriftliche Frage 97 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der aktuelle Stand der nationalen Umsetzung der novellierten EU- Industrieemissionsrichtlinie (IED), und welche spezifischen Regelun…
- Schriftliche Frage 98 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Bundesmittel für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung sind in den Jahren 2021 bis 2024 in den Bundestagswahlkreis 261…
- Schriftliche Frage 99 von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, die Förderrichtlinie „Lok…
- Schriftliche Frage 100 von Dr. Christina Baum (AfD): Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen in die elektronische Patientenakte (ePA) der Versic…
- Schriftliche Frage 101 von Dr. Christina Baum (AfD): Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Kampagne „Zusammen geschützt“ in Auftrag gegeben (bitte die verantwortliche Institution oder B…
- Schriftliche Frage 102 von Peter Felser (AfD): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung mit Blick auf die laut einer aktuellen Studie wachsende Abhängigkeit Deutschlands von China bei d…
- Schriftliche Frage 103 von Simone Fischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind der Bundesregierung die Ergebnisse der Evaluation der Zugangsvoraussetzung „zehn Jahre allgemeine Schulbildung“ nach § 11 Absatz 1 Numm…
- Schriftliche Frage 104 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was plant die Bundesregierung zur Stärkung der Suchtprävention (insbesondere um die finanzielle Situation der Suchtberatungsstellen zu verbe…
- Schriftliche Frage 105 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Welche Anteile der Kosten der Weiterbildung von approbierten Psychotherapeuten/ Psychotherapeutinnen werden in den verschiedenen Weiterbildu…
- Schriftliche Frage 106 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Welche konkreten Maßnahmen und welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD v…
Text
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2486
21. Wahlperiode 31.10.2025
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 27. Oktober 2025
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 65
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 60
Banaszak, Felix
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 100, 101
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 25
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84, 85
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 26, 62
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Brugger, Agnieszka
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 28, 46
Düring, Deborah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 31
Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 3, 69, 70, 86
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
Fischer, Simone
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 67
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 33, 47
Abgeordnete Nummer
der Frage
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 88
Goßner, Hans-Jürgen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66, 74
Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Grasse, Adrian (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
Grau, Armin, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 57, 90
Gumnior, Lena, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Hemmelgarn, Udo Theodor (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 49
Heuberger, Moritz, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 80, 81
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 34
Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 63
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 36
Köhler, Achim (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 75, 76
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 39
Kopf, Chantal
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 50
Korell, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Abgeordnete Nummer
der Frage
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
Lang, Ricarda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 77, 78
Lehmann, Sven (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 8
Lenhard, Rebecca
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 51
Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 10
Lührmann, Anna, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 11, 71, 97
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 12, 40
Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Otte, Karoline
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 21, 22, 23
Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 92, 93
Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106
Piechotta, Paula, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94
Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Ramelow, Bodo (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Abgeordnete Nummer
der Frage
Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Rietenberg, Sylvia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Schäfer, Jamila
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 13, 14
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Schießl, Carina (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Schneider, Julia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99
Schönberger, Marlene
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 95, 96
Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105
Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53, 54
Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Wagener, Robin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Drucksache 21/2486 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Kopf, Chantal
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Korell, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Lehmann, Sven
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Loop, Denise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Lührmann, Anna, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Schäfer, Jamila
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Otte, Karoline
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 15, 16, 17
Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern
Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Brugger, Agnieszka
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Düring, Deborah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Eckert, Leon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Khan, Misbah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Köhler, Achim (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25, 26
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Ramelow, Bodo (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Schießl, Carina (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Brugger, Agnieszka
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Hemmelgarn, Udo Theodor (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 34
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/2486
Seite
Kopf, Chantal
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36, 37
Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Wagener, Robin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Grau, Armin, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 40
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Joswig, Julian
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Forschung, Technologie und Raumfahrt
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 43
Goßner, Hans-Jürgen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45, 46
Lührmann, Anna, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Goßner, Hans-Jürgen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 48, 49
Lang, Ricarda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 50, 51
Rietenberg, Sylvia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung
Heuberger, Moritz, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 54, 55
Lenhard, Rebecca
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr
Banaszak, Felix
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 57
Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Grasse, Adrian (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Drucksache 21/2486 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Seite
Grau, Armin, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 61, 62
Piechotta, Paula, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Schönberger, Marlene
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Lührmann, Anna, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Schneider, Julia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67, 68
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Fischer, Simone
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Gumnior, Lena, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/2486
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordneter
Dr. Christoph
Birghan
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, in
welcher Höhe die WEIMER MEDIA GROUP GmbH
staatliche Förderungen erhalten hat bzw. in
welcher Höhe ihr sog. Coronahilfen zukamen (bitte
nach Bund bzw. Bundesländern aufschlüsseln)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 4. November 2025
Der Bundesregierung sind keine staatlichen Förderungen der WEIMER
MEDIA GROUP bekannt infolge einer aktiven Recherche. Auch gab es
keine aktive Unterrichtung oder offizielle Information seitens der WEI-
MER MEDIA GROUP an die Bundesregierung über den Förderumfang
des Verlags.
Die staatlichen Förderungen und Coronahilfen für den Verlag sind aber
seit Jahren öffentlich einsehbar. Die WEIMER MEDIA GROUP hat
demnach Förderungen von den Bundesländern Bayern und Hessen
ebenso erhalten wie Coronahilfen während der Pandemie.
2. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Wie ist der Widerspruch zu erklären, dass der
Bundeskanzler Friedrich Merz im Rahmen der
Pressekonferenz zu den Ergebnissen der
Präsidiumsklausur am 20. Oktober 2025 in Berlin
gesagt hat, dass er das Wort „Brandmauer“ nicht
verwendet habe und dies auch nicht sein
Sprachgebrauch sei (www.youtube.com/watch?v=AjG
X_ZmgOVg, ab Minute 38:23), obwohl er im
Rahmen der Abschlusspressekonferenz nach dem
Antrittsbesuch beim brandenburgischen
Ministerpräsidenten Dr. Dietmar Woidke am 14. Oktober
2025 in Potsdam wörtlich gesagt hat: „Wir sind
die Brandmauer“ (www.youtube.com/watch?v=q
E4Ws_jcJPY, ab Minute 14:38)?
Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius
vom 28. Oktober 2025
Der Bundeskanzler greift in seiner Antwort in Potsdam die Wortwahl
des Fragestellers auf und sagt: „Dieses Wort gefällt mir nicht, aber wenn
sie es schon verwenden, sage ich: Wir sind die Brandmauer.“
Damit hat er sich hinreichend von dem Wort distanziert und klar
gemacht, dass er lediglich auf die Wortwahl des Fragestellers Bezug
nimmt.
3. Abgeordnete
Mandy Eißing
(Die Linke)
Wann ist mit der Veröffentlichung eines zweiten
Organisationserlasses zu rechnen, mit dem letzte
offene Zuordnungen von Themengebieten zu
Bundesministerien geregelt werden sollen?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 30. Oktober 2025
Der Neuzuschnitt der Bundesministerien erfolgte durch den
Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025. Nach Ziffer XVIII des
Organisationserlasses werden die Einzelheiten der
Zuständigkeitsübergänge zwischen betroffenen Ressorts durch Verwaltungsvereinbarungen
geregelt. Vor diesem Hintergrund ist ein weiterer Organisationserlass
derzeit nicht geplant.
4. Abgeordneter
Dr. Götz
Frömming
(AfD)
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Beginn der neuen Amtszeit im Jahr 2025 Treffen
zwischen Vertretern der Bundesregierung, ihr
nachgeordneten Behörden oder sonstigen
Institutionen des Bundes und Vertretern der WEIMER
MEDIA GROUP GmbH, und wenn ja, welche
(bitte die Gesamtanzahl der Treffen angeben
sowie die letzten sieben Treffen nach Datum, Ort,
Beteiligten und Thema aufschlüsseln)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 31. Oktober 2025
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und
Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in
jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit
einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter
diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in
anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder
rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen
und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine
nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung)
vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu
erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der
Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen
und Aufzeichnungen.
Im Fragezeitraum war das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie am 8. und 9. Mai 2025 wie in den Vorjahren auf dem international
renommierten „Ludwig-Erhard-Gipfel“ der WEIMER MEDIA GROUP
am Tegernsee ranghoch vertreten und hat sich dort zu den Themen
Bürokratieabbau, Energiepolitik, internationale Politik ausgetauscht.
5. Abgeordneter
Dr. Ingo Hahn
(AfD)
Wurden seit 2019 Verlage von der
Bundesregierung im Rahmen des Deutschen Verlagspreises
oder vergleichbarer Förderprogramme finanziell
unterstützt, bei denen zum Zeitpunkt der
Förderentscheidung oder während des Förderzeitraums
nach Kenntnis der Bundesregierung oder gemäß
der Bundesregierung bekannter medialer
Berichterstattung Anhaltspunkte für Bezüge zum
linksextremen, insbesondere dem sogenannten Antifa-
Spektrum, vorlagen, und wenn ja, in welcher
Höhe erfolgten die jeweiligen Zuwendungen
(bitte nach Name, Sitz, Jahren, Förderhöhe und
Förderprogramm einzeln aufschlüsseln)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 31. Oktober 2025
Mit dem Deutschen Verlagspreis vergleichbare Förderprogramme der
Bundesregierung gibt es nicht. Mit dem Deutschen Verlagspreis wird die
deutsche Verlagslandschaft in ihrer Breite und Vielfalt gewürdigt.
Preiswürdig sind Verlage, die sich in hervorzuhebender Weise auszeichnen,
z. B. durch ein besonderes verlegerisches Profil, kulturelles
Engagement, überzeugende innovative oder digitale Projekte. Berücksichtigt
werden dabei auch die Professionalität und Qualität der verlegerischen
Arbeit, etwaige Nachwuchsförderung und eine ansprechende Gestaltung
der Bücher. Etwaige politische Ausrichtungen der Verlage sind kein
Auswahlkriterium. Verlage, die Bücher mit jugendgefährdenden,
gewaltverherrlichenden, verfassungsfeindlichen oder strafbaren Inhalten
verlegen, sind per se nicht teilnahmeberechtigt. Die Auswahl der Preisträger
trifft eine unabhängige Jury.
6. Abgeordnete
Chantal Kopf
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat sich die Bundesregierung im Hinblick auf den
Festakt zum Tag der Deutschen Einheit am
3. Oktober 2025 in Saarbrücken aktiv dafür
eingesetzt, dass Regierungsvertreter aus Osteuropa als
Teilnehmer oder Gastredner zu der Feier
eingeladen werden, und wenn nein, mit welcher
Begründung wurde abweichend von der im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
verankerten Absicht, gemeinsam mit östlichen Ländern die
Zusammenarbeit mit den europäischen
Nachbarstaaten auf allen gesellschaftlichen Ebenen
fördern zu wollen, ein Hinwirken auf entsprechende
Einladungen unterlassen?
Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius
vom 27. Oktober 2025
Der Festakt zum 3. Oktober wird alljährlich von dem Bundesland
ausgerichtet, welches zu diesem Zeitpunkt die Bundesratspräsidentschaft
innehat.
Die Ausrichtung des Festakts zum Tag der Deutschen Einheit umfasst
dabei sämtliche organisatorisch-inhaltliche Aspekte.
7. Abgeordneter
Thomas Korell
(AfD)
Wie viele Dopingtests wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung bei den FISU World Universitiy
Games durchgeführt (bitte hierbei angeben, wie
viele davon positiv ausfielen), und bei welchen
Nationen waren die betreffenden Athleten
gemeldet (bitte für das Jahr 2025 aufschlüsseln und
dabei die zehn häufigsten Nationen angeben)?
Antwort der Staatsministerin Dr. Christiane Schenderlein
vom 27. Oktober 2025
Nach Kenntnisstand der Bundesregierung wurden im Rahmen der
Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games insgesamt 573
Dopingkontrollen durchgeführt, davon 513 Wettkampf- und 60
Trainingskontrollen.
Die zehn am häufigsten getesteten Nationen waren:
Vereinigte Staaten von Amerika 55
Japan 48
China 47
Deutschland 34
Republik Korea 32
Italien 31
Australien 22
Polen 19
Brasilien 16
Frankreich 14
Nach Auskunft des Weltverbands FISU liegen bislang zwei sogenannte
Adverse Analytical Findings (AAF) vor. Diese Befunde befinden sich
aktuell in der Bewertung durch die International Testing Agency.
Eine abschließende Entscheidung über etwaige Verstöße gegen Anti-
Doping-Regularien bei diesen beiden Befunden wurde bisher nicht
getroffen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist daher nicht abschließend feststellbar,
ob es sich bei den AAF um tatsächliche Regelverstöße handelt oder ob
beispielsweise medizinische Ausnahmegenehmigungen vorliegen, die
den Befund rechtfertigen könnten.
Angaben zu betroffenen Nationen oder personenbezogenen Daten liegen
derzeit nicht vor. Entsprechend der geltenden Regularien erfolgt eine
Veröffentlichung weiterer Informationen ausschließlich im Falle eines
bestätigten Verstoßes gegen Anti-Doping-Regularien und unter
Beachtung datenschutzrechtlicher sowie sportrechtlicher Vorgaben.
8. Abgeordneter
Sven Lehmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des
Beauftragten für Kultur und Medien Dr. Wolfram
Weimer, dass es sich beim Rundfunkbeitrag für
den öffentlich-rechtlichen Rundfunk um
„Zwangsbeiträge“ handelt, und wenn nein, warum
nicht (www.tagesspiegel.de/kultur/millionen-deut
sche-mussen-zwangsbeitrage-zahlen-kulturstaats
minister-weimer-beklagt-einseitigkeit-beim-offent
lich-rechtlichen-rundfunk-14448458.html?icid=i
n-text-link_14459867)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 29. Oktober 2025
Der Rundfunkbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe eigener Art,
die der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dient. Er
beruht auf dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder, die für die
Ausgestaltung des Rundfunkrechts zuständig sind.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des
Bundesverwaltungsgerichts stellt der Rundfunkbeitrag keine Steuer, sondern
eine Vorzugslast dar, die an das Innehaben einer Wohnung oder
Betriebsstätte anknüpft und die Möglichkeit des Rundfunkempfangs
abgeltet.
9. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
Inwiefern gibt es im Zusammenhang mit der
Debatte rund um die Nutzung des Begriffs
„Stadtbild“ durch den Bundeskanzler Friedrich Merz im
Nachgang der Kritik des Bundesministers der
Finanzen und Vizekanzlers Lars Klingbeil
anlässlich einer IGBCE-Veranstaltung und unter
Nutzung des offiziellen Accounts des
Bundesministeriums für Finanzen auf der Plattform „X“ (www.
welt.de/politik/deutschland/article68f9fe41c008ed
cf0c851268/stadtbild-debatte-grund-diesen-vizeka
nzler-achtkantig-aus-der-regierung-zu-werfen-kub
icki-empoert-ueber-klingbeil.html) in dieser Frage
mittlerweile eine gemeinsame Linie innerhalb der
Bundesregierung, und inwiefern gibt es seitens
des Bundeskanzlers Überlegungen in Richtung
der aufkommenden, mindestens indirekten
Forderung bezüglich der Inanspruchnahme seiner
Richtlinienkompetenz gemäß Artikel 65 des
Grundgesetzes gegenüber seinem Vizekanzler und
diesen, wie es der ehemalige Vizepräsident des
Deutschen Bundestages, Wolfgang Kubicki, auf
der Plattform X überspitzt formulierte (ebd.)
„achtkantig aus der Regierung zu werfen“?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 31. Oktober 2025
Die Bundesregierung misst dem Thema innere Sicherheit und dem
Schutz des öffentlichen Raums große Bedeutung bei. Im Übrigen
arbeitet der Bundeskanzler mit dem Bundesminister der Finanzen eng und
vertrauensvoll zusammen.
10. Abgeordnete
Denise Loop
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In welchen Titeln der jeweiligen Einzelpläne des
Bundeshaushalts werden Maßnahmen,
Programme, Projekte oder Initiativen gefördert, die der
Stärkung von Medienkompetenz, dem kritischen
Umgang mit Medieninhalten und dem Umgang
mit Desinformation dienen, insbesondere im
Hinblick auf die Zielgruppen Kinder und
Jugendliche, Familien, Erwachsene, Seniorinnen und
Senioren, Menschen mit Migrationshintergrund,
Menschen in ländlichen Räumen sowie
spezifische Berufsgruppen, und in welcher Höhe sind
dafür in den Bundeshaushalten 2025 und 2026
Mittel veranschlagt?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 28. Oktober 2025
Die gezielte Verbreitung von Desinformation stellt eine zunehmende
Bedrohung für die innere Sicherheit, den gesellschaftlichen Zusammenhalt
und die freiheitliche demokratische Grundordnung dar. Diese betrifft
zudem auch alle Aspekte der Außen- und Sicherheitspolitik. Für die
Förderung von Maßnahmen, Programmen, Projekten oder Initiativen, die der
Stärkung von Medienkompetenz, dem kritischen Umgang mit
Medieninhalten und dem Umgang mit Desinformation dienen, stehen im Jahr
2025 (SOLL) und 2026 (SOLL, RegE) Haushaltsmittel in den
nachstehenden Titeln des Bundeshaushalts zur Verfügung. Die Verwendung der
in den aufgeführten Titeln angesetzten Summen beschränkt sich
allerdings nicht notwendigerweise auf Maßnahmen, Programme, Projekte
und Initiativen im Sinne der Fragestellung. Die Ansätze für das Jahr
2025 können dem Haushaltsgesetz (BGBl. 2025 I Nr. 232), die Ansätze
für 2026 dem RegE 2026 entnommen werden.
Eine Aufteilung, welche der bei den jeweiligen Titeln veranschlagten
Mittel für Maßnahmen, Projekte, Programme oder Initiativen zur
Stärkung der Medienkompetenz, dem kritischen Umgang mit
Medieninhalten und dem Umgang mit Desinformation verwendet werden, ist
einzelfallabhängig.
