Finanzierung der Weiterbildung von approbierten Psychotherapeuten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Anteile der Kosten der Weiterbildung von approbierten Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen werden in den verschiedenen Weiterbildungsstätten (bitte nach Weiterbildungsambulanzen, Praxen, Medizinische Versorgungszentren, Kliniken, institutionelle Weiterbildungen aufgliedern) mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag (Ausschussdrucksache 21(14)25) nach Kenntnis der Bundesregierung finanziert, und wie werden nach Einschätzung der Bundesregierung in den verschiedenen Weiterbildungsstätten die unterschiedlichen Weiterbildungsinhalte, die nicht von der Neuregelung betroffen sind (Theorie, Supervision, Selbsterfahrung), vollständig oder anteilig refinanziert, damit die Weiterbildungen auch tatsächlich angeboten werden können?
Zeitachse
- 31.10.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/2486 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.