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Anhörung eines Referatsleiters des BMAS am Sozialgericht Karlsruhe zur Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfsanpassungen im SGB II

Vorgang 327166 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 01.09.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen ist, wie mir bekannt wurde, der für Grundsatzfragen der Grundsicherung zuständige Referatsleiter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) im Verfahren S 12 AS 2069/22 am Sozialgericht Karlsruhe nicht zur persönlichen Befragung erschienen, obwohl das Gericht eine mündliche Anhörung zur Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfsanpassungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Jahre 2021 bis 2023 angekündigt hatte, und wie bewertet die Bundesregierung den Vorwurf, dass das BMAS durch ausbleibende Kooperation zu einer Verzögerung der Frage beiträgt, ob § 73 SGB II &ndash; Grundsicherung für Arbeitsuchende &ndash; in der Fassung des Artikels 1 Nummer 5 des Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze vom 23. Mai 2022 mit Wirkung vom 1. Juni 2022 mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikels 20 Absatz 1 des Grundgesetzes und dem Allgemeinen Gleichheitssatz gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar ist?

Zeitachse

  1. 26.09.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1831 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.