Vereinbarkeit von Wahlen mit einem eingeschränkten Kreis an Wahlberechtigten mit den Grundrechten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, ob Wahlen zu Gremien, an denen nur ausgewählte Teile der Bevölkerung als Wahlberechtigte teilnehmen dürfen, wie z. B. örtliche Integrationsräte (siehe beispielhaft www.aachen.de/in-aachen-leben/gesellschaft-soziales-wohnen/integration/integrationsrat/), mit den Grundrechten, insbesondere mit dem Gleichheitsgrundsatz, vereinbar sind, und wenn ja, wie lautet diese?
Zeitachse
- 02.10.2025 drucksache Mündliche Frage 21/1949 Fragen für die Fragestunde der 30. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 8. Oktober 2025
- 08.10.2025 plenarprotokoll Mündliche Frage/Schriftliche Antwort 21/30 Protokoll der 30. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.