Titel Zweckbestimmung
0415 686 01 Finanzierung von Projekten und Fördervorhaben der
Beauftragten der Bundesregierung für
Ostdeutschland
0432 542 03 Ressortübergreifende Kommunikation und
Koordinierung
0432 685 05 Allgemeine informationspolitische Maßnahmen
0452 683 21
Erl.-Ziff. 2.2
Filmförderung – Einzelmaßnahmen Deutscher Film
0452 684 15 Stärkung der Medienkompetenz sowie Schutz und
strukturelle Förderung journalistischer Arbeit
0452 685 91 Zuschuss an die Rundfunkanstalt „Deutscher Welle“
0452 684 17
Erl.-Ziff. 2
Einzelprojekte Digitalisierung
0452 894 91 Zuschuss für Investitionen der Rundfunkanstalt
„Deutsche Welle“
0501 687 34 Krisenprävention, Stabilisierung und
Friedensförderung, Klima- und Sicherheitspolitik
0504 546 11 Deutschlandbild im Ausland
0504 687 13 Ausbau der Zusammenarbeit mit der
Zivilgesellschaft in den Ländern der östlichen Partnerschaft
und Russland
0601 532 14
Erl.-Ziff. 2
Untersuchungen und Aufklärung über
innenpolitische Grundsatzfragen sowie Förderung
innenpolitischer Maßnahmen – Kosten im
Zusammenhang mit der Analyse und Förderung von
Maßnahmen zum Umgang mit ausländischer Desinformation
(und weitere hybride Bedrohungen)
0635 532 02 Behördenspezifische fachbezogene
Verwaltungsausgaben
0635 684 02 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale und
ähnliche Einrichtungen
0710 684 01 Zuschüsse für überregionale Förderungsmaßnahmen
0710 685 03 Überregionale Einrichtungen im Interesse von
Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung
1608 684 03 Informationen der Verbraucherinnen und Verbraucher
1702 684 01 Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke
an Länder, Träger und für Aufgaben der freien
Jugendhilfe
1702 684 04
Erl.-Ziff. 1
Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und
Demokratie-Zuschuss des Bundes für das Programm
„Demokratie leben!“
1703 684 21 Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an
Träger und für Aufgaben der Familienpolitik
1703 685 11 Zuschuss an die Deutsche Stiftung für Engagement
und Ehrenamt
1710 684 07 Zuschüsse an zentrale Organisationen und für
zentrale Maßnahmen im Bereich der
Wohlfahrtspflege
1712 532 02
Erl.-Ziff. 1
Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung
gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti
und Roma in Deutschland
1714 684 01 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale
oder ähnliche Einrichtungen (ohne öffentliche
Einrichtungen)
Titel Zweckbestimmung
1716 684 01 Maßnahmen zur Verhinderung, Bekämpfung und
Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch
und dessen Folgen
1716 544 01 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches
2301 687 05 Förderung von Medien, Zugang zu Informationen
und Meinungsfreiheit in Kooperationsländern
3002 685 20 Innovationen und Strukturentwicklungen in der
beruflichen Bildung
3002 685 41 Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens
3002 685 45 Digitaler Wandel in der Bildung
3002 685 46 Digitaler Bildungsraum
3004 541 01 Analysen, Planung und Datenerhebung für
Grundsatzfragen in Bildung und Forschung im Digitalen
Wandel
3004 683 04 Zivile Sicherheitsforschung
3004 683 20 Kommunikationssysteme, IT-Sicherheit
11. Abgeordnete
Dr. Anna
Lührmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den
Plänen der Allianz „Fit for Future“, eine neue
zentrale Gesellschaft für den Vertrieb von
Pressetiteln zu gründen, in Bezug auf den
diskriminierungsfreien Zugang zum Markt sowie auf
mögliche Risiken der ausbleibenden Versorgung?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 28. Oktober 2025
Der Pressevertrieb durch das Presse-Grosso ist von zentraler Bedeutung
für die Sicherung der Pressevielfalt und flächendeckende Verfügbarkeit
aller Presseerzeugnisse. Es handelt sich um einen
Selbstorganisationsprozess der Branche. Mit § 30 Absatz 2a des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen hat der Gesetzgeber hierfür klare rechtliche
Rahmenbedingungen geschaffen, an denen sich sämtliche Initiativen zu
orientieren haben. Das Bundeskartellamt prüft als unabhängige
Wettbewerbsbehörde die betreffende Initiative. Im Rahmen dieser Prüfung
bilden die Grundsätze der Diskriminierungsfreiheit und der
flächendeckenden Verfügbarkeit von Presseerzeugnissen zentrale Maßstäbe.
Die Bundesregierung verfolgt die weiteren Entwicklungen aufmerksam.
12. Abgeordneter
Sebastian
Münzenmaier
(AfD)
Ist die unternehmerische und organisatorische
Tätigkeit von Dr. Wolfram Weimer für die
privatwirtschaftlich finanzierte WEIMER MEDIA
GROUP GmbH nach Ansicht der
Bundesregierung mit den bestehenden Regeln zur Vermeidung
von Interessenkonflikten auf Ministerebene
vereinbar, insbesondere vor dem Hintergrund, dass
Dr. Wolfram Weimer zwar „die Geschäftsführung
der WEIMER MEDIA GROUP GmbH mit
seinem ersten Amtstag als Staatsminister
niedergelegt“ hat (vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 25 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN auf Bundestagsdrucksache 21/1136), er aber
immer noch zu 50 Prozent Gesellschafter der von
seiner Ehefrau geführten WEIMER MEDIA
GROUP GmbH ist (vgl.: https://jungefreiheit.de/p
olitik/deutschland/2025/die-akte-wolfram-weime
r-zwischen-interessenkonflikt-und-staatsknete/),
die öffentliche Gelder für Veranstaltungen bezieht
und unter anderem damit für sich wirbt,
„Netzwerktreffen“ zu veranstalten sowie journalistische
Inhalte mit „Spitzenpolitikern,
Unternehmenslenkern, Wissenschaftlern und
Medienmultiplikatoren“ zu produzieren?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 29. Oktober 2025
Mitglieder der Bundesregierung, Staatsminister sowie Parlamentarische
Staatssekretäre dürfen neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt,
kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben (§ 7 ParlStG i. V. m. § 5
BminG). Sie dürfen während ihrer Amtszeit auch nicht dem Vorstand,
Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines auf Erwerb gerichteten
Unternehmens angehören. Der Staatsminister Dr. Wolfram Weimer hat die
Geschäftsführung der WEIMER MEDIA GROUP mit seinem
Amtsantritt als Staatsminister niedergelegt und die Verlagsgruppe verlassen.
Somit liegt keine unternehmerische oder organisatorische Tätigkeit vor.
13. Abgeordnete
Jamila Schäfer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung zur
Finanzierung des mit dem National Museum of
Tanzania vereinbarten Transfers der Tansania-
Ausstellung im Humboldt Forum nach Dar es
Salaam?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 29. Oktober 2025
Im Haushalt der Stiftung Humboldt Forum (SHF) sind dazu noch keine
Mittel vorgesehen, da noch keine Informationen von der tansanischen
Seite über den Zeitpunkt der Ausstellung und die mit der Ausstellung
verbundenen Kosten vorliegen. Die Bundesregierung ist hierzu im
Austausch mit der SHF.
14. Abgeordnete
Jamila Schäfer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
An welchen im öffentlichen Raum
wahrnehmbaren Merkmalen erkennt man nach Auffassung des
Bundeskanzlers Friedrich Merz Menschen, die
keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus haben, nicht
arbeiten und sich nicht an unsere Regeln halten
(Quelle: Bundeskanzler konkretisiert „Stadtbild“-
Äußerung: Sein Statement im Wortlaut | AFP;
www.youtube.com/watch?v=_knYgIZ5jGc)?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 31. Oktober 2025
Die Äußerungen des Bundeskanzlers stehen für sich.
15. Abgeordnete
Dr. Julia Verlinden
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele dienstliche Bahnfahrten unternahm der
Bundeskanzler Friedrich Merz im Fernverkehr
der Deutschen Bahn AG im Jahr 2025 (bitte die
Gesamtanzahl der Fahrten sowie das Datum der
letzten Bahnfahrt angeben)?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 29. Oktober 2025
Der Bundeskanzler Friedrich Merz hat seit seinem Amtsantritt am
6. Mai 2025 keine dienstlichen Bahnfahrten im Fernverkehr der
Deutschen Bahn AG unternommen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
16. Abgeordnete
Nicole Gohlke
(Die Linke)
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung
die soziale Spaltung in Bayern in den letzten
20 Jahren entwickelt (bitte jeweils die aktuellsten
Zahlen und für die Jahre 2014 und 2004 angeben:
die Anzahl der Einkommensmillionäre, Anzahl
der Personen mit einem steuerpflichtigen
Einkommen über 100.000 Euro, Anzahl der
Personen, die über 500.000 Euro geerbt oder geschenkt
bekommen haben, die Anzahl der Minderjährigen
in Bedarfsgemeinschaften im Bereich des
Zweiten Bundessozialgesetzbuchs (SGB II), Anzahl
Personen unter der Armutsrisikoquote; Anteil der
Menschen, bei denen die Wohnkostenquote über
30 Prozent liegt; falls Werte für die angefragten
Jahre nicht zur Verfügung stehen, bitte nächst
verfügbare Werte angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 27. Oktober 2025
Die erfragten Daten zur Anzahl der Einkommensmillionäre, der
Personen mit einem steuerpflichtigen Einkommen über 100.000 Euro sowie
der Personen, die über 500.000 Euro geerbt oder geschenkt bekommen
haben, liegen der Bunderegierung nicht vor.
Für Sonderauswertungen der Steuerstatistiken, die nur ein Bundesland
betreffen, ist das jeweilige statistische Landesamt zuständig. Die
dezentralisierte Auswertung erfolgt zur Sicherstellung des Steuergeheimnisses
wie auch des Statistikgeheimnisses, in dem die Möglichkeiten zur Re-
Identifikation von Einzelfällen wirksam ausgeschlossen werden (durch
ggf. notwendige Sperrung von Einzelfällen). Darüber hinaus wird auf
die Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Statistik (www.statist
ik.bayern.de/) verwiesen, die insbesondere mit den Statistischen
Berichten „Erben und Schenken in Bayern“ umfangreiche Fallzahlen
veröffentlicht.
Die Armutsrisikoquote ist eine statistische Maßgröße für die
Einkommensverteilung. Sie liefert keine Information über individuelle
Bedürftigkeit. Ihre Höhe hängt u. a. von der zugrunde liegenden Datenbasis,
der Bezugsgröße (50 Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren
Einkommens sowie regionaler Bezug) und der Gewichtung der
Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des Nettoäquivalenzeinkommens
ab. Einer Konvention folgend werden 60 Prozent des mittleren mit der
neuen OECD-Skala gewichteten Einkommens verwendet.
Der Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen volatil und kann je
nach Datenquelle sehr unterschiedlich ausfallen.
Die amtliche Statistik liefert Informationen zur Armutsrisikoquote in
Bayern auf Basis des Mikrozensus und von EU-SILC. Informationen zur
Anzahl der betroffenen Personen liegen nicht vor. Die entsprechenden
Angaben können auf folgenden Seiten der Sozialberichterstattung der
amtlichen Statistik abgerufen werden: Mikrozensus: www.statistikporta
l.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebe
nsbedingungen/armutsgefaehrdung-und-0; EU-SILC (ab 2020): www.st
atistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-s
oziale-lebensbedingungen/gefaehrdung-durch-armut.
Im Erhebungsjahr 2020 wurde die bis dahin separat durchgeführte
Erhebung EU-SILC in den Mikrozensus integriert. Damit verbunden ist ein
deutlicher Zeitreihenbruch bei beiden Datenquellen. Die Ergebnisse ab
dem Erhebungsjahres 2020 sind daher nicht mit den Vorjahren
vergleichbar. Zudem sind die Ergebnisse des Erhebungsjahres 2020 nicht in
der gewohnten fachlichen und regionalen Auswertungstiefe belastbar.
Auswertungen zur Anzahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) in der
Grundsicherung SGB II sind ab 2005 in der Statistik der Bundesagentur
für Arbeit dargestellt und im Standardprodukt https://statistik.arbeitsage
ntur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1
524052&topic_f=zeitreihekreise-zr-gruarb verfügbar.
Im Jahresdurchschnitt 2005 waren in Bayern im Bestand 50.572 BG mit
einem Kind unter 18 Jahre, 29.711 mit zwei Kindern unter 18 Jahre und
14.024 BG mit drei und mehr Kindern unter 18 Jahren.
Im Jahr 2014 lag die Anzahl der BG mit einem Kind unter 18 Jahre
durchschnittlich bei 43.044, BG mit zwei Kindern bei 25.676 und BG
mit drei und mehr Kindern bei 13.016.
Im Jahr 2024 lag die Anzahl der BG mit einem Kind unter 18 Jahre
durchschnittlich bei 39.497, BG mit zwei Kindern bei 26.266 und BG
mit drei und mehr Kindern bei 18.755.
Die Wohnkostenbelastungen werden über die Befragung EU-SILC nur
auf Bundesebene erhoben und berechnet. Das alle vier Jahre umgesetzte
Zusatzprogramm Wohnen des Mikrozensus bietet die Möglichkeit,
Mietbelastungsquoten auf der räumlichen Ebene der Bundesländer zu
ermitteln, zuletzt für das Jahr 2022. Demnach lag die durchschnittliche
monatliche Mietbelastungsquote der Hauptmieterhaushalte im Jahr 2022 in
Bayern, bezogen auf den Anteil der Bruttokaltmiete am
Haushaltsnettoeinkommen, bei 28 Prozent. 903.000 Mieterhaushalte (33 Prozent der
Hauptmieterhaushalte) in Bayern hatten im Jahr 2022 eine monatliche
Mietbelastungsquote von mindestens 30 Prozent.
Im Berichtsjahr 2022 wurde das Zusatzprogramm Wohnen erstmals im
Rahmen des seit 2020 neu geregelten und integrierten Mikrozensus
erhoben. Aufgrund von methodischen Änderungen ergeben sich speziell
für das Zusatzprogramm Wohnen Unterschiede im Vergleich zu den
Vorjahren, wodurch die Ergebnisse der früheren Mikrozensuserhebungen
Zusatzprogramm Wohnen nicht zeitreihenfähig sind.
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistisches
Bundesamt und statistische Ämter der Länder: Mikrozensus 2022 –
Wohnsituation, Standardtabellen Endergebnisse.
17. Abgeordneter
Kay Gottschalk
(AfD)
Wie hoch ist der Stellenaufwuchs bei Beamten
(www.vbw-bayern.de/vbw/Themen-und-Services/
Steuern/Stellenmehrung-und-Stellenbremse-in-de
r-Bundesverwaltung.jsp) in der
Bundesverwaltung seit Beginn der 18. Legislaturperiode (bitte
nach Laufbahnen aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 31. Oktober 2025
Der Planstellenaufwuchs bei Beamtinnen und Beamten (Haushaltstitel
422. 1) in der unmittelbaren Bundesverwaltung vom Beginn der
18. Legislaturperiode (Planstellensoll Haushaltsjahr 2014) bis zum
Beginn der 21. Legislaturperiode (Planstellensoll Haushaltsjahr 2025)
beträgt insgesamt 62.336 Planstellen.
Dabei wurde der größte Teil neuer Planstellen zur Stärkung der inneren
und äußeren Sicherheit ausgebracht, so dass rund 50.000 Planstellen des
Aufwuchses auf die Sicherheitsbehörden in den Bereichen des
Bundesministeriums des Innern (hier insbesondere der Bundespolizei), des
Bundesministeriums der Finanzen (hier insbesondere des Zolls) und auf den
zivilen Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung entfallen.
Die nachstehende Tabelle enthält das nach Laufbahnen aufgeschlüsselte
endgültige Planstellensoll des jeweiligen Haushaltsjahres (2014: Beginn
der 18. Legislaturperiode 2025: Beginn der 21. Legislaturperiode) nach
Beschluss des Deutschen Bundestages sowie die Differenz zwischen den
Jahren 2025 und 2014.
Laufbahngruppen 2014 2015 2016 2017
einfacher Dienst 2.719 2.385 2.359 2.370
mittlerer Dienst 60.397 61.705 63.222 64.907
gehobener Dienst 52.786 53.536 56.385 59.689
höherer Dienst 23.112 23.593 24.718 25.963
Gesamtergebnis 139.014 141.219 146.683 152.928
Laufbahngruppen 2018 2019 2020 2021
einfacher Dienst 2.350 2.306 2.198 2.181
mittlerer Dienst 67.854 69.934 71.833 74.194
gehobener Dienst 63.627 66.465 69.558 73.494
höherer Dienst 27.795 29.330 31.120 33.806
Gesamtergebnis 161.625 168.036 174.709 183.675
Laufbahngruppen 2022 2023 2024 2025
einfacher Dienst 2.102 2.080 1.836 1.799
mittlerer Dienst 76.962 78.421 79.392 81.186
gehobener Dienst 75.653 77.882 79.033 81.020
höherer Dienst 35.482 36.561 36.675 37.345
Gesamtergebnis 190.200 194.944 196.936 201.351
Laufbahngruppen 2014 2025 Differenz
einfacher Dienst 2.719 1.799 -920
mittlerer Dienst 60.397 81.186 +20.789
gehobener Dienst 52.786 81.020 +28.234
höherer Dienst 23.112 37.345 +14.233
Gesamtergebnis 139.014 201.351 +62.336
(ohne Soldatinnen und Soldaten)
18. Abgeordneter
Mirco Hanker
(AfD)
Wie viele automatisierte Abrufe von
Kontoinformationen sind im Jahr 2024 durch das
Bundeszentralamt für Steuern aufgrund von
Auskunftersuchen der für die Verwaltung der
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) zuständigen Behörden gemäß § 93
Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe f der
Abgabenordnung (AO) i. V. m. § 93b AO bei Banken
bzw. Sparkassen durchgeführt worden (bitte die
Anzahl nach den im jeweiligen Verfahren örtlich
zuständigen Bundesländern gliedern)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 31. Oktober 2025
Im Jahr 2024 wurden durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
für die für die Verwaltung der Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zuständigen Behörden 303 Kontenabrufersuchen
nach § 93 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe f und § 93b der
Abgabenordnung (AO) i. V. m. § 24c des Kreditwesengesetzes (KWG)
durchgeführt.
Diese Ersuchen verteilen sich wie folgt:
Kontenabrufersuchen nach § 93 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1
Buchstabe f AO im Jahr 2024
Bayern 29
Brandenburg 2
Hamburg 10
Hessen 5
Niedersachsen 9
Nordrhein-Westfalen 110
Rheinland-Pfalz 28
Sachsen 28
Schleswig-Holstein 82
Summe 303
19. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
Wie viele Umsatzsteuerbefreiungen nach § 4
Nummer 11b des Umsatzsteuergesetzes (UStG)
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für
private Briefzustelldienste 2025 beantragt und
bewilligt (bitte monatlich aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 31. Oktober 2025
Monat eingegangen bewilligt
Januar 2025 3 4
Februar 2025 1 4
März 2025 7 1
April 2025 4 0
Mai 2025 4 0
Juni 2025 1 0
Juli 2025 1 0
August 2025 0 0
September 2025 0 0
Oktober 2025 0 0
20. Abgeordneter
Thomas Ladzinski
(AfD)
Wie genau wird die Bundesregierung die
Finanzmittel aufwenden, um, wie durch Presseberichte
am 22. Oktober 2025 berichtet, die Gehälter für
US-Zivilbeschäftigte in Deutschland zu
übernehmen, die wegen des US-Shutdowns
(Haushaltssperre in den USA) nicht durch die USA
entrichtet werden (bitte hierbei konkreten Haushaltstitel
sowie die Höhe der Finanzmittel angeben), und
welche Garantien hat die Bundesregierung für die
mutmaßliche Rückerstattung (z. B. konkreter
Rückzahlungszeitpunkt)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 29. Oktober 2025
Der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
Bundesministerium der Finanzen (BMF), wird gemäß dem Zusatzabkommen zum
NATO‑Truppenstatut (ZA-NTS) eine besondere Rolle zugetragen. So
schließt das BMF beispielsweise die Tarifverträge für die
Stationierungsstreitkräfte ab, ist also selbst Tarifvertragspartei. Arbeitgeber
hingegen ist die jeweilige Streitkraft, die auch die Gehälter für die
Beschäftigten trägt.
