Daten zur missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung in Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche empirischen Daten, wissenschaftlichen Studien oder systematisch erhobenen Erkenntnisse über persönliche Gesprächseindrücke hinaus liegen dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit Blick auf die im Interview der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig mit der "Welt" vom 4. Oktober 2025 (www.welt.de/politik/deutschland/plus68de917389973cba61e7fb74/hubig-kann-mir-nicht-vorstellen-dass-eine-als-verdachtsfall-eingestufte-partei-richter-vorschlaegt.html) geäußerte Einschätzung zum Ausmaß und zur Verbreitung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen in Deutschland zugrunde, und wie will die Bundesregierung eine gesetzliche Neuregelung vor dem Hintergrund, dass sich zwischen 2018 und 2021 laut Bundesregierung nur 1.769 Verdachtsfälle auf missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen gemeldet wurden, von denen sich unter 20 Prozent (etwa 290 Fälle) bestätigt haben (www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/Dokumente/Infopapier_missbr_Anerkennung_Vaterschaft.pdf?__blob=publicationFile&v=2), mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbaren, das bereits 2013 entschieden hat (Beschluss vom 17. Dezember 2013, Az: 1 BvL 6/10 (NJW 2014, 1364 Rn. 109)), dass es "verfassungsrechtlich nicht hinzunehmen" sei, Familien "generell dem Verdacht aus[zu]setzen, die Vaterschaftsanerkennung allein aus aufenthaltsrechtlichen Gründen vorgenommen zu haben und deren Familienleben damit ohne Weiteres mit behördlichen Nachforschungen [zu] belasten"?
Zeitachse
- 24.10.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/2387 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.