Berücksichtigung militärischer Übungsräume bei der Standortplanung von Windkraftanlagen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung bei der Standortplanung von Windkraftanlagen generell sicher, dass militärische Ausbildungs- und Übungsräume der Bundeswehr – insbesondere für Tief- und Nachtflüge – nicht beeinträchtigt werden, und wie bewertet sie in diesem Zusammenhang die Planungen für Windkraftanlagen im Bereich des Internationalen Hubschrauberausbildungszentrums Fritzlar?
Zeitachse
- 17.10.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/2290 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.