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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 24.10.2025 · WP 21 · 21/2387 · Schriftliche Fragen · Original ↗
127 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Katrin Göring- Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind dem Beauftragten für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer, der an der Berufung von Martin E. zum Burghauptmann der Wartburg und Direkto…
  2. Schriftliche Frage 2 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Aus welchen Gründen wurden die inhaltlichen Ergebnisse eines Rechtsgutachtens zur Vereinbarkeit von Zurückweisungen von Schutzsuchenden an d…
  3. Schriftliche Frage 3 von Matthias Helferich (AfD): Erachtet der Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer die Dar- und Ausstellung von übergroßen Penisskulpturen, wie ich sie in zwei von der Bu…
  4. Schriftliche Frage 4 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche weitere Verwendung für die dem „Kultur- Pass“ zu Grunde liegende App und IT- Infrastruktur erwägt die Bundesregierung für die Zeit na…
  5. Schriftliche Frage 5 von Maren Kaminski (DIE LINKE): Wie rechtfertigt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses des „Hauses der Kulturen“ in Götting…
  6. Schriftliche Frage 6 von Matthias Rentzsch (AfD): Ist es den Mitgliedern des Deutschen Bundestages (MdB) gestattet, die Verwendungsnachweise gemäß § 44 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung (B…
  7. Schriftliche Frage 7 von Adam Balten (AfD): Welche Gruppierungen, Organisationen oder Zusammenschlüsse werden nach dem aktuellen Stand von der Bundesregierung als linksextremistische B…
  8. Schriftliche Frage 8 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Dokumente sind von der Bundesregierung seit Beginn der Kanzlerschaft von Friedrich Merz jeweils als „STRENG GEHEIM“, „GE- HEIM“, „…
  9. Schriftliche Frage 9 von Erhard Brucker (AfD): Verfügen die Bundespolizei sowie die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH aus Sicht der Bundesregierung bereits aktuell über technische Mittel, u…
  10. Schriftliche Frage 10 von Clara Bünger (DIE LINKE): Sind an mich herangetragene Informationen zutreffend, wonach am 9. Oktober 2025 eine Abschiebung mehrerer Personen über Nairobi (Kenia) nach…
  11. Schriftliche Frage 11 von Clara Bünger (DIE LINKE): Wie viele Aufnahmezusagen für afghanische Staatsangehörige wurden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zurückgenommen, n…
  12. Schriftliche Frage 12 von Clara Bünger (DIE LINKE): Wie viele Personen wurden in den ersten drei Quartalen 2025 aus Deutschland abgeschoben (bitte nach den 12 wichtigsten Zielstaaten aufschlüs…
  13. Schriftliche Frage 13 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sieht die Bundesregierung mit Blick auf die von den Diensten aktuell ausgewiesene Bedrohungslage spezifischen Schutzbedarf, auch im Rahmen d…
  14. Schriftliche Frage 14 von Peter Felser (AfD): Sieht die Bundesregierung aufgrund der öffentlich geäußerten Absicht und in dem hiermit nach meiner Interpretation verbundenen Gewaltaufruf,…
  15. Schriftliche Frage 15 von Rainer Galla (AfD): Treffen Presseberichte zu, wonach „der Inlandsgeheimdienst rund 32.500 Menschen in Deutschland dem Spektrum ‚Ausländerextremismus‘ zurechnet…
  16. Schriftliche Frage 16 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Steht die Erklärung des Bundesministers des Innern Alexander Dobrindt zu Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den deutschen Binnengrenzen,…
  17. Schriftliche Frage 17 von Martin Hess (AfD): Wie viele Angriffe erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung in Kliniken und Praxen auf Ärzte und Mitarbeiter im Jahr 2024 (bitte Gewaltta…
  18. Schriftliche Frage 18 von Cem Ince (DIE LINKE): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Einfluss politischer Maßnahmen (z. B. wirtschafts-, finanz-, arbeits- sowie sozialpo…
  19. Schriftliche Frage 19 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchem Grund hat das Bundesministerium des Innern (BMI) das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angewiesen vorrangig Anträge…
  20. Schriftliche Frage 20 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist es zutreffend, dass eine Bund-Länder- Arbeitsgruppe „Bedrohungsmanagement/ Gewaltprävention“ infolge der Beschlüsse „Innere Sicherheit a…
  21. Schriftliche Frage 21 von Rocco Kever (AfD): Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Pflicht zur digitalen Einreichung biometrischer Passfotos seit dem 1. Mai 2025 vor dem Hintergrund…
  22. Schriftliche Frage 22 von Jan Köstering (DIE LINKE): Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es täglich illegitime Zutritte auf Gelände der kritischen Infrastruktur sowie Bedrohungen für die…
  23. Schriftliche Frage 23 von Pierre Lamely (AfD): Wie viele Personen sind in den letzten fünf Jahren aus dem Gazastreifen nach Deutschland zugezogen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und na…
  24. Schriftliche Frage 24 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welches „Problem im Stadtbild“ im Zusammenhang mit Migration bezog sich Bundeskanzler Friedrich Merz bei der Pressekonferenz anlässlich…
  25. Schriftliche Frage 25 von Markus Matzerath (AfD): Sind die nach meinem Verständnis als Mordaufrufe zu interpretierenden Aussagen auf der sogenannten Klimademo („Exit Gas Enter Future!“) am 2…
  26. Schriftliche Frage 26 von Andreas Mayer (AfD): Wie viele Personen aus den Palästinensischen Gebieten haben in den vergangenen fünf Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln) jeweils ein nat…
  27. Schriftliche Frage 27 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz, der rückläufige Asylerstanträge bewertetet mit der Aussag…
  28. Schriftliche Frage 28 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was sind die konkreten Gründe dafür, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und/oder künftig der CISO Bund trotz…
  29. Schriftliche Frage 29 von Andreas Paul (AfD): Plant die Bundesregierung eine Fortsetzung – bzw. aufgrund des Diskontinuitätsgrundsatzes (gemäß § 125 der Geschäftsordnung des Deutschen Bu…
  30. Schriftliche Frage 30 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich die Bundesregierung bereits eine eigene Auffassung zu Programmen zur sogenannten „goldenen Staatsbürgerschaft“ („goldene Pässe“ ode…
  31. Schriftliche Frage 31 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Regelung trifft die Bundesregierung mit Blick auf die Abschaffung des § 10 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) für Mensc…
  32. Schriftliche Frage 32 von Kerstin Przygodda (AfD): Hat die Bundesregierung die Aussagen des Sprechers des christlichen Kinder- und Jugendwerks „Die Arche“ zur Kenntnis genommen, der – angespr…
  33. Schriftliche Frage 33 von Bodo Ramelow (DIE LINKE): Wie viele Asylanträge von Anhängerinnen und Anhängern der Ahmadiyya-Gemeinschaft wurden seit 2022 in der Bundesrepublik Deutschland gestellt…
  34. Schriftliche Frage 34 von Bodo Ramelow (DIE LINKE): Wie haben die Verwaltungsgerichte seit 2022 über die Klagen von Asylsuchenden aus der Ahmadiyya-Gemeinschaft gegen Entscheidungen des Bundes…
  35. Schriftliche Frage 35 von Martin Reichardt (AfD): Von wie vielen in den 1980er und 1990er Jahren durch rechtsextreme Skinheads in Deutschland begangenen (Hetz-)Jagden auf ausländische Staats…
  36. Schriftliche Frage 36 von Lea Reisner (DIE LINKE): Welche Details kann das Bundesministerium des Innern über ein „gemeinsames Forschungsprojekt mit Israel“ zur Drohnenabwehr mitteilen („Innen…
  37. Schriftliche Frage 37 von Ruben Rupp (AfD): Wie viele Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) ihren Geschlechtseintrag…
  38. Schriftliche Frage 38 von Raimond Scheirich (AfD): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die jährliche Zahl der missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen in Deutschland seit 2015,…
  39. Schriftliche Frage 39 von Aaron Valent (DIE LINKE): Sind der Bundesregierung Ausgaben im Zusammenhang mit dem am Vorabend des Tages der Deutschen Einheit 2025 im Villeroy-&-Boch- Areal in Mett…
  40. Schriftliche Frage 40 von Dr. Christian Wirth (AfD): Wie viele Schutzberechtigte afghanischer Staatsangehörigkeit sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2020 unerlaubt in ihr Heim…
  41. Schriftliche Frage 41 von Maik Brückner (DIE LINKE): Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass von der Bundesrepublik Deutschland ausgestellte Ausweisdokumente mit dem Geschlechtseintrag „…
  42. Schriftliche Frage 42 von Clara Bünger (DIE LINKE): Welche Zahlenangaben oder zumindest Einschätzungen kann die Bundesregierung zur bisherigen Praxis der Härtefallprüfung nach § 22 des Aufenth…
  43. Schriftliche Frage 43 von Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass US-Präsident Donald Trump den Kampf gegen Drogenkartelle und -banden zum „bewaffne…
  44. Schriftliche Frage 44 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der Bundeskanzler Friedrich Merz beim jüngsten US- Friedensgipfel in Scharm al-Scheich (Ägypten) o…
  45. Schriftliche Frage 45 von Luke Hoß (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung Informationen über die Haftbedingungen in ungarischen Gefängnissen vor, und wenn ja, wie lauten diese?
  46. Schriftliche Frage 46 von Sascha Lensing (AfD): Welcher finanzielle Umfang schwebte dem Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul vor, als er in einem Interview davon sprach, dass…
  47. Schriftliche Frage 47 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Konferenz „Krieg oder Frieden“ der Konrad- Adenauer-Stiftung im italienischen Cadenabbia, we…
  48. Schriftliche Frage 48 von Danny Meiners (AfD): Weshalb war der Bundesregierung eine vollumfängliche Beantwortung meiner Schriftlichen Frage 58 auf Bundestagsdrucksache 21/982 nicht möglic…
  49. Schriftliche Frage 49 von Gerold Otten (AfD): Um welche Waffen handelte es sich, die auf drei Schiffen von der EUNAVFOR MED IRINI beschlagnahmt worden sind, und wo sind diese Waffen verb…
  50. Schriftliche Frage 50 von Gerold Otten (AfD): Was ist der gegenwärtige Stand der Verhandlungen zwischen Deutschland und den USA hinsichtlich einer Stationierung oder einer Beschaffung vo…
  51. Schriftliche Frage 51 von Carolin Bachmann (AfD): Welche Gesetzgebungsvorhaben, die auch Solaranlagen betreffen, sind in Vorbereitung, derzeit aber noch nicht abgeschlossen (bitte jeweils di…
  52. Schriftliche Frage 52 von Desiree Becker (DIE LINKE): Welchen Anteil an den Genehmigungen für die Ausfuhr von Gütern der EU-Dual-Use- Verordnung (Ausfuhrliste Teil 1C) hatten seit 2022 Dual- Use…
  53. Schriftliche Frage 53 von Desiree Becker (DIE LINKE): Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass in Deutschland produzierte Güter der EU-Dual-Use- Verordnung, die auch für den Bau und den Einsa…
  54. Schriftliche Frage 54 von Christian Görke (DIE LINKE): Rechnet die Bundesregierung noch in diesem Jahr mit einer Einigung mit der Europäischen Kommission zum Ausbau der Pipeline zwischen Rostock…
  55. Schriftliche Frage 55 von Christian Görke (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, statt der geplanten Ertüchtigung der bestehenden Pipeline zwischen Rostock und der Raffineri…
  56. Schriftliche Frage 56 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung die vergleichsweise geringen Füllstände der deutschen Gasspeicher, auch vor dem Hintergrund der am 8. Oktob…
  57. Schriftliche Frage 57 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus bisherigen staatlichen Übernahmen im Energiesektor (z. B. SEFE/WIGA), z. B. in Bezug auf Finanzi…
  58. Schriftliche Frage 58 von Raimond Scheirich (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeitige Verfügbarkeit und Preisentwicklung des strategischen Metalls Rhenium, insbeson…
  59. Schriftliche Frage 59 von Ines Schwerdtner (DIE LINKE): Welche Kontakte (z. B. Gespräche, Treffen oder Schriftwechsel) gab es zwischen der Bundesregierung, dem Bundesministerium für Wirtschaft und…
  60. Schriftliche Frage 60 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche nächsten Schritte plant die Bundesregierung zur Schaffung bundeseinheitlicher Standards für Photovoltaikanlagen insbesondere mit Blic…
  61. Schriftliche Frage 61 von Janine Wissler (DIE LINKE): Warum glaubt die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche, 12 Mio. Euro für Kommunikationsstrategien aufwenden zu müssen…
  62. Schriftliche Frage 62 von Adam Balten (AfD): Wie genau werden die im Bundeshaushaltsplan 2026 (Einzelplan 30, Kapitel 3004, Titel 683 21 „Innovative Softwaresysteme; Künstliche Intellig…
  63. Schriftliche Frage 63 von Adam Balten (AfD): Welche konkreten Einrichtungen und Maßnahmen werden aus den im Bundeshaushaltsplan 2026 (Einzelplan 30, Kapitel 3004, Titel 894 21 „IT Infra…
  64. Schriftliche Frage 64 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Aus welchen Gründen beantwortete die Bundesregierung meine Mündlichen Fragen 28 und 29 für die Fragestunde am 15. Oktober 2025 mit inhaltlic…
  65. Schriftliche Frage 65 von Dr. Michael Kaufmann (AfD): Welche Mittel sind im Bundeshaushalt 2026 gegenüber dem Haushalt 2025 zusätzlich für die Raumfahrt vorgesehen, und welche Mittel stehen im H…
  66. Schriftliche Frage 66 von Dr. Michael Kaufmann (AfD): Welche Mittel sind im Bundeshaushalt 2026 gegenüber dem Haushalt 2025 zusätzlich für die Kernfusionsforschung vorgesehen, und welche Mittel…
  67. Schriftliche Frage 67 von Ferat Koçak (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Verdacht, dass eine Kölner Polizeibeamtin personenbezogene Daten von in Deutschland leben…
  68. Schriftliche Frage 68 von Ferat Koçak (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über bundesweit vorliegende oder laufende Erhebungen zu Disziplinarverfahren in Justizvollzugsanst…
  69. Schriftliche Frage 69 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche empirischen Daten, wissenschaftlichen Studien oder systematisch erhobenen Erkenntnisse über persönliche Gesprächseindrücke hinaus lie…
  70. Schriftliche Frage 70 von Martin Reichardt (AfD): Sieht die Bundesregierung in der deutschen Justiz Anzeichen für sogenannten institutionellen Rassismus (www.tagesschau.de/investigativ/panor…
  71. Schriftliche Frage 71 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchem Zeitplan will die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Einführung einer Pflichtversich…
  72. Schriftliche Frage 72 von Ulrich von Zons (AfD): Ist der Bundesregierung der Vorschlag der Bundesrechtsanwaltskammer, den Artikel 19 des Grundgesetzes durch einen neuen Absatz 5 mit dem Wor…
  73. Schriftliche Frage 73 von Birgit Bessin (AfD): In welchen Jahren seit ihrer Gründung erhielt die Amadeu Antonio Stiftung finanzielle Zuwendungen oder sonstige Unterstützungen von der Bund…
  74. Schriftliche Frage 74 von Kathrin Gebel (DIE LINKE): Wann werden die Ergebnisse der Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“ veröffentlicht?
