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Verteilung von pakistanischen Asylsuchenden auf die Erstaufnahmeeinrichtungen der Bundesländer aufgrund der Rechtsprechungspraxis der örtlichen Verwaltungsgerichte

Vorgang 328030 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 30.06.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist vor dem Hintergrund der an mich herangetragenen Informationen, dass Geflüchtete aus Pakistan nach Entscheidungen des Verwaltungsgerichts in Trier eher einen Schutz zugesprochen bekommen würden als zum Beispiel von den Verwaltungsgerichten in Dresden oder Frankfurt/Oder, eine Änderung der Liste zur Verteilung von Asylsuchenden auf die Erstaufnahmeeinrichtungen der Bundesländer ("EASY") erfolgt, z. B. dahingehend, dass Asylsuchende aus Pakistan nicht mehr nach Rheinland-Pfalz verteilt werden, und wenn ja, in welcher Form (bitte das Datum und die Gründe für eine etwaige Änderung der EASY-Liste in Bezug auf pakistanische Asylsuchende nennen), und wie war die Quote der Aufhebung von Bescheiden des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bei Asylsuchenden aus Pakistan in den Jahren 2023, 2024 und im bisherigen Jahr 2025 bei den Verwaltungsgerichten in Trier, Frankfurt/Oder, Gera, Weimar, Dresden, Chemnitz und Leipzig im Vergleich zu den entsprechenden Aufhebungsquoten bei pakistanischen Asylsuchenden bundesweit (bitte nach Jahren und Verwaltungsgerichten differenziert darstellen)?

Zeitachse

  1. 31.10.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/2486 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.