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Erfassung von Tatmitteln durch die Bundespolizei

Vorgang 327551 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 14.09.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erfasst die Bundespolizei neben dem Tatmittel &bdquo;Messer&ldquo; auch andere scharfe oder spitze Gegenstände, die als Tatmittel verwendet werden (wie beispielsweise Scheren, Schraubenzieher, Rasierklingen und Äxte), und wenn ja, unter welchen statistisch auswertbaren Begrifflichkeiten oder Sammelbegriffen werden diese jeweils erfasst (www.welt.de/politik/deutschland/plus68da7f657a0d4c499e8bc3b8/ex-elite-polizist-haben-menschen-aufgenommen-in-deren-heimatlaendern-messer-statussymbole-sind.html)?

Zeitachse

  1. 17.10.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/2290 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.