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Öffentliche Vorbehalte gegen den Einsatz von Software des US-Anbieters Palantir Technologies in den Sicherheitsbehörden des Bundes

Vorgang 327134 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 01.09.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche Art und Weise könnten nach Ansicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz die gewichtigen Vorbehalte in der Öffentlichkeit gegen den Einsatz der Firma Palantir in den Sicherheitsbehörden des Bundes, auf die die Bundesministerin für Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig aktuell hingewiesen hat (wie u. a. die Möglichkeit des Abflusses von Daten, der Abhängigkeit von einem Unternehmen, dem eine enge Vernetzung mit dem Umfeld von Donald Trump und der US-amerikanischen Neuen Rechten zugeschrieben wird, und der Gefährdung der digitalen Souveränität Deutschlands) "restlos ausgeräumt" werden, und welche gesetzgeberischen Konkretisierungen hält das Bundesjustizministerium für nötig, damit eine gesetzliche Grundlage für die automatisierte Datenanalyse dem Bestimmtheitsgrundsatz entspricht (vgl. Handelsblatt vom 15. September 2025 "Justizministerin knüpft Palantir-Einsatz an Bedingungen", abrufbar unter www.handelsblatt.com/politik/deutschland/polizei-software-justizministerin-knuepft-palantir-einsatz-an-bedingungen/100153736.html)?

Zeitachse

  1. 26.09.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1831 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.