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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 31.10.2025 · WP 21 · 21/2486 · Schriftliche Fragen · Original ↗
106 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Dr. Christoph Birghan (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, in welcher Höhe die WEIMER MEDIA GROUP GmbH staatliche Förderungen erhalten hat bzw. in welcher Höhe…
  2. Schriftliche Frage 2 von Stephan Brandner (AfD): Wie ist der Widerspruch zu erklären, dass der Bundeskanzler Friedrich Merz im Rahmen der Pressekonferenz zu den Ergebnissen der Präsidiumskl…
  3. Schriftliche Frage 3 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Wann ist mit der Veröffentlichung eines zweiten Organisationserlasses zu rechnen, mit dem letzte offene Zuordnungen von Themengebieten zu Bu…
  4. Schriftliche Frage 4 von Dr. Götz Frömming (AfD): Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der neuen Amtszeit im Jahr 2025 Treffen zwischen Vertretern der Bundesregierung, ihr na…
  5. Schriftliche Frage 5 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Wurden seit 2019 Verlage von der Bundesregierung im Rahmen des Deutschen Verlagspreises oder vergleichbarer Förderprogramme finanziell unter…
  6. Schriftliche Frage 6 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich die Bundesregierung im Hinblick auf den Festakt zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2025 in Saarbrücken aktiv dafür eingese…
  7. Schriftliche Frage 7 von Thomas Korell (AfD): Wie viele Dopingtests wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den FISU World Universitiy Games durchgeführt (bitte hierbei angeben, wie…
  8. Schriftliche Frage 8 von Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Beauftragten für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer, dass es sich beim Rundfunkbeitrag für de…
  9. Schriftliche Frage 9 von Sascha Lensing (AfD): Inwiefern gibt es im Zusammenhang mit der Debatte rund um die Nutzung des Begriffs „Stadtbild“ durch den Bundeskanzler Friedrich Merz im Nac…
  10. Schriftliche Frage 10 von Denise Loop (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchen Titeln der jeweiligen Einzelpläne des Bundeshaushalts werden Maßnahmen, Programme, Projekte oder Initiativen gefördert, die der S…
  11. Schriftliche Frage 11 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Plänen der Allianz „Fit for Future“, eine neue zentrale Gesellschaft für den Vertrieb von P…
  12. Schriftliche Frage 12 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Ist die unternehmerische und organisatorische Tätigkeit von Dr. Wolfram Weimer für die privatwirtschaftlich finanzierte WEIMER MEDIA GROUP G…
  13. Schriftliche Frage 13 von Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung zur Finanzierung des mit dem National Museum of Tanzania vereinbarten Transfers der Tansania- Auss…
  14. Schriftliche Frage 14 von Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): An welchen im öffentlichen Raum wahrnehmbaren Merkmalen erkennt man nach Auffassung des Bundeskanzlers Friedrich Merz Menschen, die keinen d…
  15. Schriftliche Frage 15 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele dienstliche Bahnfahrten unternahm der Bundeskanzler Friedrich Merz im Fernverkehr der Deutschen Bahn AG im Jahr 2025 (bitte die Ge…
  16. Schriftliche Frage 16 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die soziale Spaltung in Bayern in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte jeweils die aktuell…
  17. Schriftliche Frage 17 von Kay Gottschalk (AfD): Wie hoch ist der Stellenaufwuchs bei Beamten (www.vbw-bayern.de/vbw/Themen-und-Services/ Steuern/Stellenmehrung-und-Stellenbremse-in-de r-Bu…
  18. Schriftliche Frage 18 von Mirco Hanker (AfD): Wie viele automatisierte Abrufe von Kontoinformationen sind im Jahr 2024 durch das Bundeszentralamt für Steuern aufgrund von Auskunftersuche…
  19. Schriftliche Frage 19 von Leif-Erik Holm (AfD): Wie viele Umsatzsteuerbefreiungen nach § 4 Nummer 11b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für private B…
  20. Schriftliche Frage 20 von Thomas Ladzinski (AfD): Wie genau wird die Bundesregierung die Finanzmittel aufwenden, um, wie durch Presseberichte am 22. Oktober 2025 berichtet, die Gehälter für…
  21. Schriftliche Frage 21 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Entspricht nach Auffassung der Bundesregierung das neue US-FDDEI-Regime als Nachfolgeregime des FDII-Regimes den Anforderungen der Organisat…
  22. Schriftliche Frage 22 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Trifft es zu, dass trotz der durch das Forum on Harmful Tax Practices nie erfolgten Einstufung des US-FDII-Regimes als Nexus-konforme Präfer…
  23. Schriftliche Frage 23 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Fälle gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, bei denen die Lizenzschranke (nach § 4j des Einkommensteuergesetzes) aufgrund des…
  24. Schriftliche Frage 24 von Dario Seifert (AfD): Welche finanziellen Aufwendungen fallen bislang für die Betreuung, technische Absicherung und sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ölt…
  25. Schriftliche Frage 25 von Dr. Christoph Birghan (AfD): Gibt es Kriterien, bei welchen Verstößen gegen Straf- bzw. Bußgeldvorschriften ein Bundes- bzw. Staatsminister als untragbar angesehen wird,…
  26. Schriftliche Frage 26 von Stephan Brandner (AfD): Welche Gründe gibt es dafür, dass in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 21/2141 die Op…
  27. Schriftliche Frage 27 von Maik Brückner (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund mehrfacher Bedenken seitens der Bundesländer Nachbesserungen an der Verordnung zur Umsetzung d…
  28. Schriftliche Frage 28 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann wird die Bundesregierung eine abschließende Liste der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze erarbeitet haben, und in welcher Form, die d…
  29. Schriftliche Frage 29 von Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Zusammenhang zwischen irregulärer Migration und sichtbaren Veränderungen im urbanen…
  30. Schriftliche Frage 30 von Tobias Ebenberger (AfD): Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Gefahr einer Überlastung der Ermittlungsbehörden durch die mit der Verordnung zur Festlegung vo…
  31. Schriftliche Frage 31 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen wurde bei der Beschaffung von gepanzerten Limousinen für das Bundeskriminalamt auf eine produktneutrale Ausschreibung ve…
  32. Schriftliche Frage 32 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Könnten sich nach Einschätzung der Bundesregierung diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge,…
  33. Schriftliche Frage 33 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche alternativen Möglichkeiten und Ausreisewege prüft die Bundesregierung, um die 248 nach Afghanistan abgeschobenen Personen mit deutsch…
  34. Schriftliche Frage 34 von Leif-Erik Holm (AfD): In wie vielen Fällen haben Ausländer- und Einwanderungsbehörden das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach Kenntnis der Bundesregierun…
  35. Schriftliche Frage 35 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung die Forderung der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Gitta Con…
  36. Schriftliche Frage 36 von Misbah Khan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist dem Bundeskanzler Friedrich Merz das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“ bekannt, nach welchem der…
  37. Schriftliche Frage 37 von Achim Köhler (AfD): Welche Kontrollmechanismen wendet die Bundesregierung bundesweit an, um die Authentizität der bei der Einreise vorgelegten B1- Sprachzertifi…
  38. Schriftliche Frage 38 von Jan Köstering (DIE LINKE): Wann steht der „Ratgeber: Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“, der kürzlich vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in…
  39. Schriftliche Frage 39 von Jan Köstering (DIE LINKE): Wie hoch beziffert das Bundesministerium des Innern die Pro-Kopf-Kosten für die je Haushalt empfohlenen „möglichst 10 Tage“ Vorrat, und wie…
  40. Schriftliche Frage 40 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele ausreisepflichte Tatverdächtige (bitte nach Geduldeten und unmittelbar Ausreisepflichtigen aufschlüsseln) sind nach Kenntnis der B…
  41. Schriftliche Frage 41 von Kerstin Przygodda (AfD): Bemüht sich die Bundesregierung weiterhin, wie in Publikationen angegeben, islamische Staaten wie Saudi-Arabien zur Offenlegung von Spenden…
  42. Schriftliche Frage 42 von Bodo Ramelow (DIE LINKE): Ist vor dem Hintergrund der an mich herangetragenen Informationen, dass Geflüchtete aus Pakistan nach Entscheidungen des Verwaltungsgerichts…
  43. Schriftliche Frage 43 von Dr. Rainer Rothfuß (AfD): Welchen Aufenthaltsstatus haben die laut Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 62 auf Bundestagsdrucksache 21/2141 genann…
  44. Schriftliche Frage 44 von Raimond Scheirich (AfD): Wie viele der seit Januar 2022 bei der hessischen Meldestelle „HessenGegenHetze“ sowie bei den weiteren einschlägigen Meldestellen/Portalen,…
  45. Schriftliche Frage 45 von Carina Schießl (AfD): Wie viele der deutschen Tatverdächtigen im Bereich der Rauschgiftkriminalität (PKS-Schlüssel 891000) im Jahr 2024 besitzen nach Kenntnis der…
  46. Schriftliche Frage 46 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass nach der Akkreditierung von zwei Gesandten des Taliban-Regimes in Deutschland, diese unter andere…
  47. Schriftliche Frage 47 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wurden in dieser Legislatur bereits humanitäre Visa gemäß § 22 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes vergeben, und wenn ja, wie viele (bitte nach…
  48. Schriftliche Frage 48 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung, diplomatische Initiativen zu ergreifen, beispielsweise im Rahmen einer hochrangigen Sudan-Konferenz, um auf einen…
  49. Schriftliche Frage 49 von Udo Theodor Hemmelgarn (AfD): Zu welchen Veranstaltungen der Goethe-Institute oder anderen Einrichtungen der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik wurde der J…
  50. Schriftliche Frage 50 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Position vertritt die Bundesregierung in den laufenden Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) in Bezug auf die mögliche Fi…
  51. Schriftliche Frage 51 von Sascha Lensing (AfD): Welche Bestandteile des 20 Punkte umfassenden Friedenplans (www.welt.de/politik/ausland/article 68db656388300c7476b9bd92/Gaza-Krieg-Das-si n…
  52. Schriftliche Frage 52 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Wird die Bundesregierung mit Blick auf die deutsche Botschaft in Teheran Maßnahmen ergreifen, um die personellen und organisatorischen Kapaz…
  53. Schriftliche Frage 53 von Stefan Schröder (AfD): Nimmt die Bundesregierung Bewertungen historischer und aktueller Belagerungssituationen vor, und wenn ja, welche völkerrechtlichen Grundlage…
  54. Schriftliche Frage 54 von Stefan Schröder (AfD): Hat die Bundesregierung eine völkerrechtliche Bewertung hinsichtlich der aktuellen Belagerungs- und Blockadesituation im Gazastreifen vorgen…
  55. Schriftliche Frage 55 von Martin Sichert (AfD): Beabsichtigt das Auswärtige Amt nach Kenntnis der Bundesregierung, den Beitrag auf der Plattform „X“ mit dem Zitat des Bundesministers des A…
  56. Schriftliche Frage 56 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Rechtsfrage gebildet, ob die Nichtanwendung des Römischen Statuts durch eine ausbleibend…
  57. Schriftliche Frage 57 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gibt es konkrete Pläne, Überlegungen oder Prüfungen zur Reaktivierung des Standorts Kusel vonseiten des Bundesministeriums der Verteidigung,…
  58. Schriftliche Frage 58 von Jan Ralf Nolte (AfD): Warum wird nach meiner Kenntnis die Zulage nach § 23p der Erschwerniszulagenverordnung bislang nicht an die besonders befähigten Unterstützu…
  59. Schriftliche Frage 59 von Andreas Paul (AfD): Wie viele approbierte Ärzte im Soldatenstatus sind in der Bundeswehr derzeit als behandelnde Ärzte in Sanitätsversorgungszentren, Facharztze…
  60. Schriftliche Frage 60 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum ist im neuen § 35g Absatz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG; Regierungsentwurf vom 8. September 2025), welcher die Übergangsregel…
  61. Schriftliche Frage 61 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, das Vorhaben ihrer Vorgängerregierung weiterzuverfolgen und die Gebäudeenergieausweise zu vereinheitlichen und ei…
  62. Schriftliche Frage 62 von Stephan Brandner (AfD): Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Anzahl aktuell bereits insgesamt erbauter aber noch nicht an das Stromnetz ang…
  63. Schriftliche Frage 63 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Situation beim Halbleiterhersteller Nexperia mit Blick auf die Produktionskapazitäten der deut…
  64. Schriftliche Frage 64 von Stefan Seidler (fraktionslos): Hat die Bundesregierung eine Übertragung der Zuständigkeit für die Einteilung von Strompreisbzw. Stromgebotszonen von der Regulierungsbehörd…
  65. Schriftliche Frage 65 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Basiert der Vorschlag der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär, das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAf…
  66. Schriftliche Frage 66 von Hans-Jürgen Goßner (AfD): Hat die Bundesregierung entsprechend ihrer Ankündigung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Begabtenförderwerke zu stärken und die…
  67. Schriftliche Frage 67 von Dr. Götz Frömming (AfD): Gab es in den letzten zehn Jahren Fälle, in denen Mitgliedern der Bundesregierung Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen wurden oder sie desw…
  68. Schriftliche Frage 68 von Birgit Bessin (AfD): Wie viele biologische Geschlechter existieren nach Auffassung der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin P…
  69. Schriftliche Frage 69 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Welche gesetzgeberischen Vorhaben und Maßnahmen aus dem Bereich der Familienpolitik plant die Bundesregierung bis einschließlich Dezember 20…
  70. Schriftliche Frage 70 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Wie viele Beratungsangebote für Regenbogenfamilien werden derzeit durch den Bund gefördert, und wie verhält sich die Anzahl der geförderten…
  71. Schriftliche Frage 71 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Gender Pay Gap zu schließen, und welche Priorität hat dies für den Bundeskanzle…
  72. Schriftliche Frage 72 von Dr. Anna Rathert (AfD): Wie viele Beratungsanfragen hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in den Jahren 2024 sowie 2025…
  73. Schriftliche Frage 73 von Martin Reichardt (AfD): Wurde in der Vergangenheit und bzw. oder wird gegenwärtig das Portal queer.de (www.queer.de/) mittelbar oder unmittelbar mit Bundesmitteln u…
  74. Schriftliche Frage 74 von Hans-Jürgen Goßner (AfD): In welchem Umfang und zu welchem Zweck hat die Bundesregierung die DGB-Jugend (Deutscher Gewerkschaftsbund Abteilung Jugend und Jugendpoliti…
  75. Schriftliche Frage 75 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Wie viele Jobcenter haben nach Kenntnis der Bundesregierung und der zuständigen Agenturen und Behörden in diesem Jahr (2025) bisher Briefe v…
  76. Schriftliche Frage 76 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Nach welchen konkreten Kriterien bemisst die Bundesregierung die im Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 4. J…
  77. Schriftliche Frage 77 von Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Ergebnisse und Positionierungen hat der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales einberufene Sozialpartnerdialog (siehe dazu
  78. Schriftliche Frage 78 von Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Über welche Daten aus den letzten fünf Jahren verfügt die Bundesregierung zu Fällen der Behinderung und unzulässigen Beeinflussung von Betri…
  79. Schriftliche Frage 79 von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchem Umfang haben bislang in diesem Jahr ungelernte Leistungsbeziehende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) eine vom Jobce…
  80. Schriftliche Frage 80 von Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Organisationen und Einzelpersonen sollen zu den geplanten Stakeholder-Workshops zum Deutschland-Stack eingeladen werden, und auf welc…
  81. Schriftliche Frage 81 von Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen wird eine gezielte Einbindung der Zivilgesellschaft im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Deutschland-Stack aktuell n…
  82. Schriftliche Frage 82 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche der 20 am häufigsten genutzten IT- Dienste und Fachverfahren der Bundesverwaltung waren vom jüngsten Ausfall der Cloud-Dienste von Am…
  83. Schriftliche Frage 83 von Felix Banaszak (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Erwartet die Bundesregierung aufgrund der bestehenden Finanzlücken beim Bau von Autobahnen Verzögerungen beim Neubau der Berliner Brücke in…
  84. Schriftliche Frage 84 von René Bochmann (AfD): Wie viele reparaturbedürftige Straßen- und Eisenbahnbrücken unter Bundesverwaltung mit den Zustandsnoten 3 und 4 überqueren in Deutschland B…
  85. Schriftliche Frage 85 von René Bochmann (AfD): Plant die Bundesregierung, dringend sanierungsbedürftige Brücken in Bundeshand mit den Zustandsnoten 3 und 4, die Bundeswasserstraßen überqu…
  86. Schriftliche Frage 86 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Inwieweit berücksichtigt das Bundesministerium für Verkehr im „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ ostdeutsche Regionen bei dem Ausbau der öf…
  87. Schriftliche Frage 87 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Zughalte gab es jeweils im Jahr 2011 und gibt es nach dem Fahrplanwechsel im Dezember 2025 in folgenden Stationen in Baden- Württe…
  88. Schriftliche Frage 88 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Wie viele Aufzüge und Rolltreppen an bayerischen Verkehrsstationen der DB InfraGO AG waren in diesem Jahr außer Betrieb (bitte die Gesamtzah…
  89. Schriftliche Frage 89 von Adrian Grasse (CDU/CSU): Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung – unter besonderer Berücksichtigung der über 100 Arbeitsplätze im Bereich der freien Kreativ…
  90. Schriftliche Frage 90 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann erfolgte die letzte Berechnung des Nutzen- Kosten-Verhältnis für die Erweiterung der B 10 zwischen Hinterweidenthal und Landau (A 65) a…
  91. Schriftliche Frage 91 von Pierre Lamely (AfD): Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Einführung des elektronischen Fahrzeugscheins und des elektronischen Führers…
  92. Schriftliche Frage 92 von Luigi Pantisano (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie viele Strecken in Summe (getrennt nach Bundesländern bitte angeben) im Zuge der Fahrp…
  93. Schriftliche Frage 93 von Luigi Pantisano (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Bahnhofsgebäude (in absoluten und relativen Zahlen) seit 1999 durch die Deutsche Bahn…
  94. Schriftliche Frage 94 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Für welche der elf Vorhaben des Bedarfsplans Schiene, für die laut Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 152 auf Bundesta…
  95. Schriftliche Frage 95 von Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangen fünf Jahren auf der Bundesstraße 12 auf dem Abs…
  96. Schriftliche Frage 96 von Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren auf der Bundesstraße 20 bzw. Bund…