Damit die bei den US-Streitkräften angestellten Zivilbeschäftigten ihre
Gehälter trotz andauernden Shutdowns für den Monat Oktober 2025
ausgezahlt bekommen, wurde gemäß § 37 der Bundeshaushaltsordnung
eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 43 Mio. Euro im
Haushaltsjahr 2025 (Einzelplan 08, Kapitel 0802, Titel 681 01) zugelassen.
Nach amerikanischem Recht (Government Employee Fair Treatment
Act of 2019) sind die während des Shutdowns nicht gezahlten Gehälter
nachzuzahlen. Deshalb ist damit zu rechnen, dass die nun
vorfinanzierten Mittel nach Beendigung des Shutdowns eingehen. Zudem ist eine
Erstattung auch völkerrechtlich nach der Grundkonzeption des ZA-NTS
geboten.
Die Haushaltspolitischen Sprecher der Fraktionen wurden am 28.
Oktober 2025 durch die Bundesregierung schriftlich informiert.
21. Abgeordnete
Karoline Otte
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Entspricht nach Auffassung der Bundesregierung
das neue US-FDDEI-Regime als
Nachfolgeregime des FDII-Regimes den Anforderungen der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (OECD) an Nexus-konforme
Präferenzregelungen, und falls nein, greifen nach
Ansicht der Bundesregierung entsprechend der
Regelungen der nationalen Lizenzschranke (§ 4j
des Einkommensteuergesetzes)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 30. Oktober 2025
Mit dem am 4. Juli 2025 im Kongress der Vereinigten Staaten von
Amerika verabschiedeten One Big Beautiful Bill Act wurde unter anderem
die bisherige Regelung zu foreign-derived intangible income (FDII) in
foreign-derived deduction-eligible income (FDDEI) umbenannt.
Darüber hinaus wurden Anpassungen an der Berechnung der
Bemessungsgrundlage vorgenommen, die ab dem 1. Januar 2026 zu einem effektiven
Steuersatz von 13,9986 Prozent führen. Eine abschließende Prüfung der
FDII-Regelung sowie der Anpassung im Rahmen des FDDEI-Regimes
durch das zuständige OECD-Forum on Harmful Tax Practices (FHTP)
im Hinblick auf die Anforderungen des sogenannten Modified Nexus
Approach gemäß Kapitel 4 des Abschlussberichts 2015 zu
Aktionspunkt 5 des OECD/G20-Projekts „Gewinnverkürzung und
Gewinnverlagerung“ („Wirksamere Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter
Berücksichtigung von Transparenz und Substanz“) ist bislang nicht
erfolgt.
Die bisherige FDII-Regelung ist im Rahmen des § 4j des
Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht als Präferenzregelung anzusehen. Da mit der
Umbenennung in FDDEI keine grundlegenden strukturellen
Änderungen verbunden sind, die zu einer abweichenden steuerlichen Bewertung
führen würden, besteht derzeit kein Anlass, von dieser Einschätzung
abzuweichen. Eine Prüfung nach § 4j Absatz 1 Satz 4 EStG ist daher nicht
erforderlich.
22. Abgeordnete
Karoline Otte
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Trifft es zu, dass trotz der durch das Forum on
Harmful Tax Practices nie erfolgten Einstufung
des US-FDII-Regimes als Nexus-konforme
Präferenzregelung, die nationale Lizenzschranke (nach
§ 4j des Einkommensteuergesetzes) in den Jahren
2018 bis 2024 nicht (rückwirkend) angewendet
wurde, und wenn ja, wie begründet dies die
Bundesregierung, insbesondere vor dem Hintergrund
des diesbezüglichen Schreibens des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 6. Januar 2022
(6. Januar 2022 – IV C 2 – S 2144-g/20/10002
:005 BStBl 2022 I S. 103)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 30. Oktober 2025
Fälle mit Zahlungen im Sinne des § 4j Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2
EStG, die der US-FDII (Foreign Derived Intangible Income) unterlegen
haben, wurden vor dem Hintergrund der erwarteten Prüfung der US-
FDII durch das Forum on Harmful Tax Practices (FHTP) zunächst
verfahrensrechtlich offen gehalten (vgl. BMF-Schreiben vom 6. Januar
2022, BStBl I S. 103).
Das FHTP hat die Prüfung der US-Regelung FDII aufgrund der im Jahr
2021 durch die US-Regierung angekündigten Aufhebung ausgesetzt.
Die Regelung wird im aktuellen Statusbericht des FHTP (abrufbar unter:
www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-sub-issues/harmful-ta
x-practices/harmful-tax-practices-consolidated-peer-review-results-on-p
referential-regimes.pdf) weiterhin als „in Aufhebung befindlich“
geführt. Vor dem Hintergrund der mit dem One Big Beautiful Bill Act
umgesetzten Reform der FDII (ab 2026: FDDEI) rechnet das
Bundesministerium der Finanzen nicht mehr mit einer Wiederaufnahme der Prüfung
für zurückliegende Jahre.
Wegen drohender Festsetzungsjährung der offen gehaltenen Fälle war
eine abschließende Entscheidung zum Anwendungsbereich der
Lizenzschranke gemäß § 4j EStG in Fällen der US-FDII erforderlich. Die
obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern kamen zu dem
Ergebnis, dass die US-Regelung FDII nicht vom Anwendungsbereich der
Lizenzschranke erfasst ist.
23. Abgeordnete
Karoline Otte
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Fälle gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung, bei denen die Lizenzschranke (nach
§ 4j des Einkommensteuergesetzes) aufgrund des
US-FDII-Regimes keine Anwendung gefunden
hat, trotz der mangelnden Einstufung dieses
Regimes als Nexus-konformes Präferenzregime, und
liegen der Bundesregierung Schätzungen dazu
vor, wie hoch die Steuermehreinnahmen bei einer
Anwendung der Lizenzschranke ausgefallen
wären, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 30. Oktober 2025
Dem Bundesministerium der Finanzen liegen keine belastbaren
Erkenntnisse zu Fallzahlen und der steuerlichen Auswirkung von
Aufwendungen vor, die im Rahmen der US-FDII berücksichtigt wurden.
Diesbezüglich ist zu beachten, dass seit Einführung der Lizenzschranke eine Reihe
international abgestimmter Maßnahmen gegen Gewinnverlagerungen
eingeführt wurde, die auch Aufwendungen aus Rechteüberlassungen
erfassen. Hierzu zählen insbesondere die globale Mindestbesteuerung, das
Steueroasenabwehrgesetz und die Hinzurechnungsbesteuerung, die in
Fällen der Nicht- oder Niedrigbesteuerung unter bestimmten
Voraussetzungen zur Anwendung kommen. Die Lizenzschranke, die allein auf
Präferenzregelungen Anwendung findet, die ein Abweichen von der
Regelbesteuerung im ausländischen Staat vorsehen, erfasst die als
schädlich anzusehenden Gestaltungen weniger zielgerichtet als die breiteren,
international abgestimmten Maßnahmen.
24. Abgeordneter
Dario Seifert
(AfD)
Welche finanziellen Aufwendungen fallen bislang
für die Betreuung, technische Absicherung und
sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit dem
Öltanker „Eventin“ vor Rügen an (www.ndr.de/na
chrichten/mecklenburg-vorpommern/maroder-oelt
anker-eventin-bleibt-laenger-vor-ruegen,eventin-1
10.html); bzw. ist eine Kostenerstattung
vorgesehen, falls das Schiff dauerhaft eingezogen wird
oder die Einziehung rechtlich nicht durchsetzbar
ist, und wenn ja, welche Institutionen des Bundes
sind daran beteiligt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 27. Oktober 2025
Finanzielle Aufwendungen fielen bislang für die Betreuung, technische
Absicherung und sonstige Maßnahmen an:
– Charter Versorgerin, nebst Gebühren wie Hafengeld, Maut etc.
– Bebunkerung von Kraftstoff, Schmierstoffe, Wasser etc.
– Entsorgung von Abfall, Grauwasser, Altöl, Bilge etc.
– Ersatzteile
– Klassifikation/BG – Begehung
– Kommunikation
– Rechtskosten
– Gutachten
Die entstandenen Kosten sollen aus dem Verwertungserlös bestritten
werden.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
25. Abgeordneter
Dr. Christoph
Birghan
(AfD)
Gibt es Kriterien, bei welchen Verstößen gegen
Straf- bzw. Bußgeldvorschriften ein Bundes- bzw.
Staatsminister als untragbar angesehen wird,
sodass der Bundeskanzler nach Artikel 64 des
Grundgesetzes dem Bundespräsidenten die
Entlassung des Bundes- bzw. Staatsministers
vorschlägt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 31. Oktober 2025
Artikel 64 des Grundgesetzes nennt keine konkreten Kriterien im Sinne
der Fragestellung. Gleiches gilt für das Bundesministergesetz (BminG;
bezüglich der Bundesminister) sowie das Gesetz über die
Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG; bezüglich der
genannten Staatsminister). § 9 Absatz 2 Satz 2 BMinG sieht vor, dass die
Bundesminister jederzeit entlassen werden können. § 4 Satz 1 ParlStG
sieht vor, dass Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsminister (§ 8
ParlStG) jederzeit entlassen werden können.
Davon unberührt bleibt die Regelung nach § 45 des Strafgesetzbuchs
zum Verlust der Amtsfähigkeit bei einer Verurteilung wegen eines
Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.
26. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Welche Gründe gibt es dafür, dass in der Antwort
der Bundesregierung auf meine Schriftliche
Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 21/2141 die
Opfer des Terroranschlags vom 19. Dezember
2016 in die Statistik des Jahres 2018 einfließen,
und weshalb kann die Bundesregierung an dieser
Stelle laut Fußnote 1 nicht zwischen vollendeten
und nicht vollendeten Fällen unterscheiden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 29. Oktober 2025
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine sogenannte
Ausgangsstatistik. Das bedeutet, dass in ihr die der Polizei bekannt gewordenen
und durch sie endbearbeiteten Straftaten, einschließlich der mit Strafe
bedrohten Versuche und der vom Zoll bearbeiteten Rauschgiftdelikte,
abgebildet werden und eine statistische Erfassung erst bei Abgabe an die
Staatsanwaltschaft erfolgt. Ausschlaggebend für die Erfassung ist somit
das Berichtsjahr, in dem der entsprechende Datensatz durch die
zuständige Stelle an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt wurde. Die
Tatzeit bzw. der Tatzeitraum kann daher vom jeweiligen Berichtsjahr
abweichen. Im vorliegenden Fall wurde der entsprechende Datensatz vom
Landeskriminalamt Berlin im Berichtsjahr 2018 an das BKA
übermittelt, der Fall mithin für das Berichtsjahr 2018 in der PKS erfasst.
Weitere Informationen zur Erfassung in der PKS können den
„Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik“ entnommen
werden: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Polizei
licheKriminalstatistik/2024/Interpretation/02_Rili/Richtlinien.html.
In Bezug auf die Teilfrage weshalb „nicht zwischen vollendeten und
nicht vollendeten Fällen“ unterschieden wird, teilt die Bundesregierung
Folgendes mit: Eine Unterscheidung zwischen vollendeten und nicht
vollendeten Fällen ist in der Bundes-PKS möglich. Der entsprechende
Fall war ein vollendeter Mord. Mit diesem vollendeten Mordfall sind
alle Opfer verknüpft, die in Verbindung mit dem Handlungskomplex
zum Opfer der Straftat wurden. Es handelt sich demnach bei der
Unterscheidung von „vollendet“ und „nicht vollendet = versucht“ um ein
Fallmerkmal im Sinne des Strafgesetzbuches und nicht um ein individuelles
Opfermerkmal im Sinne von „getötet“ oder „nicht getötet“.
Gemäß 4.4.1 der o. g. Richtlinien für die Führung der PKS gilt: „Jede im
Rahmen eines Ermittlungsvorganges bekannt gewordene rechtswidrige
Handlung (Straftat) ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Betroffenen als
1 Fall zu erfassen“.
Ergänzend weist die Bundesregierung darauf hin, dass bei einem Fall
mit mehreren Opfern nicht alle Personen Opfer der ausgewiesenen
Straftat sein müssen, da nur diejenige Straftat in einem Handlungskomplex
erfasst wird, die mit der höchsten Strafandrohung bewährt ist.
27. Abgeordneter
Maik Brückner
(Die Linke)
Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund
mehrfacher Bedenken seitens der Bundesländer
Nachbesserungen an der Verordnung zur
Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes im
Meldewesen vor dem Hintergrund der jüngst von der
Tagesordnung genommenen
Bundesratsabstimmung über die Verordnung, und wenn ja, welche,
und wenn nein, warum wurde diese dann von der
Tagesordnung genommen, und wann soll die
Verordnung im Bundesrat schließlich zur
Abstimmung gestellt werden (vgl. www.nd-aktuell.de/art
ikel/1194839.selbstbestimmungsgesetz-bundesra
t-vorerst-kein-sonderregister-fuer-trans-persone
n.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 30. Oktober 2025
Die Absetzung von Beratungsgegenständen von der Tagesordnung des
Plenums des Bundesrates liegt in der autonomen
Entscheidungskompetenz seiner Mitglieder. Die Bundesregierung schließt aus der
länderseitigen Absetzung der Verordnung von der 1058. Sitzung des Bundesrates
vom 17. Oktober 2025, dass seitens der Länder zu den Inhalten der
Verordnung noch Gesprächsbedarf besteht. Die Verordnung regelt die
technische Umsetzung der Änderungsmitteilungen zwischen den Registern.
Damit folgt die Verordnung der Grundentscheidung, die der Gesetzgeber
in der letzten Legislaturperiode mit dem am 1. November 2024
vollständig in Kraft getretenen Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf
den Geschlechtseintrag (SBGG) getroffen hat. Die Verordnung
berücksichtigt zudem die Entschließung des Bundesrates mit Beschluss vom
20. Dezember 2024 (Bundesratsdrucksache 527/24 (Beschluss)). Der
Bundesrat fordert darin die Bundesregierung auf, zeitnah die
Übermittlung des früheren Geschlechtseintrags sowie Ort, Behörde und Datum
der Änderung bezogen auf Änderungen der Vornamen und des
Geschlechtseintrags vorzusehen und bezüglich des früheren
Geschlechtseintrags die hierfür nötigen DSMeld-Blätter zu schaffen.
28. Abgeordnete
Agnieszka Brugger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wann wird die Bundesregierung eine
abschließende Liste der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze
erarbeitet haben, und in welcher Form, die der
Sensibilität der Informationen gerecht wird, wird
diese mit dem Deutschen Bundestag geteilt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 28. Oktober 2025
Die Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze (SVG) regeln die Versorgung
der Bevölkerung und der Streitkräfte in den Fällen des Artikels 80a des
Grundgesetzes sowie teilweise bereits in Krisen unterhalb dieser
Schwelle. Die SVG liegen je nach Inhalt in der Zuständigkeit der
fachlich federführenden Bundesressorts. Sie sind im Internet abrufbar.
29. Abgeordnete
Deborah Düring
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
über den Zusammenhang zwischen irregulärer
Migration und sichtbaren Veränderungen im
urbanen Raum (Stadtbild) in Deutschland tatsächlich
vor (Indikatorenlage, Trendvergleiche,
Ursachenforschung), und mit welchen
ressortübergreifenden Maßnahmen zur Aufwertung des
öffentlichen Raums befindet sie sich bereits in
Abstimmung mit deutschen Städten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 31. Oktober 2025
Der in der gegenwärtigen politischen Diskussion verwendete Begriff
„Stadtbild“ ist nicht derart eindeutig bestimmt, dass er für eine
wissenschaftliche Fragestellung für sich genommen operationalisiert werden
kann. Insofern können ohne weitere begriffliche Verdichtungen solche
Wahrnehmungen eines Gesamtbildes, unabhängig davon, von wie vielen
Menschen sie geteilt werden, nicht durch Indikatoren oder Trends
empirisch untermauert oder sogar Ursachen für die Wahrnehmungen
festgestellt werden.
Die Städtebauförderungsprogramme, finanziert von Bund, Ländern und
Kommunen, setzen durch bauliche Investitionen in den öffentlichen
Raum und insbesondere in soziale städtebauliche Infrastrukturen
Impulse für eine positive Quartiersentwicklung.
30. Abgeordneter
Tobias Ebenberger
(AfD)
Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die
Gefahr einer Überlastung der
Ermittlungsbehörden durch die mit der Verordnung zur Festlegung
von Vorschriften zur Prävention und Kontrolle
des sexuellen Missbrauchs von Kindern geplante
„Chatkontrolle“, angesichts der Tatsache, dass das
Bundeskriminalamt im Jahr 2024 vom US-
amerikanischen National Center for Missing and
Exploited Children 99.375 strafrechtlich irrelevante
Hinweise erhalten hat (rund jeder zweite), und
falls nein, wieso nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 29. Oktober 2025
Die Bundesregierung kann das zukünftige Meldeaufkommen im
Zusammenhang mit dem EU-Gesetzesvorhaben zur Prävention und
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSA-Verordnung) und die
damit verbundenen Belastungen der Ermittlungsbehörden derzeit nicht
abschätzen, da die genaue Ausgestaltung des Vorhabens weiterhin auf
EU-Ebene diskutiert wird und die deutsche Positionierung noch nicht
abgeschlossen ist.
Das vorhandene umfangreiche Meldeaufkommen zur Thematik CSA
führt aus Sicht der Bundesregierung derzeit nicht zu einer Überlastung
der Ermittlungsbehörden.
31. Abgeordneter
Leon Eckert
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aus welchen Gründen wurde bei der Beschaffung
von gepanzerten Limousinen für das
Bundeskriminalamt auf eine produktneutrale Ausschreibung
verzichtet, und wurden beim Beschaffungsprozess
weitere Ausnahmen vom Regelverfahren
angewandt (www.spiegel.de/panorama/justiz/unter-cs
u-innenminister-dobrindt-bka-setzt-auf-gepanzert
e-bmw-limousinen-a-a5207afd-1055-4d4e-afb6-a
61201f10c91)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 28. Oktober 2025
Das Bundeskriminalamt (BKA) beschafft Sonderschutzfahrzeuge zur
Aufgabenerfüllung des Schutzauftrages nach § 6 des Gesetzes über das
BKA und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in
kriminalpolizeilichen Angelegenheiten über das Beschaffungsamt des
Bundesministeriums des Innern (BMI) im Rahmen einer Verhandlungsvergabe
gemäß Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit.
Eine Ausnahme vom Regelverfahren liegt bei der Beschaffung der
Fahrzeuge nicht vor.
Bei Beschaffungen von Sonderschutz-Kraftfahrzeugen sind die aktuellen
Vorgaben der „Technischen Richtlinie des Bundes“ zu beachten. Zudem
wird bei diesen Beschaffungsvorhaben aus polizeitaktischen Gründen
darauf geachtet, dass eine Produktvielfalt bzw. Diversität des
Sonderschutz-Fuhrparks sichergestellt ist.
32. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Könnten sich nach Einschätzung der
Bundesregierung diejenigen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge, die Aufnahmezusagen, welche
bereits im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms
Afghanistan getätigt wurden, wieder
zurücknehmen, strafbar machen, wenn anschließend die
körperliche Unversehrtheit der betroffenen Menschen
verletzt wird, und ist der Bundesregierung die
Einschätzung bekannt, nach der die
verantwortlichen Beamtinnen und Beamten dahingehend den
Tatbestand der Aussetzung Hilfloser nach § 221
des Strafgesetzbuches erfüllen würden, und wenn
ja, wie positioniert sich die Bundesregierung dazu
(https://verfassungsblog.de/die-dunne-rote-linie/)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 30. Oktober 2025
Die Bundesregierung hat das in dem Verfassungsblog genannte
Gutachten zur Kenntnis genommen; diese Rechtsauffassung wird jedoch nicht
geteilt.