  75. Schriftliche Frage 75 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Welche Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ oder sonstigen Programmen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Fraue…
  76. Schriftliche Frage 76 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie gedenkt die Bundesregierung die internationale Jugendarbeit u. a. am Beispiel von (auch bereits durch den Kinder und Jugendplan [KJP] ge…
  77. Schriftliche Frage 77 von Sergej Minich (AfD): Wie oft hat das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt seit dem Jahr 2020 Überprüfungen von Projektträgern, die Fördermi…
  78. Schriftliche Frage 78 von Stephan Protschka (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, dass eine Mitarbeiterin der Amadeu Antonio Stiftung als Referentin auf einer Veranstaltung der Basisorganis…
  79. Schriftliche Frage 79 von Stephan Protschka (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Linksextremistin Hanna S. inzwischen rechtskräftig wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitglie…
  80. Schriftliche Frage 80 von Birgit Bessin (AfD): Wie viele Haushalte in Deutschland erhielten im Jahr 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung Sozialleistungen in Höhe von mehr als 8.000 Euro…
  81. Schriftliche Frage 81 von Jan Feser (AfD): In welchem Umfang insgesamt wurden in den letzten zehn Jahren Sozialleistungen vom Bund und seinen Behörden (z. B. Bundesagentur für Arbeit,…
  82. Schriftliche Frage 82 von Jan Feser (AfD): Wie definiert die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas den von ihr im ZDFheute- Interview am 12. Oktober 2025 benutzten Begri…
  83. Schriftliche Frage 83 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann plant die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Reduzierung des Westbalkankontigents auf 25.0…
  84. Schriftliche Frage 84 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berichte über das Verschwinden vietnamesischer Auszubildender bekannt (www.tagesscha u.de…
  85. Schriftliche Frage 85 von Sarah Vollath (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung, die am 31. Dezember 2026 auslaufende Aussetzung der Zwangsverrentung im Bürgergeldbezug zu verlängern und falls n…
  86. Schriftliche Frage 86 von Anne Zerr (DIE LINKE): Welche Ergebnisse brachte der am 15. Oktober 2025 abgeschlossene Sozialpartnerdialog mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund und der Bundesverei…
  87. Schriftliche Frage 87 von Bernd Schattner (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, mit wie viel Millionen Euro das Projekt Artifical Intelligence And Mobility (AIAMO) allein in der St…
  88. Schriftliche Frage 88 von René Bochmann (AfD): Hält die Bundesregierung an ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 170 auf Bundestagsdrucksache 21/848 (Zitat: „In den Jahren 2024 und 2…
  89. Schriftliche Frage 89 von René Bochmann (AfD): Plant die Bundesregierung einen direkten Personalabbau von circa 8 Prozent innerhalb der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt bei…
  90. Schriftliche Frage 90 von Jorrit Bosch (DIE LINKE): Wie hoch lagen nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 14 Jahren jeweils die durchschnittlichen Kosten und Gebühren für die Fahrsch…
  91. Schriftliche Frage 91 von Jorrit Bosch (DIE LINKE): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 14 Jahren jeweils die Durchfallquoten bei den Prüfungen zum erstmaligen Erwe…
  92. Schriftliche Frage 92 von Victoria Broßart (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wer kam nach Kenntnis der Bundesregierung für die Kosten der im Jahr 2025 im Bereich der Anschlussstelle Schwindegg durchgeführten Ausbesser…
  93. Schriftliche Frage 93 von Alexis L. Giersch (AfD): Plant die Bundesregierung zukünftig die finanziellen Mittel bereitzustellen, um jederzeit je ein einbaufähiges, repariertes und einsatzberei…
  94. Schriftliche Frage 94 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Wie viele von der DB Station&Service AG betriebenen Verkehrsstationen in Bayern erfüllen derzeit neun von neun Kriterien „weitreichender Bar…
  95. Schriftliche Frage 95 von Lars Haise (AfD): Worin begründet sich die nach meiner Kenntnis vorhandene Beschränkung der Dienstleistung des Mobilitätsservice der Deutschen Bahn AG auf ein…
  96. Schriftliche Frage 96 von Maximilian Kneller (AfD): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Gesamtvolumen an Entschädigungsansprüchen von Kunden der Deutschen Bahn AG, welche diesen…
  97. Schriftliche Frage 97 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant das Bundesministerium für Verkehr Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Militärische Mobilität im deutsch-französischen Grenzraum, und wen…
  98. Schriftliche Frage 98 von Andreas Paul (AfD): Hat die Bundesregierung die Absicht, infolge des vom Rat der Stadt Oldenburg am 22. Mai 2023 mit einer Resolution geforderten zweispurigen A…
  99. Schriftliche Frage 99 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Januar 2020 per Fernverkehr mit Abfahrt an einem Bahnhof in Deutschland an ei…
  100. Schriftliche Frage 100 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind neben dem im Koalitionsausschuss vom 9. Oktober 2025 beschlossenen „Förderprogramm für die Nutzung emissionsfreier Fahrzeuge im Straßen…
  101. Schriftliche Frage 101 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie wird die Erreichung der Klimaziele bis 2040 im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung adressiert und mit geeigneten Maßnahmen unterlegt…
  102. Schriftliche Frage 102 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über möglicherweise bereits angelaufene bauliche Maßnahmen oder andere konkrete Vorbereitungen auf…
  103. Schriftliche Frage 103 von Peter Felser (AfD): Teilt die Bundesregierung die Auffassung betroffener Verbände (www.topagrar.com/ managementund-politik/news/eine-minute-nach-zwolf-verban de…
  104. Schriftliche Frage 104 von Karsten Hilse (AfD): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Tonnen Kohlenstoffdioxid (CO2) pro Jahr schätzungsweise alle Pflanzen in deut…
  105. Schriftliche Frage 105 von Manuel Krauthausen (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, ob auf deutschem Staatsgebiet oder unter Beteiligung deutscher Forschungseinrichtungen, Unternehmen oder Be…
  106. Schriftliche Frage 106 von Stephan Protschka (AfD): Warum ist trotz vorhandener Datenlage die Meldung zum Erhaltungszustand des Wolfes in der alpinen Region bisher nicht erfolgt, und sollte di…
  107. Schriftliche Frage 107 von Stephan Protschka (AfD): Wie kam es nach Auffassung der Bundesregierung trotz jahrelanger Datenlage zu den Verzögerungen bei den Meldungen zum günstigen Erhaltungszu…
  108. Schriftliche Frage 108 von Dr. Christina Baum (AfD): Wie hoch sind die Kosten der aktuellen Kampagne „Die Corona-Impfung schützt Ihre Gesundheit“ nach Kenntnis der Bundesregierung, und wer über…
  109. Schriftliche Frage 109 von Dr. Christoph Birghan (AfD): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob sich die verbesserte Überwachung und Nachweisführung auf die gemeldeten Fallzahlen d…
  110. Schriftliche Frage 110 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Rechtsgrundlage liegt der Aussage des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zugrund…
  111. Schriftliche Frage 111 von Thomas Dietz (AfD): Wie hoch ist das Finanzbudget der Bundesregierung für die aktuelle Impfkampagne zu Atemwegserkrankungen (bitte Verbreitungsweg der Kampagne…
  112. Schriftliche Frage 112 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch waren und sind die Ausgaben (insgesamt und pro Kopf) des Bundes (aktuell und in den beiden letzten Jahren) zur Finanzierung des Kra…
  113. Schriftliche Frage 113 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Mit welcher Summe werden die beiden in der
  114. Schriftliche Frage 114 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann und in welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung, die verbleibenden Reformbedarfe zur Sicherstellung einer adäquaten Finanzierung d…
  115. Schriftliche Frage 115 von Pierre Lamely (AfD): Sieht sich die Bundesregierung im Lichte der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. Januar 2025 (Az. III ZR 180/24), wonach Ärztinnen un…
  116. Schriftliche Frage 116 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung Berechnungen oder Schätzung dazu vor, in welcher Größenordnung die Einsparungen in der Sozialhilfe (Hilfe zur Pfl…
  117. Schriftliche Frage 117 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich der Frage, wie viele gemäß des Infektionsschutzgesetzes (§ 6 Absatz 1 Nummer 1…
  118. Schriftliche Frage 118 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Wie viele FFP2-Masken wurden seit Beginn der COVID-19-Pandemie durch den Bund jeweils zu Einkaufspreisen (brutto je Stück) in den nachfolgen…
  119. Schriftliche Frage 119 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche alternativen Begriffe sind der Bundesregierung bekannt, um die typische Wurstform von insbesondere pflanzlichen Lebensmitteln wie veg…
  120. Schriftliche Frage 120 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für ein ausnahmsloses Verbot des Transportes (inklusive Schiffstransporte) von landwir…
  121. Schriftliche Frage 121 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch sind die in der Finanzplanung für das Jahr 2025 vorgesehenen sowie für das Jahr 2026 eingeplanten Haushaltsmittel für die derzeit l…
  122. Schriftliche Frage 122 von Niklas Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Für welche konkreten Aufgaben, Maßnahmen und Bereiche sollen die im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat des Deutschen Bundest…
  123. Schriftliche Frage 123 von Katrin Fey (DIE LINKE): Ist die Bundesregierung an der Finanzierung der Erarbeitung der „land use plans“ im Distrikt Tarime in Tansania (siehe Meldung der Zoologisc…
  124. Schriftliche Frage 124 von Mirco Hanker (AfD): An welche konkreten Empfängergruppen beabsichtigt die Bundesregierung, den im „Bericht aus Berlin“ (ARD, 12. Oktober 2025) von der Bundesmin…
  125. Schriftliche Frage 125 von Katalin Gennburg (DIE LINKE): Haben die „Leitlinien Gendergerechte Stadtentwicklung“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bereits zur Förderun…
  126. Schriftliche Frage 126 von Katalin Gennburg (DIE LINKE): Wird mit dem sogenannten „Bau-Turbo“ tatsächlich die Vorgabe, dass Neubauten sich nach § 34 des Baugesetzbuchs städtebaulich in die Umgebung…
  127. Schriftliche Frage 127 von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Strategie (Zielgruppen, Kanäle, Messaging) verfolgt die Bundesregierung für ihre geplante Werbekampagne zur Neuen Wohngemeinnützigkei…

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2387 21. Wahlperiode 24.10.2025 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 100, 101 Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 62, 63 Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52, 53 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 8 Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73, 80 Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88, 89 Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90, 91 Broßart, Victoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Brucker, Erhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 10, 11, 12, 42 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 13, 110 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 103 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81, 82 Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Gebel, Kathrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Abgeordnete Nummer der Frage Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 125, 126 Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Göring-Eckardt, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 54, 55 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 Grau, Armin, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 2, 16, 113 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44, 64, 75 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Hilse, Karsten (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 19, 83, 84 Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 20, 114 Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 65, 66 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 Koçak, Ferat (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67, 68 Abgeordnete Nummer der Frage Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 97 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Krauthausen, Manuel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 115 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 76 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 119, 120, 121 Meiners, Danny (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 4 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 27 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Otten, Gerold (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 50 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 98 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 30, 31, 69 Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . 78, 79, 106, 107 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Abgeordnete Nummer der Frage Ramelow, Bodo (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 34 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 70 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Rentzsch, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 58 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 71, 99 Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Steinmüller, Hanna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 60 Valent, Aaron (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Wagener, Niklas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Wirth, Christian, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117, 118 Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Drucksache 21/2387 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Göring-Eckardt, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Rentzsch, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Brucker, Erhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 8, 9 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Seite Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 23 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Ramelow, Bodo (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Valent, Aaron (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Wirth, Christian, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Meiners, Danny (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Otten, Gerold (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/2387 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41, 42 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 50, 51 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Koçak, Ferat (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52, 53 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 54 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Gebel, Kathrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 58 Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Seite Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59, 60 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61, 62 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Broßart, Victoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Drucksache 21/2387 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Hilse, Karsten (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Krauthausen, Manuel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76, 77 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Grau, Armin, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Seite Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84, 85 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 86, 87 Wagener, Niklas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 90, 91 Steinmüller, Hanna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/2387 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordnete Katrin Göring- Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sind dem Beauftragten für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer, der an der Berufung von Martin E. zum Burghauptmann der Wartburg und Direktor der Wartburg-Stiftung durch eine Vertretung beteiligt war, die gegen den Kandidaten erhobenen rassistischen Vorwürfe bekannt, und wie bewertet er diese im Hinblick auf die Berufung? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 24. Oktober 2025 Dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sind die Vorwürfe bekannt. Er stellt sich gegen jede Art rassistischen und menschenverachtenden Verhaltens. Die Berufung im Stiftungsrat erfolgte in geheimer Abstimmung. 2. Abgeordneter Ates Gürpinar (Die Linke) Aus welchen Gründen wurden die inhaltlichen Ergebnisse eines Rechtsgutachtens zur Vereinbarkeit von Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den deutschen Binnengrenzen dem „Tagesspiegel“ nicht auf Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Verfügung gestellt, obwohl nach von mir geteilter Auffassung des „Tagesspiegels“ die Möglichkeit bestanden hätte, aus Sicht der Bundesregierung geheimhaltungsbedürftige Passagen zu politischen Handlungsoptionen der Bundesregierung in Bezug auf angrenzende Mitgliedstaaten und die EU-Kommission zu schwärzen, und inwiefern ist nach Einschätzung der Bundesregierung tatsächlich mit nachteiligen Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder laufende Verhandlungen zu rechnen, falls diese Analysen vollständig oder geschwärzt veröffentlicht würden (www.tagesspiegel.de/politik/auswirkungen-auf-i nternationale-beziehungen-kanzleramt-sperrt-guta chten-zu-grenz-zuruckweisungen-1448582 6.html)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 22. Oktober 2025 Der in Bezug genommene Antrag auf Informationszugang wurde aufgrund des Vorliegens von Versagungsgründen nach dem Informationsfreiheitsgesetz abgelehnt. Weitere Angaben können nicht gemacht werden, da der Sachverhalt Gegenstand eines laufenden Verwaltungsverfahrens ist. 3. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Erachtet der Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer die Dar- und Ausstellung von übergroßen Penisskulpturen, wie ich sie in zwei von der Bundesregierung finanzierten Ausstellungen im Gropius Bau und im Haus der Kulturen der Welt vorfand, grundsätzlich als förderungswürdig (und wenn ja, bitte begründen)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 21. Oktober 2025 Der Martin-Gropius-Bau ist ein Teil der Berliner Festspiele. Das Haus der Kulturen der Welt und die Berliner Festspiele sind Geschäftsbereiche der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH (KBB). Unternehmensgegenstand der KBB GmbH ist die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Veranstaltungen im kulturellen Bereich in der Hauptstadt Berlin. Die künstlerischen Inhalte bestimmen die Intendantinnen und Intendanten bzw. die Direktorin des Martin-Gropius-Baus in eigener Verantwortung. Die Bundesregierung kommentiert diese nicht. 4. Abgeordneter Sascha Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche weitere Verwendung für die dem „Kultur- Pass“ zu Grunde liegende App und IT- Infrastruktur erwägt die Bundesregierung für die Zeit nach dem angekündigten Ende der Finanzierung des Angebots (vgl.: www.deutschlandfunk.de/kulturp ass-fuer-jugendliche-wird-eingestellt-100.html), und inwiefern wäre die technische Plattform des Kultur-Passes für andere Nutzungszwecke – z. B. als Bereitstellungsplattform für zweckgebundene Gutscheine oder Geldleistungen für die Gesamtbevölkerung oder ausgewählte Teile der Bevölkerung – nach einer ggf. notwendigen Erweiterung bzw. Anpassung der Programmierung geeignet? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 22. Oktober 2025 Ohne entsprechende Systemanpassungen und -aktualisierungen sowie eine Neuaushandlung der Vertragsbedingungen mit dem Anbieter kann die für den KulturPass entwickelte Softwarestruktur nicht unmittelbar anderweitig eingesetzt werden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 5. Abgeordnete Maren Kaminski (Die Linke) Wie rechtfertigt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses des „Hauses der Kulturen“ in Göttingen (Hagenweg 2e) vor dem Hindergrund der wichtigen Rolle dieser Einrichtung im sozio-kulturellen Leben gerade von Menschen mit Migrationshintergrund in Göttingen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 21. Oktober 2025 Die Zukunftswerkstatt e. V. hatte mit Mietvertrag vom 5./6. Januar 2005 das sogenannte Haus der Kulturen angemietet. Im Mietvertrag wurde vereinbart, dass die Mieterin die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht übernimmt. Im Dezember 2024 sind bei einer Liegenschaftsbegehung, an der Beschäftigte der BImA, des Staatlichen Baumanagements Südniedersachsen und der Mieterin teilgenommen haben, Mängel bei von der Mieterin vorgenommenen Ein- und Umbauten festgestellt worden. Die Mängel waren so gravierend, dass in einem Brandfall mit einem Personenschaden zu rechnen wäre. Aufgrund dessen ist zwischen der BImA und der Mieterin einvernehmlich eine Mängelliste erstellt worden. Darin wurde vereinbart, welche Mängel die Mieterin gemäß der vertraglichen Vereinbarung zu beseitigen hat. Die Mängelbeseitigung ist im Laufe des Jahres 2025 durch Liegenschaftsbegehungen überprüft worden, in deren Ergebnis die BImA festgestellt hat, dass die Mängel nach wie vor bestehen. Durch ein vom Staatlichen Baumanagement beauftragtes Ingenieurbüro erhielt die BImA zudem Kenntnis von weiteren Mängeln, insbesondere zum Gebäudebrandschutz. Der im Gutachten dokumentierte Zustand machte deutlich, dass die Mieterin der Pflicht zur Beseitigung der Mängel nicht nachgekommen war und diese immer noch eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. Die BImA hat die Mieterin wiederholt auf die Gefahren hingewiesen und im Juli und September 2025 die Nutzung der Liegenschaft untersagt. Da dies nicht zu einer Verbesserung des Zustandes führte, sah die BImA zum Schutz der Beschäftigten bzw. der Besucherinnen und Besucher des „Hauses der Kulturen“ – auch nach Inanspruchnahme einer rechtlichen Beratung – keine andere Möglichkeit, als die fristlose bzw. hilfsweise fristgemäße Kündigung des Mietverhältnisses auszusprechen. Gleichwohl ist es das Bestreben der BImA eine zufriedenstellende Lösung zu erarbeiten: Die BImA ist gern bereit, ihren Bestand dahingehend zu überprüfen, ob ein Ersatzgebäude zur Verfügung gestellt werden kann. Die BImA wird sich kurzfristig mit der Mieterin in Verbindung setzen und den konkreten Bedarf erörtern. Zudem wird die BImA den Kontakt zur Oberbürgermeisterin der Stadt Göttingen suchen, um Alternativen für eine Weiternutzung des „Hauses der Kulturen“ zu besprechen. 6. Abgeordneter Matthias Rentzsch (AfD) Ist es den Mitgliedern des Deutschen Bundestages (MdB) gestattet, die Verwendungsnachweise gemäß § 44 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Verbindung mit Nummer 6 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) einzusehen, und wenn ja, wie ist der Werdegang der Einsichtnahme für MdB, und wenn nein, auf welcher rechtlichen Grundlage ist eine Einsichtnahme für MdB nicht gestattet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 20. Oktober 2025 Das parlamentarische Frage- und Informationsrecht dient der politischen Kontrolle der Bundesregierung, nicht aber der Erörterung abstrakter Rechtsfragen. Es vermittelt auch keinen Anspruch auf Aktenvorlage oder Einsichtnahme. Auch das Zuwendungsrecht enthält keine Regelungen zur Einsichtnahme durch Mitglieder des Deutschen Bundestages in Verwendungsnachweise von Zuwendungsempfängern des Bundes. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 7. Abgeordneter Adam Balten (AfD) Welche Gruppierungen, Organisationen oder Zusammenschlüsse werden nach dem aktuellen Stand von der Bundesregierung als linksextremistische Bestrebungen oder Organisationen eingestuft (bitte die 28 größten Gruppierungen, Organisationen oder Zusammenschlüsse namentlich auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. Oktober 2025 Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) den gesetzlichen Auftrag, Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, zu beobachten. Das BfV sammelt im Rahmen dieses gesetzlichen Auftrags Informationen und wertet diese aus. Im jährlich veröffentlichten Verfassungsschutzbericht (VSB) bildet das BfV regelmäßig aktuelle, relevante Entwicklungen und Bestrebungen für das jeweilige Berichtsjahr ab. Extremistische Strukturen und deren Aktivitäten werden erwähnt, wenn sie im Berichtszeitraum Relevanz entfaltet haben. Informationen zu ideologischen Hintergründen, Strukturdaten, Aktivitäten und Publikationen der wichtigsten Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes befinden sich in entsprechenden Einzelübersichten im Anschluss an die jeweiligen Berichtsteile. Dies gilt auch für die Berichtsteile zum Linksextremismus und auslandsbezogenen (Links-)Extremismus. Im Folgenden wird auf solche Organisationen mit mindestens dreistelliger Mitglieder- bzw. Anhängerzahl eingegangen. Im Phänomenbereich Linksextremismus ist die „Rote Hilfe e. V.“ die bundesweit größte im VSB erwähnte Gruppierung in Deutschland. Ebenso hervorstechend sind die Autonomen, die die größte Gruppe im gewaltorientierten Linksextremismus bilden. Dieser große Teilbereich des Linksextremismus ist typischerweise gekennzeichnet durch unverbindliche Strukturen und Kleingruppen, die auf persönlichen Beziehungen beruhen. Die größte anarchistische Organisation in Deutschland ist derzeit die „Freie Arbeiter*innen Union“ (FAU). Weitere große linksextremistische Akteure sind die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), die „Deutsche Kommunistische Partei (DKP), die „Interventionistische Linke“, die „Sozialistische Gleichheitspartei“ (SGP), die „Antifaschistische Aktion Süd“ sowie die „Perspektive Kommunismus“. Die größten linksextremistischen Gruppierungen im Phänomenbereich des Auslandsbezogenen Extremismus haben ihren politischen Ursprung in der Türkei. Zu ihnen zählt zunächst die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK), deren vorrangiges Ziel die kulturelle Autonomie und lokale Selbstverwaltung der Kurdinnen und Kurden in der Türkei, im Nordirak und in Nordsyrien ist. Türkische Linksextremisten verfolgen wiederum das Ziel, die Staats- und Gesellschaftsordnung in der Türkei gewaltsam zu überwinden und an ihrer Stelle eine kommunistische Gesellschaftsordnung zu errichten. Zu den relevantesten, im VSB erwähnten und in Deutschland aktiven türkischen linksextremistischen Organisationen gehören die „Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front“ (DHKP-C), die „Marxistische Leninistische Kommunistische Partei“ (MLKP) mit ihrer Jugendorganisation „Young Struggle“ (YS), die – trotz Namensähnlichkeit voneinander zu unterscheidenden – Parteien „Türkische Kommunistische Partei-Marxisten Leninisten“ (TKP-ML) und die „Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten“ (TKP/ML). Zudem ist die „Volksfront für die Befreiung Palästinas“ (PFLP) als eine linksextremistische Organisation aus dem säkularen propalästinensischen Spektrum zu nennen. Eine weitergehende und darüberhinausgehende Beauskunftung muss aus Gründen des Staatswohls unterbleiben, da ansonsten Rückschlüsse auf Aufklärungsprofile, den Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise des BfV gezogen werden könnten. Insbesondere kann eine regelmäßige Abfrage umfangreicher Listen vom BfV bearbeiteter extremistischer Bestrebungen sowie deren Größenverhältnissen Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf und Arbeitsschwerpunkte des BfV zulassen. Hierdurch könnten das Aufklärungsinteresse und der Erkenntnisstand des BfV zu einzelnen Gruppierungen, Organisationen oder Zusammenschlüssen offengelegt werden und eine Erkenntnisgewinnung erschwert oder in Einzelfällen unmöglich gemacht werden. Die Funktionsfähigkeit des BfV wäre dadurch nachhaltig beeinträchtigt. Dies würde einen Nachteil für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Aus der sorgfältigen Abwägung der Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Erschwerend kommt im vorliegenden Fall hinzu, dass bei einem Bekanntwerden der teils nicht öffentlichen Beobachtung von betroffenen Gruppierungen und Zusammenschlüssen sowie ihrer teils mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobenen Größenordnungen die betroffenen nachrichtendienstlichen Methoden und Werkzeuge nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden können. Dies würde nachrichtendienstliche Erkenntnisquellen bzw. das Aufklärungsinteresse gefährden. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen. Zudem könnten die möglichen Rückschlüsse in nicht unerheblichem Maße die Zuständigkeit und Erkenntnisquellen der Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) tangieren und somit einen erheblichen Eingriff in das föderale Gefüge darstellen. 8. Abgeordneter Lukas Benner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Dokumente sind von der Bundesregierung seit Beginn der Kanzlerschaft von Friedrich Merz jeweils als „STRENG GEHEIM“, „GE- HEIM“, „VS-VERTRAULICH“ und „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft worden, und wie viele in-camera-Verfahren betreffend die Verweigerung eines geltend gemachten Anspruchs auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz oder dem Umweltinformationsgesetz im Geschäftsbereich der Bundesregierung wurden und werden seither geführt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. Oktober 2025 Die Anzahl der Dokumente, die die Bundesregierung seit Beginn der Kanzlerschaft von Friedrich Merz ab dem 6. Mai 2025 als STRENG GEHEIM, GEHEIM oder VS-VERTRAULICH eingestuft hat, ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: STRENG GEHEIM GEHEIM VS-VER- TRAULICH 1 860 531 Zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH wird in der Bundesregierung keine Statistik geführt. Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf die in dieser Frist ermittelbaren Informationen beschränkt. Umfassende Ressortabfragen durch die Bundesregierung unter Einbeziehung der jeweiligen Geschäftsbereichsbehörden, die umfangreiche Recherchen über vorhandene Daten hinaus erfordern, sind in dieser Frist in der Regel nicht leistbar. Soweit es hinsichtlich des zweiten Teils der Frage recherchierbar war, wurden und werden keine incamera-Verfahren betreffend die Verweigerung eines geltend gemachten Anspruchs auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz oder dem Umweltinformationsgesetz im Geschäftsbereich der Bundesregierung geführt. 9. Abgeordneter Erhard Brucker (AfD) Verfügen die Bundespolizei sowie die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH aus Sicht der Bundesregierung bereits aktuell über technische Mittel, um gegen rechtswidrige Drohnenüberflüge an Flughäfen vorzugehen, und wenn ja, welche Mittel sind dies? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. Oktober 2025 Die gegenwärtige Lage ist gekennzeichnet von täglichen Drohnensichtungen über Flughäfen, militärischen Anlagen, kritischer Infrastruktur und sonstigen wichtigen Einrichtungen. Die Bundespolizei verfügt über technische Mittel, um gegen diese Bedrohungen vorzugehen. Über die Details der genutzten Produkte können keine konkreten Auskünfte gegeben werden, damit keine Rückschlüsse auf Einsatztaktiken oder Fähigkeiten an die Öffentlichkeit geraten, die den Einsatzerfolg oder den Schutz der Einrichtungen und deren Nutzer beeinträchtigen könnten. Die Bundesregierung stuft die erfragte Information deshalb nach § 4 Absatz 2 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VS-Anweisung – VSA) als VS-Nur für den Dienstgebrauch ein verweist auf die gesondert übersandte Anlage.1 Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ist keine Gefahrenabwehrbehörde, sodass sie auch keine technischen Mittel benötigt, um gegen rechtswidrige Drohnenüberflüge an Flughäfen vorzugehen. 10. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Sind an mich herangetragene Informationen zutreffend, wonach am 9. Oktober 2025 eine Abschiebung mehrerer Personen über Nairobi (Kenia) nach Aden (Jemen) stattgefunden hat, und wenn ja, wie viele Personen waren davon betroffen (bitte auch nach beteiligten Bundesländern aufschlüsseln), und hat die Bundesregierung Kenntnis vom Verbleib der abgeschobenen Personen, und wenn ja, ist ihr insbesondere bekannt, ob drei der Betroffenen bei der Ankunft am Flughafen in Aden festgenommen wurden, wie mir berichtet wurde? 1 Das Bundesministerium des Innern hat einen Teil der Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. Oktober 2025 Im Rahmen der am 9. Oktober 2025 durchgeführten Sammelcharterrückführung wurden drei jemenitische Staatsangehörige über Nairobi (Kenia) und Aden (Jemen) rückgeführt. Die Bundespolizei führte die operative Rückführungsmaßnahme in Amtshilfe für die Länder Bayern (zwei Fälle) und Niedersachsen (ein Fall) durch. Die Personen wurden den jemenitischen Behörden übergeben. Zum weiteren Verbleib der Personen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 11. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Wie viele Aufnahmezusagen für afghanische Staatsangehörige wurden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zurückgenommen, nachdem im jeweiligen Verfahren eine gerichtliche Entscheidung, welche die Bundesregierung zur Erteilung der Visa verpflichtete, ergangen war (bitte nach Monaten differenzieren und auch die Gesamtzahl der betroffenen Personen nennen), und trifft es zu, dass Mitarbeitende des BAMF sich aufgrund dieses Vorgehens an das Justiziariat gewandt haben (vgl. www.sueddeutsc he.de/politik/afghanistan-deutschland-aufnahmepr ogramme-fluechtlinge-pakistan-ortskraefte-bunde sregierung-li.3316486?reduced=true), und wenn ja, was war das Ergebnis dieses Prozesses (bitte möglichst detailliert erläutern)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 21. Oktober 2025 Die Prüfung eines Widerrufs oder der Rücknahme einer Aufnahmezusage im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan erfolgt unabhängig von laufenden Eil- oder Klageverfahren auf Visumserteilung. In den bisher erfolgten Aufhebungen von Aufnahmezusagen im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan lagen die die Aufhebung tragenden Gründe stets bereits vor der Einleitung eines Eil- bzw. Klageverfahrens auf Visumserteilung vor. Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen im Übrigen nicht vor. Hinsichtlich der Aufhebung einer Aufnahmezusage im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan werden die Umstände des konkreten Einzelfalles von der Bundesregierung in jedem Verfahrensstadium umfassend geprüft und daraus resultierende Handlungsoptionen sorgfältig abgewogen. Hierzu erfolgt anlassbezogen der Austausch zwischen den betroffenen Fachreferaten innerhalb einer Behörde. Das Ergebnis dieser Prüfung bildet die Grundlage für die Entscheidung der Behörde im konkreten Einzelfall. 12. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Wie viele Personen wurden in den ersten drei Quartalen 2025 aus Deutschland abgeschoben (bitte nach den 12 wichtigsten Zielstaaten aufschlüsseln), und wie viele der in den ersten drei Quartalen abgeschobenen Personen waren unter 14 Jahre alt, 14 bis 18 Jahre alt, 60 bis 70 Jahre alt, über 70 Jahre alt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. Oktober 2025 Die erfragten Daten bitte ich den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen: Vollzogene Abschiebungen nach Zielland Januar bis September 2025 Gesamt 17.651 davon die 12-häufigsten Türkei  1.614 Georgien  1.379 Spanien    928 Frankreich    842 Serbien    722 Bulgarien    655 Albanien    637 Griechenland    637 Moldau    636 Nordmazedonien    618 Polen    610 Marokko    604 Vollzogene Abschiebungen nach Altersklassen Januar bis September 2025 Gesamt 17.651 Altersklassen  0–13 Jahre  2.396 14–18 Jahre    699 60–70 Jahre    275 über 70 Jahre     54 13. Abgeordneter Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sieht die Bundesregierung mit Blick auf die von den Diensten aktuell ausgewiesene Bedrohungslage spezifischen Schutzbedarf, auch im Rahmen der KRITIS-Gesetzgebung, für Einrichtungen des Blutspendedienstes, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung zum Schutz der Blutspendeeinrichtungen, wie den Einrichtungen des Blutspendeservice West in Hagen, in dem ein Viertel aller Blutkonserven und Blutprodukte in Deutschland lagert, hergestellt und umgeschlagen wird, nötig, um die Versorgung mit Blutprodukten für die Bevölkerung in Deutschland einschließlich der Bundeswehr sicherzustellen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. Oktober 2025 Die Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen (KRITIS) ist für die Bundesregierung angesichts der allgemeinen Bedrohungslage von hoher Bedeutung. Das KRITIS-Dachgesetz wird die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (sog. CER-Richtlinie) in nationales Recht Umsetzen und erstmalig sektorenübergreifende Mindestvorgaben für die physische Resilienz für KRITIS vorsehen. Mit dem NIS-2 Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) wird die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Das NIS2UmsuCG wird die IT-Sicherheit erhöhen, indem sich der Kreis der Unternehmen, die Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit und Meldepflichten bei IT-Sicherheitsvorfällen zu erfüllen haben, über die bisher hauptsächlich erfassten KRITIS-Unternehmen hinaus signifikant erweitern. Zudem werden Aufsichtsbefugnisse des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erweitert und deren Durchsetzung gestärkt. Beide Gesetzesvorhaben befinden sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die Anwendungsbereiche der beiden Gesetze erfassen auch den Sektor Gesundheit. Ob bestimmte Unternehmen als Betreiber kritischer Anlagen von den Verpflichtungen der Gesetze erfasst sind, soll durch eine gemeinsame Rechtsverordnung näher geregelt werden. Diese soll sich systematisch und inhaltlich an der BSI-Kritisverordnung orientieren unter Anpassung an europarechtliche Anforderungen nach der Richtlinie (EU) 2022/2557. Gemäß aktueller BSI-Kritisverordnung gehören Anlagen zur Herstellung, Produktion, Steuerung, Vertrieb und der Lagerung von Blutplasma zu kritischen Infrastrukturen, sofern sie die hier vorgesehenen Schwellenwerte überschreiten. Für betroffene Blutspendeeinrichtungen bedeuten die neuen europäischen Vorgaben die Pflicht zur Einhaltung höherer und detaillierterer Sicherheitsstandards, sowie Pflichten zur regelmäßigen Dokumentation und Nachweisführung über deren Einhaltung. 14. Abgeordneter Peter Felser (AfD) Sieht die Bundesregierung aufgrund der öffentlich geäußerten Absicht und in dem hiermit nach meiner Interpretation verbundenen Gewaltaufruf, das Medium Apollo News aus Berlin-Treptow zu vertreiben, von dem sich die Bundespartei Die Linke bislang nicht distanzierte (https://apoll o-news.net/keine-distanzierung-bundes-linke-sch weigt-zu-gewaltrhetorik-gegen-apollo-news/) Anlass zu prüfen, ob insoweit tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des § 4 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vorliegen, und sieht die Bundesregierung mit Blick auf die Beteiligung einer als solcher auftretenden Beschäftigten der staatlich geförderten Amadeu-Antonio-Stiftung (www.berliner-zeitun g.de/politik-gesellschaft/aus-den-koepfen- treibenwie-linke-und-eine-bundesstiftung-gegen-ein-med ium-mobilisieren-aus-den-koepfen-treiben- wenndie-linke-und-eine-stiftung-die-pressefreiheit- insvisier-nehmen-li.2360906) einen Anlass zur Prüfung der Beendigung der staatlichen Förderung für die Amadeu-Antonio-Stiftung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Oktober 2025 Die Bundesregierung lehnt jede Form der Gewaltanwendung entschieden ab und verurteilt Aufrufe zur Gewalt uneingeschränkt. Der Bundesregierung ist die von Ihnen in Bezug genommene Äußerung, die im Rahmen einer Veranstaltung des Bezirksverbands Treptow-Köpenick der Partei Die Linke erfolgte, bekannt. Diese Veranstaltung, an der auch weitere Organisationen wie z. B. eine Repräsentantin der Amadeu Antonio Stiftung teilnahmen, wurde von der Bundesregierung weder gefördert noch gebilligt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) den gesetzlichen Auftrag, Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, zu beobachten. § 4 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c BVerfSchG definiert derartige Bestrebungen als politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete „Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen.“ Als Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sind daher solche anzusehen, die über die bloße Kritik an Verfassungswerten und Verfassungsgrundsätzen hinaus Aktivitäten zu deren Beseitigung (so BVerfGE 113, 63 [81 f.]; BVerwGE 137, 275 Rn. 61) oder zu einer Umgestaltung der Staats- und Gesellschaftsordnung in Richtung einer mit den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbarenden Ordnung entfalten (so BVerwGE 137, 275 Rn. 40). Eine öffentliche Einschätzung bzw. eine Stellungnahme zu einzelnen Organisationen nimmt das BfV auf dieser Grundlage im jährlich veröffentlichten Verfassungsschutzbericht vor. Weder die Partei Die Linke bzw. einzelne Bezirksverbände dieser Partei noch die Amadeu Antonio Stiftung werden derzeit im Verfassungsschutzbericht des Bundes als extremistische Bestrebung erwähnt. 15. Abgeordneter Rainer Galla (AfD) Treffen Presseberichte zu, wonach „der Inlandsgeheimdienst rund 32.500 Menschen in Deutschland dem Spektrum ‚Ausländerextremismus‘ zurechnet“ (https://apollo-news.net/auslnderextremi smus-steigt-deutlich-an-geheimdienstchefs-warne n-vor-hamas-in-deutschland/), obwohl das Bundesministerium des Innern von „28.650 Personen mit Potenzial im auslandsbezogendem (sic!) Extremismus (Schätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz)“ spricht (www.bmi.bund.de/DE/t hemen/sicherheit/extremismus/auslandsbezogene r_extremismus/auslandsbezogener_extremismus- node.html bitte den geschätzten Wert der diesem Spektrum zugerechneten Personen für die Jahre 2025 bis 2024 zum Jahresende angeben, zudem die aktuellste verfügbare Schätzung für 2025), und wie viele dieser Personen waren bzw. sind als Gefährder im Sinne der Definition des Bundeskriminalamtes (vgl. www.bka.de/DE/UnsereAufgab en/Deliktsbereiche/PMK/pmk_node.html#doc569 76bodyText1) eingestuft (bitte wie zuvor aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. Oktober 2025 Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gibt das Personenpotenzial im Auslandsbezogenen Extremismus im aktuellen Verfassungsschutzbericht mit 32.500 Personen an. Die Angabe auf der Website des Bundesministeriums des Innern (BMI) wurde aktualisiert. Zum Stichtag 2. Dezember 2024 waren 13 Personen als Gefährder im Bereich der PMK -ausländische Ideologie- eingestuft. Zum Stichtag 1. Oktober 2025 waren ebenfalls 13 Personen als Gefährder im Bereich der PMK -ausländische Ideologie- eingestuft. 16. Abgeordneter Ates Gürpinar (Die Linke) Steht die Erklärung des Bundesministers des Innern Alexander Dobrindt zu Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den deutschen Binnengrenzen, „Wir befinden uns vollkommen im Rahmen der Rechtssituation – sowohl was die deutsche Rechtslage als auch die europäische Rechtslage anbelangt“ (vgl. www.tagesschau.de/inland/i nnenpolitik/grenzkontrollen-bilanz-100.html) im Einklang mit den Feststellungen des in einem Artikel des „Tagesspiegel“ genannten Gutachtens (www.tagesspiegel.de/politik/auswirkungen-auf-i nternationale-beziehungen-kanzleramt-sperrt-guta chten-zu-grenz-zuruckweisungen-1448582 6 .html), und wenn nicht, auf welche anderen rechtlichen Einschätzungen stützte sich der Bundesinnenminister dabei, nachdem auch schon das Bundesministerium des Innern selbst nach einer Prüfung zu dem Ergebnis gekommen war, welch hohe Anforderungen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs diesbezüglich stellt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 27 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 20/13047)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Oktober 2025 Die Bundesregierung hat Kenntnis, kommentiert Presseberichterstattung aber grundsätzlich nicht. Das Bundesministerium des Innern hält an seiner Rechtsauffassung fest, dass Zurückweisungen von asylsuchenden Drittstaatsangehörigen im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen im Einklang mit nationalem und europäischem Recht stehen. 17. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie viele Angriffe erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung in Kliniken und Praxen auf Ärzte und Mitarbeiter im Jahr 2024 (bitte Gewalttaten gesondert ausweisen sowie jeweils eine Aufschlüsselung nach deutschen, nichtdeutschen, ungeklärten und unbekannten Tatverdächtigen vornehmen sowie anschließend die zehn führenden nichtdeutschen Nationalitäten in absoluten Zahlen bei Gewalttaten angeben; www.bild.de/leben-wiss en/medizin/gewalt-gegen-aerzte-und-pfleger-neu e-umfrage-enthuellt-erschreckende-zahlen-68f097 82672b2f7280fac1e4)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. Oktober 2025 Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der konkreten Fragestellung vor. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden zwar die Tatörtlichkeiten „Arztpraxis“ und „Krankenhaus“ zum Fall erfasst, nicht jedoch die genannten Berufsgruppen beim Opfer. Auch sind „Angriffe“ keine Straftatenkategorie der PKS. Hilfsweise werden nachfolgend die Fall- und Tatverdächtigenzahlen für die Tatörtlichkeiten Krankenhaus und Arztpraxis für die PKS-Schlüssel 224000 „vorsätzliche einfache Körperverletzung“ und 892000 „Gewaltkriminalität“ dargestellt. Der Summenschlüssel „892000 Gewaltkriminalität“ umfasst die folgenden Straftatenschlüssel: 010000 Mord § 211 StGB 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGB 221000 Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB 233000 Erpresserischer Menschenraub § 239a StGB 234000 Geiselnahme § 239b StGB 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 316c StGB Schlüssel Anzahl Fälle mit Tatörtlichkeit Krankenhaus oder Arztpraxis Anzahl deutsche Tatverdächtige Anzahl nicht-deutsche Tatverdächtige 224000 5.046 3.022 1.060* 892000 1.662   880   340** * Davon 30 Tatverdächtige, bei denen die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist, sowie drei nichtdeutsche Tatverdächtige, die ohne Angabe der Staatsangehörigkeit erfasst wurden. ** Davon sechs Tatverdächtige, bei denen die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist, sowie ein nichtdeutscher Tatverdächtiger, der ohne Angabe der Staatsangehörigkeit erfasst wurde. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass nichtdeutsche Tatverdächtige im Sinne der PKS-Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, Staatenlose sowie Personen, bei denen die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist oder zu denen keine Angaben zur Staatsangehörigkeit vorliegen, sind. Die Anzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen in oben genannten Fällen mit den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten können den nachstehenden Tabellen entnommen werden. Tabelle: PKS-Schlüssel 224000 „Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB“ Staatsangehörigkeit Anzahl Tatverdächtige Türkei 156 Syrien 101 Polen  63 Afghanistan  59 Ukraine  52 Italien  46 Irak  38 Rumänien  30 Serbien  27 Somalia  22 Tabelle: PKS-Schüssel 892000 „Gewaltkriminalität“ Staatsangehörigkeit Anzahl Tatverdächtige Türkei 43 Syrien 42 Afghanistan 24 Ukraine 15 Italien 13 Rumänien 13 Polen 12 Irak 12 Serbien 10 Russische Föderation  9 18. Abgeordneter Cem Ince (Die Linke) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Einfluss politischer Maßnahmen (z. B. wirtschafts-, finanz-, arbeits- sowie sozialpolitische) auf die Verbreitung rechtsextremer oder rechtspopulistischer Einstellungen in der Bevölkerung bzw. auf den Wahlerfolg entsprechender Parteien vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr aktuelles und zukünftiges Regierungshandeln (bitte auch die entsprechenden, der Bundesregierung bekannten wissenschaftlichen Studien nennen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. Oktober 2025 Der aktuelle Verfassungsschutzbericht verweist im Bereich Rechtsextremismus insbesondere auf das Mobilisierungspotenzial der Themenkomplexe Asyl und Migration, Nahostkonflikt und Wahlen. Darüber hinaus nimmt die Bundesregierung keine Analysen des Wahlerfolgs bestimmter Parteien vor. Kernanliegen der Bundesregierung ist es, allen verfassungsfeindlichen Bestrebungen entschlossen zu begegnen und unsere Demokratie zu stärken. Strategischer Mittelpunkt dabei ist die nachhaltige Bekämpfung von Extremismus im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes: Präventive Maßnahmen der politischen Bildung, Demokratieförderung und Extremismusprävention müssen stets mit repressiven Maßnahmen der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden ineinandergreifen. 19. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchem Grund hat das Bundesministerium des Innern (BMI) das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angewiesen vorrangig Anträge von „arbeitsfähigen“ Syrern zu bearbeiten, mit dem Ziel diese nach Syrien rückzuführen (www.bild.de/politik/inland/asylantraege- wiederbearbeiten-dobrindt-will-junge-arbeitsfaehige-syr er-abschieben-68e9ff9eec09503d99b73058), und inwiefern spielen arbeitsmarktpolitische Erwägungen bei der Bearbeitung von Asylanträgen durch das BAMF eine Rolle? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 24. Oktober 2025 Im Asylverfahren prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in jedem Einzelfall, ob ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Absatz 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes vorliegt. Hierbei hat es nicht nur Erkenntnisse zur Lage in Syrien heranzuziehen, sondern auch die individuelle Situation des jeweiligen Antragstellenden zu würdigen und berücksichtigen. Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung darf für die Versagung eines Abschiebungsverbots nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein, dass die betreffende Person in eine extreme materielle Notlage geraten wird, die es ihnen nicht erlaubt, ihre elementarsten Grundbedürfnisse hinsichtlich Unterkunft, Ernährung und Hygiene zu befriedigen. Nach der Rechtsprechung ist im Rahmen dieser Würdigung unter anderem insbesondere der Umstand der Arbeitsfähigkeit von Bedeutung. Im Übrigen gilt, dass aufgrund der volatilen Lage Entscheidungen und Widerrufsverfahren von Asylantragstellenden aus Syrien weiterhin bis auf Weiteres aufgeschoben werden, soweit die Lage für Beurteilung des Einzelfalls nicht ausreichend klar ist. 20. Abgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist es zutreffend, dass eine Bund-Länder- Arbeitsgruppe „Bedrohungsmanagement/ Gewaltprävention“ infolge der Beschlüsse „Innere Sicherheit angesichts der Anschläge von Aschaffenburg, Magdeburg, Mannheim und Solingen“ der Innenministerkonferenz sowie „Prävention von Gewaltdelikten von Menschen mit psychischen Erkrankungen“ der Gesundheitsministerkonferenz eingesetzt wurde, die sich zu sensiblen Fragen des Datenaustauschs im Hinblick auf psychisch kranke Straftäterinnen und Straftäter berät, und wenn ja, wie ist die Arbeitsgruppe zusammengesetzt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. Oktober 2025 Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) hat anlässlich ihrer 213. Sitzung vom 9. bis 11. Dezember 2020 die Einrichtung einer Bund-Länder-Offenen-Arbeitsgruppe „Früherkennung von potenziellen Amokläufern und Attentätern zur Verhinderung von Amoktaten und Anschlägen“ (BLAG FAVAA) beauftragt. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat professionsübergreifend und interdisziplinär mit Behördenvertretern und der Wissenschaft zusammengearbeitet. Auf ihrer 219. Sitzung vom 14. bis 16. Juni 2023 hat die IMK eine weitere Befassung mit dem Thema in der neu eingesetzten BLAG „Früherkennung und Bedrohungsmanagement“ (BLAG FEBM) beschlossen. Neben der Fortführung der Arbeiten BLAG FAAVAA wurde der Auftrag um die Betrachtung psychisch beeinträchtigter Menschen mit hohem Gewaltpotenzial mit und ohne Bezug zur politisch motivierten Kriminalität erweitert. Anlässlich ihrer Sondersitzung am 27. Januar 2025 hat sich die IMK mit den Gewalttaten der jüngsten Vergangenheit befasst, bei denen oftmals Personen mit psychischen Auffälligkeiten als Täter in Erscheinung getreten sind, und ein aktives Einbringen aller Länder in die BLAG FEBM gefordert (siehe Beschlussniederschrift zur Sondersitzung: www.innenm inisterkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2025_01_27/Besch luss.pdf). Die im Auftrag der IMK tätige BLAG FEBM wurde mithin schon vor der IMK-Sondersitzung eingerichtet und befasst sich auch mit Fragen der ressortübergreifenden Netzwerkarbeit und des Datenaustauschs. Die Beratungen dieser BLAG dauern an. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 17 und 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1172 verwiesen. Auch die Gesundheitsministerkonferenz hat sich bei ihrer 98. Sitzung am 11. und 12. Juni 2025 unter TOP 12.1 mit der Prävention von Gewaltdelikten von Menschen mit psychischen Erkrankungen befasst und unter anderem beschlossen, in ihren Gremien Fragen in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie erforderliche Anpassungen und Verantwortlichkeiten zum Schutz der Bevölkerung, aber auch der psychisch kranken Menschen zu klären (siehe www.gmkonline.de/Beschlue sse.html). Die Beratungen der Länder hierzu dauern an. 21. Abgeordneter Rocco Kever (AfD) Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Pflicht zur digitalen Einreichung biometrischer Passfotos seit dem 1. Mai 2025 vor dem Hintergrund der – aus meiner Sicht – erheblichen wirtschaftlichen Beeinträchtigung von Fotografenbetrieben als kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), bei denen die Herstellung biometrisch konformer Passfotos eine zentrale Einnahmequelle darstellt, und wie bewertet die Bundesregierung die sozioökonomischen Auswirkungen auf diese Betriebe unter Berücksichtigung der Förderung fairen Wettbewerbs? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 20. Oktober 2025 Die Pflicht zur digitalen Einreichung biometrischer Passfotos geht auf entsprechende Vorschläge der Fachverbände im Rahmen der Verbändebeteiligung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen in der 19. Wahlperiode zurück. Hinsichtlich der Rechtfertigung verweist die Bundesregierung auf die Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 19/21986) sowie die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 19/24007). Mit Blick auf die Implikationen auf die Privatwirtschaft bleibt festzuhalten, dass 75 Prozent der für Ausweisdokumente verwendeten Lichtbilder von kleinen und mittleren Unternehmen stammen. 50 Prozent aller Lichtbilder werden über eine Cloud angeliefert und stammen insoweit insbesondere von Fotografenbetrieben. Die bisher vorliegenden Zahlen aus dem Wirkbetrieb bestätigen die Folgenabschätzung aus dem Gesetzgebungsvorhaben. Die langfristigen Auswirkungen werden im Rahmen der Gesetzesevaluierung zu betrachten sein. 22. Abgeordneter Jan Köstering (Die Linke) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es täglich illegitime Zutritte auf Gelände der kritischen Infrastruktur sowie Bedrohungen für die Schiffe der Bundeswehr auf See gibt (vgl. die Aussage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz in der öffentlichen Anhörung der Präsidentinnen und Präsidenten der Nachrichtendienste am 13. Oktober 2025), und wenn ja, wie viele dieser illegitimen Zutritte im Bereich der kritischen Infrastruktur im vergangenen Jahr wurden nach Kenntnis der Bundesregierung erfasst, und wie viele der ebenfalls erwähnten „Bedrohungen auf See“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im selben Zeitraum festgestellt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. Oktober 2025 Die Bundesregierung erhebt keine Statistik zur Häufigkeit von illegitimen Zutritten auf Liegenschaften kritischer Infrastruktureinrichtungen. Eine Bewertung kann daher nicht erfolgen. In Bezug auf Bedrohungen für die Schiffe der Bundeswehr sowie militärischen Einrichtungen ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Beantwortung der Fragestellungen aus Gründen des Staatswohls nicht, auch nicht in eingestufter Form, erfolgen kann. Eine Offenlegung von Bedrohungseinschätzungen zu Schiffen der Bundeswehr auf See kann Rückschlüsse auf die Aufklärungsfähigkeiten und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zulassen, die bei Offenlegung und Ausnutzung durch Dritte eigene Kräfte gefährden kann. Eine Preisgabe von Informationen hinsichtlich militärischer Liegenschaften könnte schwerwiegende Nachteile bei der Aufklärung und Abwehr von Spionage und Sabotage mit sich bringen und damit zu einer erheblichen Gefährdung militärischer Liegenschaften und des Bundeswehrpersonals führen. Unbefugte Dritte könnten daran ihre eigenen Maßnahmen zum Nachteil der Bundeswehr und somit der Bundesrepublik Deutschland ausrichten. Durch die Kenntnis der Informationen könnten ggf. auch Schwachstellen der Streitkräfte aufgedeckt werden, deren Kenntnis zum Nachteil der Einsatz- und Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr genutzt werden könnten. Daraus können erhebliche negative Folgewirkungen für die Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland entstehen. Auch eine Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen zu Vorkommnissen in Bezug auf militärische Liegenschaften, Einrichtungen und Anlagen als Verschlusssache beim Deutschen Bundestag würde der Bedeutung der Informationen in Hinblick auf die Verteidigungsbereitschaft und Aufklärungsfähigkeiten der Bundeswehr und somit den Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland nicht ausreichend Rechnung tragen. Selbst eine Bekanntgabe gegenüber dem begrenzten Kreis von Empfängern kann dem Schutzbedürfnis nicht hinreichend Rechnung tragen, da auch nur die geringe Gefahr des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart besonders schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. 23. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Wie viele Personen sind in den letzten fünf Jahren aus dem Gazastreifen nach Deutschland zugezogen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und nach Familiennachzug, Asyl, Resettlement-Programm etc. bis einschließlich Oktober 2025 angeben und die entsprechende Rechtsgrundlage benennen), und mit welchen Zuzugszahlen rechnet die Bundesregierung für die nächsten fünf Jahre? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. Oktober 2025 Wie viele Personen im Sinne der Anfrage unmittelbar aus dem Gazastreifen nach Deutschland eingereist sind, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Hilfsweise können folgende Angaben gemacht werden: Zum aktuell verfügbaren Stichtag 30. September 2025 waren im Ausländerzentralregister (AZR) 4.494 Personen mit der Staatsangehörigkeit „Personen aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)“ erfasst, die seit Januar 2021 nach Deutschland eingereist sind. Die nachfolgende Aufschlüsselung erfolgte nach Gründen und Rechtsgrundlagen des jeweils ersten im AZR gespeicherten aufenthaltsrechtlichen Status nach der Einreise. Diese Aufschlüsselungen sind allerdings nur eingeschränkt belastbar, z. B. da sich die Gründe einer Einreise nicht immer eindeutig im AZR abbilden bzw. auswerten lassen oder sich im Zeitverlauf ändern können. 2021 2022 2023 2024 2025 (Jan–Sep) Summe gesamt 873 910 1.277 1.031 403 4.494 darunter: völkerrechtliche, humanitäre, politische Gründe (ohne Asyl)   7  66    70 13   6   162 davon nach § 22 Satz 2 AufenthG (Aufnahme durch BMI)    50 7    57 nach § 23 Abs. 1 AufenthG (Aufnahme durch Land)   1   2     5   3    11 Asylanträge/Asylgesuche/Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender nach § 63a AsylG 569 550   775 639 243 2.776 familiäre Gründe 156 124   166 150  49   645 Zum zweiten Teil der Fragestellung sind aufgrund der volatilen Lage vor Ort keine belastbaren Aussagen möglich. 24. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auf welches „Problem im Stadtbild“ im Zusammenhang mit Migration bezog sich Bundeskanzler Friedrich Merz bei der Pressekonferenz anlässlich des Antrittsbesuchs des Bundeskanzlers in Brandenburg am 14. Oktober 2025 in Potsdam, und inwiefern leistet der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt einen Beitrag zur Lösung dieses Problems, indem er dabei ist, „jetzt in sehr großem Umfang auch Rückführungen zu ermöglichen“ (www.youtube.com/watch?v=qE4W s_jcJPY)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. Oktober 2025 Die Aussage des Bundeskanzlers steht für sich. Für Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung, das heißt auch für Ausweisungen und Rückführungen, sind nach dem Grundsatz der föderalen Aufgabenteilung grundsätzlich die Länder in eigener Zuständigkeit verantwortlich. Gleichwohl haben die die Bundesregierung tragenden Parteien in ihrem Koalitionsvertrag die Fortführung der Rückführungsoffensive vereinbart, um die Ausreisepflicht noch konsequenter umzusetzen. Insbesondere Straftäter und Gefährder sollen verstärkt abgeschoben werden, auch nach Afghanistan und Syrien. Außerdem ist eine stärkere Unterstützung der Länder durch den Bund bei Abschiebungen vorgesehen. Mit Blick auf die Kompetenzen des Bundes enthält die Rückführungsoffensive sowohl legislative als auch operative Elemente. 25. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Sind die nach meinem Verständnis als Mordaufrufe zu interpretierenden Aussagen auf der sogenannten Klimademo („Exit Gas Enter Future!“) am 20. September 2025 in Berlin, auf der gefordert wurde, „BURN THE OLD WHiTE MEN“ (deutsch: „VERBRENNT DIE ALTEN WEiS- SEN MÄNNER“), also nach meinem Verständnis Europäer („Weiße“) zu verbrennen, wobei diese Forderung auch in einem Video vom Sprecher der Grünen Jugend Jakob Blasel verbreitet wurde (www.instagram.com/jakob.blasel/p/DO2-zZ5C G28/) und dieses Video von zahlreichen Verbänden und Funktionären der Grünen und der Grünen Jugend, etwa der Grünen Jugend Hessen, der Grünen Kreis Siegen-Wittgenstein, der Grünen Ostallgäu, den Landessprechern der Grünen Jugend Schleswig-Holstein, den Landessprecherinnen der Grünen Jugend Mecklenburg-Vorpommern, einer Landessprecherin der Grünen Jugend Bremen, der Landesschatzmeisterin der Grünen Jugend Hessen und weiteren Funktionären und Bundestagsabgeordneten der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit einem Herzen für „Gefällt mir“ befürwortet wurde, wobei auf der Demonstration nach meinem Verständnis weitere Aufrufe zur Gewalt auf Schildern zu lesen waren, etwa auch der Aufruf, das angebliche „Patriarchat“ zu töten („Kill the Patriarchy“) und Reiche aufzuessen („EAT THE RICH!”), dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dessen eigene Darstellung seiner Aufgabe lautet, „Der Verfassungsschutz sorgt im Bund und in den 16 Ländern für die Sicherung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.“ (www.verf assungsschutz.de/DE/home/home_node.html), bekannt geworden, und wenn ja, sieht oder sah die Bundesregierung, insbesondere das BfV, Anlass zu prüfen, ob insoweit tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des § 4 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vorliegen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. Oktober 2025 Die Bundesregierung verweist auf die Beantwortung Ihrer Schriftlichen Fragen 35 und 36 auf Bundestagsdrucksache 21/469. 26. Abgeordneter Andreas Mayer (AfD) Wie viele Personen aus den Palästinensischen Gebieten haben in den vergangenen fünf Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln) jeweils ein nationales Visum bzw. einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken nach § 16b des Aufenthaltsgesetzes erhalten, und wie viele Aufenthaltstitel wurden im selben Zeitraum für nachziehende Familienangehörige dieser Studierenden erteilt (bitte ebenfalls nach Jahren aufschlüsseln sowie nach Aufenthaltszweck – insbesondere Ehepartnernachzug und Kindernachzug)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 20. Oktober 2025 Bei der Erteilung von Visa wird der Wohnsitz von Antragstellenden statistisch nicht erfasst. Die Zuständigkeit für Personen aus den palästinensischen Gebieten ist nach derzeitigem Stand wie folgt geregelt: Anträge von Personen jeglicher Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichem Aufenthalt im Westjordanland und Ost-Jerusalem werden im Vertretungsbüro Ramallah bearbeitet, Antragstellende jeglicher Nationalität aus Gaza müssen ihren Antrag bei der Deutschen Botschaft in Kairo stellen. Nachfolgend werden daher die Zahlen zu erteilten nationalen Visa zu Studienzwecken aus diesen zwei Auslandsvertretungen an Palästinenserinnen und Palästinenser für den Zeitraum 1. Januar 2021 bis 14. Oktober 2025 aufgeführt: Jahr 2021 2022 2023 2024 2025 (bis 14.10.) Summe Visa 203 206 154 108 149 820 Erteilte Aufenthaltstitel zu Studienzwecken nach § 16b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) lassen sich grundsätzlich aus dem Ausländerzentralregister (AZR) ermitteln. Bei der Speicherung von Personen im AZR wird jedoch nicht erfasst, von welchem Ort die Personen nach Deutschland eingereist sind. Daher werden im Folgenden AZR-Daten zu Personen mit der Staatsangehörigkeitsbezeichnung „Personen aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)“ herangezogen, die der nachfolgenden Tabelle entnommen werden können: Jahr 2021 2022 2023 2024 2025 (Jan–Sep) Summe erteilte Aufenthaltserlaubnisse nach § 16b AufenthG 148 83 63 39 11 344 Statistische Angaben zum zweiten Teil Ihrer Frage liegen nicht vor. Bezogen auf die Differenz zwischen der Zahl der erteilten Visa und der Zahl der erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 16b AufenthG liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor. 27. Abgeordnete Charlotte Antonia Neuhäuser (Die Linke) Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz, der rückläufige Asylerstanträge bewertetet mit der Aussage „Bei der Migration sind wir sehr weit [...] Aber wir haben natürlich immer im Stadtbild noch dieses Problem und deswegen ist der Bundesinnenminister ja auch dabei jetzt in sehr großem Umfang auch Rückführungen zu ermöglichen [...]“ (https://bsky.app/profile/eckstein.bsky. social/post/3m35hz74xdk2j, www.tagesspiege l.de/potsdam/brandenburg/sehen-das-problem-wei terhin-im-stadtbild-merz-zeigt-bei-besuch-in-pots dam-harte-linie-bei-migration-14556746.html, www.derstandard.de/story/3100000292062/ nachsoeder-hat-auch-merz-ein-problem-mit- migrationim-stadtbild), und wie bewertet die Bundesregierung diesen vom Bundeskanzler hergestellten Zusammenhang? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. Oktober 2025 Die Äußerungen des Bundeskanzlers stehen für sich. 28. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Was sind die konkreten Gründe dafür, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und/oder künftig der CISO Bund trotz der enormen sicherheitspolitischen Bedeutung der IT-Sicherheit und dem zweifellos großen Know-how des Bundesamts bei der Abwehr hybrider Bedrohungen nach den bisherigen Planungen nicht im Nationalen Sicherheitsrat vertreten ist/sind, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Bundesamt bei Themen, die seinen Tätigkeitsbereich unmittelbar betreffen (wie zum Beispiel IT-Sicherheit, Schutz Kritischer Infrastruktur, Künstliche Intelligenz, Bekämpfung von Desinformation) frühzeitig und umfänglich in Abstimmungen der Bundesregierung einbezogen wird? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Oktober 2025 Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrates sind neben dem Bundeskanzler die in § 2 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalen Sicherheitsrates aufgeführten Mitglieder der Bundesregierung, darunter der Bundesminister des Innern. Den Mitgliedern des Nationalen Sicherheitsrates obliegt der Einbezug nachgeordneter Behörden ihrer jeweiligen Geschäftsbereiche in ihre Mitarbeit im Nationalen Sicherheitsrat. Dies gilt auch für die in § 1 Absatz 3 Satz 2 genannte Aufgabe der Mitglieder der Bundesregierung, dem Nationalen Sicherheitsrat alle zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 4 der Geschäftsordnung können zudem neben den genannten Behörden weitere Behörden zu Sitzungen des Nationalen Sicherheitsrates anlassbezogen hinzugezogen werden. In der gegenwärtigen Fassung der Geschäftsordnung ist gemäß § 3 Absatz 1 Satz 4 eine Hinzuziehung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anlassbezogen möglich. Ferner kann der Vorsitz des Nationalen Sicherheitsrats weiteren Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Zuständigkeit oder ihrer herausragenden Fachkenntnisse einen Beitrag zur Willensbildung des Nationalen Sicherheitsrates leisten können, die Teilnahme – im Einzelfall oder auch dauerhaft – an Sitzungen des Nationalen Sicherheitsrates gestatten (gemäß § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung). Eine vergleichbare ständige Teilnahme der Präsidentin des BSI – wie beispielsweise für die Präsidenten der Nachrichtendienste, des Bundeskriminalamts sowie des Bundespolizeipräsidiums in § 3 Absatz 1 der Geschäftsordnung vorgesehen – kann durch Anpassung der Geschäftsordnung per Kabinettsbeschluss vorgesehen werden. Es ist also sichergestellt, dass die Expertise des BSI dem Nationalen Sicherheitsrat jederzeit umfassend zur Verfügung steht. Für die Hinzuziehung eines künftigen CISO Bund gelten die obenstehenden Ausführungen entsprechend. 29. Abgeordneter Andreas Paul (AfD) Plant die Bundesregierung eine Fortsetzung – bzw. aufgrund des Diskontinuitätsgrundsatzes (gemäß § 125 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) eine Neueinleitung – des Gesetzgebungsverfahrens zum Bundesbesoldungs- und Versorgungsangemessenheitsgesetz (BBVAngG), das am 8. Januar 2025 als Einspruchsgesetz (gemäß Artikel 77 des Grundgesetzes) erneut in den Deutschen Bundestag eingebracht, aber nicht mehr vom 20. Deutschen Bundestag beschlossen wurde (BBVAngG; Bundestagsdrucksache: 20/14438), um die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG vom 4. Mai 2020 – 1 BvL 6/17 sowie 1 BvL 4/18) zur Sicherstellung einer „amtsangemessenen Alimentation“ im Sinne des Urteils umzusetzen (bitte parlamentarische Instrumente bzw. Maßnahmen und Zeitplanungen benennen) oder plant die Bundesregierung anderweitige Maßnahmen, um die Beschlüsse des BVerfG umzusetzen (bitte Maßnahmen und Zeitplanung benennen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 21. Oktober 2025 Die Bundesregierung verfolgt das Ziel der gesetzlichen Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene und damit der besoldungsrechtlichen Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit Priorität. Ein entsprechender Gesetzentwurf, welcher auch die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses vom 6. April 2025 auf Besoldungs- und Versorgungsberechtigte des Bundes regeln soll, wird in das parlamentarische Verfahren eingebracht, sobald der Entwurf Kabinettreife erreicht hat. 30. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat sich die Bundesregierung bereits eine eigene Auffassung zu Programmen zur sogenannten „goldenen Staatsbürgerschaft“ („goldene Pässe“ oder „goldene Visa“ durch Investitionen) im Kontext der europäischen Sicherheitsarchitektur und des vielbeachteten Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 29. April 2025, wonach das maltesische Programm zur Vergabe von Staatsangehörigkeiten gegen Zahlung von Investitionen gegen das Unionsrecht verstößt (www.lt o.de/recht/nachrichten/n/c18123-eugh-malta-eu-st aatsbuerger-geldzahlung-investition), was Malta dazu veranlasst hat, das Programm zu beenden, gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, und strebt die Bundesregierung konkrete Maßnahmen auf europäischer Ebene an, mit dem Ziel, derartige Praktiken künftig europaweit zu unterbinden, um das gegenseitige Vertrauen unter den Mitgliedstaaten zu stärken, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 21. Oktober 2025 Die Bundesregierung begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 29. April 2025 (Rechtssache C-181/23). Der EuGH hat darin bekräftigt, dass die Festlegung der Voraussetzungen für die Verleihung und den Verlust der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. Gleichwohl müsse diese Zuständigkeit unter Beachtung des Unionsrechts ausgeübt werden. Der EuGH stellt fest, dass Einbürgerungsprogramme mit einem transaktionalen Charakter nicht mit dem EU-Primärrecht vereinbar sind. Konkret sieht der EuGH in dem Einbürgerungsprogramm Maltas einen Verstoß gegen Artikel 20 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zur Unionsbürgerschaft sowie gegen Artikel 4 Absatz 3 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) hinsichtlich des Grundsatzes der loyalen Zusammenarbeit. Der Bundesregierung sind keine weiteren Einbürgerungsprogramme mit vergleichbarem Charakter bekannt, die von Mitgliedstaaten derzeit unterhalten werden. 31. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Regelung trifft die Bundesregierung mit Blick auf die Abschaffung des § 10 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) für Menschen, die bereits einen Antrag auf Einbürgerung basierend auf § 10 Absatz 3 StAG gestellt haben, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass entsprechende Regelungen auch in der Praxis umgesetzt werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. Oktober 2025 Das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie weiterer Vorschriften enthält keine gesetzliche Übergangsregelung für bereits gestellte Anträge auf eine beschleunigte Einbürgerung nach § 10 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG). Für diejenigen Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber, die bereits einen Antrag auf eine beschleunigte Einbürgerung gestellt haben, deren Antrag jedoch bis zum Wegfall des § 10 Absatz 3 StAG nicht mehr beschieden werden konnte, hat das Bundesministerium des Innern den Ländern mit Länderrundschreiben vom 1. Oktober 2025 die folgende Verfahrenserleichterung empfohlen: Das Einbürgerungsverfahren kann ruhend gestellt werden, so dass kein Ablehnungsbescheid ergehen muss. Erklärt der Antragsteller dann rechtzeitig vor Erreichen der fünfjährigen Voraufenthaltszeit, dass er weiterhin eingebürgert werden möchte, wird das Einbürgerungsverfahren fortgesetzt; eine erneute Antragstellung ist dann nicht erforderlich. 32. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Hat die Bundesregierung die Aussagen des Sprechers des christlichen Kinder- und Jugendwerks „Die Arche“ zur Kenntnis genommen, der – angesprochen auf die jüngsten Aussagen des Bundeskanzlers zum Erscheinungsbild deutscher Städte (www.welt.de/politik/deutschland/article68f024e5 dbad4b72062aecb9/migration-haben-im- stadtbilddieses-problem-merz-aussage-loest-empoerung-a us-regierungssprecher-reagiert.html) – äußerte, dass es in diversen Stadtteilen unter Migranten einen „Hass auf alles Deutsche“ (www.welt.de/po litik/deutschland/article68f0e07a2f6e3c54ca9841 80/migration-herr-merz-hat-100-prozent-recht-we nn-er-das-sagt-arche-sprecher-verteidigt-stadtbil d-aussage.html) gebe, und wenn ja, sieht die Bundesregierung gegenwärtig dahingehenden Handlungsbedarf, dem teilweise unter Migranten bestehendem „Hass auf alles Deutsche“ etwas entgegenzusetzen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. Oktober 2025 Die Bundesregierung hat die Aussagen des Sprechers des christlichen Kinder- und Jugendwerks ,,Die Arche“ zur Kenntnis genommen. Die Bunderegierung misst dem Erhalt und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts hohe Bedeutung bei. In diesem Zusammenhang werden zahlreiche Programme und Maßnahmen gefördert, die das Zusammenleben in unserer Gesellschaft unterstützen und demokratische Werte stärken. Hierzu zählen unter anderem das Bundesprogramm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“, „Integration durch Sport“ sowie im Rahmen des Integrationskurses Kurse zur Wertevermittlung und zur gesellschaftlichen Orientierung. Die Maßnahmen tragen dazu bei, den sozialen Zusammenhalt zu fördern, Integrationsprozess zu erleichtern und spaltenden Tendenzen entgegenzuwirken. 33. Abgeordneter Bodo Ramelow (Die Linke) Wie viele Asylanträge von Anhängerinnen und Anhängern der Ahmadiyya-Gemeinschaft wurden seit 2022 in der Bundesrepublik Deutschland gestellt, und wie hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darüber entschieden (bitte aufschlüsseln nach Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz, Abschiebungsverbot, Ablehnung, formelle Ablehnung, bitte auch nach Jahren aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. Oktober 2025 Die nachfolgenden Angaben zur Religionszugehörigkeit „Ahmadiyya“ beruhen auf freiwilligen Angaben der Antragstellenden im Rahmen des Asylverfahrens. Ahmadiyya Asylanträge Entscheidungen über Asylanträge insgesamt asylberechtigt (Art. 16a u. Familienasyl) Flüchtlingsschutz gem. § 3 I AsylG subsidiärer Schutz gem. § 4 I AsylG Abschiebungsverbot gem. § 60 V/VII AufenthG Ablehnungen (unbegründet/ offens. unbegründet) sonstige Verfahrens erledigungen Jahr 2022 617 648 0 88 13 36 307 204 Jahr 2023 616 631 6 99  2 25 339 160 Jahr 2024 376 604 7 97  3 22 327 148 Jan–Sep. 2025 256 552 4 82  1 12 332 121 34. Abgeordneter Bodo Ramelow (Die Linke) Wie haben die Verwaltungsgerichte seit 2022 über die Klagen von Asylsuchenden aus der Ahmadiyya-Gemeinschaft gegen Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entschieden (jeweils aufschlüsseln nach Geschlecht, Herkunftsstaat, Ablehnungsgrund und Bestandskraft bzw. Aufhebung, bitte so darstellen wie in Anlage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/1267, jedoch nur mit den Kategorien Gesamt und Pakistan), und in wie vielen Fällen erhielten zunächst abgelehnte Asylsuchende aus der Ahmadiyya-Gemeinschaft seit 2022 aufgrund einer Abhilfeentscheidung des BAMF doch noch einen Schutzstatus? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. Oktober 2025 Die Angaben – soweit vorliegend – können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. 20 22 En ts ch ei du nge n vo n G er ic ht en ge sa m t A ne rk en nu ng A rt. 1 6a G G Fl üc ht lin gs - sc hu tz § 3 I A sy lG Su bs id iä re r Sc hu tz § 4 I A sy lG A bs ch ie - bu ng sv er bo t § 60 V /V II A uf en th G A bl eh nu ng en K ei n w ei te re s V e rf ah re n Fo rm el le Ve rf ah re ns - er le di gu ng en G es am t 90 3 2 26 9 1 27 18 3 68 35 3 da r: m it St aa ts - an ge hö rig ke it (S T A ) P ak is ta n 88 4 2 26 8 – 27 17 6 67 34 4 m än nl ic h 57 1 1 17 5 1 10 12 4 54 20 6 w ei bl ic h 33 2 1  9 4 – 17  5 9 14 14 7   20 23 En ts ch ei du nge n vo n G er ic ht en ge sa m t A ne rk en nu ng A rt. 1 6a G G Fl üc ht lin gs - sc hu tz § 3 I A sy lG Su bs id iä re r Sc hu tz § 4 I A sy lG A bs ch ie - bu ng sv er bo t § 60 V /V II A uf en th G A bl eh nu ng en K ei n w ei te re s V e rf ah re n Fo rm el le Ve rf ah re ns - er le di gu ng en G es am t 60 4 4 19 7 – 11 10 8 47 23 7 da r: m it ST A Pa ki st an 59 2 4 19 7 – 11 10 6 47 22 7 m än nl ic h 37 5 1 12 0 –  2  7 1 36 14 5 w ei bl ic h 22 9 3  7 7 –  9  3 7 11  9 2 20 24 En ts ch ei du nge n vo n G er ic ht en ge sa m t A ne rk en nu ng A rt. 1 6a G G Fl üc ht lin gs - sc hu tz § 3 I A sy lG Su bs id iä re r Sc hu tz § 4 I A sy lG A bs ch ie - bu ng sv er bo t § 60 V /V II A uf en th G A bl eh nu ng en K ei n w ei te re s V e rf ah re n Fo rm el le Ve rf ah re ns - er le di gu ng en G es am t 61 0 1 23 4 – 13 86 52 22 4 da r: m it ST A Pa ki st an 59 6 1 23 3 – 12 81 52 21 7 m än nl ic h 38 0 – 14 3 –  6 57 32 14 2 w ei bl ic h 23 0 1  9 1 –  7 29 20  8 2   Ja n. –A ug . 2 02 5 En ts ch ei du nge n vo n G er ic ht en ge sa m t A ne rk en nu ng A rt. 1 6a G G Fl üc ht lin gs - sc hu tz § 3 I A sy lG Su bs id iä re r Sc hu tz § 4 I A sy lG A bs ch ie - bu ng sv er bo t § 60 V /V II A uf en th G A bl eh nu ng en K ei n w ei te re s V e rf ah re n Fo rm el le Ve rf ah re ns - er le di gu ng en G es am t 31 9 – 11 6 – 4 69 20 11 0 da r: m it ST A Pa ki st an 31 4 – 11 6 – 4 69 18 10 7 m än nl ic h 18 2 –  6 3 – 1 35 16  6 7 w ei bl ic h 13 7 –  5 3 – 3 34  4  4 3 Tabelle: Abhilfeentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Zeitraum Anzahl 2022 79 2023 55 2024 46 Januar bis September 2025 24 35. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Von wie vielen in den 1980er und 1990er Jahren durch rechtsextreme Skinheads in Deutschland begangenen (Hetz-)Jagden auf ausländische Staatsangehörige (www.dw.com/de/der-kulturka mpf-die-afd-und-die-strategie-eines-marxisten/a-7 4349490) hat die Bundesregierung Kenntnis (bitte jeweils nach Kalenderjahr aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. Oktober 2025 Eine Beantwortung Ihrer Frage kann wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen. Die Klärung der Frage würde die Sichtung des kompletten Aktenbestandes des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) aus diesem Zeitraum erforderlich machen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe Urteil des BVerfG vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Im maßgeblichen Zeitraum (1980er und 1990er Jahre) wurde im BfV eine Vielzahl an Dokumenten unterschiedlichster Art im Papieraktenbestand erfasst. Eine inhaltliche Auswertung der Dokumente wäre daher händisch vorzunehmen, indem die in den geführten Akten enthaltenen Dokumente einzeln gesichtet werden. Aufgrund der unpräzisen Fragestellung müsste dabei der komplette Aktenbestand der zuständigen Abteilung der zwei Jahrzehnte durchsucht werden. „Hetzjagden“ werden weder im BfV als fachlicher Terminus noch im juristischen Kontext als Tatbestand verwendet. Mithin ergibt sich keine klare Nachvollziehung der hier gemeinten Sachverhalte. Der mit der händischen Suche verbundene Aufwand würde die Ressourcen allein in der zuständigen Abteilung des BfV für einen nicht absehbaren Zeitraum vollständig beanspruchen und die gegenwärtige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags zum Erliegen bringen. 36. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Welche Details kann das Bundesministerium des Innern über ein „gemeinsames Forschungsprojekt mit Israel“ zur Drohnenabwehr mitteilen („Innenminister Alexander Dobrindt plant Drohnenabwehrzentrum“, Pressemitteilung vom 1. Oktober 2025; bitte Beteiligte, Zeitplan, Aufgabenstellung, Kosten sowie deren Übernahme darstellen), und inwiefern wäre aus Sicht des Bundesministeriums des Innern auch das an die Bundeswehr gelieferte israelische Raketenabwehrsystem Arrow bzw. ein dazugehöriges System aus leistungsstarken Radargeräten zur Überwachung, Detektion und Verfolgung von anfliegenden Flugkörpern für die polizeiliche Drohnenabwehr in Deutschland einsetzbar? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. Oktober 2025 Der bestehende deutsch-israelische Austausch soll intensiviert und um weitere relevante Akteure erweitert werden, um speziell die Drohnenabwehrfähigkeiten stetig und zielgerichtet weiterentwickeln zu können. Im Hinblick auf die Beschaffung von Systemen sollen dabei verschiedene Kooperationsformen mit den Herstellern auf dem sehr fragmentierten und schnelllebigen Markt geprüft werden. Aktuell wird eine Kooperation mit israelischen Behörden im Bereich der Drohnenabwehrtechnik geprüft. Das an die Bundeswehr gelieferte israelische Raketenabwehrsystem Arrow und seine Radargeräte zur Überwachung, Detektion und Verfolgung von anfliegenden Flugkörpern ist für die polizeiliche Drohnenabwehr in Deutschland nicht einsetzbar. 37. Abgeordneter Ruben Rupp (AfD) Wie viele Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) ihren Geschlechtseintrag standesamtlich ändern lassen (differenziert nach Alter unterteilt in Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Bundesland und Zielgeschlecht), und wie viele Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in der Geltungsdauer des Transsexuellengesetzes (TSG) ihren Geschlechtseintrag amtsgerichtlich ändern lassen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 21. Oktober 2025 Die Gesamtzahlen der Erklärungen nach dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) sind der Bundesregierung nicht bekannt. Soweit die Erklärungen zu einer Eintragung in einem deutschen Geburtsregistereintrag führen, werden sie seit dem 1. November 2023 gemäß § 5 Absatz 3 des Bevölkerungsstatistikgesetzes erhoben. Danach übermitteln die nach Landesrecht für die Führung der Personenstandsregister zuständigen Stellen den statistischen Landesämtern aus Anlass der Änderung des Geschlechtseintrages im Geburtenregister folgende Daten: a) Land, in welchem der Wohnort liegt, b) Geschlechtseintrag vor und nach der Änderung, c) Tag der Änderung des Geschlechtseintrages und Standesamt, das die Änderung eingetragen hat. Das Alter der das SBGG-Verfahren durchlaufenden Personen ist kein gesetzliches Erhebungsmerkmal. Die entsprechenden Zahlen – die jedoch erst für die Monate November und Dezember 2024 verfügbar sind – sind auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. Die ausgewiesene vergleichsweise hohe Anzahl an Erklärungen nach dem SBGG für die Monate November und Dezember 2024 resultiert aus der Tatsache, dass sehr viele Menschen auf das Inkrafttreten des SBGG gewartet und ihren bestehenden Wunsch zur Geschlechtseintragsänderung zurückgestellt hatten. Diese Menschen konnten nunmehr direkt nach Inkrafttreten des SBGG am 1. November 2024 die gewünschte Erklärung vornehmen. Die vorliegenden Zahlen aus dem Jahr 2024 sind daher nicht repräsentativ für die weitere Inanspruchnahme des SBGG im laufenden Jahr und darüber hinaus. Für die Monate Januar bis Oktober 2024 weist das Statistische Bundesamt insgesamt 596 Geschlechtseintragsänderungen aus, für die noch das Transsexuellengesetz (TSG) galt (abrufbar unter: www.destatis.de/DE/T hemen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Geburten/daten-zur-aenderu ng-geschlechtseintrag.html). In der vom Bundesamt für Justiz veröffentlichten Zusammenstellung der Geschäftsübersichten der Amtsgerichte finden sich die Angaben zur Anzahl der Verfahren nach dem TSG für die Jahre 1995 bis 2023 (vgl. Zusammenstellung der Geschäftsübersichten der Amtsgerichte für die Jahre 1995 bis 2023, Bundesamt für Justiz, Stand: 29. Januar 2025, Seite 1, GÜ-Nr. 2., Sp.-Nr. 2a; Seite 14, GÜ-Nr. 110110; Seite 32, GÜ- Nr. 110110; abrufbar unter: www.bundesjustizamt.de/SharedDocs/Down loads/DE/Justizstatistiken/Geschaeftsentwicklung_Amtsgerichte.html). 38. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die jährliche Zahl der missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen in Deutschland seit 2015, und wie hoch schätzt sie die dadurch verursachten jährlichen Kosten für den öffentlichen Haushalt ein (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. Oktober 2025 Im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2021 haben Ausländerbehörden insgesamt 1.769 als Missbrauchsverdacht gemeldete Fälle bearbeitet und davon ca. 290 Fälle als missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung festgestellt. Weitere ca. 1.800 Fälle wurden in Auslandsvertretungen geprüft, dort allerdings mit sehr geringer Quote festgestellter missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen. Darüberhinausgehende Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Bearbeitung von Hinweisfällen und die Feststellung von Verdachtsfällen erfolgt dabei im Rahmen der bestehenden Rechtslage, von einem Dunkelfeld ist auszugehen. Die bestehende Rechtslage wird derzeit überprüft. 39. Abgeordneter Aaron Valent (Die Linke) Sind der Bundesregierung Ausgaben im Zusammenhang mit dem am Vorabend des Tages der Deutschen Einheit 2025 im Villeroy-&-Boch- Areal in Mettlach durchgeführten Staatsbankett entstanden, und wenn ja, welche (bitte ggf. die Gesamtsumme in Euro sowie die Ausgaben einzeln für (1) Speisen und Getränke, (2) Honorar und Leistungen des beauftragten 3-Sterne-Kochs Christian Bau und seines Teams, (3) Nutzung bzw. Miete der Räumlichkeiten, (4) Ausstattung, Dekoration und Mobiliar, (5) Service-, Sicherheits- und Technikpersonal, (6) begleitende Dienstleistungen wie Fotografie, Logistik und Eventorganisation sowie (7) sonstige Aufwendungen angeben), und aus welchem Einzelplan und Kapitel des Bundeshaushaltes wurden diese Mittel ggf. jeweils veranschlagt bzw. abgerechnet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. Oktober 2025 Nein. 40. Abgeordneter Dr. Christian Wirth (AfD) Wie viele Schutzberechtigte afghanischer Staatsangehörigkeit sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2020 unerlaubt in ihr Heimatland gereist (z. B. Urlaub), und wie viele dieser Fälle zogen statusrechtliche Konsequenzen, aufenthaltsrechtliche Folgeentscheidungen und leistungsrechtliche Folgen nach dem Asylgesetz bzw. dem Sozialgesetzbuch nach sich (bitte aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. Oktober 2025 Reisen von Asylberechtigten im Sinne des Artikels 16a des Grundgesetzes sowie von international Schutzberechtigten im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 des Asylgesetzes (AsylG) in ihren Herkunftsstaat führen unter den Voraussetzungen des § 73 AsylG zu einem Widerruf des Schutzstatus. Erlangt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Kenntnis von einer solchen Reise, prüft es nach § 73b AsylG den Widerruf oder die Rücknahme des Schutzstatus. Sofern sich die Fragestellung darauf bezieht, wie viele „Reisen in den Herkunftsstaat“ durch Ausländer unternommen wurden, denen internationaler Schutz zuerkannt worden ist, wird darauf wie folgt geantwortet: Der Bundesregierung liegen statistische Daten im engen Sinne der Fragestellung nicht vor. Das BAMF erfasst im Sinne der Frage nur, wie viele Widerrufsverfahren im Sinne von § 73b AsylG aufgrund von Informationen hinsichtlich einer „temporären Reise ins Herkunftsland“ angelegt wurden. Daten im Sinne des § 8 Absatz 1c AsylG liegen dem BAMF zudem erst seit 2023 vor. Im Jahr 2023 waren dies 173, im Jahr 2024 320 und im Zeitraum Januar bis September 2025 589 Widerrufsverfahren zu Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Gründe, die zur Aufhebung einer Schutzgewährung führen, ebenso wie die Gründe, bei denen eine Aufhebung der Schutzgewährung nicht in Betracht kommt, statistisch nicht erfasst werden. Daher lässt sich nicht beziffern, in wie vielen Fällen es aufgrund der dem BAMF mitgeteilten Heimreisen zu einer Aufhebung gekommen ist. Auch der unanfechtbare Widerruf bzw. die unanfechtbare Rücknahme haben nicht zwangsläufig eine Aufenthaltsbeendigung zur Folge. Anders als im Asylanerkennungsverfahren kann das BAMF im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren keine Entscheidung darüber treffen, ob die betroffene Person weiterhin in Deutschland bleiben darf. Für diese Entscheidung sind die Ausländerbehörden zuständig. Diese überprüfen auch, ob der betroffenen Person gegebenenfalls aus anderen Gründen ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz erteilt werden kann. Im Übrigen wird keine Statistik im Sinne der Fragestellung geführt. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 41. Abgeordneter Maik Brückner (Die Linke) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass von der Bundesrepublik Deutschland ausgestellte Ausweisdokumente mit dem Geschlechtseintrag „Divers“ oder „Kein Geschlechtseintrag“ von den USA anerkannt werden, nachdem diese bei Reisenden aus dem Ausland seit dem 12. Oktober 2025 nur noch Ausweisdokumente mit dem Geschlechtseintrag „Männlich“ und „Weiblich“ anerkennen (https://viewfromthewing.com/starting-su nday-airline-agents-must-guess-passenger-gende r-as-u-s-rejects-valid-x-passports-it-issued/), und wenn ja, wie, und nutzt die Bundesregierung diplomatische Kanäle, um sicherzustellen, dass trans, inter und nicht-binären deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern nicht aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität pauschal die Einreise in die USA verwehrt wird, und wenn ja, inwieweit? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 24. Oktober 2025 Einreisebestimmungen werden vom jeweiligen Staat selbst bestimmt. Auf diese hat die Bundesregierung keinen Einfluss. Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, dass die USA im Sinne der Fragestellung seit dem 12. Oktober 2025 nur noch ausländische Ausweisdokumente mit dem Geschlechtseintrag „männlich“ und „weiblich“ anerkennen. 42. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Welche Zahlenangaben oder zumindest Einschätzungen kann die Bundesregierung zur bisherigen Praxis der Härtefallprüfung nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes im Rahmen der zweijährigen Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (etwa zu Antragszahlen, Zahl der bisherigen Entscheidungen, bisherige Ergebnisse der Prüfungen, erteilte Visa usw.) machen, und findet in einer Weisung des Auswärtigen Amts hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) Berücksichtigung und ggf. auch Erwähnung, und wenn nein, wie ist dies zu vereinbaren mit der Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1732, „[d]ie Rechtsprechung des EGMR zu Artikel 8 EMRK wird bei der Prüfung, ob ein Härtefall nach § 22 AufenthG im Einzelfall anzunehmen ist, beachtet“ und der Tatsache, dass die Große Kammer des EGMR mit Urteil vom 9. Juli 2021 (M. A. gegen Dänemark) eine Ausnahmeregelung für außergewöhnliche Fälle bei der Aussetzung des Familiennachzugs in Dänemark als unzureichend ansah, weil Regelungen zur Ermöglichung des Familiennachzugs aufgrund einer individuellen Abwägung (bitte ausführlich und in Auseinandersetzung mit dem EGMR-Urteil begründen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 20. Oktober 2025 Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ist am 24. Juli 2025 in Kraft getreten. Damit wird der Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutzstatus bis einschließlich 23. Juli 2027 nicht gewährt. Ziel des Gesetzes ist die Entlastung der Aufnahme- und Integrationssysteme in Deutschland unter Beachtung der geltenden verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben. Von der Möglichkeit, einen Härtefall nach § 22 Satz 1 AufenthG anzuzeigen, ist bisher in rund 1.500 Fällen Gebrauch gemacht worden. Auf die Härtefallanzeige folgt die Sachverhaltsermittlung mit Unterstützung durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) im Rahmen des seit Jahren erfolgreich etablierten Familienunterstützungsprogramms (Family Assistance Programme – FAP). Nach Abschluss der Sachverhaltsermittlung werden die Fälle in Dossiers zusammengefasst und an das Auswärtige Amt zur Prüfung, ob eine Aufnahme aus humanitären Gründen nach § 22 Satz 1 AufenthG erfolgen kann, übermittelt. Die ersten Fälle liegen dem Auswärtigen Amt vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1,7 und 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1732 verwiesen. 43. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass US-Präsident Donald Trump den Kampf gegen Drogenkartelle und -banden zum „bewaffneten Konflikt“ erklärt und daraufhin das US-Militär angewiesen hat, Personen im karibischen Meer durch Luftschläge zu töten, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus im Bezug auf das Völkerrecht (www.spiegel.de/ausla nd/donald-trump-und-sein-schattenkrieg-in-der-ka ribik-us-militaer-toetet-21-menschen-in-einem-m onat-a-6c550942-23a7-4be8-840e-90cc29b9 12cf)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 22. Oktober 2025 Der Bundesregierung sind öffentliche Äußerungen der US-Regierung im Zusammenhang mit der Fragestellung bekannt. Eigene über die Medienberichterstattung hinausgehende Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Daher kann sie diesbezüglich keine rechtliche Bewertung vornehmen. 44. Abgeordneter Dr. Ingo Hahn (AfD) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der Bundeskanzler Friedrich Merz beim jüngsten US- Friedensgipfel in Scharm al-Scheich (Ägypten) ohne offizielle Delegation vertreten war, und falls ja, welche Rückschlüsse zieht sie daraus für die außenpolitische Wahrnehmung Deutschlands? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 23. Oktober 2025 Bei seiner Reise nach Sharm el-Sheikh am 13. Oktober 2025 wurde der Bundeskanzler, wie bei Auslandsreisen üblich, von einer Delegation aus dem Bundeskanzleramt begleitet. 45. Abgeordneter Luke Hoß (Die Linke) Liegen der Bundesregierung Informationen über die Haftbedingungen in ungarischen Gefängnissen vor, und wenn ja, wie lauten diese? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 21. Oktober 2025 Informationen zu Haftbedingungen ergeben sich aus dem Datenbestand der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte: https://fra.europ a.eu/en/databases/criminal-detention/. Zudem stellt die Beobachtung von Haftbedingungen von deutschen Staatsangehörigen in ausländischer Haft ein zentrales Element der konsularischen Betreuung dar. Insbesondere aus Haftbesuchen und den hierbei stattfindenden Gesprächen, die Beschäftigte der Konsularabteilungen der Auslandsvertretungen mit Inhaftierten führen, zieht das Auswärtige Amt wichtige Erkenntnisse zu den Haftbedingungen in einem Staat, wobei es sich jedoch nicht um empirische Erhebungen handelt. Da der Austausch mit Inhaftierten regelmäßig in neutralen Besucherräumen stattfindet, können die Botschaftsbeschäftigten sich zumeist keinen unmittelbaren persönlichen Eindruck von den Zellen in Haftanstalten verschaffen. Generell sind die Haftbedingungen in Ungarn für ungarische und ausländische Inhaftierte identisch. In der Vergangenheit kritisierte Defizite beispielsweise bezüglich Beheizung, Überbelegung oder Versorgung mit Hygieneprodukten waren oft lokal oder zeitlich begrenzt und sind nicht verallgemeinerungsfähig. 46. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Welcher finanzielle Umfang schwebte dem Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul vor, als er in einem Interview davon sprach, dass Deutschland im Zuge des Wiederaufbaus des Gazastreifens „mit anpacken wolle“ (www.n-tv.de/politik/Wadephul-draengt-bei-Gaz a-Verhandlungen-in-Agypten-auf-Tempo-article2 6079849.html), und welche intrinsische Motivation liegt seitens der Bundesregierung vor, dass Deutschland, nach einer nach meiner Auffassung bereits erheblichen, weit überproportionalen, finanziellen Unterstützung für das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina- Flüchtlinge im Nahen Osten in der Vergangenheit, welche mindestens in Teilen auch der HAMAS zu Gute kam (https://govextra.gov.il/mda/unrwa_de/ unrwa_de/hamas-use-of-unrwa-facilities/), jetzt auch im Rahmen einer Wiederaufbau-Konferenz für den Gazastreifen eine offenbar führende Rolle einnehmen möchte? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 20. Oktober 2025 Eine stabile und nachhaltige Friedensordnung in Gaza liegt im deutschen und im europäischen Interesse – nicht zuletzt, da sie auch unmittelbar der langfristigen Sicherheit Israels dient. Sie setzt voraus, dass sich die katastrophale humanitäre Lage in Gaza rasch verbessert und die Menschen in Gaza nach dem Waffenstillstand ihre Heimat wiederaufbauen können. Ein nachhaltiger Frieden ist zudem nur im Rahmen einer verhandelten Zweistaatenlösung möglich. Auch hierzu soll das deutsche Engagement für Humanitäre Hilfe, Stabilisierung und Wiederaufbau einen Beitrag leisten. Zu der genauen Art, Umfang und Höhe des deutschen Engagements laufen derzeit Gespräche in der Bundesregierung. 47. Abgeordneter Robin Wagener (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Konferenz „Krieg oder Frieden“ der Konrad- Adenauer-Stiftung im italienischen Cadenabbia, welche aus Mitteln des Bundes finanziert wurde (vgl. FOCUS Magazin, 29. November 2024), den außenpolitischen Interessen der Bundesregierung angesichts des russischen Angriffskrieges nicht zuwiderlief, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 20. Oktober 2025 Die politischen Stiftungen sind unabhängig, wählen ihre Projekte eigenverantwortlich aus und führen diese in eigener Zuständigkeit durch. Hinsichtlich der außenpolitischen Unbedenklichkeit der Stiftungsprojekte, prüft das Auswärtige Amt die in den Projektanträgen enthaltene Konzeption, Zielsetzung und Partnerstruktur, einzelne Veranstaltungen sind in den Anträgen in der Regel nicht aufgeführt. An der Planung und Durchführung der in Ihrer Frage genannten Veranstaltung war das Auswärtige Amt nicht beteiligt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 48. Abgeordneter Danny Meiners (AfD) Weshalb war der Bundesregierung eine vollumfängliche Beantwortung meiner Schriftlichen Frage 58 auf Bundestagsdrucksache 21/982 nicht möglich (bitte hierbei angeben, was die Bundesregierung unternommen hat, um eine fristgerechte Beantwortung sicherzustellen), und liegen die Antworten der zuliefernden Dienststellen mittlerweile vor, und wenn ja, mit welchem Inhalt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 23. Oktober 2025 Die Beantwortung Ihrer Schriftlichen Frage 58 war nach Prüfung im nachgeordneten Bereich in der durch die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorgegebenen Wochenfrist und unter Berücksichtigung der mitgeteilten Informationen nicht möglich. Da die Bundeswehr jährlich an mehr als 15.000 förmlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren beteiligt wird, sind konkrete Informationen für eine eindeutige Identifizierung und damit auch für die Bearbeitungsdauer relevant, zumal bei Windenergievorhaben neben den förmlichen Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) auch sogenannte informelle Voranfragen in Betracht kommen können. Die Suche des Datenbestandes nach dem konkreten Windenergievorhaben erfordert deshalb einen erheblichen Rechercheaufwand. Soweit keine konkreten Informationen etwa zur Verfahrensart, dem Datum der Einleitung des Vorgangs, der Anzahl der geplanten Windenergieanlagen oder das Aktenzeichen vorliegen, muss die Datenbank manuell durchsucht werden. Aufgrund des großen Datenbestandes dauert dies mehrere Wochen. Zwischenzeitlich konnte das Windenergievorhaben im Sinne der Fragestellung identifiziert werden. Die Einzelfallprüfung dieses Windenergievorhabens auf Vereinbarkeit mit militärischen Belangen und insbesondere auf potentielle Auswirkungen auf den sicheren Betrieb am Luft- Bodenschießplatz Nordhorn gelangte zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben mit militärischen Belangen vereinbar ist. Grundsätzlich gilt, dass militärische Belange vielfältig sind und ihre Vereinbarkeit mit konkreten Windenergieplanungen vom jeweiligen Einzelfall abhängt. Die Bundeswehr gelangt daher bei der Prüfung der Vereinbarkeit von Windenergievorhaben mit militärischen Belangen zu differenzierten Ergebnissen. 