  97. Schriftliche Frage 97 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der aktuelle Stand der nationalen Umsetzung der novellierten EU- Industrieemissionsrichtlinie (IED), und welche spezifischen Regelun…
  98. Schriftliche Frage 98 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Bundesmittel für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung sind in den Jahren 2021 bis 2024 in den Bundestagswahlkreis 261…
  99. Schriftliche Frage 99 von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, die Förderrichtlinie „Lok…
  100. Schriftliche Frage 100 von Dr. Christina Baum (AfD): Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen in die elektronische Patientenakte (ePA) der Versic…
  101. Schriftliche Frage 101 von Dr. Christina Baum (AfD): Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Kampagne „Zusammen geschützt“ in Auftrag gegeben (bitte die verantwortliche Institution oder B…
  102. Schriftliche Frage 102 von Peter Felser (AfD): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung mit Blick auf die laut einer aktuellen Studie wachsende Abhängigkeit Deutschlands von China bei d…
  103. Schriftliche Frage 103 von Simone Fischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind der Bundesregierung die Ergebnisse der Evaluation der Zugangsvoraussetzung „zehn Jahre allgemeine Schulbildung“ nach § 11 Absatz 1 Numm…
  104. Schriftliche Frage 104 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was plant die Bundesregierung zur Stärkung der Suchtprävention (insbesondere um die finanzielle Situation der Suchtberatungsstellen zu verbe…
  105. Schriftliche Frage 105 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Welche Anteile der Kosten der Weiterbildung von approbierten Psychotherapeuten/ Psychotherapeutinnen werden in den verschiedenen Weiterbildu…
  106. Schriftliche Frage 106 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Welche konkreten Maßnahmen und welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD v…

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2486 21. Wahlperiode 31.10.2025 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 65 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 60 Banaszak, Felix (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 100, 101 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 25 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84, 85 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 26, 62 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 28, 46 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 31 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 3, 69, 70, 86 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Fischer, Simone (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 67 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 33, 47 Abgeordnete Nummer der Frage Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 88 Goßner, Hans-Jürgen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66, 74 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Grasse, Adrian (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Grau, Armin, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 57, 90 Gumnior, Lena, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Hemmelgarn, Udo Theodor (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 49 Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 80, 81 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 34 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 63 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 36 Köhler, Achim (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 75, 76 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 39 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 50 Korell, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Abgeordnete Nummer der Frage Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Lang, Ricarda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 77, 78 Lehmann, Sven (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 8 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 51 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 10 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 11, 71, 97 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 12, 40 Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 21, 22, 23 Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 92, 93 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Ramelow, Bodo (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Abgeordnete Nummer der Frage Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Rietenberg, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 13, 14 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Schießl, Carina (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 95, 96 Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53, 54 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Drucksache 21/2486 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Korell, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Lehmann, Sven (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 15, 16, 17 Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Köhler, Achim (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25, 26 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Ramelow, Bodo (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Schießl, Carina (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Hemmelgarn, Udo Theodor (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 34 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/2486 Seite Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36, 37 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Grau, Armin, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 40 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 43 Goßner, Hans-Jürgen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45, 46 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Goßner, Hans-Jürgen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 48, 49 Lang, Ricarda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 50, 51 Rietenberg, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 54, 55 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Banaszak, Felix (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 57 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Grasse, Adrian (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Drucksache 21/2486 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Grau, Armin, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 61, 62 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67, 68 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Fischer, Simone (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Gumnior, Lena, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/2486 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Dr. Christoph Birghan (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, in welcher Höhe die WEIMER MEDIA GROUP GmbH staatliche Förderungen erhalten hat bzw. in welcher Höhe ihr sog. Coronahilfen zukamen (bitte nach Bund bzw. Bundesländern aufschlüsseln)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 4. November 2025 Der Bundesregierung sind keine staatlichen Förderungen der WEIMER MEDIA GROUP bekannt infolge einer aktiven Recherche. Auch gab es keine aktive Unterrichtung oder offizielle Information seitens der WEI- MER MEDIA GROUP an die Bundesregierung über den Förderumfang des Verlags. Die staatlichen Förderungen und Coronahilfen für den Verlag sind aber seit Jahren öffentlich einsehbar. Die WEIMER MEDIA GROUP hat demnach Förderungen von den Bundesländern Bayern und Hessen ebenso erhalten wie Coronahilfen während der Pandemie. 2. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wie ist der Widerspruch zu erklären, dass der Bundeskanzler Friedrich Merz im Rahmen der Pressekonferenz zu den Ergebnissen der Präsidiumsklausur am 20. Oktober 2025 in Berlin gesagt hat, dass er das Wort „Brandmauer“ nicht verwendet habe und dies auch nicht sein Sprachgebrauch sei (www.youtube.com/watch?v=AjG X_ZmgOVg, ab Minute 38:23), obwohl er im Rahmen der Abschlusspressekonferenz nach dem Antrittsbesuch beim brandenburgischen Ministerpräsidenten Dr. Dietmar Woidke am 14. Oktober 2025 in Potsdam wörtlich gesagt hat: „Wir sind die Brandmauer“ (www.youtube.com/watch?v=q E4Ws_jcJPY, ab Minute 14:38)? Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius vom 28. Oktober 2025 Der Bundeskanzler greift in seiner Antwort in Potsdam die Wortwahl des Fragestellers auf und sagt: „Dieses Wort gefällt mir nicht, aber wenn sie es schon verwenden, sage ich: Wir sind die Brandmauer.“ Damit hat er sich hinreichend von dem Wort distanziert und klar gemacht, dass er lediglich auf die Wortwahl des Fragestellers Bezug nimmt. 3. Abgeordnete Mandy Eißing (Die Linke) Wann ist mit der Veröffentlichung eines zweiten Organisationserlasses zu rechnen, mit dem letzte offene Zuordnungen von Themengebieten zu Bundesministerien geregelt werden sollen? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 30. Oktober 2025 Der Neuzuschnitt der Bundesministerien erfolgte durch den Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025. Nach Ziffer XVIII des Organisationserlasses werden die Einzelheiten der Zuständigkeitsübergänge zwischen betroffenen Ressorts durch Verwaltungsvereinbarungen geregelt. Vor diesem Hintergrund ist ein weiterer Organisationserlass derzeit nicht geplant. 4. Abgeordneter Dr. Götz Frömming (AfD) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der neuen Amtszeit im Jahr 2025 Treffen zwischen Vertretern der Bundesregierung, ihr nachgeordneten Behörden oder sonstigen Institutionen des Bundes und Vertretern der WEIMER MEDIA GROUP GmbH, und wenn ja, welche (bitte die Gesamtanzahl der Treffen angeben sowie die letzten sieben Treffen nach Datum, Ort, Beteiligten und Thema aufschlüsseln)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 31. Oktober 2025 Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Im Fragezeitraum war das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 8. und 9. Mai 2025 wie in den Vorjahren auf dem international renommierten „Ludwig-Erhard-Gipfel“ der WEIMER MEDIA GROUP am Tegernsee ranghoch vertreten und hat sich dort zu den Themen Bürokratieabbau, Energiepolitik, internationale Politik ausgetauscht. 5. Abgeordneter Dr. Ingo Hahn (AfD) Wurden seit 2019 Verlage von der Bundesregierung im Rahmen des Deutschen Verlagspreises oder vergleichbarer Förderprogramme finanziell unterstützt, bei denen zum Zeitpunkt der Förderentscheidung oder während des Förderzeitraums nach Kenntnis der Bundesregierung oder gemäß der Bundesregierung bekannter medialer Berichterstattung Anhaltspunkte für Bezüge zum linksextremen, insbesondere dem sogenannten Antifa- Spektrum, vorlagen, und wenn ja, in welcher Höhe erfolgten die jeweiligen Zuwendungen (bitte nach Name, Sitz, Jahren, Förderhöhe und Förderprogramm einzeln aufschlüsseln)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 31. Oktober 2025 Mit dem Deutschen Verlagspreis vergleichbare Förderprogramme der Bundesregierung gibt es nicht. Mit dem Deutschen Verlagspreis wird die deutsche Verlagslandschaft in ihrer Breite und Vielfalt gewürdigt. Preiswürdig sind Verlage, die sich in hervorzuhebender Weise auszeichnen, z. B. durch ein besonderes verlegerisches Profil, kulturelles Engagement, überzeugende innovative oder digitale Projekte. Berücksichtigt werden dabei auch die Professionalität und Qualität der verlegerischen Arbeit, etwaige Nachwuchsförderung und eine ansprechende Gestaltung der Bücher. Etwaige politische Ausrichtungen der Verlage sind kein Auswahlkriterium. Verlage, die Bücher mit jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden, verfassungsfeindlichen oder strafbaren Inhalten verlegen, sind per se nicht teilnahmeberechtigt. Die Auswahl der Preisträger trifft eine unabhängige Jury. 6. Abgeordnete Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat sich die Bundesregierung im Hinblick auf den Festakt zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2025 in Saarbrücken aktiv dafür eingesetzt, dass Regierungsvertreter aus Osteuropa als Teilnehmer oder Gastredner zu der Feier eingeladen werden, und wenn nein, mit welcher Begründung wurde abweichend von der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verankerten Absicht, gemeinsam mit östlichen Ländern die Zusammenarbeit mit den europäischen Nachbarstaaten auf allen gesellschaftlichen Ebenen fördern zu wollen, ein Hinwirken auf entsprechende Einladungen unterlassen? Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius vom 27. Oktober 2025 Der Festakt zum 3. Oktober wird alljährlich von dem Bundesland ausgerichtet, welches zu diesem Zeitpunkt die Bundesratspräsidentschaft innehat. Die Ausrichtung des Festakts zum Tag der Deutschen Einheit umfasst dabei sämtliche organisatorisch-inhaltliche Aspekte. 7. Abgeordneter Thomas Korell (AfD) Wie viele Dopingtests wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den FISU World Universitiy Games durchgeführt (bitte hierbei angeben, wie viele davon positiv ausfielen), und bei welchen Nationen waren die betreffenden Athleten gemeldet (bitte für das Jahr 2025 aufschlüsseln und dabei die zehn häufigsten Nationen angeben)? Antwort der Staatsministerin Dr. Christiane Schenderlein vom 27. Oktober 2025 Nach Kenntnisstand der Bundesregierung wurden im Rahmen der Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games insgesamt 573 Dopingkontrollen durchgeführt, davon 513 Wettkampf- und 60 Trainingskontrollen. Die zehn am häufigsten getesteten Nationen waren: Vereinigte Staaten von Amerika 55 Japan 48 China 47 Deutschland 34 Republik Korea 32 Italien 31 Australien 22 Polen 19 Brasilien 16 Frankreich 14 Nach Auskunft des Weltverbands FISU liegen bislang zwei sogenannte Adverse Analytical Findings (AAF) vor. Diese Befunde befinden sich aktuell in der Bewertung durch die International Testing Agency. Eine abschließende Entscheidung über etwaige Verstöße gegen Anti- Doping-Regularien bei diesen beiden Befunden wurde bisher nicht getroffen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist daher nicht abschließend feststellbar, ob es sich bei den AAF um tatsächliche Regelverstöße handelt oder ob beispielsweise medizinische Ausnahmegenehmigungen vorliegen, die den Befund rechtfertigen könnten. Angaben zu betroffenen Nationen oder personenbezogenen Daten liegen derzeit nicht vor. Entsprechend der geltenden Regularien erfolgt eine Veröffentlichung weiterer Informationen ausschließlich im Falle eines bestätigten Verstoßes gegen Anti-Doping-Regularien und unter Beachtung datenschutzrechtlicher sowie sportrechtlicher Vorgaben. 8. Abgeordneter Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Beauftragten für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer, dass es sich beim Rundfunkbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk um „Zwangsbeiträge“ handelt, und wenn nein, warum nicht (www.tagesspiegel.de/kultur/millionen-deut sche-mussen-zwangsbeitrage-zahlen-kulturstaats minister-weimer-beklagt-einseitigkeit-beim-offent lich-rechtlichen-rundfunk-14448458.html?icid=i n-text-link_14459867)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 29. Oktober 2025 Der Rundfunkbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe eigener Art, die der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dient. Er beruht auf dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder, die für die Ausgestaltung des Rundfunkrechts zuständig sind. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts stellt der Rundfunkbeitrag keine Steuer, sondern eine Vorzugslast dar, die an das Innehaben einer Wohnung oder Betriebsstätte anknüpft und die Möglichkeit des Rundfunkempfangs abgeltet. 9. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Inwiefern gibt es im Zusammenhang mit der Debatte rund um die Nutzung des Begriffs „Stadtbild“ durch den Bundeskanzler Friedrich Merz im Nachgang der Kritik des Bundesministers der Finanzen und Vizekanzlers Lars Klingbeil anlässlich einer IGBCE-Veranstaltung und unter Nutzung des offiziellen Accounts des Bundesministeriums für Finanzen auf der Plattform „X“ (www. welt.de/politik/deutschland/article68f9fe41c008ed cf0c851268/stadtbild-debatte-grund-diesen-vizeka nzler-achtkantig-aus-der-regierung-zu-werfen-kub icki-empoert-ueber-klingbeil.html) in dieser Frage mittlerweile eine gemeinsame Linie innerhalb der Bundesregierung, und inwiefern gibt es seitens des Bundeskanzlers Überlegungen in Richtung der aufkommenden, mindestens indirekten Forderung bezüglich der Inanspruchnahme seiner Richtlinienkompetenz gemäß Artikel 65 des Grundgesetzes gegenüber seinem Vizekanzler und diesen, wie es der ehemalige Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Wolfgang Kubicki, auf der Plattform X überspitzt formulierte (ebd.) „achtkantig aus der Regierung zu werfen“? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 31. Oktober 2025 Die Bundesregierung misst dem Thema innere Sicherheit und dem Schutz des öffentlichen Raums große Bedeutung bei. Im Übrigen arbeitet der Bundeskanzler mit dem Bundesminister der Finanzen eng und vertrauensvoll zusammen. 10. Abgeordnete Denise Loop (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welchen Titeln der jeweiligen Einzelpläne des Bundeshaushalts werden Maßnahmen, Programme, Projekte oder Initiativen gefördert, die der Stärkung von Medienkompetenz, dem kritischen Umgang mit Medieninhalten und dem Umgang mit Desinformation dienen, insbesondere im Hinblick auf die Zielgruppen Kinder und Jugendliche, Familien, Erwachsene, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen in ländlichen Räumen sowie spezifische Berufsgruppen, und in welcher Höhe sind dafür in den Bundeshaushalten 2025 und 2026 Mittel veranschlagt? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 28. Oktober 2025 Die gezielte Verbreitung von Desinformation stellt eine zunehmende Bedrohung für die innere Sicherheit, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die freiheitliche demokratische Grundordnung dar. Diese betrifft zudem auch alle Aspekte der Außen- und Sicherheitspolitik. Für die Förderung von Maßnahmen, Programmen, Projekten oder Initiativen, die der Stärkung von Medienkompetenz, dem kritischen Umgang mit Medieninhalten und dem Umgang mit Desinformation dienen, stehen im Jahr 2025 (SOLL) und 2026 (SOLL, RegE) Haushaltsmittel in den nachstehenden Titeln des Bundeshaushalts zur Verfügung. Die Verwendung der in den aufgeführten Titeln angesetzten Summen beschränkt sich allerdings nicht notwendigerweise auf Maßnahmen, Programme, Projekte und Initiativen im Sinne der Fragestellung. Die Ansätze für das Jahr 2025 können dem Haushaltsgesetz (BGBl. 2025 I Nr. 232), die Ansätze für 2026 dem RegE 2026 entnommen werden. Eine Aufteilung, welche der bei den jeweiligen Titeln veranschlagten Mittel für Maßnahmen, Projekte, Programme oder Initiativen zur Stärkung der Medienkompetenz, dem kritischen Umgang mit Medieninhalten und dem Umgang mit Desinformation verwendet werden, ist einzelfallabhängig. Titel Zweckbestimmung 0415 686 01 Finanzierung von Projekten und Fördervorhaben der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland 0432 542 03 Ressortübergreifende Kommunikation und Koordinierung 0432 685 05 Allgemeine informationspolitische Maßnahmen 0452 683 21 Erl.-Ziff. 2.2 Filmförderung – Einzelmaßnahmen Deutscher Film 0452 684 15 Stärkung der Medienkompetenz sowie Schutz und strukturelle Förderung journalistischer Arbeit 0452 685 91 Zuschuss an die Rundfunkanstalt „Deutscher Welle“ 0452 684 17 Erl.-Ziff. 2 Einzelprojekte Digitalisierung 0452 894 91 Zuschuss für Investitionen der Rundfunkanstalt „Deutsche Welle“ 0501 687 34 Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung, Klima- und Sicherheitspolitik 0504 546 11 Deutschlandbild im Ausland 0504 687 13 Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der östlichen Partnerschaft und Russland 0601 532 14 Erl.