Recht von Bundestagsabgeordneten zur Einsichtnahme in die Verwendungsnachweise geförderter Projekte gemäß Bundeshaushaltsordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es den Mitgliedern des Deutschen Bundestages (MdB) gestattet, die Verwendungsnachweise gemäß § 44 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Verbindung mit Nummer 6 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) einzusehen, und wenn ja, wie ist der Werdegang der Einsichtnahme für MdB, und wenn nein, auf welcher rechtlichen Grundlage ist eine Einsichtnahme für MdB nicht gestattet?
Zeitachse
- 24.10.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/2387 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.