Insbesondere gilt auch weiterhin, dass Aufnahmezusagen im
Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan, wie auch Aufnahmeerklärungen in
den anderen Aufnahmeverfahren aus Afghanistan, stets unter dem
Vorbehalt eines erfolgreichen Visumverfahrens und etwaig sich im weiteren
Verlauf ergebender Sicherheitsbedenken erklärt wurden. Sofern sich
daher im Laufe des Verfahrens Erkenntnisse ergeben, die einer Aufnahme
nach Deutschland entgegenstehen, wird die Aufnahmezusage bzw.
Aufnahmeerklärung aufgehoben. Die Bundesregierung sieht in der
pflichtgemäßen Erfüllung der den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Bundesamts für Migration und Flüchtlinge übertragenen Tätigkeiten keine
Anhaltspunkte, die auf ein vorsätzliches strafbares Handeln schließen
lassen. Den Betroffenen steht gegen die Aufhebungsentscheidung der
Rechtsweg offen.
33. Abgeordnete
Schahina Gambir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche alternativen Möglichkeiten und
Ausreisewege prüft die Bundesregierung, um die 248 nach
Afghanistan abgeschobenen Personen mit
deutschen Aufnahmezusagen unversehrt nach
Pakistan zu bringen, angesichts der Tatsache, dass
aufgrund des Grenzkonflikts zwischen Pakistan und
Afghanistan die Grenzübergänge geschlossen
sind, und wie viele der Betroffenen wurden schon
nach Pakistan zurückgebracht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 27. Oktober 2025
Die Bundesregierung steht mit der Regierung der Islamischen Republik
Pakistan in einem fortlaufend engen, hochrangigen Austausch über die
Situation der afghanischen Staatsangehörigen mit Aufnahmezusage. Zu
den Details laufender Verhandlungen mit anderen Staaten äußert sich die
Bundesregierung nicht.
Mit Stand vom 21. Oktober 2025 wurden 22 Personen aus den
Aufnahmeverfahren aus Afghanistan erfasst, die nach einer vorherigen
Abschiebung nach Afghanistan erneut nach Pakistan in das Ausreiseverfahren
zurückgekehrt sind.
34. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
In wie vielen Fällen haben Ausländer- und
Einwanderungsbehörden das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge nach Kenntnis der
Bundesregierung um Unterstützung bei der Prüfung der
Echtheit der Zertifikate des „Deutschtests für
Zuwanderer“ und des Tests „Leben in Deutschland“
gebeten (siehe Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/2182)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 28. Oktober 2025
Daten im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Anfragen zur
Echtheit der Zertifikate des „Deutschtests für Zuwanderer“ und des Tests
„Leben in Deutschland“ werden durch das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge nicht statistisch erfasst. Im Übrigen wird bei Verdacht auf
Erstellung oder Vertrieb sowie bei der Vorlage gefälschter Zertifikate
Strafverfolgung eingeleitet.
35. Abgeordneter
Michael Kellner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Teilt die Bundesregierung die Forderung der
Parlamentarischen Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Gitta
Connemann, den Reformationstag als
arbeitsfreien Feiertag in jenen Bundesländern abzuschaffen,
in denen er gilt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 28. Oktober 2025
Die Einführung und Abschaffung von gesetzlichen Feiertagen im Sinne
des Artikels 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 139 der
Weimarer Reichsverfassung liegt in der Zuständigkeit der Länder. Der
Reformationstag wurde in neun Ländern der Bundesrepublik
Deutschland staatlich anerkannt.
36. Abgeordnete
Misbah Khan
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ist dem Bundeskanzler Friedrich Merz das
Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen
gerichtete Straftaten 2023“ bekannt, nach welchem der
gefährlichste Ort für Mädchen und Frauen das
private Umfeld ist, und wenn ja, wird er auf
Grundlage dieser Zahlen noch dieses Jahr
Maßnahmen ergreifen, um den Schutz von Mädchen
und Frauen zu verbessern, und wenn ja, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 29. Oktober 2025
Der Bundesregierung ist der Schutz von Mädchen und Frauen vor
Gewalt ein wichtiges Anliegen. Statistische Abbildungen von Gewalt
gegen Frauen, wie in dem vom Bundesministerium des Innern
gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und dem Bundesministerium für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend jährlich veröffentlichten
Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“
bilden eine wichtige Grundlage für Gewaltschutzmaßnahmen, die u. a.
auch im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode vereinbart wurden.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am
25. August 2025 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung
der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und Täterarbeit im
Gewaltschutzgesetz veröffentlicht, in dem unter anderem eine
bundeseinheitliche Rechtsgrundlage im Gewaltschutzgesetz für die gerichtliche
Anordnung der elektronischen Fußfessel nach dem sogenannten Spanischen
Modell und für verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter
vorgesehen ist.
Die Bundesregierung prüft zudem regelmäßig die Wirksamkeit der
bestehenden Maßnahmen zum Schutz von Mädchen und Frauen vor
Gewalt und etwaige notwendige Verbesserungen unter Einbeziehung der
statistischen Daten.
37. Abgeordneter
Achim Köhler
(AfD)
Welche Kontrollmechanismen wendet die
Bundesregierung bundesweit an, um die Authentizität
der bei der Einreise vorgelegten B1-
Sprachzertifikate vietnamesischer (oder ausländischer)
Auszubildender zu überprüfen, und plant die
Bundesregierung bundesweit einheitliche Maßnahmen,
um den Handel mit gefälschten Zertifikaten
einzudämmen, und wenn ja, welche sind das konkret
(www.youtube.com/watch?v=1zm9ek6k2A4,)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 28. Oktober 2025
Die Überprüfung der Einreisevoraussetzungen obliegt der Bundespolizei
im Rahmen der grenzpolizeilichen Kontrolle gemäß Artikel 6 Absatz 1
des Schengener Grenzkodex (SGK). Diese umfasst insbesondere die
Prüfung der Pass- und Visumspflicht, der Mittel zur Bestreitung des
Lebensunterhalts sowie den Zweck und die Umstände der beabsichtigten
Einreise. Sprachzertifikate zählen nicht zu den im Schengener
Grenzkodex vorgesehenen Nachweisen, die bei der Einreise vorgelegt oder
überprüft werden müssen. Sie sind folglich nicht Bestandteil der
grenzpolizeilichen Einreisekontrolle.
Sprachzertifikate werden regelmäßig im Rahmen der Visumerteilung
durch die zuständigen Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts und
gegebenenfalls unter Beteiligung des Bundesverwaltungsamtes (BVA)
oder der Kultusministerkonferenz (KMK) geprüft. Die dort
angewandten Prüfmechanismen und Sicherheitsvorkehrungen – etwa die
Zusammenarbeit mit anerkannten Prüfstellen wie dem Goethe-Institut – dienen
der Sicherstellung der Authentizität der vorgelegten Zertifikate.
Das Phänomen des Handels mit gefälschten Sprachzertifikaten ist der
Bundesregierung bekannt. Es bestehen laufende behördenübergreifende
Maßnahmen, um entsprechende Missbrauchsformen zu erkennen und zu
unterbinden. Hierzu gehören insbesondere die Sensibilisierung der mit
der Aufgabenwahrnehmung betrauten Bediensteten, der gezielte
Informationsaustausch zwischen Bundespolizei, Auswärtigem Amt und
Strafverfolgungsbehörden sowie die fachliche Unterstützung der deutschen
Auslandsvertretungen durch Dokumenten- und Visumberaterinnen und
-berater.
Bitte haben Sie Verständnis, dass konkrete operative Maßnahmen aus
einsatz- und ermittlungstaktischen Gründen nicht öffentlich dargelegt
werden können, um deren Wirksamkeit nicht zu beeinträchtigen.
38. Abgeordneter
Jan Köstering
(Die Linke)
Wann steht der „Ratgeber: Vorsorgen für Krisen
und Katastrophen“, der kürzlich vom Bundesamt
für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in
überarbeitetet Version erschienen ist, in den
statistisch häufigsten Erstsprachen Türkisch, Russisch,
Arabisch und Polnisch zur Verfügung, und zu
wann erscheint der Ratgeber in „Einfacher
Sprache“?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 31. Oktober 2025
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
hat ein breites fremdsprachliches und barrierefreies
Informationsangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird. Wie auch in der Vorauflage wird
der BBK-„Notfallratgeber“ („Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“)
in weiteren Sprachen erhältlich sein. Derzeit wird eine Version in
Leichter Sprache erstellt. Übersetzungen in mehrere Fremdsprachen
(Englisch, Arabisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Türkisch,
Ukrainisch) befinden sich in der Umsetzung und werden zeitnah
veröffentlicht. Auch in der Warn-App NINA, die in den Sprachen Deutsch,
Deutsch (Leichte Sprache), Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch,
Spanisch, Türkisch und Arabisch genutzt werden kann, werden die
Inhalte des BBK-„Notfallratgebers“ dann entsprechend hinterlegt.
39. Abgeordneter
Jan Köstering
(Die Linke)
Wie hoch beziffert das Bundesministerium des
Innern die Pro-Kopf-Kosten für die je Haushalt
empfohlenen „möglichst 10 Tage“ Vorrat, und wie
gewährleistet die Bundesregierung, dass derartige
Empfehlungen von Menschen im
Grundsicherungsbezug umsetzbar sind?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 31. Oktober 2025
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
empfiehlt im „Notfallratgeber“ („Vorsorgen für Krisen und
Katastrophen“), dass sich Haushalte möglichst zehn Tage selbst versorgen
können. Aber auch ein Vorrat für zumindest drei Tage hilft schon sehr.
Darauf kann schrittweise aufgebaut werden. Wie der Vorrat aussieht, hängt
von den individuellen Voraussetzungen und Bedürfnissen ab.
Allgemeine Hinweise, die bei der Zusammenstellung helfen können, stellt das
BBK im „Notfallratgeber“ und online auf seiner Website zur Verfügung.
Nicht zwingend erforderlich ist beispielsweise, einen Vorrat auf einmal
anzuschaffen. Auch ein allmähliches Anlegen Stück für Stück ist
möglich. Dies ist auch mit einem geringeren finanziellen Aufwand
verbunden. Zudem kann der Vorrat in den alltäglichen Lebensmittelverbrauch
integriert und dadurch immer wieder verbraucht und erneuert werden.
Ältere Lebensmittel sollten dabei zuerst verbraucht werden, damit nichts
weggeworfen werden muss.
40. Abgeordneter
Sebastian
Münzenmaier
(AfD)
Wie viele ausreisepflichte Tatverdächtige (bitte
nach Geduldeten und unmittelbar
Ausreisepflichtigen aufschlüsseln) sind nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit registriert (bitte unter
Angabe des aktuellst verfügbaren Stichtags), denen
eine Straftat gegen das Leben zur Last gelegt wird
(bitte nach Mord, Totschlag und fahrlässige
Tötung aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 30. Oktober 2025
Die Beantwortung erfolgt mit Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik
(PKS). Bei der PKS handelt es sich um eine Jahresstatistik. Die Zahlen
für das Berichtsjahr 2024 sind somit die jüngsten verfügbaren Zahlen.
Nichtdeutsche Tatverdächtige werden in der PKS nach dem Anlass des
Aufenthalts unterschieden. „Unmittelbar ausreisepflichtig“ ist kein
Aufenthaltsanlass im Sinne der PKS. Zur Beantwortung Ihrer Frage wird
hilfsweise der Aufenthaltsanlass „unerlaubter Aufenthalt“
herangezogen.
Nachstehende Tabelle enthält die Zahlen der im Berichtsjahr 2024 zu
den erfragten Straftaten (versucht und vollendet) in der PKS registrierten
nichtdeutschen Tatverdächtigen, mit dem Aufenthaltsanlass „unerlaubt“
oder „Duldung“.
unerlaubt Duldung
Mord § 211 StGB (PKS-Schlüssel
010000) 13 19
Totschlag § 212 StGB (PKS-Schlüssel
020010) 21 73
Fahrlässige Tötung § 222 StGB – nicht
i. V. m. Verkehrsunfall – (PKS-Schlüssel
030000) 0 4
41. Abgeordnete
Kerstin Przygodda
(AfD)
Bemüht sich die Bundesregierung weiterhin, wie
in Publikationen angegeben, islamische Staaten
wie Saudi-Arabien zur Offenlegung von Spenden
an muslimische Einrichtungen in Deutschland zu
bewegen (vgl. Linnemann/Bausback, Der
politische Islam gehört nicht zu Deutschland, Freiburg
2019, S. 246), und wenn ja, ist die
Bundesregierung über die von ausländischen Staaten,
Vereinen und Kooperationen an muslimische
Einrichtungen in Deutschland fließenden Finanzmittel
inzwischen hinreichend informiert?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 24. Oktober 2025
Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern gehen Hinweisen zu
möglichen extremistischen Bestrebungen wie auch strafrechtlich relevanten
Handlungen konsequent nach. Daher wird es entsprechend des
Koalitionsvertrages mit Vereinen und Verbänden, die von ausländischen
Regierungen oder mit ihnen verbundenen Organisationen gesteuert werden
und die beziehungsweise deren Mitglieder oder Strukturen von
Verfassungsschutzämtern beobachtet werden, keine Zusammenarbeit geben.
42. Abgeordneter
Bodo Ramelow
(Die Linke)
Ist vor dem Hintergrund der an mich
herangetragenen Informationen, dass Geflüchtete aus
Pakistan nach Entscheidungen des Verwaltungsgerichts
in Trier eher einen Schutz zugesprochen
bekommen würden als zum Beispiel von den
Verwaltungsgerichten in Dresden oder Frankfurt/Oder,
eine Änderung der Liste zur Verteilung von
Asylsuchenden auf die Erstaufnahmeeinrichtungen der
Bundesländer („EASY“) erfolgt, z. B.
dahingehend, dass Asylsuchende aus Pakistan nicht mehr
nach Rheinland-Pfalz verteilt werden, und wenn
ja, in welcher Form (bitte das Datum und die
Gründe für eine etwaige Änderung der
EASY-Liste in Bezug auf pakistanische
Asylsuchende nennen), und wie war die Quote der
Aufhebung von Bescheiden des Bundesamts für
Migration und Flüchtlinge bei Asylsuchenden aus
Pakistan in den Jahren 2023, 2024 und im
bisherigen Jahr 2025 bei den Verwaltungsgerichten in
Trier, Frankfurt/Oder, Gera, Weimar, Dresden,
Chemnitz und Leipzig im Vergleich zu den
entsprechenden Aufhebungsquoten bei
pakistanischen Asylsuchenden bundesweit (bitte nach
Jahren und Verwaltungsgerichten differenziert
darstellen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 30. Oktober 2025
Nein, es haben keine Änderungen im Sinne der Fragestellung
stattgefunden. Die Angaben zur zweiten Teilfrage können der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden.
Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin, dass sowohl die
Entscheidung über einen Asylantrag als auch das
Verwaltungsgerichtsverfahren, in dem die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Bundesamts
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geprüft wird, anhand der
konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls erfolgt. In der Entscheidung
über den Asylantrag berücksichtigen das BAMF und die
Verwaltungsgerichte sämtliche Erkenntnisse über die schutzsuchende Person und die
Lage in der konkreten Herkunftsregion.
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43. Abgeordneter
Dr. Rainer
Rothfuß
(AfD)
Welchen Aufenthaltsstatus haben die laut Antwort
der Bundesregierung auf meine Schriftliche
Frage 62 auf Bundestagsdrucksache 21/2141
genannten 521.847 zum Stichtag 31. August 2025 in
Deutschland aufhältigen syrischen
Staatsangehörigen (bitte nach asylberechtigt anerkannt,
Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 4 des
Asylgesetzes – AsylG, subsidiärer Schutz nach
§ 4 Absatz 1 AsylG und Duldung aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 30. Oktober 2025
Die in der bezugnehmenden Schriftlichen Frage genannte Zahl von
521.847 Personen zum Stichtag 31. August 2025 lässt sich wie folgt
differenzieren:
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Summe
§ 25 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz – AufenthG
(Asylanerkennung) 2.206
§ 25 Absatz 2 Satz 1 AufenthG erste Alternative
(Genfer Flüchtlingskonvention – GfK) 216.608
§ 25 Absatz 2 Satz 1 AufenthG zweite Alternative
(subsidiärer Schutz) 293.463
Duldung 9.570
Summe 521.847
In der Gesamtsumme nicht berücksichtigt wurden weitere 39.701
Personen mit einer aktuellen Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3
AufenthG. Diese kann einem Ausländer ggf. nach drei bzw. fünf Jahren
erteilt werden, wenn er zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25
Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 (erste Alternative) AufenthG besaß.
Niederlassungserlaubnisse nach § 26 Absatz 4 AufenthG für Personen, die
zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite
Alternative AufenthG (subsidiärer Schutz) besaßen, werden im
Ausländerzentralregister (AZR) nicht gesondert erfasst und können daher
statistisch nicht ausgewiesen werden.
44. Abgeordneter
Raimond Scheirich
(AfD)
Wie viele der seit Januar 2022 bei der hessischen
Meldestelle „HessenGegenHetze“ sowie bei den
weiteren einschlägigen Meldestellen/Portalen, der
bundesweiten Meldestelle #REspect!
(Jugendstiftung Baden-Württemberg; u. a. Partner des
Freistaats Bayern), dem bayerischen Portal
„Konsequent gegen Hass“ (mit operativer Anbindung an
#REspect!), dem Hamburger Online-Meldeportal
„Hate Speech anzeigen“ (direkte Meldung an die
Staatsanwaltschaft Hamburg), der Internet-
Beschwerdestelle (FSM/eco) für strafbare Inhalte
sowie der Zentralen Meldestelle für strafbare
Inhalte im Internet (ZMI) beim Bundeskriminalamt
als bundesweiter Clearingstelle, eingegangenen
Hinweise wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung als strafrechtlich relevant eingestuft und an
Bundes- bzw. Landesbehörden weitergeleitet und
führten zu richterlich angeordneten
Wohnungsdurchsuchungen – jeweils jahresweise und
meldestelleweise ab 2020 aufgeschlüsselt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 30. Oktober 2025
Die vorliegende Fragestellung kann ausschließlich im Hinblick auf die
Meldungseingänge bei der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im
Internet (ZMI BKA) beantwortet werden. Daten zu den genannten
Meldeportalen „Konsequent gegen Hass“, „Hate Speech anzeigen“ und der
Internet-Beschwerdestelle (FSM/eco) für strafbare Inhalte liegen nicht
vor.
Die ZMI BKA nimmt ausschließlich potentiell strafrechtlich relevante
Hinweise ihrer Kooperationspartner entgegen, die diesen von
Bürgerinnen und Bürgern gemeldet oder durch die Kooperationspartner selbst
erhoben wurden, prüft diese Meldungen hinsichtlich einer strafrechtlichen
Relevanz sowie möglicher Gefährdungsaspekte, stellt nach Möglichkeit
den mutmaßlichen Verfasser fest und übermittelt im Erfolgsfall den
Sachverhalt an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den
Bundesländern. Die weiteren Ermittlungen werden sodann von den
örtlich zuständigen Behörden durchgeführt. Über Fort- und Ausgang dieser
Ermittlungsverfahren liegen keine Informationen vor.