-Ziff. 2 Untersuchungen und Aufklärung über innenpolitische Grundsatzfragen sowie Förderung innenpolitischer Maßnahmen – Kosten im Zusammenhang mit der Analyse und Förderung von Maßnahmen zum Umgang mit ausländischer Desinformation (und weitere hybride Bedrohungen) 0635 532 02 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben 0635 684 02 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale und ähnliche Einrichtungen 0710 684 01 Zuschüsse für überregionale Förderungsmaßnahmen 0710 685 03 Überregionale Einrichtungen im Interesse von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung 1608 684 03 Informationen der Verbraucherinnen und Verbraucher 1702 684 01 Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und für Aufgaben der freien Jugendhilfe 1702 684 04 Erl.-Ziff. 1 Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie-Zuschuss des Bundes für das Programm „Demokratie leben!“ 1703 684 21 Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der Familienpolitik 1703 685 11 Zuschuss an die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt 1710 684 07 Zuschüsse an zentrale Organisationen und für zentrale Maßnahmen im Bereich der Wohlfahrtspflege 1712 532 02 Erl.-Ziff. 1 Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland 1714 684 01 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (ohne öffentliche Einrichtungen) Titel Zweckbestimmung 1716 684 01 Maßnahmen zur Verhinderung, Bekämpfung und Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch und dessen Folgen 1716 544 01 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 2301 687 05 Förderung von Medien, Zugang zu Informationen und Meinungsfreiheit in Kooperationsländern 3002 685 20 Innovationen und Strukturentwicklungen in der beruflichen Bildung 3002 685 41 Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens 3002 685 45 Digitaler Wandel in der Bildung 3002 685 46 Digitaler Bildungsraum 3004 541 01 Analysen, Planung und Datenerhebung für Grundsatzfragen in Bildung und Forschung im Digitalen Wandel 3004 683 04 Zivile Sicherheitsforschung 3004 683 20 Kommunikationssysteme, IT-Sicherheit 11. Abgeordnete Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Plänen der Allianz „Fit for Future“, eine neue zentrale Gesellschaft für den Vertrieb von Pressetiteln zu gründen, in Bezug auf den diskriminierungsfreien Zugang zum Markt sowie auf mögliche Risiken der ausbleibenden Versorgung? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 28. Oktober 2025 Der Pressevertrieb durch das Presse-Grosso ist von zentraler Bedeutung für die Sicherung der Pressevielfalt und flächendeckende Verfügbarkeit aller Presseerzeugnisse. Es handelt sich um einen Selbstorganisationsprozess der Branche. Mit § 30 Absatz 2a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen hat der Gesetzgeber hierfür klare rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, an denen sich sämtliche Initiativen zu orientieren haben. Das Bundeskartellamt prüft als unabhängige Wettbewerbsbehörde die betreffende Initiative. Im Rahmen dieser Prüfung bilden die Grundsätze der Diskriminierungsfreiheit und der flächendeckenden Verfügbarkeit von Presseerzeugnissen zentrale Maßstäbe. Die Bundesregierung verfolgt die weiteren Entwicklungen aufmerksam. 12. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Ist die unternehmerische und organisatorische Tätigkeit von Dr. Wolfram Weimer für die privatwirtschaftlich finanzierte WEIMER MEDIA GROUP GmbH nach Ansicht der Bundesregierung mit den bestehenden Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten auf Ministerebene vereinbar, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Dr. Wolfram Weimer zwar „die Geschäftsführung der WEIMER MEDIA GROUP GmbH mit seinem ersten Amtstag als Staatsminister niedergelegt“ hat (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN auf Bundestagsdrucksache 21/1136), er aber immer noch zu 50 Prozent Gesellschafter der von seiner Ehefrau geführten WEIMER MEDIA GROUP GmbH ist (vgl.: https://jungefreiheit.de/p olitik/deutschland/2025/die-akte-wolfram-weime r-zwischen-interessenkonflikt-und-staatsknete/), die öffentliche Gelder für Veranstaltungen bezieht und unter anderem damit für sich wirbt, „Netzwerktreffen“ zu veranstalten sowie journalistische Inhalte mit „Spitzenpolitikern, Unternehmenslenkern, Wissenschaftlern und Medienmultiplikatoren“ zu produzieren? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 29. Oktober 2025 Mitglieder der Bundesregierung, Staatsminister sowie Parlamentarische Staatssekretäre dürfen neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben (§ 7 ParlStG i. V. m. § 5 BminG). Sie dürfen während ihrer Amtszeit auch nicht dem Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören. Der Staatsminister Dr. Wolfram Weimer hat die Geschäftsführung der WEIMER MEDIA GROUP mit seinem Amtsantritt als Staatsminister niedergelegt und die Verlagsgruppe verlassen. Somit liegt keine unternehmerische oder organisatorische Tätigkeit vor. 13. Abgeordnete Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung zur Finanzierung des mit dem National Museum of Tanzania vereinbarten Transfers der Tansania- Ausstellung im Humboldt Forum nach Dar es Salaam? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 29. Oktober 2025 Im Haushalt der Stiftung Humboldt Forum (SHF) sind dazu noch keine Mittel vorgesehen, da noch keine Informationen von der tansanischen Seite über den Zeitpunkt der Ausstellung und die mit der Ausstellung verbundenen Kosten vorliegen. Die Bundesregierung ist hierzu im Austausch mit der SHF. 14. Abgeordnete Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) An welchen im öffentlichen Raum wahrnehmbaren Merkmalen erkennt man nach Auffassung des Bundeskanzlers Friedrich Merz Menschen, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus haben, nicht arbeiten und sich nicht an unsere Regeln halten (Quelle: Bundeskanzler konkretisiert „Stadtbild“- Äußerung: Sein Statement im Wortlaut | AFP; www.youtube.com/watch?v=_knYgIZ5jGc)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 31. Oktober 2025 Die Äußerungen des Bundeskanzlers stehen für sich. 15. Abgeordnete Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele dienstliche Bahnfahrten unternahm der Bundeskanzler Friedrich Merz im Fernverkehr der Deutschen Bahn AG im Jahr 2025 (bitte die Gesamtanzahl der Fahrten sowie das Datum der letzten Bahnfahrt angeben)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 29. Oktober 2025 Der Bundeskanzler Friedrich Merz hat seit seinem Amtsantritt am 6. Mai 2025 keine dienstlichen Bahnfahrten im Fernverkehr der Deutschen Bahn AG unternommen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 16. Abgeordnete Nicole Gohlke (Die Linke) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die soziale Spaltung in Bayern in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte jeweils die aktuellsten Zahlen und für die Jahre 2014 und 2004 angeben: die Anzahl der Einkommensmillionäre, Anzahl der Personen mit einem steuerpflichtigen Einkommen über 100.000 Euro, Anzahl der Personen, die über 500.000 Euro geerbt oder geschenkt bekommen haben, die Anzahl der Minderjährigen in Bedarfsgemeinschaften im Bereich des Zweiten Bundessozialgesetzbuchs (SGB II), Anzahl Personen unter der Armutsrisikoquote; Anteil der Menschen, bei denen die Wohnkostenquote über 30 Prozent liegt; falls Werte für die angefragten Jahre nicht zur Verfügung stehen, bitte nächst verfügbare Werte angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 27. Oktober 2025 Die erfragten Daten zur Anzahl der Einkommensmillionäre, der Personen mit einem steuerpflichtigen Einkommen über 100.000 Euro sowie der Personen, die über 500.000 Euro geerbt oder geschenkt bekommen haben, liegen der Bunderegierung nicht vor. Für Sonderauswertungen der Steuerstatistiken, die nur ein Bundesland betreffen, ist das jeweilige statistische Landesamt zuständig. Die dezentralisierte Auswertung erfolgt zur Sicherstellung des Steuergeheimnisses wie auch des Statistikgeheimnisses, in dem die Möglichkeiten zur Re- Identifikation von Einzelfällen wirksam ausgeschlossen werden (durch ggf. notwendige Sperrung von Einzelfällen). Darüber hinaus wird auf die Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Statistik (www.statist ik.bayern.de/) verwiesen, die insbesondere mit den Statistischen Berichten „Erben und Schenken in Bayern“ umfangreiche Fallzahlen veröffentlicht. Die Armutsrisikoquote ist eine statistische Maßgröße für die Einkommensverteilung. Sie liefert keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Ihre Höhe hängt u. a. von der zugrunde liegenden Datenbasis, der Bezugsgröße (50 Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens sowie regionaler Bezug) und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des Nettoäquivalenzeinkommens ab. Einer Konvention folgend werden 60 Prozent des mittleren mit der neuen OECD-Skala gewichteten Einkommens verwendet. Der Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen volatil und kann je nach Datenquelle sehr unterschiedlich ausfallen. Die amtliche Statistik liefert Informationen zur Armutsrisikoquote in Bayern auf Basis des Mikrozensus und von EU-SILC. Informationen zur Anzahl der betroffenen Personen liegen nicht vor. Die entsprechenden Angaben können auf folgenden Seiten der Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik abgerufen werden: Mikrozensus: www.statistikporta l.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebe nsbedingungen/armutsgefaehrdung-und-0; EU-SILC (ab 2020): www.st atistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-s oziale-lebensbedingungen/gefaehrdung-durch-armut. Im Erhebungsjahr 2020 wurde die bis dahin separat durchgeführte Erhebung EU-SILC in den Mikrozensus integriert. Damit verbunden ist ein deutlicher Zeitreihenbruch bei beiden Datenquellen. Die Ergebnisse ab dem Erhebungsjahres 2020 sind daher nicht mit den Vorjahren vergleichbar. Zudem sind die Ergebnisse des Erhebungsjahres 2020 nicht in der gewohnten fachlichen und regionalen Auswertungstiefe belastbar. Auswertungen zur Anzahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) in der Grundsicherung SGB II sind ab 2005 in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit dargestellt und im Standardprodukt https://statistik.arbeitsage ntur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1 524052&topic_f=zeitreihekreise-zr-gruarb verfügbar. Im Jahresdurchschnitt 2005 waren in Bayern im Bestand 50.572 BG mit einem Kind unter 18 Jahre, 29.711 mit zwei Kindern unter 18 Jahre und 14.024 BG mit drei und mehr Kindern unter 18 Jahren. Im Jahr 2014 lag die Anzahl der BG mit einem Kind unter 18 Jahre durchschnittlich bei 43.044, BG mit zwei Kindern bei 25.676 und BG mit drei und mehr Kindern bei 13.016. Im Jahr 2024 lag die Anzahl der BG mit einem Kind unter 18 Jahre durchschnittlich bei 39.497, BG mit zwei Kindern bei 26.266 und BG mit drei und mehr Kindern bei 18.755. Die Wohnkostenbelastungen werden über die Befragung EU-SILC nur auf Bundesebene erhoben und berechnet. Das alle vier Jahre umgesetzte Zusatzprogramm Wohnen des Mikrozensus bietet die Möglichkeit, Mietbelastungsquoten auf der räumlichen Ebene der Bundesländer zu ermitteln, zuletzt für das Jahr 2022. Demnach lag die durchschnittliche monatliche Mietbelastungsquote der Hauptmieterhaushalte im Jahr 2022 in Bayern, bezogen auf den Anteil der Bruttokaltmiete am Haushaltsnettoeinkommen, bei 28 Prozent. 903.000 Mieterhaushalte (33 Prozent der Hauptmieterhaushalte) in Bayern hatten im Jahr 2022 eine monatliche Mietbelastungsquote von mindestens 30 Prozent. Im Berichtsjahr 2022 wurde das Zusatzprogramm Wohnen erstmals im Rahmen des seit 2020 neu geregelten und integrierten Mikrozensus erhoben. Aufgrund von methodischen Änderungen ergeben sich speziell für das Zusatzprogramm Wohnen Unterschiede im Vergleich zu den Vorjahren, wodurch die Ergebnisse der früheren Mikrozensuserhebungen Zusatzprogramm Wohnen nicht zeitreihenfähig sind. Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistisches Bundesamt und statistische Ämter der Länder: Mikrozensus 2022 – Wohnsituation, Standardtabellen Endergebnisse. 17. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Wie hoch ist der Stellenaufwuchs bei Beamten (www.vbw-bayern.de/vbw/Themen-und-Services/ Steuern/Stellenmehrung-und-Stellenbremse-in-de r-Bundesverwaltung.jsp) in der Bundesverwaltung seit Beginn der 18. Legislaturperiode (bitte nach Laufbahnen aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 31. Oktober 2025 Der Planstellenaufwuchs bei Beamtinnen und Beamten (Haushaltstitel 422. 1) in der unmittelbaren Bundesverwaltung vom Beginn der 18. Legislaturperiode (Planstellensoll Haushaltsjahr 2014) bis zum Beginn der 21. Legislaturperiode (Planstellensoll Haushaltsjahr 2025) beträgt insgesamt 62.336 Planstellen. Dabei wurde der größte Teil neuer Planstellen zur Stärkung der inneren und äußeren Sicherheit ausgebracht, so dass rund 50.000 Planstellen des Aufwuchses auf die Sicherheitsbehörden in den Bereichen des Bundesministeriums des Innern (hier insbesondere der Bundespolizei), des Bundesministeriums der Finanzen (hier insbesondere des Zolls) und auf den zivilen Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung entfallen. Die nachstehende Tabelle enthält das nach Laufbahnen aufgeschlüsselte endgültige Planstellensoll des jeweiligen Haushaltsjahres (2014: Beginn der 18. Legislaturperiode 2025: Beginn der 21. Legislaturperiode) nach Beschluss des Deutschen Bundestages sowie die Differenz zwischen den Jahren 2025 und 2014. Laufbahngruppen 2014 2015 2016 2017 einfacher Dienst   2.719   2.385   2.359   2.370 mittlerer Dienst  60.397  61.705  63.222  64.907 gehobener Dienst  52.786  53.536  56.385  59.689 höherer Dienst  23.112  23.593  24.718  25.963 Gesamtergebnis 139.014 141.219 146.683 152.928 Laufbahngruppen 2018 2019 2020 2021 einfacher Dienst   2.350   2.306   2.198   2.181 mittlerer Dienst  67.854  69.934  71.833  74.194 gehobener Dienst  63.627  66.465  69.558  73.494 höherer Dienst  27.795  29.330  31.120  33.806 Gesamtergebnis 161.625 168.036 174.709 183.675 Laufbahngruppen 2022 2023 2024 2025 einfacher Dienst   2.102   2.080   1.836   1.799 mittlerer Dienst  76.962  78.421  79.392  81.186 gehobener Dienst  75.653  77.882  79.033  81.020 höherer Dienst  35.482  36.561  36.675  37.345 Gesamtergebnis 190.200 194.944 196.936 201.351 Laufbahngruppen 2014 2025 Differenz einfacher Dienst   2.719   1.799    -920 mittlerer Dienst  60.397  81.186 +20.789 gehobener Dienst  52.786  81.020 +28.234 höherer Dienst  23.112  37.345 +14.233 Gesamtergebnis 139.014 201.351 +62.336 (ohne Soldatinnen und Soldaten) 18. Abgeordneter Mirco Hanker (AfD) Wie viele automatisierte Abrufe von Kontoinformationen sind im Jahr 2024 durch das Bundeszentralamt für Steuern aufgrund von Auskunftersuchen der für die Verwaltung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zuständigen Behörden gemäß § 93 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe f der Abgabenordnung (AO) i. V. m. § 93b AO bei Banken bzw. Sparkassen durchgeführt worden (bitte die Anzahl nach den im jeweiligen Verfahren örtlich zuständigen Bundesländern gliedern)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 31. Oktober 2025 Im Jahr 2024 wurden durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für die für die Verwaltung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zuständigen Behörden 303 Kontenabrufersuchen nach § 93 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe f und § 93b der Abgabenordnung (AO) i. V. m. § 24c des Kreditwesengesetzes (KWG) durchgeführt. Diese Ersuchen verteilen sich wie folgt: Kontenabrufersuchen nach § 93 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe f AO im Jahr 2024 Bayern  29 Brandenburg   2 Hamburg  10 Hessen   5 Niedersachsen   9 Nordrhein-Westfalen 110 Rheinland-Pfalz  28 Sachsen  28 Schleswig-Holstein  82 Summe 303 19. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Wie viele Umsatzsteuerbefreiungen nach § 4 Nummer 11b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für private Briefzustelldienste 2025 beantragt und bewilligt (bitte monatlich aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 31. Oktober 2025 Monat eingegangen bewilligt Januar 2025 3 4 Februar 2025 1 4 März 2025 7 1 April 2025 4 0 Mai 2025 4 0 Juni 2025 1 0 Juli 2025 1 0 August 2025 0 0 September 2025 0 0 Oktober 2025 0 0 20. Abgeordneter Thomas Ladzinski (AfD) Wie genau wird die Bundesregierung die Finanzmittel aufwenden, um, wie durch Presseberichte am 22. Oktober 2025 berichtet, die Gehälter für US-Zivilbeschäftigte in Deutschland zu übernehmen, die wegen des US-Shutdowns (Haushaltssperre in den USA) nicht durch die USA entrichtet werden (bitte hierbei konkreten Haushaltstitel sowie die Höhe der Finanzmittel angeben), und welche Garantien hat die Bundesregierung für die mutmaßliche Rückerstattung (z. B. konkreter Rückzahlungszeitpunkt)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 29. Oktober 2025 Der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF), wird gemäß dem Zusatzabkommen zum NATO‑Truppenstatut (ZA-NTS) eine besondere Rolle zugetragen. So schließt das BMF beispielsweise die Tarifverträge für die Stationierungsstreitkräfte ab, ist also selbst Tarifvertragspartei. Arbeitgeber hingegen ist die jeweilige Streitkraft, die auch die Gehälter für die Beschäftigten trägt. Damit die bei den US-Streitkräften angestellten Zivilbeschäftigten ihre Gehälter trotz andauernden Shutdowns für den Monat Oktober 2025 ausgezahlt bekommen, wurde gemäß § 37 der Bundeshaushaltsordnung eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 43 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2025 (Einzelplan 08, Kapitel 0802, Titel 681 01) zugelassen. Nach amerikanischem Recht (Government Employee Fair Treatment Act of 2019) sind die während des Shutdowns nicht gezahlten Gehälter nachzuzahlen. Deshalb ist damit zu rechnen, dass die nun vorfinanzierten Mittel nach Beendigung des Shutdowns eingehen. Zudem ist eine Erstattung auch völkerrechtlich nach der Grundkonzeption des ZA-NTS geboten. Die Haushaltspolitischen Sprecher der Fraktionen wurden am 28. Oktober 2025 durch die Bundesregierung schriftlich informiert. 21. Abgeordnete Karoline Otte (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entspricht nach Auffassung der Bundesregierung das neue US-FDDEI-Regime als Nachfolgeregime des FDII-Regimes den Anforderungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) an Nexus-konforme Präferenzregelungen, und falls nein, greifen nach Ansicht der Bundesregierung entsprechend der Regelungen der nationalen Lizenzschranke (§ 4j des Einkommensteuergesetzes)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 30. Oktober 2025 Mit dem am 4. Juli 2025 im Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika verabschiedeten One Big Beautiful Bill Act wurde unter anderem die bisherige Regelung zu foreign-derived intangible income (FDII) in foreign-derived deduction-eligible income (FDDEI) umbenannt. Darüber hinaus wurden Anpassungen an der Berechnung der Bemessungsgrundlage vorgenommen, die ab dem 1. Januar 2026 zu einem effektiven Steuersatz von 13,9986 Prozent führen. Eine abschließende Prüfung der FDII-Regelung sowie der Anpassung im Rahmen des FDDEI-Regimes durch das zuständige OECD-Forum on Harmful Tax Practices (FHTP) im Hinblick auf die Anforderungen des sogenannten Modified Nexus Approach gemäß Kapitel 4 des Abschlussberichts 2015 zu Aktionspunkt 5 des OECD/G20-Projekts „Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung“ („Wirksamere Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz“) ist bislang nicht erfolgt. Die bisherige FDII-Regelung ist im Rahmen des § 4j des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht als Präferenzregelung anzusehen. Da mit der Umbenennung in FDDEI keine grundlegenden strukturellen Änderungen verbunden sind, die zu einer abweichenden steuerlichen Bewertung führen würden, besteht derzeit kein Anlass, von dieser Einschätzung abzuweichen. Eine Prüfung nach § 4j Absatz 1 Satz 4 EStG ist daher nicht erforderlich. 