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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 26.09.2025 · WP 21 · 21/1831 · Schriftliche Fragen · Original ↗
114 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Katrin Göring- Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer bekannt, dass die Staatsbibliothek zu Berlin im Rahmen ein…
  2. Schriftliche Frage 2 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Personen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in der „Arbeitsgruppe Veranlassungskonnexität zwischen Bund, Ländern und Kommunen“…
  3. Schriftliche Frage 3 von Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Titeln mit welchen jeweiligen Beträgen setzt sich die von den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Zusammenhang mit der B…
  4. Schriftliche Frage 4 von Tina Winklmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kriterien und Messgrößen legt die Bundesregierung bei der geplanten Spitzensportreform zugrunde, und in welcher Form soll diese Refor…
  5. Schriftliche Frage 5 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchen Einzelplan wird der ursprünglich im Klima- und Transformationsfonds aufgeführte Titel „Ankauf von Emissionszuweisungen nach der E…
  6. Schriftliche Frage 6 von Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Schließt die Bundesregierung eine Erhöhung der geltenden Mehrwertsteuersätze (ermäßigt und regulär) in der laufenden Legislaturperiode aus,…
  7. Schriftliche Frage 7 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesregierung die (rückwirkende) Erhöhung des finanziellen Volumens der Steuermindereinnahmen durch Vergünstigung für Er…
  8. Schriftliche Frage 8 von Rainer Gross (AfD): Welcher Anteil des vom 20. Deutschen Bundestag am 18. März 2025 beschlossenen Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe…
  9. Schriftliche Frage 9 von Rainer Gross (AfD): Stellt die Bundesregierung sicher, dass die in Einzelplänen des Bundeshaushalts 2025 gegenüber 2024 und die in Einzelplänen des Bundeshausha…
  10. Schriftliche Frage 10 von Gerrit Huy (AfD): Wie viel Prozent der Beschäftigten verdienen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich ein zu versteuerndes Einkommen von unter 30.001 Euro…
  11. Schriftliche Frage 11 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwieweit wurde die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Umstellung der Einfuhrumsatzsteuer auf ein Verrechnungsmodel…
  12. Schriftliche Frage 12 von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, Ausführungsbestimmungen zur neuen Wohngemeinnützigkeit (§ 52 der Abgabenordnung) zu veröffentlichen, und wenn ja,…
  13. Schriftliche Frage 13 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen Drittstaaten beabsichtigt die Bundesregierung den Abschluss von Abkommen/ Vereinbarungen im Sinne von Artikel 59 Absatz 5 Buchst…
  14. Schriftliche Frage 14 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung das im Rahmen der Mitgliedstaatenkonsultationen der Europäischen Kommission am 27. Januar und 27. Februar 2…
  15. Schriftliche Frage 15 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Solidaritätszusagen plant die Bundesregierung im Rahmen des kommenden hochrangigen EU-Solidaritätsforums – nach derzeitigem…
  16. Schriftliche Frage 16 von Maik Brückner (DIE LINKE): Ist es nach Auffassung der Bundesregierung afghanischen Personen, die im Rahmen von Aufnahmeprogrammen nach Deutschland eingereist sind, dar…
  17. Schriftliche Frage 17 von Clara Bünger (DIE LINKE): Wie viele Zurückweisungen der Bundespolizei an der deutsch-polnischen Grenze scheiterten seit der Weisung durch den Bundesminister des Inner…
  18. Schriftliche Frage 18 von Clara Bünger (DIE LINKE): Wie ist die Entwicklung der bereinigten Gesamtschutzquote (ohne formelle Entscheidungen) bei männlichen Asylsuchenden aus Afghanistan, wenn…
  19. Schriftliche Frage 19 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Schließt sich die Bundesregierung meiner Ansicht an, dass durch den im Gesetzentwurf zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten vorgesehenen A…
  20. Schriftliche Frage 20 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen verzichtet die Bundesregierung auf eine weitere gerichtliche Klärung im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht B…
  21. Schriftliche Frage 21 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Kontakte der „Mindener Jungs“ zu der Organisation „Brothers of Honour“ (www.mt.de/lokales/po r…
  22. Schriftliche Frage 22 von Christoph Grimm (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß von Missbräuchen durch gefälschte Sprachzertifikate oder andere unzutreffende Nach…
  23. Schriftliche Frage 23 von Christoph Grimm (AfD): In welcher Weise werden nach Kenntnis der Bundesregierung Einbürgerungen überprüft, wenn sich nachträglich Unregelmäßigkeiten bei Sprachzert…
  24. Schriftliche Frage 24 von Martin Hess (AfD): Wie hat sich die Anzahl der Gewaltdelikte gegen Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG seit 2016 bis heute (Stichtag: 1. September 2025) jährlich…
  25. Schriftliche Frage 25 von Martin Hess (AfD): Wie hat sich die Anzahl linksextremistisch motivierter Brandanschläge in Bezug auf die Infrastruktur der Deutschen Bahn AG seit 2013 jeweils…
  26. Schriftliche Frage 26 von Manuel Krauthausen (AfD): Wie viele Väter haben nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zur Anzahl der polizeilich erfassten…
  27. Schriftliche Frage 27 von Sascha Lensing (AfD): Inwiefern unterstützt die Bundesregierung im Zusammenhang mit rechtswidrig erlangten Einbürgerungen und Aufenthaltstiteln die Forderungen de…
  28. Schriftliche Frage 28 von Sascha Lensing (AfD): Welche konkreten Ergebnisse resultierten aus dem Treffen einer deutschen Delegation aus dem Bundesministerium des Innern mit einer afghanisc…
  29. Schriftliche Frage 29 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welcher Rechtsgrundlage ergeben sich die Löschfristen, die einer Beantwortung meiner Schriftlichen Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 21/…
  30. Schriftliche Frage 30 von Kerstin Przygodda (AfD): Hat die Bundesregierung die – Positionen renommierter Wissenschaftler ähnelnden (www.berline r-zeitung.de/politik-gesellschaft/britischer-ko…
  31. Schriftliche Frage 31 von Martin Reichardt (AfD): Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung immer noch Ortskräfte und diverse andere afghanische Staatsangehörige unter dem Taliban- Regime…
  32. Schriftliche Frage 32 von Martin Reichardt (AfD): Wie viele rechtsradikale Gruppen beobachtet der Verfassungsschutz derzeit in Deutschland (www.b ild.de/news/terror-ermittler-zerschlagen-rec…
  33. Schriftliche Frage 33 von Lea Reisner (DIE LINKE): Was waren die konkreten Inhalte bei einem Treffen von Israels Polizeichef Daniel Levy und seiner Delegation, die am 7. September 2025 zu den…
  34. Schriftliche Frage 34 von Stephan Brandner (AfD): Wen meinte der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul mit „wir“, als er in der 24. Sitzung des Deutschen Bundestages im Ra…
  35. Schriftliche Frage 35 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Von welchem Ressort werden die direkten Gespräche mit dem Taliban-Regime geführt (Quelle: www.merkur.de/politik/rueckfuehrungen-dobrind t-be…
  36. Schriftliche Frage 36 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich die Bundesregierung bereits eine eigene Position zur indischen Teilnahme am russischbelarusischen Militärmanöver „Sapad 2025“ erarb…
  37. Schriftliche Frage 37 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Beschuss des Seenotrettungsschiffes „Ocean Viking“ der Organisation SOS Méditerranée, d…
  38. Schriftliche Frage 38 von Katrin Fey (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass nach Angaben von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eine Vielzahl von seit Jahrzehnten in d…
  39. Schriftliche Frage 39 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Visa für die Wiedereinreise nach Pakistan wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stand 17. September 2025 für die von Pakist…
  40. Schriftliche Frage 40 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten der Werbekampagnen des Auswärtigen Amts (AA) zur Personalanwerbung und Empl…
  41. Schriftliche Frage 41 von Dr. Rainer Rothfuß (AfD): Welche Quellen, unabhängig oder anderweitig, hat das Auswärtige Amt für die in der 6. Sitzung des Ausschusses für Menschenrechte und humanit…
  42. Schriftliche Frage 42 von David Schliesing (DIE LINKE): Welche Ergebnisse hatte die 15. Sitzung der Gemischten Chilenisch-Deutschen Kommission, die sich am 19. Juni 2025 mit der historischen Erinn…
  43. Schriftliche Frage 43 von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche militärischen Flugplätze können bzw. sollen im Einzelnen durch Änderungen in § 71 des Luftverkehrsgesetzes, wie von der Bundesregieru…
  44. Schriftliche Frage 44 von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Beschleunigungswirkung erwartet die Bundesregierung durch den Verzicht auf das Genehmigungserfordernis für militärische Flugplatzinfr…
  45. Schriftliche Frage 45 von Desiree Becker (DIE LINKE): Sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den Ermittlungen gegen das mutmaßlich rechtsextreme Netzwerk „Nordbund“ und seine Mitglieder oder…
  46. Schriftliche Frage 46 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche KI-Anbieter (KI: Künstliche Intelligenz) nutzt die Bundeswehr bzw. benutzen das Bundesministerium der Verteidigung und seine nachgeor…
  47. Schriftliche Frage 47 von Karsten Hilse (AfD): [bezugnehmend auf die bejahende Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 21/918,] Wo wird, […] d…
  48. Schriftliche Frage 48 von Zada Salihović (DIE LINKE): Welche Informationen hat die Bundesregierung zu den zwei aktiven und den zwei ehemaligen Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten, die laut Infor…
  49. Schriftliche Frage 49 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie berechnet sich der vom Bundesministerium der Verteidigung am 5. Juni 2025 angemeldete Bedarf, wie in der Berichterstattermappe zum Einze…
  50. Schriftliche Frage 50 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Liegen die Ergebnisse der nicht öffentlichen Arbeitsgruppen des Bundeswehr-Symposiums „Gesundheitsversorgung in der Landesverteidigung“ vom…
  51. Schriftliche Frage 51 von Tina Winklmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Regelungen beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der geplanten Einführung eines neuen Wehrdienstes für Kaderathletinnen und -ath…
  52. Schriftliche Frage 52 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie kommt die Bundesregierung zur Einschätzung, dass die Finanzierung der Gasspeicherumlage aus dem Klima- und Transformationsfonds mit Arti…
  53. Schriftliche Frage 53 von René Bochmann (AfD): Über welche Bodenschätze verfügt die Bundesrepublik Deutschland, die entweder gefördert oder auch nicht gefördert werden, und wenn nicht gef…
  54. Schriftliche Frage 54 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann soll der von Bundeskanzler Friedrich Merz vom 3. September 2025 angekündigte Stahlgipfel stattfinden (www.tagesspiegel.de/politik/merzi…
  55. Schriftliche Frage 55 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie positioniert sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Reform des Vertrauensschutzes im Referentenentwurf zur Biokraftst…
  56. Schriftliche Frage 56 von Rainer Gross (AfD): Geht die Bundesregierung – in Kenntnis der Tatsache, dass sie entsprechend des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD (Zeilen 900 ff.…
  57. Schriftliche Frage 57 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann und mit welchem Teilnehmerkreis (Unternehmen, Verbände und sonstige Organisationen) wird der von Bundeskanzler Friedrich Merz angekündi…
  58. Schriftliche Frage 58 von Dr. Michael Kaufmann (AfD): Welche Überlegungen bewegen die Bundesregierung dazu, im Haushaltsentwurf 2026 (Bundestagsdrucksache 21/600) die Mittel für die Raumfahrtfor…
  59. Schriftliche Frage 59 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Wie viele Windkraftanlagen (Onshore) befinden sich derzeit (Stand: Juni 2025) nach Kenntnis der Bundesregierung in der Stilllegung oder im R…
  60. Schriftliche Frage 60 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Welche Sicherheits- und Cyber- Schutzmaßnahmen plant die Bundesregierung speziell für künftig staatlich kontrollierte Netzinfrastruktur, dam…
  61. Schriftliche Frage 61 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Wie sollen nach Kenntnis der Bundesregierung künftige Netzinvestitionen finanziert werden (Direktkauf aus Haushaltsmitteln, durch Staatsunte…
  62. Schriftliche Frage 62 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Plant die Bundesregierung konkret, sich an dem Verkauf oder der Kapitalbeteiligung an großen Übertragungsnetzbetreibern (z. B. TenneT German…
  63. Schriftliche Frage 63 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Rüstungsexporte (inklusive Sammelausfuhren) von im Regierungsbezirk Detmold (N…
  64. Schriftliche Frage 64 von Manfred Schiller (AfD): Welche Akteure haben maßgeblich an der Reform des Instruments der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GR…
  65. Schriftliche Frage 65 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung den Bericht „Zukunftsprojekt Kinder- und Jugendtourismus“ aus dem Jahr 2014 (vgl. www.bundeswirt…
  66. Schriftliche Frage 66 von Ulrich Thoden (DIE LINKE): Welche Einzelausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter an Israel hat die Bundesregierung im Zeitraum vom 8. August 20…
  67. Schriftliche Frage 67 von Luke Hoß (DIE LINKE): Warum hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof die Ermittlungen gegen D. G. aus München, der Berichten zufolge (u. a. www.zdfhe ut…
  68. Schriftliche Frage 68 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Relevanz haben aus Sicht der Bundesregierung die Statistiken, die das Bundesamt für Justiz zu Hasskriminalität, rechtsextremistischen…
  69. Schriftliche Frage 69 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welche Art und Weise könnten nach Ansicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz die gewichtigen Vorbehalte in der…
  70. Schriftliche Frage 70 von Anne Zerr (DIE LINKE): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Pfändungsfreigrenze gemäß § 850c Absatz 1 Nummer 1 der Zivilprozessordnung und die Anzahl…
  71. Schriftliche Frage 71 von Maik Brückner (DIE LINKE): Welche Bundesministerien werden mit der geplanten Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes beauftragt (bitte Federführung und Gründe für die…
  72. Schriftliche Frage 72 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Warum wurde aus dem Titel 1703/684 04 „Umsetzung der EU-Roma-Strategie, Nationale Roma- Kontaktstelle“ im Einzelplan 17 nach Auskunft der Bu…
  73. Schriftliche Frage 73 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Wie haben sich die Inanspruchnahmezahlen der Familienpflegezeit seit Einführung des gesetzlichen Anspruchs im Jahr 2015 entwickelt, jeweils…
  74. Schriftliche Frage 74 von Peter Felser (AfD): Plant die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien vor dem Hintergrund ihrer Presseaussagen (www.welt.…
  75. Schriftliche Frage 75 von Kathrin Gebel (DIE LINKE): Bis wann wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannte unabhängige Experten-Kommission zu den Evaluat…
  76. Schriftliche Frage 76 von Enrico Komning (AfD): Welche Nichtregierungsorganisationen/Projekte in Mecklenburg-Vorpommern wurden von 2021 bis 2024 bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregieru…
  77. Schriftliche Frage 77 von Enrico Komning (AfD): In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung Zuwendungen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bereits für Projekte und Organisati…
  78. Schriftliche Frage 78 von Denise Loop (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Förderlinien, Programme und Gesetzesinitiativen unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und…
  79. Schriftliche Frage 79 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, in Vorbereitung auf die vom 8. Oktober 2025 bis 9. Oktober 2025 in Valetta, Malta, unter dem Titel „Junge Mensche…
  80. Schriftliche Frage 80 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen ist, wie mir bekannt wurde, der für Grundsatzfragen der Grundsicherung zuständige Referatsleiter des Bundesministeriums…
  81. Schriftliche Frage 81 von Jan Feser (AfD): Wie viele der Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) waren vor dem Eintritt…
  82. Schriftliche Frage 82 von Jan Feser (AfD): Wie hat sich die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende) mit de…
  83. Schriftliche Frage 83 von Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele abhängig Beschäftigte in Deutschland arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten…
  84. Schriftliche Frage 84 von René Bochmann (AfD): Welche Prioritäten setzt die Bundesregierung bei der Unterhaltung der Bundeswasserstraßen (z. B. Donau MDK, Mosel, Neckar und Rhein), und in…
  85. Schriftliche Frage 85 von Alexis L. Giersch (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung, den vom Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe festgestellten Investitionsbedarf für die Sanierung…
  86. Schriftliche Frage 86 von Nicole Hess (AfD): Beurteilt die Bundesregierung die aktuell genutzten technischen Lösungen zur Einleitung von Atemluft in die Passagierkabinen von zivilen Flu…
  87. Schriftliche Frage 87 von Denise Loop (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Gründe liegen der Bundesregierung bzw. dem Bundesministerium für Verkehr nach dem jüngsten Gutachten für die nunmehr geplan…
  88. Schriftliche Frage 88 von Denise Loop (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch sind die Planungs- und Baukosten für das Projekt ABS Niebüll–Klanxbüll (bitte jeweils in Jahresscheiben angeben), und ist eine mögl…
  89. Schriftliche Frage 89 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Auswirkungen haben die seit dem 5. August 2025 geltende Langsamfahrstelle und die ab 1. September 2025 eingestellte Güterverkehrsnutz…
  90. Schriftliche Frage 90 von Isabelle Vandre (DIE LINKE): Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge des Planungsfeststellungsverfahrens zum Vorhaben „A 10, Tank- und Rastanlage Havelseen“ m…
  91. Schriftliche Frage 91 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welcher Handlungsbedarf ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung für Deutschland aus dem Rechtgutachten des Internationalen Gerichtshofs vo…
  92. Schriftliche Frage 92 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der Zeitplan der Bundesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und des Schutzes vor Starkregenereignissen s…
  93. Schriftliche Frage 93 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung das in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 99 auf Bundestagsdrucksache 21/1709 thematisier…
  94. Schriftliche Frage 94 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Welche finanziellen oder institutionellen Unterstützungsleistungen (z B. direkte Fördermittel, Drittmittel, Projektbeteiligungen) hat die Bu…
  95. Schriftliche Frage 95 von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die finanziellen Bedarfe für die Anpassung an die Klimakrise in Deutschland bis zum Jahr…
  96. Schriftliche Frage 96 von Dr. Christina Baum (AfD): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zum sogenannten Shedding, der Übertragung von Spikeproteinen durch geimpfte an ungeimpfte Personen?