Nachfolgend sind die Meldungszahlen der ZMI BKA der Meldestellen
„REspect!“ und „HessenGegenHetze“ seit deren Wirkbetriebsaufnahme
bis einschließlich September 2025 aufgeschlüsselt, wobei eine
Differenzierung der Meldungseingänge der einzelnen Kooperationspartner nach
festgestellter örtlicher Zuständigkeit bei der ZMI BKA nicht
vorgenommen wird.
Tabelle: Meldungszahlen der ZMI BKA
2022
(ab 05/22) 2023 2024 2025
(bis 09/25)
Meldestelle REspect!
Eingänge 641 8.383 11.241 3.653
Strafrechtlich relevant 84 % 87 % 91 % 89 %
Meldestelle HessenGegenHetze
Eingänge 2.156 3.236 10.440 10.008
Strafrechtlich relevant 73 % 66 % 87 % 84 %
45. Abgeordnete
Carina Schießl
(AfD)
Wie viele der deutschen Tatverdächtigen im
Bereich der Rauschgiftkriminalität (PKS-Schlüssel
891000) im Jahr 2024 besitzen nach Kenntnis der
Bundesregierung einen Migrationshintergrund,
und wie hoch ist deren prozentualer Anteil an
allen deutschen Tatverdächtigen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 31. Oktober 2025
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden im Berichtsjahr
2024 beim PKS-Schlüssel 891000 „Rauschgiftkriminalität“ insgesamt
116.540 deutsche Tatverdächtige erfasst. Informationen zu einem
eventuellen Migrationshintergrund liegen der Bundesregierung nicht vor. Die
PKS differenziert zwischen deutschen und nichtdeutschen
Tatverdächtigen. Kriterium ist die Staatsangehörigkeit. Ein eventueller
Migrationshintergrund wird nicht erfasst.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
46. Abgeordnete
Agnieszka Brugger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass nach
der Akkreditierung von zwei Gesandten des
Taliban-Regimes in Deutschland, diese unter anderem
die Möglichkeiten der Passausstellung für
afghanische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in
Deutschland ausnutzen, um Oppositionelle und
Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler
auszuspähen und damit unter anderem deren
Angehörige in Deutschland und in Afghanistan zu
bedrohen, und welche konkreten Maßnahmen
sind geplant, um dies zu unterbinden?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 29. Oktober 2025
Die afghanischen Vertretungen werden auch nach Akkreditierung der
neuen Beamten für konsularische Aufgaben von Personen geleitet, die
von der Islamischen Republik Afghanistan vor dem Machtwechsel im
August 2021 entsandt und in Deutschland akkreditiert wurden.
Das Generalkonsulat in Bonn steht unter Aufsicht der Botschaft.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Mündliche Frage 63 der Abgeordneten Clara Bünger (Plenarprotokoll 21/33,
S. 3627 C) verwiesen.
47. Abgeordnete
Schahina Gambir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wurden in dieser Legislatur bereits humanitäre
Visa gemäß § 22 Absatz 2 des
Aufenthaltsgesetzes vergeben, und wenn ja, wie viele (bitte nach
Herkunftsländern aufschlüsseln), und wann (bitte
nach Monaten aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 27. Oktober 2025
An den Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen wurden im
Zeitraum März bis Oktober 2025 rund 360 Visa auf Grundlage einer
bestehenden Aufnahmeerklärung nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes
erteilt. Da zwischen der Erklärung der Aufnahme durch das
Bundesministerium des Innern und dem Abschluss des Visumverfahrens
naturgemäß eine zeitliche Verzögerung liegt, umfasst die genannte Zahl auch
Visa, die auf Aufnahmeerklärungen aus der letzten Legislaturperiode
basieren. Eine weitere Aufschlüsselung ist aus Datenschutzgründen nicht
möglich.
48. Abgeordneter
Vinzenz Glaser
(Die Linke)
Plant die Bundesregierung, diplomatische
Initiativen zu ergreifen, beispielsweise im Rahmen einer
hochrangigen Sudan-Konferenz, um auf einen
Waffenstillstand im Sudan hinzuwirken und die
humanitäre Lage vor Ort zu verbessern, und wenn
ja, welche Maßnahmen sind konkret geplant, und
beabsichtigt die Bundesregierung die Ernennung
einer oder eines Sondergesandten für humanitäre
Hilfe für den Sudan, und wenn nein, aus welchen
Gründen nicht?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 30. Oktober 2025
Die Bundesregierung setzt sich bilateral, im Rahmen der EU und der
Vereinten Nationen (VN) intensiv für Frieden und die Verbesserung der
humanitären Lage im Sudan ein.
Dazu fanden hochrangige Side-Events anlässlich der VN-
Generalversammlung in New York 2023, 2024 und 2025 sowie zwei Konferenzen
zum Jahrestag des Kriegsausbruchs im April 2024 in Paris und im April
2025 in London statt, bei denen Deutschland die Rolle des
Mitveranstalters übernahm. Im Oktober 2025 reiste die Staatsministerin im
Auswärtigen Amt, Serap Güler, in den Sudan und in die Region, wo sie
Gespräche zu dringend benötigten Fortschritten im politischen
Übergangsprozess und der Verbesserung der Umstände für humanitäre Hilfe im Sudan
führte. Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus die EU-
Sondergesandte für das Horn von Afrika, Annette Weber, in ihrer Initiative zum
Schutz ziviler Infrastruktur im Sudan. Im Rahmen der EU hat sich die
Bundesregierung im Oktober 2025 für Ratsschlussfolgerungen zum
Sudan eingesetzt, welche die geeinten Bemühungen zur Förderung von
Friedensverhandlungen im Sudan unterstreichen.
Die Bundesregierung setzt sich laufend im Wege ihrer humanitären
Diplomatie für den Schutz der Zivilbevölkerung und insbesondere von
Frauen und Mädchen ein. In direkten Gesprächen mit den
Konfliktparteien und deren Unterstützern sowie in öffentlichen Erklärungen fordert
die Bundesregierung konsequent die Einhaltung des humanitären
Völkerrechts sowie Konsequenzen bei Verstößen und setzt sich für einen
humanitären Waffenstillstand, humanitäre Zugänge, Ermöglichen von
Cross-Border-Lieferungen, Achtung des internationalen
Flüchtlingsrechts durch die Nachbarländer sowie eine friedliche Beendigung des
Konflikts ein.
Zuständig für dieses Thema ist im Auswärtigen Amt die Beauftragte für
Humanitäre Hilfe, die in dieser Funktion Ende April 2025 in den Sudan
gereist ist. Die Ernennung eines Sondergesandten für humanitäre Hilfe
für den Sudan ist daher von der Bundesregierung nicht beabsichtigt.
49. Abgeordneter
Udo Theodor
Hemmelgarn
(AfD)
Zu welchen Veranstaltungen der Goethe-Institute
oder anderen Einrichtungen der deutschen
Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik wurde der
Journalist und Autor Artur Weigandt wann
eingeladen (bitte die letzten neun Veranstaltungen nach
Datum, Ort und ggf. gezahltem Honorar
aufschlüsseln; vgl. z. B. https://daz.asia/blog/es-ist-i
mmer-da-besser-wo-man-gerade-nicht-ist/)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 29. Oktober 2025
Aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen
können die gewünschten Einzelfallinformationen nicht übermittelt
werden.
50. Abgeordnete
Chantal Kopf
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Position vertritt die Bundesregierung in
den laufenden Verhandlungen zum Mehrjährigen
Finanzrahmen (MFR) in Bezug auf die mögliche
Finanzierung von Atomenergie, und wie bringt sie
diese Position in die Verhandlungen auf EU-
Ebene zum Mehrjährigen Finanzrahmen ein?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 29. Oktober 2025
Grundsätzlich steht es jedem EU-Mitgliedstaat frei, über den eigenen
Energiemix zu entscheiden. Zu allen damit im Zusammenhang
stehenden Fragen stimmt sich die Bundesregierung mit den europäischen
Partnern und innerhalb der Bundesregierung eng ab.
Die Bundesregierung vertritt in den laufenden Verhandlungen zum
Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) die Position, dass die Frage der
möglichen Finanzierung von Atomenergie in die sogenannte
Verhandlungsbox zum MFR aufgenommen werden sollte. Diese wird auf der
Ebene der Staats- und Regierungschefs geeint.
51. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
Welche Bestandteile des 20 Punkte umfassenden
Friedenplans (www.welt.de/politik/ausland/article
68db656388300c7476b9bd92/Gaza-Krieg-Das-si
nd-die-20-Punkte-von-Trumps-Friedenspla
n.html) müssen nach Ansicht der
Bundesregierung als quasi nicht verhandelbar erfüllt sein,
bevor die Bundesregierung umfassende Finanzmittel
zum Wiederaufbau des Gazastreifens freigibt, und
welchen Beitrag hat die Bundesregierung seit dem
7. Oktober 2023 zur Befreiung insbesondere auch
der deutschen Geiseln (Teil 4 des Friedensplans)
geleistet, hier insbesondere militärisch,
diplomatisch und nachrichtendienstlich?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 29. Oktober 2025
Der 20-Punkte-Plan bietet eine Chance für die Etablierung einer
langfristigen, umfassenden und nachhaltigen Sicherheitsarchitektur, die
sowohl Israels Sicherheitsinteressen als auch denen umliegender Staaten
Rechnung trägt. In der Bundesregierung laufen derzeit Gespräche zu
möglichen Unterstützungsmaßnahmen bei der Umsetzung des Plans.
Die Bundesregierung hat immer wieder betont, dass von Gaza keine
Gefahr mehr für die Sicherheit Israels ausgehen darf. Dies ist ein zentrales
Element des 20-Punkte-Plans. Weitere Schritte des 20-Punkte-Plans, wie
etwa der Wiederaufbau Gazas, sind eng miteinander verknüpft und
stellen einen langfristigen Prozess dar.
Die Bundesregierung hat sich seit dem 7. Oktober 2023 intensiv für die
Freilassung der Geiseln, die Einhaltung des Völkerrechts und
Notwendigkeit einer zwischen den Konfliktparteien verhandelten Zwei-Staaten-
Lösung eingesetzt, u. a. im Rahmen zahlreicher Reisen und Gespräche
der Bundesregierung, auch des Bundesaußenministers, mit
Regierungsvertretern Israels und Staaten der Region.
52. Abgeordnete
Cansu Özdemir
(Die Linke)
Wird die Bundesregierung mit Blick auf die
deutsche Botschaft in Teheran Maßnahmen ergreifen,
um die personellen und organisatorischen
Kapazitäten zu erweitern, die Visavergabe wieder
aufzunehmen und die Termin- sowie
Wartelistensituation zu verbessern, die in der Vergangenheit zu
Protesten vor der Botschaft geführt haben und in
deren Zusammenhang es Berichte von Personen
vor Ort über Bestechungsgelder für bevorzugte
Terminvergaben gibt, und wenn ja, welche, und
wird sie Schritte unternehmen, um mögliche
Korruption bei der Terminvergabe wirksam zu
unterbinden, und wenn ja, welche?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 29. Oktober 2025
Die deutsche Botschaft in Teheran arbeitet infolge der militärischen
Auseinandersetzung im Iran im Juni 2025 weiterhin in eingeschränktem
Umfang. Die Sicherheitslage in Teheran bleibt volatil, es bestehen
zudem erhebliche technische Herausforderungen, die die
Visumbearbeitung vor Ort erschweren.
Die Bundesregierung hat organisatorische Maßnahmen getroffen, um die
Visumbearbeitung vor Ort sukzessive auszuweiten und die
Terminsituation zu verbessern. Mit der Ausweitung der Verlagerung von
Visumanträgen zur Entscheidung an das Bundesamt für Auswärtige
Angelegenheiten (BfAA) konnten die Bearbeitungskapazitäten signifikant erhöht
werden. In den letzten Wochen konnte ein großer Teil der
schließungsbedingt ausgefallenen Termine nachgeholt und Altfälle abgeschlossen
werden. In einzelnen Antragskategorien werden Neuanträge über den
externen Dienstleister bereits angenommen. Hinsichtlich personeller
Kapazitäten weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Visastelle der
Botschaft aufgrund der restriktiven Politik des Iran bei der
Akkreditierung von diplomatischem Personal auf absehbare Zeit über deutlich
weniger Personal verfügen wird als vor der vorübergehenden Schließung
der Botschaft im Juni 2025.
Die Bundesregierung nimmt Hinweise auf mutmaßliche
Unregelmäßigkeiten bei der Terminvergabe sehr ernst und geht entsprechenden
Informationen immer nach, die im vorliegenden Fall nicht bestätigt werden
konnten.
53. Abgeordneter
Stefan Schröder
(AfD)
Nimmt die Bundesregierung Bewertungen
historischer und aktueller Belagerungssituationen vor,
und wenn ja, welche völkerrechtlichen
Grundlagen (z. B. Haager Landkriegsordnung, Genfer
Konventionen, Römisches Statut des
Internationalen Strafgerichtshofs) sind für sie dabei
maßgeblich?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 30. Oktober 2025
Die Bundesregierung nimmt Bewertungen anlassbezogen im konkreten
Einzelfall vor. Sie berücksichtigt dabei auch die mit Blick auf den
konkreten Einzelfall anwendbaren rechtlichen Regelungen, die zum
Zeitpunkt des zu beurteilenden Sachverhalts in Kraft waren.
54. Abgeordneter
Stefan Schröder
(AfD)
Hat die Bundesregierung eine völkerrechtliche
Bewertung hinsichtlich der aktuellen
Belagerungs- und Blockadesituation im Gazastreifen
vorgenommen, und wenn ja, sieht sie mögliche
Parallelen oder Unterschiede zur
völkerrechtlichen Bewertung historischer Belagerungs- oder
Blockadesituationen, z. B. wie nach meiner
Auffassung der Belagerung von Leningrad?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 30. Oktober 2025
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag (IGH) hat am 22. Oktober
2025 ein Rechtsgutachten zu völkerrechtlichen Pflichten Israels mit
Blick auf die Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen,
internationalen Organisationen und Drittstaaten bei der Versorgung der
Bevölkerung in den besetzten palästinensischen Gebieten veröffentlicht. Die
Bundesregierung hat das Gutachten zur Kenntnis genommen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 53 verwiesen.
55. Abgeordneter
Martin Sichert
(AfD)
Beabsichtigt das Auswärtige Amt nach Kenntnis
der Bundesregierung, den Beitrag auf der
Plattform „X“ mit dem Zitat des Bundesministers des
Auswärtigen Dr. Johann Wadephul „Es waren
Menschen aus der Türkei, die das
Wirtschaftswunder möglich gemacht & Deutschland mit
aufgebaut haben. Heute ist die #Türkei ein wichtiger
strategischer Partner, sowohl innerhalb der NATO
als auch der G20“ – @AussenMinDE im
Gespräch mit @Hurriyet“ (https://x.com/Auswaertig
esAmt/status/1979126461563891740) zu löschen
oder richtigzustellen, dass das
Anwerbeabkommen mit der Türkei aus dem Jahr 1961 stammt
(16 Jahre nach Ende des Krieges) und eher eine
Folge des Wirtschaftswunders war?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 30. Oktober 2025
Nein, eine Löschung oder Richtigstellung ist nicht beabsichtigt.
56. Abgeordneter
Robin Wagener
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu
der Rechtsfrage gebildet, ob die Nichtanwendung
des Römischen Statuts durch eine ausbleibende
Vollstreckung des internationalen Haftbefehls
gegen Wladimir Putin durch den EU-
Mitgliedstaat Ungarn nach Einschätzung der
Bundesregierung einen systematischen Verstoß gegen die
Grundwerte der Union (Artikel 2 des Vertrags
über die Europäische Union) und einen Bruch mit
dem Beschluss der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik der EU (GASP) zum
Internationalen Strafgerichtshof (2011/168/GASP des
Rates) darstellen würde, und wenn ja, wie lautet
diese?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 29. Oktober 2025
Die Bundesregierung beobachtet die Umsetzung des Römischen Statuts
fortlaufend. Die Frage der Nichtanwendung des Römischen Status durch
eine ausbleibende Vollstreckung des internationalen Haftbefehls gegen
Wladimir Putin durch den EU-Mitgliedstaat Ungarn stellt sich derzeit
jedoch nicht. Zu hypothetischen Fragen nimmt die Bundesregierung
generell keine Stellung.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
57. Abgeordneter
Dr. Armin Grau
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gibt es konkrete Pläne, Überlegungen oder
Prüfungen zur Reaktivierung des Standorts Kusel
vonseiten des Bundesministeriums der
Verteidigung, und wird der Standort in internen
Planungen, Strategien oder Zukunftsszenarien der
Bundeswehr berücksichtigt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 27. Oktober 2025
Im Rahmen der Untersuchungen von Liegenschaften, die für eine
zukünftige Nutzung durch die Bundeswehr infrage kommen, wird die
Liegenschaft Unteroffizier-Krüger-Kaserne am ehemaligen Standort Kusel
betrachtet. Diese Liegenschaft soll der so genannten „strategischen
Liegenschaftsreserve der Bundeswehr“ zugeführt werden. Diese Reserve
enthält grundsätzlich alle Liegenschaften, welche aufgrund militärischer
Eignung von der Bundeswehr in den kommenden Jahren mit hoher
Wahrscheinlichkeit genutzt werden können. Da es sich hierbei um ein
laufendes Prüfverfahren handelt, können aktuell keine weiteren
Angaben gemacht werden.
58. Abgeordneter
Jan Ralf Nolte
(AfD)
Warum wird nach meiner Kenntnis die Zulage
nach § 23p der Erschwerniszulagenverordnung
bislang nicht an die besonders befähigten
Unterstützungskräfte des Kommando Spezialkräfte der
Marine (KSM) sowie der 4. Staffel des
Hubschraubergeschwaders 64 gewährt, obwohl das
Bundesministerium der Verteidigung ihre
Gleichwertigkeit mit den Kräften des Kommando
Spezialkräfte (KSK) anerkannt hat, und wann ist mit
einer entsprechenden Anpassung zu rechnen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 31. Oktober 2025
Die besonders befähigten Unterstützungskräfte des Kommandos
Spezialkräfte der Marine sowie bestimmter Einheiten des
Hubschraubergeschwaders 64 haben ein Aufgabenspektrum, das dem der
Unterstützungskräfte des Kommandos Spezialkräfte (KSK) gleicht, zählen jedoch
nach der geltenden Rechtslage nicht zu dem anspruchsberechtigten
Personenkreis des § 23p der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV).
Das Bundesministerium der Verteidigung strebt aber eine
besoldungsrechtliche Gleichstellung an, weil die besonderen Belastungen, die den
Dienst dieser Unterstützungskräfte prägen, mit denen der
Unterstützungskräfte des KSK vergleichbar sind. Erforderlich hierfür ist eine
Änderung der EZulV, für die das Bundesministerium des Innern
federführend ist.
