Kostenersatz von Krankenkassen an öffentlich-rechtlich organisierte Leistungserbringer im Bereich des Rettungsdienstes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Rechtsgrundlage liegt der Aussage des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zugrunde, dass es sich bei einem direkten Kostenersatz von Krankenkassen an öffentlich-rechtlich organisierte Leistungserbringer im Bereich des Rettungsdienstes in Deutschland um ein "rechtlich zulässiges Handeln der Krankenkassen" (Quelle: Antworten der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen 97 und 98 auf Bundestagsdrucksache 21/1831) handelt, und wie soll nach Auffassung des BAS und des BMG bei einer Direktabrechnung mit Krankenkassen zur Erstattung des Fahrtkostenersatzes im Rahmen von kommunalen Gebührenordnungen sichergestellt werden, dass eine Prüfung der Leistungsvoraussetzungen (Versichertenstatus, Voraussetzungen des § 27 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) durch die Krankenkassen erfolgt?
Zeitachse
- 24.10.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/2387 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.