  97. Schriftliche Frage 97 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Aufsichtsbehörde des Bundesamtes für Soziale Sicherung, dass aktuell ein dire…
  98. Schriftliche Frage 98 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt derzeit ein direkter Kostenersatz von Krankenkassen an öffentlich-rechtlich organisierte Leistungserbrin…
  99. Schriftliche Frage 99 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann und in welcher Form plant das Bundesministerium für Gesundheit die Strukturdaten zum ärztlichen Personal in Krankenhäusern – genauer di…
  100. Schriftliche Frage 100 von Thomas Dietz (AfD): Wann wurden jeweils welche pH-Werte durch das Paul-Ehrlich-Institut oder andere Stellen bei allen in Deutschland eingesetzten Corona-Impf- C…
  101. Schriftliche Frage 101 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung, dass Leistungen (z. B. Koronare CT-Angiografie oder Osteodensitometrie) aus dem Leistungskatalog der geset…
  102. Schriftliche Frage 102 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchen Bundesländern steht nach Kenntnis des Bundesministeriums für Gesundheit die im § 275a Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuc…
  103. Schriftliche Frage 103 von Claudia Weiss (AfD): Wie viele Anträge auf Erteilung einer Approbation als Arzt wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 in der Bundesrepublik Deutschl…
  104. Schriftliche Frage 104 von Claudia Weiss (AfD): Wie viele Anträge auf Erteilung einer Approbation als Arzt in der Bundesrepublik Deutschland wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2…
  105. Schriftliche Frage 105 von Claudia Weiss (AfD): Wie viele Anträge in der Bundesrepublik Deutschland auf Erteilung der Berufserlaubnis/ Approbation als Arzt im Studium im Ausland wurden nac…
  106. Schriftliche Frage 106 von Claudia Weiss (AfD): Wie viele Anträge in der Bundesrepublik Deutschland auf Erteilung der Berufserlaubnis/ Approbation als Arzt im Studium im Ausland wurden nac…
  107. Schriftliche Frage 107 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, wie viele der rund 183.000 in Deutschland im Zusammenhang mit Corona gemeldeten Todesfälle…
  108. Schriftliche Frage 108 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Position vertrat Deutschland in der Working Party on Agricultural Products vom 2. September 2025 in Bezug auf Bezeichnungsverbote für…
  109. Schriftliche Frage 109 von Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern hat sich der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Alois Rainer für die von ihm seit Beginn seiner Amtszeit vers…
  110. Schriftliche Frage 110 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind von Seiten der Bundesregierung konkrete Maßnahmen geplant, um die Länder bei der Förderung des wirtschaftlich sehr herausfordernden, un…
  111. Schriftliche Frage 111 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Wie ist nach Planung der Bundesregierung der zeitliche Horizont angesetzt für die Arbeitsgruppe, die die Fachkommission Städtebau der Baumin…
  112. Schriftliche Frage 112 von Kassem Taher Saleh (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesregierung die Bewertung und Förderung neu geplanter EH55- Neubauten als „klimafreundlich“ im Rahmen des KFN- Program…
  113. Schriftliche Frage 113 von Kassem Taher Saleh (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Kriterien legt die Bundesregierung für die Auswahl förderfähiger EH55- Neubauprojekte im Bauüberhang entsprechend des Besch…
  114. Schriftliche Frage 114 von Anne Zerr (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung Daten darüber vor, wie hoch der Anteil der Mietkosten (ausgehend von der Neuvermietung einer Single-Wohnung von 5…

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1831 21. Wahlperiode 26.09.2025 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 43, 44 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 5, 52, 91 Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 13, 14, 15 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53, 84 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 71 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 35, 36 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 97, 98, 99 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 46, 54 Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 19, 80 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72, 73 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 20, 37 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Abgeordnete Nummer der Frage Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81, 82 Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 21, 39 Gebel, Kathrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 55, 92 Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Göring-Eckardt, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Grau, Armin, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 101, 102 Grimm, Christoph (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23 Gross, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9, 56 Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Hilse, Karsten (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Huy, Gerrit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 57 Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76, 77 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . 59, 60, 61, 62, 94 Krauthausen, Manuel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Lang, Ricarda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 83 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27, 28 Abgeordnete Nummer der Frage Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 29, 68 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 78, 87, 88 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 79 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . 40, 63 Nick, Ophelia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 2 Paus, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 3 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 32 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Abgeordnete Nummer der Frage Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 49, 110 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 11, 65 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 50 Steinmüller, Hanna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Taher Saleh, Kassem (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 112, 113 Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Vandre, Isabelle (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Weiss, Claudia (AfD) . . . . . . . . . . . . 103, 104, 105, 106 Winklmann, Tina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 51 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70, 114 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 Drucksache 21/1831 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Göring-Eckardt, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Paus, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 2 Winklmann, Tina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 3 Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Gross, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 6 Huy, Gerrit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Steinmüller, Hanna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 8, 9, 10 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 12 Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Grimm, Christoph (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 16 Seite Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 17 Krauthausen, Manuel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 20 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 24, 25 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 27 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Hilse, Karsten (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 34 Winklmann, Tina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/1831 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 35 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Gross, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 41 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 42 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50, 51 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Gebel, Kathrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 55 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 57 Lang, Ricarda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Vandre, Isabelle (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 63 Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 67, 68 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Drucksache 21/1831 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Grau, Armin, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Weiss, Claudia (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71, 72, 73 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Nick, Ophelia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Seite Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Taher Saleh, Kassem (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/1831 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordnete Katrin Göring- Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer bekannt, dass die Staatsbibliothek zu Berlin im Rahmen einer bevorstehenden Sanierung sämtliche historischen Zettelkästen aus ihrem Bestand entfernen will, in denen seit dem Jahr 1500 bibliografische Daten sämtlicher Neuerscheinungen im deutschen Sprachraum mit ihren Verfügbarkeitsorten festgehalten wurden, und wie bewertet die Bundesregierung eine solche Vernichtung kulturhistorisch bedeutsamer Zeitzeugnisse? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 22. September 2025 Laut der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Trägerin der Staatsbibliothek zu Berlin, wurden bereits im Jahr 2024 Überlegungen angestoßen, die papierenen Originale der Zettelkataloge zu makulieren. Diese wurden in einer Arbeitsgruppe innerhalb der Staatsbibliothek umfassend diskutiert. In Abstimmung mit dem Vorstand der Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist ein entschleunigter Fahrplan für die Makulierung der Zettelkataloge entwickelt und das Verfahren für ein Jahr ausgesetzt worden. Im Rahmen dieses Moratoriums wird die Staatsbibliothek das Gespräch mit kritischen Expertinnen und Experten auf diesem Gebiet suchen, um das Thema weiter zu versachlichen. Über eine Makulierung der Objekte ist somit noch nicht endgültig entschieden. 2. Abgeordnete Karoline Otte (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Personen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in der „Arbeitsgruppe Veranlassungskonnexität zwischen Bund, Ländern und Kommunen“ (vom Abgeordneten Dr. Mathias Middelberg am 12. September 2025 im Plenum angesprochen, Plenarprotokoll 21/22, S. 2223 A) vertreten sein, und welchen Arbeitsplan verfolgt die Gruppe im Einzelnen? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 22. September 2025 Bund und Länder haben in der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (BK-MPK) am 18. Juni 2025 mit dem Beschluss zu TOP 6.2 vereinbart, den im Koalitionsvertrag niedergelegten Grundsatz der Veranlassungskonnexität mit Leben zu füllen. Die hierfür eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll gemäß diesem Beschluss bis zur BK-MPK im Dezember 2025 bzw. bis zum nächsten Anwendungsfall eine Verständigung zu dem Thema erreichen und konkrete Lösungsvorschläge unterbreiten. Mitglieder der AG sind Vertreter und Vertreterinnen des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie der Länder, Kommunalen Spitzenverbände und Koalitionsfraktionen. 3. Abgeordnete Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchen Titeln mit welchen jeweiligen Beträgen setzt sich die von den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Zusammenhang mit der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2025 viel zitierte „Sportmilliarde“ zusammen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Antwort der Staatsministerin Dr. Christiane Schenderlein vom 25. September 2025 Mit den parlamentarischen Beschlüssen zum Haushalt 2025 wurde eine Änderung zum Gesetzentwurf zur „Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIKG) vorgenommen, so dass aus dem Sondervermögen des Bundes Investitionen in die Sportinfrastruktur getätigt werden können, die einen „Beitrag zur Modernisierung und Sanierung von Sportstätten“ i. H. von bis zu 1 Mrd. Euro leisten. In der Folge wurde zunächst für den Haushalt 2025 im Einzelplan 60, Kapitel 6002, dort in der Anlage 2 – 6093 Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität”, eine neue Titelgruppe 8 „Investitionen in die Sportinfrastruktur“ ausgebracht, die den Titel 893 81 für das neue Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten“, ausgestattet bis 2028 mit 333 Mio. Euro (Ausgabemittel und Verpflichtungsermächtigungen), enthält. Weitere Abstimmungen zur Ausgestaltung finden derzeit statt. 4. Abgeordnete Tina Winklmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kriterien und Messgrößen legt die Bundesregierung bei der geplanten Spitzensportreform zugrunde, und in welcher Form soll diese Reform vonstattengehen? Antwort der Staatsministerin Dr. Christiane Schenderlein vom 24. September 2025 Die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt hat angekündigt, noch im Herbst 2025 Einzelheiten zu einem von ihr geplanten Gesetzesvorhaben vorzustellen. Handlungsleitende Maßstäbe sind die Zielvorgaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, insbesondere „die Förderung effizienter, flexibler und weniger bürokratisch“ zu gestalten und dabei auf „eine Professionalisierung, Externalisierung und eine stärkere Digitalisierung“ abzuzielen. Im Laufe der Legislatur wird der Bund weitere flankierende Maßnahmen aufsetzen, die den Spitzensport in Deutschland voranbringen und stützen. Dazu gehört auch die Gründung des Zentrums für Safe Sport als unabhängige Institution. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 5. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welchen Einzelplan wird der ursprünglich im Klima- und Transformationsfonds aufgeführte Titel „Ankauf von Emissionszuweisungen nach der EU-Klimaschutzverordnung“ nach erfolgter „Umorganisation“ der Ressortzuschnitte verlagert (Ausschussdrucksache 21(16)64 vom 9. September 2025), und auf welcher Grundlage wird die Entscheidung dafür getroffen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 22. September 2025 Zur Umsetzung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 (siehe BGBl. I Nr. 131 vom 9. Mai 2025) laufen aktuell die Beratungen zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zum Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung. In dieser wird festgelegt, welche Titel künftig unter welcher Federführung stehen werden. Daran anschließend wird im Rahmen des laufenden parlamentarischen Aufstellungsverfahrens für den Bundeshaushalt 2026 zu entscheiden sein, an welcher Stelle im Bundeshaushalt der Leertitel „Ankauf von Emissionszuweisungen nach der EU-Klimaschutzverordnung“ zu veranschlagen ist. 6. Abgeordneter Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) Schließt die Bundesregierung eine Erhöhung der geltenden Mehrwertsteuersätze (ermäßigt und regulär) in der laufenden Legislaturperiode aus, und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle prozentuale Belastung durch die Mehrwertsteuer in den jeweiligen Einkommensdezilen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 23. September 2025 Im Einklang mit dem Koalitionsvertrag zielt die Politik der Bundesregierung auf eine Entlastung von Bürgern und Wirtschaft bei Steuern. Abgaben und Bürokratie. Aktuelle Daten zur prozentualen Belastung durch die Mehrwertsteuer in den jeweiligen Einkommensdezilen liegen nicht vor. 7. Abgeordnete Katharina Beck (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie begründet die Bundesregierung die (rückwirkende) Erhöhung des finanziellen Volumens der Steuermindereinnahmen durch Vergünstigung für Erwerber von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft oder Anteilen an Kapitalgesellschaften im Erb- oder Schenkungsfall in der Erbschaftsteuer (lfd. Nummer 45, S. 506) im 30. Subventionsbericht der Bundesregierung (www.bundesfinanzministerium.de/Con tent/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/3 0-subventionsbericht.pdf?__blob=publicationFile &v=3) im Vergleich zum 29. Subventionsbericht der Bundesregierung (www.bundesfinanzminister ium.de/Content/DE/Downloads/Oeffentliche-Fina nzen/Subventionsberichte/29-subventionsbericht. pdf?__blob=publicationFile&v=3) von 4,5 Mrd. Euro auf 8,8 Mrd. Euro, und wie kommt es, dass in der Übersicht 2 „Die 20 größten Steuervergünstigungen, Steuermindereinnahmen in Mio. Euro“ im 30. Subventionsbericht § 13a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) mit 8,8 Mrd. Euro beziffert wird, in der Tabelle auf S. 506 ebenfalls 8,8 Mrd. Euro angegeben werden, hier jedoch auch § 28a ErbStG als Rechtsgrundlage genannt wird? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 24. September 2025 Die für die Subventionsberichterstattung notwendigen Schätzungen des Subventionsvolumens für Steuervergünstigungen nach den §§ 13a und 13c des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) werden auf der Basis von amtlichen statistischen Daten mit einem Erbschaftsteuer-Simulationsmodell vorgenommen. Für den 29. Subventionsbericht lagen diesem Rechenmodell die Datensätze der Statistik über die Erbschaft- und Schenkungsteuer 2020 zugrunde. Das deutlich höhere Subventionsvolumen im 30. Subventionsbericht (lfd. Nr. 45 der Anlage 2) ist durch einen sehr deutlichen Anstieg des verschonten Betriebsvermögens in den Daten der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2023 (welche die Basis der Schätzungen für den 30. Subventionsbericht bildete) gegenüber der Statistik 2020 bedingt. Die Diskrepanz hinsichtlich der ausgewiesenen Rechtsgrundlagen in Übersicht 2 und den Angaben in Anlage 2 des 30. Subventionsberichtes basiert auf einem Übertragungsfehler. Dieser wird in der Internetfassung des 30. Subventionsberichts alsbald korrigiert. 8. Abgeordneter Rainer Gross (AfD) Welcher Anteil des vom 20. Deutschen Bundestag am 18. März 2025 beschlossenen Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von bis zu 500 Mrd. Euro, für das gleichzeitig eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich wurde, weil die Errichtung eines solchen Sondervermögens in entsprechender Höhe mit eigener Kreditermächtigung des Bundes sonst grundgesetzwidrig gewesen wäre, wird für tatsächliche zusätzliche Investitionen verwendet (www.bundes regierung.de/breg-de/aktuelles/sondervermoegen- 2356240), und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es sich bei als Investitionen bezeichneten Ausgaben nicht um Ersatzinvestitionen – insbesondere im Bereich des Klima- und Transformationsfonds (KTF) beim Ersatz bzw. Austausch bereits bestehender und funktionstüchtiger Energieinfrastruktur – handelt, die schlussendlich in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) nicht zu einer Erhöhung des Kapitalstocks führen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 19. September 2025 Gemäß Grundgesetz liegt Zusätzlichkeit vor, wenn im jeweiligen Haushaltsjahr eine angemessene Investitionsquote im Bundeshaushalt erreicht wird (Artikel 143h Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes – GG). Der verfassungsändernde Gesetzgeber hat in der Begründung zur Grundgesetzänderung die klare Maßgabe getroffen, dass dies der Fall ist, wenn die Investitionsquote im Bundeshaushalt bei 10 Prozent oder mehr liegt (bereinigt insbesondere um ausgabeseitige finanzielle Transaktionen; siehe Bundestagsdrucksache 20/15117, S. 23). Die Bestimmung des Näheren überlässt das Grundgesetz dem Gesetzgeber (Artikel 143h Absatz 1 Satz 6 des Grundgesetzes). Der Entwurf für ein Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) enthält eine entsprechende Regelung (siehe Bundestagsdrucksache 21/779, S. 5 und 10). Im oben genannten Artikel 143h GG sind darüber hinaus keine weiteren Festlegungen getroffen worden, die besondere Arten von Investitionen ausschlössen. 