Das gesamte Zulagenwesen wird auf Grund eines Beschlusses des
Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages derzeit mit dem
Ziel einer grundlegenden Überarbeitung und Bereinigung überprüft.
Deshalb kann mit einer Änderung der EZulV frühestens im Jahr 2026
begonnen werden.
59. Abgeordneter
Andreas Paul
(AfD)
Wie viele approbierte Ärzte im Soldatenstatus
sind in der Bundeswehr derzeit als behandelnde
Ärzte in Sanitätsversorgungszentren,
Facharztzentren, Zahnarztgruppen und
Bundeswehrkrankenhäusern eingesetzt (bitte nach absoluten und
prozentualen Zahlen im Verhältnis zu allen
approbierten – auch nicht mehr behandelnden – Ärzten
im Soldatenstatus der Bundeswehr
aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 28. Oktober 2025
Die Beantwortung Ihrer Frage kann in offener Form nicht erfolgen.
Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) vom 1. November 2024 sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein
können, mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ einzustufen.1 Die entsprechende Einstufung der Antwort ist
erforderlich, da das erfragte detaillierte Zahlenmaterial zu den in der
Bundeswehr derzeit behandelnden Ärztinnen und Ärzte Rückschlüsse auf
die Leistungsfähigkeit der ärztlichen Versorgung durch die Bundeswehr
im Konfliktfall zulässt und dies nachteilig für die Sicherheitsinteressen
Deutschlands ist.
Die Antwort auf die Frage wird daher als nicht zur Veröffentlichung in
einer Bundestagsdrucksache bestimmte Anlage separat übermittelt.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
60. Abgeordnete
Lisa Badum
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Warum ist im neuen § 35g Absatz 4 des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG; Regierungsentwurf
vom 8. September 2025), welcher die
Übergangsregelung für die Umstellung des Umlageverfahren
für die Gasspeicherumlage bis zum 31. Dezember
2025 regeln soll, abweichend vom regulären
Erstattungsverfahren nach § 35f EnWG nicht
ausgeschlossen, dass „dem
Marktgebietsverantwortlichen […] zu keinem Zeitpunkt Gewinne oder
Verluste im Zusammenhang mit seinen Tätigkeiten
entstehen [dürfen]“ (§ 35f Absatz 1 EnWG), und
wie wird für das Jahr 2025 ausgeschlossen, dass
die Marktgebietsverantwortlichen Gewinne auf
Kosten der Gaskunden oder der Steuerzahlenden
machen, zumal weiterhin ein Ausgleich der
Gasspeicherumlage aus dem Klima- und
Transformationsfonds (KTF) vorgesehen ist?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 31. Oktober 2025
Der Grundsatz der Erlösneutralität gilt auch für den Zeitraum bis Ende
2025, ist aber ab dem 1. Januar 2026 in § 35f Absatz 1 Satz 2 des
Energiewirtschaftsgesetzes ausdrücklich gesetzlich normiert.
Für den Zeitraum ab Beginn der Umlageerhebung im Oktober 2022 bis
Ende 2025 hat der Marktgebietsverantwortliche keine Gewinne
verzeichnet. Dies ergibt sich aus dem negativen Saldo von derzeit ca.
-3,748 Mrd. Euro (Stand: Ende September 2025). Mit der
Schlussrechnung müsste der Marktgebietsverantwortliche im Übrigen einen
positiven Differenzbetrag, den er aufgrund der Überweisung des negativen
Differenzbetrags aufgrund der Prognose im Jahr 2025 durch den Bund
gegebenenfalls erhalten hat, zurücküberweisen.
1 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
61. Abgeordnete
Katharina Beck
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Plant die Bundesregierung, das Vorhaben ihrer
Vorgängerregierung weiterzuverfolgen und die
Gebäudeenergieausweise zu vereinheitlichen und
ein digitales Gebäudeenergiekataster zu erstellen
u. a. mit dem Ziel, die Datenbedarfe von
Immobilieninvestoren zum Management ihrer Klima- und
Transitionsrisiken im Zusammenhang mit ihren
Immobilienkrediten und -investitionen effizient
und unbürokratisch zu befriedigen (wenn nicht,
bitte begründen), und wenn ja, wie ist der
Zeitplan zur Umsetzung dieses Vorhabens?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 28. Oktober 2025
Die Bundesregierung wird in dieser Legislaturperiode die Europäische
Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) 1:1
umsetzen. Die EPBD enthält neue Anforderungen im Zusammenhang
mit Energieausweisen und an die Errichtung einer Datenbank für die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Bei der Umsetzung strebt die
Bundesregierungen Lösungen an, die unbürokratisch und wirtschaftlich sind
sowie Mehrwerte schaffen.
62. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung
hinsichtlich der Anzahl aktuell bereits insgesamt
erbauter aber noch nicht an das Stromnetz
angeschlossener Windenergieanlagen vor (bitte jeweils
alle bereits erbauten sowie alle noch nicht
angeschlossenen Windenergieanlagen nach
Bundesländern auflisten)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 30. Oktober 2025
Der Bundesregierung liegen keine Daten über den Status „erbaut, aber
noch nicht ans Stromnetz angeschlossen“ vor.
Laut Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur beläuft sich die
Anzahl der in Betrieb befindlichen Windenergieanlagen auf 31.756
Einheiten (Stand vom 24. Oktober 2025). Das Marktstammdatenregister
kennt darüber hinaus den Status „in Planung“. Die Registrierung einer
Anlage mit diesem Status ist Voraussetzung für die Teilnahme an den
von der Bundesnetzagentur durchgeführten Ausschreibungen. In diesem
Status bleibt sie bis zu ihrer Inbetriebnahme, was in der Praxis auch den
Netzanschluss umfasst.
63. Abgeordneter
Julian Joswig
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle
Situation beim Halbleiterhersteller Nexperia mit
Blick auf die Produktionskapazitäten der
deutschen Automobilindustrie, und welche konkreten
Maßnahmen prüft sie, um die europäische
Versorgung kritischer Halbleiterkomponenten dauerhaft
zu sichern?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 30. Oktober 2025
Die Bundesregierung beobachtet die Situation um Nexperia genau und
steht dazu im engen Austausch mit den niederländischen und weiteren
europäischen Partnern sowie der chinesischen Regierung.
Die chinesischen Exportrestriktionen für Nexperia-Produkte sind eine
sehr kritische Einschränkung des freien Handels. Inwiefern es infolge
dieser Exportrestriktionen auch in der Automobilindustrie zu
Produktions- und damit Umsatzausfällen durch Unterbrechungen der
Lieferketten kommen wird, ist noch nicht gesichert zu beurteilen. Allerdings sind
kurzfristige Unterbrechungen in der Produktion wahrscheinlich. Insofern
steht die Bundesregierung im kontinuierlichen Kontakt mit den
betroffenen Industriebranchen, insbesondere der Automobilbranche, da diese auf
Lieferung von sogenannten „Commodity-Chips“ angewiesen ist. Die
Bundesregierung arbeitet mit den genannten Partnern an einer Lösung.
Unter anderem mit Blick auf die zukünftige Sicherung der Versorgung
mit Halbleiterkomponenten, hat die Bundesregierung am 15. Oktober
2025 eine Mikroelektronikstrategie beschlossen. Diese hat das Ziel, die
Attraktivität Deutschlands als Mikroelektronik-Standort weiter zu
steigern und dabei Forschung, Fachkräfte und Fertigung
zusammenzudenken.
Kernziele der Strategie sind dabei:
• Ausbau bestehender wirtschaftlicher und technologischer Stärken
insbesondere dort, wo europäische Fähigkeiten unverzichtbar in der
globalen Halbleiterwertschöpfung sind.
• Erschließen neuer Mikroelektronik-Technologien auf Basis von
Forschung, die zum Ziel hat, die Pipeline der nächsten Chip-
Generationen zu füllen sowie neue Mikroelektronik-Anwendungen
wirtschaftlich zu erschließen.
• Stärkung der Resilienz bestehender Lieferketten durch gezielte
Maßnahmen auf Basis einer Sicherheits- und Risikoanalyse, jenseits eines
bloßen Fokus auf Kapazitätsaufbau bzw. Marktanteile.
Daneben müssen betroffene Branchen aus Sicht der Bundesregierung die
Lieferkettenrisiken zukünftig auch für „Commodity“-Bauteile besser
absichern (beispielsweise durch Lagerhaltung oder 2nd-Sourcing).
64. Abgeordneter
Stefan Seidler
(fraktionslos)
Hat die Bundesregierung eine Übertragung der
Zuständigkeit für die Einteilung von
Strompreisbzw. Stromgebotszonen von der
Regulierungsbehörde auf die Übertragungsnetzbetreiber nach
norwegischem Vorbild geprüft, und welche
rechtlichen oder organisatorischen Änderungen wären
nach Auffassung der Bundesregierung nötig, um
die Übertragung der Zuständigkeit von der
Bundesnetzagentur auf die Übertragungsnetzbetreiber
umzusetzen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 31. Oktober 2025
Die Bundesregierung prüft keine Übertragung dieser Zuständigkeit auf
die Übertragungsnetzbetreiber.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 (EU-
Elektrizitätsbinnenmarktverordnung) nimmt der Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber
(ENTSO-E) die europarechtlich vorgesehene Überprüfung der
europäischen Stromgebotszonen vor, den sog. Bidding Zone Review (BZR).
Die Empfehlung des BZR ist dabei rechtlich nicht bindend.
Die Entscheidung über eine etwaige Anpassung seiner Gebotszone
obliegt dem jeweiligen Mitgliedsstaat in Zusammenarbeit mit seinen
Übertragungsnetzbetreibern.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
65. Abgeordnete
Ayse Asar
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Basiert der Vorschlag der Bundesministerin für
Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee
Bär, das Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) umzubenennen, auf einer konkreten
(Daten)-Grundlage, und wenn ja, welcher, und zu
welchen konkreten Ergebnissen ist eine solche
Erhebung ggf. gekommen (www.br.de/nachrichten/
deutschland-welt/bafoeg-neuer-name-neuer-schw
ung,UzEDHXE)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert
vom 28. Oktober 2025
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
führt derzeit interne Abstimmungen zur Umsetzung der im
Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele zur Modernisierung und Verbesserung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) durch. Dazu gehören
auch erste Überlegungen, wie Fördermöglichkeiten durch
zielgruppengerechte Ansprache noch bekannter gemacht werden können.
66. Abgeordneter
Hans-Jürgen
Goßner
(AfD)
Hat die Bundesregierung entsprechend ihrer
Ankündigung im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD Begabtenförderwerke zu stärken
und die Förderung deutlich anzuheben, wobei bei
allen Instrumenten die vollständige
Digitalisierung und Vereinfachung des Antragsprozesses
wichtig sei und Stipendien in Art und Umfang
ausgebaut und möglichst unbürokratisch vergeben
werden müssten (S. 76), bereits konkrete
Maßnahmen zur Stärkung und erhöhten Förderung der
Hans-Böckler-Stiftung gegenüber der
vorangegangenen Legislaturperiode geplant oder bereits
umgesetzt und gegebenenfalls Nachweise der
Erfüllung der besagten Bedingungen erhalten
(gegebenenfalls bitte Maßnahmen, Fördervolumina im
Vergleich zur vorangegangenen Legislaturperiode
sowie Nachweise auflisten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert
vom 31. Oktober 2025
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
(BMFTR) fördert derzeit 13 Begabtenförderungswerke, darunter auch
die Hans-Böckler-Stiftung (HBS), damit diese Studien- und
Promotionsstipendien an besonders begabte und engagierte Studierende und
Promovierende vergeben können.
Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode (KoaV) sieht eine
Stärkung der Begabtenförderwerke und den Ausbau der Stipendien in
Art und Umfang vor. Die KoaV-Vereinbarungen stehen jedoch unter
Finanzierungsvorbehalt.
Das BMFTR beabsichtigt in der akademischen Werkeförderung
Verbesserungen der Studien-, Promotions- und Auslandsförderung.
In Anbetracht der laufenden Haushaltsverhandlungen sind nähere
Angaben zur Umsetzung der o. g. Koalitionsvereinbarungen erst nach
Beschluss des Haushalts 2026 möglich.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz
67. Abgeordneter
Dr. Götz
Frömming
(AfD)
Gab es in den letzten zehn Jahren Fälle, in denen
Mitgliedern der Bundesregierung
Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen wurden oder sie
deswegen angeklagt bzw. verurteilt wurden, und
wenn ja, worin bestanden die Vorwürfe und um
welche Bundesminister handelte es sich?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 30. Oktober 2025
Der Bundesregierung liegen keine über öffentlich zugänglichen
Informationen hinausgehenden Erkenntnisse vor.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
68. Abgeordnete
Birgit Bessin
(AfD)
Wie viele biologische Geschlechter existieren
nach Auffassung der Bundesministerin für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Karin Prien, und wie begründet die
Bundesministerin diese Einschätzung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 31. Oktober 2025
Das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, 1 BvR 2019/16) hatte 2017
festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht die geschlechtliche
Identität schützt – und auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die
sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht
zuordnen lassen. In der Folge stellte das BVerfG fest, dass die
personenstandsrechtlichen Regelungen bis dato nicht verfassungskonform waren,
da das Personenstandsrecht dazu zwang, das Geschlecht zu registrieren,
aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder
männlich zuließ.
Die Bundesministerin Karin Prien teilt die Auffassung des
Bundesverfassungsgerichts.
69. Abgeordnete
Mandy Eißing
(Die Linke)
Welche gesetzgeberischen Vorhaben und
Maßnahmen aus dem Bereich der Familienpolitik plant
die Bundesregierung bis einschließlich Dezember
2026 zu initiieren?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 29. Oktober 2025
Zentrales Ziel der Familienpolitik ist es, Familien zu stärken und ihren
Alltag zu erleichtern. Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung
daher Schwerpunkte auf passgenaue Familienleistungen und die bessere
Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf gelegt, die dort nachlesbar
sind. Derzeit laufen die Beratungen zur konkreten Umsetzung der dort
genannten Vorhaben.
70. Abgeordnete
Mandy Eißing
(Die Linke)
Wie viele Beratungsangebote für
Regenbogenfamilien werden derzeit durch den Bund gefördert,
und wie verhält sich die Anzahl der geförderten
Angebote zur Anzahl der vergangenen zehn Jahre
(bitte nach Jahren getrennt ab 2015 auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 30. Oktober 2025
Beratungsangebote speziell für sog. Regenbogenfamilien wurden weder
in den vergangenen zehn Jahren noch werden sie gegenwärtig von den
Bundesministerien gefördert. Regenbogenfamilien stehen die gleichen
umfangreichen Beratungsangeboten zur Verfügung, wie sie für andere
Familienformen bereitstehen.
Für Beratungsangebote vor Ort sind grundsätzlich die jeweils
zuständigen Kommunen und Länder verantwortlich.
71. Abgeordnete
Dr. Anna
Lührmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Maßnahmen plant die
Bundesregierung, um den Gender Pay Gap zu schließen,
und welche Priorität hat dies für den
Bundeskanzler Friedrich Merz?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 30. Oktober 2025
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag das Ziel festgehalten, bis
zum Jahr 2030 gleichen Lohn für gleiche (und gleichwertige) Arbeit von
Frauen und Männern zu verwirklichen. Dazu soll die EU-
Entgelttransparenzrichtlinie möglichst bürokratiearm in nationales Recht umgesetzt
werden. Eine im Juli 2025 von der Bundesministerin Karin Prien
eingesetzte Kommission zur bürokratiearmen Umsetzung der Richtlinie wird
im November 2025 Vorschläge dazu vorlegen. Dann soll ein
entsprechendes Gesetzgebungsverfahren unverzüglich eingeleitet werden.
72. Abgeordnete
Dr. Anna Rathert
(AfD)
Wie viele Beratungsanfragen hatte nach Kenntnis
der Bundesregierung die
Antidiskriminierungsstelle des Bundes in den Jahren 2024 sowie 2025
(Stichtag: 30. September 2025) insgesamt, und
wie viele Beratungsanfragen im genannten
Zeitraum mit Merkmalsbezug zum Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz (AGG; geschütztes
Merkmal gemäß § 1 AGG) wurden bearbeitet
(bitte jeweils nach Monaten aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 29. Oktober 2025
Im Jahr 2024 haben die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)
11.405 Beratungsanfragen erreicht. Davon betrafen 9.057 Fälle
mindestens ein im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschütztes
Merkmal. Im Jahr 2025 hat die ADS nach vorläufigem Stand bis zum
30. September 2025 9.944 Beratungsanfragen erhalten. Davon hatten
7.892 einen Bezug zu mindestens einem im AGG geschützten Merkmal.
Eine aufgeschlüsselte Erhebung nach Monaten im Sinne der
Fragestellung findet nach Angaben der ADS nicht statt.
73. Abgeordneter
Martin Reichardt
(AfD)
Wurde in der Vergangenheit und bzw. oder wird
gegenwärtig das Portal queer.de (www.queer.de/)
mittelbar oder unmittelbar mit Bundesmitteln
unterstützt, und wenn ja, in welcher Höhe (jeweils
bitte nach Kalenderjahr und Höhe der Zuwendung
aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 27. Oktober 2025
Das Portal www.queer.de wurde weder in der Vergangenheit noch wird
es gegenwärtig mit Bundesmitteln gefördert.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
74. Abgeordneter
Hans-Jürgen
Goßner
(AfD)
In welchem Umfang und zu welchem Zweck hat
die Bundesregierung die DGB-Jugend (Deutscher
Gewerkschaftsbund Abteilung Jugend und
Jugendpolitik) seit 2015 gefördert (bitte nach Jahren
und Förderungszweck aufschlüsseln; https://jugen
d.dgb.de/impressum)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 31. Oktober 2025
Die Förderungen der Bundesregierung an die DGB-Jugend seit 2015
sind in der beigefügten Tabelle aufgelistet.2
2 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/2486 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
75. Abgeordnete
Cansin Köktürk
(Die Linke)
Wie viele Jobcenter haben nach Kenntnis der
Bundesregierung und der zuständigen Agenturen
und Behörden in diesem Jahr (2025) bisher Briefe
verschickt, in denen Formulierungen standen wie
jene oder ähnlich zu der des Jobcenters Köln, in
der es heißt, „ab Oktober wird die Zahlung per
Scheck eingestellt“, es sei „nur noch eine
Überweisung auf ein Bankkonto möglich. Andernfalls
können Sie keine Leistungen mehr erhalten! Auch
die Aushändigung der Leistungen per QR-Code
ist nicht mehr möglich!“ (https://harald-thome.de/
files/pdf/2025/JC%20K%C3%B6ln%20Scheck%
20auszahlung.pdf), und welche Maßnahmen plant
die Bundesregierung, um bundesweit alle
Jobcenter dazu anzuhalten, die
Leistungsempfänger/‑innen darüber aufzuklären, dass weiterhin ein
Rechtsanspruch auf Barauszahlung der
Leistungen besteht, so wie das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales es in seinem Schreiben vom
4. Juni 2025 formuliert hatte (https://tacheles-sozi
alhilfe.de/files/redakteur/DA_Sozi_Wpt/25-06-04
%20Schreiben_Einstellung_ZZV.pdf)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 30. Oktober 2025
Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Jobcenter betroffene
Bürgerinnen und Bürger in dezentraler Verantwortung mit lokalen
Schreiben hinsichtlich geänderter Zahlungsmodalitäten bei der Zahlung
durch Scheck angeschrieben haben.
