Strafrechtliche Relevanz der seit 2022 bei diversen Meldestellen gegen Hass im Internet angezeigten Inhalten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele der seit Januar 2022 bei der hessischen Meldestelle "HessenGegenHetze" sowie bei den weiteren einschlägigen Meldestellen/Portalen, der bundesweiten Meldestelle REspect! (Jugendstiftung Baden-Württemberg; u. a. Partner des Freistaats Bayern), dem bayerischen Portal "Konsequent gegen Hass" (mit operativer Anbindung an REspect!), dem Hamburger Online-Meldeportal "Hate Speech anzeigen" (direkte Meldung an die Staatsanwaltschaft Hamburg), der Internet-Beschwerdestelle (FSM/eco) für strafbare Inhalte sowie der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) beim Bundeskriminalamt als bundesweiter Clearingstelle, eingegangenen Hinweise wurden nach Kenntnis der Bundesregierung als strafrechtlich relevant eingestuft und an Bundes- bzw. Landesbehörden weitergeleitet und führten zu richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchungen – jeweils jahresweise und meldestelleweise ab 2020 aufgeschlüsselt?
Zeitachse
- 31.10.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/2486 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.