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Kostenersatz von Krankenkassen an öffentlich-rechtlich organisierte Leistungserbringer im Bereich des Rettungsdienstes

Vorgang 327054 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 01.09.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Aufsichtsbehörde des Bundesamtes für Soziale Sicherung, dass aktuell ein direkter Kostenersatz von Krankenkassen an öffentlich-rechtlich organisierte Leistungserbringer im Bereich des Rettungsdienstes in Deutschland gezahlt wird, wenn es sich aufgrund fehlender Vertragsbeziehung bei der Vergütung von Leistungen des Rettungsdienstes laut jüngster Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 20. Februar 2025 &ndash; B 1 KR 7/24 R) im engeren Sinne um einen reinen Kostenerstattungsanspruch handelt, und wie sind entsprechende Geldflüsse aktuell besonders dort überhaupt gesetzeskonform möglich, wo aufgrund von Gebührenmodellen für die Vergütung von Leistungen des Rettungsdienstes zwischen Kostenträger und Leistungserbringer keinerlei Vertragsbeziehungen bestehen?<br /> <br /> Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt derzeit ein direkter Kostenersatz von Krankenkassen an öffentlich-rechtlich organisierte Leistungserbringer im Bereich des Rettungsdienstes in Deutschland, wenn es sich aufgrund fehlender Vertragsbeziehung bei der Vergütung von Leistungen des Rettungsdienstes laut jüngster Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 20. Februar 2025 &ndash; B 1 KR 7/24 R) im engeren Sinne um einen reinen Kostenerstattungsanspruch handelt, und welche Konsequenzen zieht das Bundesministerium für Gesundheit für die angekündigte Notfall- und Rettungsdienstreform mit Blick auf die Divergenz zwischen dem Rechtsrahmen und der aktuell praktizierten Umsetzung der Vergütung im Sinne eines Sachleistungsanspruches?

Zeitachse

  1. 26.09.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1831 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.