Ausbau der Bahnstrecke Oldenburg-Osnabrück
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung die Absicht, infolge des vom Rat der Stadt Oldenburg am 22. Mai 2023 mit einer Resolution geforderten zweispurigen Ausbaus der Bahnstrecke Oldenburg–Osnabrück (www.-oldenburg.de/metanavigation/presse/press emitteilung/-news/-bahnstrecke-oldenburg-osnabr ueck-rat-beschliesst-resolution.html) die Trasse mit vollständiger Elektrifizierung sowie mit weiteren Haltepunkten im Stadtgebiet leistungsfähiger zu gestalten und daher den Ausbau vom "potenziellen Bedarf" des Bundesbedarfskatalogs, dem Bundesverkehrswegeplan 2030 (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10554), in den Planungs- und Dringlichkeitsstand des "Vordringlichen Bedarfs" einzustufen (bitte mögliche bauplanungsrechtliche Projekt-Voraussetzungen für eine positive Entscheidung sowie Zeitplan und Planungsabschnitte, wie Entwurfs-, Baugenehmigungs- und Ausführungsplanung, benennen) oder bestehen die Bedenken hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit des Projektes seitens der Bundesregierung fort?
Zeitachse
- 24.10.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/2387 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.