9. Abgeordneter Rainer Gross (AfD) Stellt die Bundesregierung sicher, dass die in Einzelplänen des Bundeshaushalts 2025 gegenüber 2024 und die in Einzelplänen des Bundeshaushalts 2026 gegenüber 2025 vorgenommenen Einsparungen wie beispielsweise im Einzelplan 12 (Bundesminister für Verkehr), dessen Solldaten für 2024 mit ca. 44,15 Mrd. Euro, für 2025 mit ca. 38,26 Mrd. Euro und für 2026 mit ca. 28,22 Mrd. Euro ausgewiesen sind (www.bundes haushalt.de/DE/Bundeshaushalt-digital/bundesha ushalt-digital.html), nicht als zusätzliche Investitionen in den Sondervermögen wieder haushaltswirksam werden, wie der Presse zu entnehmen ist (www.nius.de/politik/news/regierung- verschiebtmilliarden-in-das-sondervermoegen/fa38fdf1-7d9 5-4a2b-adbc-63c96ecc2f53), und wenn ja, wie, und sieht die Bundesregierung in solchen Investitionen einen Widerspruch zu der nach Artikel 143h des Grundgesetzes für das Sondervermögen vorgeschriebenen Zweckbindung und Definition als „zusätzliche Investitionen“, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 19. September 2025 Gemäß Artikel 143h Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes liegt Zusätzlichkeit vor, wenn im jeweiligen Haushaltsjahr eine angemessene Investitionsquote im Bundeshaushalt erreicht wird. Der verfassungsändernde Gesetzgeber hat in der Begründung zur Grundgesetzänderung die klare Maßgabe getroffen, dass dies der Fall ist, wenn die Investitionsquote im Bundeshaushalt bei 10 Prozent oder mehr liegt (bereinigt insbesondere um ausgabeseitige finanzielle Transaktionen; siehe Bundestagsdrucksache 20/15117, S. 23). Die Bestimmung des Näheren überlässt das Grundgesetz dem Gesetzgeber (Artikel 143h Absatz 1 Satz 6 des Grundgesetzes). Der Entwurf für ein SVIKG enthält eine entsprechende Regelung (siehe Bundestagsdrucksache 21/779, S. 5 und 10). 10. Abgeordnete Gerrit Huy (AfD) Wie viel Prozent der Beschäftigten verdienen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich ein zu versteuerndes Einkommen von unter 30.001 Euro, aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2002? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 23. September 2025 In der nachfolgenden Tabelle wird der Anteil der Beschäftigten mit einem zu versteuernden Einkommen (zvE) unter 30.001 Euro (bzw. unter 60.001 Euro bei Zusammenveranlagung) an den Beschäftigten insgesamt ausgewiesen. Veranlagungsjahr Anteil der Beschäftigten* mit einem zvE unter 30.001 Euro an den Beschäftigten insgesamt in Prozent 2004 82,5 2007 78,7 2010 78,9 2012 76,0 2013 74,3 2014 72,6 2015 71,4 2016 69,9 2017 68,5 2018 66,1 2019 63,5 2020 65,9 2021 64,2 * Steuerpflichtige mit überwiegenden Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ohne Versorgungsbezüge mit einem positiven zu versteuernden Einkommen. Quelle: Sonderauswertung DESTATIS Bis zum Veranlagungsjahr 2010 wurden die Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik nur dreijährlich aufbereitet, ab 2012 gibt es eine jährliche Bundesstatistik zur Lohn- und Einkommensteuer. Daher wurden die Daten erst ab dem Veranlagungsjahr 2004 ausgewertet. Aufgrund der langen Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen und der Bearbeitungsdauer bei der Finanzverwaltung liegen die Angaben nur mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung (ca. 3,5 Jahre) vor. 11. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwieweit wurde die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Umstellung der Einfuhrumsatzsteuer auf ein Verrechnungsmodell (vgl. Zeile 346f.) unter Beteiligung der Länder bereits in die Wege geleitet bzw. wie sieht der gesetzliche Zeitplan für die Einführung aus, und aus welchen Gründen ist eine Umstellung nicht bereits früher erfolgt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 22. September 2025 Der Bund unterstützt entsprechend dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag weiterhin die Arbeiten an einem Einfuhrumsatzsteuer- Verrechnungsmodell und möchte sie nach Möglichkeit beschleunigen. Dementsprechend werden in der hierfür eingesetzten Bund-Länder- Arbeitsgruppe konkrete Vorschläge zum Aufbau eines Verrechnungsmodells diskutiert. Die Konzeption und Realisierung eines solchen Verfahrens bedeutet aufgrund der Betroffenheit einer Vielzahl von Zuständigkeitsbereichen einen hohen Abstimmungs-, Koordinierungs- und Umsetzungsaufwand beim Bund und den Ländern. Um für Unternehmen einen positiven Liquiditätseffekt zu erzeugen, wurde mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz zunächst die sog. große Fristenlösung zum 1. Dezember 2020 umgesetzt. Die Unternehmen haben deshalb seit Dezember 2020 etwa 40 Tage länger Zeit, die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Auf Bitte der Finanzministerkonferenz wurde das Fristenmodell im Jahr 2023 evaluiert. Hierbei wurde festgestellt, dass zwar eine Verbesserung im Sinne eines Liquiditätsvorteils eingetreten ist, die unterschiedlichen Zahlungsflüsse für die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer an die Zollverwaltung und die Erstattung des Vorsteuerguthabens durch das zuständige Finanzamt jedoch durch die Fristenlösung nicht beseitigt werden. 12. Abgeordnete Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung, Ausführungsbestimmungen zur neuen Wohngemeinnützigkeit (§ 52 der Abgabenordnung) zu veröffentlichen, und wenn ja, bis wann, und was werden diese enthalten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 26. September 2025 Es ist durchaus möglich, dass zukünftig in Abhängigkeit von den Praxiserfahrungen und der bundesweiten Relevanz für die Steuerverwaltung untergesetzliche Regelungen zur neuen Wohngemeinnützigkeit in den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (Verwaltungsanweisung) aufgenommen werden. Eine Entscheidung hierzu liegt noch nicht vor. Die Änderung dieser untergesetzlichen Regelung kann nur gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder beschlossen werden. Die Beratungen zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind gemäß § 21a Absatz 1 Satz 4 des Finanzverwaltungsgesetzes vertraulich. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 13. Abgeordneter Lukas Benner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mit welchen Drittstaaten beabsichtigt die Bundesregierung den Abschluss von Abkommen/ Vereinbarungen im Sinne von Artikel 59 Absatz 5 Buchstabe a Buchstabe iii aus Artikel 1 der vorgeschlagenen Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 in Bezug auf die Anwendung des Konzepts des „sicheren Drittstaats“ (COM(2025)259 final), um die Anwendung des Konzepts des „sicheren Drittstaats“ mit diesen Drittstaaten zu ermöglichen, und welche Vorkehrungen plant die Bundesregierung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorgaben der Asylverfahrensordnung bei der Durchführung entsprechender Abkommen/ Vereinbarungen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 24. September 2025 Die vorgeschlagene Verordnung befindet sich noch im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene und ist daher noch nicht in Kraft. Über etwaige laufende oder geplante Verhandlungen mit Drittstaaten betreffend völkerrechtliche Abkommen oder Vereinbarungen wie solche im Sinne der Fragestellung erteilt die Bundesregierung grundsätzlich keine Auskunft. 14. Abgeordneter Lukas Benner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet die Bundesregierung das im Rahmen der Mitgliedstaatenkonsultationen der Europäischen Kommission am 27. Januar und 27. Februar 2025 zu Artikel 59 Absatz 5 Buchstabe a Buchstabe iii aus Artikel 1 der vorgeschlagenen Verordnung (COM(2025)259 final) thematisierte Risiko vermehrter gerichtlicher Verfahren vor dem Hintergrund schlechter Lebensbedingungen in „sicheren Drittstaaten“ und die Erschwerung von Integration in ebendiesen Staaten durch den Wegfall des bislang bestehenden Verbindungskriteriums? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 24. September 2025 Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, dass die Bundesregierung auf „europäischer Ebene [...] mit Blick auf Debatten um das Konzept der sicheren Drittstaaten eine Initiative zur Streichung des Verbindungselements“ ergreift. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 in Bezug auf die Anwendung des Konzepts des „sicheren Drittstaats“ (COM(2025)259 final), der das sog. Verbindungselement nicht mehr als zwingende Voraussetzung für die Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats vorsieht. Auch im Falle einer entsprechenden Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 bleiben die sich aus Artikel 57 und 59 der genannten Verordnung ergebenden Voraussetzungen, die ein Drittstaat erfüllen muss, um als sicher zu gelten, hoch. Die Einhaltung dieser Voraussetzungen ist gerichtlich überprüfbar. Aspekte der lokalen Integration können im Rahmen der praktischen Umsetzung des Konzepts des sicheren Drittstaats berücksichtigt werden, ohne dass dies als rechtlich zwingende Voraussetzung vorgeschrieben sein muss. 15. Abgeordneter Lukas Benner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Solidaritätszusagen plant die Bundesregierung im Rahmen des kommenden hochrangigen EU-Solidaritätsforums – nach derzeitigem Stand wohl für den 28. Oktober 2025 und ggf. den 27. November 2025 terminiert – abzugeben (vgl. Artikel 13 Absatz 3 Satz 3 der Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung – AMM-VO), insbesondere mit Blick auf Zusagen zur Aufnahme schutzsuchender Personen sowie hinsichtlich finanzieller Beiträge zur Unterstützung von Maßnahmen im Bereich des Migrationsmanagements (vgl. Artikel 56 Absatz 2 der AMM-VO)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 24. September 2025 Die Europäische Kommission wird mit Durchführungsbeschluss bis zum 15. Oktober 2025 festlegen, welche Mitgliedstaaten der EU unter Migrationsdruck stehen oder in eine andere Kategorie gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1351 eingeordnet werden. Die Aussagen dieses Berichts sind zunächst abzuwarten. 16. Abgeordneter Maik Brückner (Die Linke) Ist es nach Auffassung der Bundesregierung afghanischen Personen, die im Rahmen von Aufnahmeprogrammen nach Deutschland eingereist sind, darunter etwa queere Personen, zuzumuten, in Vertretungen des afghanischen Regimes in Deutschland etwa zur Verlängerung ihres Reisepasses vorzusprechen, obwohl durch die in ihre Pässe eingeklebten Einreisevisa erkenntlich wird, dass sie in Opposition zum Taliban-Regime stehen bzw. zu besonders bedrohten Gruppen in Afghanistan gehören, und inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung oder hat es bereits getan, z. B. mit einem Rundschreiben an die Bundesländer diesbezüglich für eine bundeseinheitliche Anwendungspraxis zu sorgen, insbesondere vor dem Hintergrund der mir bekannt gewordenen diesbezüglichen großen Ängste Betroffener (wenn nicht, bitte begründen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 24. September 2025 Grundsätzlich müssen ausländische Staatsangehörige gemäß § 3 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes im Besitz eines Passes oder Passersatzes sein, um nach Deutschland einzureisen oder sich darin aufzuhalten. Die Ausstellung und Verlängerung von Pässen liegen nach dem Völkerrecht in der Souveränität des ausstellenden Staates. In Fällen der vorgetragenen Unzumutbarkeit bei der Beschaffung eines Nationalpasses entscheidet die zuständige Ausländerbehörde stets im Einzelfall und in eigener Zuständigkeit, ob Passersatzpapiere, wie z. B. ein Reiseausweis für Ausländer, ausgestellt und welche Anforderungen an den Nachweis der Unzumutbarkeit gestellt werden. Die Prüfung der Unzumutbarkeit der Passbeschaffung erfolgt im Einzelfall und am Maßstab der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere gemäß § 5 der Aufenthaltsverordnung. Anforderungen aus der Praxis der Länder, die ein Rundschreiben erforderlich machen, sind bislang nicht bekannt geworden. 17. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Wie viele Zurückweisungen der Bundespolizei an der deutsch-polnischen Grenze scheiterten seit der Weisung durch den Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt vom 7. Mai 2025 daran, dass die polnischen Behörden sich weigerten, die betroffenen Personen „zurückzunehmen“ bzw. sie einreisen zu lassen (www.moz.de/lokales/frankfur toder/grenzkontrollenfrankfurt-oder-mann-sitzt-au f-stadtbruecke-zwischen-grenzenfest-7819449 0.html), im Vergleich zu den insgesamt in diesem Zeitraum nach Polen zurückgewiesenen Personen (bitte den Zeitraum seit der Einführung der polnischen Grenzkontrollen am 7. Juli 2025 gesondert angeben, bitte auch Angaben zu den fünf wichtigsten Herkunftsländern machen, bitte ggf. auch vorläufige Zahlen nennen), und wie haben polnische Behörden die Weigerung der Rücknahme der betreffenden Personen nach Kenntnis der Bundesregierung begründet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. September 2025 Seit dem 8. Mai 2025 bis einschließlich 31. August 2025 sah die Bundespolizei an der deutsch-polnischen Land-Binnengrenze in insgesamt 56 Fällen vom Vollzug von Zurückweisungen ab, weil die polnischen Behörden der Übernahme der betroffenen Personen nicht zustimmten, davon seit dem 7. Juli 2025 in insgesamt 14 Fällen. Seit dem 8. Mai 2025 bis einschließlich 31. August 2025 wies die Bundespolizei 2.480 Personen erfolgreich nach Polen zurück. Daten für den Monat September liegen derzeit noch nicht vor. Es erfolgt keine Erhebung von Hintergründen der Ablehnung seitens polnischer Behörden. Die nachfolgende Übersicht enthält die Darstellung der fünf wichtigsten Staatsangehörigkeiten, welche von den o. g. Maßnahmen betroffen waren. fünf wichtigste Staatsangehörigkeiten Anzahl der nicht vollzogenen Zurückweisungen aufgrund Übernahmeverweigerung seitens der Republik Polen Zeitraum 8. Mai bis 31. August 2025 Somalia 21 Eritrea 17 Äthiopien  9 Afghanistan  3 Pakistan  2 sechs wichtigste Staatsangehörigkeiten Anzahl der nicht vollzogenen Zurückweisungen aufgrund Übernahmeverweigerung seitens der Republik Polen Zeitraum 7. Juli bis 31. August 2025 Eritrea 9 Pakistan 1 Bosnien-Herzegowina 1 Ukraine 1 Äthiopien 1 Mexiko 1 Die statistischen Daten der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern. 18. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Wie ist die Entwicklung der bereinigten Gesamtschutzquote (ohne formelle Entscheidungen) bei männlichen Asylsuchenden aus Afghanistan, wenn Entscheidungen bzw. Anerkennungen im Rahmen des Familienasyls bzw. Familienschutzes außer Betracht bleiben (bitte für das Jahr 2024 und das bisherige Jahr 2025 differenziert nach Monaten darstellen), und wie waren die Ergebnisse der Asylprüfung bei Asylanträgen von männlichen Afghanen im bisherigen Jahr 2025, wenn Entscheidungen bzw. Anerkennungen im Rahmen des Familienasyls bzw. Familienschutzes außer Betracht bleiben (bitte nach den vier Schutzstatus Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, Ablehnung als unzulässig und sonstiges differenzieren)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 26. September 2025 Die Angaben zu der erfragten Quote ohne Berücksichtigung formeller Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und unter Außerachtlassung von Entscheidungen bzw. Anerkennungen im Rahmen des Familienasyls bzw. Familienschutzes können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Monat/Jahr Quote in Prozent Januar 2024 95,5 % Februar 2024 96,3 % März 2024 93,9 % April 2024 95,2 % Mai 2024 94,4 % Juni 2024 93,5 % Juli 2024 88,5 % August 2024 89,1 % September 2024 84,0 % Oktober 2024 85,4 % November 2024 82,5 % Dezember 2024 77,7 % Januar 2025 70,0 % Februar 2025 60,9 % März 2025 43,6 % April 2025 27,2 % Mai 2025 24,3 % Juni 2025 19,7 % Juli 2025 19,9 % August 2025 20,7 % Die Angaben zum zweiten Teil der Fragestellung können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: BAMF-Entscheidungen (ohne Entscheidungen zum Familienasyl bzw. Familienschutz) darunter davon Ablehnungen (unbegr. abgelehnt) Ablehnungen (offens. unbegr. abgelehnt) sonstige Verfahrenserledigungen (formelle Entscheidungen) Unzulässigkeitsent scheidungen Sonstiges Jan–Aug 2025 25.973 11.318 677 6.824 6.103 721 19. Abgeordneter Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schließt sich die Bundesregierung meiner Ansicht an, dass durch den im Gesetzentwurf zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten vorgesehenen Automatismus eines arbeitsrechtlichen Ausschlusses nach § 61 Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG) de facto ein Arbeitsverbot für viele schutzsuchende Menschen verhängt wird, das sie zum Sozialleistungsbezug zwingt, und wenn ja, welche Maßnahmen ergreift sie, um den Widerspruch zwischen arbeitsmarktpolitischen Zielen und faktischem Arbeitsverbot aufzulösen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. September 2025 Der Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam (Bundestagsdrucksache 21/780) enthält keine Regelungen, die eine Veränderung des Arbeitsmarktzugangs von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern im Vergleich zur geltenden Rechtslage bewirken. Das Arbeitsverbot gilt, wie auch bisher, erst ab dem Zeitpunkt der Bestimmung des Herkunftsstaates als sicher. Im Gesetzentwurf ist daher geregelt, dass das Arbeitsverbot bei Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung nach § 29b des Asylgesetzes nicht rückwirkend gelten soll. Das heißt, dass Personen, die zum Zeitpunkt der Einstufung des Staates als sicher bereits einen Asylantrag gestellt haben oder sich geduldet in Deutschland aufhalten, ohne einen Asylantrag gestellt zu haben, in diesem Fall nicht unter das Arbeitsverbot fallen, wenn nicht andere Gründe dafür vorliegen. Bei den sicheren Herkunftsstaaten gilt die Vermutung, dass in der Regel keine Schutzgründe vorliegen und damit keine Aufenthaltsperspektive besteht. Deswegen ist im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode die Beibehaltung des Arbeitsverbots für Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten vorgesehen. 20. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchen Gründen verzichtet die Bundesregierung auf eine weitere gerichtliche Klärung im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin bezüglich der Zurückweisung dreier Asylsuchender an der deutsch-polnischen Grenze Anfang Juni 2025, obwohl sie immer auf das Hauptsacheverfahren zur Klärung verwies, und inwiefern hat diese Entscheidung Auswirkungen auf die Annahme der Bundesregierung, dass Zurückweisungen an den deutschen Grenzen grundsätzlich zulässig seien (www.faz.net/aktuell/politi k/inland/bundesinnenministerium-beendet-verfahr en-zur-asyl-zurueckweisung-110683333.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. September 2025 Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich zu laufenden Verfahren nicht. 21. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Kontakte der „Mindener Jungs“ zu der Organisation „Brothers of Honour“ (www.mt.de/lokales/po rta-westfalica/Staatsschutz-informiert-Neonazis-p lanen-erneutes-Rechtsrock-Konzert-in-Porta-2417 3759.html), und wenn ja, welche, und hat die Bundesregierung Erkenntnisse über mögliche verübte Straftaten von Mitgliedern oder Unterstützern der „Mindener Jungs“, und wenn ja, welche (bitte nach Tatverdacht und Verurteilung sowie Deliktsart, Kurzbeschreibung des Vorfalls, Ort und Anzahl der Tatverdächtigen aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. September 2025 Der Bundesregierung sind Kontakte zwischen den Gruppierungen „Mindener Jungs“ (MJ) und „Brothers of Honour“ (BoH) bekannt. So nahmen Personen, die BoH zugerechnet werden, am 7. Mai 2022 an einer Konzertveranstaltung der MJ in Porta Westfalica teil. Zu Straftaten der Gruppierung „Mindener Jungs“ liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 22. Abgeordneter Christoph Grimm (AfD) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß von Missbräuchen durch gefälschte Sprachzertifikate oder andere unzutreffende Nachweise im Zusammenhang mit Einbürgerungsverfahren seit dem Jahr 2015, und welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung oder nachgeordneter Behörden bislang ergriffen, um solche Fälle zu verhindern oder aufzudecken (vgl. www.stern.de/gesellschaft/gefaelschte-sprac hzertifikate-tausendfach-im-umlauf--stern-rtl-dec ken-auf-36038062.