Die Bundesagentur für Arbeit hat die Bürgerinnen und Bürger, bei denen
keine Kontoverbindung vorlag, in zwei Wellen schriftlich darüber
informiert, dass die Einlösung einer „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“
(ZzV) ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr möglich sei. Weiterhin wurden
sie darauf hingewiesen, dass es bereits vorab zu Problemen bei der
Einlösung von ZzV kommen könne, da einzelne Postbankfilialen bereits ab
Juli 2025 in das IT-System der Deutschen Bank integriert werden und in
diesen Filialen die ZzV nicht mehr eingelöst werden können. Die
Schreiben enthielten eine Anleitung, wie die betroffenen Personen
prüfen können, ob in der lokalen Postbankfiliale eine Einlösung der ZzV
weiterhin möglich ist.
Die Schreiben enthielten auch den Hinweis, dass bereits im September
2025 letztmalig ZzV versendet würden. Hintergrund hierfür war, dass
ZzV grundsätzlich drei Monate lang eingelöst werden können, dies aber
durch den Wegfall des Angebots nur noch bis zum Jahresende möglich
ist.
Die Information entsprach dem damaligen Verfahrensstand.
Zwischenzeitlich wurde aber entschieden, ZzV noch bis zum 30. November 2025,
also inklusive der Bürgergeldzahlung für den Dezember 2025, zu
verwenden.
Die gemeinsamen Einrichtungen wurden aufgefordert, alle
leistungsberechtigten Personen, bei denen auch nach den zentralen
Anschreibaktionen noch keine Kontoverbindung vorliegt, persönlich zu kontaktieren
und im erforderlichen Umfang bei der Kontoeröffnung zu unterstützen.
In der Weisung wurde ausdrücklich auf die geltende Rechtslage
hingewiesen, dass das Wahlrecht der Leistungsberechtigten nach § 47
Absatz 1 SGB I auf eine Übermittlung der Geldleistungen an ihren
Wohnsitz weiterhin besteht. Ein Anspruch auf Barauszahlung ergibt sich aus
§ 47 SGB I im Übrigen nicht.
76. Abgeordnete
Cansin Köktürk
(Die Linke)
Nach welchen konkreten Kriterien bemisst die
Bundesregierung die im Schreiben des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
vom 4. Juni 2025 genannten „Ausnahmefälle“
von Menschen in „Lebenslagen, in denen die
Einrichtung eines Bankkontos mit Hürden verbunden
ist“, für die das BMAS „die Notwendigkeit
[sieht], in Ausnahmefällen weiterhin zusätzliche
Auszahlungsmöglichkeiten vorzuhalten, zum
Beispiel mittels Bargeldauszahlung in den
Sozialämtern, um für jede Person den Erhalt des
grundgesetzlich garantierten Existenzminimums
sicherzustellen“ (vgl. Schreiben des BMAS vom 4. Juni
2025, abrufbar unter: https://tacheles-sozialhilf
e.de/files/redakteur/DA_Sozi_Wpt/25-06-04%20
Schreiben_Einstellung_ZZV.pdf; dazu bitte
ausführen, wie die Bundesregierung diese Fälle
konkret definiert und voneinander abgrenzt), und gibt
es hierzu eine bundesweit einheitliche Auflistung
oder Kategorisierung solcher
Härtefallkonstellationen, oder obliegt die Entscheidung über das
Vorliegen eines Härte- oder Ausnahmefalls im
jeweiligen Einzelfall dem Ermessen der kommunalen
Jobcenter beziehungsweise Sozialämter (falls
letzteres, bitte ausführen, welche konkreten
Arbeitsanweisungen, Handlungsempfehlungen oder
internen Weisungen das BMAS an die
Bundesagentur für Arbeit bzw. an die kommunalen
Träger übermittelt, um die praktische Umsetzung
der im Schreiben angekündigten
Sicherungsmaßnahmen sicherzustellen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 30. Oktober 2025
Bisher können Leistungsberechtigte nicht nur in einem nachgewiesenen
Härtefall, sondern auch dann, wenn sie keinen Grund vorbringen,
weshalb sie kein Bankkonto einrichten können, oder wenn sie dem
Leistungsträger die Bankverbindungsdaten nicht mitteilen möchten, ihre
Leistungen über alternative Auszahlungsmöglichkeiten – in der
Vergangenheit überwiegend durch die Nutzung des ZzV-Verfahrens – erhalten.
Im Härtefall ist dies für die Betroffenen kostenfrei.
Die kostenpflichtige Auszahlungsvariante an Leistungsberechtigte, die
keinen Härtefall geltend machen, wird künftig entfallen. Die
Bereitstellung der Sozialleistungen mittels Überweisung auf ein Konto ist der
Regelfall, von dem eine Abweichung nur in begründeten Einzelfällen
möglich sein soll.
§ 47 Absatz 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch sieht deshalb auch
künftig eine Härtefallregelung vor. Leistungsberechtigte sollen danach –
wie nach geltendem Recht – nachweisen können, dass ihnen die
Einrichtung eines Kontos ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist.
Sozialleistungen wären ihnen dann kostenfrei auf einem anderen Weg zur
Verfügung zu stellen. Es erfolgt im Einzelfall eine Abwägung der
zumutbaren Bemühungen um eine Kontoeröffnung und der vorgebrachten
Hinderungsgründe. Hinderungsgründe können zum Beispiel persönliche
Lebensumstände oder u. a. auch Gesundheits- sowie
Mobilitätseinschränkungen sein. Da bei der Prüfung zur Feststellung eines Härtefalls
die individuellen Hinderungsgründe des Einzelnen Berücksichtigung
finden und das Gesamtbild abgewogen wird, kann vonseiten der
Bundesregierung keine pauschale Auflistung von Hinderungsgründen ohne
Berücksichtigung des Einzelfalls erfolgen.
Grundsätzlich haben alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich
rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten, einen Anspruch auf
ein Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG). Ein Basiskonto
kann auch ohne festen Wohnsitz eröffnet werden, sofern eine
rechtmäßige Aufenthaltsgenehmigung in der EU vorliegt. Als postalische
Anschrift ist stattdessen eine Adresse von Freunden, Familie oder einer
Beratungsstelle ausreichend.
77. Abgeordnete
Ricarda Lang
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Ergebnisse und Positionierungen hat der
vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
einberufene Sozialpartnerdialog (siehe dazu
Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche
Frage 65 auf Bundestagsdrucksache 21/918) zu
den Themen wöchentliche Höchstarbeitszeit und
elektronische Arbeitszeiterfassung erbracht, und
welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus, einschließlich der vorgesehenen
konkreten politischen Maßnahmen samt Zeitplan?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 29. Oktober 2025
Wie im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vorgesehen, hat
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Dialog
mit den Sozialpartnern zur Ausgestaltung der Vorhaben zum
Arbeitszeitgesetz durchgeführt. Dabei wurden die unterschiedlichen Aspekte des
Themas in mehreren konstruktiven Sitzungen zwischen Juli und Oktober
2025 beleuchtet und die verschiedenen Standpunkte dargelegt und
diskutiert.
Besonders informativ waren die vielen Beispiele aus unterschiedlichen
Branchen zur Arbeitszeitgestaltung in der Praxis, die dem BMAS einen
guten Überblick darüber gegeben haben, wie die geltenden Regelungen
genutzt werden und ob beziehungsweise wo die unterschiedlichen
Akteurinnen und Akteure weiteren Handlungsbedarf sehen. Es wurde im
Dialog deutlich, dass die Positionen der Sozialpartner sowohl zu
einzelnen Fragestellungen als auch zu übergeordneten Fragen sehr weit
auseinanderliegen.
Das BMAS wird die aus dem Austausch mit den Sozialpartnern
gewonnenen Erkenntnisse nun eingehend auswerten,
Umsetzungsmöglichkeiten prüfen und mit den konkreten Arbeiten an Regelungsvorschlägen
beginnen.
78. Abgeordnete
Ricarda Lang
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Über welche Daten aus den letzten fünf Jahren
verfügt die Bundesregierung zu Fällen der
Behinderung und unzulässigen Beeinflussung von
Betriebsratsorganen, und plant sie – falls sie daraus
politischen Handlungsbedarf ableitet – in der
laufenden Wahlperiode Maßnahmen, insbesondere
die Umwandlung der Tatbestände des § 119 des
Betriebsverfassungsgesetzes in Offizialdelikte?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 29. Oktober 2025
Nach einer regelmäßig durchgeführten Befragung hauptamtlicher
Gewerkschafter gaben für den Erhebungszeitraum 2020 bis 2022 von den
befragten Gewerkschaftssekretären 47 Prozent an, dass ihnen Fälle der
Wahlbehinderung bekannt geworden seien, wobei sich absolut 138
Betriebe identifizieren ließen (Behrens/Dribbusch, Ergebnisse der vierten
Befragung zur Be- und Verhinderung von Betriebsratswahlen, WSI-
Mitteilungen, 77. Jg., 6/2024). Zudem wurde im Rahmen der WSI-
Betriebsrätebefragung 2021 unter anderem die Behinderung der
Betriebsratstätigkeit abgefragt (www.wsi.de/de/betriebsraete-14676-wsi-aiw-br-behin
derung-brarbeit-15162.htm). Aus der Befragung geht nicht hervor, ob
die Behinderungen strafrechtlich relevant waren.
Für die Jahre 2020 bis 2022 liegen der Bundesregierung zudem Daten
von Ermittlungs-/Strafverfahren auf Basis einer Länderumfrage zu § 119
des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) vor. Aus der Umfrage ergibt
sich, dass im Zeitraum 2020 bis 2022 insgesamt 190
Ermittlungsverfahren registriert wurden. Jahrgangsgenau lassen sich davon 73 Verfahren
zuordnen (2020: 26; 2021: 15; 2022: 32).
Der Koalitionsvertrag sieht im Bereich des Betriebsverfassungsrechts
für die laufende Legislaturperiode die Weiterentwicklung der
betrieblichen Mitbestimmung vor, wobei konkret vier Digitalisierungsvorhaben
benannt sind. Eine Einstufung des Straftatbestands des § 119 BetrVG als
Offizialdelikt ist nicht benannt. Mit dem im Juni 2021 in Kraft
getretenen Betriebsrätemodernisierungsgesetz wurde unter anderem ein
verbesserter Kündigungsschutz auch für Initiatorinnen und Initiatoren von
Betriebsratswahlen eingeführt. Das Gesetz soll im kommenden Jahr
evaluiert werden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/28899, S. 18).
79. Abgeordnete
Sylvia Rietenberg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In welchem Umfang haben bislang in diesem Jahr
ungelernte Leistungsbeziehende nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) eine vom
Jobcenter geförderte Berufsausbildung begonnen
(bitte nach den Altersgruppen unter 20, 20 bis
unter 25, 25 bis unter 30, 30 bis unter 40, 40 bis
unter 50, 50 bis unter 55, 55 und älter, und
Geschlecht aufschlüsseln), und wie beabsichtigt die
Bundesregierung im Jahr 2026 sicherzustellen,
dass insbesondere ungelernten Erwerbslosen
durch gezielte Qualifizierungs- und
Unterstützungsmaßnahmen der Zugang zu dauerhaft
existenzsichernder Beschäftigung gelingt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 28. Oktober 2025
Von Januar bis Juni 2025 lag die kumulierte Anzahl (Eintritte) von
Teilnehmenden in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur
Berufsausbildung bei rund 31.000, darunter hatten rund 23.000 Teilnehmende keine
abgeschlossene Berufsausbildung. Im selben Zeitraum waren rund 6.000
Personen vor Eintritt in dieser Maßnahme Regelleistungsberechtigte im
SGB II, davon rund 4.000 ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
Weitere Informationen können aus der beigefügten Tabelle entnommen
werden. Die ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur
geförderten Berufsausbildung beziehen sich auf die Summe der Instrumente:
Assistierte Ausbildung, Außerbetriebliche Berufsausbildung, besondere
Maßnahmen zur Ausbildungsförderung, Reha und Förderung der
beruflichen Weiterbildung mit Abschluss in einem anerkannten
Ausbildungsberuf („Umschulung“).
Aus Sicht der Bundesregierung ist Qualifizierung der Schlüssel, um
Menschen ohne Berufsabschluss dauerhaft in gut bezahlte
Beschäftigung zu vermitteln. Ausbildungs- und Weiterbildungsförderung sind
Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA). Hierfür steht der BA ein
breiter Instrumentenkasten zur Verfügung.
Für Jugendliche und junge Erwachsene steht das Gesamtkonzept der
Ausbildungsgarantie (Förderung von Praktika, finanzielle Unterstützung
von Heimfahrten, oder – wenn es trotz Unterstützung nicht mit einem
betrieblichen Ausbildungsplatz klappt – einem Ausbildungsangebot in
einer außerbetrieblichen Einrichtung) zur Verfügung.
Leistungsschwächere Jugendliche können mit der sogenannten Assistierten Ausbildung
durch Nachhilfe- und Sprachunterricht, aber auch durch
sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung des Betriebes bei organisatorischen
Fragen gefördert werden. Um den Zugang zu den
Unterstützungsleistungen zu erleichtern, haben sich vielerorts Jobcenter, Agentur für Arbeit
und Jugendhilfe Jugendberufsagenturen zusammengeschlossen. Sie
bieten durch eine enge Abstimmung der beteiligten Rechtskreise
passgenaue Unterstützungsangebote „wie aus einer Hand“ an.
Jugendberufsagenturen sollen deshalb – wie im Koalitionsvertrag für die laufende
Legislaturperiode vorgesehen – weiter gestärkt werden.
Auch nach dem Start ins Berufsleben können Arbeitslose und
Beschäftigte gefördert werden, um Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
zu absolvieren. Die in der Fragestellung angesprochene Gruppe der
Erwerbslosen ohne Berufsabschluss hat hierbei einen Rechtsanspruch auf
die Förderung des Nachholens des Berufsabschlusses. Im Rahmen dieser
Förderung werden zum einen die Weiterbildungskosten
(Lehrgangskosten, Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung
und Kinderbetreuungskosten) übernommen. Zum anderen gibt es
finanzielle Anreize, um diese Menschen zu motivieren, sich auf den Weg zum
Berufsabschluss zu machen. Neben einem monatlichen
Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro erhalten sie bei Bestehen einer vorgesehenen
Zwischenprüfung 1.000 Euro und bei Bestehen der Abschlussprüfung
noch einmal 1.500 Euro.
Ergänzend können auch Maßnahmen der ganzheitlichen Betreuung nach
§ 16k des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zur Stabilisierung
und Aktivierung von Personen ohne Berufsabschluss beitragen. Diese
niedrigschwellige Unterstützung in Form eines ganzheitlichen
Coachings richtet sich insbesondere an Menschen mit multiplen
Vermittlungshemmnissen. Durch intensive sozialpädagogische Begleitung
können individuelle Problemlagen erkannt und gezielt bearbeitet werden
und so auch der Zugang zu einer anschließenden Qualifizierung und
Ausbildung verbessert werden.
Um die Weiterbildungsbeteiligung insbesondere von Menschen ohne
Berufsabschluss weiter zu steigern, unterstützt die Bundesregierung
zudem den Auf- und Ausbau von Weiterbildungsagenturen durch eine
übergreifende Servicestelle sowie die Weiterentwicklung des Nationalen
Onlineportals für berufliche Weiterbildung „mein NOW“. Beide
Vorhaben setzen direkt an dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel an,
lebensbegleitendes Lernen transparenter zu gestalten. Die
Bundesregierung beobachtet auch in der laufenden Legislaturperiode, inwieweit die
Instrumente dazu führen, dass mehr Ungelernte das Nachholen eines
Berufsabschlusses anstreben.
Für die Jobcenter und Agenturen für Arbeit ist neben der Verfügbarkeit
dieser Instrumente eine auskömmliche Mittelausstattung von
entscheidender Bedeutung. Ab dem Jahr 2026 stockt die Bundesregierung im
SGB II die Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit um
jährlich 1 Mrd. Euro auf. Die Mittel für die beitragsfinanzierten Leistungen
im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) werden bedarfsgerecht im
Haushalt der BA veranschlagt.
Neben der Förderung durch die BA liegt ein Fokus der
Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, auf der Fortsetzung und
Weiterentwicklung der Nationalen Weiterbildungsstrategie. Ein zentraler
Schwerpunkt liegt in dieser Legislaturperiode darauf, Menschen ohne
Berufsabschluss oder ohne passfähige Qualifikationen für den
Arbeitsmarkt zu qualifizieren.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales
und Staatsmodernisierung
80. Abgeordneter
Dr. Moritz
Heuberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Organisationen und Einzelpersonen sollen
zu den geplanten Stakeholder-Workshops zum
Deutschland-Stack eingeladen werden, und auf
welcher Basis wird über die Einladung
entschieden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 30. Oktober 2025
Die Stakeholder-Workshops wurden auf Basis der fachlichen
Fragestellungen zum Deutschland-Stack konzipiert. So gibt es z. B.
Fragestellungen, die sich eher an die IT-Dienstleister der öffentlichen Hand richten
oder solche, die sich an die Hersteller von Fachverfahren für die
öffentliche Hand richten. Des Weiteren sollen Fragestellungen an Start‑ups
und im Bereich KI bearbeitet werden sowie Fragestellungen zu
Souveränität und Open Source. Die Workshops wurden entlang dieser
Systematik geplant.
Für die Organisation der Stakeholder-Workshops kooperiert das
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) mit
einschlägigen Verbänden, die nach eigenem Ermessen Teilnehmer aus den
Kreisen ihrer Mitglieder – aber auch darüber hinaus – benennen. Dies
wird regelmäßig durch Abfrage innerhalb des Verbandes organisiert.
Das BMDS bittet bei Bedarf um ergänzende Einladung von
Teilnehmern, die für einen Workshop besonders relevant sind. Aktuell steht das
BMDS dazu u. a. im Gespräch mit databund e. V., Vitako e. V. und der
TU München. Darüber hinaus auch mit Bitkom, Startup-Verband, KI-
Verband sowie eco. Weitere Workshops mit weiteren Verbänden können
folgen. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen.
81. Abgeordneter
Dr. Moritz
Heuberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aus welchen Gründen wird eine gezielte
Einbindung der Zivilgesellschaft im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens zum Deutschland-Stack aktuell
nicht vorgesehen, und ist eine formalisierte
Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure in der
Zukunft geplant?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 30. Oktober 2025
Die Zivilgesellschaft kann sich im Rahmen des öffentlichen
Beteiligungsverfahrens bis zum 30. November 2025 einbringen. Da das
aktuelle Beteiligungsverfahren insbesondere technische Aspekte des
Deutschland-Stacks betrifft (Tech-Stack), werden die Stakeholder-
Workshops zunächst mit den hier primär betroffenen Stakeholdern
durchgeführt. Der Prozess ist allerdings noch nicht abgeschlossen und es können
noch weitere Workshops mit unterschiedlichsten Stakeholdern folgen.
Dies ist auch abhängig von der inhaltlichen Weiterentwicklung des
Tech-Stacks und des Deutschland-Stacks insgesamt.
