Bericht der Präsidentin des Deutschen Bundestages nach § 58 des Abgeordnetengesetzes
Aufgaben der Fraktionen, Höhe der Geldleistungen im Bundeshaushalt 2025, Erhöhung der Geldleistungen ab dem Jahr 2026 um insges. 3,21 v.H., damit monatlicher Grundbetrag für jede Fraktion von 680.902 Euro und monatlicher Betrag für jedes Mitglied von 12.297 Euro, unveränderter Oppositionszuschlag
Zeitachse
- 17.10.2025 drucksache Unterrichtung 21/2355 Bericht der Präsidentin des Deutschen Bundestages nach § 58 des Abgeordnetengesetzes
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.