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. September 2025 Der Bundesregierung ist die Thematik bekannt. Der Vollzug der staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen obliegt den Ländern, mithin auch die Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt sind bzw. ob eine Rücknahme der Einbürgerung erfolgen kann, sofern sich erst im Nachhinein herausstellt, dass gefälschte Zertifikate vorgelegt wurden. Zum Umfang von erschlichenen Einbürgerungen wegen gefälschter Zertifikate liegen der Bundesregierung keine belastbaren Informationen vor. Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat mit Länderrundschreiben vom 18. August 2025 seine Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsrecht verschärft und darauf hingewiesen, dass vor der Entscheidung über die Einbürgerung grundsätzlich eine persönliche Vorsprache erfolgen und mit dem Antragsteller ein Gespräch geführt werden soll. Dadurch kann u. a. festgestellt werden, ob die bescheinigten Sprachkenntnisse überhaupt vorhanden sein können. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet den Behörden bei der Prüfung der Echtheit der Zertifikate des „Deutschtests für Zuwanderer“ (DTZ) und des Tests „Leben in Deutschland“ (LiD) Unterstützung an. Zur Verhinderung von Fälschungen wird zudem eine Verschärfung der Sicherheitsmerkmale dieser sowie weiterer Zertifikate geprüft. Das BMI ist weiterhin damit befasst, Erkenntnisse zu dem Phänomen gefälschter Zertifikate zu gewinnen, die ggfs. Grundlage für weitere Maßnahmen sein können und steht in Gesprächen mit den Ländern zu dieser Problematik. 23. Abgeordneter Christoph Grimm (AfD) In welcher Weise werden nach Kenntnis der Bundesregierung Einbürgerungen überprüft, wenn sich nachträglich Unregelmäßigkeiten bei Sprachzertifikaten oder anderen eingereichten Nachweisen ergeben, und in wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2015 tatsächlich zu einer Rücknahme der Einbürgerung (vgl. www.stern.de/politik/deutschland/betrug--30 0-neubuerger-muessen-ihren-deutschen-pass-wied er-abgeben-8687554.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 24. September 2025 Ergeben sich nach einer erfolgten Einbürgerung Erkenntnisse, dass diese durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist, kann die Einbürgerung nach den in § 35 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) vorgesehenen Voraussetzungen mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Zuständig für den Vollzug der staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen sind die Länder. Mithin obliegt ihnen auch die Prüfung, ob die Voraussetzungen einer Rücknahme vorliegen. Nach einer aktuellen Auswertung des Registers Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) im Bundesverwaltungsamt ist seit dem 1. Januar 2015 in insgesamt 1.228 Fällen eine Rücknahme der deutschen Staatsangehörigkeit auf Grundlage des § 35 StAG erfolgt. Im Register EStA werden Entscheidungen erst nach ihrer Bestandskraft oder nach ihrem Wirksamwerden erfasst. Es ist daher möglich, dass Entscheidungen erst später aufgenommen werden. Aus diesem Grund können jederzeit Nachtragungen zu früheren Jahren erfolgen, auch spätere Korrekturen sind möglich. Da die Gründe für eine Rücknahme in EStA nicht erfasst werden, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, in wie vielen dieser Fälle eine Rücknahme aufgrund der Vorlage gefälschter Sprachzertifikate oder Unregelmäßigkeiten bei anderen Nachweisen erfolgt ist. 24. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie hat sich die Anzahl der Gewaltdelikte gegen Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG seit 2016 bis heute (Stichtag: 1. September 2025) jährlich entwickelt, und welche Daten liegen der Bundesregierung zur diesbezüglichen jährlichen Anzahl deutscher und nichtdeutscher Tatverdächtiger vor? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. September 2025 Die statistischen Daten im Sinne der Fragestellung sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Jahr Anzahl der Gewaltdelikte Anzahl der Tatverdächtigen deutsche Staatsangehörige Nicht deutsche Staatsangehörige 2016 1.495 560 376 2017 1.425 477 457 2018 1.344 461 458 2019 * * * 2020 * * * 2021 * * * 2022 * * * 2023 * * * 2024 * * * Jan.–Aug. 2025 1.546 619 570 * In Bezug auf die statistischen Daten für die Jahre 2019 bis 2024 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 21/512 verwiesen. 25. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie hat sich die Anzahl linksextremistisch motivierter Brandanschläge in Bezug auf die Infrastruktur der Deutschen Bahn AG seit 2013 jeweils jährlich entwickelt, und wie hoch ist die diesbezügliche jährliche Aufklärungsquote nach Kenntnis der Bundesregierung (www.rbb24.de/pa norama/beitrag/2025/09/bahnstrecke-hannover-br and-polizei-anschlag.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. September 2025 Eine automatisierte Auswertung des Bundeskriminalamtes (BKA) hinsichtlich des Angriffsziels „Deutsche Bahn AG“ („DB AG“) ist in der Datei „Lagebild/Auswertung politisch motivierter Straftaten“ (LAPOS) nicht möglich, da die „DB AG“ keinen eigenständigen Katalogwert bzw. Unterangriffsziel darstellt. Zur Beantwortung Ihrer Frage wurden nur Sachverhalte händisch herausgefiltert und gezählt, bei denen die Deliktskategorie „Brandstiftung“ einschlägig ist und gleichzeitig freitextlich ein Bezug zur „DB AG“ hergestellt werden kann. Hierunter werden auch Sachverhalte subsumiert, die sich gegen die DB Cargo, DB Rent, DB Schenker, DB Netz, DB FuhrparkService und Flinkster richteten. Die Fallzahlen Politisch motivierter Kriminalität (PMK) aus dem laufenden Jahr haben vorläufigen Charakter und sind durch Nach-/ Änderungsmeldungen noch Veränderungen unterworfen. Hinsichtlich der Aufklärungsquote gilt zu berücksichtigen, dass eine Straftat in der Datei des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) des BKA als geklärt gilt, sobald mindestens ein Tatverdächtiger zugeordnet werden kann. Unter den vorgenannten Voraussetzungen wurden mit Abfragedatum 16. September 2025 folgende linksmotivierte Anschläge auf die DB AG für den Zeitraum 2013 bis 2025 jährlich im KPMD-PMK erfasst: Jahr Anzahl Delikte Aufklärungsquote in Prozent 2013  9          0 2014 14          0 2015  8          0 2016 10         10 2017 16          0 2018 11          0 2019 10          0 2020  7          0 2021  8         12,5 2022  4          0 2023  4          0 2024  6          0 2025  4          0 26. Abgeordneter Manuel Krauthausen (AfD) Wie viele Väter haben nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zur Anzahl der polizeilich erfassten minderjährigen Mordopfer in Deutschland (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1672 08/umfrage/kinder-und-jugendliche-mordopfer-un ter-18-jahren-in-deutschland/) ihre Töchter getötet, und wie hoch ist der Anteil dieser Täter mit Migrationshintergrund über zwei Generationen (bitte zum einen nach den zehn häufigsten Herkunftsländern und zum anderen dem jeweiligen ausländerrechtlichem Status aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. September 2025 Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird weder eine differenzierte Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung „Tochter-Vater“ noch ein „Migrationshintergrund“ erfasst. Bei der Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung wird immer die engste Beziehung erfasst. Wenn mehrere Tatverdächtige an der Tat beteiligt sind, müssen erfasste männliche Tatverdächtige nicht zwingend die Väter sein (vgl. Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik in der Fassung vom 1. Januar 2024, Kapitel 4.4.5, www.bka.de/DE/Aktuell eInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS 2024/Interpretationshilfen/interpretationshilfen_node.html). Zusätzlich werden mehrere Rechtsgutverletzungen in einem Handlungskomplex immer zu der Handlung zusammengefasst, die mit der höchsten Strafe bedroht ist. Eltern können somit an der Tat beteiligt sein und unter „Mord § 211 StGB“ erfasst werden, ohne getötet zu haben (vgl. Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik in der Fassung vom 1. Januar 2024, 4.4.2, www.bka.de/DE/AktuelleInformatio nen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2024/Interpr etationshilfen/interpretationshilfen_node.htm). Vor diesem Hintergrund liegen keine validen Daten im Sinne der Fragestellung vor. 27. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Inwiefern unterstützt die Bundesregierung im Zusammenhang mit rechtswidrig erlangten Einbürgerungen und Aufenthaltstiteln die Forderungen des Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft [www.n-tv.de/politik/Einbuergerungen-un d-die-Aufenthalts-Vergabe-muessen-pausieren--ar ticle26018464.html], „sämtliche Verfahren für die Einbürgerung, aber auch für die Aufenthaltstitelvergabe, die auf diesen Zertifikaten fußen, zu stoppen, ehe man da noch weiter einbürgert oder eben Aufenthaltstitel vergibt, die möglicherweise auf gefälschten Grundlagen basieren“, „Ausländerbehörden, die diese Aufenthaltstitel erteilt haben, natürlich jetzt noch mal prüfen [zu lassen], ob denn das, was da vorgelegt wurde, tatsächlich ein echtes Dokument war oder nicht“ und „eigentlich alle noch mal [anzuschreiben] mit der Bitte, das Original-Dokument noch mal vorzulegen“ [...], und inwiefern gibt es in diesem Zusammenhang bereits Gespräche mit den Ländern, zwecks Abstimmung eines koordinierten und gemeinsamen Vorgehens? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. September 2025 Nach Auffassung der Bundesregierung besteht keine rechtliche Grundlage, die Vergabe aller Aufenthaltstitel oder Einbürgerungen auszusetzen. Die Vollzugsbehörden der Länder sind sensibilisiert, verstärkt die Echtheit der vorgelegten Zertifikate zu prüfen bzw. zu verifizieren, ob die bescheinigten Kenntnisse tatsächlich vorliegen. Hierzu hat das Bundesministerium des Innern bereits mit Länderrundschreiben vom 18. August 2025 seine Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsrecht verschärft und darauf hingewiesen, dass vor der Einbürgerung grundsätzlich eine persönliche Vorsprache erfolgen und mit dem Antragsteller ein Gespräch geführt werden soll. Dadurch kann u. a. festgestellt werden, ob die bescheinigten Sprachkenntnisse überhaupt vorhanden sein können. Die Anwendungshinweise sind für die Länder rechtlich zwar nicht bindend, jedoch hat die Praxis der vergangenen Jahre gezeigt, dass die Länder sich daran orientieren. Aufenthaltsrechtlich ergibt sich allgemein die Notwendigkeit der persönlichen Vorsprache zur Überprüfung der Identität der Person, die einen Aufenthaltstitel beantragt (Erfassung biometrischer Daten wie Fingerabdrücke und Lichtbild). Auf diesem Weg bietet die persönliche Vorsprache u. a. die Möglichkeit, etwaige Nachfragen zum aufenthaltsrechtlichen Verfahren zu adressieren. Dabei kann u. a. festgestellt werden, ob die bescheinigten Sprachkenntnisse überhaupt vorhanden sein können. Darüber hinaus sehen in geeigneten Fällen die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz das Erfordernis des persönlichen Erscheinens des Ausländers vor und halten die Ausländerbehörde dazu an, sich selbst davon zu überzeugen, dass der Ausländer über die gesetzlich geforderten Mindestsprachkenntnisse tatsächlich verfügt. Stellt sich nach Erteilung eines Aufenthaltstitels oder einer Einbürgerung heraus, dass über die jeweiligen Voraussetzungen getäuscht wurde, kann der Aufenthaltstitel bzw. die Einbürgerung mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Der Vollzug der aufenthaltsrechtlichen und staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen obliegt den Ländern, mithin auch die Prüfung, ob die Voraussetzungen einer Rücknahme vorliegen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bietet den Behörden bei der Prüfung der Echtheit der Zertifikate des „Deutschtests für Zuwanderer“ (DTZ) und des Tests „Leben in Deutschland“ (LiD) Unterstützung an. Zur Verhinderung von Fälschungen wird zudem eine Verschärfung der Sicherheitsmerkmale dieser sowie weiterer Zertifikate geprüft. Das Bundesministerium des Innern ist weiterhin damit befasst, Erkenntnisse zu dem Phänomen gefälschter Zertifikate zu gewinnen, die ggfs. Grundlage für weitere Maßnahmen sein können und steht in Gesprächen mit den Ländern zu dieser Problematik. 28. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Welche konkreten Ergebnisse resultierten aus dem Treffen einer deutschen Delegation aus dem Bundesministerium des Innern mit einer afghanischen Delegation Anfang September 2025 in Katar sowie Folgetreffen in Kabul in Bezug auf die Implementierung eines regulären Abschiebe- Mechanismus nach Afghanistan, insbesondere auch auf den Start derartiger Maßnahmen, und von welchem quantitativen, abzuschiebenden Personenpotential geht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang derzeit generell aus (www.bild.de/politik/inl and/bild-exklusiv-deutschland-kurz-vor-abschieb e-deal-mit-afghanistan-68c676197ecf6b1bfe3e 4581)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 26. September 2025 Die Bundesregierung äußert sich nicht zum Inhalt vertraulicher Gespräche. Die Bundesregierung steht auf technischer Ebene mit Vertretern der Defacto-Regierung in Afghanistan in Kontakt. Deutschland hat die diplomatischen Beziehungen zu dem Staat Afghanistan nicht abgebrochen. Die Bundesregierung erkennt das De-facto-Regime der Taliban nicht als rechtmäßige Regierung Afghanistans an. Grundsätzlich arbeitet die Bundesregierung daran, die Länder bei regelmäßigen Abschiebungen ausreisepflichtiger Personen – entsprechend dem Koalitionsvertrag beginnend mit Straftätern und Gefährdern – nach Afghanistan zu unterstützen. Wie viele Personen letztlich für eine Abschiebung nach Afghanistan in Betracht kommen werden, hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab und kann daher nicht konkret beziffert werden. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass zunächst Straftäter und Gefährder nach Afghanistan abgeschoben werden sollen. Im Hinblick auf Zahlen zu ausreisepflichtigen Straftätern wird auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen. 29. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welcher Rechtsgrundlage ergeben sich die Löschfristen, die einer Beantwortung meiner Schriftlichen Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 21/1482 entgegenstehen, und für welchen Zeitraum kann die Bundesregierung valide Aussagen über die Zahl der von der SIRENE-Stelle beim Bundeskriminalamt bearbeiteten Fälle treffen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. September 2025 Die Löschfristen für Ausschreibungen von Personen zum Zwecke der Übergabe- oder Auslieferungshaft nach Artikel 26 der Verordnung (EU) 2018/1862 ergeben sich aus Artikel 55 Absatz 1 VO (EU) 2018/1862. Nach dieser Vorschrift wird eine Ausschreibung gelöscht, wenn die betreffende Person an die zuständigen Behörden des ausschreibenden Mitgliedstaats übergeben oder ausgeliefert worden ist, wenn die richterliche Entscheidung, die der Ausschreibung zugrunde lag, von der zuständigen Justizbehörde nach nationalem Recht aufgehoben worden ist oder wenn die Ausschreibung abgelaufen ist. Der Zweck und die Erfassung von Zusatzinformationen ist allgemein für Personenfahndungen in Artikel 64 VO (EU) 2018/1862 geregelt. Gemäß Absatz 2 dieses Artikels werden die von den SIRENE-Büros auf der Grundlage des Informationsaustauschs gespeicherten personenbezogenen Daten nicht länger als für den verfolgten Zweck erforderlich gespeichert und auf jeden Fall spätestens ein Jahr nach der Löschung der entsprechenden Ausschreibung aus dem Schengener Informationssystem (SIS) gelöscht. Im Bundeskriminalamt gilt seit Januar 2025 eine konkretisierende interne Anweisung, die bereits eine Löschung aus dem Vorgangsbearbeitungssystem innerhalb von zwei Monaten nach Löschung der Ausschreibung im SIS vorsieht, da nach diesem Zeitraum der Zweck der Fahndung sowie des daraus resultierenden Informationsaustausches erfüllt ist und eine Aufbewahrung der Daten nicht mehr geboten ist. 30. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Hat die Bundesregierung die – Positionen renommierter Wissenschaftler ähnelnden (www.berline r-zeitung.de/politik-gesellschaft/britischer-konflik tforscher-fast-alle-voraussetzungen-fuer-buergerk riege-in-westeuropa-sind-erfuellt-li.2349377) – Äußerungen des Leiters des Christlichen Kinder- und Jugendhilfswerks , „Die Arche“ zur Kenntnis genommen, der mit Blick auf die auch durch Jugendliche ausgeführten täglichen Messerangriffe in Deutschland öffentlich vor einem Bürgerkrieg in Deutschland aufgrund des Zuzugs sich einander nicht verstehender Kulturen warnte (www.tagesspiegel.de/berlin/da-werden-auch-kei ne-messerverbotszonen-ausreichen-berliner-arch e-grunder-warnt-vor-krieg-im-eigenen-land-1391 9524.html), und sieht die Bundesregierung gegenwärtig dahingehenden Handlungsbedarf, einen möglichen Bürgerkrieg durch gezielte Maßnahmen zu verhindern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. September 2025 Die Bundesregierung hat die zitierten Presseberichte zur Kenntnis genommen, sieht aber keine Veranlassung dafür einen „Bürgerkrieg in Deutschland“ anzunehmen. Gleichwohl nimmt die Bundesregierung migrationspolitische Probleme ernst und hat darauf unter anderem mit der Ausweitung der Grenzkontrollen und Zurückweisungen an den deutschen Landgrenzen reagiert. 31. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung immer noch Ortskräfte und diverse andere afghanische Staatsangehörige unter dem Taliban- Regime für besonders gefährdet und lässt diese nach Deutschland fliegen (www.bild.de/politik/inland/f lieger-nach-deutschland-verpasst-afghaninnen-wa ren-doch-nicht-shoppen-68b5a56c8c33b226bcae f3ac), wenn doch laut Berichten frühere Ortskräfte deutscher Stellen inzwischen unter der afghanischen Taliban-Regierung in Ministerien arbeiten und auch in der Armee und bei der Polizei dienen (www.welt.de/politik/ausland/video68b55f45cf33 b514cb80dda3/afghanen-flugzeug-sie-fluechten-n icht-vor-dem-regime-sie-fluechten-vor-der-armu t.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. September 2025 Die Bundesregierung kann den Bericht nicht bestätigen. Um die zugesagten humanitären Aufnahmen von gefährdeten Afghaninnen und Afghanen abschließen zu können, wird derzeit eine Detailprüfung zu den bestehenden Aufnahmezusagen und Aufnahmeerklärungen für afghanische Staatsangehörige durchgeführt. Die Einzelfallprüfungen dienen einer erneuten Überprüfung für jede Person, ob die Kriterien einer Aufnahme weiterhin erfüllt sind. Wo eine Rechtspflicht besteht, werden Aufnahmezusagen der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich eingehalten. Wo die Personen nicht alle Voraussetzungen erfüllen, z. B. insbesondere die Sicherheitsüberprüfung negativ verläuft, wird eine Aufnahme nicht stattfinden. 32. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Wie viele rechtsradikale Gruppen beobachtet der Verfassungsschutz derzeit in Deutschland (www.b ild.de/news/terror-ermittler-zerschlagen-rechtsrad ikale-gruppe-in-niedersachsen-68c90a0ebc538c44 7095e040), und wurden oder werden Gruppen durch Mitarbeiter des Verfassungsschutzes ins Leben gerufen bzw. werden wesentlich durch sie beeinflusst, und wenn ja, wie viele (vgl. www.deuts chlandfunk.de/verbotsverfahren-verfassunsgsschu tz-hatte-11-v-leute-in-npd-100.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. September 2025 Der Begriff Rechtsradikalismus ist unscharf. Seit den 1970er Jahren werden unter ihm vor allem politische Richtungen und Organisationen zusammengefasst, die von einer anti-liberalen, demokratiefeindlichen und nationalistischen Grundhaltung geprägt sind, dabei aber gerade noch innerhalb der verfassungsgemäßen Ordnung stehen. Die Beobachtung rechtsradikaler Gruppen gehört folglich nicht zu den Aufgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz (vgl. § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes). 33. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Was waren die konkreten Inhalte bei einem Treffen von Israels Polizeichef Daniel Levy und seiner Delegation, die am 7. September 2025 zu den Themen „islamistisch motivierter Terrorismus/ Extremismus“ und „Tatortbegehung in Virtual Reality“ bei einem Austausch im Bundeskriminalamt besprochen worden sind (Nachtrag des Bundesministeriums des Innern zur Regierungspressekonferenz am 12. September 2025), und welche Inhalte bzw. Themen sollten bei einem eigentlich auch mit der Bundespolizei geplanten Treffen behandelt wurde (dessen Nichtzustandekommen mir bekannt ist)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. September 2025 Der Delegation der Israel National Police (INP) um Commissioner Daniel Levy wurde am Vormittag des 8. September 2025 das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) vorgestellt, der Fokus lag auf der Erläuterung des föderalen Systems in Deutschland sowie der Terrororganisation HAMAS. Darüber hinaus wurde das Thema Finanzermittlungen angeschnitten. Am Nachmittag wurde an einem konkreten Fall der Einsatz von VR (Virtual Reality) bei einer Tatortbegehung durch das Bundeskriminalamt (BKA) demonstriert. Am Rande der Gespräche wurde vonseiten der INP die „Multidisciplinary Emergency Management Commissioner‘s Conference“, die im Dezember 2025 von der INP in Israel ausgerichtet wird, angesprochen, an der das BKA nach derzeitiger Planung teilnehmen wird. Aufgrund des Schusswaffenanschlags in Jerusalem am selben Tag wurde der Besuch von Daniel Levy vorzeitig abgebrochen. Am zweiten Besuchstag erfolgte mit der verbleibenden israelischen Delegation ein Austausch zum Thema Künstliche Intelligenz im BKA. Der Besuch bei der Bundespolizei hat nicht stattgefunden. Es war ein Kennenlerngespräch mit dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums beabsichtigt. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 34. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wen meinte der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul mit „wir“, als er in der 24. Sitzung des Deutschen Bundestages im Rahmen seiner Rede zum Tagesordnungspunkt Einzelplan 05 wörtlich sagte, „… und wir werden es nie zulassen, dass Sie Verantwortung für dieses Land übernehmen. Niemals!“, und wie konkret soll dieses „Niemals“ umgesetzt werden (www.bu ndestag.de/mediathek/video?videoid=7635797)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 26. September 2025 Die Aussagen des Bundesaußenministers stehen für sich. 35. Abgeordnete Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Von welchem Ressort werden die direkten Gespräche mit dem Taliban-Regime geführt (Quelle: www.merkur.de/politik/rueckfuehrungen-dobrind t-bestaetigt-abschiebe-verhandlungen-mit-den-tali ban-wollen-regelmaessige-93934143.html), und welchen diplomatischen und rechtlichen Status hat das Taliban-Regime aus Sicht der Bundesregierung, die wiederholt beteuert, dass es keine Anerkennung geben würde? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 23. September 2025 Die Bundesregierung steht auf technischer Ebene mit Vertretern der Defacto-Regierung in Afghanistan in Kontakt. Die Gespräche auf technischer Ebene, auf die sich die Fragestellung bezieht, werden durch das Auswärtige Amt sowie das Bundesministerium des Innern geführt. Deutschland hat die diplomatischen Beziehungen zu dem Staat Afghanistan nicht abgebrochen. Die Bundesregierung erkennt das De-facto- Regime der Taliban nicht als rechtmäßige Regierung Afghanistans an. 36. Abgeordnete Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat sich die Bundesregierung bereits eine eigene Position zur indischen Teilnahme am russisch- belarusischen Militärmanöver „Sapad 2025“ erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese, und hat dies Konsequenzen für die deutsch-indischen Beziehungen, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 26. September 2025 Nach Informationen der Bundesregierung haben Vertreter der indischen Streitkräfte in qualitativ und quantitativ geringem Umfang am russischbelarussischen Militärmanöver „Sapad 2025“ teilgenommen. Die indische Beteiligung an diesem Manöver sieht die Bundesregierung kritisch. Die Intensivierung der Beziehungen zu Indien als zentralem Partner im Indopazifik bleibt weiterhin wichtiges Ziel der Bundesregierung. Dabei sind die Europäische Sicherheit und die Verteidigung der regelbasierten internationalen Ordnung wichtiger Bestandteil des Austausches zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Indien. 37. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Beschuss des Seenotrettungsschiffes „Ocean Viking“ der Organisation SOS Méditerranée, die u. a. in Deutschland gegründet wurde und an dessen Bord sich auch deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger befanden, durch die sogenannte libysche Küstenwache, und hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass das bei dem Angriff eingesetzte libysche Patrouillenboot offenbar im Kontext eines Programmes der Europäischen Union finanziert worden sein soll, und wenn ja, welche (https://taz.de/Seenotrettungsschi ff-im-Mittelmeer/!6109486/)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 23. September 2025 Das Auswärtige Amt nimmt die Berichte über Angriffe auf die Ocean Viking sehr ernst. Zur Identität der mutmaßlich beteiligten Einheiten der libyschen Küstenwache liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 38. Abgeordnete Katrin Fey (Die Linke) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass nach Angaben von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eine Vielzahl von seit Jahrzehnten in den palästinensischen Gebieten einschließlich Gaza tätigen, weltweit anerkannten Hilfsorganisationen, wie Care, Ärzte ohne Grenzen, Oxfam, von der israelischen Regierung daran gehindert werden, Hilfslieferungen nach Gaza hinein zu bringen, weil israelische Behörden behaupten, die Organisationen seien nunmehr „nicht zur Auslieferung von Hilfsgütern berechtigt“ und eine Neuregistrierung der Organisationen nach im März 2025 eingeführten Registrierungsvorschriften für internationale NGOs in Israel fordern, wofür die NGOs vertrauliche personenbezogene Daten ihrer Mitarbeitenden sowie privater Geldgebender für eine sog. Sicherheitsüberprüfung liefern sollen, obwohl das Teilen dieser Daten die Betroffenen gefährden könnte (www.aerztederwelt.org/ unsereprojekte/naher-osten/palaestinensische-gebiete/ap pell-gegen-verbot-von-ngos), und wenn ja, wie positioniert die Bundesregierung sich zu diesem Vorgehen israelischer Behörden, das dazu führt, dass entgegen Behauptungen der israelischen Regierung die meisten internationalen Hilfsorganisationen seit dem 2. März 2025 aufgrund nicht erteilter Genehmigungen weder Hilfsgüter in den Gazastreifen bringen noch Güter in Gaza ausliefern konnten, und unternimmt die Bundesregierung etwas, um die israelische Regierung zu veranlassen, die nach meiner Auffassung Instrumentalisierung von Hilfsleistungen durch derartige bürokratische Hindernisse zu beenden, auf das Verlangen der nach einer meiner Auffassung der Datenschutz-Grundverordnung widersprechenden Weitergabe personenbezogener Daten zu verzichten und die sofortige bedingungslose Öffnung aller Übergänge zur Lieferung humanitärer Hilfsgüter zu realisieren, und wenn ja, was konkret unternimmt die Bundesregierung dafür? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 23. September 2025 Angesichts der weiter katastrophalen humanitären Lage im Gazastreifen fordert die Bundesregierung, dass umfassende Hilfslieferungen und deren sichere Verteilung auf dem Landweg sofort wieder möglich werden. Die uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit humanitärer Organisationen erachtet die Bundesregierung hierfür als zentral. Diese Forderungen erhebt die Bundesregierung im Rahmen ihrer humanitären Diplomatie fortlaufend, auch in regelmäßigen, hochrangigen Gesprächen mit der israelischen Regierung. Hinsichtlich der neuen Registrierungsmodalitäten für internationale Nichtregierungsorganisationen wirkt die Bundesregierung auf Israel ein, dringend eine Lösung zu deren Anpassung zu finden, die es den Organisationen erlaubt, weiter ihre unerlässliche Arbeit zur Versorgung der notleidenden Bevölkerung in Gaza im Einklang mit den humanitären Prinzipien zu leisten. Der Bundesaußenminister hat sich diesbezüglich am 9. August 2025 auch in einer gemeinsamen Erklärung geäußert. 39. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Visa für die Wiedereinreise nach Pakistan wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stand 17. September 2025 für die von Pakistan nach Afghanistan abgeschobenen Personen mit deutscher Aufnahmezusage beantragt, und beabsichtigt die Bundesregierung, Visa für alle 248 nach Afghanistan abgeschobenen Personen zu beantragen, und wenn ja, bis wann wird dies geschehen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 25. September 2025 Der Dienstleister der Bundesregierung steht mit betroffenen Personen in Afghanistan in ständigem Kontakt, die alle mit einer Grundausstattung versorgt werden konnten. Sofern erforderlich, erfolgt auch in Afghanistan eine Unterbringung, Verpflegung sowie medizinische Betreuung. Visabeantragungen für Personen mit gültiger deutscher Aufnahmezusage zur Wiedereinreise nach Pakistan erfolgen durch den Dienstleister der Bundesregierung, mit dem die Bundesregierung in intensivem Austausch steht. Die Bundesregierung steht auch weiterhin in einem kontinuierlich engen, hochrangigen Austausch mit der pakistanischen Regierung hinsichtlich der Situation afghanischer Staatsangehöriger mit deutscher Aufnahmezusage in Pakistan und Afghanistan. 40. Abgeordnete Charlotte Antonia Neuhäuser (Die Linke) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten der Werbekampagnen des Auswärtigen Amts (AA) zur Personalanwerbung und Employer-Branding von 2022 bis 2025 (www.spiegel.de/panorama/werbung-fuers-auswa ertige-amt-a-9851391c-831f-4948-85c3-ced0454f 7126, www.horizont.net/agenturen/nachrichten/vo n-serviceplan-und-mediaplus-das-ist-die-erste-em ployer-branding-kampagne-des-auswaertigen-amt s-230404; bitte Gesamtkosten, jährliche Kosten und auftragnehmende PR-Firma angeben), und wie haben sich die Einstellungszahlen des AA von 2022 bis 2025 entwickelt (bitte jährliche Bewerberzahlen und jährliche Neueinstellungszahlen angeben)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 23. September 2025 Die Gesamtkosten der Werbekampagnen des Auswärtigen Amts mit Blick auf die Fragestellung sowie die jährlichen Bewerbungs- und Einstellungszahlen von 2022 bis 2024 sind den folgenden Tabellen zu entnehmen: Tabelle: Ausgaben für Personalanwerbung Jahr Kosten Auftragnehmende PR-Firma 2022  28.343,13 € Printmaterial, keine Einbindung auftragnehmender Firma 2023  73.497,81 € Zanatta sowie Photothek GbR  18.501,99 € Printmaterial, keine Einbindung auftragnehmender Firma 2024 280.821,86 € Zanatta sowie Mediaplus Berlin Tabelle: Zahlen der Bewerbungen und Einstellungen Jahr Bewerbungen Einstellungen GAD Tarifbereich GAD Tarifbereich 2022 2.647 1479 180 154 2023 3.061 3459 210 174 2024 3.344 3693 166 206 Die Höhe der Kosten sowie die Bewerbungs- und Einstellungszahlen für das Jahr 2025 stehen noch nicht final fest. 41. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Welche Quellen, unabhängig oder anderweitig, hat das Auswärtige Amt für die in der 6. Sitzung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages am 10. September 2025 getätigten Aussagen betreffend die Umstände der humanitären Versorgung im Gaza-Streifen durch die Gaza Humanitarian Foundation (GHF) seit Ende Mai 2025? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 23. September 2025 Die Bewertung von Sachverhalten im Sinne der Fragestellung erfolgt unter Heranziehung sämtlicher der Bundesregierung vorliegender Informationen. Hierzu zählen unter anderem Erkenntnisse der Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts, der Hilfsorganisationen der Vereinten Nationen, humanitärer (internationaler) Nichtregierungsorganisationen sowie nachrichtendienstlicher Lageeinschätzungen. Angesichts der sich rasch verändernden Lage erfolgt eine fortlaufende Neubewertung. 42. Abgeordneter David Schliesing (Die Linke) Welche Ergebnisse hatte die 15. Sitzung der Gemischten Chilenisch-Deutschen Kommission, die sich am 19. Juni 2025 mit der historischen Erinnerung an die „Colonia Dignidad“ und der Integration der Opfer in die Gesellschaft befassen wollte, und wann wird die Gemeinsame Kommission von Deutschem Bundestag und Bundesregierung zur Aufarbeitung der Verbrechen der „Colonia Dignidad“ in dieser Legislaturperiode das erste mal zusammentreten und die Arbeit zur Einrichtung eines Dokumentationszentrums und einer Gedenkstätte, in denen vor Ort an die auf dem Gelände begangenen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen erinnert wird, fortführen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 23. September 2025 Das Protokoll der letzten Sitzung der Chilenisch-Deutschen Gemischten Kommission zur Aufarbeitung der „Colonia Dignidad“ und Integration der Opfer in die Gesellschaft (COMIXTA) befindet sich zurzeit noch in Abstimmung mit der chilenischen Seite und wird anschließend im Internet veröffentlicht. Die Gemeinsame Kommission aus Vertretern von Deutschem Bundestag und Deutschen Bundesregierung muss nach Konstituierung des Bundestages neu gebildet werden. Dazu müssen die vorgesehenen Vertreter des Bundestages von diesem gewählt werden. Anschließend können die Vorbereitungen für die erste Sitzung beginnen. Die Gemeinsame Kommission wird sich dann weiterhin den Aufgaben gemäß Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages vom 27. Juni 2017 (Bundestagdrucksache 18/12943) widmen. Zur bisherigen und zukünftigen Arbeit der Gemeinsamen Kommission wird auf die Bilanzberichte zum Ende der 19. bzw. 20. Legislaturperiode verwiesen (Bundestagdrucksache 19/32501 bzw. 20/14825). Die Umsetzung der Errichtung einer Gedenkstätte und eines Dokumentationszentrums ist laut Absprache vom 12. Juli 2017 zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Republik Chile vorrangige Aufgabe der COMIXTA. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 43. Abgeordneter Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche militärischen Flugplätze können bzw. sollen im Einzelnen durch Änderungen in § 71 des Luftverkehrsgesetzes, wie von der Bundesregierung in ihrem Entwurf des Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (hier Artikel 2 Nummer 7) vorgesehen, rechtlich abgesichert werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 22. September 2025 Nach § 71 Absatz 1 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) gelten bis zum 2. Oktober 1990 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Beitrittsgebiet) angelegte Flugplätze, die am 1. März 1999 noch betrieben wurden, als genehmigt. Mit der Änderung des § 71 LuftVG sollen diese Genehmigungsvoraussetzungen nunmehr auch für alle militärischen Flugplätze auf dem Gebiet der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland gelten. 44. Abgeordneter Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Beschleunigungswirkung erwartet die Bundesregierung durch den Verzicht auf das Genehmigungserfordernis für militärische Flugplatzinfrastruktur (gemäß Entwurf des Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr, Artikel 2 Nummer 2) angesichts dessen, dass solche Genehmigungsverfahren schon bisher in den Händen des Luftfahrtamts der Bundeswehr liegen und daher nach meiner Auffassung eine Verzögerung der Genehmigungsverfahren durch eine etwaige langsam arbeitende externe Genehmigungsbehörde nicht zu befürchten ist, und inwiefern ermöglicht es die in der Gesetzesbegründung zugesagte Dokumentation der Gründe für das Entfallen des Genehmigungsverfahrens und der Einhaltung der Anforderungen des materiellen Fachrechts, um Rechtsschutz unter anderem bei Belangen des Lärmschutzes gegen die entsprechenden behördlichen Handlungen nachzusuchen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 26. September 2025 Die angestrebte Erleichterung der Genehmigungspraxis für militärische Flugplätze dient dem Ziel einer raschen Schaffung infrastruktureller Voraussetzungen zum erforderlichen Erhalt und Ausbau der Verteidigungsfähigkeit. Es ist zu erwarten, dass die gegenständliche Änderung beispielsweise durch Verzicht auf die öffentliche Auslegung dazu beiträgt, die Genehmigungsverfahren für militärische Flugplätze zu beschleunigen. Die Gesetzesänderung zielt nicht darauf ab, die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens anstehenden Abwägungsentscheidungen (wie flugbetriebliche Auswirkungen oder Auswirkungen auf die Umwelt oder Fluglärm) entfallen zu lassen. Diese werden weiterhin durch die zuständigen Stellen der Bundeswehr durchgeführt und dokumentiert. Durch die Dokumentation der Fachdienststellen werden die Anforderungen an das jeweilige materielle Fachrecht justiziabel und nachvollziehbar eingehalten. 45. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den Ermittlungen gegen das mutmaßlich rechtsextreme Netzwerk „Nordbund“ und seine Mitglieder oder Sympathisanten (https://taz.de/Razzia-be i-Neonazis/!6114033/) aktive oder ehemalige Angehörige der Bundeswehr oder des Reservistenverbandes betroffen, und wenn ja, wie viele (bitte [aufschlüsseln] nach Anzahl der Beschuldigten und Zeugen sowie jeweils der Dauer der Bundeswehrzugehörigkeit […])? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 24. September 2025 Von den Durchsuchungsmaßnahmen bei der mutmaßlichen rechtsextremistischen Gruppe „Nordbund“ waren nach Kenntnis der Bundesregierung zwei aktive Bundeswehrsoldaten sowie drei Personen, die ehemals bei der Bundeswehr gedient haben, betroffen. Eine Zugehörigkeit zum Reservistenverband ist nicht bekannt. Im Übrigen handelt es sich um ein Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Celle, zu der sich die Bundesregierung bereits aufgrund der Kompetenzzuordnung des Grundgesetzes nicht äußert. Eine weitergehende Beantwortung Ihrer Frage zu Einzelpersonalien kann zudem nicht erfolgen, da dem parlamentarischen Auskunftsrecht der Schutz der Grundrechte Dritter gegenübersteht. Eine entsprechende Auskunft wäre mit einer Offenbarung von Informationen verbunden, die einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht natürlicher Personen auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten würde. Der Beantwortung Ihrer Frage steht daher das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes) entgegen, das im Ergebnis einer sorgfältigen Güterabwägung dem parlamentarischen Informationsanspruch vorgehen muss. Nach Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die Personen kommt auch eine eingestufte Beantwortung nicht in Betracht. 46. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche KI-Anbieter (KI: Künstliche Intelligenz) nutzt die Bundeswehr bzw. benutzen das Bundesministerium der Verteidigung und seine nachgeordneten Behörden (bitte die wesentlichen Anbieter auflisten nach Firmen und Verwendungszwecken der KI), und gibt es Firmen mit KI- Lösungen weltweit, die bei Vergaben aus Gründen (bitte wesentliche Gründe auflisten) ausgeschlossen werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 25. September 2025 Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Eine Offenlegung der angefragten KI-Anbieter birgt die Gefahr, dass Einzelheiten über schutzwürdige Interessen unseres Staates sowie die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Bundeswehr bekannt würden. Mittels dieser Informationen wird eine detaillierte Lage über die Einsatzbereitschaft und Kampfkraft der Bundeswehr aktuell und für die nächsten Jahre abgegeben. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Im Übrigen erfolgt der Ausschluss von Firmen bei der Vergabe im Einzelfall bezogen auf den konkreten Anwendungsfall nach Maßgabe des Vergaberechts und nicht allgemein. 