Ergänzung von Artikel 19 des Grundgesetzes in Bezug auf unabhängige anwaltliche Hilfe bei Rechtsangelegenheiten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung der Vorschlag der Bundesrechtsanwaltskammer, den Artikel 19 des Grundgesetzes durch einen neuen Absatz 5 mit dem Wortlaut "Jedermann hat das Recht, sich vor Gericht und in außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen." zu ergänzen, bekannt, und wenn ja, wie positioniert sie sich dazu (www.brak.de/fileadmin/04_fuer_journalisten/presseerklaerungen/PE-09-2025-Anlage-Papier-verfassungsrechtl-Absicherung-Zugang-zum-Recht-BRAK-HV_19-09-2025.pdf)?
Zeitachse
- 24.10.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/2387 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.