Rechtswidrigkeit der Entfernung von Fortpflanzungsorganen bei Minderjährigen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 134 auf Bundestagsdrucksache 21/2141 dahingehend zu verstehen, dass die Entfernung von Hoden, Penissen, Eierstöcken und Gebärmüttern bei Minderjährigen nach § 1631c des Bürgerlichen Gesetzbuches ausnahmslos verboten ist und die in Deutschland bei Minderjährigen vorgenommenen „geschlechtsangleichenden Operationen“ deren Fortpflanzungsfähigkeit nicht einschränken, und wie erklärt sich der in der DRG-Fallpauschalenstatistik erfasste auffallende Anstieg dieser Operationen in den Jahren 2010 bis 2023 (vgl. www.nius.de/politik/news/geschlechtsumwandlungen-minderjaehrige/46dea763-bed1-4831-9944-20157bd8557c)?
Zeitachse
- 17.10.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/2290 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.