47. Abgeordneter Karsten Hilse (AfD) [bezugnehmend auf die bejahende Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 21/918,] Wo wird, […] der zusätzliche Standortübungsplatz für das Logistikbataillon eingerichtet, und sind davon Naturbzw. Landschaftsschutzgebiete betroffen (bitte Gemarkung und Flurstücke angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 25. September 2025 Der Standortübungsplatz für das Logistikbataillon 471 wird in unmittelbarer Nähe zur Liegenschaft des Logistikbataillons 471 entstehen. Es wird sich dabei um eine Fläche des Sachsenforstes handeln. Die Abstimmungen zu den konkreten Flurstücken laufen derzeit. Angaben zur Gemarkung und Flurstücke können daher noch nicht gemacht werden. 48. Abgeordnete Zada Salihović (Die Linke) Welche Informationen hat die Bundesregierung zu den zwei aktiven und den zwei ehemaligen Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten, die laut Informationen des „Spiegel“ (www.spiegel.de/panora ma/justiz/hannover-hildesheim-lippe-ermittler-fin den-waffen-bei-mutmasslich-rechtsradikaler-grup pe-a-8873474a-fe29-4231-b0a9-88e37ee99d87) zu den Beschuldigten im Rahmen der Razzien im gewaltbereiten Rechtsextremismus am 16. September 2025 gehörten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 24. September 2025 Von den Durchsuchungsmaßnahmen bei der mutmaßlich rechtsextremistischen Gruppe „Nordbund“ waren nach Kenntnis der Bundesregierung zwei aktive Bundeswehrsoldaten sowie drei Personen, die ehemals bei der Bundeswehr gedient haben, betroffen. Im Übrigen handelt es sich um ein Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Celle, zu der sich die Bundesregierung bereits aufgrund der Kompetenzzuordnung des Grundgesetzes nicht äußert. Eine weitergehende Beantwortung Ihrer Frage zu Einzelpersonalien kann zudem nicht erfolgen, da dem parlamentarischen Auskunftsrecht der Schutz der Grundrechte Dritter gegenübersteht. Eine entsprechende Auskunft wäre mit einer Offenbarung von Informationen verbunden, die einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht natürlicher Personen auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten würde. Der Beantwortung Ihrer Frage steht daher das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes – GG) entgegen, das im Ergebnis einer sorgfältigen Güterabwägung dem parlamentarischen Informationsanspruch vorgehen muss. Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht daraus, dass hier Personen von öffentlichem Interesse betroffen sind. Nach Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die Personen kommt auch eine eingestufte Beantwortung nicht in Betracht. 49. Abgeordneter Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie berechnet sich der vom Bundesministerium der Verteidigung am 5. Juni 2025 angemeldete Bedarf, wie in der Berichterstattermappe zum Einzelplan 14 dargestellt, i. H. v. 15.847.291.000 Euro für das Haushaltsjahr 2026 bei Kapitel 6002 Titel 687 06 (bitte nach Projekten und einzelnen militärischen und industriellen Bedarfen ab einem Auftragsvolumen von 500 Mio. Euro aufschlüsseln), und welche einzelnen Projekte mussten infolge der Einhaltung der Vorgabe des Bundesministeriums der Finanzen von 9 Mrd. Euro gestrichen und/oder vom Vertragsvolumen angepasst werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 26. September 2025 Bedarfe der Unterstützung der Ukraine werden in Fähigkeitsclustern angemeldet, eine Festlegung auf einzelne Vorhaben bzw. Projekte im Sinne der Fragestellung erfolgt erst im Haushaltsvollzug. 50. Abgeordnete Julia-Christina Stange (Die Linke) Liegen die Ergebnisse der nicht öffentlichen Arbeitsgruppen des Bundeswehr-Symposiums „Gesundheitsversorgung in der Landesverteidigung“ vom 2. Juni 2025 in Berlin (Krisenresilienz: Gesundheitssystem bereitet sich auf Kriegsfall vor – Tagesspiegel Background) unter anderem zu den Themen Sicherstellung von Lieferketten, Arzneimittelversorgung, Verfügbarkeit von Verbandmaterial und Blutkonserven, die Organisation des Rettungsdienstes sowie eine Reform der Ausbildungsinhalte in Gesundheitsberufen in Form des angekündigten Berichts in den zuständigen Bundesministerien des Innern, der Verteidigung und für Gesundheit (www.aerzteblatt.de/news/sanitats dienst-erarbeitet-szenarien-zur-landesverteidigun g-8370ecde-d509-4b35-9f7f-e93de1ff491e) bereits vor, und falls nein, wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen, und falls ja, seit wann liegt der Bericht vor, und wann werden die Ergebnisse dem Parlament und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 26. September 2025 Der Ergebnisbericht zum Symposiums Gesundheitsversorgung in der Landesverteidigung vom 2. Juni 2025 befindet sich im finalen Billigungsgang. Nach Billigung und Freigabe steht der Ergebnisbericht sowohl den Teilnehmenden des Symposiums als auch der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung. 51. Abgeordnete Tina Winklmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Regelungen beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der geplanten Einführung eines neuen Wehrdienstes für Kaderathletinnen und -athleten vorzusehen, um sicherzustellen, dass diese weiterhin als Sportsoldatinnen und -soldaten ihren Dienst in der bisherigen Form leisten können, und inwiefern sollen die derzeitigen Förder- und Einsatzmöglichkeiten für Bundesfreiwilligendienstleistende im Spitzensport auch auf Wehrdienstleistende übertragen werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 25. September 2025 Die bestehende interne Regelung der Spitzensportförderung in der Bundeswehr wird im Rahmen der Umsetzung für das Wehrdienst- Modernisierungsgesetzes (WDModG) angepasst. Darüberhinausgehende neue Regelungen sind derzeit nicht geplant. Die Regelungen im WDModG zum Wegfall des Status der Freiwilligen Wehrdienst Leistenden haben keinen negativen Einfluss auf die Besonderheiten der Sportsoldatinnen und Sportsoldaten. Die Förderung von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) erfolgt in der Form, dass Training und Wettkampf Dienstzeit im Sinne des BFD ist. Der Förderumfang im BFD ist mit dem Format der Sportsoldatin und des Sportsoldaten bereits abgedeckt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 52. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie kommt die Bundesregierung zur Einschätzung, dass die Finanzierung der Gasspeicherumlage aus dem Klima- und Transformationsfonds mit Artikel 10 Absatz 3 der EU- Emissionshandelsrichtlinie (EU-ETS) vereinbar ist und somit der europarechtlich verankerten Zweckbestimmung für die Verwendung der Einnahmen aus dem Emissionshandel entspricht? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 18. September 2025 Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert sich in den Jahren 2025 und 2026 insbesondere aus den Einnahmen aus dem EU-ETS 1 (Die Abkürzung ETS steht für die europäischen Emissionshandelssysteme: Emissions Trading System) sowie dem nationalen Emissionshandel. Artikel 10 Absatz 3 der EU-ETS-Richtlinie regelt die Verwendung der Einnahmen aus dem EU-ETS 1 und ab 2027 auch aus dem EU-ETS 2. Artikel 10 Absatz 3 der EU-ETS-Richtlinie legt fest, dass die Mitgliedstaaten über die Verwendung der Einnahmen aus der Versteigerung von Zertifikaten – vorbehaltlich der explizit aufgeführten Ausnahmen (EU- Eigenmittel sowie der Beihilfen für indirekte CO2-Kosten) – selbst entscheiden können. Diese Einnahmen oder der entsprechende finanzielle Gegenwert dieser Einnahmen müssen für einen oder mehrere der Zwecke nach Artikel 10 Absatz 3 Buchstabe a bis 1 der o. g. Richtlinie verwendet werden. Damit ist unerheblich, ob die Einnahmen innerhalb des KTF oder ihr entsprechender finanzieller Gegenwert aus einem anderen Einzelplan des Bundeshaushalts gemäß der Zwecke der Richtlinie verwendet werden. 53. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Über welche Bodenschätze verfügt die Bundesrepublik Deutschland, die entweder gefördert oder auch nicht gefördert werden, und wenn nicht gefördert, welche Gründe sprechen dagegen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 22. September 2025 Die Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) der Länder erfassen und erarbeiten Fachinformationen über die Beschaffenheit des Untergrunds, unter anderem Informationen zu den heimischen Bodenschätzen. In Deutschland werden derzeit mehr als 40 Rohstoffe oder Rohstoffgruppen aus heimischen Vorkommen gewonnen. Diese sind (nach Menge geordnet): Sand und Kies, gebrochene Natursteine, Braunkohle, Kalk-, Dolomit- und Mergelsteine, Quarzsand und -kies, grobkeramische Tone, Steinsalz, Sole, Kali- und Kalisalzprodukte, Lavaschlacke und -sand, Gips- und Anhydritstein, Erdgas/Erdölgas, Torf, REA-Gips, feinkeramische Tone, Erdöl, Siedesalz, Bims, Kaolin, Eisenerz, Ölschiefer, Naturwerksteine, Bentonit, Schwefel, Grubengas, Schieferprodukte, Feldspat, Trass und Tuffstein, Kieselerde, Form- und Klebsand, Flussspat, Quarz, Pegmatitsand, Schwerspat, Dachschiefer, Kieselgur, Graphit, Kupfer, Meersalz, Silber, Bernstein und Gold (siehe aktueller Rohstoffsituationsbericht der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe – BGR). Deutschland verfügt über zahlreiche Rohstoffvorkommen. Die Gründe, warum ein Rohstoffvorkommen nicht entwickelt wird, sind vielfältig und hängen unter anderem von Qualität und Größe des Vorkommens (Geologie), Lage und Gewinnbarkeit und der Marktsituation des jeweiligen Rohstoffs ab. Ob ein Vorkommen auch wirtschaftlich gewinnbar ist, muss erst über eine teils zeitaufwändige und kostenintensive Erkundung (insb. bei Metallrohstoffen) festgestellt werden, was neben den behördlichen Genehmigungen entsprechende Investitionen eines Unternehmens erfordert. 54. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann soll der von Bundeskanzler Friedrich Merz vom 3. September 2025 angekündigte Stahlgipfel stattfinden (www.tagesspiegel.de/politik/merz- istjetzt-mit-allen-per-du-viel-harmonie-und-wenig-b eschlusse-im-koalitionsausschuss-14272715.html ?icid=in-text-link_14283140), und welche wirtschaftspolitischen Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret, um die heimische Stahlindustrie zu erhalten und zukunftsfähig zu machen bei ihrer Umstellung der Produktionsprozesse auf dem Weg zur Klimaneutralität? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 16. September 2025 Eine wettbewerbsfähige Stahlindustrie am Standort Deutschland liegt im elementaren Interesse der Bundesregierung. Die Bundesregierung ist daher im engen Dialog mit Unternehmen, Sozialpartnern und Verbänden, beispielsweise zu aktuellen konjunkturellen Entwicklungen und strukturellen Herausforderungen der Branche. Aktuell setzt die Bundesregierung den Fokus auf die allgemeinen Rahmenbedingungen und setzt sich in verschiedenen Bereichen wie Handelsschutz, CO2-Grenzausgleichsmechanismus, Energiepreise und Bürokratie für Verbesserungen ein. Zugleich werden (Stahl-)Unternehmen teilweise mit gezielten (Förder-)Programmen unterstützt, etwa zur Umstellung ihrer Produktionsprozesse auf klimafreundlichere und innovative Verfahren. Dadurch können diese Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig stärken. Wie Sie der aktuellen Berichterstattung entnehmen konnten, wird Bundeskanzler Friedrich Merz in den kommenden Wochen zu einem Stahlgipfel einladen. Aktuell laufen dazu Vorbereitungen und inhaltliche Abstimmungen zwischen dem Bundeskanzleramt und den betroffenen Ministerien. Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie werden sich in die Vorbereitung sowie die Beratungen fachlich einbringen. 55. Abgeordneter Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie positioniert sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Reform des Vertrauensschutzes im Referentenentwurf zur Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung, und worauf gründet sich die öffentlich gewordene Kritik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie an der Reform des Vertrauensschutzes? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 24. September 2025 Die Bundesregierung erarbeitet derzeit eine Änderungsverordnung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV). Aktuell findet eine Ressortabstimmung zum Referentenentwurf statt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz setzt sich in diesem Zusammenhang für die im Koalitionsvertrag verankerte Stärkung der Betrugsprävention ein. Bei der konkreten Umsetzung werden, auch unter Beachtung der Vielzahl der Stellungnahmen aus der Länder- und Verbändeanhörung, die Auswirkungen auf die Wirtschaftsteilnehmer und eine bürokratiearme Umsetzung geprüft. Ein aktualisierter Verordnungsentwurf soll in Kürze vorgelegt werden. 56. Abgeordneter Rainer Gross (AfD) Geht die Bundesregierung – in Kenntnis der Tatsache, dass sie entsprechend des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD (Zeilen 900 ff.) „das Ziel der Klimaneutralität 2045 in Deutschland mit einem Ansatz, der Klimaschutz, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt“, verfolgt, ihr auch der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen und deutschen Bankensystems ein wichtiges Anliegen ist und die Net-Zero Banking Alliance (NZBA) eine private Initiative ist, wobei Institute frei entscheiden, ob sie sich im Rahmen dieser oder ähnlich gelagerter Selbstverpflichtungen engagieren – davon aus, dass deutsche und europäische Kreditinstitute bei der Finanzierung von Investitionen unter der Maßgabe, dass sie weiter an Vorschriften strikter Dekarbonisierung gebunden sind, im Verhältnis zu den aus der Net Zero Banking Alliance (NZBA) ausgetretenen US-amerikanischen Banken keine Nachteile erleiden, und wenn doch, wie gedenkt die Bundesregierung dieser meines Erachtens Wettbewerbsverzerrung auf nationalen und internationalen Finanzmärkten zu begegnen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 22. September 2025 Private Initiativen wie die Net Zero Banking Alliance beruhen auf freiwilligen Selbstverpflichtungen und entfalten keine rechtliche Wirkung, sodass aus einer Teilnahme oder einem Austritt keine regulatorischen Wettbewerbsnachteile entstehen. 57. Abgeordneter Julian Joswig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann und mit welchem Teilnehmerkreis (Unternehmen, Verbände und sonstige Organisationen) wird der von Bundeskanzler Friedrich Merz angekündigte Autogipfel stattfinden? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 24. September 2025 Bundeskanzler Friedrich Merz hat bei seinem Besuch der IAA Mobility am 9. September 2025 erklärt, dass der Automobildialog innerhalb der nächsten vier bis sechs Wochen stattfinden soll. Die Vorbereitungen dafür haben begonnen, Festlegungen zum Datum und Teilnehmerkreis gibt es noch nicht. 58. Abgeordneter Dr. Michael Kaufmann (AfD) Welche Überlegungen bewegen die Bundesregierung dazu, im Haushaltsentwurf 2026 (Bundestagsdrucksache 21/600) die Mittel für die Raumfahrtforschung nicht im Einzelplan des Ressorts „Forschung, Technologie und Raumfahrt“ zu bündeln, sondern das weitaus größere Budget für Raumfahrtforschung dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE; 282 Mio. Euro – 0901/03/683 32 – zuzüglich weiterer Mittel für das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt – DLR und die Europäische Weltraumorganisation – ESA) zuzuordnen, während im Einzelplan 30 des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) lediglich 87 Mio. Euro für „Raumfahrt – Informationssicherheit“ (3004/685 20) ausgewiesen sind zuzüglich 50 Mio. Euro für „Investitionen in nationale Raumfahrtinfrastrukturen“ (6002/894 52) aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, und wie ist zu erklären, dass, laut den Erläuterungen im Haushaltsentwurf 2026 1404/Tgr. 01 die Federführung für die wehrtechnische Forschung am DLR zwar beim BMFTR liegt, die Mittel aus dieser Titelgruppe jedoch laut den Erläuterungen im Haushaltsentwurf 2026 0901/Trg 03 – 685 31 dem BMWE zur haushaltsmäßigen Bewirtschaftung zugewiesen werden? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 22. September 2025 Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurden dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unter anderem die bislang beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) – vormals Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – angesiedelten Zuständigkeiten für Raumfahrt einschließlich des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt übertragen. Einzelheiten der Zuständigkeitsübertragungen (einschließlich des Übergangs der damit im Zusammenhang stehenden Personal- und Haushaltsmittel) werden zwischen den betroffenen Ressorts in bilateralen Verwaltungsvereinbarungen geregelt. Bis zur Beschlussfassung des Regierungsentwurfs zum Haushalt 2026 Ende Juli 2025 lag die entsprechende Vereinbarung zwischen dem BMFTR und dem BMWE noch nicht vor, so dass die oben genannten Zuständigkeitsübergänge im Regierungsentwurf zum Haushalt 2026 noch nicht abgebildet sind. Es ist beabsichtigt, diese auf der Grundlage der geschlossenen Verwaltungsvereinbarung im weiteren Aufstellungsverfahren zum Haushalt 2026 zu berücksichtigen. 59. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Wie viele Windkraftanlagen (Onshore) befinden sich derzeit (Stand: Juni 2025) nach Kenntnis der Bundesregierung in der Stilllegung oder im Rückbau, und welche Mengen an Sondermüll fallen dabei laut Bundesregierung jährlich an? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 24. September 2025 Gemäß dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur wurden im ersten Halbjahr 2025 298 Windenergieanlagen stillgelegt (vgl. www. bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Erneuerbare Energien/EE-Statistik/DL/EEStatistikMaStR.pdf?__blob=publicationFil e&v=39). Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Mengen an gefährlichen Abfällen, die beim Rückbau von Windkraftanlagen anfallen, vor. 60. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Welche Sicherheits- und Cyber- Schutzmaßnahmen plant die Bundesregierung speziell für künftig staatlich kontrollierte Netzinfrastruktur, damit staatliche Eigentumsrechte nicht die Angriffsflächen für Sabotage oder Cyberangriffe vergrößern, und welche Finanzmittel sind dafür vorgesehen (www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressem itteilungen/EN/2025/20250507_ITsicherheitskatal og.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 25. September 2025 Die Vorschriften des § 11 Absatz 1a bis 1g des Energiewirtschaftsgesetzes regeln die Möglichkeiten der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Vorgabe von Cybersicherheitsmaßnahmen im Energiesektor. Alle Netzbetreiber in den Sektoren Strom und Gas sowie sämtliche Energieanlagen mit KRITIS-Status nach § 2 Absatz 6 der BSI-Kritisverordnung müssen diese Maßnahmen verpflichtend umsetzen. Eine Unterscheidung der Sicherheitsmaßnahmen nach Eigentümerstruktur ist weder gesetzlich noch in der regulatorischen Umsetzung vorgesehen oder notwendig. Entscheidend ist alleine der Schutz der kritischen Dienstleistung, unabhängig von der dahinter liegenden Betreiber- und Eigentümerstruktur. Die BNetzA schreibt hierzu regelmäßig den IT-Sicherheitskatalog fort, in enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), und stellt damit sicher, dass aktuelle Bedrohungslagen und Entwicklungen und anerkannte Standards berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden durch die Netzbetreiber in Abstimmung mit der BNetzA und dem BSI Maßnahmen wie Penetrationstests, unabhängige Überprüfungen sowie der Aufbau und Betrieb von Sicherheits- und Lagezentren umgesetzt, um die Cyber-Resilienz des Energiesektors zu erhöhen. Eine gesonderte Ausweisung der Finanzmittel für den Schutz der staatlichen Eigentumsrechte ist in diesem Bereich daher nicht möglich. Die hierbei anfallenden Kosten tragen die jeweiligen Betreiber und werden im Rahmen der Netzentgelte refinanziert. 61. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Wie sollen nach Kenntnis der Bundesregierung künftige Netzinvestitionen finanziert werden (Direktkauf aus Haushaltsmitteln, durch Staatsunternehmen wie SEFE, KfW-Finanzierung, Private- Public-Partnerships) – und wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen unterschiedlicher Finanzierungsmodelle auf Renditeerwartungen der Netzbetreiber und damit auf Endkunden (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energ ie-netzagentur-chef-stellt-betreibern-hoehere-rend iten-in-aussicht/100155296.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 24. September 2025 Die Netzbetreiber sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, das von ihnen betriebene Netz bedarfsgerecht auszubauen. Für die getätigten Investitionen erhalten die Netzbetreiber unter anderem eine Verzinsung auf das eingesetzte Eigenkapital, deren Höhe von verschiedenen Faktoren abhängig ist, unter anderem vom Umfang des erforderlichen Netzausbaus sowie vom Umfang der von den Netzbetreibern zu tragenden Investitionskosten. Grundsätzlich ist die Sicherstellung der Finanzierung von Netzinvestitionen Aufgabe der Eigentümer. Soweit der Bund wie bei 50Hertz und TransnetBW bei Netzbetreibern eine Miteigentümerrolle einnimmt, trägt der Bund dazu bei, eine ausreichende Kapitalisierung zur Umsetzung von Netzinvestitionen zu gewährleisten. 62. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Plant die Bundesregierung konkret, sich an dem Verkauf oder der Kapitalbeteiligung an großen Übertragungsnetzbetreibern (z. B. TenneT Germany) zu beteiligen, und wenn ja, mit welchem Finanzrahmen und welcher Zielsetzung (www.reu ters.com/business/energy/tennet-starts-efforts-dis pose-german-operations-2025-03-11/)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. September 2025 Vor einigen Monaten hat die niederländische Regierung einen Prozess zur Einwerbung privaten Kapitals für Tennet Deutschland angestoßen. In diesem Zusammenhang prüft die Bundesregierung derzeit eine Minderheitsbeteiligung an Tennet Deutschland. 63. Abgeordnete Charlotte Antonia Neuhäuser (Die Linke) Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Rüstungsexporte (inklusive Sammelausfuhren) von im Regierungsbezirk Detmold (NRW) ansässigen Antragstellern an den insgesamt aus Deutschland exportierten Rüstungsexporten gemäß den Rüstungsexportberichten 2020 bis 2024 (bitte nach nominalem und prozentualem Wertanteil in den einzelnen Jahren aufschlüsseln), und wie hoch war darin der Anteil von exportierten Kriegswaffen (inklusive Sammelausfuhren; bitte nach nominalem und prozentualem Wertanteil in den einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 25. September 2025 Daten zu Genehmigungswerten und tatsächlichen Ausfuhren von Rüstungsexporten, die speziell im Regierungsbezirk Detmold ansässige Antragsteller betreffen, liegen der Bundesregierung nicht vor. 64. Abgeordneter Manfred Schiller (AfD) Welche Akteure haben maßgeblich an der Reform des Instruments der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) im Jahr 2022 mitgewirkt (Zitat: „Die GRW-Reform war maßgeblich in vier eigens dafür eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppen vorbereitet worden. Dabei wurden externe Akteure umfassend eingebunden und gaben wichtige Einschätzungen und Impulse für die Neuausrichtung des Förderprogramms“ [Ausschreibung galt bis zum 31. März 2022]), und welche Studien haben maßgeblich zum erfolgreichen Abschluss der Evaluierung und Reform beigetragen (www.bund eswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossi er/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-region alen-wirtschaftsstruktur.html; www.bundeswirtsc haftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilu ngen/2022/02/20220222-bmwk-richtet- regionalestrukturpolitik-starker-auf-aktuelle-herausforderu ngen-aus.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 16. September 2025 Die Inhalte der Reform der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) im Jahr 2022 wurden in vier speziell zu diesem Zwecke eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppen entwickelt. Mitglieder der Arbeitsgruppen wären Vertreterinnen und Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums, des Bundesministeriums der Finanzen und aller 14 Länder, die über GRW-Fördergebiete verfügen. Zudem wurden auch externe Stakeholder eingebunden, die im Rahmen der Arbeiten an der GRW-Reform fundierte Einschätzungen und Impulse zur Neuausrichtung des Förderprogramms einbrachten. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang eine öffentliche Konsultation zur GRW im Frühjahr 2022. Fast 100 Stellungnahmen von Kommunen, Wirtschaftsfördereinrichtungen, Verbänden, Wissenschaft sowie weiteren Expertinnen und Experten flössen in die Reformvorbereitung ein. Ebenfalls bei der Reform berücksichtigt wurden die Ergebnisse der zahlreichen bisher vorgelegten Erfolgskontrollen zur GRW wie etwa die Studie „Evaluation der Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)‘ durch einzelbetriebliche Erfolgskontrolle“ des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) vom Mai 2020 (www.iwh-halle.de/publikationen/detail/evaluation-der-gemeinsch aftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur-grw- durcheinzelbetriebliche-erfolgskontrolle) sowie darin zitierte Studien. 65. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung den Bericht „Zukunftsprojekt Kinder- und Jugendtourismus“ aus dem Jahr 2014 (vgl. www.bundeswirt schaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikatione n/Tourismus/zukunftsprojekt-kinder-und-jugendto urismus.pdf?__blob=publicationFile&v=1) in dieser Legislaturperiode neu aufzulegen bzw. zu aktualisieren, und welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Bereich der Kinder- und Jugendreisen zu stärken? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 22. September 2025 Derzeit ist nicht vorgesehen, den Bericht „Zukunftsprojekt Kinder- und Jugendtourismus“ aus dem Jahr 2014 in dieser Legislaturperiode neu aufzulegen oder zu aktualisieren. Modellprojekte mit bundesweiter Reichweite werden seit einigen Jahren auf der Basis der Fördermaßnahme zur Leistungssteigerung und Innovationsförderung im Tourismus (LIFT) gefördert, die grundsätzlich auch für Anbieter aus dem Bereich der Kinder- und Jugendreisen offensteht. So hat das das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beispielsweise im Rahmen der Fördermaßnahme LIFT – Wissen Ende 2021/ Anfang 2022 zwei Studien gefördert, die sich mit der Zukunft des Jugendtourismus befassen. Im Zentrum der Studien stehen Erwartungen an das touristische Angebot der jungen Generation. Diese Ergebnisse sind veröffentlicht und können von Veranstaltern und Interessierten unter https://kompetenzzentrum-tourismus.de/liftwissen/ abgerufen werden. Bei künftigen LIFT-Fördermaßnahmen können auch Projektvorschläge aus dem Bereich des Kinder- und Jugendtourismus eingereicht werden. 66. Abgeordneter Ulrich Thoden (Die Linke) Welche Einzelausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter an Israel hat die Bundesregierung im Zeitraum vom 8. August 2025 bis 12. September 2025 erteilt, und wie beabsichtigt die Bundesregierung hierbei die vom Bundeskanzler Friedrich Merz am 8. August 2025 offiziell verkündete Zielstellung zu gewährleisten, wonach die von Deutschland gelieferten Güter bis auf Weiteres nicht für die Militäroffensive der israelischen Streitkräfte im Gaza-Streifen zum Einsatz kommen sollen (bitte aufschlüsseln nach Datum, Stückzahl, Waffensystem getrennt nach Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern unter Angabe der KWL-Nummer (Kriegswaffenliste) bzw. AWL-Position (Ausfuhrliste) und dem jeweiligen Genehmigungswert auflisten, vgl. www. bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeskanz ler-friedrich-merz-erklaert-zur-entwicklung-in-ga za--2377366, abgerufen am 12. September 2025)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 24. September 2025 Vor dem Hintergrund der Pressemitteilung der Bundesregierung vom 8. August 2025 entscheidet die Bundesregierung über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen sowie nach den rechtlichen Vorgaben. Im hier erfragten Zeitraum (8. August bis 12. September 2025) wurden keine Genehmigungen erteilt. Ergänzend verweist die Bundesregierung auf die Antwort zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1958. Die Bundesregierung bekräftigt die Grundsätze der deutschen Israel- Politik, insbesondere bleibt die Bundesregierung dem Schutz des Staates Israel in besonderer Weise verpflichtet. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 67. Abgeordneter Luke Hoß (Die Linke) Warum hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof die Ermittlungen gegen D. G. aus München, der Berichten zufolge (u. a. www.zdfhe ute.de/politik/ausland/gaza-militaer-daniel-g-israe l-nahost-frontal-100.html) als Mitglied der israelischen Armee mutmaßlich Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Gaza begangen haben soll, zunächst eingestellt, vor dem Hintergrund, dass Deutschland verpflichtet ist, gegen mutmaßliche Täter internationaler Kernverbrechen zu ermitteln, besonders, wenn es sich um deutsche Staatsbürger oder in Deutschland geborene Personen handelt, und wird der Generalbundesanwalt anlässlich der aktuellen Medienberichte und einer Strafanzeige des European Center for Constitutional and Human Rights und weiterer Organisationen, die sich auf umfangreiches Beweismaterial stützt (www.ecchr.eu/pressemitteilu ng/mutmassliche-kriegsverbrechen-in-gaza-strafa nzeige-gegen-angehoerigen-der-israelischen-arme e-in-deutschland), in diesem Fall tätig werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 23. September 2025 Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) führt zum fragegegenständlichen Sachverhalt seit Oktober 2024 einen Beobachtungsvorgang. Nach der bisherigen Erkenntnislage bestanden keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte für eine in die Verfolgungszuständigkeit des GBA fallende Straftat, so dass von der Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens abzusehen war. Gegenwärtig prüft der GBA, ob sich aus der Strafanzeige des European Center for Constitutional and Human Rights und weiterer Organisationen weitergehende Erkenntnisse zum Sachverhalt und zu möglichen Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch ergeben. 68. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Relevanz haben aus Sicht der Bundesregierung die Statistiken, die das Bundesamt für Justiz zu Hasskriminalität, rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Straftaten veröffentlicht (gemeint sind die Statistik zu Hasskriminalität www.bundesjustizamt.de/DE/Service/Justizstatisti ken/Justizstatistiken_node.html#AnkerDokument 226620 und zu rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Straftaten www.bundesjustizam t.de/DE/Service/Justizstatistiken/Justizstatistiken_ node.html#AnkerDokument226686), und aus welchen Gründen wurden auf der Seite des Bundesamts für Justiz keine Folgestatistiken nach dem Berichtsjahr 2020 mehr veröffentlicht (Quelle: www.bundesjustizamt.de/DE/Service/Justizsta tistiken/Justizstatistiken_node.html aufgerufen am 16. September 2025)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 26. September 2025 Nach Ansicht der Bundesregierung leisten die Erhebungen einen wichtigen Beitrag zum Sichtbarmachen und damit zur Bekämpfung von rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Straftaten sowie von Hasskriminalität. Ihnen kommt damit ein hohes politisches Gewicht zu. Die Verzögerungen bei der Veröffentlichung aktuellerer Daten sind insbesondere darauf zurückzuführen, dass zwischenzeitlich Probleme mit der Datenqualität aufgetreten sind, deren Behebung nur durch (zeit-) aufwändige Einzelkorrekturen in Abstimmung mit den die Daten erhebenden und liefernden Ländern erfolgen kann. Für beide Erhebungen wird die Veröffentlichung weiterer Berichtsjahre zeitnah angestrebt. 69. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auf welche Art und Weise könnten nach Ansicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz die gewichtigen Vorbehalte in der Öffentlichkeit gegen den Einsatz der Firma Palantir in den Sicherheitsbehörden des Bundes, auf die die Bundesministerin für Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig aktuell hingewiesen hat (wie u. a. die Möglichkeit des Abflusses von Daten, der Abhängigkeit von einem Unternehmen, dem eine enge Vernetzung mit dem Umfeld von Donald Trump und der US- amerikanischen Neuen Rechten zugeschrieben wird, und der Gefährdung der digitalen Souveränität Deutschlands) „restlos ausgeräumt“ werden, und welche gesetzgeberischen Konkretisierungen hält das Bundesjustizministerium für nötig, damit eine gesetzliche Grundlage für die automatisierte Datenanalyse dem Bestimmtheitsgrundsatz entspricht (vgl. Handelsblatt vom 15. September 2025 „Justizministerin knüpft Palantir-Einsatz an Bedingungen“, abrufbar unter www.handelsblat t.com/politik/deutschland/polizei-software-justiz ministerin-knuepft-palantir-einsatz-an-bedingung en/100153736.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 23. September 2025 Die Bundesregierung prüft derzeit die Ausgestaltung einer gesetzlichen Grundlage für die automatisierte Datenanalyse. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 31 des Abgeordneten Tobias Ebenberger auf Bundestagsdrucksache 21/848 verwiesen. 70. Abgeordnete Anne Zerr (Die Linke) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Pfändungsfreigrenze gemäß § 850c Absatz 1 Nummer 1 der Zivilprozessordnung und die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse mit einem Bruttomonatsverdienst unterhalb dieses laut Bundesregierung auf die Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugeschnittenes pauschaliertes Existenzminimum in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren differenzieren)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 22. September 2025 Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen werden seit 2021 nach § 850c Absatz 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) jeweils zum 1. Juli eines Jahres durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht. In der Zeit vom 1. Juli 2003 bis zum 30. Juni 2021 waren die Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli eines jeden zweiten Jahres angepasst und bekanntgemacht worden. Angepasst werden die Pfändungsfreigrenzen entsprechend der im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum sich ergebenden prozentualen Entwicklung des Grundfreibetrages nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), wobei der Berechnung die am 1. Januar des jeweiligen Jahres geltende Fassung des § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 EStG zugrunde zu legen ist. Die Entwicklung der Pfändungsfreigrenze des § 850c Absatz 1 Nummer 1 ZPO für die vergangenen zehn Jahre sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Jahre Monatlich unpfändbares Arbeitseinkommen (§ 850c Absatz 1 Nummer 1 ZPO) 2015 1.073,88 Euro 2017 1.133,80 Euro 2019 1.178,59 Euro 2021 1.252,64 Euro 2022 1.330,16 Euro 2023 1.402,28 Euro 2024 1.491,75 Euro 2025 1.555,00 Euro Ausgewiesen ist jeweils der Betrag, der im Falle einer Pfändung des Arbeitseinkommens wegen einer gewöhnlichen Forderung, die nicht auf Unterhalt oder einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung beruht, einer Person zu verbleiben hat, die keine gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllt und die Einkommen in der jeweils untersten Einkommensspanne erzielt. Die folgende Tabelle enthält eine Auswertung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu den Bruttomonatsentgelten von sozialversicherungspflichtig Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten. Aufgeführt ist dabei die Anzahl der Beschäftigten, deren Bruttomonatsentgelt unter den jeweils gültigen Pfändungsfreigrenzen liegt. Relevant für die Pfändungsfreigrenze sind jedoch die sogenannten bereinigten Nettomonatseinkommen nach § 850e Nummer 1 ZPO. Des Weiteren liegen für das Jahr 2025 noch keine Auswertungen zu den Bruttomonatsentgelten in der Statistik der BA vor. Über ein Viertel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Bruttoentgelten unterhalb der Pfändungsgrenze sind Auszubildende; diese werden zusätzlich als darunter-Gruppe dargestellt. Tabelle: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Art der Beschäftigung und ausgewählten Entgeltklassen Deutschland (Arbeitsort) Zeitreihe Art der Beschäftigung Stichtag 31.12 des Jahres insgesamt darunter mit Angabe zum Bruttomonatsentgelt darunter mit einem Bruttomonatsentgelt unter der jeweiligen Pfändungsfreigrenze Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte1) 2015 31.149.605 30.835.485 4.046.810 2016 31.847.718 31.535.944 3.992.481 2017 32.608.868 32.269.313 4.247.932 2018 33.286.212 32.970.149 4.102.243 2019 33.740.124 33.422.004 4.245.843 2020 33.700.284 33.396.948 4.105.913 2021 34.284.367 33.963.553 4.385.324 2022 34.705.174 34.374.495 4.391.889 2023 34.915.438 34.585.264 4.619.551 2024 35.018.375 34.695.235 4.720.953 darunter Auszubildende 2015  1.573.722  1.564.159 1.287.400 2016  1.575.473  1.566.716 1.240.392 2017  1.586.945  1.575.417 1.295.233 2018  1.606.626  1.598.363 1.234.073 2019  1.634.708  1.626.575 1.244.507 2020  1.616.325  1.609.406 1.169.800 2021  1.602.263  1.594.927 1.244.695 2022  1.570.200  1.562.987 1.300.792 2023  1.585.534  1.578.366 1.364.897 2024  1.607.559  1.600.648 1.373.899 1) In der Standardberichterstattung der Statistik der BA zu den Bruttomonatsentgelten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wird üblicherweise aus methodischen Gründen auf die Vollzeitbeschäftigten der „Kerngruppe Entgelt“ eingeschränkt, um Aussagen zu vergleichbaren „Markt-Entgelten“ treffen zu können. In der vorliegenden Auswertung fließen in die ausgewiesenen Entgeltklassen abweichend davon die Entgelte von allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Angaben zum Entgelt zum jeweiligen Stichtag ein. Die Daten sind daher nicht mit den Angaben der Standardberichterstattung vergleichbar. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 71. Abgeordneter Maik Brückner (Die Linke) Welche Bundesministerien werden mit der geplanten Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes beauftragt (bitte Federführung und Gründe für diese Entscheidung nennen), und ist dabei geplant, externe Dienstleister oder Behörden mit dem Evaluationsprozess oder Teilen dessen zu beauftragen, und wenn ja, mit welchen Aufgaben (bitte zugeordnet auflisten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 23. September 2025 Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) wird die Evaluation als technischer Federführer koordinieren, da das BMBFSFJ auch bei der Umsetzung des Gesetzesvorhabens für das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in der 20. Legislaturperiode die technische Federführung innehatte. In Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat das BMBFSFJ bereits eine erste Abfrage bei den Standesämtern zu deren Erkenntnissen sowie statistischen Daten zum SBGG-Verfahren eingeleitet. 72. Abgeordnete Mandy Eißing (Die Linke) Warum wurde aus dem Titel 1703/684 04 „Umsetzung der EU-Roma-Strategie, Nationale Roma- Kontaktstelle“ im Einzelplan 17 nach Auskunft der Bundesregierung bislang ausschließlich die Monitoring- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA) finanziert (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 105 auf Bundestagsdrucksache 21/1482), und aus welchen Haushaltstiteln werden und wurden welche weiteren zur EU-Roma-Strategie gehörenden Maßnahmen – wie unter anderem die Finanzierung der Roma Kontaktstelle, Bildungsprogramme, Forschungsprojekte, Programme zur Arbeitsmarktintegration, zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung oder zum Abbau von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt – umgesetzt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 22. September 2025 Die Umsetzung der EU-Roma-Strategie auf nationaler Ebene (Nationale Strategie „Antiziganismus bekämpfen, Teilhabe sichern!