49. Abgeordneter Gerold Otten (AfD) Um welche Waffen handelte es sich, die auf drei Schiffen von der EUNAVFOR MED IRINI beschlagnahmt worden sind, und wo sind diese Waffen verblieben? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 21. Oktober 2025 Es wurden keine Waffen durch EUNAVFOR MED IRINI beschlagnahmt. 50. Abgeordneter Gerold Otten (AfD) Was ist der gegenwärtige Stand der Verhandlungen zwischen Deutschland und den USA hinsichtlich einer Stationierung oder einer Beschaffung von US-amerikanischen Raketensystemen, und welche von beiden Optionen bevorzugt die Bundesregierung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 20. Oktober 2025 Zu den Inhalten laufender Gespräche äußert sich die Bundesregierung aus Gründen der Vertraulichkeit nicht. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 51. Abgeordnete Carolin Bachmann (AfD) Welche Gesetzgebungsvorhaben, die auch Solaranlagen betreffen, sind in Vorbereitung, derzeit aber noch nicht abgeschlossen (bitte jeweils die neun Vorhaben nennen, deren Abschluss am nächsten liegt sowie deren Abschlusszeitpunkt und Ziel)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 20. Oktober 2025 Die Bundesregierung beabsichtigt im Herbst 2025 eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorzulegen, die unter anderem auch Solaranlagen betreffen wird. 52. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Welchen Anteil an den Genehmigungen für die Ausfuhr von Gütern der EU-Dual-Use- Verordnung (Ausfuhrliste Teil 1C) hatten seit 2022 Dual- Use-Güter, die auch für die Herstellung und den Einsatz von Drohnen verwendet werden können (bitte nach Jahren und jeweiligen Gesamtwert aufgeschlüsselt)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 22. Oktober 2025 Die Genehmigungswerte für Ausfuhren von gelisteten Dual-Use-Gütern, die entsprechend ihrer Frage einen konkreten Bezug zur Herstellung und zum Einsatz von Drohnen aufweisen können, sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Der Anteil an den Gesamtgenehmigungswerten für Ausfuhren von gelisteten Dual-Use-Gütern ist entsprechend aufgeführt. Jahr Genehmigungswert für Güter entsprechender Güterpositionen (in Euro) Gesamtgenehmigungswert für Güter des Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung (in Euro) Prozentualer Anteil (in Prozent) 2022 21.808.155 3.772.074.563 0,58 2023 106.229.547 4.040.058.115 2,63 2024 50.194.125 5.259.955.362 0,95 2025 (bis 30.09.) 32.100.812 3.199.281.678 1,00 Anmerkung: Bei den Angaben zu Genehmigungswerten für das Jahr 2025 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können. 53. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass in Deutschland produzierte Güter der EU-Dual-Use- Verordnung, die auch für den Bau und den Einsatz von Drohnen verwendet werden können, nicht über China und andere Staaten an Russland geliefert bzw. weiterexportiert werden, und wie viele solcher geplanten Exportgeschäfte konnten seit 2022 aktiv von der Bundesregierung verhindert werden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 22. Oktober 2025 Für die Ausfuhr von Gütern, die in Anhang I der EU-Dual-Use- Verordnung (DU VO) gelistet sind, besteht eine allgemeine Genehmigungspflicht nach Artikel 3 DU VO. Darüber hinaus bestehen in der EU- Verordnung 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (RUS VO) umfassende Ausfuhrverbote für zahlreiche Güter, die ebenfalls für Drohnen verwendet werden können. Diese Ausfuhrverbote gelten für direkte Ausfuhren nach Russland aber auch für indirekte Ausfuhren über ein oder mehrere Drittstaaten. Eine Schwerpunktaufgabe des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die Prüfung, ob der Export eines Gutes im Einzelfall genehmigungspflichtig und genehmigungsfähig ist. Zudem werden alle Ausfuhrvorgänge, die dem BAFA vorgelegt werden, auch nach den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Sanktionsregelungen überprüft, insbesondere ob Ausfuhrverbote einschlägig sind. Dual-Use-Ausfuhren in Drittstaaten, bei denen das hinreichende Risiko einer Weiterleitung nach Russland besteht, werden demnach versagt. Darüber hinaus überwacht der Zoll im Rahmen der Ausfuhrabfertigung die Einhaltung der entsprechenden nationalen und unionsrechtlichen Vorschriften. Hierbei wird unter anderem geprüft, ob es sich um genehmigungspflichtige Güter handelt und wenn ja, ob eine Genehmigung des BAFA vorhanden ist. Liegen Anhaltspunkte vor, die auf einen erheblichen Rechtsverstoß hinweisen, erfolgt von Amts wegen die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und damit ein Stopp der Ausfuhr. Die Anzahl der seit 2022 abgelehnten Anträge zur Ausfuhr von in Anhang I der DU VO gelisteten Gütern sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Jahr Anzahl der Ablehnungen 2022 108 2023 145 2024  74 2025 (1. Januar bis 30. September)  74 Gesamt 401 Anmerkung: Bei den Angaben zu Ablehnungszahlen für das Jahr 2025 handelt es sich um vorläufige Zahlen für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 30. September 2025, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können. Sanktionsumgehung weltweit agierender russischer Beschaffungsnetzwerke über verschiedene Zwischenstationen in nicht sanktionierten Drittstaaten schwächen die Sanktionswirkung gegenüber Russland. Der Bundesregierung ist die Bedeutung dieser Thematik bewusst. Die Bekämpfung der Sanktionsumgehung ist eine politische Priorität auch im Kreis der G7 und der EU. Verstöße deutscher Unternehmen gegen EU-Sanktionen oder Vorgaben der DU VO werden von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden konsequent verfolgt. Die Bundesregierung hat am 8. Oktober 2025 eine Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes auf den Weg gebracht, um die EU-Richtlinie 2024/1226 zur Harmonisierung des Sanktionsstrafrechts umzusetzen. Die Richtlinie soll die noch effizientere und europaweit einheitliche Verfolgung von Sanktionsverstößen befördern. 54. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Rechnet die Bundesregierung noch in diesem Jahr mit einer Einigung mit der Europäischen Kommission zum Ausbau der Pipeline zwischen Rostock und der Raffinerie PCK in Schwedt (s. www. zeit.de/news/2025-09/30/brandenburg-will-schnel les-ja-aus-bruessel-fuer-oel-pipeline), und wenn nein, bis wann ist dann damit zu rechnen, und welche Gespräche oder sonstigen Kontakte hatte die Bundesregierung zu diesem Thema mit der Europäischen Kommission (bitte die jüngsten zwölf Gespräche bzw. Kontakte mit Datum und Beteiligten auflisten)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 21. Oktober 2025 Die Bundesregierung steht mit der Europäischen Kommission in konstruktiven Gesprächen über die Beihilfe zur Finanzierung der Ertüchtigung der Ölpipeline Rostock–Schwedt. Zu den Details des laufenden Verfahrens, wie etwa konkreten Gesprächen und Beteiligten, können keine Auskünfte gegeben werden. 55. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, statt der geplanten Ertüchtigung der bestehenden Pipeline zwischen Rostock und der Raffinerie PCK in Schwedt (s. www.zeit.de/news/2025-09/3 0/brandenburg-will-schnelles-ja-aus-bruessel-fue r-oel-pipeline) eine komplett neue, auch wasserstofffähige (H2 ready) Pipeline zu bauen (s. www. moz.de/lokales/schwedt/oelembargo-und-pck-raff inerie-in-schwedt-will-neue-pipeline-zur-ostsee-b auen-68510577.html), die ggf. zusätzlich bis zur Raffinerie Leuna reichen könnte, und hat die Bundesregierung diese Option schon intensiver geprüft (ggf. wann und in welchem Kontext)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 24. Oktober 2025 Der Bundesregierung liegt kein aktueller Vorschlag der Raffinerie PCK in Schwedt vor, eine wasserstofffähige Pipeline vom Hafen Rostock bis zur Raffinerie PCK zu bauen. Im Zuge der Vorphase vor dem Förderantrag wurden verschiedene Möglichkeiten zur Verbesserung des Rohölbezugs der Raffinerie PCK in Schwedt geprüft mit der Folge, dass die Raffinerie PCK einen Förderantrag zur Ertüchtigung der bestehenden Rohölpipeline Rostock-Schwedt gestellt hat. 56. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet die Bundesregierung die vergleichsweise geringen Füllstände der deutschen Gasspeicher, auch vor dem Hintergrund der am 8. Oktober 2025 von der Uniper SE veröffentlichten Studie zu den potenziellen volkswirtschaftlichen Schäden durch unzureichend gefüllte Gasspeicher, und schließt die Bundesregierung aus, dass es im kommenden Winter zu erheblichen Preissteigerungen am Gasmarkt kommt? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 23. Oktober 2025 Die deutschen Gasspeicher sind derzeit mit ca. 75 Prozent gefüllt. Dieser Wert liegt über der Füllstandsvorgabe von durchschnittlich 70 Prozent gemäß § 35b des Energiewirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 1 der Gasspeicherfüllstandsverordnung. Im Zusammenspiel mit den erheblichen deutschen und europäischen Kapazitäten an Flüssiggas (Liquefied Natural Gas – LNG), den Speicherfüllständen unserer europäischen Nachbarn sowie der seit 2022 erhöhten Leistungsfähigkeit des europäischen Gasleitungsnetzes ist nicht davon auszugehen, dass die Versorgungslage für den anstehenden Winter gefährdet wäre. Diese Einschätzung deckt sich mit den fundierten Analysen der deutschen und europäischen Gasfernleitungsnetzbetreiber und der Europäischen Kommission (vgl. ENTSOG Winter Supply Outlook: https://ener gy.ec.europa.eu/news/eu-prepared-winter-and-beyond-confirms-latest-re port-european-transmission-system-operators-gas-2025-10-09_en). Ebenso lässt sich aus den derzeitigen Marktdaten keine Preissteigerung für den Winter ablesen. 57. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus bisherigen staatlichen Übernahmen im Energiesektor (z. B. SEFE/WIGA), z. B. in Bezug auf Finanzierung, EU-Genehmigungen und langfristige Steuerung, und wo und wie sind diese Erfahrungen niedergelegt (www.reuters.com/business/energy/sef e-become-sole-shareholder-gas-grid-operator-wig a-2024-03-26/?utm_source=chatgpt.com)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 20. Oktober 2025 Die Gazprom Germania GmbH (jetzt SEFE Securing Energy for Europe) wurde im November 2022 vom Bund übernommen, um die Energieversorgungssicherheit Deutschlands zu gewährleisten und eine drohende Insolvenz dieses systemrelevanten Unternehmens zu verhindern. SEFE wurde mittels Kapitalschnitt gemäß § 17a des Gesetzes zur Sicherung der Energieversorgung (EnSiG) verstaatlicht. In diesem Zuge erfolgte durch den Bund eine Einlage in das Stammkapital in Höhe von 226 Mio. Euro. Es folgte ein Debt-to-Equity-Swap, bei dem der Bund Rückzahlungsansprüche der KfW aus dem vorher gewährten KfW-Darlehen in Höhe von 6,3 Mrd. Euro erwarb und diese in die Rücklagen der SEFE einbrachte. Die Europäische Kommission hat die Übernahme beihilferechtlich genehmigt. Der ursprüngliche russische Eigentümer Gazprom hatte durch die Drosselung russischer Gaslieferungen das Unternehmen und die Gasversorgung in Deutschland insgesamt gefährdet. Die SEFE ist mittlerweile stabilisiert und agiert als unabhängiges deutsches Energieunternehmen. Es konzentriert sich auf Energiesicherheit und ist in der gesamten Energie-Wertschöpfungskette aktiv. Der Bund ist aufgrund der Beihilfeentscheidung der Europäischen Kommission verpflichtet, das Unternehmen bis Ende 2028 zu privatisieren. Aktuell werden verschiedene Optionen zur Umsetzung geprüft. Der Einstieg des Bundes als Mehrheitsaktionär bei Uniper (99,12 Prozent) erfolgte im Dezember 2022 auf Grundlage von § 29 des Gesetzes zur Sicherung der Energieversorgung. Die Kapitalerhöhungen durch den Bund beliefen sich in Summe auf rund 13,5 Mrd. Euro und es wurden Aktien von Fortum für rund 500 Mio. Euro erworben. Analog zur SEEE ist der Bund aufgrund der Beihilfeentscheidung der Europäischen Kommission verpflichtet, das Unternehmen bis Ende 2028 zu reprivatisieren. Im Ergebnis konnten mit den staatlichen Übernahmen im Energiesektor die verfolgten Ziele vollständig erreicht werden. Die betroffenen Unternehmen wurden stabilisiert und damit die Energieversorgungssicherheit in Deutschland gesichert. Die Erfahrungen aus diesen Maßnahmen werden bei den jeweils zuständigen Organisationseinheiten in geeigneter Form für die weitere Arbeit erfasst und darüber hinaus im Rahmen der ordnungsgemäßen und laufenden Aktenführung niedergelegt. Die Stabilisierung der Energieunternehmen ist nur ein Teil der Maßnahmen zur Bewältigung der Energiekrise, die aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie (WSF-E) finanziert wurden. Der WSF-E wird extern evaluiert. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. 58. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeitige Verfügbarkeit und Preisentwicklung des strategischen Metalls Rhenium, insbesondere vor dem Hintergrund chinesischer Aufkäufe auf dem Weltmarkt, und liegen der Bundesregierung Daten über den voraussichtlichen Bedarf (in kg bzw. Tonnen) im Bereich der Rüstungsindustrie für Produktion, Instandsetzung und Bevorratung für die Jahre 2025 bis 2030 vor, und wenn ja, wie lauten diese (bitte nach Jahr und Verwendungszweck – insbesondere Triebwerks- und sonstige Hochtemperatur-Bauteile – aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 23. Oktober 2025 Nach Informationen der Deutschen Rohstoffagentur belief sieh die weltweite Produktion von Rhenium (Re) im Jahr 2024 auf lediglich 62 Tonnen. Gegenüber dem Vorjahr (85 Tonnen) wurde deutlich weniger produziert, vor allem in Chile. Im Jahr 2024 produzierte Chile 29 Tonnen (47 Prozent), gefolgt von den USA (15 Prozent), Polen (15 Prozent) und China (9 Prozent). Weitere Produktionsländer sind u. a. Peru, Usbekistan, Südkorea, Kasachstan und Armenien. Etwa 2/3 des Rheniums wird als Beiprodukt aus der Kupferproduktion gewonnen, 1/3 stammen aus primären Lagerstätten. Die größten Rheniumreserven liegen laut United States Geological Survey in Chile, gefolgt von den USA und Russland. Der Rhenium-Preis ist von seinem letzten Preispeak im Jahr 2009 von über 10.000 US-Dollar pro Kilogramm auf knapp unter 1.000 US-Dollar pro Kilogramm Ende 2021 gefallen. Seit Anfang 2024 steigt der Preis kontinuierlich und erreichte zuletzt bereits Kurse von knapp 3.000 US- Dollar pro Kilogramm. Die aktuelle Preisentwicklung ist nachfragegetrieben. Laut DERA sind sowohl die USA als auch China große Importeure von Rhenium. Zahlen für den Bedarf von Rhenium, aufgeschlüsselt nach einzelnen Branchen wie etwa der Rüstungsindustrie, liegen nicht vor. 59. Abgeordnete Ines Schwerdtner (Die Linke) Welche Kontakte (z. B. Gespräche, Treffen oder Schriftwechsel) gab es zwischen der Bundesregierung, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz/Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und/oder der Bundesnetzagentur und der Firma TenneT TSO GmbH sowie den bekannt gewordenen Investoren aus Norwegen, den Niederlanden und Singapur im Zusammenhang mit zukünftigen Regelungen zu Eigenkapitalrenditen bei Stromnetzen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 22. Oktober 2025 Die TenneT Holding hat Investoren am 11. März 2025 öffentlich dazu eingeladen (u. a. über Anzeige in der Financial Times), Interessenbekundungen für eine Beteiligung an TenneT Deutschland abzugeben. Aus dem damit gestarteten Prozess sind die Investoren aus Norwegen (NOR- GES/NBIM), den Niederlanden (APG) und Singapur (GIC) bekannt geworden. Ihre Frage wird dergestalt ausgelegt, dass nach Kontakten (per Telefon, ViKo, Präsenztermin, Brief, E-Mail) ab März 2025 und von der Ebene der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre aufwärts und des Präsidiums der Bundesnetzagentur gefragt ist. Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Dies vorausgeschickt gab es keine Schriftwechsel der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur mit den bekannt gewordenen Investoren aus Norwegen (NORGES/NBIM), den Niederlanden (APG) und Singapur (GIC) im Zusammenhang mit zukünftigen Regelungen zu Eigenkapitalrenditen bei Stromnetzen seitdem im März 2025 von TenneT gestarteten Investorenprozess und folgende Treffen dazu: Datum Teilnehmende Ressort/ Bundesnetzagentur Teilnehmende TenneT, GIC, APG und/oder NORGES Zweck und Gegenstand des Gesprächs 06.06.2025 Klaus Müller, Präsident Barbie Kornelia Haller, Vizepräsidentin Manon van Beek, TenneT Anreizregulierung 29.08.2025 Klaus Müller, Präsident Barbie Kornelia Haller, Vizepräsidentin Markus Binder, TenneT Anreizregulierung 60. Abgeordnete Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche nächsten Schritte plant die Bundesregierung zur Schaffung bundeseinheitlicher Standards für Photovoltaikanlagen insbesondere mit Blick auf eine einheitliche digitale Anmeldung von Anlagen bei einem Netzbetreiber, und wie weit ist die im Solarpaket I beschlossene Vereinheitlichung der technischen Anschlussbedingungen inzwischen vorangeschritten? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 17. Oktober 2025 Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Erneuerbaren-Zubau besser mit dem Netzausbau zu synchronisieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat dieses Ziel mit den von Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche am 15. September 2025 vorgestellten 10 Schlüsselmaßnahmen zum Energiewende- Monitoringbericht weiter konkretisiert. Die Bundesregierung prüft derzeit im Lichte der Ergebnisse des Monitorings unter Einbeziehung der Bundesnetzagentur entsprechende Maßnahmen. Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Ziel ist, das Netzanschlussverfahren ganzheitlich zu verbessern. Neben Erneuerbaren-Anlagen sind auch Kraftwerke, Speicher und Verbraucher wie Rechenzentren, Ladeparks und Großwärmepumpen mitzudenken. Die angesprochene Digitalisierung von Verfahren ist dabei ein Baustein. Daneben braucht es weitere Maßnahmen, die die derzeitige Konkurrenzsituation beim Netzanschluss, insbesondere auch mit Blick auf Großbatterien, adressieren. Hierzu gehören eine höhere Transparenz über vorhandene Anschlusskapazitäten sowie Reservierungsmechanismen, die an die jeweilige Projektreife anknüpfen. Hinsichtlich der Vereinheitlichung der technischen Anschlussbedingungen (TAB) sieht § 19 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vor, dass Ergänzungen und Konkretisierungen der allgemeinen technischen Mindestanforderungen, der sog. Technischen Anschlussregeln (TAR) des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V., nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind. Hierdurch wird eine Vereinheitlichung der TAB erzielt. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) arbeitet derzeit an einem Bundesmusterwortlaut für eine TAB-Mittelspannung, der zeitnah bereitgestellt und von den Netzbetreibern genutzt werden soll. 61. Abgeordnete Janine Wissler (Die Linke) Warum glaubt die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche, 12 Mio. Euro für Kommunikationsstrategien aufwenden zu müssen, um die Glaubwürdigkeit und Wiedererkennbarkeit der Politik ihres Bundesministeriums zu stärken? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 21. Oktober 2025 Die Beauftragung externer Agenturen erfolgt regelmäßig durch Bundesministerien, um der Informationspflicht der Bundesregierung bestmöglich nachzukommen. Der Bedarf an Unterstützungsleistungen durch Agenturen begründet sich in erster Linie durch die spezielle Expertise externer Agenturen, die notwendig ist, um z. B. Informationskampagnen zu entwickeln, Websites zu entwerfen und zu optimieren und um Publikationen zu gestalten. Die Leistung wird ausgeschrieben. Derzeit läuft wieder eine Ausschreibung der Rahmenvereinbarung für Kommunikationsberatung und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Das gesamte Auftragsvolumen in Höhe von 12 Mio. Euro ist ein Schätzwert für die maximal vierjährige Laufzeit der genannten Rahmenvereinbarung. Die Schätzung basiert auf der seit Februar 2022 laufenden Rahmenvereinbarung des BMWE mit vergleichbaren Leistungen und Auftragsvolumen. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Mindestauftragsvolumen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 62. Abgeordneter Adam Balten (AfD) Wie genau werden die im Bundeshaushaltsplan 2026 (Einzelplan 30, Kapitel 3004, Titel 683 21 „Innovative Softwaresysteme; Künstliche Intelligenz“) vorgesehenen Mittel in Höhe von 126,9 Mio. Euro auf die vier Förderbereiche „eingebettete Systeme für das Internet der Dinge“, „Künstliche Intelligenz Forschung“, „Fachkräftequalifizierung“ und „Technologietransfer für kleine und mittlere Unternehmen“ aufgeschlüsselt (bitte pro Förderbereich die Gesamtzahl der Projekte sowie die drei Projekte mit den höchsten Fördersummen angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 24. Oktober 2025 Der Regierungsentwurf zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 sieht für die Haushaltsstelle 3004/683 21 vor, dass voraussichtlich auf die Erläuterungsziffer 1 „Softwareintensive eingebettete Systeme für das Internet der Dinge“ 23 Mio. Euro, auf Ziffer 2 „Forschungsförderung in den Bereichen Künstliche Intelligenz (KI), Maschinelles Lernen, Big Data 43 Mio. Euro, auf Ziffer 3 „Stärkung und Qualifizierung der Fachkräftebasis im Bereich Informatik“ 28,9 Mio. Euro und auf Ziffer 4 „KMU-Förderung: Technologietransfers im Bereich IKT und KI“ 32 Mio. Euro entfallen werden. Angaben zur Anzahl der geförderten Projekte bezogen auf den gesamten Titelansatz sowie Aussagen über die höchsten Fördersummen sind in Bezug auf das Jahr 2026 zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich. Dies ist darin begründet, dass das parlamentarische Haushaltsaufstellungsverfahren für das Jahr 2026 nicht abgeschlossen ist und somit Förderentscheidungen für Projekte, die im Jahr 2026 bewilligt werden, derzeit nicht getroffen werden können. 63. Abgeordneter Adam Balten (AfD) Welche konkreten Einrichtungen und Maßnahmen werden aus den im Bundeshaushaltsplan 2026 (Einzelplan 30, Kapitel 3004, Titel 894 21 „IT Infrastruktur im Bereich Künstliche Intelligenz“) vorgesehenen Mitteln gefördert, und wie verteilt sich die Mittelverwendung auf den Aufbau und die Erweiterung von KI-Servicezentren und Infrastrukturprojekten (bitte die 14 geplanten Standorte mit den höchsten Fördervolumen auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 24. Oktober 2025 Mit den Mitteln der Haushaltsstelle 3004/894 21 werden Investitionen in leistungsstarke IT-Infrastruktur zum Aufbau von KI-Servicezentren, die dazu dienen, exzellente KI-Forschung zu stärken, gefördert. Derzeit erhalten die vier KI-Servicezentren hessianAI Service Center, KI-Ser- vices.HPI, KISSKI sowie WestAI eine Zuwendung. Die Mittelbindung (Stand: 21. Oktober 2025) für das Jahr 2026 kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Die Laufzeit der Projekte erstreckt sich von Oktober bzw. November 2022 bis Ende 2027. KI-Servicezentren Bewilligungssumme 2026 in Mio. Euro hessianAISC – hessianAI Service Center 1,235 KI-Services.HPI – KI- Servicezentrum Berlin-Brandenburg 1,375 KISSKI – Ein hochverfügbares KI-Servicezentrum für sensible und kritische Infrastrukturen 1,492 WestAI – AI Service Center West 1,362 64. Abgeordneter Dr. Ingo Hahn (AfD) Aus welchen Gründen beantwortete die Bundesregierung meine Mündlichen Fragen 28 und 29 für die Fragestunde am 15. Oktober 2025 mit inhaltlich identischen Texten, obwohl die Fragen unterschiedliche Aspekte der Forschungsförderung (Ideologiefreiheit einerseits, Ausschluss politischer Einflussnahme andererseits) betreffen (vgl. Plenatprotokoll 21/33, S. 3618), und hält die Bundesregierung dieses Vorgehen mit dem Informationsanspruch der Abgeordneten gemäß Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes und § 105 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages für vereinbar? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 23. Oktober 2025 Die beiden Fragen weisen einen engen inhaltlichen Zusammenhang auf. Insbesondere sind die in den Antworten erwähnten Grundsätze und Regelungen für beide Fragegegenstände bei der Auswahl von Forschungsvorhaben gleichermaßen einschlägig. Die gleichlautende Formulierung beantwortet sämtliche Aspekte der beiden Fragen sachgerecht, vollständig und zugleich übersichtlich. Der Informationsanspruch wird dadurch vollumfänglich erfüllt. 65. Abgeordneter Dr. Michael Kaufmann (AfD) Welche Mittel sind im Bundeshaushalt 2026 gegenüber dem Haushalt 2025 zusätzlich für die Raumfahrt vorgesehen, und welche Mittel stehen im Haushalt 2026 insgesamt für die Raumfahrt zur Verfügung (bitte nach Einzelplan, Titel und Betrag aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 23. Oktober 2025 Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2026 sind im Einzelplan 30 (Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt) Mittel für raumfahrtbezogene Ausgaben im Bereich der Informationssicherheit veranschlagt. Die Finanzierung weiterer raumfahrtbezogener Vorhaben erfolgt im Regierungsentwurf aus den Einzelplänen 09 (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und 12 (Bundesministerium für Verkehr). Allerdings ist dieser Haushaltsentwurf noch Gegenstand der laufenden parlamentarischen Beratungen. Eine finale Veranschlagung nach Einzelplänen, Haushaltstiteln und Haushaltsansätzen liegt insofern noch nicht vor und ihr kann auch nicht vorgegriffen werden. 66. Abgeordneter Dr. Michael Kaufmann (AfD) Welche Mittel sind im Bundeshaushalt 2026 gegenüber dem Haushalt 2025 zusätzlich für die Kernfusionsforschung vorgesehen, und welche Mittel stehen im Haushalt 2026 insgesamt für die Kernfusionsforschung zur Verfügung (bitte nach Einzelplan, Titel und Betrag aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 23. Oktober 2025 Die Mittel für die Förderung der Fusionsforschung verteilen sich wie folgt: Epl. Kapitel Titel Ansatz 2025 (in TEuro) Ansatz 2026 (in TEuro) 30 3003 685 40 94.349 103.347 30 3003 894 40 24.743  19.235 30 3004 685 70 33.228  34.032 30 3004 894 70  4.185   4.278 30 3004 683 25  5.000   2.000 30 3004 685 41 45.000 – 60 6092 685 04 – 120.000 60 6093 894 51 –  50.000 Im Bundeshaushalt 2026 sowie in den Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF) und Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) stehen insgesamt rd. 333 Mio. Euro und somit 126 Mio. Euro mehr als im Vorjahr zur Verfügung. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 67. Abgeordneter Ferat Koçak (Die Linke) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Verdacht, dass eine Kölner Polizeibeamtin personenbezogene Daten von in Deutschland lebenden kurdischen Aktivistinnen und Aktivisten an das türkische Generalkonsulat in Hürth weitergegeben haben soll (vgl. Bericht bei Euronews: https://de.euronews.com/my-europe/2025/07/11/k oln-turkischstammige-polizistin-steht-im-verdach t-fur-die-turkei-spioniert-zu-haben), und welche Informationen kann sie ggf. zu Umfang, betroffenen Personenzahlen sowie zu möglichen seitens der zuständigen Behörden ergriffenen Schutz- und Präventionsmaßnahmen geben, um sowohl die Sicherheit der Betroffenen zu gewährleisten als auch künftige vergleichbare Vorfälle zu verhindern? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 24. Oktober 2025 Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führt angesichts des fragegegenständlichen Sachverhalts ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit und der Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß dem §§ 99, 353b des Strafgesetzbuches. Weitergehende Auskünfte hierzu kann die Bundesregierung derzeit nicht – auch nicht in eingestufter Form – erteilen. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete und damit gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine weitergehende Auskunft würde Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass vorliegend das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung Vorrang vor dem Informationsinteresse des Parlaments hat. Auch Auskünfte zu etwaigen Schutz- und Präventionsmaßnahmen können nicht erteilt werden. Zum einen obliegt die Anordnung von Schutzmaßnahmen wie etwa eine Gefährdetenansprache grundsätzlich den für die Gefahrenabwehr zuständigen Landespolizeibehörden. Hierzu kann sich die Bundesregierung bereits aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes nicht äußern. Zum anderen wären entsprechende Auskünfte geeignet, etwaige Schutzmaßnahmen zu unterlaufen und damit die Sicherheit von Betroffenen zu gefährden. Gleiches gilt für Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung vergleichbarer Vorfälle. 68. Abgeordneter Ferat Koçak (Die Linke) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über bundesweit vorliegende oder laufende Erhebungen zu Disziplinarverfahren in Justizvollzugsanstalten im Zusammenhang mit körperlicher Gewalt oder Drogenbesitz, und plant das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eigene Maßnahmen zur Erfassung oder Auswertung entsprechender Daten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 20. Oktober 2025 Die Durchführung des Strafvollzuges einschließlich des Vollzuges der Untersuchungshaft und die Gesetzgebung hierzu sind nach der Kompetenzverteilung nach dem Grundgesetz eine Angelegenheit ausschließlich der Länder. Für Zwecke der den Strafvollzug betreffenden bundeseinheitlichen (statistischen) Zusammenstellungen des Statistischen Bundesamtes werden Daten der betreffenden Art nicht erhoben. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Schon mangels Zuständigkeit sind auch keine eigenen Maßnahmen zur Erfassung oder Auswertung entsprechender Daten geplant. 69. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche empirischen Daten, wissenschaftlichen Studien oder systematisch erhobenen Erkenntnisse über persönliche Gesprächseindrücke hinaus liegen dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit Blick auf die im Interview der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig mit der „Welt“ vom 4. Oktober 2025 (www.welt.de/politik/deuts chland/plus68de917389973cba61e7fb74/hubig-ka nn-mir-nicht-vorstellen-dass-eine-als-verdachtsfal l-eingestufte-partei-richter-vorschlaegt.html) geäußerte Einschätzung zum Ausmaß und zur Verbreitung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen in Deutschland zugrunde, und wie will die Bundesregierung eine gesetzliche Neuregelung vor dem Hintergrund, dass sich zwischen 2018 und 2021 laut Bundesregierung nur 1.769 Verdachtsfälle auf missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen gemeldet wurden, von denen sich unter 20 Prozent (etwa 290 Fälle) bestätigt haben (www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Geset zgebung/Dokumente/Infopapier_missbr_Anerken nung_Vaterschaft.pdf?__blob=publicationFile &v=2), mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbaren, das bereits 2013 entschieden hat (Beschluss vom 17. Dezember 2013, Az: 1 BvL 6/10 (NJW 2014, 1364 Rn. 109)), dass es „verfassungsrechtlich nicht hinzunehmen“ sei, Familien „generell dem Verdacht aus[zu]setzen, die Vaterschaftsanerkennung allein aus aufenthaltsrechtlichen Gründen vorgenommen zu haben und deren Familienleben damit ohne Weiteres mit behördlichen Nachforschungen [zu] belasten“? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 20. Oktober 2025 Statistische Erhebungen zum Phänomen missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium des Innern und für Heimat haben in der vergangenen Legislaturperiode eine Behördenabfrage zu Fallzahlen durchgeführt (1.769 Verdachtsfälle, ca. 290 bestätigte Missbrauchsfälle in den Jahren 2018 bis 2021). Die Praxis geht jedoch von einem deutlich größeren Dunkelfeld aus, da Verdachtsfälle bei den Beurkundungsstellen oftmals nicht erkannt werden. Mit seiner Entscheidung vom 17. Dezember 2013 (1 BvL 6/10) hat das Bundesverfassungsgericht die in § 1600 Absatz 1 Nummer 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches alte Fassung (BGB a. F.) geregelte sogenannte Behördenanfechtung für unvereinbar mit Artikel 16 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 6 Absatz 1 und 2 GG erklärt. Die in Ihrer Frage zitierte Passage der verfassungsgerichtlichen Entscheidung bezieht sich auf § 1600 Absatz 4 BGB a. F., wonach bei nicht verheirateten, ausländischen oder binationalen Elternpaaren, die keinen gemeinsamen Wohnsitz haben, vermutet werden konnte, dass die Vaterschaftsanerkennung allein aus aufenthaltsrechtlichen Gründen erklärt worden sei. Das Bundesverfassungsgericht hat insoweit festgehalten, dass auch wegen Artikel 6 Absatz 1 GG eine präzisere Fassung dieser Anfechtungsvoraussetzung verfassungsrechtlich geboten gewesen wäre. Die Bundesregierung beabsichtigt keine Rückkehr zur Behördenanfechtung. 70. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Sieht die Bundesregierung in der deutschen Justiz Anzeichen für sogenannten institutionellen Rassismus (www.tagesschau.de/investigativ/panoram a/justiz-institutioneller-rassismus-100.html), und wenn ja, welche sind dies konkret? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 22. Oktober 2025 Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nicht zu laufenden Gerichtsverfahren äußert. Dies vorweg wird Ihre Frage wie folgt beantwortet: Die deutsche Justiz ist an das Grundgesetz gebunden. Nach Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes darf niemand „wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Institutioneller Rassismus ist gemäß der Definition der Antidiskriminierungssteile des Bundes eine „[Form] der Diskriminierung, Ausgrenzung oder Abwertung, die von den Institutionen einer Gesellschaft, wie zum Beispiel der Polizei, von Behörden oder Schulen, ausgehen. Ausgangspunkt sind dabei nicht die Vorurteile oder abwertenden Einstellungen der handelnden Individuen. Vielmehr führen die Auslegung oder die Anwendung von Regeln, Vorschriften, Normen, Routinen oder eingeschliffenen Praktiken dazu, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen mittelbar oder unmittelbar benachteiligt werden.“ (www.antidiskriminierungsstell e.de/SharedDocs/fags/DE/ethnische_herkunft_rassismus/04_institutionel ler_struktureller_rassismus.html). Die Justiz ist selbstverständlich wie alle staatlichen Akteure in der Verantwortung, jede Form von Rassismus in ihrem Verantwortungs- und Handlungsbereich zu erkennen und zu unterbinden. Eine wesentliche Maßnahme, um dies sicherzustellen, ist die Sensibilisierung der handelnden Justizakteure für Rassismus in allen seinen Ausprägungen. Um dies zu gewährleisten, bieten die für die Justiz überwiegend zuständigen Länder einen breiten Katalog von Fortbildungsveranstaltungen an. Ergänzend hierzu gibt es das durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Kooperation mit den Landesjustizverwaltungen veranstaltete Fortbildungsangebot an der Deutschen Richterakademie, welches unter anderem Fortbildungen zu den Themen „Rassismus – Eine Herausforderung für die Justiz“ (Tagungsnr. 38b, veranstaltet vom Bund) und „Blended Learning-Fortbildung „Interkulturelle Kompetenz““ (Tagungsnr. 8a, veranstaltet vom Bund) enthält. 71. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mit welchem Zeitplan will die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden (S. 86) umsetzen, und wie soll die Pflichtversicherung konkret ausgestaltet werden (u. a. im Hinblick auf die Einrichtung einer staatlichen Rückversicherung)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 21. Oktober 2025 Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Wohngebäudeversicherung im Neugeschäft nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten werden soll und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden sollen. Die Bundesregierung treibt die Umsetzung dieses Konzepts entschlossen voran und erarbeitet einen Gesetzentwurf, der für eine bessere finanzielle Absicherung gegen Naturkatastrophen sorgt und dabei die berechtigten Interessen aller Beteiligten angemessenen berücksichtigt. 72. Abgeordneter Ulrich von Zons (AfD) Ist der Bundesregierung der Vorschlag der Bundesrechtsanwaltskammer, den Artikel 19 des Grundgesetzes durch einen neuen Absatz 5 mit dem Wortlaut „Jedermann hat das Recht, sich vor Gericht und in außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen.“ zu ergänzen, bekannt, und wenn ja, wie positioniert sie sich dazu (www.brak.de/fileadmi n/04_fuer_journalisten/presseerklaerungen/PE-0 9-2025-Anlage-Papier-verfassungsrechtl-Absiche rung-Zugang-zum-Recht-BRAK-HV_19-09-202 5.pdf)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 22. Oktober 2025 Der Vorschlag ist der Bundesregierung bekannt. Nach Auffassung der Bundesregierung ist die vorgeschlagene Regelung wegen des bereits umfassend bestehenden verfassungsrechtlichen Schutzniveaus nicht erforderlich. Mit dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 des Grundgesetzes) und der Berufsfreiheit (Artikel 12 des Grundgesetzes) bietet unsere Verfassung bereits ein hohes Schutzniveau, das durch die Justizgrundrechte flankiert wird. Die allgemeine Handlungsfreiheit schützt zudem schon jetzt die freie Entscheidung jedes einzelnen, sich anwaltlichen Beistand zu suchen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 73. Abgeordnete Birgit Bessin (AfD) In welchen Jahren seit ihrer Gründung erhielt die Amadeu Antonio Stiftung finanzielle Zuwendungen oder sonstige Unterstützungen von der Bundesregierung oder ihren nachgeordneten Behörden, und in welcher Gesamthöhe erfolgten diese jeweils pro Jahr? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 23. Oktober 2025 Im Haushaltsjahr 2023 sind insgesamt 3.007.069,94 Euro an Bundesmitteln an die Amadeu Antonio Stiftung abgeflossen. Im Haushaltsjahr 2024 waren es insgesamt 2.954.816,75 Euro an Bundesmitteln. Zur Beantwortung der Frage für die vorherigen Zeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 158 des Abgeordneten Stephan Brandner auf Bundestagsdrucksache 20/7148 verwiesen. Zur Beantwortung der Frage für den Zeitraum 2000 bis 2021 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 144 des Abgeordneten Stephan Brandner auf Bundestagsdrucksache 20/1355 verwiesen. Im Haushaltsjahr 2022 sind insgesamt 2.200.367,63 Euro an Bundesmitteln an die Amadeu Antonio Stiftung abgeflossen. 74. Abgeordnete Kathrin Gebel (Die Linke) Wann werden die Ergebnisse der Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“ veröffentlicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 24. Oktober 2025 Die Studie LeSuBiA wird durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium des Innern und das Bundeskriminalamt gemeinsam durchgeführt und verantwortet. Ein genauer Veröffentlichungstermin steht noch nicht fest. 75. Abgeordneter Dr. Ingo Hahn (AfD) Welche Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ oder sonstigen Programmen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurden seit 2023 an Träger mit Sitz in Jena vergeben, und in welcher Höhe erfolgte die jeweilige Förderung (bitte nach Name, Jahr, Förderhöhe und Förderprogramm einzeln aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 23. Oktober 2025 Die angefragten Inhalte können Sie der beigefügten Übersicht entnehmen.2 76. Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie gedenkt die Bundesregierung die internationale Jugendarbeit u. a. am Beispiel von (auch bereits durch den Kinder und Jugendplan [KJP] geförderten) internationalen Jugendbegegnungsmöglichkeiten zu unterstützen, beispielsweise durch einer vereinfachten Visavergabe für junge Menschen, die das 27. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, um für die begrenzte Zeit der Teilnahme an der internationalen Jugendbegegnung in die Bundesrepublik Deutschland einreisen zu können – da häufig Visaanträge aufgrund einer für die deutsche Auslandsvertretung nicht ausreichenden Begründung der Rückkehrbereitschaft junger Menschen sowie Unterstützungsschreiben der Jugendorganisationen mit Hinweisen, die Menschen für die Ausreise bis zum Flughafen zu bringen, abgelehnt werden und somit KJP- geförderte internationale Jugendbegegnungen ausfallen müssen – und so zum internationalen kulturellen, politischen, ökologischen Austausch beizutragen und diesen zu fördern? Ant

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