22. Abgeordnete Karoline Otte (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Trifft es zu, dass trotz der durch das Forum on Harmful Tax Practices nie erfolgten Einstufung des US-FDII-Regimes als Nexus-konforme Präferenzregelung, die nationale Lizenzschranke (nach § 4j des Einkommensteuergesetzes) in den Jahren 2018 bis 2024 nicht (rückwirkend) angewendet wurde, und wenn ja, wie begründet dies die Bundesregierung, insbesondere vor dem Hintergrund des diesbezüglichen Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 6. Januar 2022 (6. Januar 2022 – IV C 2 – S 2144-g/20/10002 :005 BStBl 2022 I S. 103)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 30. Oktober 2025 Fälle mit Zahlungen im Sinne des § 4j Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2 EStG, die der US-FDII (Foreign Derived Intangible Income) unterlegen haben, wurden vor dem Hintergrund der erwarteten Prüfung der US- FDII durch das Forum on Harmful Tax Practices (FHTP) zunächst verfahrensrechtlich offen gehalten (vgl. BMF-Schreiben vom 6. Januar 2022, BStBl I S. 103). Das FHTP hat die Prüfung der US-Regelung FDII aufgrund der im Jahr 2021 durch die US-Regierung angekündigten Aufhebung ausgesetzt. Die Regelung wird im aktuellen Statusbericht des FHTP (abrufbar unter: www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-sub-issues/harmful-ta x-practices/harmful-tax-practices-consolidated-peer-review-results-on-p referential-regimes.pdf) weiterhin als „in Aufhebung befindlich“ geführt. Vor dem Hintergrund der mit dem One Big Beautiful Bill Act umgesetzten Reform der FDII (ab 2026: FDDEI) rechnet das Bundesministerium der Finanzen nicht mehr mit einer Wiederaufnahme der Prüfung für zurückliegende Jahre. Wegen drohender Festsetzungsjährung der offen gehaltenen Fälle war eine abschließende Entscheidung zum Anwendungsbereich der Lizenzschranke gemäß § 4j EStG in Fällen der US-FDII erforderlich. Die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern kamen zu dem Ergebnis, dass die US-Regelung FDII nicht vom Anwendungsbereich der Lizenzschranke erfasst ist. 23. Abgeordnete Karoline Otte (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Fälle gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, bei denen die Lizenzschranke (nach § 4j des Einkommensteuergesetzes) aufgrund des US-FDII-Regimes keine Anwendung gefunden hat, trotz der mangelnden Einstufung dieses Regimes als Nexus-konformes Präferenzregime, und liegen der Bundesregierung Schätzungen dazu vor, wie hoch die Steuermehreinnahmen bei einer Anwendung der Lizenzschranke ausgefallen wären, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 30. Oktober 2025 Dem Bundesministerium der Finanzen liegen keine belastbaren Erkenntnisse zu Fallzahlen und der steuerlichen Auswirkung von Aufwendungen vor, die im Rahmen der US-FDII berücksichtigt wurden. Diesbezüglich ist zu beachten, dass seit Einführung der Lizenzschranke eine Reihe international abgestimmter Maßnahmen gegen Gewinnverlagerungen eingeführt wurde, die auch Aufwendungen aus Rechteüberlassungen erfassen. Hierzu zählen insbesondere die globale Mindestbesteuerung, das Steueroasenabwehrgesetz und die Hinzurechnungsbesteuerung, die in Fällen der Nicht- oder Niedrigbesteuerung unter bestimmten Voraussetzungen zur Anwendung kommen. Die Lizenzschranke, die allein auf Präferenzregelungen Anwendung findet, die ein Abweichen von der Regelbesteuerung im ausländischen Staat vorsehen, erfasst die als schädlich anzusehenden Gestaltungen weniger zielgerichtet als die breiteren, international abgestimmten Maßnahmen. 24. Abgeordneter Dario Seifert (AfD) Welche finanziellen Aufwendungen fallen bislang für die Betreuung, technische Absicherung und sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Öltanker „Eventin“ vor Rügen an (www.ndr.de/na chrichten/mecklenburg-vorpommern/maroder-oelt anker-eventin-bleibt-laenger-vor-ruegen,eventin-1 10.html); bzw. ist eine Kostenerstattung vorgesehen, falls das Schiff dauerhaft eingezogen wird oder die Einziehung rechtlich nicht durchsetzbar ist, und wenn ja, welche Institutionen des Bundes sind daran beteiligt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 27. Oktober 2025 Finanzielle Aufwendungen fielen bislang für die Betreuung, technische Absicherung und sonstige Maßnahmen an: – Charter Versorgerin, nebst Gebühren wie Hafengeld, Maut etc. – Bebunkerung von Kraftstoff, Schmierstoffe, Wasser etc. – Entsorgung von Abfall, Grauwasser, Altöl, Bilge etc. – Ersatzteile – Klassifikation/BG – Begehung – Kommunikation – Rechtskosten – Gutachten Die entstandenen Kosten sollen aus dem Verwertungserlös bestritten werden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 25. Abgeordneter Dr. Christoph Birghan (AfD) Gibt es Kriterien, bei welchen Verstößen gegen Straf- bzw. Bußgeldvorschriften ein Bundes- bzw. Staatsminister als untragbar angesehen wird, sodass der Bundeskanzler nach Artikel 64 des Grundgesetzes dem Bundespräsidenten die Entlassung des Bundes- bzw. Staatsministers vorschlägt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 31. Oktober 2025 Artikel 64 des Grundgesetzes nennt keine konkreten Kriterien im Sinne der Fragestellung. Gleiches gilt für das Bundesministergesetz (BminG; bezüglich der Bundesminister) sowie das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG; bezüglich der genannten Staatsminister). § 9 Absatz 2 Satz 2 BMinG sieht vor, dass die Bundesminister jederzeit entlassen werden können. § 4 Satz 1 ParlStG sieht vor, dass Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsminister (§ 8 ParlStG) jederzeit entlassen werden können. Davon unberührt bleibt die Regelung nach § 45 des Strafgesetzbuchs zum Verlust der Amtsfähigkeit bei einer Verurteilung wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. 26. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Welche Gründe gibt es dafür, dass in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 21/2141 die Opfer des Terroranschlags vom 19. Dezember 2016 in die Statistik des Jahres 2018 einfließen, und weshalb kann die Bundesregierung an dieser Stelle laut Fußnote 1 nicht zwischen vollendeten und nicht vollendeten Fällen unterscheiden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 29. Oktober 2025 Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine sogenannte Ausgangsstatistik. Das bedeutet, dass in ihr die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche und der vom Zoll bearbeiteten Rauschgiftdelikte, abgebildet werden und eine statistische Erfassung erst bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt. Ausschlaggebend für die Erfassung ist somit das Berichtsjahr, in dem der entsprechende Datensatz durch die zuständige Stelle an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt wurde. Die Tatzeit bzw. der Tatzeitraum kann daher vom jeweiligen Berichtsjahr abweichen. Im vorliegenden Fall wurde der entsprechende Datensatz vom Landeskriminalamt Berlin im Berichtsjahr 2018 an das BKA übermittelt, der Fall mithin für das Berichtsjahr 2018 in der PKS erfasst. Weitere Informationen zur Erfassung in der PKS können den „Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik“ entnommen werden: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Polizei licheKriminalstatistik/2024/Interpretation/02_Rili/Richtlinien.html. In Bezug auf die Teilfrage weshalb „nicht zwischen vollendeten und nicht vollendeten Fällen“ unterschieden wird, teilt die Bundesregierung Folgendes mit: Eine Unterscheidung zwischen vollendeten und nicht vollendeten Fällen ist in der Bundes-PKS möglich. Der entsprechende Fall war ein vollendeter Mord. Mit diesem vollendeten Mordfall sind alle Opfer verknüpft, die in Verbindung mit dem Handlungskomplex zum Opfer der Straftat wurden. Es handelt sich demnach bei der Unterscheidung von „vollendet“ und „nicht vollendet = versucht“ um ein Fallmerkmal im Sinne des Strafgesetzbuches und nicht um ein individuelles Opfermerkmal im Sinne von „getötet“ oder „nicht getötet“. Gemäß 4.4.1 der o. g. Richtlinien für die Führung der PKS gilt: „Jede im Rahmen eines Ermittlungsvorganges bekannt gewordene rechtswidrige Handlung (Straftat) ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Betroffenen als 1 Fall zu erfassen“. Ergänzend weist die Bundesregierung darauf hin, dass bei einem Fall mit mehreren Opfern nicht alle Personen Opfer der ausgewiesenen Straftat sein müssen, da nur diejenige Straftat in einem Handlungskomplex erfasst wird, die mit der höchsten Strafandrohung bewährt ist. 27. Abgeordneter Maik Brückner (Die Linke) Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund mehrfacher Bedenken seitens der Bundesländer Nachbesserungen an der Verordnung zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes im Meldewesen vor dem Hintergrund der jüngst von der Tagesordnung genommenen Bundesratsabstimmung über die Verordnung, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum wurde diese dann von der Tagesordnung genommen, und wann soll die Verordnung im Bundesrat schließlich zur Abstimmung gestellt werden (vgl. www.nd-aktuell.de/art ikel/1194839.selbstbestimmungsgesetz-bundesra t-vorerst-kein-sonderregister-fuer-trans-persone n.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 30. Oktober 2025 Die Absetzung von Beratungsgegenständen von der Tagesordnung des Plenums des Bundesrates liegt in der autonomen Entscheidungskompetenz seiner Mitglieder. Die Bundesregierung schließt aus der länderseitigen Absetzung der Verordnung von der 1058. Sitzung des Bundesrates vom 17. Oktober 2025, dass seitens der Länder zu den Inhalten der Verordnung noch Gesprächsbedarf besteht. Die Verordnung regelt die technische Umsetzung der Änderungsmitteilungen zwischen den Registern. Damit folgt die Verordnung der Grundentscheidung, die der Gesetzgeber in der letzten Legislaturperiode mit dem am 1. November 2024 vollständig in Kraft getretenen Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) getroffen hat. Die Verordnung berücksichtigt zudem die Entschließung des Bundesrates mit Beschluss vom 20. Dezember 2024 (Bundesratsdrucksache 527/24 (Beschluss)). Der Bundesrat fordert darin die Bundesregierung auf, zeitnah die Übermittlung des früheren Geschlechtseintrags sowie Ort, Behörde und Datum der Änderung bezogen auf Änderungen der Vornamen und des Geschlechtseintrags vorzusehen und bezüglich des früheren Geschlechtseintrags die hierfür nötigen DSMeld-Blätter zu schaffen. 28. Abgeordnete Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann wird die Bundesregierung eine abschließende Liste der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze erarbeitet haben, und in welcher Form, die der Sensibilität der Informationen gerecht wird, wird diese mit dem Deutschen Bundestag geteilt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 28. Oktober 2025 Die Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze (SVG) regeln die Versorgung der Bevölkerung und der Streitkräfte in den Fällen des Artikels 80a des Grundgesetzes sowie teilweise bereits in Krisen unterhalb dieser Schwelle. Die SVG liegen je nach Inhalt in der Zuständigkeit der fachlich federführenden Bundesressorts. Sie sind im Internet abrufbar. 29. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Zusammenhang zwischen irregulärer Migration und sichtbaren Veränderungen im urbanen Raum (Stadtbild) in Deutschland tatsächlich vor (Indikatorenlage, Trendvergleiche, Ursachenforschung), und mit welchen ressortübergreifenden Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums befindet sie sich bereits in Abstimmung mit deutschen Städten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 31. Oktober 2025 Der in der gegenwärtigen politischen Diskussion verwendete Begriff „Stadtbild“ ist nicht derart eindeutig bestimmt, dass er für eine wissenschaftliche Fragestellung für sich genommen operationalisiert werden kann. Insofern können ohne weitere begriffliche Verdichtungen solche Wahrnehmungen eines Gesamtbildes, unabhängig davon, von wie vielen Menschen sie geteilt werden, nicht durch Indikatoren oder Trends empirisch untermauert oder sogar Ursachen für die Wahrnehmungen festgestellt werden. Die Städtebauförderungsprogramme, finanziert von Bund, Ländern und Kommunen, setzen durch bauliche Investitionen in den öffentlichen Raum und insbesondere in soziale städtebauliche Infrastrukturen Impulse für eine positive Quartiersentwicklung. 30. Abgeordneter Tobias Ebenberger (AfD) Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Gefahr einer Überlastung der Ermittlungsbehörden durch die mit der Verordnung zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Kontrolle des sexuellen Missbrauchs von Kindern geplante „Chatkontrolle“, angesichts der Tatsache, dass das Bundeskriminalamt im Jahr 2024 vom US- amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children 99.375 strafrechtlich irrelevante Hinweise erhalten hat (rund jeder zweite), und falls nein, wieso nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 29. Oktober 2025 Die Bundesregierung kann das zukünftige Meldeaufkommen im Zusammenhang mit dem EU-Gesetzesvorhaben zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSA-Verordnung) und die damit verbundenen Belastungen der Ermittlungsbehörden derzeit nicht abschätzen, da die genaue Ausgestaltung des Vorhabens weiterhin auf EU-Ebene diskutiert wird und die deutsche Positionierung noch nicht abgeschlossen ist. Das vorhandene umfangreiche Meldeaufkommen zur Thematik CSA führt aus Sicht der Bundesregierung derzeit nicht zu einer Überlastung der Ermittlungsbehörden. 31. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchen Gründen wurde bei der Beschaffung von gepanzerten Limousinen für das Bundeskriminalamt auf eine produktneutrale Ausschreibung verzichtet, und wurden beim Beschaffungsprozess weitere Ausnahmen vom Regelverfahren angewandt (www.spiegel.de/panorama/justiz/unter-cs u-innenminister-dobrindt-bka-setzt-auf-gepanzert e-bmw-limousinen-a-a5207afd-1055-4d4e-afb6-a 61201f10c91)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 28. Oktober 2025 Das Bundeskriminalamt (BKA) beschafft Sonderschutzfahrzeuge zur Aufgabenerfüllung des Schutzauftrages nach § 6 des Gesetzes über das BKA und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten über das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BMI) im Rahmen einer Verhandlungsvergabe gemäß Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit. Eine Ausnahme vom Regelverfahren liegt bei der Beschaffung der Fahrzeuge nicht vor. Bei Beschaffungen von Sonderschutz-Kraftfahrzeugen sind die aktuellen Vorgaben der „Technischen Richtlinie des Bundes“ zu beachten. Zudem wird bei diesen Beschaffungsvorhaben aus polizeitaktischen Gründen darauf geachtet, dass eine Produktvielfalt bzw. Diversität des Sonderschutz-Fuhrparks sichergestellt ist. 32. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Könnten sich nach Einschätzung der Bundesregierung diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, die Aufnahmezusagen, welche bereits im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan getätigt wurden, wieder zurücknehmen, strafbar machen, wenn anschließend die körperliche Unversehrtheit der betroffenen Menschen verletzt wird, und ist der Bundesregierung die Einschätzung bekannt, nach der die verantwortlichen Beamtinnen und Beamten dahingehend den Tatbestand der Aussetzung Hilfloser nach § 221 des Strafgesetzbuches erfüllen würden, und wenn ja, wie positioniert sich die Bundesregierung dazu (https://verfassungsblog.de/die-dunne-rote-linie/)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 30. Oktober 2025 Die Bundesregierung hat das in dem Verfassungsblog genannte Gutachten zur Kenntnis genommen; diese Rechtsauffassung wird jedoch nicht geteilt. Insbesondere gilt auch weiterhin, dass Aufnahmezusagen im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan, wie auch Aufnahmeerklärungen in den anderen Aufnahmeverfahren aus Afghanistan, stets unter dem Vorbehalt eines erfolgreichen Visumverfahrens und etwaig sich im weiteren Verlauf ergebender Sicherheitsbedenken erklärt wurden. Sofern sich daher im Laufe des Verfahrens Erkenntnisse ergeben, die einer Aufnahme nach Deutschland entgegenstehen, wird die Aufnahmezusage bzw. Aufnahmeerklärung aufgehoben. Die Bundesregierung sieht in der pflichtgemäßen Erfüllung der den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge übertragenen Tätigkeiten keine Anhaltspunkte, die auf ein vorsätzliches strafbares Handeln schließen lassen. Den Betroffenen steht gegen die Aufhebungsentscheidung der Rechtsweg offen. 33. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche alternativen Möglichkeiten und Ausreisewege prüft die Bundesregierung, um die 248 nach Afghanistan abgeschobenen Personen mit deutschen Aufnahmezusagen unversehrt nach Pakistan zu bringen, angesichts der Tatsache, dass aufgrund des Grenzkonflikts zwischen Pakistan und Afghanistan die Grenzübergänge geschlossen sind, und wie viele der Betroffenen wurden schon nach Pakistan zurückgebracht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 27. Oktober 2025 Die Bundesregierung steht mit der Regierung der Islamischen Republik Pakistan in einem fortlaufend engen, hochrangigen Austausch über die Situation der afghanischen Staatsangehörigen mit Aufnahmezusage. Zu den Details laufender Verhandlungen mit anderen Staaten äußert sich die Bundesregierung nicht. Mit Stand vom 21. Oktober 2025 wurden 22 Personen aus den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan erfasst, die nach einer vorherigen Abschiebung nach Afghanistan erneut nach Pakistan in das Ausreiseverfahren zurückgekehrt sind. 34. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) In wie vielen Fällen haben Ausländer- und Einwanderungsbehörden das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach Kenntnis der Bundesregierung um Unterstützung bei der Prüfung der Echtheit der Zertifikate des „Deutschtests für Zuwanderer“ und des Tests „Leben in Deutschland“ gebeten (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2182)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 28. Oktober 2025 Daten im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Anfragen zur Echtheit der Zertifikate des „Deutschtests für Zuwanderer“ und des Tests „Leben in Deutschland“ werden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht statistisch erfasst. Im Übrigen wird bei Verdacht auf Erstellung oder Vertrieb sowie bei der Vorlage gefälschter Zertifikate Strafverfolgung eingeleitet. 35. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Teilt die Bundesregierung die Forderung der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Gitta Connemann, den Reformationstag als arbeitsfreien Feiertag in jenen Bundesländern abzuschaffen, in denen er gilt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 28. Oktober 2025 Die Einführung und Abschaffung von gesetzlichen Feiertagen im Sinne des Artikels 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung liegt in der Zuständigkeit der Länder. Der Reformationstag wurde in neun Ländern der Bundesrepublik Deutschland staatlich anerkannt. 