“ zur Umsetzung der EU-Roma-Strategie 2030 in Deutschland) erfolgt im Wege einer Kombination aus integrierten und zielgruppenspezifischen Maßnahmen. Die zugrunde gelegte politische Strategie integrierter Maßnahmenpakete, die allen Zugewanderten offenstehen, erfolgt in den vier sektoralen Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheit und Wohnen. Spezifische Maßnahmen und Programme zur Teilhabe von Sinti und Roma und gegen Antiziganismus werden auf Ebene des Bundes, der Länder und der kommunalen Ebene in eigener Zuständigkeit ergänzt. Eine dieser Maßnahmen ist die Einrichtung der Melde- und Informationsstelle Antiziganismus. Diese erfolgte als Maßnahme bislang aus dem Titel 1703/684 04 und soll planmäßig – unter Beachtung der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers – im Titel 1702/684 04 (Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie) in gleicher Höhe fortgesetzt werden. Weitere Maßnahmen werden in der Zuständigkeit des jeweiligen Ressorts, der Länder und Kommunen finanziert. Die Aufgaben der nationalen Kontaktstelle Sinti und Roma (National Roma Contact Point) werden im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend wahrgenommen. Der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland unterstützt diesen Prozess in seiner koordinierenden und beratenden Funktion und wird sich gemeinsam mit den zuständigen Ressorts und gesellschaftlichen Partnern für die bestmögliche Umsetzung und Weiterentwicklung der nationalen Strategie sowie der EU-Roma-Strategie einsetzen. 73. Abgeordnete Mandy Eißing (Die Linke) Wie haben sich die Inanspruchnahmezahlen der Familienpflegezeit seit Einführung des gesetzlichen Anspruchs im Jahr 2015 entwickelt, jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 22. September 2025 Es gibt keine administrativen Daten zur Inanspruchnahme von Pflegezeit und Familienpflegezeit. Angaben hierzu können dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes entnommen werden. Nach Einführung der Fragen zur Pflegezeit und Familienpflegezeit sowie einer grundlegenden methodischen Umstellung des Mikrozensus im Jahr 2020 liegen für die Jahre 2022 und 2023 plausible Daten vor. Aufgrund der insgesamt geringen Fallzahlen sind Informationen zu Verteilungsverhältnissen nur bedingt belastbar und folglich unter Berücksichtigung der entsprechenden Anfälligkeit zu bewerten. Im Jahr 2022 gaben hochgerechnet rund 318.000 Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren in der Berichtswoche an, dass sie sich in vollständiger oder teilweiser Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz beziehungsweise dem Familienpflegezeitgesetz befanden. Etwa 35 Prozent der Personen waren in Familienpflegezeit. Im Jahr 2023 gaben hochgerechnet rund 319.000 Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren in der Berichtswoche an, sich in vollständiger oder teilweiser Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz beziehungsweise dem Familienpflegezeitgesetz zu befinden. Etwa 37 Prozent der Personen waren in Familienpflegezeit. Für das Jahr 2024 liegen noch keine Endergebnisse vor. 74. Abgeordneter Peter Felser (AfD) Plant die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien vor dem Hintergrund ihrer Presseaussagen (www.welt.de/p olitik/deutschland/plus68c42215f80ab305277317f 2/demokratie-leben-reform-dass-die-mit-geld- dersteuerzahler-finanziert-werden-beenden-wir-jetz t.html) zur angekündigten Überprüfung des staatlichen Förderprojekts „Demokratie leben!“ und der im besagten Pressebericht beabsichtigten Mittelstreichung für Vereine, deren Mitglieder durch antisemitische Äußerungen auffällig wurden, lediglich eine Streichung der Fördergelder für diese Vereine oder auch für zur Förderung aus Sicht des Bundesministeriums ungeeignete linkspolitische Aktivisten, und hält die Bundesfamilienministerin Karin Prien grundsätzlich und ohne in ihrer Antwort den Datenschutz zu verletzen, Ministerialbeamte für die Evaluation des Förderprojekts „Demokratie leben!“ für geeignet, die nach Presserecherchen in Teilen einen migrationsaktivistischen Hintergrund haben und ursprünglich selbst an der Ausgestaltung dieses Förderprogramms beteiligt waren? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 25. September 2025 Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, insbesondere die unabhängige Überprüfung dieses Programms in Bezug auf Zielerreichung und Wirkung umsetzen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 130 des Abgeordneten Klaus Gottschalk auf Bundestagsdrucksache 21/848 verwiesen. 75. Abgeordnete Kathrin Gebel (Die Linke) Bis wann wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannte unabhängige Experten-Kommission zu den Evaluationsergebnissen des Prostituiertenschutzgesetzes einsetzen, und aus welchen Expertinnen und Experten (bitte namentliche Nennung) wird sie bestehen oder, falls dies bereits geschehen ist, wer wurde darin als Expertin und Experte benannt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 25. September 2025 Die unabhängige Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten (Prostituiertenschutz-Kommission) wird im Rahmen einer Auftaktsitzung im Oktober 2025 im Bundesministerium für Bildung, Familien, Senioren, Frauen und Jugend durch Karin Prien eingesetzt werden. Die Ernennung der Expertinnen und Experten, steht in Kürze bevor. 76. Abgeordneter Enrico Komning (AfD) Welche Nichtregierungsorganisationen/Projekte in Mecklenburg-Vorpommern wurden von 2021 bis 2024 bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung noch 2025 finanziell im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert, und in welcher Höhe wurden/werden die Projekte jeweils unterstützt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und pro Jahr jeweils die 5 höchsten Zuwendungen angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 23. September 2025 Die erbetenen Angaben zu Projekt-Förderungen über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in Mecklenburg-Vorpommern sind beigefügter Anlage zu entnehmen.1 77. Abgeordneter Enrico Komning (AfD) In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung Zuwendungen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bereits für Projekte und Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2026 geplant (bitte die 14 Projekte mit den höchsten Zuwendungen nach Projekttitel und Höhe der Zuwendung aufschlüsseln), und inwieweit wurde bzw. wird laufend die tatsächliche Wirksamkeit der geförderten Projekte untersucht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 23. September 2025 Die Überprüfung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ist in sorgfältiger Vorbereitung. Die Höhe der Mittelansätze bleibt den Beratungen des bevorstehenden Bundeshaushalts 2026 vorbehalten. Alle Projekte des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ werden entsprechend der Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (VV-BHO) im Rahmen einer begleitenden sowie abschließenden Erfolgskontrolle geprüft und bewertet. 1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1831 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 78. Abgeordnete Denise Loop (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Förderlinien, Programme und Gesetzesinitiativen unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden aktuell evaluiert, und bis wann sollen die jeweiligen Ergebnisse vorliegen (bitte die in der Reihenfolge der 14 als nächstes anstehenden Evaluationen aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 25. September 2025 Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend evaluiert aktuell die 14 nachfolgend genannten Förderlinien, Programme und Gesetzesinitiativen, die in eigener Federführung liegen, und deren Ergebnisse voraussichtlich bis Ende 2026 vorliegen:  1. Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt vom 25. März 2020  2. Bericht der Bundesregierung gemäß § 39 des Gesetzes für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes  3. Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, Bedarfsevaluation gemäß Artikel 3 § 6 Absatz 6  4. Begleitende Evaluation von „Mein Bildungsraum“, vormals „Nationale Bildungsplattform“  5. Wissenschaftliche Begleitung von „Lesestart: Weil uns Lesen weiterbringt. Ein Projekt für Kinder mit Fluchterfahrung“ der Stiftung Lesen  6. Ex-Ante-Evaluation zur Vorbereitung einer Nachfolgemaßnahme der AlphaDekade, begleitende Evaluation der Förderrichtlinie „Grundbildungspfade“  7. Jugendschutzgesetz  8. Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung  9. Adoptionsvermittlungsgesetz 10. ESF Plus-Programm „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“ (mit Zwischenergebnissen noch im Jahr 2025) 11. Wissenschaftliche Evaluation des Berufsbildungsgesetzes 12. Berufsorientierungsprogramm 13. „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ (Initiative Bildungsketten) 14. DigitalPakt Schule In fortlaufender Evaluation befindet sich unter anderem auch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (3. Förderperiode). 79. Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung, in Vorbereitung auf die vom 8. Oktober 2025 bis 9. Oktober 2025 in Valetta, Malta, unter dem Titel „Junge Menschen für Demokratie: Jugendperspektiven in Aktion“ stattfindende 10. Konferenz der für Jugendfragen zuständigen Ministerinnen und Minister im Europarat, Maßnahmen zur Förderung der Konferenz – spezifisch der Jugendarbeit in den Mitgliedstaaten des Europarates – zu ergreifen, und wenn ja, welche (bitte begründen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 25. September 2025 Die Bundesregierung wird sich auf nationaler Ebene mit dem Deutschen Nationalkomitee für internationale Jugendarbeit abstimmen, von dem auch eine Vertreterin als Jugenddelegierte an dem Ministertreffen teilnehmen wird. Ebenso hat die Bundesregierung die European Youth Work Convention, die vom 27. bis 30. Mai 2025 im Rahmen des maltesischen Vorsitzes im Ministerkomitee stattfand, und deren Ergebnisse Teil des Ministertreffens sein werden, auf vielfältige Weise unterstützt. Darüber hinaus plant die Bundesregierung keine spezifischen Maßnahmen zur unmittelbaren Vorbereitung dieser Ministerkonferenz des Europarates zu ergreifen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 80. Abgeordneter Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchen Gründen ist, wie mir bekannt wurde, der für Grundsatzfragen der Grundsicherung zuständige Referatsleiter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) im Verfahren S 12 AS 2069/22 am Sozialgericht Karlsruhe nicht zur persönlichen Befragung erschienen, obwohl das Gericht eine mündliche Anhörung zur Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfsanpassungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Jahre 2021 bis 2023 angekündigt hatte, und wie bewertet die Bundesregierung den Vorwurf, dass das BMAS durch ausbleibende Kooperation zu einer Verzögerung der Frage beiträgt, ob § 73 SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende – in der Fassung des Artikels 1 Nummer 5 des Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze vom 23. Mai 2022 mit Wirkung vom 1. Juni 2022 mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikels 20 Absatz 1 des Grundgesetzes und dem Allgemeinen Gleichheitssatz gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar ist? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 23. September 2025 Der in der Fragestellung angesprochene Vorwurf, das BMAS habe mit dem Gericht nicht kooperiert und das Gerichtsverfahren verzögert, entspricht nicht den Tatsachen. Das Gericht hatte anlässlich der Terminierung einer mündlichen Verhandlung zu dem in der Fragestellung genannten Verfahren dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales angekündigt, dass die Möglichkeit der Beteiligung in Form einer Ladung des fachlich zuständigen Referatsleiters als sachverständigen Zeugen besteht. Eine tatsächliche Ladung ist jedoch nicht erfolgt. 81. Abgeordneter Jan Feser (AfD) Wie viele der Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) waren vor dem Eintritt in den Leistungsbezug zumindest teilweise oder für die gesamte Dauer ihres Berufslebens selbstständig erwerbstätig (bitte die absoluten Zahlen sowie den prozentualen Anteil jeweils für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 22. September 2025 Die amtliche Statistik über die Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung liefert keine Daten hinsichtlich der Qualifikation oder einer früheren Tätigkeit. Dem Alterssicherungsbericht 2024 der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/14086, S. 101) kann jedoch entnommen werden, dass ehemals Selbstständige wesentlich häufiger auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen sind als ehemals abhängig Beschäftigte (4,4 Prozent gegenüber 2,1 Prozent). Die Angaben basieren auf den Befragungsdaten der Studie Alterssicherung in Deutschland, die allerdings wegen der kleinen Bevölkerungsgruppe nicht auf eine absolute Anzahl hochgerechnet werden können. 82. Abgeordneter Jan Feser (AfD) Wie hat sich die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende) mit deutscher Staatsbürgerschaft und mit ausländischer Staatsbürgerschaft sowie mit Staatsbürgerschaft aus den TOP-8-Asylherkunftsländern, die seit Beginn ihres Leistungsbezuges noch nie eine Beschäftigung bzw. Erwerbstätigkeit ausgeübt haben, in den letzten neun Jahren entwickelt (bitte jeweils die absoluten Zahlen jahresweise aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 23. September 2025 Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hatten im Dezember 2024 rund 257.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) mit deutscher Staatsangehörigkeit keine sozialversicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigungsmeldung in Deutschland in der Vergangenheit. Daneben hatten rund 726.000 Personen eine Beschäftigung in Deutschland vor dem aktuellen Leistungsbezug als ELB, jedoch nicht mehr seit Beginn des aktuellen Leistungsbezuges. Weitere Ergebnisse können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Bei der Interpretation ist zu berücksichtigen, dass unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, für die keine Beschäftigungsmeldung aus der Vergangenheit vorliegt, sich viele junge Menschen oder Geflüchtete befinden, die noch nicht auf dem Arbeitsmarkt „ankommen“ konnten. Etwa zwei Fünftel der ELB aus den wichtigsten nichteuropäischen Asylherkunftsländern, die im Dezember 2024 noch keine Beschäftigungsmeldung in Deutschland vorweisen können, gingen zur Schule, studierten, absolvierten eine Ausbildung oder befanden sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme oder einem Integrationskurs. Bei der Auswertung konnten ferner keine Beschäftigungen im Ausland herangezogen werden, was insbesondere ausländische Staatsangehörige betrifft. Auch selbständige Tätigkeiten oder Beamtenverhältnisse konnten nicht berücksichtigt werden. Ta be lle : E rw er bs fä hi ge L ei st un gs be re ch tig te (E L B ) i ns ge sa m t, oh ne B es ch äf tig un gs m el du ng u nd m it B es ch äf tig un g vo r de m a kt ue lle n L ei st un gs be zu g al s E L B St aa ts an ge hö ri gk ei t/ B es ch äf tig un g D ez 2 01 6 D ez 2 01 7 D ez 2 01 8 D ez 2 01 9 D ez 2 02 0 D ez 2 02 1 D ez 2 02 2 D ez 2 02 3 D ez 2 02 4 D eu ts ch la nd 1) 2. 85 1. 44 0 2. 65 2. 77 0 2. 44 6. 97 8 2. 26 2. 92 9 2. 30 3. 49 2 2. 15 6. 92 6 2. 02 7. 49 0 2. 03 3. 35 1 2. 03 6. 80 3 bi sh er k ei ne B es ch äf tig un gs - m el du ng 36 6. 04 0 34 1. 51 9 31 2. 02 3 29 0. 25 0 29 6. 71 1 28 3. 87 1 26 9. 56 9 26 2. 99 6 25 7. 31 2 le tz te B es ch äf tig un g vo r L ei st un gs be zu g al s E LB 83 4. 37 5 77 1. 57 4 72 0. 67 0 68 2. 77 1 75 0. 89 5 71 6. 82 8 68 6. 95 5 70 5. 50 2 72 5. 88 4 A us la nd 1) 1. 47 1. 39 6 1. 59 4. 02 5 1. 53 2. 92 2 1. 47 6. 37 1 1. 50 8. 71 9 1. 43 0. 76 8 1. 80 9. 25 3 1. 89 5. 28 7 1. 90 8. 72 0 bi sh er k ei ne B es ch äf tig un gs - m el du ng 62 0. 25 0 70 2. 62 3 63 0. 24 9 57 6. 12 4 55 8. 54 2 52 6. 38 0 90 0. 76 7 93 1. 61 0 89 0. 89 5 le tz te B es ch äf tig un g vo r L ei st un gs be zu g al s E LB 19 2. 53 1 18 6. 49 6 18 1. 52 6 18 3. 52 9 21 4. 17 4 20 7. 33 5 20 8. 78 9 22 4. 25 1 23 6. 59 9 TO P 8 H au pt as yl he rk un fts - lä nd er 1) , 2) 50 5. 60 7 65 9. 48 5 65 2. 88 7 63 5. 35 6 62 6. 12 8 58 9. 10 8 58 0. 63 3 61 0. 73 2 62 5. 28 7 bi sh er k ei ne B es ch äf tig un gs - m el du ng 38 9. 02 3 47 6. 51 5 41 9. 52 0 37 4. 92 6 35 3. 03 4 32 8. 32 4 33 0. 39 6 34 4. 16 6 34 2. 95 8 le tz te B es ch äf tig un g vo r L ei st un gs be zu g al s E LB 15 .7 67 19 .0 37 22 .7 88 27 .5 80 33 .4 86 32 .2 44 34 .3 19 38 .4 43 42 .1 84 1) H oc hg er ec hn et e D at en fü r D eu ts ch la nd a uf B as is d er K re is e, d ie se it 20 05 d ur ch gä ng ig p la us ib le D at en a uf w ei se n. 2) D ie A sy lh er ku nf ts lä nd er (T O P 8) u m fa ss en d ie n ic ht eu ro pä is ch en L än de r, au s de ne n in d en J ah re n 20 12 b is A nf an g 20 15 d ie m ei st en A sy le rs ta nt rä ge k am en . A us G rü nd en d er V er gl ei ch ba rke it bl ei bt d as A gg re ga t u nv er än de rt. E nt ha lte n si nd P er so ne n m it de r St aa ts an ge hö rig ke it A fg ha ni st an , E rit re a, I ra k, I ra n, N ig er ia , P ak is ta n, S om al ia u nd S yr ie n. D ie s si nd n ic ht d ie H er - ku nf ts lä nd er , a us d en en a kt ue ll di e m ei st en A sy le rs ta nt rä ge g es te llt w er de n. Q ue lle : S ta tis tik d er B un de sa ge nt ur fü r A rb ei t 83. Abgeordnete Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele abhängig Beschäftigte in Deutschland arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten und fallen damit nicht unter das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), und sieht die Bundesregierung in der derzeitigen anteilige Zählweise von Teilzeit- und Minijobbeschäftigten eine Aushöhlung des Kündigungsschutzes (wenn ja, bitte erläutern, wie sie dieser begegnet)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 25. September 2025 Das Kündigungsschutzgesetz ist grundsätzlich anwendbar, wenn das Arbeitsverhältnis der betreffenden Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers in demselben Betrieb oder Unternehmen länger als sechs Monate Bestand gehabt hat. Ferner müssen in dem Betrieb, in dem die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer beschäftigt ist, in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer (bei Beginn des Arbeitsverhältnisses nach dem 31. Dezember 2003) bzw. in der Regel mehr als fünf Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer (bei Beginn des Arbeitsverhältnisses vor dem 31. Dezember 2003) beschäftigt werden. Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und mit nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Statistische Angaben, die all diese Faktoren berücksichtigen, liegen der Bundesregierung nicht vor. Wird allein auf die Betriebsgröße abgestellt – ohne Berücksichtigung der Dauer der Betriebszugehörigkeit und ohne Differenzierung nach der wöchentlichen Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten –, lässt sich aus den Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Betriebsgrößenklassen entnehmen, dass im Jahr 2024 rund 7,23 Millionen abhängige Beschäftigungsverhältnisse (16,6 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse) bei Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten bestanden. Damit entfielen mehr als vier Fünftel (83,4 Prozent) aller abhängigen Beschäftigungsverhältnisse auf Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten. Die anteilige Zählweise von Teilzeitbeschäftigten stellt nach Ansicht der Bundesregierung keine Aushöhlung des Kündigungsschutzes dar, sondern dient einer sachgerechten Abbildung des Gesamtarbeitsvolumens eines Betriebes bzw. dessen tatsächlicher Beschäftigungsstärke. Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz auf ein Arbeitsverhältnis keine Anwendung findet, besteht ein sozialer Mindestkündigungsschutz. Kündigungen dürfen damit nicht willkürlich, von sachfremden Erwägungen getragen oder diskriminierend sein. Zudem verbietet § 612a des Bürgerlichen Gesetz

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