Veröffentlichung der Strukturdaten zum ärztlichen Personal in Krankenhäusern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann und in welcher Form plant das Bundesministerium für Gesundheit die Strukturdaten zum ärztlichen Personal in Krankenhäusern – genauer die "Anzahl des insgesamt beschäftigten ärztlichen Personals und die Anzahl des insgesamt in der unmittelbaren Patientenversorgung beschäftigten ärztlichen Personals, jeweils einschließlich der Facharztbezeichnung und wenn vorhanden, der Schwerpunktbezeichnung, und bei ärztlichem Personal in Weiterbildung jeweils unter Angabe des Weiterbildungsgebietes, umgerechnet jeweils auf Vollkräfte, gegliedert nach dem Kennzeichen des Standorts nach § 293 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, nach den Leistungsgruppen nach Anlage 1 zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch und nach den Fachabteilungen des Standorts" (§ 21 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe f des Krankenhausentgeldgesetzes) – zu veröffentlichen, die über eine gesetzliche Verpflichtung zur Datenübermittlung seitens der Krankenhäuser an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus, geregelt im Zuge des Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz – Inkrafttreten am 28. März 2024), mindestens für das Jahr 2024 bereits vorliegen müssten?
Zeitachse
- 26.09.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1831 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.