36. Abgeordnete Misbah Khan (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist dem Bundeskanzler Friedrich Merz das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“ bekannt, nach welchem der gefährlichste Ort für Mädchen und Frauen das private Umfeld ist, und wenn ja, wird er auf Grundlage dieser Zahlen noch dieses Jahr Maßnahmen ergreifen, um den Schutz von Mädchen und Frauen zu verbessern, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 29. Oktober 2025 Der Bundesregierung ist der Schutz von Mädchen und Frauen vor Gewalt ein wichtiges Anliegen. Statistische Abbildungen von Gewalt gegen Frauen, wie in dem vom Bundesministerium des Innern gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend jährlich veröffentlichten Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ bilden eine wichtige Grundlage für Gewaltschutzmaßnahmen, die u. a. auch im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode vereinbart wurden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 25. August 2025 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz veröffentlicht, in dem unter anderem eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage im Gewaltschutzgesetz für die gerichtliche Anordnung der elektronischen Fußfessel nach dem sogenannten Spanischen Modell und für verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter vorgesehen ist. Die Bundesregierung prüft zudem regelmäßig die Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen zum Schutz von Mädchen und Frauen vor Gewalt und etwaige notwendige Verbesserungen unter Einbeziehung der statistischen Daten. 37. Abgeordneter Achim Köhler (AfD) Welche Kontrollmechanismen wendet die Bundesregierung bundesweit an, um die Authentizität der bei der Einreise vorgelegten B1- Sprachzertifikate vietnamesischer (oder ausländischer) Auszubildender zu überprüfen, und plant die Bundesregierung bundesweit einheitliche Maßnahmen, um den Handel mit gefälschten Zertifikaten einzudämmen, und wenn ja, welche sind das konkret (www.youtube.com/watch?v=1zm9ek6k2A4,)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 28. Oktober 2025 Die Überprüfung der Einreisevoraussetzungen obliegt der Bundespolizei im Rahmen der grenzpolizeilichen Kontrolle gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Schengener Grenzkodex (SGK). Diese umfasst insbesondere die Prüfung der Pass- und Visumspflicht, der Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowie den Zweck und die Umstände der beabsichtigten Einreise. Sprachzertifikate zählen nicht zu den im Schengener Grenzkodex vorgesehenen Nachweisen, die bei der Einreise vorgelegt oder überprüft werden müssen. Sie sind folglich nicht Bestandteil der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle. Sprachzertifikate werden regelmäßig im Rahmen der Visumerteilung durch die zuständigen Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts und gegebenenfalls unter Beteiligung des Bundesverwaltungsamtes (BVA) oder der Kultusministerkonferenz (KMK) geprüft. Die dort angewandten Prüfmechanismen und Sicherheitsvorkehrungen – etwa die Zusammenarbeit mit anerkannten Prüfstellen wie dem Goethe-Institut – dienen der Sicherstellung der Authentizität der vorgelegten Zertifikate. Das Phänomen des Handels mit gefälschten Sprachzertifikaten ist der Bundesregierung bekannt. Es bestehen laufende behördenübergreifende Maßnahmen, um entsprechende Missbrauchsformen zu erkennen und zu unterbinden. Hierzu gehören insbesondere die Sensibilisierung der mit der Aufgabenwahrnehmung betrauten Bediensteten, der gezielte Informationsaustausch zwischen Bundespolizei, Auswärtigem Amt und Strafverfolgungsbehörden sowie die fachliche Unterstützung der deutschen Auslandsvertretungen durch Dokumenten- und Visumberaterinnen und -berater. Bitte haben Sie Verständnis, dass konkrete operative Maßnahmen aus einsatz- und ermittlungstaktischen Gründen nicht öffentlich dargelegt werden können, um deren Wirksamkeit nicht zu beeinträchtigen. 38. Abgeordneter Jan Köstering (Die Linke) Wann steht der „Ratgeber: Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“, der kürzlich vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in überarbeitetet Version erschienen ist, in den statistisch häufigsten Erstsprachen Türkisch, Russisch, Arabisch und Polnisch zur Verfügung, und zu wann erscheint der Ratgeber in „Einfacher Sprache“? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 31. Oktober 2025 Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat ein breites fremdsprachliches und barrierefreies Informationsangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird. Wie auch in der Vorauflage wird der BBK-„Notfallratgeber“ („Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“) in weiteren Sprachen erhältlich sein. Derzeit wird eine Version in Leichter Sprache erstellt. Übersetzungen in mehrere Fremdsprachen (Englisch, Arabisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Türkisch, Ukrainisch) befinden sich in der Umsetzung und werden zeitnah veröffentlicht. Auch in der Warn-App NINA, die in den Sprachen Deutsch, Deutsch (Leichte Sprache), Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Türkisch und Arabisch genutzt werden kann, werden die Inhalte des BBK-„Notfallratgebers“ dann entsprechend hinterlegt. 39. Abgeordneter Jan Köstering (Die Linke) Wie hoch beziffert das Bundesministerium des Innern die Pro-Kopf-Kosten für die je Haushalt empfohlenen „möglichst 10 Tage“ Vorrat, und wie gewährleistet die Bundesregierung, dass derartige Empfehlungen von Menschen im Grundsicherungsbezug umsetzbar sind? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 31. Oktober 2025 Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) empfiehlt im „Notfallratgeber“ („Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“), dass sich Haushalte möglichst zehn Tage selbst versorgen können. Aber auch ein Vorrat für zumindest drei Tage hilft schon sehr. Darauf kann schrittweise aufgebaut werden. Wie der Vorrat aussieht, hängt von den individuellen Voraussetzungen und Bedürfnissen ab. Allgemeine Hinweise, die bei der Zusammenstellung helfen können, stellt das BBK im „Notfallratgeber“ und online auf seiner Website zur Verfügung. Nicht zwingend erforderlich ist beispielsweise, einen Vorrat auf einmal anzuschaffen. Auch ein allmähliches Anlegen Stück für Stück ist möglich. Dies ist auch mit einem geringeren finanziellen Aufwand verbunden. Zudem kann der Vorrat in den alltäglichen Lebensmittelverbrauch integriert und dadurch immer wieder verbraucht und erneuert werden. Ältere Lebensmittel sollten dabei zuerst verbraucht werden, damit nichts weggeworfen werden muss. 40. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie viele ausreisepflichte Tatverdächtige (bitte nach Geduldeten und unmittelbar Ausreisepflichtigen aufschlüsseln) sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit registriert (bitte unter Angabe des aktuellst verfügbaren Stichtags), denen eine Straftat gegen das Leben zur Last gelegt wird (bitte nach Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 30. Oktober 2025 Die Beantwortung erfolgt mit Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Bei der PKS handelt es sich um eine Jahresstatistik. Die Zahlen für das Berichtsjahr 2024 sind somit die jüngsten verfügbaren Zahlen. Nichtdeutsche Tatverdächtige werden in der PKS nach dem Anlass des Aufenthalts unterschieden. „Unmittelbar ausreisepflichtig“ ist kein Aufenthaltsanlass im Sinne der PKS. Zur Beantwortung Ihrer Frage wird hilfsweise der Aufenthaltsanlass „unerlaubter Aufenthalt“ herangezogen. Nachstehende Tabelle enthält die Zahlen der im Berichtsjahr 2024 zu den erfragten Straftaten (versucht und vollendet) in der PKS registrierten nichtdeutschen Tatverdächtigen, mit dem Aufenthaltsanlass „unerlaubt“ oder „Duldung“. unerlaubt Duldung Mord § 211 StGB (PKS-Schlüssel 010000) 13 19 Totschlag § 212 StGB (PKS-Schlüssel 020010) 21 73 Fahrlässige Tötung § 222 StGB – nicht i. V. m. Verkehrsunfall – (PKS-Schlüssel 030000)  0  4 41. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Bemüht sich die Bundesregierung weiterhin, wie in Publikationen angegeben, islamische Staaten wie Saudi-Arabien zur Offenlegung von Spenden an muslimische Einrichtungen in Deutschland zu bewegen (vgl. Linnemann/Bausback, Der politische Islam gehört nicht zu Deutschland, Freiburg 2019, S. 246), und wenn ja, ist die Bundesregierung über die von ausländischen Staaten, Vereinen und Kooperationen an muslimische Einrichtungen in Deutschland fließenden Finanzmittel inzwischen hinreichend informiert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. Oktober 2025 Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern gehen Hinweisen zu möglichen extremistischen Bestrebungen wie auch strafrechtlich relevanten Handlungen konsequent nach. Daher wird es entsprechend des Koalitionsvertrages mit Vereinen und Verbänden, die von ausländischen Regierungen oder mit ihnen verbundenen Organisationen gesteuert werden und die beziehungsweise deren Mitglieder oder Strukturen von Verfassungsschutzämtern beobachtet werden, keine Zusammenarbeit geben. 42. Abgeordneter Bodo Ramelow (Die Linke) Ist vor dem Hintergrund der an mich herangetragenen Informationen, dass Geflüchtete aus Pakistan nach Entscheidungen des Verwaltungsgerichts in Trier eher einen Schutz zugesprochen bekommen würden als zum Beispiel von den Verwaltungsgerichten in Dresden oder Frankfurt/Oder, eine Änderung der Liste zur Verteilung von Asylsuchenden auf die Erstaufnahmeeinrichtungen der Bundesländer („EASY“) erfolgt, z. B. dahingehend, dass Asylsuchende aus Pakistan nicht mehr nach Rheinland-Pfalz verteilt werden, und wenn ja, in welcher Form (bitte das Datum und die Gründe für eine etwaige Änderung der EASY-Liste in Bezug auf pakistanische Asylsuchende nennen), und wie war die Quote der Aufhebung von Bescheiden des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bei Asylsuchenden aus Pakistan in den Jahren 2023, 2024 und im bisherigen Jahr 2025 bei den Verwaltungsgerichten in Trier, Frankfurt/Oder, Gera, Weimar, Dresden, Chemnitz und Leipzig im Vergleich zu den entsprechenden Aufhebungsquoten bei pakistanischen Asylsuchenden bundesweit (bitte nach Jahren und Verwaltungsgerichten differenziert darstellen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 30. Oktober 2025 Nein, es haben keine Änderungen im Sinne der Fragestellung stattgefunden. Die Angaben zur zweiten Teilfrage können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin, dass sowohl die Entscheidung über einen Asylantrag als auch das Verwaltungsgerichtsverfahren, in dem die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geprüft wird, anhand der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls erfolgt. In der Entscheidung über den Asylantrag berücksichtigen das BAMF und die Verwaltungsgerichte sämtliche Erkenntnisse über die schutzsuchende Person und die Lage in der konkreten Herkunftsregion. H er ku nf ts - la nd Pa ki st an Ve rw al tu ng sg er ic ht e G er ic ht se nt sc he id un ge n Po si tiv e En ts ch ei du ng en G es am t A sy l A rt. 1 6a G G un d Fa m .A sy l (G FK ) Fl üc ht lin gs - sc hu tz su bs id iä re r Sc hu tz A bs ch ie - bu ng sv er bo t ab so lu t A nt ei l 20 23 V G G es am t 1. 68 5 12 24 6 10 45 31 3 18 ,6 % da ru nt er : V G T rie r   40 6  2  9 7 0  2 10 1 24 ,9 % V G F ra nk fu rt/ O de r    2 6  0    0 0  2    2  7 ,7 % V G D re sd en    3 5  0    9 0  0    9 25 ,7 % V G C he m ni tz   23 7  4  4 9 1  4  5 8 24 ,5 % V G L ei pz ig    2 4  0    0 0  0    0 – 20 24 V G G es am t 1. 75 1  7 27 1 1 31 31 0 17 ,7 % da ru nt er : V G T rie r   58 4  0 11 4 0  1 11 5 19 ,7 % V G F ra nk fu rt/ O de r    4 3  0    1 0  1    2  4 ,7 % V G D re sd en    5 7  0    0 1  0    1  1 ,8 % V G C he m ni tz   20 6  4  1 1 0  4  1 9  9 ,2 % V G L ei pz ig    1 7  0    1 0  0    1  5 ,9 % 01 .0 1. 25 bi s 31 .0 8. 25 V G G es am t 1. 15 5  0 15 7 0 30 18 7 16 ,2 % da ru nt er : V G T rie r   33 3  0  7 6 0  6  8 2 24 ,6 % V G F ra nk fu rt/ O de r   12 2  0    2 0  1    3  2 ,5 % V G D re sd en      7  0    0 0  0    0 – V G C he m ni tz   15 3  0    5 0  0    5  3 ,3 % V G L ei pz ig    3 6  0    1 0  1    2  5 ,6 % A nm er ku ng : D ie V er w al tu ng sg er ic ht e G er a un d W ei m ar h ab en im a bg ef ra gt en Z ei tra um k ei ne E nt sc he id un ge n zu m H er ku nf ts la nd P ak is ta n ge tro ffe n. 43. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Welchen Aufenthaltsstatus haben die laut Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 62 auf Bundestagsdrucksache 21/2141 genannten 521.847 zum Stichtag 31. August 2025 in Deutschland aufhältigen syrischen Staatsangehörigen (bitte nach asylberechtigt anerkannt, Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 4 des Asylgesetzes – AsylG, subsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 AsylG und Duldung aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 30. Oktober 2025 Die in der bezugnehmenden Schriftlichen Frage genannte Zahl von 521.847 Personen zum Stichtag 31. August 2025 lässt sich wie folgt differenzieren: Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Summe § 25 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz – AufenthG (Asylanerkennung)   2.206 § 25 Absatz 2 Satz 1 AufenthG erste Alternative (Genfer Flüchtlingskonvention – GfK) 216.608 § 25 Absatz 2 Satz 1 AufenthG zweite Alternative (subsidiärer Schutz) 293.463 Duldung   9.570 Summe 521.847 In der Gesamtsumme nicht berücksichtigt wurden weitere 39.701 Personen mit einer aktuellen Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 AufenthG. Diese kann einem Ausländer ggf. nach drei bzw. fünf Jahren erteilt werden, wenn er zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 (erste Alternative) AufenthG besaß. Niederlassungserlaubnisse nach § 26 Absatz 4 AufenthG für Personen, die zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative AufenthG (subsidiärer Schutz) besaßen, werden im Ausländerzentralregister (AZR) nicht gesondert erfasst und können daher statistisch nicht ausgewiesen werden. 44. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Wie viele der seit Januar 2022 bei der hessischen Meldestelle „HessenGegenHetze“ sowie bei den weiteren einschlägigen Meldestellen/Portalen, der bundesweiten Meldestelle #REspect! (Jugendstiftung Baden-Württemberg; u. a. Partner des Freistaats Bayern), dem bayerischen Portal „Konsequent gegen Hass“ (mit operativer Anbindung an #REspect!), dem Hamburger Online-Meldeportal „Hate Speech anzeigen“ (direkte Meldung an die Staatsanwaltschaft Hamburg), der Internet- Beschwerdestelle (FSM/eco) für strafbare Inhalte sowie der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) beim Bundeskriminalamt als bundesweiter Clearingstelle, eingegangenen Hinweise wurden nach Kenntnis der Bundesregierung als strafrechtlich relevant eingestuft und an Bundes- bzw. Landesbehörden weitergeleitet und führten zu richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchungen – jeweils jahresweise und meldestelleweise ab 2020 aufgeschlüsselt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 30. Oktober 2025 Die vorliegende Fragestellung kann ausschließlich im Hinblick auf die Meldungseingänge bei der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI BKA) beantwortet werden. Daten zu den genannten Meldeportalen „Konsequent gegen Hass“, „Hate Speech anzeigen“ und der Internet-Beschwerdestelle (FSM/eco) für strafbare Inhalte liegen nicht vor. Die ZMI BKA nimmt ausschließlich potentiell strafrechtlich relevante Hinweise ihrer Kooperationspartner entgegen, die diesen von Bürgerinnen und Bürgern gemeldet oder durch die Kooperationspartner selbst erhoben wurden, prüft diese Meldungen hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz sowie möglicher Gefährdungsaspekte, stellt nach Möglichkeit den mutmaßlichen Verfasser fest und übermittelt im Erfolgsfall den Sachverhalt an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern. Die weiteren Ermittlungen werden sodann von den örtlich zuständigen Behörden durchgeführt. Über Fort- und Ausgang dieser Ermittlungsverfahren liegen keine Informationen vor. Nachfolgend sind die Meldungszahlen der ZMI BKA der Meldestellen „REspect!“ und „HessenGegenHetze“ seit deren Wirkbetriebsaufnahme bis einschließlich September 2025 aufgeschlüsselt, wobei eine Differenzierung der Meldungseingänge der einzelnen Kooperationspartner nach festgestellter örtlicher Zuständigkeit bei der ZMI BKA nicht vorgenommen wird. Tabelle: Meldungszahlen der ZMI BKA 2022 (ab 05/22) 2023 2024 2025 (bis 09/25) Meldestelle REspect! Eingänge 641 8.383 11.241 3.653 Strafrechtlich relevant 84 % 87 % 91 % 89 % Meldestelle HessenGegenHetze Eingänge 2.156 3.236 10.440 10.008 Strafrechtlich relevant 73 % 66 % 87 % 84 % 45. Abgeordnete Carina Schießl (AfD) Wie viele der deutschen Tatverdächtigen im Bereich der Rauschgiftkriminalität (PKS-Schlüssel 891000) im Jahr 2024 besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung einen Migrationshintergrund, und wie hoch ist deren prozentualer Anteil an allen deutschen Tatverdächtigen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 31. Oktober 2025 In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden im Berichtsjahr 2024 beim PKS-Schlüssel 891000 „Rauschgiftkriminalität“ insgesamt 116.540 deutsche Tatverdächtige erfasst. Informationen zu einem eventuellen Migrationshintergrund liegen der Bundesregierung nicht vor. Die PKS differenziert zwischen deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen. Kriterium ist die Staatsangehörigkeit. Ein eventueller Migrationshintergrund wird nicht erfasst. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 46. Abgeordnete Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass nach der Akkreditierung von zwei Gesandten des Taliban-Regimes in Deutschland, diese unter anderem die Möglichkeiten der Passausstellung für afghanische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Deutschland ausnutzen, um Oppositionelle und Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler auszuspähen und damit unter anderem deren Angehörige in Deutschland und in Afghanistan zu bedrohen, und welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um dies zu unterbinden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 29. Oktober 2025 Die afghanischen Vertretungen werden auch nach Akkreditierung der neuen Beamten für konsularische Aufgaben von Personen geleitet, die von der Islamischen Republik Afghanistan vor dem Machtwechsel im August 2021 entsandt und in Deutschland akkreditiert wurden. Das Generalkonsulat in Bonn steht unter Aufsicht der Botschaft. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 63 der Abgeordneten Clara Bünger (Plenarprotokoll 21/33, S. 3627 C) verwiesen. 47. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wurden in dieser Legislatur bereits humanitäre Visa gemäß § 22 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes vergeben, und wenn ja, wie viele (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln), und wann (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 27. Oktober 2025 An den Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen wurden im Zeitraum März bis Oktober 2025 rund 360 Visa auf Grundlage einer bestehenden Aufnahmeerklärung nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt. Da zwischen der Erklärung der Aufnahme durch das Bundesministerium des Innern und dem Abschluss des Visumverfahrens naturgemäß eine zeitliche Verzögerung liegt, umfasst die genannte Zahl auch Visa, die auf Aufnahmeerklärungen aus der letzten Legislaturperiode basieren. Eine weitere Aufschlüsselung ist aus Datenschutzgründen nicht möglich. 48. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Plant die Bundesregierung, diplomatische Initiativen zu ergreifen, beispielsweise im Rahmen einer hochrangigen Sudan-Konferenz, um auf einen Waffenstillstand im Sudan hinzuwirken und die humanitäre Lage vor Ort zu verbessern, und wenn ja, welche Maßnahmen sind konkret geplant, und beabsichtigt die Bundesregierung die Ernennung einer oder eines Sondergesandten für humanitäre Hilfe für den Sudan, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 30. Oktober 2025 Die Bundesregierung setzt sich bilateral, im Rahmen der EU und der Vereinten Nationen (VN) intensiv für Frieden und die Verbesserung der humanitären Lage im Sudan ein. Dazu fanden hochrangige Side-Events anlässlich der VN- Generalversammlung in New York 2023, 2024 und 2025 sowie zwei Konferenzen zum Jahrestag des Kriegsausbruchs im April 2024 in Paris und im April 2025 in London statt, bei denen Deutschland die Rolle des Mitveranstalters übernahm. Im Oktober 2025 reiste die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Serap Güler, in den Sudan und in die Region, wo sie Gespräche zu dringend benötigten Fortschritten im politischen Übergangsprozess und der Verbesserung der Umstände für humanitäre Hilfe im Sudan führte. Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus die EU- Sondergesandte für das Horn von Afrika, Annette Weber, in ihrer Initiative zum Schutz ziviler Infrastruktur im Sudan. Im Rahmen der EU hat sich die Bundesregierung im Oktober 2025 für Ratsschlussfolgerungen zum Sudan eingesetzt, welche die geeinten Bemühungen zur Förderung von Friedensverhandlungen im Sudan unterstreichen. Die Bundesregierung setzt sich laufend im Wege ihrer humanitären Diplomatie für den Schutz der Zivilbevölkerung und insbesondere von Frauen und Mädchen ein. In direkten Gesprächen mit den Konfliktparteien und deren Unterstützern sowie in öffentlichen Erklärungen fordert die Bundesregierung konsequent die Einhaltung des humanitären Völkerrechts sowie Konsequenzen bei Verstößen und setzt sich für einen humanitären Waffenstillstand, humanitäre Zugänge, Ermöglichen von Cross-Border-Lieferungen, Achtung des internationalen Flüchtlingsrechts durch die Nachbarländer sowie eine friedliche Beendigung des Konflikts ein. Zuständig für dieses Thema ist im Auswärtigen Amt die Beauftragte für Humanitäre Hilfe, die in dieser Funktion Ende April 2025 in den Sudan gereist ist. Die Ernennung eines Sondergesandten für humanitäre Hilfe für den Sudan ist daher von der Bundesregierung nicht beabsichtigt. 49. Abgeordneter Udo Theodor Hemmelgarn (AfD) Zu welchen Veranstaltungen der Goethe-Institute oder anderen Einrichtungen der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik wurde der Journalist und Autor Artur Weigandt wann eingeladen (bitte die letzten neun Veranstaltungen nach Datum, Ort und ggf. gezahltem Honorar aufschlüsseln; vgl. z. B. https://daz.asia/blog/es-ist-i mmer-da-besser-wo-man-gerade-nicht-ist/)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 29. Oktober 2025 Aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen können die gewünschten Einzelfallinformationen nicht übermittelt werden. 50. Abgeordnete Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Position vertritt die Bundesregierung in den laufenden Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) in Bezug auf die mögliche Finanzierung von Atomenergie, und wie bringt sie diese Position in die Verhandlungen auf EU- Ebene zum Mehrjährigen Finanzrahmen ein? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 29. Oktober 2025 Grundsätzlich steht es jedem EU-Mitgliedstaat frei, über den eigenen Energiemix zu entscheiden. Zu allen damit im Zusammenhang stehenden Fragen stimmt sich die Bundesregierung mit den europäischen Partnern und innerhalb der Bundesregierung eng ab. Die Bundesregierung vertritt in den laufenden Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) die Position, dass die Frage der möglichen Finanzierung von Atomenergie in die sogenannte Verhandlungsbox zum MFR aufgenommen werden sollte. Diese wird auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs geeint. 51. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Welche Bestandteile des 20 Punkte umfassenden Friedenplans (www.welt.de/politik/ausland/article 68db656388300c7476b9bd92/Gaza-Krieg-Das-si nd-die-20-Punkte-von-Trumps-Friedenspla n.html) müssen nach Ansicht der Bundesregierung als quasi nicht verhandelbar erfüllt sein, bevor die Bundesregierung umfassende Finanzmittel zum Wiederaufbau des Gazastreifens freigibt, und welchen Beitrag hat die Bundesregierung seit dem 7. Oktober 2023 zur Befreiung insbesondere auch der deutschen Geiseln (Teil 4 des Friedensplans) geleistet, hier insbesondere militärisch, diplomatisch und nachrichtendienstlich? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 29. Oktober 2025 Der 20-Punkte-Plan bietet eine Chance für die Etablierung einer langfristigen, umfassenden und nachhaltigen Sicherheitsarchitektur, die sowohl Israels Sicherheitsinteressen als auch denen umliegender Staaten Rechnung trägt. In der Bundesregierung laufen derzeit Gespräche zu möglichen Unterstützungsmaßnahmen bei der Umsetzung des Plans. Die Bundesregierung hat immer wieder betont, dass von Gaza keine Gefahr mehr für die Sicherheit Israels ausgehen darf. Dies ist ein zentrales Element des 20-Punkte-Plans. Weitere Schritte des 20-Punkte-Plans, wie etwa der Wiederaufbau Gazas, sind eng miteinander verknüpft und stellen einen langfristigen Prozess dar. Die Bundesregierung hat sich seit dem 7. Oktober 2023 intensiv für die Freilassung der Geiseln, die Einhaltung des Völkerrechts und Notwendigkeit einer zwischen den Konfliktparteien verhandelten Zwei-Staaten- Lösung eingesetzt, u. a. im Rahmen zahlreicher Reisen und Gespräche der Bundesregierung, auch des Bundesaußenministers, mit Regierungsvertretern Israels und Staaten der Region. 52. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Wird die Bundesregierung mit Blick auf die deutsche Botschaft in Teheran Maßnahmen ergreifen, um die personellen und organisatorischen Kapazitäten zu erweitern, die Visavergabe wieder aufzunehmen und die Termin- sowie Wartelistensituation zu verbessern, die in der Vergangenheit zu Protesten vor der Botschaft geführt haben und in deren Zusammenhang es Berichte von Personen vor Ort über Bestechungsgelder für bevorzugte Terminvergaben gibt, und wenn ja, welche, und wird sie Schritte unternehmen, um mögliche Korruption bei der Terminvergabe wirksam zu unterbinden, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 29. Oktober 2025 Die deutsche Botschaft in Teheran arbeitet infolge der militärischen Auseinandersetzung im Iran im Juni 2025 weiterhin in eingeschränktem Umfang. Die Sicherheitslage in Teheran bleibt volatil, es bestehen zudem erhebliche technische Herausforderungen, die die Visumbearbeitung vor Ort erschweren. Die Bundesregierung hat organisatorische Maßnahmen getroffen, um die Visumbearbeitung vor Ort sukzessive auszuweiten und die Terminsituation zu verbessern. Mit der Ausweitung der Verlagerung von Visumanträgen zur Entscheidung an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) konnten die Bearbeitungskapazitäten signifikant erhöht werden. In den letzten Wochen konnte ein großer Teil der schließungsbedingt ausgefallenen Termine nachgeholt und Altfälle abgeschlossen werden. In einzelnen Antragskategorien werden Neuanträge über den externen Dienstleister bereits angenommen. Hinsichtlich personeller Kapazitäten weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Visastelle der Botschaft aufgrund der restriktiven Politik des Iran bei der Akkreditierung von diplomatischem Personal auf absehbare Zeit über deutlich weniger Personal verfügen wird als vor der vorübergehenden Schließung der Botschaft im Juni 2025. Die Bundesregierung nimmt Hinweise auf mutmaßliche Unregelmäßigkeiten bei der Terminvergabe sehr ernst und geht entsprechenden Informationen immer nach, die im vorliegenden Fall nicht bestätigt werden konnten. 53. Abgeordneter Stefan Schröder (AfD) Nimmt die Bundesregierung Bewertungen historischer und aktueller Belagerungssituationen vor, und wenn ja, welche völkerrechtlichen Grundlagen (z. B. Haager Landkriegsordnung, Genfer Konventionen, Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs) sind für sie dabei maßgeblich? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 30. Oktober 2025 Die Bundesregierung nimmt Bewertungen anlassbezogen im konkreten Einzelfall vor. Sie berücksichtigt dabei auch die mit Blick auf den konkreten Einzelfall anwendbaren rechtlichen Regelungen, die zum Zeitpunkt des zu beurteilenden Sachverhalts in Kraft waren. 54. Abgeordneter Stefan Schröder (AfD) Hat die Bundesregierung eine völkerrechtliche Bewertung hinsichtlich der aktuellen Belagerungs- und Blockadesituation im Gazastreifen vorgenommen, und wenn ja, sieht sie mögliche Parallelen oder Unterschiede zur völkerrechtlichen Bewertung historischer Belagerungs- oder Blockadesituationen, z. B. wie nach meiner Auffassung der Belagerung von Leningrad? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 30. Oktober 2025 Der Internationale Gerichtshof in Den Haag (IGH) hat am 22. Oktober 2025 ein Rechtsgutachten zu völkerrechtlichen Pflichten Israels mit Blick auf die Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen, internationalen Organisationen und Drittstaaten bei der Versorgung der Bevölkerung in den besetzten palästinensischen Gebieten veröffentlicht. Die Bundesregierung hat das Gutachten zur Kenntnis genommen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 53 verwiesen. 55. Abgeordneter Martin Sichert (AfD) Beabsichtigt das Auswärtige Amt nach Kenntnis der Bundesregierung, den Beitrag auf der Plattform „X“ mit dem Zitat des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul „Es waren Menschen aus der Türkei, die das Wirtschaftswunder möglich gemacht & Deutschland mit aufgebaut haben. Heute ist die #Türkei ein wichtiger strategischer Partner, sowohl innerhalb der NATO als auch der G20“ – @AussenMinDE im Gespräch mit @Hurriyet“ (https://x.com/Auswaertig esAmt/status/1979126461563891740) zu löschen oder richtigzustellen, dass das Anwerbeabkommen mit der Türkei aus dem Jahr 1961 stammt (16 Jahre nach Ende des Krieges) und eher eine Folge des Wirtschaftswunders war? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 30. Oktober 2025 Nein, eine Löschung oder Richtigstellung ist nicht beabsichtigt. 56. Abgeordneter Robin Wagener (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Rechtsfrage gebildet, ob die Nichtanwendung des Römischen Statuts durch eine ausbleibende Vollstreckung des internationalen Haftbefehls gegen Wladimir Putin durch den EU- Mitgliedstaat Ungarn nach Einschätzung der Bundesregierung einen systematischen Verstoß gegen die Grundwerte der Union (Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union) und einen Bruch mit dem Beschluss der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) zum Internationalen Strafgerichtshof (2011/168/GASP des Rates) darstellen würde, und wenn ja, wie lautet diese? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 29. Oktober 2025 Die Bundesregierung beobachtet die Umsetzung des Römischen Statuts fortlaufend. Die Frage der Nichtanwendung des Römischen Status durch eine ausbleibende Vollstreckung des internationalen Haftbefehls gegen Wladimir Putin durch den EU-Mitgliedstaat Ungarn stellt sich derzeit jedoch nicht. Zu hypothetischen Fragen nimmt die Bundesregierung generell keine Stellung. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 57. Abgeordneter Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gibt es konkrete Pläne, Überlegungen oder Prüfungen zur Reaktivierung des Standorts Kusel vonseiten des Bundesministeriums der Verteidigung, und wird der Standort in internen Planungen, Strategien oder Zukunftsszenarien der Bundeswehr berücksichtigt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 27. Oktober 2025 Im Rahmen der Untersuchungen von Liegenschaften, die für eine zukünftige Nutzung durch die Bundeswehr infrage kommen, wird die Liegenschaft Unteroffizier-Krüger-Kaserne am ehemaligen Standort Kusel betrachtet. Diese Liegenschaft soll der so genannten „strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr“ zugeführt werden. Diese Reserve enthält grundsätzlich alle Liegenschaften, welche aufgrund militärischer Eignung von der Bundeswehr in den kommenden Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit genutzt werden können. Da es sich hierbei um ein laufendes Prüfverfahren handelt, können aktuell keine weiteren Angaben gemacht werden. 58. Abgeordneter Jan Ralf Nolte (AfD) Warum wird nach meiner Kenntnis die Zulage nach § 23p der Erschwerniszulagenverordnung bislang nicht an die besonders befähigten Unterstützungskräfte des Kommando Spezialkräfte der Marine (KSM) sowie der 4. Staffel des Hubschraubergeschwaders 64 gewährt, obwohl das Bundesministerium der Verteidigung ihre Gleichwertigkeit mit den Kräften des Kommando Spezialkräfte (KSK) anerkannt hat, und wann ist mit einer entsprechenden Anpassung zu rechnen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 31. Oktober 2025 Die besonders befähigten Unterstützungskräfte des Kommandos Spezialkräfte der Marine sowie bestimmter Einheiten des Hubschraubergeschwaders 64 haben ein Aufgabenspektrum, das dem der Unterstützungskräfte des Kommandos Spezialkräfte (KSK) gleicht, zählen jedoch nach der geltenden Rechtslage nicht zu dem anspruchsberechtigten Personenkreis des § 23p der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV). Das Bundesministerium der Verteidigung strebt aber eine besoldungsrechtliche Gleichstellung an, weil die besonderen Belastungen, die den Dienst dieser Unterstützungskräfte prägen, mit denen der Unterstützungskräfte des KSK vergleichbar sind. Erforderlich hierfür ist eine Änderung der EZulV, für die das Bundesministerium des Innern federführend ist. Das gesamte Zulagenwesen wird auf Grund eines Beschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages derzeit mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung und Bereinigung überprüft. Deshalb kann mit einer Änderung der EZulV frühestens im Jahr 2026 begonnen werden. 59. Abgeordneter Andreas Paul (AfD) Wie viele approbierte Ärzte im Soldatenstatus sind in der Bundeswehr derzeit als behandelnde Ärzte in Sanitätsversorgungszentren, Facharztzentren, Zahnarztgruppen und Bundeswehrkrankenhäusern eingesetzt (bitte nach absoluten und prozentualen Zahlen im Verhältnis zu allen approbierten – auch nicht mehr behandelnden – Ärzten im Soldatenstatus der Bundeswehr aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 28. Oktober 2025 Die Beantwortung Ihrer Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) vom 1. November 2024 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ einzustufen.1 Die entsprechende Einstufung der Antwort ist erforderlich, da das erfragte detaillierte Zahlenmaterial zu den in der Bundeswehr derzeit behandelnden Ärztinnen und Ärzte Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit der ärztlichen Versorgung durch die Bundeswehr im Konfliktfall zulässt und dies nachteilig für die Sicherheitsinteressen Deutschlands ist. Die Antwort auf die Frage wird daher als nicht zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmte Anlage separat übermittelt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 60. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Warum ist im neuen § 35g Absatz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG; Regierungsentwurf vom 8. September 2025), welcher die Übergangsregelung für die Umstellung des Umlageverfahren für die Gasspeicherumlage bis zum 31. Dezember 2025 regeln soll, abweichend vom regulären Erstattungsverfahren nach § 35f EnWG nicht ausgeschlossen, dass „dem Marktgebietsverantwortlichen […] zu keinem Zeitpunkt Gewinne oder Verluste im Zusammenhang mit seinen Tätigkeiten entstehen [dürfen]“ (§ 35f Absatz 1 EnWG), und wie wird für das Jahr 2025 ausgeschlossen, dass die Marktgebietsverantwortlichen Gewinne auf Kosten der Gaskunden oder der Steuerzahlenden machen, zumal weiterhin ein Ausgleich der Gasspeicherumlage aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) vorgesehen ist? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 31. Oktober 2025 Der Grundsatz der Erlösneutralität gilt auch für den Zeitraum bis Ende 2025, ist aber ab dem 1. Januar 2026 in § 35f Absatz 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes ausdrücklich gesetzlich normiert. Für den Zeitraum ab Beginn der Umlageerhebung im Oktober 2022 bis Ende 2025 hat der Marktgebietsverantwortliche keine Gewinne verzeichnet. Dies ergibt sich aus dem negativen Saldo von derzeit ca. -3,748 Mrd. Euro (Stand: Ende September 2025). Mit der Schlussrechnung müsste der Marktgebietsverantwortliche im Übrigen einen positiven Differenzbetrag, den er aufgrund der Überweisung des negativen Differenzbetrags aufgrund der Prognose im Jahr 2025 durch den Bund gegebenenfalls erhalten hat, zurücküberweisen. 1 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 61. Abgeordnete Katharina Beck (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung, das Vorhaben ihrer Vorgängerregierung weiterzuverfolgen und die Gebäudeenergieausweise zu vereinheitlichen und ein digitales Gebäudeenergiekataster zu erstellen u. a. mit dem Ziel, die Datenbedarfe von Immobilieninvestoren zum Management ihrer Klima- und Transitionsrisiken im Zusammenhang mit ihren Immobilienkrediten und -investitionen effizient und unbürokratisch zu befriedigen (wenn nicht, bitte begründen), und wenn ja, wie ist der Zeitplan zur Umsetzung dieses Vorhabens? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 28. Oktober 2025 Die Bundesregierung wird in dieser Legislaturperiode die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) 1:1 umsetzen. Die EPBD enthält neue Anforderungen im Zusammenhang mit Energieausweisen und an die Errichtung einer Datenbank für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Bei der Umsetzung strebt die Bundesregierungen Lösungen an, die unbürokratisch und wirtschaftlich sind sowie Mehrwerte schaffen. 62. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Anzahl aktuell bereits insgesamt erbauter aber noch nicht an das Stromnetz angeschlossener Windenergieanlagen vor (bitte jeweils alle bereits erbauten sowie alle noch nicht angeschlossenen Windenergieanlagen nach Bundesländern auflisten)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 30. Oktober 2025 Der Bundesregierung liegen keine Daten über den Status „erbaut, aber noch nicht ans Stromnetz angeschlossen“ vor. Laut Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur beläuft sich die Anzahl der in Betrieb befindlichen Windenergieanlagen auf 31.756 Einheiten (Stand vom 24. Oktober 2025). Das Marktstammdatenregister kennt darüber hinaus den Status „in Planung“. Die Registrierung einer Anlage mit diesem Status ist Voraussetzung für die Teilnahme an den von der Bundesnetzagentur durchgeführten Ausschreibungen. In diesem Status bleibt sie bis zu ihrer Inbetriebnahme, was in der Praxis auch den Netzanschluss umfasst. 63. Abgeordneter Julian Joswig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Situation beim Halbleiterhersteller Nexperia mit Blick auf die Produktionskapazitäten der deutschen Automobilindustrie, und welche konkreten Maßnahmen prüft sie, um die europäische Versorgung kritischer Halbleiterkomponenten dauerhaft zu sichern? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 30. Oktober 2025 Die Bundesregierung beobachtet die Situation um Nexperia genau und steht dazu im engen Austausch mit den niederländischen und weiteren europäischen Partnern sowie der chinesischen Regierung. Die chinesischen Exportrestriktionen für Nexperia-Produkte sind eine sehr kritische Einschränkung des freien Handels. Inwiefern es infolge dieser Exportrestriktionen auch in der Automobilindustrie zu Produktions- und damit Umsatzausfällen durch Unterbrechungen der Lieferketten kommen wird, ist noch nicht gesichert zu beurteilen. Allerdings sind kurzfristige Unterbrechungen in der Produktion wahrscheinlich. Insofern steht die Bundesregierung im kontinuierlichen Kontakt mit den betroffenen Industriebranchen, insbesondere der Automobilbranche, da diese auf Lieferung von sogenannten „Commodity-Chips“ angewiesen ist. Die Bundesregierung arbeitet mit den genannten Partnern an einer Lösung. Unter anderem mit Blick auf die zukünftige Sicherung der Versorgung mit Halbleiterkomponenten, hat die Bundesregierung am 15. Oktober 2025 eine Mikroelektronikstrategie beschlossen. Diese hat das Ziel, die Attraktivität Deutschlands als Mikroelektronik-Standort weiter zu steigern und dabei Forschung, Fachkräfte und Fertigung zusammenzudenken. Kernziele der Strategie sind dabei: • Ausbau bestehender wirtschaftlicher und technologischer Stärken insbesondere dort, wo europäische Fähigkeiten unverzichtbar in der globalen Halbleiterwertschöpfung sind. • Erschließen neuer Mikroelektronik-Technologien auf Basis von Forschung, die zum Ziel hat, die Pipeline der nächsten Chip- Generationen zu füllen sowie neue Mikroelektronik-Anwendungen wirtschaftlich zu erschließen. • Stärkung der Resilienz bestehender Lieferketten durch gezielte Maßnahmen auf Basis einer Sicherheits- und Risikoanalyse, jenseits eines bloßen Fokus auf Kapazitätsaufbau bzw. Marktanteile. Daneben müssen betroffene Branchen aus Sicht der Bundesregierung die Lieferkettenrisiken zukünftig auch für „Commodity“-Bauteile besser absichern (beispielsweise durch Lagerhaltung oder 2nd-Sourcing). 64. Abgeordneter Stefan Seidler (fraktionslos) Hat die Bundesregierung eine Übertragung der Zuständigkeit für die Einteilung von Strompreisbzw. Stromgebotszonen von der Regulierungsbehörde auf die Übertragungsnetzbetreiber nach norwegischem Vorbild geprüft, und welche rechtlichen oder organisatorischen Änderungen wären nach Auffassung der Bundesregierung nötig, um die Übertragung der Zuständigkeit von der Bundesnetzagentur auf die Übertragungsnetzbetreiber umzusetzen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 31. Oktober 2025 Die Bundesregierung prüft keine Übertragung dieser Zuständigkeit auf die Übertragungsnetzbetreiber. Entsprechend der Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 (EU- Elektrizitätsbinnenmarktverordnung) nimmt der Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) die europarechtlich vorgesehene Überprüfung der europäischen Stromgebotszonen vor, den sog. Bidding Zone Review (BZR). Die Empfehlung des BZR ist dabei rechtlich nicht bindend. Die Entscheidung über eine etwaige Anpassung seiner Gebotszone obliegt dem jeweiligen Mitgliedsstaat in Zusammenarbeit mit seinen Übertragungsnetzbetreibern. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 65. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Basiert der Vorschlag der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär, das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) umzubenennen, auf einer konkreten (Daten)-Grundlage, und wenn ja, welcher, und zu welchen konkreten Ergebnissen ist eine solche Erhebung ggf. gekommen (www.br.de/nachrichten/ deutschland-welt/bafoeg-neuer-name-neuer-schw ung,UzEDHXE)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 28. Oktober 2025 Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt führt derzeit interne Abstimmungen zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele zur Modernisierung und Verbesserung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) durch. Dazu gehören auch erste Überlegungen, wie Fördermöglichkeiten durch zielgruppengerechte Ansprache noch bekannter gemacht werden können. 66. Abgeordneter Hans-Jürgen Goßner (AfD) Hat die Bundesregierung entsprechend ihrer Ankündigung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Begabtenförderwerke zu stärken und die Förderung deutlich anzuheben, wobei bei allen Instrumenten die vollständige Digitalisierung und Vereinfachung des Antragsprozesses wichtig sei und Stipendien in Art und Umfang ausgebaut und möglichst unbürokratisch vergeben werden müssten (S. 76), bereits konkrete Maßnahmen zur Stärkung und erhöhten Förderung der Hans-Böckler-Stiftung gegenüber der vorangegangenen Legislaturperiode geplant oder bereits umgesetzt und gegebenenfalls Nachweise der Erfüllung der besagten Bedingungen erhalten (gegebenenfalls bitte Maßnahmen, Fördervolumina im Vergleich zur vorangegangenen Legislaturperiode sowie Nachweise auflisten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 31. Oktober 2025 Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert derzeit 13 Begabtenförderungswerke, darunter auch die Hans-Böckler-Stiftung (HBS), damit diese Studien- und Promotionsstipendien an besonders begabte und engagierte Studierende und Promovierende vergeben können. Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode (KoaV) sieht eine Stärkung der Begabtenförderwerke und den Ausbau der Stipendien in Art und Umfang vor. Die KoaV-Vereinbarungen stehen jedoch unter Finanzierungsvorbehalt. Das BMFTR beabsichtigt in der akademischen Werkeförderung Verbesserungen der Studien-, Promotions- und Auslandsförderung. In Anbetracht der laufenden Haushaltsverhandlungen sind nähere Angaben zur Umsetzung der o. g. Koalitionsvereinbarungen erst nach Beschluss des Haushalts 2026 möglich. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 67. Abgeordneter Dr. Götz Frömming (AfD) Gab es in den letzten zehn Jahren Fälle, in denen Mitgliedern der Bundesregierung Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen wurden oder sie deswegen angeklagt bzw. verurteilt wurden, und wenn ja, worin bestanden die Vorwürfe und um welche Bundesminister handelte es sich? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 30. Oktober 2025 Der Bundesregierung liegen keine über öffentlich zugänglichen Informationen hinausgehenden Erkenntnisse vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 68. Abgeordnete Birgit Bessin (AfD) Wie viele biologische Geschlechter existieren nach Auffassung der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien, und wie begründet die Bundesministerin diese Einschätzung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 31. Oktober 2025 Das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, 1 BvR 2019/16) hatte 2017 festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht die geschlechtliche Identität schützt – und auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. In der Folge stellte das BVerfG fest, dass die personenstandsrechtlichen Regelungen bis dato nicht verfassungskonform waren, da das Personenstandsrecht dazu zwang, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zuließ. Die Bundesministerin Karin Prien teilt die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts. 69. Abgeordnete Mandy Eißing (Die Linke) Welche gesetzgeberischen Vorhaben und Maßnahmen aus dem Bereich der Familienpolitik plant die Bundesregierung bis einschließlich Dezember 2026 zu initiieren? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 29. Oktober 2025 Zentrales Ziel der Familienpolitik ist es, Familien zu stärken und ihren Alltag zu erleichtern. Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung daher Schwerpunkte auf passgenaue Familienleistungen und die bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf gelegt, die dort nachlesbar sind. Derzeit laufen die Beratungen zur konkreten Umsetzung der dort genannten Vorhaben. 70. Abgeordnete Mandy Eißing (Die Linke) Wie viele Beratungsangebote für Regenbogenfamilien werden derzeit durch den Bund gefördert, und wie verhält sich die Anzahl der geförderten Angebote zur Anzahl der vergangenen zehn Jahre (bitte nach Jahren getrennt ab 2015 auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 30. Oktober 2025 Beratungsangebote speziell für sog. Regenbogenfamilien wurden weder in den vergangenen zehn Jahren noch werden sie gegenwärtig von den Bundesministerien gefördert. Regenbogenfamilien stehen die gleichen umfangreichen Beratungsangeboten zur Verfügung, wie sie für andere Familienformen bereitstehen. Für Beratungsangebote vor Ort sind grundsätzlich die jeweils zuständigen Kommunen und Länder verantwortlich. 71. Abgeordnete Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Gender Pay Gap zu schließen, und welche Priorität hat dies für den Bundeskanzler Friedrich Merz? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 30. Oktober 2025 Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag das Ziel festgehalten, bis zum Jahr 2030 gleichen Lohn für gleiche (und gleichwertige) Arbeit von Frauen und Männern zu verwirklichen. Dazu soll die EU- Entgelttransparenzrichtlinie möglichst bürokratiearm in nationales Recht umgesetzt werden. Eine im Juli 2025 von der Bundesministerin Karin Prien eingesetzte Kommission zur bürokratiearmen Umsetzung der Richtlinie wird im November 2025 Vorschläge dazu vorlegen. Dann soll ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren unverzüglich eingeleitet werden. 72. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Wie viele Beratungsanfragen hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in den Jahren 2024 sowie 2025 (Stichtag: 30. September 2025) insgesamt, und wie viele Beratungsanfragen im genannten Zeitraum mit Merkmalsbezug zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG; geschütztes Merkmal gemäß § 1 AGG) wurden bearbeitet (bitte jeweils nach Monaten aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 29. Oktober 2025 Im Jahr 2024 haben die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) 11.405 Beratungsanfragen erreicht. Davon betrafen 9.057 Fälle mindestens ein im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschütztes Merkmal. Im Jahr 2025 hat die ADS nach vorläufigem Stand bis zum 30. September 2025 9.944 Beratungsanfragen erhalten. Davon hatten 7.892 einen Bezug zu mindestens einem im AGG geschützten Merkmal. Eine aufgeschlüsselte Erhebung nach Monaten im Sinne der Fragestellung findet nach Angaben der ADS nicht statt. 73. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Wurde in der Vergangenheit und bzw. oder wird gegenwärtig das Portal queer.de (www.queer.de/) mittelbar oder unmittelbar mit Bundesmitteln unterstützt, und wenn ja, in welcher Höhe (jeweils bitte nach Kalenderjahr und Höhe der Zuwendung aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 27. Oktober 2025 Das Portal www.queer.de wurde weder in der Vergangenheit noch wird es gegenwärtig mit Bundesmitteln gefördert. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 74. Abgeordneter Hans-Jürgen Goßner (AfD) In welchem Umfang und zu welchem Zweck hat die Bundesregierung die DGB-Jugend (Deutscher Gewerkschaftsbund Abteilung Jugend und Jugendpolitik) seit 2015 gefördert (bitte nach Jahren und Förderungszweck aufschlüsseln; https://jugen d.dgb.de/impressum)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 31. Oktober 2025 Die Förderungen der Bundesregierung an die DGB-Jugend seit 2015 sind in der beigefügten Tabelle aufgelistet.2 2 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/2486 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 75. Abgeordnete Cansin Köktürk (Die Linke) Wie viele Jobcenter haben nach Kenntnis der Bundesregierung und der zuständigen Agenturen und Behörden in diesem Jahr (2025) bisher Briefe verschickt, in denen Formulierungen standen wie jene oder ähnlich zu der des Jobcenters Köln, in der es heißt, „ab Oktober wird die Zahlung per Scheck eingestellt“, es sei „nur noch eine Überweisung auf ein Bankkonto möglich. Andernfalls können Sie keine Leistungen mehr erhalten! Auch die Aushändigung der Leistungen per QR-Code ist nicht mehr möglich!“ (https://harald-thome.de/ files/pdf/2025/JC%20K%C3%B6ln%20Scheck% 20auszahlung.pdf), und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um bundesweit alle Jobcenter dazu anzuhalten, die Leistungsempfänger/‑innen darüber aufzuklären, dass weiterhin ein Rechtsanspruch auf Barauszahlung der Leistungen besteht, so wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales es in seinem Schreiben vom 4. Juni 2025 formuliert hatte (https://tacheles-sozi alhilfe.de/files/redakteur/DA_Sozi_Wpt/25-06-04 %20Schreiben_Einstellung_ZZV.pdf)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 30. Oktober 2025 Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Jobcenter betroffene Bürgerinnen und Bürger in dezentraler Verantwortung mit lokalen Schreiben hinsichtlich geänderter Zahlungsmodalitäten bei der Zahlung durch Scheck angeschrieben haben. Die Bundesagentur für Arbeit hat die Bürgerinnen und Bürger, bei denen keine Kontoverbindung vorlag, in zwei Wellen schriftlich darüber informiert, dass die Einlösung einer „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ (ZzV) ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr möglich sei. Weiterhin wurden sie darauf hingewiesen, dass es bereits vorab zu Problemen bei der Einlösung von ZzV kommen könne, da einzelne Postbankfilialen bereits ab Juli 2025 in das IT-System der Deutschen Bank integriert werden und in diesen Filialen die ZzV nicht mehr eingelöst werden können. Die Schreiben enthielten eine Anleitung, wie die betroffenen Personen prüfen können, ob in der lokalen Postbankfiliale eine Einlösung der ZzV weiterhin möglich ist. Die Schreiben enthielten auch den Hinweis, dass bereits im September 2025 letztmalig ZzV versendet würden. Hintergrund hierfür war, dass ZzV grundsätzlich drei Monate lang eingelöst werden können, dies aber durch den Wegfall des Angebots nur noch bis zum Jahresende möglich ist. Die Information entsprach dem damaligen Verfahrensstand. Zwischenzeitlich wurde aber entschieden, ZzV noch bis zum 30. November 2025, also inklusive der Bürgergeldzahlung für den Dezember 2025, zu verwenden. Die gemeinsamen Einrichtungen wurden aufgefordert, alle leistungsberechtigten Personen, bei denen auch nach den zentralen Anschreibaktionen noch keine Kontoverbindung vorliegt, persönlich zu kontaktieren und im erforderlichen Umfang bei der Kontoeröffnung zu unterstützen. In der Weisung wurde ausdrücklich auf die geltende Rechtslage hingewiesen, dass das Wahlrecht der Leistungsberechtigten nach § 47 Absatz 1 SGB I auf eine Übermittlung der Geldleistungen an ihren Wohnsitz weiterhin besteht. Ein Anspruch auf Barauszahlung ergibt sich aus § 47 SGB I im Übrigen nicht. 76. Abgeordnete Cansin Köktürk (Die Linke) Nach welchen konkreten Kriterien bemisst die Bundesregierung die im Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 4. Juni 2025 genannten „Ausnahmefälle“ von Menschen in „Lebenslagen, in denen die Einrichtung eines Bankkontos mit Hürden verbunden ist“, für die das BMAS „die Notwendigkeit [sieht], in Ausnahmefällen weiterhin zusätzliche Auszahlungsmöglichkeiten vorzuhalten, zum Beispiel mittels Bargeldauszahlung in den Sozialämtern, um für jede Person den Erhalt des grundgesetzlich garantierten Existenzminimums sicherzustellen“ (vgl. Schreiben des BMAS vom 4. Juni 2025, abrufbar unter: https://tacheles-sozialhilf e.de/files/redakteur/DA_Sozi_Wpt/25-06-04%20 Schreiben_Einstellung_ZZV.pdf; dazu bitte ausführen, wie die Bundesregierung diese Fälle konkret definiert und voneinander abgrenzt), und gibt es hierzu eine bundesweit einheitliche Auflistung oder Kategorisierung solcher Härtefallkonstellationen, oder obliegt die Entscheidung über das Vorliegen eines Härte- oder Ausnahmefalls im jeweiligen Einzelfall dem Ermessen der kommunalen Jobcenter beziehungsweise Sozialämter (falls letzteres, bitte ausführen, welche konkreten Arbeitsanweisungen, Handlungsempfehlungen oder internen Weisungen das BMAS an die Bundesagentur für Arbeit bzw. an die kommunalen Träger übermittelt, um die praktische Umsetzung der im Schreiben angekündigten Sicherungsmaßnahmen sicherzustellen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 30. Oktober 2025 Bisher können Leistungsberechtigte nicht nur in einem nachgewiesenen Härtefall, sondern auch dann, wenn sie keinen Grund vorbringen, weshalb sie kein Bankkonto einrichten können, oder wenn sie dem Leistungsträger die Bankverbindungsdaten nicht mitteilen möchten, ihre Leistungen über alternative Auszahlungsmöglichkeiten – in der Vergangenheit überwiegend durch die Nutzung des ZzV-Verfahrens – erhalten. Im Härtefall ist dies für die Betroffenen kostenfrei. Die kostenpflichtige Auszahlungsvariante an Leistungsberechtigte, die keinen Härtefall geltend machen, wird künftig entfallen. Die Bereitstellung der Sozialleistungen mittels Überweisung auf ein Konto ist der Regelfall, von dem eine Abweichung nur in begründeten Einzelfällen möglich sein soll. § 47 Absatz 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch sieht deshalb auch künftig eine Härtefallregelung vor. Leistungsberechtigte sollen danach – wie nach geltendem Recht – nachweisen können, dass ihnen die Einrichtung eines Kontos ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist. Sozialleistungen wären ihnen dann kostenfrei auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen. Es erfolgt im Einzelfall eine Abwägung der zumutbaren Bemühungen um eine Kontoeröffnung und der vorgebrachten Hinderungsgründe. Hinderungsgründe können zum Beispiel persönliche Lebensumstände oder u. a. auch Gesundheits- sowie Mobilitätseinschränkungen sein. Da bei der Prüfung zur Feststellung eines Härtefalls die individuellen Hinderungsgründe des Einzelnen Berücksichtigung finden und das Gesamtbild abgewogen wird, kann vonseiten der Bundesregierung keine pauschale Auflistung von Hinderungsgründen ohne Berücksichtigung des Einzelfalls erfolgen. Grundsätzlich haben alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten, einen Anspruch auf ein Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG). Ein Basiskonto kann auch ohne festen Wohnsitz eröffnet werden, sofern eine rechtmäßige Aufenthaltsgenehmigung in der EU vorliegt. Als postalische Anschrift ist stattdessen eine Adresse von Freunden, Familie oder einer Beratungsstelle ausreichend. 77. Abgeordnete Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Ergebnisse und Positionierungen hat der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales einberufene Sozialpartnerdialog (siehe dazu Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 65 auf Bundestagsdrucksache 21/918) zu den Themen wöchentliche Höchstarbeitszeit und elektronische Arbeitszeiterfassung erbracht, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, einschließlich der vorgesehenen konkreten politischen Maßnahmen samt Zeitplan? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 29. Oktober 2025 Wie im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vorgesehen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Dialog mit den Sozialpartnern zur Ausgestaltung der Vorhaben zum Arbeitszeitgesetz durchgeführt. Dabei wurden die unterschiedlichen Aspekte des Themas in mehreren konstruktiven Sitzungen zwischen Juli und Oktober 2025 beleuchtet und die verschiedenen Standpunkte dargelegt und diskutiert. Besonders informativ waren die vielen Beispiele aus unterschiedlichen Branchen zur Arbeitszeitgestaltung in der Praxis, die dem BMAS einen guten Überblick darüber gegeben haben, wie die geltenden Regelungen genutzt werden und ob beziehungsweise wo die unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure weiteren Handlungsbedarf sehen. Es wurde im Dialog deutlich, dass die Positionen der Sozialpartner sowohl zu einzelnen Fragestellungen als auch zu übergeordneten Fragen sehr weit auseinanderliegen. Das BMAS wird die aus dem Austausch mit den Sozialpartnern gewonnenen Erkenntnisse nun eingehend auswerten, Umsetzungsmöglichkeiten prüfen und mit den konkreten Arbeiten an Regelungsvorschlägen beginnen. 78. Abgeordnete Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Über welche Daten aus den letzten fünf Jahren verfügt die Bundesregierung zu Fällen der Behinderung und unzulässigen Beeinflussung von Betriebsratsorganen, und plant sie – falls sie daraus politischen Handlungsbedarf ableitet – in der laufenden Wahlperiode Maßnahmen, insbesondere die Umwandlung der Tatbestände des § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes in Offizialdelikte? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 29. Oktober 2025 Nach einer regelmäßig durchgeführten Befragung hauptamtlicher Gewerkschafter gaben für den Erhebungszeitraum 2020 bis 2022 von den befragten Gewerkschaftssekretären 47 Prozent an, dass ihnen Fälle der Wahlbehinderung bekannt geworden seien, wobei sich absolut 138 Betriebe identifizieren ließen (Behrens/Dribbusch, Ergebnisse der vierten Befragung zur Be- und Verhinderung von Betriebsratswahlen, WSI- Mitteilungen, 77. Jg., 6/2024). Zudem wurde im Rahmen der WSI- Betriebsrätebefragung 2021 unter anderem die Behinderung der Betriebsratstätigkeit abgefragt (www.wsi.de/de/betriebsraete-14676-wsi-aiw-br-behin derung-brarbeit-15162.htm). Aus der Befragung geht nicht hervor, ob die Behinderungen strafrechtlich relevant waren. Für die Jahre 2020 bis 2022 liegen der Bundesregierung zudem Daten von Ermittlungs-/Strafverfahren auf Basis einer Länderumfrage zu § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) vor. Aus der Umfrage ergibt sich, dass im Zeitraum 2020 bis 2022 insgesamt 190 Ermittlungsverfahren registriert wurden. Jahrgangsgenau lassen sich davon 73 Verfahren zuordnen (2020: 26; 2021: 15; 2022: 32). Der Koalitionsvertrag sieht im Bereich des Betriebsverfassungsrechts für die laufende Legislaturperiode die Weiterentwicklung der betrieblichen Mitbestimmung vor, wobei konkret vier Digitalisierungsvorhaben benannt sind. Eine Einstufung des Straftatbestands des § 119 BetrVG als Offizialdelikt ist nicht benannt. Mit dem im Juni 2021 in Kraft getretenen Betriebsrätemodernisierungsgesetz wurde unter anderem ein verbesserter Kündigungsschutz auch für Initiatorinnen und Initiatoren von Betriebsratswahlen eingeführt. Das Gesetz soll im kommenden Jahr evaluiert werden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/28899, S. 18). 79. Abgeordnete Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welchem Umfang haben bislang in diesem Jahr ungelernte Leistungsbeziehende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) eine vom Jobcenter geförderte Berufsausbildung begonnen (bitte nach den Altersgruppen unter 20, 20 bis unter 25, 25 bis unter 30, 30 bis unter 40, 40 bis unter 50, 50 bis unter 55, 55 und älter, und Geschlecht aufschlüsseln), und wie beabsichtigt die Bundesregierung im Jahr 2026 sicherzustellen, dass insbesondere ungelernten Erwerbslosen durch gezielte Qualifizierungs- und Unterstützungsmaßnahmen der Zugang zu dauerhaft existenzsichernder Beschäftigung gelingt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 28. Oktober 2025 Von Januar bis Juni 2025 lag die kumulierte Anzahl (Eintritte) von Teilnehmenden in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Berufsausbildung bei rund 31.000, darunter hatten rund 23.000 Teilnehmende keine abgeschlossene Berufsausbildung. Im selben Zeitraum waren rund 6.000 Personen vor Eintritt in dieser Maßnahme Regelleistungsberechtigte im SGB II, davon rund 4.000 ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Weitere Informationen können aus der beigefügten Tabelle entnommen werden. Die ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur geförderten Berufsausbildung beziehen sich auf die Summe der Instrumente: Assistierte Ausbildung, Außerbetriebliche Berufsausbildung, besondere Maßnahmen zur Ausbildungsförderung, Reha und Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf („Umschulung“). Aus Sicht der Bundesregierung ist Qualifizierung der Schlüssel, um Menschen ohne Berufsabschluss dauerhaft in gut bezahlte Beschäftigung zu vermitteln. Ausbildungs- und Weiterbildungsförderung sind Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA). Hierfür steht der BA ein breiter Instrumentenkasten zur Verfügung. Für Jugendliche und junge Erwachsene steht das Gesamtkonzept der Ausbildungsgarantie (Förderung von Praktika, finanzielle Unterstützung von Heimfahrten, oder – wenn es trotz Unterstützung nicht mit einem betrieblichen Ausbildungsplatz klappt – einem Ausbildungsangebot in einer außerbetrieblichen Einrichtung) zur Verfügung. Leistungsschwächere Jugendliche können mit der sogenannten Assistierten Ausbildung durch Nachhilfe- und Sprachunterricht, aber auch durch sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung des Betriebes bei organisatorischen Fragen gefördert werden. Um den Zugang zu den Unterstützungsleistungen zu erleichtern, haben sich vielerorts Jobcenter, Agentur für Arbeit und Jugendhilfe Jugendberufsagenturen zusammengeschlossen. Sie bieten durch eine enge Abstimmung der beteiligten Rechtskreise passgenaue Unterstützungsangebote „wie aus einer Hand“ an. Jugendberufsagenturen sollen deshalb – wie im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode vorgesehen – weiter gestärkt werden. Auch nach dem Start ins Berufsleben können Arbeitslose und Beschäftigte gefördert werden, um Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung zu absolvieren. Die in der Fragestellung angesprochene Gruppe der Erwerbslosen ohne Berufsabschluss hat hierbei einen Rechtsanspruch auf die Förderung des Nachholens des Berufsabschlusses. Im Rahmen dieser Förderung werden zum einen die Weiterbildungskosten (Lehrgangskosten, Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung und Kinderbetreuungskosten) übernommen. Zum anderen gibt es finanzielle Anreize, um diese Menschen zu motivieren, sich auf den Weg zum Berufsabschluss zu machen. Neben einem monatlichen Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro erhalten sie bei Bestehen einer vorgesehenen Zwischenprüfung 1.000 Euro und bei Bestehen der Abschlussprüfung noch einmal 1.500 Euro. Ergänzend können auch Maßnahmen der ganzheitlichen Betreuung nach § 16k des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zur Stabilisierung und Aktivierung von Personen ohne Berufsabschluss beitragen. Diese niedrigschwellige Unterstützung in Form eines ganzheitlichen Coachings richtet sich insbesondere an Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen. Durch intensive sozialpädagogische Begleitung können individuelle Problemlagen erkannt und gezielt bearbeitet werden und so auch der Zugang zu einer anschließenden Qualifizierung und Ausbildung verbessert werden. Um die Weiterbildungsbeteiligung insbesondere von Menschen ohne Berufsabschluss weiter zu steigern, unterstützt die Bundesregierung zudem den Auf- und Ausbau von Weiterbildungsagenturen durch eine übergreifende Servicestelle sowie die Weiterentwicklung des Nationalen Onlineportals für berufliche Weiterbildung „mein NOW“. Beide Vorhaben setzen direkt an dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel an, lebensbegleitendes Lernen transparenter zu gestalten. Die Bundesregierung beobachtet auch in der laufenden Legislaturperiode, inwieweit die Instrumente dazu führen, dass mehr Ungelernte das Nachholen eines Berufsabschlusses anstreben. Für die Jobcenter und Agenturen für Arbeit ist neben der Verfügbarkeit dieser Instrumente eine auskömmliche Mittelausstattung von entscheidender Bedeutung. Ab dem Jahr 2026 stockt die Bundesregierung im SGB II die Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit um jährlich 1 Mrd. Euro auf. Die Mittel für die beitragsfinanzierten Leistungen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) werden bedarfsgerecht im Haushalt der BA veranschlagt. Neben der Förderung durch die BA liegt ein Fokus der Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, auf der Fortsetzung und Weiterentwicklung der Nationalen Weiterbildungsstrategie. Ein zentraler Schwerpunkt liegt in dieser Legislaturperiode darauf, Menschen ohne Berufsabschluss oder ohne passfähige Qualifikationen für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung 80. Abgeordneter Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Organisationen und Einzelpersonen sollen zu den geplanten Stakeholder-Workshops zum Deutschland-Stack eingeladen werden, und auf welcher Basis wird über die Einladung entschieden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 30. Oktober 2025 Die Stakeholder-Workshops wurden auf Basis der fachlichen Fragestellungen zum Deutschland-Stack konzipiert. So gibt es z. B. Fragestellungen, die sich eher an die IT-Dienstleister der öffentlichen Hand richten oder solche, die sich an die Hersteller von Fachverfahren für die öffentliche Hand richten. Des Weiteren sollen Fragestellungen an Start‑ups und im Bereich KI bearbeitet werden sowie Fragestellungen zu Souveränität und Open Source. Die Workshops wurden entlang dieser Systematik geplant. Für die Organisation der Stakeholder-Workshops kooperiert das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) mit einschlägigen Verbänden, die nach eigenem Ermessen Teilnehmer aus den Kreisen ihrer Mitglieder – aber auch darüber hinaus – benennen. Dies wird regelmäßig durch Abfrage innerhalb des Verbandes organisiert. Das BMDS bittet bei Bedarf um ergänzende Einladung von Teilnehmern, die für einen Workshop besonders relevant sind. Aktuell steht das BMDS dazu u. a. im Gespräch mit databund e. V., Vitako e. V. und der TU München. Darüber hinaus auch mit Bitkom, Startup-Verband, KI- Verband sowie eco. Weitere Workshops mit weiteren Verbänden können folgen. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. 81. Abgeordneter Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchen Gründen wird eine gezielte Einbindung der Zivilgesellschaft im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Deutschland-Stack aktuell nicht vorgesehen, und ist eine formalisierte Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure in der Zukunft geplant? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 30. Oktober 2025 Die Zivilgesellschaft kann sich im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens bis zum 30. November 2025 einbringen. Da das aktuelle Beteiligungsverfahren insbesondere technische Aspekte des Deutschland-Stacks betrifft (Tech-Stack), werden die Stakeholder- Workshops zunächst mit den hier primär betroffenen Stakeholdern durchgeführt. Der Prozess ist allerdings noch nicht abgeschlossen und es können noch weitere Workshops mit unterschiedlichsten Stakeholdern folgen. Dies ist auch abhängig von der inhaltlichen Weiterentwicklung des Tech-Stacks und des Deutschland-Stacks insgesamt. 82. Abgeordnete Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche der 20 am häufigsten genutzten IT- Dienste und Fachverfahren der Bundesverwaltung waren vom jüngsten Ausfall der Cloud-Dienste von Amazon Web Services (AWS) betroffen (vgl. hei- se.de: www.heise.de/news/Amazon-Web-Service s-Globale-Stoerung-10778963.html), und welche quantitativen Auswirkungen z. B. in Bezug auf verlorene Arbeitsstunden, geschätzte Kosten durch Arbeitsausfall sowie Beeinträchtigungen von Verwaltungsprozessen sind der Bundesregierung bekannt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 31. Oktober 2025 In der Bundesverwaltung konnten keine Ausfälle detektiert werden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr 83. Abgeordneter Felix Banaszak (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erwartet die Bundesregierung aufgrund der bestehenden Finanzlücken beim Bau von Autobahnen Verzögerungen beim Neubau der Berliner Brücke in Duisburg und dem Ausbau der A 59 nördlich der Brücke, und wie bewertet sie die Auswirkungen auf den A-59-Ausbau mit Abschnitten in Tunnel- oder Troglage? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 29. Oktober 2025 Das Straßenbauprojekt A 59 zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Duisburg und der Anschlussstelle (AS) Duisburg-Marxloh befindet sich derzeit im Planfeststellungsverfahren. Wenn das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen ist, liegen die baurechtlichen Voraussetzungen vor, um den Bau der sechsstreifigen Erweiterung zwischen dem AK Duisburg und der AS Duisburg-Marxloh starten zu können. Voraussetzung für einen Baustart ist dann neben bestandskräftigem Baurecht, dass die Finanzierung des Projektes über den gesamten Bauzeitraum gesichert ist. Hier hat sich der Koalitionsausschuss am 8./9. Oktober 2025 für die laufende Legislaturperiode darauf verständigt, 3 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zusätzlich für die Bundesfernstraßen zu mobilisieren, um Potenziale für Projekte des Bundesfernstraßennetzes (Erhalt sowie Neu- und Ausbau) zu erschließen. Er hat darüber hinaus entschieden, dass alles, was baureif ist, auch gebaut wird. 84. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Wie viele reparaturbedürftige Straßen- und Eisenbahnbrücken unter Bundesverwaltung mit den Zustandsnoten 3 und 4 überqueren in Deutschland Bundeswasserstraßen und deren Kanäle (www.b mv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB/zustandsnote n.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 27. Oktober 2025 Im Zuständigkeitsbereich der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes weisen vier Bahnbrücken und 151 Straßenbrücken Zustandsnoten zwischen 3 bis 3,4 auf. Weiterhin weisen 49 Straßenbrücken eine Zustandsnote zwischen 3,5 und 4 auf. Im Zuständigkeitsbereich der Straßenbauverwaltung weisen von den Straßenbrücken in der Baulast des Bundes, die Bundeswasserstraßen oder Kanäle überspannen, 326 Teilbauwerke eine Zustandsnote von 3 und 4 auf. Die erbetenen Informationen zu den Eisenbahnbrücken können nicht in der für eine Schriftliche Frage im parlamentarischen Fragewesen zur Verfügung stehenden Zeit ermittelt werden. Nach Auskunft der DB InfraGO AG ist hierfür eine detaillierte Einzelauswertung nötig, da die angefragten Zahlen nicht ohne weiteres aus den DB-internen Systemen ableitbar sind. 85. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Plant die Bundesregierung, dringend sanierungsbedürftige Brücken in Bundeshand mit den Zustandsnoten 3 und 4, die Bundeswasserstraßen überqueren, mit Beginn der Bauarbeiten auf so ein Mindestmaß anzuheben, dass künftige Durchfahrten von Binnenschiffen mit zweilagiger Containerauslastung sichergestellt werden können, und wenn ja, wird die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, inklusive deren Wasserstraßen und Schifffahrtsämter, für eine schnelle Umsetzung der anstehenden und notwendigen Aufgaben mit eingebunden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 27. Oktober 2025 Beim Ersatz von Brücken über Binnenschifffahrtskanäle wird unter Berücksichtigung der potenziellen Nutzung und der Mehrkosten für die Brückenhebung grundsätzlich eine Durchfahrtshöhe für den zweilagigen Containerverkehr hergestellt. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist dabei Vorhabensträger oder Kreuzungsbeteiligte. 86. Abgeordnete Mandy Eißing (Die Linke) Inwieweit berücksichtigt das Bundesministerium für Verkehr im „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ ostdeutsche Regionen bei dem Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur, vor dem Hintergrund, dass in Ostdeutschland bedeutend weniger batterieelektrische Autos (BEV) unterwegs sind (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/e-mo bilitaet-laut-studie-kaum-elektroautos-in-ostdeuts chland-angemeldet/100165779.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 29. Oktober 2025 Mit dem Entwurf des neuen Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 hat das Bundesministerium für Verkehr eine umfassende Gesamtstrategie vorgelegt, um die Rahmen- und Nutzungsbedingungen für das Laden von E‑Fahrzeugen insgesamt zu verbessern. Ziel ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur deutschlandweit in allen Regionen voranzubringen. Die Maßnahmen richten sich dabei nach den jeweiligen Bedarfen und dienen dem flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur, wie auch im Koalitionsvertrag festgelegt. 87. Abgeordneter Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Zughalte gab es jeweils im Jahr 2011 und gibt es nach dem Fahrplanwechsel im Dezember 2025 in folgenden Stationen in Baden- Württemberg: Müllheim im Markgräflerland, Freiburg, Karlsruhe, Donaueschingen, Radolfzell, Stuttgart, Aalen, Heidenheim, Ulm, Biberach, Friedrichshafen sowie Nürtingen und Tübingen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 27. Oktober 2025 Nach Auskunft der DB InfraGO AG sind die nachfolgenden Zughalte für die abgefragten Bahnhöfe jeweils für den Fahrplan 2011 und den voraussichtlichen Fahrplan 2026 in der folgenden Tabelle ersichtlich. Bahnhof Fahrplan 2011 Vsl. Fahrplan 2026 Müllheim  74 128 Freiburg Hbf 287 306 Karlsruhe Hbf 420 612 Donaueschingen 114 154 Radolfzell 209 241 Stuttgart Hbf (ohne S-Bahn Stuttgart) 433 567 Aalen 145 203 Heidenheim  58  68 Ulm Hbf 418 628 Biberach  97 146 Friedrichshafen Stadt 205 256 Nürtingen 148 154 Tübingen Hbf 284 435 88. Abgeordnete Nicole Gohlke (Die Linke) Wie viele Aufzüge und Rolltreppen an bayerischen Verkehrsstationen der DB InfraGO AG waren in diesem Jahr außer Betrieb (bitte die Gesamtzahl der Rolltreppen und Aufzüge angeben und angeben, wie viele davon mehr als einen Tag, mehr als eine Woche und mehr als einen Monat aufgrund von technischen Störungen bzw. Reparaturmaßnahmen nicht in Betrieb waren)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 31. Oktober 2025 Nach Angaben der DB AG arbeitet die DB InfraGO AG mit Priorität daran, Ausfälle zu reduzieren und Reparaturen möglichst rasch sowie mit geringen Einschränkungen für die Bürger vorzunehmen. Die DB InfraGO AG betreibt in Bayern derzeit mehr als 380 Personenaufzüge und rund 130 Fahrtreppen an etwa 1.000 Bahnhöfen. Anzahl Anlagen Verhältnis zum Anlagenbestand Verhältnis zu Störzeiten (Tage, Wochen Monate) auf Anlagenbestand Aufzüge Anteil der Anlagen die mehr als einen Tag gestört waren 194 50,8 % 0,17 % Anteil der Anlagen die mehr als sieben Tage gestört waren  42 11,0 % 0,26 % Anteil der Anlagen die mehr als 30 Tage gestört waren   1  0,3 % 0,03 % Fahrtreppen Anteil der Anlagen die mehr als einen Tag gestört waren 124 32,5 % 0,32 % Anteil der Anlagen die mehr als sieben Tage gestört waren  51 13,4 % 0,93 % Anteil der Anlagen die mehr als 30 Tage gestört waren   1  0,3 % 0,08 % Die angegebenen Werte sind kumuliert: In der Anzahl der Anlagen, die länger als einen Tag gestört waren, sind auch jene enthalten, deren Störungen über sieben Tage oder sogar über 30 Tage andauerten. Die DB AG weist darauf hin, dass ein erheblicher Teil der Störungen auf unsachgemäße Bedienungen – wie die missbräuchliche Betätigung des Notausschalters – sowie auf Vandalismus zurückzuführen ist. Die Gesamtverfügbarkeit der Höhenfördertechnik in Bayern betrug im Oktober 2025 über 98 Prozent. 89. Abgeordneter Adrian Grasse (CDU/CSU) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung – unter besonderer Berücksichtigung der über 100 Arbeitsplätze im Bereich der freien Kreativwirtschaft, des öffentlichen Förderinteresses sowie der kulturpolitischen Bedeutung des Standorts –, um sicherzustellen, dass der gemeinwohlorientierte Kultur- und Kreativstandort B.L.O.-Ateliers auf dem bundeseigenen Gelände der Deutschen Bahn AG (DB AG) in Berlin- Lichtenberg langfristig gesichert werden kann, beispielsweise über eine Lösung mit der DB AG über den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien oder das Bundesministerium für Verkehr, die eine langfristige und mietvertraglich abgesicherte Perspektive für das Projekt vorsieht, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Rahmen ihrer Eigentümerverantwortung gegenüber der DB AG auf eine gemeinwohlorientierte Nutzung bundeseigener Flächen im Sinne der Kultur- und Kreativwirtschaft hinzuwirken, wenn eine künftige Nutzung der Flächen für den Bahnbetrieb langfristig nicht zu erwarten ist und stattdessen der gemeinwohlorientierte Kultur- und Kreativstandort B.L.O.- Ateliers weiter ganz konkret vor Ort zur Stadtentwicklung einen Beitrag leisten könnte? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 27. Oktober 2025 Der operative Geschäftsablauf und die damit in Zusammenhang stehenden Vermietungen von unternehmenseigenen Flächen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bahn AG (DB AG) bzw. der DB InfraGO AG. Nach Angabe der DB AG hat sie im vergangenen Jahr

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