Förderung von EH55-Neubauten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung die Bewertung und Förderung neu geplanter EH55-Neubauten als "klimafreundlich" im Rahmen des KFNProgramms (KFN = klimafreundlicher Neubau), obwohl EH55 laut Branchenverbänden bereits üblicher Mindeststandard ist, und aus welchem Grund ist die EH55-Förderung über das KFNProgramm und nicht über ein eigenständiges Sonderprogramm vorgesehen?<br /> <br /> Welche konkreten Kriterien legt die Bundesregierung für die Auswahl förderfähiger EH55-Neubauprojekte im Bauüberhang entsprechend des Beschlusses zum Bundeshaushalts 2025 (Titel 893 72-411) zugrunde, und wie ist das Programm ausgestaltet, um zeitlich befristet den Bauüberhang zu aktivieren (beispielsweise hinsichtlich Befristung des Programms und maximal zulässiger Umsetzungsfrist der Gebäudeerstellung)?
Zeitachse
- 26.09.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1831 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.