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Ausbleibende Vollstreckung des internationalen Haftbefehls gegen Wladimir Putin durch den EU-Mitgliedstaat Ungarn

Vorgang 328190 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 30.06.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Rechtsfrage gebildet, ob die Nichtanwendung des Römischen Statuts durch eine ausbleibende Vollstreckung des internationalen Haftbefehls gegen Wladimir Putin durch den EU-Mitgliedstaat Ungarn nach Einschätzung der Bundesregierung einen systematischen Verstoß gegen die Grundwerte der Union (Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union) und einen Bruch mit dem Beschluss der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) zum Internationalen Strafgerichtshof (2011/168/GASP des Rates) darstellen würde, und wenn ja, wie lautet diese?

Zeitachse

  1. 31.10.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/2486 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.