82. Abgeordnete
Rebecca Lenhard
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche der 20 am häufigsten genutzten IT-
Dienste und Fachverfahren der Bundesverwaltung
waren vom jüngsten Ausfall der Cloud-Dienste von
Amazon Web Services (AWS) betroffen (vgl. hei-
se.de: www.heise.de/news/Amazon-Web-Service
s-Globale-Stoerung-10778963.html), und welche
quantitativen Auswirkungen z. B. in Bezug auf
verlorene Arbeitsstunden, geschätzte Kosten
durch Arbeitsausfall sowie Beeinträchtigungen
von Verwaltungsprozessen sind der
Bundesregierung bekannt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 31. Oktober 2025
In der Bundesverwaltung konnten keine Ausfälle detektiert werden.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
83. Abgeordneter
Felix Banaszak
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Erwartet die Bundesregierung aufgrund der
bestehenden Finanzlücken beim Bau von Autobahnen
Verzögerungen beim Neubau der Berliner Brücke
in Duisburg und dem Ausbau der A 59 nördlich
der Brücke, und wie bewertet sie die
Auswirkungen auf den A-59-Ausbau mit Abschnitten in
Tunnel- oder Troglage?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 29. Oktober 2025
Das Straßenbauprojekt A 59 zwischen dem Autobahnkreuz (AK)
Duisburg und der Anschlussstelle (AS) Duisburg-Marxloh befindet sich
derzeit im Planfeststellungsverfahren. Wenn das Planfeststellungsverfahren
abgeschlossen ist, liegen die baurechtlichen Voraussetzungen vor, um
den Bau der sechsstreifigen Erweiterung zwischen dem AK Duisburg
und der AS Duisburg-Marxloh starten zu können. Voraussetzung für
einen Baustart ist dann neben bestandskräftigem Baurecht, dass die
Finanzierung des Projektes über den gesamten Bauzeitraum gesichert ist.
Hier hat sich der Koalitionsausschuss am 8./9. Oktober 2025 für die
laufende Legislaturperiode darauf verständigt, 3 Mrd. Euro aus dem
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zusätzlich für die
Bundesfernstraßen zu mobilisieren, um Potenziale für Projekte des
Bundesfernstraßennetzes (Erhalt sowie Neu- und Ausbau) zu erschließen. Er hat
darüber hinaus entschieden, dass alles, was baureif ist, auch gebaut wird.
84. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Wie viele reparaturbedürftige Straßen- und
Eisenbahnbrücken unter Bundesverwaltung mit den
Zustandsnoten 3 und 4 überqueren in Deutschland
Bundeswasserstraßen und deren Kanäle (www.b
mv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB/zustandsnote
n.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 27. Oktober 2025
Im Zuständigkeitsbereich der Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes weisen vier Bahnbrücken und 151 Straßenbrücken
Zustandsnoten zwischen 3 bis 3,4 auf. Weiterhin weisen 49 Straßenbrücken
eine Zustandsnote zwischen 3,5 und 4 auf.
Im Zuständigkeitsbereich der Straßenbauverwaltung weisen von den
Straßenbrücken in der Baulast des Bundes, die Bundeswasserstraßen
oder Kanäle überspannen, 326 Teilbauwerke eine Zustandsnote von 3
und 4 auf.
Die erbetenen Informationen zu den Eisenbahnbrücken können nicht in
der für eine Schriftliche Frage im parlamentarischen Fragewesen zur
Verfügung stehenden Zeit ermittelt werden. Nach Auskunft der DB
InfraGO AG ist hierfür eine detaillierte Einzelauswertung nötig, da die
angefragten Zahlen nicht ohne weiteres aus den DB-internen Systemen
ableitbar sind.
85. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Plant die Bundesregierung, dringend
sanierungsbedürftige Brücken in Bundeshand mit den
Zustandsnoten 3 und 4, die Bundeswasserstraßen
überqueren, mit Beginn der Bauarbeiten auf so
ein Mindestmaß anzuheben, dass künftige
Durchfahrten von Binnenschiffen mit zweilagiger
Containerauslastung sichergestellt werden können,
und wenn ja, wird die Generaldirektion
Wasserstraßen und Schifffahrt, inklusive deren
Wasserstraßen und Schifffahrtsämter, für eine schnelle
Umsetzung der anstehenden und notwendigen
Aufgaben mit eingebunden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 27. Oktober 2025
Beim Ersatz von Brücken über Binnenschifffahrtskanäle wird unter
Berücksichtigung der potenziellen Nutzung und der Mehrkosten für die
Brückenhebung grundsätzlich eine Durchfahrtshöhe für den zweilagigen
Containerverkehr hergestellt. Die Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist dabei Vorhabensträger oder Kreuzungsbeteiligte.
86. Abgeordnete
Mandy Eißing
(Die Linke)
Inwieweit berücksichtigt das Bundesministerium
für Verkehr im „Masterplan Ladeinfrastruktur
2030“ ostdeutsche Regionen bei dem Ausbau der
öffentlichen Ladeinfrastruktur, vor dem
Hintergrund, dass in Ostdeutschland bedeutend weniger
batterieelektrische Autos (BEV) unterwegs sind
(www.handelsblatt.com/politik/deutschland/e-mo
bilitaet-laut-studie-kaum-elektroautos-in-ostdeuts
chland-angemeldet/100165779.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 29. Oktober 2025
Mit dem Entwurf des neuen Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 hat das
Bundesministerium für Verkehr eine umfassende Gesamtstrategie
vorgelegt, um die Rahmen- und Nutzungsbedingungen für das Laden von
E‑Fahrzeugen insgesamt zu verbessern. Ziel ist es, den Ausbau der
Ladeinfrastruktur deutschlandweit in allen Regionen voranzubringen.
Die Maßnahmen richten sich dabei nach den jeweiligen Bedarfen und
dienen dem flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen
Ausbau der Ladeinfrastruktur, wie auch im Koalitionsvertrag festgelegt.
87. Abgeordneter
Matthias Gastel
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Zughalte gab es jeweils im Jahr 2011
und gibt es nach dem Fahrplanwechsel im
Dezember 2025 in folgenden Stationen in Baden-
Württemberg: Müllheim im Markgräflerland,
Freiburg, Karlsruhe, Donaueschingen, Radolfzell,
Stuttgart, Aalen, Heidenheim, Ulm, Biberach,
Friedrichshafen sowie Nürtingen und Tübingen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 27. Oktober 2025
Nach Auskunft der DB InfraGO AG sind die nachfolgenden Zughalte
für die abgefragten Bahnhöfe jeweils für den Fahrplan 2011 und den
voraussichtlichen Fahrplan 2026 in der folgenden Tabelle ersichtlich.
Bahnhof Fahrplan
2011
Vsl. Fahrplan
2026
Müllheim 74 128
Freiburg Hbf 287 306
Karlsruhe Hbf 420 612
Donaueschingen 114 154
Radolfzell 209 241
Stuttgart Hbf
(ohne S-Bahn Stuttgart) 433 567
Aalen 145 203
Heidenheim 58 68
Ulm Hbf 418 628
Biberach 97 146
Friedrichshafen Stadt 205 256
Nürtingen 148 154
Tübingen Hbf 284 435
88. Abgeordnete
Nicole Gohlke
(Die Linke)
Wie viele Aufzüge und Rolltreppen an
bayerischen Verkehrsstationen der DB InfraGO AG
waren in diesem Jahr außer Betrieb (bitte die
Gesamtzahl der Rolltreppen und Aufzüge
angeben und angeben, wie viele davon mehr als einen
Tag, mehr als eine Woche und mehr als einen
Monat aufgrund von technischen Störungen bzw.
Reparaturmaßnahmen nicht in Betrieb waren)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 31. Oktober 2025
Nach Angaben der DB AG arbeitet die DB InfraGO AG mit Priorität
daran, Ausfälle zu reduzieren und Reparaturen möglichst rasch sowie
mit geringen Einschränkungen für die Bürger vorzunehmen.
Die DB InfraGO AG betreibt in Bayern derzeit mehr als 380
Personenaufzüge und rund 130 Fahrtreppen an etwa 1.000 Bahnhöfen.
Anzahl
Anlagen
Verhältnis
zum
Anlagenbestand
Verhältnis zu Störzeiten
(Tage, Wochen Monate)
auf Anlagenbestand
Aufzüge
Anteil der Anlagen die mehr als
einen Tag gestört waren 194 50,8 % 0,17 %
Anteil der Anlagen die mehr als
sieben Tage gestört waren 42 11,0 % 0,26 %
Anteil der Anlagen die mehr als
30 Tage gestört waren 1 0,3 % 0,03 %
Fahrtreppen
Anteil der Anlagen die mehr als
einen Tag gestört waren 124 32,5 % 0,32 %
Anteil der Anlagen die mehr als
sieben Tage gestört waren 51 13,4 % 0,93 %
Anteil der Anlagen die mehr als
30 Tage gestört waren 1 0,3 % 0,08 %
Die angegebenen Werte sind kumuliert: In der Anzahl der Anlagen, die
länger als einen Tag gestört waren, sind auch jene enthalten, deren
Störungen über sieben Tage oder sogar über 30 Tage andauerten. Die
DB AG weist darauf hin, dass ein erheblicher Teil der Störungen auf
unsachgemäße Bedienungen – wie die missbräuchliche Betätigung des
Notausschalters – sowie auf Vandalismus zurückzuführen ist.
Die Gesamtverfügbarkeit der Höhenfördertechnik in Bayern betrug im
Oktober 2025 über 98 Prozent.
89. Abgeordneter
Adrian Grasse
(CDU/CSU)
Welche Maßnahmen unternimmt die
Bundesregierung – unter besonderer Berücksichtigung
der über 100 Arbeitsplätze im Bereich der freien
Kreativwirtschaft, des öffentlichen
Förderinteresses sowie der kulturpolitischen Bedeutung des
Standorts –, um sicherzustellen, dass der
gemeinwohlorientierte Kultur- und Kreativstandort
B.L.O.-Ateliers auf dem bundeseigenen Gelände
der Deutschen Bahn AG (DB AG) in Berlin-
Lichtenberg langfristig gesichert werden kann,
beispielsweise über eine Lösung mit der DB AG
über den Beauftragten der Bundesregierung für
Kultur und Medien oder das Bundesministerium
für Verkehr, die eine langfristige und
mietvertraglich abgesicherte Perspektive für das Projekt
vorsieht, und welche Möglichkeiten sieht die
Bundesregierung, im Rahmen ihrer
Eigentümerverantwortung gegenüber der DB AG auf eine
gemeinwohlorientierte Nutzung bundeseigener
Flächen im Sinne der Kultur- und
Kreativwirtschaft hinzuwirken, wenn eine künftige Nutzung
der Flächen für den Bahnbetrieb langfristig nicht
zu erwarten ist und stattdessen der
gemeinwohlorientierte Kultur- und Kreativstandort B.L.O.-
Ateliers weiter ganz konkret vor Ort zur
Stadtentwicklung einen Beitrag leisten könnte?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 27. Oktober 2025
Der operative Geschäftsablauf und die damit in Zusammenhang
stehenden Vermietungen von unternehmenseigenen Flächen fallen in den
Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bahn AG (DB AG) bzw. der DB
InfraGO AG.
Nach Angabe der DB AG hat sie im vergangenen Jahr
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
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- part_of_vorgang → Anhebung von Brücken über Bundeswasserstraßen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl von Ärzten mit Soldatenstatus in der Bundeswehr (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl von Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in den Jahren 2024 und 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl von biologischen Geschlechtern (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl von durch die Jobcenter geförderten Berufsausbildungen im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl von Windenergieanlagen ohne bisher erfolgten Anschluss ans Stromnetz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Aufenthaltsstatus der seit 2011 eingereisten syrischen Staatsangehörigen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ausbau der Förderung der Hans-Böckler-Stiftung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in ostdeutschen Regionen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ausbleibende Vollstreckung des internationalen Haftbefehls gegen Wladimir Putin durch den EU-Mitgliedstaat Ungarn (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ausschreibung zur Beschaffung von gepanzerten Limousinen für das BKA (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Außer Betrieb befindliche Aufzüge und Rolltreppen an bayerischen Verkehrsstationen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz zum Stadtbild (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auswirkungen des Ausfalls der der Cloud-Dienste von Amazon Web Services auf IT-Dienste der Bundesverwaltung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bedingungen für die Zahlung von Finanzmitteln zum Wiederaufbau des Gazastreifens (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses für die Erweiterung der B 10 zwischen Hinterweidenthal und Landau (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bundesmittel für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen für den Bundestagswahlkreis Esslingen im Zeitraum 2021 bis 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bundesmittel zur Übernahme der Gehälter von US-Zivilbeschäftigten in Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Daten zur negativen Beeinflussung von Betriebsratstätigkeiten in den letzten fünf Jahren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Deutsche Tatverdächtigen im Bereich der Rauschgiftkriminalität mit Migrationshintergrund (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Dienstliche Bahnfahrten von Bundeskanzler Friedrich Merz im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Diplomatische Initiativen für einen Waffenstillstand im Sudan (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Dopingtests bei den FISU World University Games (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einbindung der Zivilgesellschaft im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Deutschland-Stack (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einhaltung der Erlösneutralität bei der geplanten Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einladungen des Journalisten und Autors Artur Weigandt zu Veranstaltungen der Goethe-Institute (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einladungen zum Deutschland-Stack (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einladung osteuropäischer Regierungsvertreter zum Festakt am Tag der deutschen Einheit 2025 in Saarbrücken (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einstellung der Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen in die elektronischen Patientenakte (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Entwicklung der sozialen Spaltung in Bayern in den letzten 20 Jahren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erfassung des Terroranschlags vom 19. Dezember 2016 in der Kriminalstatistik des Jahres 2018 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ergebnisse der Evaluation der Zugangsvoraussetzung "Zehn Jahre allgemeine Schulbildung" nach dem Pflegeberufegesetz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ergebnisse des Sozialpartnerdialogs zu den Themen wöchentliche Höchstarbeitszeit und elektronische Arbeitszeiterfassung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erschwerniszulage für Spezialkräfte der Bundeswehr bei der Marine bzw. dem Hubschraubergeschwader (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Fahrplanänderungen und Streckeneinstellungen ab 14. Dezember 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Finanzielle Aufwendungen für den vor Rügen festgesetzten Öltanker "Eventin" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Finanzielle Unterstützung für Verlage mit Verdacht auf Bezüge zum linksextremen Spektrum im Rahmen des Deutschen Verlagspreises (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Finanzierung der Weiterbildung von approbierten Psychotherapeuten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Finanzierung des vereinbarten Transfers der Tansania-Ausstellung im Humboldt Forum nach Dar es Salaam (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Förderung des inklusiven Breitensports (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Gefahr einer Überlastung der Ermittlungsbehörden durch die geplanten Chatkontrollen im Rahmen der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von K (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Herausgabe des Ratgebers "Vorsorgen für Krisen und Katastrophen" in bestimmten anderen Sprachen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Konformität der neuen FDII-Regelung mit den Anforderungen der OECD an Nexus-konforme Präferenzregelungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kontenabrufersuchen für die Verwaltung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständigen Behörden durch das Bundeszentralamt f (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Maßnahmen zur Reduzierung der Abhängigkeit von China bei der Arzneimittelversorgung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen zur Schließung des "Gender Pay Gap" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mit einer Straftat gegen das Leben verdächtigte Ausreisepflichtige Personen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Förderung der Internetseite queer.de (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Richtigstellung eines Zitats des Bundesminister Johann Wadephul zur Entstehung des deutschen Wirtschaftswunders (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Strafbarkeit von BAMF-Mitarbeitern nach § 221 StGB bei Rücknahmen von im Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan erteilten Aufnahmezusag (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Urheberrechtsverletzungen durch die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Verzögerungen beim Neubau der Berliner Brücke und dem Ausbau der A 59 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Möglichkeit der Bargeldauszahlung von Sozialleistungen durch Jobcenter (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Möglichkeiten der Rückkehr von aus Pakistan abgeschobenen Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Nachbesserungen an der Verordnung zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes im Meldewesen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Neuauflage und finanzielle Ausstattung der Förderrichtlinie "Lokale Ansprechstellen für natürlichen Klimaschutz" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Nichtanwendung der nationalen Lizenzschranke im Rahmen der US-FDII-Regel (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Parlamentarische Befassung und Berichtsunterlagen der DB InfraGo AG zu Vorhaben des Bedarfsplans Schiene (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Position der Bundesregierung zum Rundfunkbeitrag (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Position der Bundesregierung zur Finanzierung von Atomenergie bei den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Position der Bundesregierung zur Initiative "Fit for Future" für eine Neugestaltung des Presse-Großhandels (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Produktionskapazitäten des Halbleiterhersteller Nexperia für die deutsche Automobilindustrie (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Pro-Kopf-Kosten für den je Haushalt empfohlenen Notfallvorrat (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Prüfung der Echtheit der Zertifikate des Deutschtests für Zuwanderer und des Tests Leben in Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Reaktivierung des Militärstandorts Kusel (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Reparaturbedürftige Brücken unter Bundesverwaltung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Sicherheitsrisiken durch Taliban-Gesandte für afghanische Oppositionelle in Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Sicherung des Kultur- und Kreativstandorts B.L.O.-Ateliers in Berlin-Lichtenberg (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Situation in der Deutschen Botschaft in Teheran (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Staatliche Fördergelder bzw. Coronahilfen an die WEIMER MEDIA GROUP (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Stärkung der Suchtprävention (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Stellenaufwuchs bei Beamten in der Bundesverwaltung seit der 18. Wahlperiode (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Strafrechtliche Relevanz der seit 2022 bei diversen Meldestellen gegen Hass im Internet angezeigten Inhalten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Transparenz bzgl. der Spenden islamischer Staaten an muslimische Einrichtungen in Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Treffen mit der WEIMER MEDIA GROUP seit Beginn der neuen Amtszeit im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Überprüfung der Authentizität von Sprachzertifikate bei der Einreise ausländischer Auszubildender (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Übersicht zu allen Sicherstellungs- und Vorsorgegesetzen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Übertragung der Zuständigkeit für die Einteilung von Strompreis- bzw. Stromgebotszonen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umsatzsteuerbefreiungen für private Briefzustelldienste 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umsetzung der novellierten EU-Industrieemissionsrichtlinie (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Verbesserung des Schutzes von Mädchen und Frauen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vereinbarkeit der Tätigkeit des Kulturstaatsministers Dr. Wolfram Weimer bei der Weimer Media Group mit der Vermeidung von Interessenkonflik (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Veröffentlichung eines zweiten Organisationserlasses für die endgültige Zuordnung von Themengebieten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verteilung von pakistanischen Asylsuchenden auf die Erstaufnahmeeinrichtungen der Bundesländer aufgrund der Rechtsprechungspraxis der örtlic (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verwendung des Wortes "Brandmauer" durch den Bundeskanzler Friedrich Merz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Völkerrechtliche Bewertung der Belagerungs- und Blockadesituation im Gazastreifen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vorschlag zur Abschaffung des Reformationstags als arbeitsfreien Feiertag (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vorschlag zur Umbenennung des BAföG (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zeitplan für die Einführung des elektronischen Fahrzeugscheins und des elektronischen Führerscheins (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zughalte in bestimmten Stationen Baden-Württembergs in den Jahren 2011 und 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zusammenhang zwischen irregulärer Migration und sichtbaren Veränderungen im Stadtbild (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)